Völker in Sturmzelten Nr. 30

Völker in Sturmzeiten

Im Spiegel der Erinnerung- im Geiste des Sehers

Meine Gefangenschaft

Joseph Caillaux wurde glänzend freigesprochen. Mit 213 gegen 28 Stimmen wurden die Anträge des Generalprokurators verworfen. Vor dem Gebäude des Senats erschollen Rufe: ,, Hoch Caillaux!" Aber das Geplänkel geht noch weiter. Die Politik wachte. Noch immer muß sich Caillaux verteidigen.

,, Mit den Untertanen einer feindlichen Macht"

Dabei gibt es nur eine ganz einfache Frage: Ist Herr Caillaux schuldig der Taten, deren die Staatsanwaltschaft ihn bezichtigt?" Doch man hat gesagt, daß, wenn der Senat unter dem Eindruck meiner Verteidigungsrede abgestimmt hätte, die restlose Freisprechung erfolgt wäre. Keine Zusatz­frage hätte dann standgehalten!

Man hat gesagt, man habe die Nacht gewinnen, habe den Vormittag des nächsten Tages sich freihalten müssen, damit Regierungspersönlichkeiten Senatoren berufen und vor ihnen die Vertrauensfrage stellen könnten. Man hat gesagt, Herr de Selves habe Zeit gebraucht zum Spazierengehen in den Wandelgängen und diese Erscheinung in Wasserfarben,

um mit Saint- Simon zu sprechen, hat es nicht daran fehlen lassen. Man hat gesagt, Herr Pérès habe der Muße bedurft, um sich festzubeißen und er hat dessen nicht ermangelt, so wird mir versichert. Michelet hat über die Haltung der Geschworenen im Danton - Prozeß nach der Rede des großen Revolutionsmannes geschrieben: Abgesehen vielleicht von drei Leuten, wußten sie alle nicht mehr, was sie tun sollten. Der letzte hat versichert, er würde sich niemals haben ent­scheiden können, wenn der Präsident Hermann ihnen nicht einen Brief gezeigt hätte, von dem er gesagt habe, er komme aus dem Ausland und sei an Danton gerichtet." Im Jahre 1920, vor dem Staatsgericht, gibt es gleichfalls Geheimakten, die man ohne Frage herumreicht, und deren Existenz allein ich will es unermüdlich wiederholen auf alle Fälle schon jede gerichtliche Verhandlung hinfällig macht.

Weiter!

So findet man denn eine Mehrheit, um den Artikel 78 auf mich in Anwendung zu bringen. Wie lautet der?

,, Wenn die Korrespondenz mit den Untertanen einer feindlichen Macht, ohne zum Ziel zu haben eins der im vorigen Artikel angegebenen Verbrechen( Einvernehmen mit dem Feinde, Manöver, Machenschaften, Komplott), nichts­destoweniger zu dem Resultat geführt hat, den Feinden In­struktionen zu geben, die der militärischen oder politischen Lage Frankreichs und seiner Verbündeten zum Schaden ge­reichen, dann werden diejenigen, die diese Korrespondenz unterhalten haben, bestraft..."

Dreifach gesunde Menschenverstand

Zuerst diese Bemerkung: ich habe niemals korrespondiert mit einem Untertan einer feindlichen Macht außer mit Lipscher, dem ich einen Brief einen einzigen- geschrie­ben habe, um ihn... zum Teufel zu jagen, einen Brief, der so wenig die Kritik herausgefordert hat, daß man eine Zeit­lang behauptet hat, er sei ein Deckmantel. Wie kann der Artikel auf mich anwendbar sein? Man erwidert, man müsse das Wort Korrespondenz im weitesten Sinne verstehen: Schriften, Gespräche, Gedankenaustausch... Zugestanden! Es scheint, als müsse man es gleichfalls so auffassen, daß die Korrespondenz mit den Agenten des Feindes strafbar ist. genau wie die Korrespondenz mit den Untertanen einer feindlichen Macht. Zugestanden auch das noch! obgleich man mir einst beigebracht hat, in einem Straffalle seien alle Texte scharf umgrenzt, es sei aufs strengste untersagt, den Sinn eines einzigen im Gesetz umschlossenen Wortes zu dehnen. Wenigstens muß doch der Mann, auf den man den fraglichen Artikel anzuwenden beabsichtigt, gewußt haben, daß er an einen Agenten des Feindes schrieb oder mit ihm sprach... Unbestritten! Die Autoren sind einmütig in dieser Hinsicht. Der einf che gesunde Menschenverstand besagt übrigens, daß man niemandem, wer es auch sei, eine Unterhaltung mit einem französischen, englischen oder italienischen Untertan, der im Solde Deutschlands steht, zum Vorwurf machen kann, solange der Betreffende von der Sache nichts weiß. Wann habe ich denn mit einem Agenten des Feindes gesprochen, im Bewußtsein der Tatsache, daß er ein Agent des Feindes war? Die Begründungspunkte des Urteilsspruches vom Frei­tag, dem 23 April, sollen es uns sagen. Der geheimnisvolle Minotto

mit Minotto geführt haben, durch ihn an den Grafen Luxburg berichtet worden sind, wie seine Kabeldepesche beweist." Ohne jede Frage. Was für Gespräche? Der Spruch behält nicht die vorgebliche Bestellung an Luxburg zurück, mit lobrednerischen und für mich infolgedessen peinlichen Ar­der ich Minotto beauftragt haben soll zu dem Zweck, den tikeln ein Ende zu machen, mit denen die deutsche Presse mich überschüttete. Man konnte es nicht, da durch die Aus­sage des Herrn Haguenin erwiesen war, daß der Feind mei­nen vorgeblichen Wünschen keinerlei Rechnung trug, im Gegenteil.

99

Bei einer Zigarre in den Horchkanal"

Man heftete sich nur an eine Sache: ich soll Minotto die Beschwerden gegen die französische Regierung anvertraut haben, die ich auf dem Herzen trug. Worauf will man anspielen? Ich habe mir einige Zeitlang den Kopf zer­brochen, ich habe Minottos Berichte mir wieder durchgelesen

-

99

jene Enthüllungen, die nach den Ausdrücken des Rück­verweisungsspruches ,, nur mit Vorsicht aufgenommen werden dürfen" ich habe nur einen einzigen Punkt darin gefun­den, der in welchem Maße? wir werden sehen- den Ausdruck rechtfertigen könnte, den man gebraucht hat. Minotto erzählt, ich habe ihm eines Tages im Laufe einer Unterhaltung über die deutsch - französischen Beziehungen von. vor dem Kriege( ich habe schon davon gesprochen) gesagt, daß auf Herrn Poincaré , den Präsidenten der Republik, ein reichlicher Teil der Verantwortung für den Feldzug des Herrn Calmette gegen mich entfalle. Ich erinnere mich nicht im mindesten so gesprochen zu haben, aber es soll einmal gelten. Ich bestreite nicht. Was für eine ,, der französischen Politik abträgliche Auskunft" lieferte ich damit? Man stelle einen Vergleich an zwischen dieser im übrigen auf die Vor­kriegszeit bezüglichen Aeußerung und den täglichen Ar­tikeln des Herrn Clemenceau im ,, Homme Enchainé", die in der Gazette des Ardennes" wiedergegeben wurden, in denen, wie ich schon zu bemerken gab, der Staatsmann zur Disposition einen Sturzkarren voll Schmähungen ausschüttete über den Präsidenten der Republik und die Kriegsregie­rungen. Aber, so wird man nun einfallen, man würde Ihnen nichts sagen können, wenn Sie öffentlich Ihre Beschwerden" ausgeschrien hätten in einer Rede oder in einem Zeitungs­artikel derart, daß über den ganzen Erdkreis hin die Deut­ schen davon Kenntnis erhalten hätten. Schwerwiegend ist, daß Sie diese vertrauliche Mitteilung bei einer Zigarre in den Horchkanal eines Italieners, der sich seither verdächtig gemacht hat, das heißt eines feindlichen Agenten, das heißt eines feindlichen Untertanen haben gleiten lassen. Wirklich bewundernswert, dieses Vernünfteln! Aber ich nehme es hin, wenn es auch ein starkes Stück ist, und gehe weiter. Der Spruch hebt hervor, ich hätte über Minottos Charakter nicht im Irrtum sein können ,,, da er durch seine Erklärungen und Angebote mir aufs klarste seine Beziehungen zum Grafen Luxburg bewiesen hatte". Ein Unglück nur, daß die beanstan­dete Unterredung einen Monat hinter meinem Aufenthalt in Argentinien zurückliegt, daß sie Ende Dezember 1914 in der Umgegend von Sao Paulo stattgefunden hat, als ich noch nicht wußte, daß es irgendwo einen Herrn von Luxburg gab. Die Erklärungen und Angebote Minottos hingegen liegen zwi­schen dem 23. und 29. Januar 1915. Dieser Begründungs­punkt des Beschlusses ist also schlechthin auf einem mate­riellen Irrtum basiert. Eine Tatsachenfeststellung, der sich nichts entgegenhalten läßt nichts, rein gar nichts! Die römischen Gespräche

Begreift man nun, warum man mir keine Gelegenheit ge­geben hat zur Aussprache über den Artikel 78? Nun aber Italien !

,, In Anbetracht," sagt der Beschluß, daß nicht bestritten werden kann, daß Caillaux in Italien seit seiner Ankunft im Dezember 1916 Beziehungen angeknüpft und unterhalten hat zu notorischen und erwiesenen Neutralisten, ja, zu Agenten des Feindes: namentlich zu Cavallini, der seither durch die französische Justiz zum Tode verurteilt wurde, daß seine Be­

,, In Anbetracht," sagt der Beschluß ,,, in Anbetracht, daß ziehungen und seine Aeußerungen in ihrem Zusammenhange

es erwiesen ist, daß im Verlaufe seiner Mission in Südamerika Caillaux sich in enger Freundschaft einem gewissen Minotto verbunden hat, der seither durch die Regierung der Ver­ einigten Staaten als verdächtig interniert worden ist auf Grund seiner deutschen Herkunft und seiner Beziehungen zu Deutschland , daß diese Person ihm durch Erklärungen und Angebote aufs klarste seine Beziehungen zum Grafen Luxburg, dem deutschen Gesandten in Argentinien , bewiesen hat, und daß man es unter diesen Umständen nicht hingehen lassen darf, wenn ein ehemaliger Ministerpräsident, betraut mit einer offiziellen Mission, ihm die Beschwerden gegen die französische Regierung anvertraut hat, die er auf dem Her­zen trug, und so dem Grafen Luxburg, wie es die Kabel­depesche des Letztgenannten beweist, die abträglichsten Aus­künfte über die französische Politik gegeben hat..."

Zunächst sei be erkt: man wagt nicht zu sagen, daß Mi­notto ein Agent des Feindes war, und man kann es nicht sagen, da der Schwiergersohn des Herrn Swift weder in Amerika noch auch in Frankreich unter Anklage gestellt wor­den ist, da er zwar auf dem Verwaltungswege als Sohn einer Deutschen interniert worden, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden ist, ohne jemals ein Hühnchen rupfen zu müssen mit den Tribunalen der Vereinigten Staaten oder Frankreichs . Wieso kann der Artikel 78 an­wendbar sein? Wird man so weit gehen, zu behaupten, daß man unter den Worten ,, Untertan einer feindlichen Macht", nicht allein verstehen muß ,, Agenten einer feindlichen Macht", sondern auch noch ,, Personen, die verdächtig sind auf Grund ihrer Herkunft und ihrer Beziehungen zu Feinden"? Aber wirklich! das hieße sich ein wenig zu viel Freiheit heraus­nehmen mit den Texten!.. Aber." wird man einwenden, ist nichtsdestoweniger wahr, daf ise Cespräche, die Sie

sses

die beträchtliche Erregung erklären, die sich in Rom bemerk­bar gemacht, wobei es ohne Nutzen ist, die Wendungen aus seinem Gespräch mit Martini zu erörtern...

Donnerstag, 27. Septemb. 1934

Von

Joseph Caillaux

ständigen Ausführungen über das, was das Palais Farnèse pomphaft die italienischen Zwischenfälle" genannt hat. Ich

will nicht daran erinnern, daß der Leiter des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Herr Vigliani, mir vorgestellt wurde durch die Herren Re Riccardi und Cavallini, die mir somit über die beste aller Bürgschaften zu verfügen schienen. Nun habe ich mir einige Bruchstücke aus dem Schreiben des Oberst François, des französischen Militärattaché bei der französischen Botschaft, zurückbehalten, um sie diesem Be­gründungspunkt des Beschlusses gegenüberzustellen. ,, Wer nicht gewarnt war, konnte ins Garn gehen" Folgendes schreibt er von Brunicardi und Cavallini:

,, Für jeden, der sie kannte, waren sie beide, vor allem der zweite, Leute, denen besonders zu jener Zeit ein Mann von der Bedeutung des Herrn Caillaux aus dem Wege gehen mußte, dessen Taten, dessen Worte und dessen Umgang von ganz besonderer Tragweite und Bedeutsam­keit sind, vor allem in einem Lande wie Italien .

Aber man mußte sie kennen. Wer nicht gewarnt war, konnte ins Garn gehen. Er konnte von einer Seite, der wahrhaft, interessanten Seite der Dinge gänzlich in Un­kenntnis bleiben und nur eine sehen, die auffällige: das Aeußere.

Brunicardi stand in Beziehungen zu bedeutenden poli­tischen Persönlichkeiten. Ich habe es gezeigt. In diesem Falle hat er Herrn Caillaux in Verbindung mit Herrn Mar­tini gebracht.

Cavallini ist unbestreitbar ein Abenteurer, bereit zu mancherlei Dingen. Aber schließlich stand auch er auf gutem Fuße mit einflußreichen Leuten, leistete er ihnen Dienste, trug er keine Bedenken, es auszuposaunen. Natür­lich hat er übertrieben, wenn er von seiner Rolle sprach mit Leuten, die nicht auf dem laufenden waren über seine Stellung. Herr Caillaux war nicht auf dem laufenden... Aeußerlich gab sich Cavallini mit Erfolg als gewichtige Persönlichkeit. Man muß das Milieu kennen, um sich klar­zumachen, wie leicht es ihm wurde, Sand in die Augen zu streuen. Ein Oberst, Chef eines Dienstes von höchster Wich­tigkeit, verschwendete an ihn die augenfälligsten Zeichen von Sympathie und Vertrauen; ein Hauptmann, der gleich­falls eine beträchtliche Rolle spielte, umarmte ihn in der Halle eines großen Hotels. Er hatte einen Sohn in einer verantwortungsreichen Dienststelle der römischen Zensur. Zusammen mit der Marchesa Rizzi hielt er einen gewissen Lebensstil inne, was in Rom wie anderswo, mehr als anderswo vielleicht, die Neuankömmlinge stets günstig stimmt. All diese geschickt ausgebeuteten Umstände gaben diesem Mann einen Anschein, durch den man sich leicht fangen ließ, wenn man die Kehrseite der Karten nicht kante."

,, Instruktionen für den Feind"

Zu dem ersten Punkte äußert sich Faustin- Hélie folgender­maßen:

,, Die Korrespondenz muß ein materielles Ergebnis gehabt haben: die Versorgung der Feinde mit abträglichen Instruk­tionen; man muß also die Wirkung der gelieferten Instruk­tionen feststellen."

Nun stellt, wohlverstanden, der Beschluß nicht die Wir­kung der gelieferten Instruktionen" fest. Und aus gutem Grunde!

Einmütig äußern sich die Autoren zu dem zweiten Punkte. Garraud faßt die Rechtsbelehrung in folgenden Wendungen

zusammen:

,, Die Korrespondenz muß das Resultat gehabt haben, daß den Feinden Instruktionen zukamen, die der militärischen Lage oder der Politik Frankreichs oder seinen Verbündeten zum Schaden gereichen. Aber genügt es denn, daß die Korrespondenz dieses Ergebnis gehabt hat? Muß sie nicht zugleich auch dieses Ziel gehabt haben? Trotz den ausdrück­lichen Wendungen des Gesetzes ist man einig darin, daß diese Bestimmung so zu verstehen sei, daß sie die fundamentalen Prinzipien des Strafrechts nicht verletzt. Eine Unvorsichtig­keit in einer Korrespondenz mit Untertanen einer feind­lichen Macht, so schädlich sie auch wirken möge auf die militärische oder politische Lage Frankreichs oder seiner Verbündeten, kann wohl eine Verfehlung, nicht aber ein Verbrechen darstellen. Der Urheber der beanstandeten Handlung muß also mit einer ausgesprochen verbrecherischen Absicht gehandelt haben, wenn er strafbar sein soll."

Was für ausgesprochen verbrecherische Absichten legt man mir zur Last? Der Beschluß trägt Sorge, festzulegen, daß keine solche vorliegt: ,, In Anbetracht, daß zwar die Staats­anwaltschaft keineswegs ermittelt hat, daß der Angeklagte unter diesen Umständen dem Feinde in seinen Unterneh­mungen hat beistehen wollen, daß aber nichtsdestoweniger diese Manöver zu dem Resultat geführt haben..."

Und weiter:

Erster Punkt! Das Gespräch mit Martini scheidet aus. Was bleibt übrig? Meine Aeußerungen? Welche? Nicht ein Zeuge ist vor die Schranken des Staatsgerichts getreten, um zu be­haupten: ,, Herr Caillaux hat mir dies oder jenes gesagt." In­wiefern könnten übrigens die Aeußerungen, selbst wenn sie häßlich gewesen, wenn sie zu ausgesprochenen Neutralisten getan wären, unter den Artikel 78 fallen? Ich kann mir nicht ,, In der Politik gibt es keine Gerechtigkeit" vorstellen, daß man zu behaupten wagt, der Begriff., Unter­tan einer feindlichen Macht" könne die Neutralisten um­fassen, das heißt die Pazifisten. Warum dann nicht auch die Sozialisten? Habe ich mich in Italien mit Agenten des Feindes unterhalten in dem Bewußtsein, daß es Agenten des Feindes waren? Das ist die ganze Frage. Auf den ersten Teil dieser Frage antwortet man: Ja," und man nennt Cavallini. Wir werden sehen, was diese Versicherung wert ist. Auf den zweiten Teil gibt man keinerlei Antwort. Man kann nicht, wie im Falle Minotto, mit Erklärungen oder An­geboten argumentieren, die mir gemacht sein sollen. Ganz im Gegenteil, Herr de Jouvenel hat ausgesagt, daß ich, als er mich gegen Ende meines Aufenthaltes in Rom traf, mich im tiefsten überrascht zeigte, als er mir mitteilte, daß die Leute, mit denen ich zufällig zusammengekommen, zu Recht oder zu Unrecht politisch verdächtig waren. Ich sage, politisch", denn keine Seele hat zu jener Zeit behauptet, daß von jenen dem Feinde Agentendienste Erscheinungen irgendeine

,, In Anbetracht, daß in allen Caillaux vorgeworfener Fällen die verbrecherische Absicht, dem Feinde in seinem Vordringen beizustehen... nicht ermittelt worden, daß aber diese gleichen Fälle zu Lasten des Angeklagten den Beweis liefern für Korrespondenzen mit den Agenten des Feindes, die das Resultat haben...

leistete. Und abgesehen von Herrn de Jouvenel, der mich am Tage vor meiner Abreise nach Paris gewarnt er konnte nicht eher, wer hat mir denn sonst noch einen Wink ge­gebeu? Ich will nicht zurückgreifen auf meine höchst voll­

Der Spruch behauptet also, das Resultat allein zähle, und derjenige, der es verursacht hat, sei strafbar, abgesehen von jeder verbrecherischen Absicht. Er steht im Widerspruch zur Rechtslehre. ,, Er verletzt die fundamentalen Prinzipien des Strafrechts."

Doch ich würde meine Ausführung herabwürdigen, wenn ich mich auf eine juristische Debatte versteifen wollte. Ich habe sie nur heraufbeschworen... für die Zukunft.

,, In der Politik gibt es keine Gerechtigkeit"... ein Satz von Clemenceau ! Das Staatsgericht hatte sich einzig mit einer politischen Frage zu befassen. Selbst der General­prokurator, der ohne Festigkeit eine Hochverratsklage zu stützen suchte, hatte seinen Beschluß im Sinne einer politi­schen Verurteilurg gefaßt ( Fortsetzung folgt.)