Politische Gefangene in Deutschland   Amtlicher hitlerdeutscher Greuelbericht

Wieder ein englischer Protest

J. H. In einem Brief an The New Statesman   and Aus dem Nachtleben der SA.

Nation" weisen sechs englische Persönlichkeiten auf die poli­tischen Gefangenen in Deutschland   hin. Die Unterzeichner sind: G. P. Gooch, Mary Agnes Hamilton, Winifred Holtby  , John MacMurray  , Henry W. Nevinson  , A. Maude Royden  . Es sind Namen von gutem Klang: G. G. Gooch, ein be= kannter Historifer; Mary Agnes Hamilton, eine Schrift­stellerin; John MacMurray   von der Universität Orford ( übrigens Kriegsteilnehmer); Henry W. Nevinson  , der be­rühmte Veteran des englischen Journalismus, Kriegsforre­spondent in cllen Feldzügen seit 1897, an den Dardanellen verwundet, Vorfämpfer gegen die Sklaverei, Verfasser zahl= reicher Bücher; Agnes Maude Royden  , eine Pionierin der englischen Frauenbewegung. Der Brief lautet:

Zu Anfang des gegenwärtigen Regimes in Deutschland  wußte man, daß viele Tausende von Liberalen, Sozialisten, Kommunisten, Pazifisten und jüdischen Intellektuellen in Konzentrationslagern gefangen gehalten wurden und schwer unter Mißhandlungen litten. Man gibt sich wohl jetzt nicht im selben Maße Rechenschaft darüber, daß trotz der laut ver­fündeten Amnestie bei Hindenburgs Tod heute der gleiche Zustand andauert. Er ist tatsächlich noch schlimmer, denn das Propagandaministerium und das Reichsjustizministerium be= nützen die Amnestie, um zu erklären, die Konzentrations­lager bildeten nun einen so unbedeutenden" Teil des deutschen Lebens, daß man Ausländern keinen Zutritt mehr zu gestatten brauche.

Man will damit den Eindruck erwecken, daß es nur noch wenige Gefangene gebe, und daß es ihnen gut gehe. Dem ist bei weitem nicht so. Die Zahl ist immer noch groß, und es sind bekannte Leute darunter. Zum Beispiel:

Ernst Thälmann  , der nun nach achtzehn Monaten bald bom Bolfs" gerichtshof abgeurteilt werden soll;

Ernst Torgler  , der im Reichstagsbrand- Prozeß frei­gesprochen wurde;

Garl von Offiezky, der ehemalige Leiter der pazisistischen Wochenschrift Die Weltbühne  ";

Dr. Carl Mierendorff, ehemaliger sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter;

riz Küfter, ehemaliger Präsident der Deutschen Friedensgesellschaft";

Dr. Hans Litten  , der parteilose Rechtsanwalt, der von 1928 bis 1932 Arbeiter vor Gericht verteidigte;

Dr. Theodor Neubauer, ehemaliger kommunistischer Reichstagsabgeordneter, dessen Freilassung vor einigen Monaten versprochen wurde;

Ludwig Renn  , der weltberühmte Verfasser von Krieg" und anderen pazifistischen Romanen.

Es sind auch noch viele in Haft, die feiner regierungsfeind­lichen Tätigkeit beschuldigt, aber als Geiseln für andere An­gehörige ihrer Familien festgehalten werden. Darunter be= finden sich:

Wir druckten neulich aus der ,, Kölnischen Zeitung  " ,, alter einen Gerichtsbericht aus Köln   ab. Ein Kämpfer" hatte nach kurzem Wortwechsel einen Mann totgeschlagen. Daß ihn der Ermordete irgend­wie bedroht oder auch nur belästigt habe, behauptete nicht einmal der Angeklagte. Er wurde auf Grund der Hitleramnestie freigesprochen, der er nur im Uebereifer für die NSDAP  . gehandelt habe.

Jetzt stand ein nationalsozialistischer Sturm­führer unter der Anklage des versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht. Er wurde freigesprochen. Die gleichgeschaltete Presse Kölns   berichtet:

Am Montag stand vor dem Kölner   Schöffengericht ein älterer Sturmführer unter der Anklage des versuchten Tot­schlags. Der Angeklagte saß am Abend des Karnevalssams= tag mit seiner Frau und einigen Bekannten in einer Wirt­schaft in Mülheim  . Plötzlich bekam ein am Tisch fizzendes Ehepaar Streit, in dessen Verlauf sich die Ehefrau erhob und verärgert das Lofal verließ. Der Angeklagte ging ihr bald darauf in Gesellschaft eines Freundes und dessen Frau nach, um sie zurückzuholen. Da angenommen wurde, daß die junge Frau zunächst in den in der Nähe liegenden Stadt­garten gegangen war, gingen die beiden Herren und die Dame dorthin. wo sie sich vor dem Eingang teilten, damit die Gesuchte nicht auf einem andern Weg den Garten ver­lassen konnte. Der Angeklagte traf hinten im Garten auf einer Bank ein Liebespaar an, dessen Verhalten ihn veran= laßte, den jungen Mann zur Rede zu stellen. Nach der Dar­stellung des Angeklagten erwiderte ihm nun der Gestellte, er sei SA.- Mann, was er treibe, ginge niemand etwas an. Der Angeklagte erwiderte ihm darauf, da habe er Pech gehabt, er sei nämlich Sturmführer, und deshalb verlange er den Aus­weis von dem Untergebenen. Er selbst wies sich mit seinem Ausweis als Sturmführer aus. Darüber kam es aber zwischen beiden zu einem Handgemenge, bei dem der Ange­flagte von dem jungen Mann ins Gesicht geschlagen wurde. Der Sturmführer gab nun zwei Schüsse in die Luft ab, zur Warnung für seinen Angreifer und um seinen Freund herbeizurufen. Dieser hörte auch die Schüsse, ging dem Schall nach und stieß so zu der Gruppe. Nun benahm sich der junge SA.- Mann dem Freund gegenüber derart, daß es auch mit dem Hinzugefommenen zu einem Handgemenge fam. Inzwischen war ein neuer Mann aufgetaucht, der sich als SS. Mann bezeichnete und die Partei des SA.  - Mannes ergriff. Als man nun zu vieren den Stadtgarten verließ,

Frau Else Steinfurth, die Witwe des kommunistischen Die unblutige" Revolution

preußischen Landtagsabgeordneten, der im vergangenen Februar von den Nazis hingerichtet wurde. Ihr Gesund beitszustand ist derart, daß man mit ihrem baldigen Ab­leben rechnet, wenn sie nicht entlassen wird;

Frau Genta Beimler, deren Mann aus dem Dachauer Lager floh; ferner ihre Schwester und ihr junger Neffe; Frau Annemarie Jacobs, eine Krankenpflegerin; Frau Cilly Nadolny, die junge Frau eines kommu­ nistischen   Kämpfers, die verhaftet wurde, als sie sich nach seinem Schicksal erfundigte.

Man hat auch nur zu guten Grund zu der Annahme, daß verschiedene dieser Leute Männer und Frauen im Ge­Gefängnis schwer mißhandelt wurden, um Geständnisse zu erlangen oder die Verwandten einzuschüchtern.

Dieser Brief war bereits gesetzt, als die Redaktion des New Statesman  " von der Verurteilung Dr. Neubauers wegen ,, Urfundenfälschung" erfuhr.

Tragödic in Italien  

log

Amnestiert und doch weiter gefangen

Es ist längst bekannt, daß die von Mussolini   gewährten Amnestien" nichts als Komödie sind, die das Ausland täuschen, aber den Opfern der faschistischen Verfolgung feinen Vorteil bringen soll. Der Fall Alexander Perti ni, des jungen Helden des italienischen Antifaschismus, erschüttert aber selbst iene, die beim Faschismus auf das Schlimmste gefaßt sind.

Pertini wurde im Mai 1928 in Italien   verhaftet, wohin er fich illegal zu Propagandazwecken begeben hatte. Eine Verurteilung zu zehn Jahren erfer bildete den Abschluß eines Prozesses, in dessen Verlauf Pertini sich so mutig benahm, daß er selbst dem römischen Korrespondenten des Temps"- und das will viel sagen- Bewunderung abnötigte. Vorher schon war Pertini in Abwesenheit zu einigen Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er Italien   in demselben Boot verlassen hatte, das Ende 1926 Filippo Turati   nach Korsika entführte. Insgesamt betrug seine Strafe daher zehn Jahre und vier Monate.

Am 5. November 1982, zum zehnten Gedenktag des glor­reichen" Marsches auf Rom  , geruhte Mussolini  , ein Amnestie­defret vom König unterschreiben zu lassen, das zwar feinem der am härtesten verurteilten Feinden des Regimes" die Freiheit brachte, im Falle Pertini jedoch zwei ganz bestimmte irfungen nach sich zog: die völlige und endgültige Tilgung der Verurteilung wegen des unerlaubten Verlassens des Landes und die Herabseßung der Strafe wegen illegaler Propaganda auf sieben Jahre.

In der Folge soll Pertini, soviel man weiß, in der zwei­ten Hälfte des Jahres 1933 neuerlich zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt worden sein, weil er andere Häft­linge gegen die Verfolgungen der faschistischen Sterfermeister verteidigt hatte.( Das hinderte ihn jedoch nicht, als Zeuge vor dem Gericht der Insel Elba   eine gewaltige Auflage gegen den Faschismus, seine Kerker und seine Kerfermeister zu erheben: sie erschütterte selbst die Richter, verursachte Straßendemonstrationen und bewirkte, daß der Prozeß ver­tagt und hinter verschlossenen Türen zu Ende geführt

wurde.)

Nun fam die jüngste Amnestie vom September 1984 aus Anfaß der Geburt ein s Kindes in der Familie des italie­nischen Kronprinzen. Auch um diese Amnestie wurde sehr viel Lärm gemacht, aber auch sie war sorgfältig abgewogen, um nur ja nicht den schärften Gegnern des Regimes die

Nazimorde in der Statistik

Die Statistit über die Sterblichkeit im ersten Vierteljahr 1932, 1933 und 1934 gibt die Bewegung über dieses Gebiet der Bevölkerungsvorgänge wieder. Sie zeigt, daß im ersten Vierteljahr 1933 die Sterblichkeit in Deutschland   bedeutend höher war als im gleichen Vierteljahr des Jahres vor­her und des Jahres nachher. Es betrugen die Sterbeziffern der über Einfährigen auf je tausend Einwohner und auf ein volles Jahr berechnet im ersten Vierteljahr: 1932 10,6, 1933 12,4, 1934 10,7

Das erste Vierteljahr 1983 brachte die Machtübernahme durch Hitler  .

Es kam dabei zwar nicht zur Nacht der langen Messer", aber vorher und nachher wurden in Deutschland  viele hunderte Sozialdemokraten, Kommunisten, und Juden ermordet oder totgeschlagen.

Die Statistik führt die hohe Sterblichkeitsziffer vor allem auf die in den ersten Monaten 1933 angeblich grassierende

pfiff dieser SS.- Mann auf den Fingern, und deshalb rannte ihm der Freund des Angeklagten nach, um zu fragen, was das zu bedeuten habe.

Inzwischen begann aber der SA.- Mann wieder den An­geflagten zu stoßen, und nun zog dieser seinen Revolver und forderte den anderen zum letzten Male auf, ihm zur Wache zu folgen und keine Umstände zu machen. Trotzdem benahm sich der SA.- Mann weiter widerspenstig, und nun feuerte der Angeklagte einen Schuß auf ihn ab, der den SA.- Mann in die Hand traf und in seiner Brust stecken blieb. Ein zweiter Schuß traf die Brieftasche des SA.  - Mannes und rief keine Verlegung hervor, er war auch nach der Dar= stellung des Sturmführers ohne seinen Willen losgegangen. In der Verhandlung bestritt der SA.- Mann als Zeuge, sich überhaupt nicht als SA.- Mann ausgegeben zu haben, ebensowenig wollte ihm bekannt gewesen sein, daß er in dem Angeklagten einen Vorgesetzten vor sich gehabt hatte. Sehr breit und ausführlich schilderte der Freund des Ange­klagten die Vorgänge. Auch nach seiner Aussage hatte sich der Zeuge so widerspenstig benommen, daß überhaupt nichts anderes übrigblieb, als ihn grob anzufassen.

Nach der Beweisaufnahme beantragte Erster Staatsan­walt Theissen den Freispruch des Angeklagten oder Einstellung des Verfahrens auf Grund des Amnestie­gesetzes

Das Urteil lautete auf Freispruch auf Kosten der Staatskasse. In der Begründung ging der Vorsitzende noch einmal auf den Vorgang in seinen Einzel­heiten ein. Es sei die Pflicht des Angeklagten gewesen, sagte er, den widerspenstigen Untergebenen zur Wache zu bringen. Der Zeuge könne sich nicht darauf berufen, er habe nicht geglaubt, einen Sturmführer vor sich zu haben, denn der Angeklagte habe ihn noch gewarnt, er werde von seiner Waffe Gebrauch machen. Alles spreche dabei gegen die Tötungsabsicht des Angeklagten, der nur die Absicht ge= habt habe, den SA.- Mann zur Wache zu bringen. Es sei auch nicht anzunehmen, daß sich der Angeklagte über den Grundsatz der Kameradschaft hinwegsetzen wollte. Objektiv erscheine, daß er nicht berechtigt gewesen sei, auch nicht nach der SA.- Dienstordnung von der Waffe Gebrauch zu machen. Aber der Angeklagte mache geltend, daß er sich in seinem Recht gefühlt habe, und dieser Auffassung pflichte auch der Brigadeführer bei. Es sei also dem Angeklagten danach nicht nachzuweisen, daß er sich nicht für berechtigt gehalten habe, zur Aufrechterhaltung der Disziplin von der Wasse Gebrauch zu machen. Aus dieser subjektiven Einstellung sei dem Angeklagten fein Verschulden nachzuweisen.

Grippe zurück. Sie muß aber doch zugeben, daß in den Ge­meinden mit über 15 000 Einwohnern die Zahl der an Ge­hirnschlag und Lähmung ohne nähere Angaben, an Herz­frankheiten und Lungenentzündung Gestorbenen im ersten Vierteljahr 1933 bedeutend höher war, und zwar um 1426. Es ist bekannt geworden, daß bei einer ganzen Anzahl von Opfern, die den Mißhandlungen in den SA.  - Kajernen, deu Gefängnissen und den Konzentrationslagern erlegen sink der nationalsozialistische Arzt als Todesursache Gehirns schlag, Herzschlag, Herzkrankheiten oder Lungenentzündung amtlich festgestellt hat. Außerdem kamen im ersten Viertel­jahr 1933 215 Personen durch Mord oder Totschlag ums Leben. Auch diese Ziffer liegt erheblich über denen der Jahre 1982 und 1934.

Es erscheint demnach in diesen hohen Sterblichkeitsziffern ein Teil der von den Faschisten gemordeten Opfer wieder. Entgegen den periodisch wiederkehrenden Beteuerungen der führenden Nationalsozialisten, die faum 30 bis 40 Opfer ihrer Revolution" zugeben, ist die Zahl der bei der Auf­richtung des faschistischen Terrorregimes Gemordeten vor­sichtig mit mindestens 1500 Personen einzusetzen.

Freiheit zu geben Immerhin brachte das neue Defret für Fin roter Graf Vertini eine neue Herabjeguna jeder der beiden Strafen

von 1928 und 1933 um zwei Jahre. Das bedeutet, daß von der Verurteilung von 1933 nichts mehr übrig blieb und daß die Strafe von 1928 auf fünf Jahre vermindert wurde. Nachdem nun Pertini bereits seit sechs Jahren im Gefängnis sitzt und das für eine bloße Propagandafahrt!, hätte er unverzüglich in Freiheit ge­setzt werden müssen. Tatsächlich wurde Pertinis Mutter eine Frau von 80 Jahren, die nur den einzigen Sohn be­sitzt verständigt, daß er demnächst nach Hause kommen werde. Aber das Gegenteil traf ein: die Mutter wartet noch immer auf ihren Sohn.

Was ist vorgefallen? Das ist schwer festzustellen, denn das Regime Mussolinis liebt die Oeffentlichkeit nicht- in solchen Fällen. Und es gibt in Italien   leider niemand, der es wagen könnte, für eine willkürliche Haftverlängerung Rechenschaft zu fordern. Gleich wie die Korporationsgesetze für die Arbeiter nicht gelten, so gilt die Amnestie nicht für die Antifaschisten, insbesondere dann nicht, wenn sie auf­rechte und heldenhafte Männer vom Schlage Alexander Per­tini sind.

Was an ihm verübt wird, ist nicht nur Unrecht, sondern Grausamkeit. Nach den aus Italien   einlaufenden Nachrichten befindet sich Pertini, der schon vor seiner Verhaftung lungen­frant war, gesundheitlich im schlechtesten Zustand. Wenn er noch einige Monate in Hait gehalten wird, wird man der achtzigjährigen Mutter nur mehr einen Sarg zurückgeben fönnen. Und wird sie überhaupt noch am Leben sein, um ihn zu empfangen? Ist die Liste der Opfer Mussolinis noch

nicht lang genug? Gibt es in Italien   wirklich niemand, der es wagt, dem Diftator zu sagen, daß weder er noch sein Regime, noch das unglückliche Italien   etwas zu gewinnen haben, wenn dieser Liste ruhmreicher Märtyrer der Name des jungen sozialistischen   Helden und ſeiner Mutter hinzugefügt

wird? Und wenn sich niemand in Italien   erhebt, so muß sich die Stimme der ganzen Welt erheben! Es gilt, den Amnestien des Faschismus die scheinheilige Maske vom Shylock  - Geficht zu reißen. Es gilt zu zeigen, daß, wenn sie doch durch Zufall einem Gegner des Regimes zustatten kommen könnten, man es wohl versteht, ihre Vorteile durch erbärmliche, von oben befohlene Schliche zunichte zu machen, die zu wahren Hinrichtungen werden. Es gilt, die sofortige Freilassung des junaen Helden zu verlangen, der in den Kerfern Italiens   dahinfiecht; es gilt, eine wirkliche Amnestie zu fordern, die keine Komödie und feine Gelegenheit einer Rechtsverweigerung sein darf, die einer Mordtat gleich­

tommt.

Graf Hisayoshi Hijikata, der in Japan   als links­radikaler Schriftsteller unter dem Pseudonym Yoshi Hijikata und als Besitzer eines proletarischen" Theaters in Tsukiji sehr bekannt ist, ist vom Amt für Pairie und Heraldik beim Kaiserlichen Hofministerium seines Grafentitels für verlustig erklärt worden. Als Grund für diese Maß­nahme wird eine kommunistische Rede angegeben, die der jetzt 36 Jahre alte Graf in Moskau   auf einer Schriftsteller­versammlung gehalten hat. Es handelt sich anscheinend um die Beteiligung des Grafen am Kongreß der Sowjetschrift­steller, der in Moskau   Ende August und Anfang September stattgefunden hat und bei dem auch ausländische Schriftsteller anwesend waren. Im Verhandlungsbericht der Sowjet­zeitungen war der Name Hijikatas unter den Rednern aller­dings nicht verzeichnet. Das Büro erklärte das Auftreten Hijikatas in Moskau   und seine ganze kommunistische Tätig­feit mit der Grafenwürde unvereinbar. Die Einwilligung der Krone zu der Titelentziehung wurde erteilt. Graf Hijikata ist der Enkel von Hisamoto Hijikata, dem ersten Hofminister nach der Meijirestauration, Nach den Berichten japanischer Zeitungen lebt Hijikata jetzt in Moskau  .

Hermann Ganswindl

Der Erfinder Hermann Gansw.ast ist, wie Ber­ liner   Blätter berichten, im Alter von 78 Jahren in Berlin­

Schöneberg gestorben. Ganswindt, der bereits im Jahre 1883

ein Patent für ein lenkbares Luftschiff erhielt, mit dem er nach dem Mars zu fliegen beabsichtigte, hat um die Jahr­hundertwende als Erfinder viel von sich reden gemacht. Neben seinen Luftschiffplänen beschäftigte er sich vor allem mit der Konstruktion eines Tretmotorrades und einer Tretmotor= droschke, mit der er sogar einmal quer durch Berlin   fuhr. Die Entwicklung der Technik ging dann über Ganswindt hin­weg, so daß der Erfinder, der übrigens 21 Kinder hatte, immer mehr in Not geriet und bis zu seinem Tode mit finans siellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.