Der Arzt des dritten Reiches"

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Dokument des schändlichsten Materialismus gegen den Geist persönlicher Hilfe und der Humanität

Zu denen, die sich am frühesten und am leiden­schaftlichsten der nationalsozialistischen Sache ver schworen, gehörten die deutschen Aerzte. Wir haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Dokumente in Händen gehabt, die wir als Schande für den einstmals guten Namen des deutschen Arztes empfanden. Sie waren von einem solchen Mangel an Humanität gegenüber den Kranken und gleichzeitig von einem solchen erschütternden Materialismus in der Ueberschätzung des Stoff­lichen" und der Unterwertung des Seelischen", daß wir hier deutlicher als anderswo die durch den Nationalsozialismus herbeigeführte Verwüstung des menschlichen und des sozialen Empfindens er­kannten.

Alle diese Dokumente und alle Aeußerungen in der Fachpresse der braunen Aerzte werden jedoch durch ein Schriftstück in den Schatten gestellt, das uns in diesen Tagen von befreundeter Seite zur Verfügung gestellt wurde. Wir geben es in seinen entscheidenden Partien es ist sehr lang

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im Wortlaut wieder. Wer vor solchen Aerzten erschrickt, muß daran denken, daß sie allergetreueste Schüler der herr­schenden Ideenrichtung sind, und daß sie heute um so mehr freies Feld zur Betätigung im Dienste an der Volksgemeinschaft" haben, als sie ihre jüdischen Konkurrenten zu einem großen Teile verdrängen konnten.

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Noch eine Bemerkung, veranlaßt durch den Frei­heitskampf an der Saar . Es gibt in diesem deut­schen Lande Zehntausende, Katholiken. Pro­testanten, Mittelständler und Proletarier, die mit Hitler auch diesen Hakenkreuz- Aerzten Wegfrei­heit verschaffen wollen. Also es kann ihnen nicht mehr zugute gehalten werden, daß sie die Wahr­heit nicht wußten.

Die Zwischen- Ueberschriften stammen von uns, Grammatik und Orthografie von Herrn Medizinal­rat Dr. Heilig.

Die Redaktion der

Deutschen Freiheit".

Abschrift.

Bezirksobmann des

Nationalsozialistischen Aerztebundes

Medizinalrat Dr. Heilig.

Altena , den 26. 11. 38. Sehr geehrter Herr Kollege! Gelegentlich der letzten Sigung des NS - Aerztebundes Bez.- Gruppe Altena und Lüdenscheid in Lüdenscheid fand neben Verhandlung anderer aktueller Fragen auch eine Aus­sprache über die Aenderung statt, die mit der in Deutsch­ land zur Herrschaft gelangten nationalsozialistischen Welt­anschauung sich notwendiger Weise für unsere bisherigen Auffassungen hinsichtlich der Betreuung von Fürsorgeberechtigten aller Art, Rentenempfänger, Antragsteller usw. ergeben. Ich folge gern einer in der Sigung gegebenen Anregung des Herrn Vorsitzenden des Aerztevereins Altena­Lüdenscheid, die Gesichtspunkte, die in der Besprechung zum Ausdruck famen, zusammenzufassen, und allen Kollegen zu­zusenden. Dabei darf ich als selbstverständlich vorausschicken, das es sich in Folgendem nicht um Anweisung handelt irgend­welcher Art, sondern, daß diese Ausführungen nur dem Wunsche entspringen, durch offene Aussprache von Kollegen zu Kollegen die Erfüllung ärztlicher Aufgaben uns allen zu crleichtern, die täglich an uns herantreten und deren Be­handlung nach einheitlichen Gesichtspunkten, wenigstens was die Grundlegende Auslegung betrifft, sich im Interesse aller, der Ratsuchenden wie der Aerzte, vor allem aber der großen Volfsgemeinschaft, als ein dringendes Erfordernis erweist. Ein persönliches Interesse spricht auch mit insofern, als ich in meiner Eigenschaft als Kreisarzt und als Ver: trauensmann und als Vertrauensarzt zahlreicher Berfiche: rungsträger und öffentlicher Körperschaften täglich zu Atesten und Gutachten von den Kollegen Stellung zu neh men habe, die sie ihren Patienten zu Erlangung von Ren ten, Beihilfen, Unterstügungen, Kuren usw. ausstellen. Auch als Darlegung meiner eigenen Auffassung als Natio­nalsozialistischer Beamter, Aufgabe vor allem aber als nationalsozialistischer Arzt so wie sich mir im Laufe einer jezt 15jährigen Tätigkeit als Kreis- und Fürsorgearzt allmählich herausgebildet hat, nicht ganz unwillkommen sein wird, denn ich lege Wert darauf, in die­sen schwierigen Fragen nicht die Herrn Kollegen, sondern mit ihnen zusammenzuarbeiten. Auch bilde ich mir nicht ein, nicht noch hinzulernen zu können, weshalb ich auch zu jeder schriftlichen und mündlichen Einzelaussprache sehr gerne zur Verfügung stehe.

Der böse marxistische Staat

" Wir müssen uns unter allen Umständen freimachen von"... Allgemeines: Während im marristischen Staat die Für­forge in erster Linie im Interesse des einzelnen diente, haben wir uns heute in jedem Falle die Frage vorzulegen: Welches Interesse hat die Volksgemeinschaft und die Zukunft unseres Volkes an der Leistung, die aus öffentlichen Kosten dem Be­fürsorgten, bzw. dem Antragsteller zugewendet werden soll, und deretwillen wir ihm ein Atest ausstellen oder ihn be= gutachten? Nur wenn diese Frage wenigstens zu einem Teil im Positiven entschieden werden kann, hat die Unterstüßung des Antragstellers durch die Bescheinigung des Arztes heute eine innere Berechtigung.

Wir müssen uns unter allen Umständen von der alten individuellen Auffassung frei machen, daß wir uns die An= wälte der persönlichen, gesundheitlichen und oft dazu wirt: ichaftlichen Interessen unserer Patienten feien, vor allem, da wo Gelder, die von der Allgemeinheit aufgebracht sind, auf dem Spiele stehen. Wir haben im neuen Staat die un bedingte sittliche Pflicht, unser Augenmerk viel mehr als früher auf das große ganze zu richten, auf das Wohl der Boltsgemeinschaft und der kommenden Geschlechter, Das individuelle Ergehen des Einzelnen hat hinter diesen Ges fichtspunkten zurückzutreien. A

Es unterliegt feinem Zweifel, daß wir alle in dieser Hin ficht umlernen müssen. Aerzte so gut wie Behördenleiter und die in der Fürsorge tätigen nicht ärztlichen Personen. Auf­gabe vor allem des praktischen Arates, des Hausarztes wird

es sein, in der gedachten Richtung erzieherisch auf die Be­völkerung einzuwirken, Ansprüchen, die dem neuen Geiste zuwiderlaufen, entgegenzutreten, und damit die schwierige und undankbare Aufgabe des Fürsorgearztes und sogenann= ten Vertrauensarztes sowie der entscheidenden Behörden zu unterstützen.

Bei der notwendigen Erziehung der Bevölkerung zu einem neuen in der marristischen Aera ihr vielfach zu dem Willen, in einer harten Zeit eigenes Schicksal mannhaft zu tragen nicht aber die Abwälzung der damit verbundenen persön­lichen Last auf die Schultern der Allgemeinheit grundsätz­lich als ein geheiligtes Recht der Person zu verlangen, zu dieser Erziehungsarbeit ist der praktische Arzt bei seinem Klienten in erster Linie berufen. Diese Arbeit wird nicht von heute auf morgen zu leisten sein, aber geleistet muß sie werden, wenn wir endlich aus den unerträglichen Zu­ständen, in die uns die überspannte und mißverstandene Fürsorge, der Humanitätsdusel einer überwundenen Zeit­epoche, geführt hat. Um Beispiele zu nennen: Es muß einem Volksgenossen, der ein unheilbar Leiden hat, klar ge­macht werden, daß die nußlose Verschwendung kostspieliger Kuren für ihn aus Mitteln der Allgemeinheit nicht gerecht­fertigt werden kann. Es müssen Eltern, denen ein hartes Schicksal ein verkrüppeltes oder schwachsinniges Kind be­schert hat, davon überzeugt werden, daß sie in erster Linie die sittliche Pflicht der Betreuung und Pflege des unglück­lichen Geschöpfes haben, daß aber nicht die Allgemeinheit verpflichtet ist, da, wo die Familienpflege ausreicht und den Umständen nach, wenn auch unter gewissen Opfern, möglich ist, die enormen Kosten einer dauernden Anstalt­verwahrung aufzubringen.

Die riesigen Summen, die in der vergangenen Zeit an min­derwertiges Erbgut, Krüppel, Jdioten, Unheilbare aller Art verschwendet worden sind, und die in gar keinem Ver­hältnis zu den erzielten Erfolgen stehen, müssen in Zukunft für die Förderung des guten und hochwertigen Erbgutes unseres Volkes frei gemacht werden. Hierbei mitzuhelfen ist Pflicht eines jeden Arztes. Aus diesen allgemeinen Erwä­gungen ergeben sich nach meinem Dafürhalten für die Herrn Kollegen in der Praxis bei ihrer Mitarbeit in allen Zweigen der Fürsorge( einschließlich der ärztlichen Arbeit für die Versicherungsträger) folgende Gesichtspunkte:

Die Lungenkranken

Tuberkulose: Heilverfahren und kostspielige Behandlungs­methoden sind nur in solchen Fällen angezeigt, in denen nach wissenschaftlichem Ermessen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder durch Vermeidung des Eintritts der Invalidität in Aussicht steht. Bei ganz aussichtslosen Fällen hat es auch keinen Zweck mehr, monatelang Stärkungsmittel, Milch usw. auf öffent­liche Kosten zu gewähren. Offen Tuberkulose müssen durch den Arzt immer auf ihre sittliche Pflicht, eine Gefährdung ihrer Mitmenschen durch Ansteckung zu vermeiden, hinge­wiesen werden. Die vorbeugende Fürsorge muß ihr Haupt­augenmerf nicht wie bisher auf die der Ansteckung ausge­jester. Bersonen richten, sondern auf die, die infolge erheb licher Belastung gefährdet sind. Nach diesem Gesichtspunkt sind auch vorzugsweise die zu untersuchenden und von den Tuberkulosenfürsorgestellen zu überwachenden Personen aus dem Umkreis eines Erkrankten auszusuchen.

Die Krüppel

Krüppelfürsorge: Hier gilt ganz besonders der Grundsaß, daß nur Fälle, die therapeutisch eine gewisse Aussicht bieten, für die Verwendung öffentlicher Mittel in Frage kommen, Plattfuẞeinlagen, orthopädische Apparate bei idiotischen Kin­dern sind sinnlos. Auch für Leute, die an der Schwelle des Kreifenalters stehen, haben solche Verordnungen feinen Sinn mehr. Das gilt auch in den letzten Fällen für künstlichen Zahnersatz. Operationen an verkrüppelten Neugeborenen, durch die das Leben zwar errettet, dauerndes lebensläng­liches Siechtum nicht verhindert werden kann, liegen weder im Interesse des Staates, noch der bedauernswerten Eltern, noch des Kindes, dem bestenfalls nur ein vegitieren, aber fein halbwegs lebenswertes Dasein winkt. Die hochentwickelte Kunst des Chirurgen ist nicht dazu da, jede Mißgeburt zu erhalten. Hier ist besonders zu denken an Encephalo, Myclo­celen, Hydrocephalus, schwere Kiefer und Gaumenspalten, bei gleichzeitiger anderer Verfrüppelung z. B.

Geisteskranke- ,, von jetzt an"

Geiftestrankenfürsorge: Die äußerst fostspielige Anstalts­bewahrung kommt nur in Frage: a) bei Gemeingefährlich= keit; b) wenn der Kranke sich selbst gefährlich ist; c) wenn die Behandlung, sofern sie Aussicht auf Erfolg bietet, z. B. Malariabehandlung, Paralyse im Anfangsstadium, nur in einer Anstalt sich durchführen läßt; d) wenn die häusliche

kommen also Fälle von Refonvaleszens nach schweren Ope rationen, Erkrankung aller Art usw.( abgesehen natürlich von Nierenleiden und unbestimmten Magenerkrankungen. Die einfache Tatsache schlechten Allgemein= zustandes, wie wir ihn bei jahrlang Er= werbslosen fast immer sehen als Folge ihrer wirtschaftlichen Not, genügt nicht. Dann fönnten wir allen Erwerbslosen solche Zulagen aufschreiben. Das ginge ins uferlose. Hier hat die Karitas einzugreifen. Das sind die Fälle für die Winterhilfe, den vaterländischen Frauenverein usw., nicht aber für den Etat der Gesundheits­abteilung des Wohlfahrtsamtes. Damit dem begutachtenden Arzt des Wohlfahrtsamtes die Nachprüfung möglich wird, ist es notwendig, daß ihm der behandelnde Kollege eine Diagnose über den Verlauf des Falles genau, wenn auch kurz, mit­teilt, vor allen Dingen dann, wenn es sich um Fälle aus spezialärztlicher Behandlung handelt. Mit einer Notiz: Frau X. bedarf einer Milchzulage wegen eines Unterleibsleidens, fann der zur Nachprüfung beauftragte Arzt nichts anfangen. Rostspielige Sonderbehandlungen, die nur im Interesse des Antragstellers liegen, schei­den aus. Eine Lues latem, bei der nach Gewährung aller Kuren mit Quecksilber und Salversan der Wassermann posi= tiv geblieben ist, auf Kosten der Landesversicherungsanstalt in ein Krankenhaus einzuweisen zwecks Einleitung der mo= dernen Sättigungsfur, ist nicht angängig. Ein solcher Fall ist lediglich vom Hausarzt zu überwachen. An dem positiven Wassermann des Herrn X. hat die Oeffentlichkeit fein Inter­effe.

Säuglinge und Kinder

Säuglings: und Kinderfürsorge: Das Schwergewicht dieser Fürsorge ist von jetzt an auf den gesunden Nachwuchs zu legen, nicht auf die Betreuung der ich wächlichen, franklichen, anfälligen Kinder. Es soll nicht heißen, daß die letteren zu vernachlässigen sind. Aber wir haben es erlebt, daß einem schwächlichen skrupelö en Kinde 3, 4 und mehr Solbadekuren ein Jahr ums andere auf öffent­liche Kosten verabfolgt wurden, nur weil der Schularzt eben immer sein Augenmert nur auf den kränklichen Nachwuchs richtete und die Mittel der Wohlfahrtsämter für diesen Nach­wuchs verwendet wurden und vielfach wurde ein nennens­werter Erfolg nicht erzielt, oder er stand nicht entfernt im Verhältnis zu den großen, auf einen Einzelfall verwandten Kosten. Durch diese einseitige, dem neuen Geist nicht ent= sprechende Art der Fürsorge ist in der Elternschaft die Auf­fassung verbreitet worden, daß man oft der Aeußerung be= gegnet: Ja, mein Kind ist doch kränklich und bedarf deshalb noch einmal einer Kur."

Dem muß man iegt entgegen halten, daß es sich bei den hier in Frage stehenden Maßnahmen nicht nur um das rein individuelle Wohl des einzelnen Kindes handelt, sons dern, daß die Volfsgemeinschaft ein mindestens gleich gros ßes, wenn nicht noch größeres Interesse an der gesundheits lichen Förderung der von Hause aus gesünderen und träf= tigeren Kinder hat. Jedenfalls ist eine durch Jahre hins durch wiederholte Kur an einem Schwächling zu ver: werfen. Derselbe Gesichtspunkt gilt bei der Bewilligung von Lebensmittel und Milchzulagen. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß es immer dieselben Familien sind, die ben schlechten minderwertigen Nachwuchs stellen. Diesem Nach wuchs in erster Linic Lebensmittelzulagen zuwenden aus öffentlichen Mitteln ist dekundante Gesundheitspolitik eines rein individualistischen Zeitalters, nicht Fürsorge im nationalsozialistischen Geiste.

Die Ehestandsbeihilfe

Ich möchte meine Ausführungen, die nicht entfernt den Ans spruch auf Vollständigkeit erheben und nur Andeutungen und allgemeine Hinweise geben fonnten, nicht schließen, ohne ein Wort über die für die Aerzte maßgeblichen Gesichtspunkte bei der Gewährung von Ehestandsbeihilfen zu er­wähnen. Hierbei hat ja oft auch der Hausarzt ein gewichtiges Wort mitzusprechen bei der Ermittlung der Erbgesundheit der Ehepartner. Um seine Klienten gegebenenfalls in fach­mäßiger Weise belehren zu können, vor allem in den Fällen, in denen die Eheschließung ärztlichen oder rassehygienischen Bedenken begegnet, muß er sich selbst über den Willen des Gesetzgebers hierbei klar geworden sein. Von dem durch das Gesetz erstrebten Ziel einer Verminderung der Arbeitslosig= feit wird hier abgesehen. Vom ärztlichen und raphiginischen Standpunkt aus ist folgendes zu sagen: Das persönliche Interesse des Antragstellers hat vollkommen auszuscheiden. Es sollen nur diejenigen Ehen finanziell unterstüßt werden, aus denen mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundes Erb­gut zu erwarten ist. Denn nur an solchen Ehen hat die Bolfsgemeinschaft ein Interesse, und nur dieses Interesse darf bei der ärztlichen Beurteilung maßgebend sein.. Ich stehe den Kollegen immer zu jeder Zeit zur schrift­lichen und mündlichen Aussprache zur Verfügung. Heil Hitler! gez. Dr. Heilig.

Pflege aus technischen Gründen offensichtlich nicht durchführ Kasernendrill für Dentisten

bar ist. Ist fie durchführbar, so haben zunächst die An= gehörigen die Pflicht, die Last der Pflege auf sich zu nehmen, in zweiter Linie erst die Oeffentlichkeit. Im übrigen hat sich die Geisteskrankenfürsorge von jetzt an nicht an dem Interesse des Kranken, sondern an dem In­teresse der Volksgemeinschaft hinsichtlich der Verhütung erb­franken Nachwuchses zu orientieren.

Kuren und Heilmittel

Kuren und Heilmittel für Versicherte und Wohlfahrts: erwerbslose. Mehr als bisher muß auch hier das Inter­effe der Allgemeinheit an der Wiederherstellung des Kranken und Gebrechlichen als dessen persönliches Interesse richtunggebend sein. Bei Rheumatikern im vorgerückten Lebensalter haben schon von diesem allgemeinen Gesichts­punkte aus immer wieder verordnete Badefuren keinen Sinn. Diätfuren bei Magengeschwüren fönnen bei gutem Willen zu Hause durchgeführt werden, ohne daß die kost= spielige Krankenhausaufnahme notwendig ist.

Wenn mehrfach wiederholte Diätkuren die Bewilligung einer besonderen Lebensmittelzulage notwendig gemacht haben, so fann bei ausgebliebenem Enderfolg das Magens leiden nicht die Voraussetzung abgeben für eine ins unbe= grenzte fortgesetzte Behandlungsbewilligung solcher Zulage. Wenn ein Leiden nicht heilbar ist, wenn eine Operation unter Umständen abgelehnt wird, so muß der Patient sich eben mit den durch sein Leiden bedingten Beschwerden ab: finden, kann aber nicht daraus einen dauernden petuniären Anspruch an die Allgemeinheit herleiten.

Ein besonders Kapitel sind die immer wieder verordneten Milchzulagen. Sie haben als zusäßliche Ernährung im Sinne eines Heilmittels nach meinem Dafürhalten nur dann einen Sinn, wenn durch die vermehrte Kalorienzufuhr ein durch eine bestimmte Krankheit bedingter Unterernährungs­oder Erschöpfungszustand behoben werden kann. In Betracht

Auch sie müssen strammstehen

Die Deutsche Studentenschaft teilt mit: Der Reichs. dentistenführer erflärt in Uebereinstimmung mit dem Führer der Reichsschaft der Studierenden an den deutschen Hoch- und Fachschulen, Andreas Feickert , und dem Führer der Deutschen Fachschaft, daß die von der Deutschen Studentenschaft für ihre Mitglieder angeordnete und durch­geführte Arbeitsdienstpflicht in derselben Weise und unter denselben Bedingungen für die Dentisten zutrifft.

Die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht soll nach Ablegung der Praftifantenprüfung und vor Eintritt in die Institute erfolgen. Ihre Daner beträgt 26 Wochen. Die Durchführung liegt bei dem Amt für Arbeitsdienst der Deutschen Studerten: schaft, dem von dem Reichsdentistenführer ein Referent zur Verfügung gestellt wird. Die Reichsleitung des Arbeits­dienstes hat von dieser Anordnung Kenntnis genommen und billigt sie als Uebergangsbestimmung bis zur Eins führung der allgemeinen gleichen Arbeitsdienstpflicht. Aus­führungsbestimmungen folgen.

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