Der Erbicind druckte die Gutscheine

Ein kleiner Beitrag zur Treuckundgebung

Saarbrücken , den 20. September 1934.

Nicht nur die Weltgeschichte auch die Zeitgeschichte liebt auch die Zeitgeschichte liebt ihre Treppenwizze. Und sie hat sich einen besonders hübschen mit der sogenannten Hitlerschen Saar treuefundgebung in Koblenz- Ehrenbreitstein vom 26. August d. J. erlaubt. Es fuhren die hitlerdeutschen Männlein und Weiblein, die Hitlerifchen und Hitlergänschen und natürlich in besonders großer Zahl die, die nicht alle werden und von denen schon der deutsche Dichter Friedrich v. Schiller flagte, daß mit ihrer Dummheit die Götter vergebens fämpften. Es ging ihnen sauschlecht in ihren elenden Nachtquartieren und bei ihrem stundenlangen Warten auf den Clou des Tages( Clou

nicht Clown!). Um ihre schwachgewordenen Mägen wie­der ein wenig aufzufrischen und die längst zum Katzenjammer gewordene Begeisterung wieder ein wenig aufzuwärmen, wurde den bedauernswerten Opfern ihres Führers" auf Grund eines Gutscheins ein Eintopfgericht ver­abfolgt. Dieser Gutschein sah folgendermaßen aus:

92756

SAAR - TREUEKUNDGEBUNG

Koblenz- Ehrenbreitstein am 26. 8. 1934

Gutschein

1

EINTOPFGERICHT

Saar: Arbeitsausschuß

92756

Das Eintopfgericht hat den meisten nicht gut geschmeckt. Viele haben sich hinterher bitter beflagt und wir wissen jetzt endlich, warum: Die gesamten Gutscheine für die Saar : treuefundgebung waren in Straßburg in einer französi: schen Druckerei hergestellt worden! Wirklich und wahrhaftig: 150 000 Gutscheine, wie sie oben angegeben sind, wurden von einer französischen Druckerei in Straßburg für die Saar­treuefundgebung Hitlers geliefert! Instinktiv haben das wahrscheinlich die Trenteutschen gemerkt, daß ihnen hier Gut­scheine vom Erbseind" seitens des Saararbeitsausschusses in, nicht wieder gutzumachender Felonie und schändlichsten Baterlandsverrats in die ahnungslosen Hände gedrückt wor= den waren. Aber ihr echt tentsches Empfinden hat das gleich gespürt und darum schmeckte ihnen das Hitlersche Eintopf­

Diefflen liegt ein alter jüdischer Friedhof, auf dem seit über 200 Jahren die verstorbenen Angehörigen der in Dillingen und Umgebung anjäifigen israelitischen Familien beerdigt werden Alte Denkmäler sind dort vorhanden, die zum Teil noch aus den napoleonischen Zeiten stammen. Gerade der Dieffler jüdische Friedhof zeugt von alter Fa­miliendration, nach der die Ruhestätten verstorbener An­gehörigen noch nach Jahrhunderten durch die Nachkommen in Ordnung gehalten und gepflegt werden. Die dort stehen­den alten Gedenktafeln werden jetzt fast allnächtlich durch nationalsozialistische Judenhasser über die Friedhofsmauern hinweg mit Eteinen bombardiert. Auf diese Weise sind namentlich auf den in der Nähe der Durchgangsstraße liegenden Grabstätten in den letzten Nächten etwa 30 bis 40 Denkmäler und Grabsteintafeln durch Steinwürfe zertrümmert bzw. schwer be= schädigt worden.

Diese pietätloje Robeit nationalsozialistischer Terror­banden hat nicht nur unter den nichtgleichgeschalteten Einwohnern, sondern bis weit in Deutschfrontlerkreise hinein allgemeine Empörung ausgelöst. Unbedingte Pflicht der Behörden ist es, hier mit allem Nachdruck und allen Mitteln zu versuchen, schleunigst die Täter ausfindig zu machen. muß dann diesen Rohlingen und allen Gleichgesinnten ein für allemal klar gemacht werden, daß das Saargebiet noch lange fein Hitlerdeutschland ist und daher von derartigen Totenschändern restlos gesäubert werden muß.

nationalsozialistischen Kämpfer aufgenommen worden. Den anderen Angestellten könne wohl zugemutet werden, mit ihnen zu arbeiten.

Da das Arbeitsamt gegen dieses Urteil Berufung einlegte, hatte jeßt das Landesarbeitsgericht Hannover über den Fall zu entscheiden. Das Arbeitsamt brachte dabei vor, z wei der Kläger hätten sich in beschimpfender Form über die NSDAP . geäußert. Einer der Kläger stritt aber unter Eid ab, die Aeußerungen, die man ihm zur Last legte, getan zu haben. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung daraufhin zu cf. Es führte aus, in feinem Falle set bewiesen, daß die Kläger politisch unzuverlässig seien. Die Kündigung sei unbillig. Wenn die Beamten und Angestellten mit den Klägern nicht arbeiten wollten, so sei das disziplin­widrig.

., Berechtigte Zweifel"

Berlin , 20, Sept. Der preußische Innenminister stellt in einem Erlaß an alle nachgeordneten Behörden einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Staatsaufsicht unterstehenden Körperschaften fest, daß auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeam= tentums die politische Zuverlässigkeit der Schutzpolizeibeam­ten besonders überprüft worden sei. Es erübrige sich daher, im Dienst befindliche Schußpolizeibeamte, die sich um eine Uebernahme in Beamtenstellen anderer Behörden bewerben, einer ernenten Prüfung in politischer Hinsicht zu unterziehen. Sofern trotzdem berechtigte 3 weifel an der politischen Einstellung eines Bewerbers bestünden, sollten diese durch Rückfrage bei seiner Dienststelle geklärt werden.

Durch rücksichtslose und exemplarische Bestrafung Die aufgelösten Logen

Warum nur die kleineren?

Röchling japanischer Kriegste erant Bichen Abler" in Justerburg, Hermann zur Bruder­

Saarbrüden, 20. Sept.( Jnpreß): In den Röchling- Werfen wird seit kurzem eine neue Stahlsorte hergestellt, die die Be­zeichnung R. T. C. 20" trägt und der Herstellung von Gra­naten mit besonderer Durchschlagwirfung dienen soll. Außer­dem wird ein besonderes Geschützmaterial, das die Be­zeichnung R. A. N." trägt und der Herstellung von 21- cm­Geschützen dient, hergestellt. RTE. 20" und RAN." werden nach Deutschland geliefert. Dagegen ging vor wenigen Tagen ein Transport von 3000 Minenwerfern auf dem Wege über Spanien nach Japan ... Die jaarländischen Betriebe von Röchling arbeiten mit der Röchling- Fabrif in Wetzlar zu­sammen.

gericht nicht. Was ein echt teutſcher Mann ist, der läßt fich Saarfrage erst im November

halt nicht betrügen. Erst recht nicht mit hitlerteutschen Gut­

scheinen, die in Frankreich gedruckt worden sind!

Ja, ja, wenn Lächerlichkeit töten fönnte, wäre der National­ sozialismus mit samt seinem Hakenkreuz schon tausendemal gestorben... Hodosioitaäleg isb ni

Eine außerordentliche Ratsfrage soll entscheiden Genf , den 20. September 1934.( Eig. Bericht.) Wie wir soeben aus Genf erfahren, scheint es nunmehr

Berlin , 20. Sept. Auf Grund des Erlasses des preußischen Ministers des Innern vom 8. Januar dieses Jahres ist die Auflösung folgender Freimaurerlogen erfolgt: 3um preu­liebe" in Soldin, Zuin Leoparden" in uck a u ,,, Wilhelm zur Weisheit und Brudertreue" in Lübben, Karl zu den drei Greifen" in Greifswald , Franz zum treuen Her­zen" in Greifshagen, Julius zu den drei Herzen" in Anflam, Zur Eintracht" in Treptow , Zu den drei Degen" in Halle an der Saale, Friedrich zur Unsterb­lichkeit" in Stade , Georg zur wahren Brudertrene" in Kehr( Regierungsbezirk Aurich ) und Aurora" in Min= den.

Es fällt bei dieser Zusammenstellung auf, daß Göring nur Logen in kleineren Orten auflösen ließ. Wie steht es mit den großen Logen, die im Zeichen der Freimaurerei Sammel­punkte der konservativen Bourgeois waren und vielfach monarchistischer Sammlung Raum gewährten. Sie scheinen im stillen weiter zu bestehen. Vielleicht wagt sich Göring an die hier dominierenden Leute mit altpreußischer Logentradition nicht gern heran.

wahrscheinlich zu sein, daß, abgesehen von der Reglung der Zuchthaus

Friedhofsschänder an der Saarizeifrage in sinne einer internationen Bolizeitruppe

Genau so begann es im Reiche

Der nationalsozialistische Terror nimmt im Saargebiet immer mehr die gleichen Formen an, wie er seit dem Wüten der Hitlerbanden im Reiche an der Tagesordnung ist. Zu den offenen und versteckten Boyfottmaßnahmen gegen die jüdischen Einwohner kommt jetzt der kulturelle Terror.

Ein unerhörtes Bubenstück nationalsozialistischer Rohlinge wird jetzt aus Diefflen bei Dillingen bekannt. Ju

Das Ende der AKD.

von technischen Abstimmungsvorbe

reitung, die gesamten übrigen Saarfragen auf eine außer ordentliche Ratstagung, die ausdrücklich für Saarfragen im November d. J. cinberufen werden soll, vertagt werden. Angeblich ist im Laufe des Tages mit einer offiziellen Er: flärung des Rates in dieser Frage zu rechnen. Der neuen außerordentlichen Ratstagung würden die Denkschrift Bar: thous zur Saarfrage und die Denkschrift der Regierungs: fommission als Grundlage ihrer Beratung dienen.

ebietn

und Sicherungsverwahrung Für illegale Kommunisten

Berlin , 20. Sept. Im Hochverrats und Giftprozeß gegen die 17 vor dem zweiten Senat des Volksgerichts unter An­flage stehenden Kommunisten aus Döbeln ( Sachsen ) und Um­gebung wurde das Urteil verfündet. Der 44jährige Haupt­angeflagte, Robert Wölfel, erhielt unter Einbeziehung der gegen ihn vom Landgericht Freiberg ( Sachsen ) verhängten Strafe insgesamt 10 Jahre 3uchthaus und 10 Jahre Eh:- verlust. Außerdem wurde die Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet. Zehn weitere Angeklagte erhielten wegen Beteiligung an der Zyankali- und Waffenbeschaffung sowie an der Vorbereitung der Sprengstoffdiebstähle Zuchthaus­trafen von bis 3 Jahren neben entsprechenden Ehren­

Papens Arbeitsgemeinschaft ka holischer Deutscher " löst sich selber auf trafen. 3wei weitere Angeklagte wurden freigesprochen, wäh­

Man erinnert sich noch an die ersten feierlichen Aufrufe. Hitlertreue Katholiken unter der Führung Papens traten in die Arena des dritten Reichs". Sie gelobten Treue und Gehorsam der braunen Diktatur und dem Papste zugleich. Sie entrüsteten sich, obwohl das Zentrum längst aufgelöst war, über den politischen Katholizismus" und bemühten sich um den Nachweis, daß ein echter Katholik im National­jozialismus die Verwirklichung der göttlichen Gebote und insbesondere der päpstlichen Enzykliken sehen müsse. Die AKD. gab sich zur Mitarbeit den braunen Machthabern preis, ohne sich jemals gegen den Bruch des Konkordats mit einem Sterbenswörtchen zu wehren.

Die Herrschaften glaubten damit dem Katholizismus im ,, totalen Staat" eine Gasse gebahnt zu haben. Nun aber teilt die Reichsparteileitung mit:

Nachdem die Reichsparteileitung durch ihre Ab­teilung für den kulturellen Frieden sämtliche kulturellen und das Verhältnis von Staat und Kirche betreffenden Fragen in zunehmendem Maße und unmittelbar bearbeiten läßt, erscheint es im Interesse einer noch strafferen Zusam­menfassung dieser Arbeitsgebiete nunmehr geboten, auch die zunächst der Arbeitsgemeinschaft katholischer Deutscher über­

Mißtrauen gegen

Ein Prozeß

wiesenen Aufgaben in diejenigen der Reichsparteileitung einzubeziehen.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Deutscher stellt daher im Reichsgebiet mit dem heutigen Tage ihre Arbeit ein und löst sich auf. Sie hat im Laufe ihrer Tätigkeit in dem ihr zugewiesenen Bereich wirksam zu einer Versöhnung beigetragen.

Für diese Arbeit wird der Reichsleitung und allen Be­auftragten hiermit der Dank der Partei ausgesprochen." Die Vorgängerin der AKD., gleichfalls etne Gründung des Herrn von Papen, nannte sich, re uz und Adler". Weder wurde das Kreuz geheiligt, noch starteten die Adler. Ueberall, wo Herr v. Papen hinkommt, geht etwas in die Brüche.

Die milden Worte in der Auflösungserklärung wird nie­mand mißverstehen. Es gibt keine Verständigung, keine Ver­söhnung mit einem Reiche, in dem Alfred Rosenberg , der erbitterte Papst- und Katholikenfeind, Kulturdiftator durch die Vollmacht des Führers" ist. Jeder Katholik, der sich nach allem immer noch Illusionen macht, bezeugt damit, daß er nichts anderes mehr hat, als den Willen zu feiger Anpassung.

Stahlhelm" und Schupo

Eine Ministerialverfügung

Hannover , 19. Sept. Drei dem Stahlhelm" angehörige Angestellte waren vom Arbeitsamt Göttingen auf Grund des§ 4 des Berufsbeamtengesetzes, der die Entlassung wegen politischer Unzuverlässigkeit vorsicht, zum 31. Mai 1933 fristlos entlassen worden. Ihren Einspruch lehnte der Präsident des Landesarbeitsamts in Hannover ab. Auf eine Beschwerde beim Reichs­arbeitsminister hin wurde die Entlassung in eine Kündi­gung zum 30. September umgewandelt. Als ein Ein­spruch hierauf keinen Erfolg hatte, riefen die drei Angestellten das Arbeitsgericht Göttingen an. In der Verhand­lung hob der Vertreter des Arbeitsamts hervor, die Kündi­gung sei durch die Verhältnisse des Betriebes bedinat; alle anderen Angestellten des Arbeitsamtes gehörten der NSDAP . an. Es fönne ihnen nicht zugemutet werden, mit

"

den Klägern noch weiter zu arbeiten, denn sie hätten sich durch ihren Eintritt in den damaligen Stahlhelm" als Gegner des Nationalsozia=

lismus erwiesen.

rend die übrigen Angeflagten Gefängnisstrafen von 1 bis 1/ Jahren erhielten.

Des ,, Führers" Freund freut sich Frankfurter Schlachthof judenrein

Die Kreisbauernschaft Ansbach gibt bekannt:

Wie aus Frankfurt am Main hierher gemeldet wurde, war der letzte große Schlachtviehmarkt dort vollständig frei von jüdischen Händlern. Dies ist umso beachtens­werter, als Frankfurt einen der größten und besten Schlacht­viehmärkte hat. Aus diesem Anlaß waren die Hallen des Marktes mit den Fahnen des neuen Deutschland geziert, und sowohl bei den Käusern wie auch Verkäufern konnte man die Freude über den judenfreien und judenreinen Markt von den Gesichtern ablesen.

Wir in Franfen", so schreibt die Fränkische Tageszei­tung" Streichers dazu, freuen uns um so mehr, daß die Fern­baltung der Juden von den Viehmärkten nun auch auf den großen Schlachtvichmärkten Plaz gegriffen hat. Und noch einmal, deutscher Bauer: Schalte den Juden vom Viehhandel aus, damit du nicht mehr um den Lohn deiner Arbeit betro­gen wirst."

,, Es lebe der Duce"

Der Popolo d'Italia" berichtet, daß fünftighin in der Korrespondenz der Faschistischen Partei nur noch der Gruß: Es lebe der Duce!" Verwendung finden soll. Er knüpft die Hoffnung daran, daß sich diesem Beispiel alle Italiener anschließen werden.

Das ist also Heil Hitler!" auf mussolinisch. Endlich ein außenpolitischer Erfolg des Führers".

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts lautete, die la Altöl- eine Kostbarkeit

ger seien wieder einzustellen oder es sei ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Die Kündigung sei un­billig hart. Die Beweisaufnahme habe keinerlei Anhalts­punkte ergeben, daß die Kläger nicht auf dem Boden des heu­tigen Staates stünden. Troß mehrfacher Aufforderung sei der Beweis nicht erbracht worden, daß die Kläger " links" ein­gestellt seien. Der Eintritt in den" Stahlhelm" könne nicht ohne nähere Begründung als staatsfeindliche Gesinnung be­wertet werden. Außerdem gehörten die Kläger seit September 1933 auch der SA. an, seien also vollwertig in die Reihen der

Das bayerische Staatsministerium hat angeordnet, daß fünftig das bei sämtlichen Staatsbehörden und staatlichen Betrieben anfallende Altöl gesammelt und aufbewahrt wird, um einer späteren Regeneration zugeführt zu werden. Die Gemeinden, Bezirke und Kreise, die Privatwirtschaft und die gesamte Bevölkerung werden dringend aufgefordert, zur Vermeidung von Materialverschleuderung das Altöl gleichfalls zu sammeln.