,, Deutsche Freiheit", Nr. 231

ARBEIT UND WIRTSCHAFT

Kleine Wirtschaftsnachrichten

Die holländischen Frucht- und Gemüse- Exporteure haben den Beschluß gefaßt, alle Lieferungen an deutsche   Firmen bis zu einer befriedigenden Reglung der Transfer- Frage ein­zustellen.

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Die Hamburg- Amerika- Linie   und der Norddeutsche Lloyd  haben in den ersten acht Monaten dieses Jahres 71 595 Per­sonen auf ihren nordamerikanischen Routen befördert gegen­über 82 409 im gleichen Abschnitt des Vorjahres.

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Der Reichsernährungsminister hat einen Erlaẞ veröffeut­licht, in dem alle Lebensmittelhandlungen verpflichtet. werden, ihren Vorrat an Kaffee, Tee, Kakao, Reis Gewürzen und Hülsenfrüchten bekanntzugeben, damit die Regierung sich einen Ueberblick über die für den Winter zur Ver­fügung stehenden Vorräte verschaffen könne.( Inpreß.)

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Trotz der fieberhaften Anstrengungen der deutschen  Handelsdelegation in Südamerika  , die unter der Leitung des ehemaligen deutschen   Generalkonsuls in Neuyork, Kiep, sich um die Hebung des deutschen  , Exportes bemüht, zeigen die erst jetzt veröffentlichten Ziffern ein schweres Defizit des Außenhandels mit den lateinamerikanischen Ländern. Vier­zehn südamerikanischen Ländern gegenüber ist die Außen­handelsbilanz des letzten Jahres passiv, nur sechs Ländern gegenüber aktiv. Die Gesamtausfuhr Deutschlands   nach Südamerika   bezifferte sich auf 286 100 000 Mark, die Gesamt­einfuhr aus denselben Ländern auf 384 000 000 Mark.

Zur Ueberwachung und Reglung des Verkehrs mit Garnen sowie mit neuen und gebrauchten Geweben( einschließlich Planen) und Säcken aus Jute, auch in Verbindung mit andern, pflanzlichen Spinnstoffen oder mit Papier, hat der Reichs­beauftragte für Bastfasern mit Zustimmung des Reichswirt­schaftsministers eine besondere Abteilung mit der Bezeich­nung Ueberwachungsstelle für Bastfasern Jute wirt­gebildet. Die Anschrift der Stelle ist: Berlin   NW 7, Unter den Linden 57-58. Alle Hersteller und Händler haben die Lagervorräte und Verkaufsverpflichtungen zu melden.

schaftsstelle

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Auf Grund einer Anordnung des Reichsbeauf­tragten für Tabak in Bremen   wird im., Reichs­anzeiger" bestimmt, daß Unternehmungen, die Rohtabak ver­arbeiten, handeln oder einführen, ihre Bestände vom 30. Sep­tember bis zum 15. Oktober bei der Ueberwachungsstelle an­zumelden haben. Zugleich haben die Verarbeiter ihren durch­schnittlichen Monatsverbrauch in der Zeit vom 1 August 1933 bis 31. Jali 1934 sowie den unter Berücksichtigung ihres Lagers erforderlichen Ergänzungsbedarf für die Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 30. September 1935 anzumelden. Auch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Liefe­ranten sind getrennt nach in- und ausländischer Währung, nach Ländern und Verschuldungsart anzumelden.

Im Konkurs der Baumwollwarengroßhandlung Oskar Rosenthal, Berlin  , steht ein Zwangsvergleich von 10 Prozent in Aussicht. Außerdem sollen die Warengläubiger die rest­lichen 90 Prozent langfristig nachgezahlt erhalten. Die nicht bevorrechtigten Forderungen belaufen sich auf 380 500 RM., außerdem sind 506000RM.Ausfallforderungen auf Grundstücks­lasten angemeldet. Nach der Konkursbilanz können mangels Masse nicht einmal die Vorrechtsgläubiger befriedigt werden. Die italienische Regierung hat ein Ausfuhrverbot für Quecksilbererz und Quecksilber und ein Einfuhrverbot für frische, eingekochte und gesalzene Butter und Seidengewebe erlassen.

Die Banca d'Italia   ist ermächtigt worden, die am 1. Juli

Freitag, den 5. Okt. 1934

Produktionsdrosselung der Metallhalbzeugindustrie

Die Bürokratisierung schreitet fort

In der Richtung des Ausbaus in der Zwangsbewirtschaf­tung ist in Hitlerdeutschland ein weiterer bedeutsamer Schritt erfolgt. Es handelt sich um die Herabsetzung der Höchstgrenzen für das vierte Quartal, innerhalb derer die Metallhalbzeugindustrie Metalle verarbeiten darf. In den legten 3 Monaten 1934 darf hiernach die Halbzeugindustrie nur noch verarbeiten an Kupfer 50 Prozent der im ersten Quartal verarbeiteten Mengen, an Blei 65 Prozent, an Zinn 30 Prozent, an Nickel 35 und nur an Zink 100 Prozent. Im dritten Quartal lauteten die Sätze einheitlich auf 100 Prozent der Mengen des ersten Vierteljahres, so daß jetzt eine neue einschneidende Drosselung stattgefunden hat.

Von dieser Einschränkung sind die Erzeugnisse ausgenom­men, die zur unmittelbaren Ausfuhr oder zur Belieferung von Betrieben der zweiten Verarbeitungsstufe für deren unmittelbare Ausfuhr bestimmt sind. Auf diese Weise will man wenigstens die noch verbliebenen wenigen Positionen auf dem Weltmarkt sichern.

Die jetzt durch diese Anordnung erfolgte Produktions­drosselung in der Metallhalbzeugindustrie ist eine Folge der Rohstoffverknappung, die ihrerseits das Ergebnis der Devisenbewirtschaftung ist. Die katastrophale finanzielle Lage des., dritten Reiches" zwingt zur verschärften Einfuhr­einschränkung. In den letzten Monaten ist zwar schon ein Einfuhrrückgang zu beobachten, aber auch dieser Rückgang genügt noch nicht, um die Außenhandelsbilanz ins Gleich­gewicht zu bringen, so daß weitere Einfuhrdrosselungen bevorstehen. So wichtig gerade die Metalleinfuhr für die Rüstungsindustrie ist, so bleibt doch dem Hitlerreich nichts übrig, als auch die Versorgung der metallverarbeitenden

Industrie mit Rohstoff einzuschränken.

Es muß um das dritte Reich" wirklich schlecht bestellt sein, wenn selbst in der Rüstungsindustrie Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Schacht versucht, gemein sam mit seinem Puppe so heißt nämlich der Rohstoff­kommissar, der die Rolle Rathenaus im ,, dritten Reich" spielen soll eine Steigerung der inländischen Metall­produktion in die Wege zu leiten. Aber wie kürzlich selbst das amtliche Organ des Industrie- und Handelskammer­verbandes Niedersachsen- Kassel betrübt feststellen mußte, bestehen bei Blei, Zink und Kupfer nur ganz geringe Mög­lichkeiten zur Steigerung der Selbstversorgung. Man bemüht sich in letzter Zeit, Kupfer durch Aluminium zu ersetzen, dessen Erzeugung im Inland ausgedehnt werden kann, aber auch in dieser Beziehung bieten sich nur geringe Ersparnis­möglichkeiten. Die Tendenz zur Selbstversorgung durch Aus­bau inländischer Rohstofflagerstätten oder durch Schaffung von Ersatzstoffen birgt indessen auch die Gefahr von Fehl­investitionen in sich. Außerdem bedeutet die Produktions­umstellung erhöhte Kosteninanspruchnahme. Die Vorteur­rung der Produktion bei der zunehmenden Material- Ver­knappung führt zwangsläufig zu einer Verteuerung der ein Luxus, den sich das verarmte Fertigerzeugnisse Deutschland   auf die Dauer nicht leisten kann.

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Wir hatten seinerzeit an dieser Stelle, als Dr. Schacht den Reichswirtschaftsminister Schmitt ersetzt hat, hervorgehoben, daß die Diktatur Schachts das Ende der künstlich in die Wege geleiteten Belebung der deutschen   Wirtschaft, das Ende der Arbeitsschlacht und den Anfang der Produktions­einschränkungen bedeutet. Die Entwicklung der Dinge geht in der Richtung, wie wir es vorausgesagt haben. Nachdem

Wechselakzepte im

und 31. Dezember 1934 zahlungsfälligen Zinsscheine des ita. Warenverkehr mit Frankreich  

lienischen Anteils der Dawes und Young- Anleihe vollwertig einzulösen, sofern die Inhaber Italiener oder in Italien   ansässige Ausländer sind und die Titel vor dem 15. Juni 1934 erwo en haben.

Nur 10 Mark Auslandsüberweisung

Ohne Devisenbescheinigung oder Devisengenehmigung sind Ueberweisungen und Zahlungen im Post­scheckverkehr nach dem Saargebiet und dem Ausland nur noch bis 10 Mark, Postanweisungen nach diesen Gebieten allgemein nur noch bis 10 Mark für die Person und den Kalendermonat zulässig. Rentenzahlungen und Versorgungsbezüge werden von dieser Einschränkung nicht berührt.

Neue Reiseverkehrsbestimmungen

In Ergänzung der neuen Vorschriften über die Herab­setzung der Freigrenze im deutschen   Reiseverkehr wird be­stimmt, daß die neuerdings vorgeschriebene Dringlichkeits­bescheinigung der Ortspolizeibehörde für den Fall, daß der

Das Reichsbank- Direktorium teilt mit: ,, Es waren Zweifel darüber entstanden, ob nach Inkrafttreten des zwischen der Jeutschen und französischen   Regierung über die Reglung der Zahlungen aus dem Warenverkehr abgeschlossenen Abkom­

28 Tuli d. I. von seiten der französischen   Impor­teure Wechsel akzeptiert und nach Deutschland   versandt en konnten. Auf Anfrage hat uns das Office Franco­Allemand des Paiements Commerciaux, Paris  , mitgeteilt, daß die französischen   Importeure auch weiterhin Wechsel akzep­tieren und zur Bezahlung ihrer Einkäufe aus Deutschland  verwenden können. Diese Akzepte können bei Fälligkeit durch Banken und Finanzinstitute zur Zahlung vorgelegt werden. Wir weisen aber besonders darauf hin, daß die mit dem Einzug der Akzepte beauftragten Stellen in Frankreich  anzuweisen wären, den Erlös an das Office Franco- Allemand des Paiements Commerciaux zur Weiterleitung an die Reichs­bank für den deutschen   Begünstigten zu zahlen. Wir be­merken noch, daß diese Wechsel auch weiterhin von der Reichsbank angekauft werden, sofern sie den bankgesetz­lichen Bestimmungen entsprechen."

zugelassenen 10 RM. im Kalendermonat( gegenüber bisher Russische   Bestellungen in England

Reisende neben der im Rahmen der Freigrenze nur noch 50 RM.) noch weitei 50 RM. in deutschem oder ausländischem Hartgeld nach dem Auslande mitnehmen will, nicht erforder­lich ist, wenn neben der Mitnahme von bis zu 500 RM. in Reiseschecks, Kreditbriefen usw. auf Grund der Reisever­kehrsabkommen mit der Schweiz  , Italien   und anderen Reise­verkehrs- Abkommensländern weitere 50 RM. mitgenommen werden sollen. In diesem Falle ergäbe sich die Zulässigkeit der Mitnahme der 50 RM. aus der Eintragung des Erwerbs der in den Abkommen vorgesehenen besonderen Zahlungs­mittel in den Reisepaß.

Ferner wird bestimmt. daß die 50 RM. auf Grund der ortspolizeilichen Dringlichkeitsbescheinigung im Gegensats zur Freigrenze nicht nur einmal innerhalb jedes Kalender­monats mitgenommen werden dürfen, jedoch gilt die Dring lichkeitsbescheinigung sets nur für eine Reise und wird un­wirksam, wenn die Grenze nicht spätestens eine Woche nach der Erteilung überschritten wird.

( FSU.) Während des Monats August betrugen die Auf­träge der Sowjetunion   an England 812034 Pfund Sterling gegenüber 553 288 Pfund Sterling desselben Monats im Jahre 1933. Großbritannien   ist jetzt an die Stelle Deutschlands  ' s größter Lieferant der Sowjetunion   getreten. Deutschland  steht jetzt an zweiter Stelle, es folgen die Vereinigten Staaten   von Amerika  , Holland  , Italien   und Frankreich  . Der Wert der Gesamtbestellungen, die von der USSR. an England während der ersten 8 Monate dieses Jahres vergeben wurden, Ver­beträgt 6 652 379 Pfund Sterling. Das ist im gleich Gesamtsumme 2 326 312 Pfund Ster­ling in derselben Periode des Jahres 1933 fast drei­mal so viel. Besonders erhöht hat sich der Ankauf von eng­

zur

von

lischen Maschinen- und Betriebsausrüstungen, Eisenlegie. rungen und Stahl. Der Ankauf englischer Maschinen- Werk­zeuge beträgt mehr als 80 Prozent des gesamten englischen Exports dieser Branche.

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ballodio

in solch einem bedeutsamen Produktionszweig, wie in der deutschen   Textilindustrie die Erzeugung um generell 30 Prozent eingeschränkt wurde, wird nunmehr auch offiziell der Metallhalbzeug­eine Produktionseinschränkung in industrie angeordnet. Von dieser Produktionseinschränkung wird bei der engen Verflechtung der einzelnen Zweige der Metallwirtschaft über kurz oder lang auch die gesamte metallverarbeitende Industrie, in der Hunderttausende von Arbeitern beschäftigt sind, betroffen.

Bemerkenswert bei der neuen Anordnung ist es, daß die Weiterverarbeiter von Halbfabrikaten bei der Bestellung von Metallhalbzeug verpflichtet sind, ihre etwa vorhandenen Bestände an Rohmetallen usw. zur Herstellung der Halb­fabrikate zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen auch etwaige bei ihnen vorhandene Vorräte zur Entlastung der Versorgungslage herangezogen werden, was bei den Werken, die hierin einen Verlust ihrer letzten Rohstoffreserven sehen, natürlich große Mißstimmung ausgelöst hat.

Darüber hinaus bedeutet diese lette Maßnahme eine weitere Bürokratisierung der deutschen  Wirtschaft. Die Metallüberwachungsstelle, die, aus­ländischen Pressemeldungen zufolge, bereits einen Per­sonalbestand von 300 Köpfen hat, wird damit immer mehr zu einer Versorgungsstelle für die Metallwirtschaft.

Die deutsche   Wirtschaft wird mit der Durchführung des ,, neuen Planes", d. h. der verschärften Einfuhrdrosselung, den Weg der Produktionseinschränkung und der Bürokrati­sierung weiter beschreiten müssen. Damit werden sich aber auch die inner politischen Spannungen immer mehr ver­größern und schon der kommende Winter wird der national­sozialistischen Gewaltherrschaft schwere Erschütterungen bringen.

Begrenzung der Lagerhaltung für Metalle

Nachdem kürzlich für unedle Metalle die Bestandsanmel dung und die Verbrauchsreglung für das zweite Vierteljahr 1934 festgelegt worden sind, hat jetzt der Reichsbeauftragte der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle eine sofort in Wirksamkeit tretende neue( 14.) Anordnung veröffentlicht, die die Lagerhaltung in Blei, Cadmium, Kupfer, Kupfer­legierungen, Nickel, Quecksilber, Zink und Zinn   betrifft. Von der Neureglung werden betroffen alle Betriebe der Metall­gewinnung der ersten Verarbeitungsstufe, d. h. Betriebe, die Rohmaterial bzw. Abfallmaterial verarbeiten. Betriebe der zweiten Verarbeitungsstufe, die Halbmaterial weiterverarbei­ten, und Händler mit unedlen Metallen aller Materialgruppen.

Ein Betrieb der ersten Verarbeitungsstufe darf Rohmaterial. jeder Metallklasse nur bis zur dreifachen Menge seines durch­schnittlichen Monatsverbrauchs in den ersten drei Kalender­monaten des Jahres 1934 auf Lager halten. Er darf Halb­material, gleich viel ob es sich um Erzeugnisse des Eigen­betriebs handelt oder nicht, insgesamt nur bis zur Höhe des durchschnittlichen Lagerbestands an solchem Material der ersten drei Monate 1934 auf Lager halten, keinesfalls mehr als die durchschnittliche Monatserzeugung des Betriebes wäh­rend der letzten drei Monate.

Ein Betrieb der zweiten Verarbeitungst sufe darf Roh­material nur auf Lager halten, wen er es neben Halbmaterial regelmäßig verarbeitet. Entsprechende Bestimmungen gelten für die Betriebe der zweiten Verarbeitungsstufe bezüglich Halbmaterial.

Schlechtere Gummibereifung

Die deutschen   Automobilfabriken geben ihren Kunden bekannt, daß sie ihnen in Zukunft keine Wagen mehr mit Luxusbereifung liefern könnten. Diese Bekanntgabe ist auf Anweisungen der Rohstoffstelle zurückzuführen, die eine sparsame Verwendung von Gummivorräten verlangt; denn die Herstellung dieser Luxusbereifung macht die doppelte Menge von Gummi erforderlich, wie dies bei der gewöhn­lichen Bereifung der Fall ist. Diese soll anscheinend in den bisherigen Grenzen weiter gestattet sein. Aber die Auto­mobilfabrikanten behaupten, schon lange beobachtet zu haben, daß die neuerlich gelieferten Bereifungen weniger gut seien als die früheren.

Die Frage der Gummiversorgung ist für die Automobil­fabrikation, die elektrische Industrie usw. von größter Be­deutung. Die Bemühungen, künstlichen Gummi herzustellen, werden mit großem Eifer fortgesetzt und haben auch schon nennenswerte Ergebnisse in theoretischer Beziehung erzielt; der Preis des so gewonnenen Gummis ist aber derartig hoch, daß man unmöglich an eine praktische Ausnutzung dieser künstlichen Fabrikation denken kann.

Der Sturz des Yen

Im Zusammenhang mit den letzten Kursstürzen der japani­schen Währung wird in den Wirtschaftskreisen von Tokio   mit einer weiteren Entwertung des Yen gerechnet, da die durch den Taifun angerichteten Verwüstungen in den Industrie­gebieten zu einem spürbaren Rückgang des Exportes führen müssen. Die ohnehin passive Handelsbilanz in Verbindung mit den Einfuhrbeschränkungen für japanische Waren in einer Reihe von europäischen   und amerikanischen   Ländern, sowie der im kommenden Januar fällige Anleihedienst für die südmandschurische Bahn sind weitere Gründe für die pessimistische Beurteilung der japanischen Währung.

In den letzten Tagen ist der Yen um 3 Punkte auf den Kurs 100 Yen gleich 29 Dollar gefallen. Man rechnet damit. daß der Kursrückgang nicht vor dem Punkt 100 Yen gleich 20 Dollar zum Stillstand kommen wird.