SAAR BEILAGE
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JANUAR
., DEUTSCHE FREIHEIT"
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Knox bestätigt den braunen Terror
Ueber die Tätigkeit der deutschen Front" hat die Regie: rungskommission dem Völkerbundsrat auf Grund der beschlagnahmten Aften folgenden Bericht erstattet:
Entgegen den Erklärungen, die bei der Bildung der deutschen Front" am 1. März 1934 abgegeben wurden und dieser den Anschein gaben, die politischen Parteien in sich zu verschmelzen und deren Individualität aufzuheben, wird durch diese beschlagnahmten Schriftstücke der
Beweis erbracht, daß die deutsche Front" tatsächlich nur die Nachfolge der Nationalsozialistischen Partei im Saargebiet
angetreten hat. An Beweisen hierfür fehlt es nicht! Die nachstehend angeführten dürften genügen: Herr Regierungsrat Watermann in Köln , dessen Rolle später noch eingehend gewürdigt werden soll, hatte gleich nach der Bildung der deutschen Front" am 17. März 1934 Herrn Pirro folgendes geschrieben:
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„ Unter Bezugnahme auf unsere Besprechungen am 13. nnd 14. dieses Monats teile ich mit, daß das Vermögen der NSDAP. , das von der„ deutschen Front" übernommen wurde und annähernd 1,5 Millionen Franken( sic) be: tragen soll, zunächst zur Erledigung von Anträgen aller Art, die mit der Propaganda der deutschen Front" zusammenhängen, Verwendung finden soll... Später wäre mir eine überschlägliche Mitteilung darüber erwünscht, wie Sie den Betrag von 1,5 Millionen Reichsmart( sic) im einzelnen verbraucht haben."
Außerdem wurde eine spezifisch nationalsozialistische Einrichtung, die Hilfskaffe, unter der neuen Leitung beibehalten( Schriftstück vom 14. März 1934). Der Landesschatzmeister der deutschen Front" ordnete in der Tat an: Die Hilfsfasse der ehemaligen NSDAP . bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen". Ein Beschwerdeführer schreibt im Monat April 1934:„ Auf meinen Hinweis, daß im Saargebiet seit März d. J. feine Parteiinstanz mehr bestehe, erwiderte mir derselbe, der Ortsgruppenführer wäre immer noch derjenige, welcher anzuordnen hätte und dem wäre Folge zu leisten".
Ganz allgemein ergibt sich aus den Aften über den Arbeitsdienst, die Hitlerjugend , das Siedlungswesen, daß es sich hierbei um Einrichtungen der Nationalsozialistischen Partei handelt. Der Wirtschaftsberater der deutschen Front", Herr Savelfouls, erklärt in seinen Korrespondenzen und Berichten, daß er genau die gleiche Rolle wie die Wirtschaftsberater der Nationalsozialistischen Partei im Reich zu spielen berufen jei. Die Tatsache endlich, daß die Geschäfte von Herrn Spaniol und seinen Mitarbeitern und anschließend von Herrn Pirro und seinen Mitarbeitern und ihre Mitarbeiter sind sehr oft die gleichen in ununterbrochener Weise geführt wurden, ohne daß am 1. März 1934 eine 19 Unterbrechung in der Geschäftsführung ersichtlich wäre, liefert den offenfundigen Beweis, daß die deutsche Front" tatsächlich nur die Nachfolge der„ NSDAP Saargebiet". angetreten hat.
Einer ihrer maßgebendsten Funktionäre, der Landesgeschäftsführer Schaub selbst, hat sich unterm 9. Juli 1934 wie folgt geäußert:„ Ich bin außer dem Banfvorstand anch noch Landesgeschäftsführer der NSDAP . bzw.„ deutschen Front".
Die„ deutsche Front" hat die Organisation der National: sozialistischen Partei unverändert beibehalten: in ihrem Aufbau entspricht sie demnach dem nationalsozialistischen Gau " im Reich, beginnend vom" Block", der fleinsten Einheit( mit dem Blockwart an der Spitze), über die Belle" ( 3ellenwart),„ Ortsgruppe"( Ortsgruppenleiter), reis" ( Kreisleitung) bis zur Landesleitung"( Landesleiter). Diesem System liegt der Gedanke zugrunde, alle Saarbewohner einzeln zu erfassen und jeden persönlich unter Kontrolle zu stellen. Darüber enthält ein Schriftstück, das im Juni 1933" datiert ist, folgende Ausführungen:„ Der Zellenwart soll seine Zelle unterteilen, jedoch dürfen nicht mehr als fünf Blocks ins Leben gerufen werden. Die Blods sind also wieder ein neu abgegrenzter Teil der Zelle und find in Häuserblocks oder auf dem Lande in Gehöfte untergliedert. Bei dieser Einteiluna ergibt es sich, daß organisatorisch jede Möglichkeit ausgenutzt wird, um die Bewohner 31 erfassen, fein Häuserblock darf dabei ausgelassen werden. Die Organisation hat sich so fein zu verteilen, daß sie überall ihre Fühler ausstreckt und wie ein riesiges Netz ausbreiten wird."
Die Landesleitung besteht aus verschiedenen Abteilungen, von denen einige Zentralstellen sind, andere über das ganze Gebiet verteilt sind mit Beauftragten in den verschiedenen Stufen der Organisation, mindestens bis zur Ortsgruppe ( Propagandaabteilung, Kulturabteilung, Arbeitsdienst, Wohlfahrtsabteilung, Sozialabteilung usw.).
Des weiteren besteht ein Ordnungsdienst, der ebenfalls entsprechend dem allgemeinen Aufbau der Partei gegliedert ist und von zwei ehemaligen SS und SA.- Führern ge= leitet wird; er nimmt in der Gesamtorganisation eine be: sondere recht besorgniserregende Stellung ein, deren Klar legung später noch unternommen werden soll.
Diese ganze Organisation ist auf dem Führerprinzip auf gebaut. Bei ihrer Gründung hat die deutsche Front" erflärt, sie sei eine Eidgenossenschaft. In der Bekanntmachung aber, durch welche ihre Bildung angezeigt wurde, heißt es, daß sie von einem andesleiter geleitet wird, und den Schriftstücken zufolge befißt dieser diktatorische Befugnisse. Das gleiche gilt für die Kreisleiter, Ortsgruppenleiter usw. in den ihnen zugewiesenen Bezirken. Alle diese Leiter werden von dem jeweils nächsthöheren Leiter ernannt.
Niemals tritt der Führerrat in Aftion, in den führende Persönlichkeiten der früheren, nichtnationalsozialistischen Parteien eingetreten waren. Die Aufgabe diefer Perfón: lichkeiten scheint übrigens faft nur darin zu bestehen, die ,, deutsche Front" in Genf zu vertreten und Eingaben in ihrem Namen zu unterzeichnen. In sämtlichen beschlag: nahmten Aften erscheint der Name des Herrn Röchling faft nur in Angelegenheiten, welche die Verwaltung seiner Werke berühren. Die Namen der Herren Levacher und Schmelzer finden sich sozusagen überhaupt nicht. Herr Riefer, früher Mitglied der Zentrumspartei , ist zwar Propagandaleiter, aber feine persönlichen Interventionen find felten, seine Abteiluna scheint im allgemeinen unter der Leitung seines Untergebenen, Herrn Theisen, zu stehen. Der Saarbewohner sind einzeln zum Eintritt in die deutsche Front" aufaefordert work und zwar durch die Blockwarte, die sehr sorgfältig und oftmals unter den ein
flußreichsten Personen der Bevölkerung ausgesucht wurden Blockwart). Die Regierungskommission hat bereits Veran( ein Landesgerichtsrat in Saarbrücken zum Beispiel ist Tassung genommen, die durch derartige Methoden hervorgerufenen Mißbräuche zur Kenntnis des Völkerbundes zu bringen.
Die Blockwarte haben auch dafür zu sorgen, daß ihre Nachbarn die Häuser beflaggen an den Tagen, an denen die Landesleitung den Befehl erteilt:„ Flaggen heraus". weise eines in dieser Richtung ausgeübten Drucks aus der Unter den beschlagnahmten Schriftstücken befinden sich BeZeit der NSDAP. ; aber auch solche jüngeren Datums sind vorhanden. Herr Spaniol schreibt am 12. Februar 1934 ant Herrn Dr. Obé, Kreisleiter in Saarlouis :
„ Von einer Meldung, die mir eine ganz genaue Beurtei: lung darüber ermittelt hat, wie der Kreis Saarlouis : Merzig sich am 30. Januar 1934, der Feier des Jahrestages der nationalen Erhebung, beteiligt hat, habe ich kenntnis genommen. Ich mußte feststellen, daß Orte die Beurteilung „ schlecht oder mäßig" bekommen haben. Diese Tatsache hat bei mir ernstes Bedenken ausgelöst. Sie wollen deshalb sofort die Ortsgruppenleiter zur Rechenschaft ziehen und von jeder Ortsgruppe Bericht legen laffen, worauf die schlechte bzw. mäßige Teilnahme am Flaggen zurückzufüh
1. Ortsgruppe ist nicht im Schuß, da die Blockwarte nicht genügend Anregung zum Flaggen geben. 2. Armut der Be= völkerung 3. Mangel an Fahnenstoff. In den beiden letzten Fällen kann von der Landesführung aus sofort finanziell und praftisch für die Zukunft geholfen werden. Im ersten Falle ist von Ihnen mit aller Energie durchzugreifen. Ihrer Meldung sehe ich umgehend entgegen."
Hier ein Schriftstück neueren Datums: am 3. Mai 1934 be= flagte sich eine Schwester, die Mitglied der deutschen Front" ist, mit folgenden Worten:„ Soeben wurde ich von Herrn M..... verhört. Der Metzger W... habe sich beklagt, ich hätte ihm den Eintritt in mein Zimmer verweigert, um eine Fahne herauszuhängen. An den fotografischen Aufnahmen, welche die„ Saarbrüder Zeitung" brachte, war auch dieses Haus dabei und Sie werden sehen, daß es mit, ich glaube, 5 Fahnen geschmüdt war, 3 unten, 2 auf dem Dach. Meine beiden Dachfenster waren mit 25 Hafenkreuzfähnchen und 12 Richtern geschmückt. Die ganze Schmückung des Hauses war übergenügend, um die Zugehörigkeit zur„ deutschen Front" damit zu dokumentieren."
Ein weiteres Zeugnis stammt von dem Pfarrer einer der bedeutendsten Pfarreien der Stadt Saarbrücken und trägt das Datum des 6. Juni 1934. Der Priester beklagt sich zu= nächst wegen gotteslästerlicher Zeichnungen, die in seiner Kirche gefunden worden waren, und fährt dann fort:
" Zum Kapitel„ Ueberzeugungsfreiheit" bemerke ich: Am Samstag wurden meinem Pfarrhause mal wieder von un bekannter Seite„ Befehle" übermittelt, Morgens: In fünf Minuten hängen die Fahnen heraus". Es geschah. Auf Ber : anlassung meiner erschreckten herzfranfen Schweffer in mei: ner Abwesenheit. Später:„ Die Kirche muß beflaagt werden". Der Kaplan hängt wortlos ein. Im Laufe des Tages wiederholt sich die kategorische Anfrage:„ Wann ist heute abend der Danfgottesdienst?" und jedesmal diefelbe einhängende stumme Antwort. Die beiden lekten„ Befehle" wurden also nicht ausgeführt. Weil für solche Anordnungen nur die bischöfliche Behörde zuständig ist Das von ihr gewünschte Geläut am Mittag ist promt erfolgt."
Der Druck erstreckt sich demnach selbst auf Geistliche: Be
fehle werden ihnen telefonisch zugestellt. Für den Priester ist deren Herkunft nicht zweifelhaft: er beklagt sich bei der ,, deutschen Front".
Nach diesem Schreiben dürfte die Anführung weiterer Beispiele unnütz erscheinen. Welches sind die Folgen dieses
Truds?
In erster Linie Bedrohungen; besonders Drohungen für die Zeit„ nach 1935". Die Gerichte im Saargebiet haben sich im übrigen ständig mit solchen Drohungen zu befassen. Aber es gibt Schlimmeres als diese Drohungen. Bald bedient man sich der Presse und des deutschen Rundfunks, um diese oder jene Person der öffentlichen Verfolgung preiszugeben. Der gesamte Schriftwechsel der Frau eines jaarlän dischen Landjägers liegt zum Beispiel vor, die lange Zeit vergebens darum gebeten hat, daß die gegen ihren Mann ausgestreuten und von dem Frankfurter Rundfunksender verbreiteten Verleumdungen zurückgenommen werden. Erst im Monat März 1934 wird ihr eine Antwort zuteil, aber nicht
Recht und Sicherheit in der Saarfrage
Paris , 12. November 1934. Die Unterredungen des deutschen Botschafters Köfter mit dem französischen Außenminister ava I beschäftigen noch immer die Presse. Das„ Echo de Paris" will wissen, daß sich die französische Politik in der Saarfrage auf folgenden Linien bewegte:
1. Frankreich verfolgt im Saargebiet nur die Durchführung der internationalen Verpflichtungen, denen es sich angeschloffen hat.
2. Die Differenzen zwischen Deutschland und Frankreich in der Saarfrage gehören in den Bereich des Völkerbundes und können nur dort erörtert und entschieden werden.
3. Falls die Regierungsfommission französische Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Ordnung verlangt, hat die französische Regierung den Wunsch, möglichst nur Polizeistreitkräfte einzusehen. Dieser Wunsch hindert aber nicht, daß sie unter Umständen weitergehende Verpflichtungen übernimmt.
Frankreich werde sein Möglichstes tun, um den Konflikt zu vermeiden. Aber es könne auch nicht zulassen, daß das internationale Recht verletzt werde, ohne daß die Würde Frank reichs zu leiden habe, denn dadurch könne der Frieden nur verlieren.
etwa durch den Frankfurter Sender, sondern durch die ,, deutsche Front". In anderen Fällen werden Verleumdungen oder Aechtungen in öffentlichen Versammlungen ausgespro chen. In dieser Hinsicht verdient ein ergreifender Brief Beachtung, den ein fatholischer Vikar am 1. April 1934 an Herrn Lorenz, den Führer der Hitlerjugend , gerichtet hat, und in dem es heißt:
Ihre Worte sind also eine gemeine Verleumdung und es muß von den betroffenen Herren als eine Roheit sonder: aleichen empfunden werden, wenn man in ihrem eigenen Wirkungsfreis laute Pfuirufe auf sie ausbringt, wohl zur Stützung der Autorität??... Sie sagten in Ihrer Rede: ... aber was sich deutsch nennt, ist nationalsozialistisch und was nicht nationalsozialistisch ist, hat mit dem Deutschtum nichts zu tun..." Ich möchte aus meiner Auffassung über deutsches Wesen heraus den Satz weiter führen: was deutsch ist, ist ehrlich und was nicht grundehrlich ist, hat mit Deutschtum nichts zu tun. Verleumdung ist nicht die Art der Deutschen ."
Weigern sich junge Katholifen eines Tories, an einer Sonnwendfeier teilzunehmen, dann werden sie in einer öffentlichen Kundgebung wie folgt bedroht:
" Solche Elemente wie hier versuchen auch im„ dritten Reich" dieselbe Rolle zu spielen, wo sie aber die gebührende Strafe in dem Konzentrationslager oder Gefängnis ers halten. Wäre es 1985, so würde man mit diesen Herren anders verfahren. Das sind die Verräter an der deutschen Sache, an der Abstimmung 1985. Wenn wir dem Deutschen Reiche angegliedert find, wird die Strafe für dieje Eles mente nicht ansbleiben."
( Fortseßung folgt.)
Eine Kundgebung im Saarbrücker Stadttheater
Aus Saarbrücken wird uns berichtet: Am Samstagabend hatte das längst gleichgeschaltete Saarbrücker Stadttheater einen für die braune Front bestimmten großen Tag. Man gab Schillers Wilhelm Tell", in der Erwartung, daß die zündende Empörung wider Tyrannenmacht ein gutes Propagandamittel im Abstimmungstampfe iei. Vielleicht joll ten sich die guten Hörer unter Geßler Herrn Knor vorstellen. Es kam nicht ganz so, wie die Arrangeure erhofft hatten. Als Tell seinen Haß gegen den Fronvogt bekannte, rief jemand laut: Achtung, Tell, Konzentrationslager! Bei der großen Schwurizene auf dem Rütli und beim letzten Freiheitsbekenntnis( Wir wollen frei sein wie die Väter waren...") erfchollen lante Rufe Freiheit, Frei= heit!" Von oben her fam eine laute und helle Stimme: Frei von Hitler !" Die etwas ängstlichen Theaters besucher, gute Bürger der Stadt, guckten verwundert umher, aber zu irgendwelchen Gegendemonstrationen fam es nicht.
Gegen Diffamierungen und Schimpfercien
Landesleiter Pirro, Pfarrer Wilhelm und ähnliche Leuchten der deutschen Front" und nicht minder ihre Presse pflegen die Anhänger des Status quo als Landesverräter, Gesinnungslumpen, Mordgesindel, Mörderzen trale und ähnlich zu beschimpfen. Sogar offizielle Aufrufe des Pirro strotten von solchen Schimpfworten. Die Abstimmungskommission erläßt nun einen eindringlichen Aufruf an die Saarbevölkerung, in dem sie daran erinnert, daß alle drei in der Volksabstimmung zur Wahl stehenden Möglichkeiten, Status quo. Vereinigung mit Frankreich und Rückgliederungsan Deutschland, gleichberechtigt seien. In diesem Aufruf heißt es weiter: zu ihrem Bedauern hat die Kommission feststellen müssen, daß in politischen Versammlungen sowie in der Presse öfters die eine oder die andere der genannten Parteien in ihrer Gleichberechtigung angegriffen wurde. In einzelnen Fällen ist man auch gegen politische Gegner mit soviel Druck und Drohung vorgegangen, die dazu berechtigten, von politischem Terror zu sprechen. Da sich der Abstimmungstag nähert, wird die Kommission fünftig strenger als bis jetzt eingreifen müssen. Sie warnt jeden, der sich in politischen Versammlungen oder in der Presse äußert, davor, seine Selbstbeherr ichung zu verlieren. Die Propaganda, zu welcher jede Partei berechtigt ist, soll positiv sein, also vor allem die Gründe betonen, die zugunsten des eigenen Standpunktes sprechen, nicht aber darauf hinzielen, die andern Parteien anzugreifen.
Jedenfalls soll es unterlassen werden, die andern Parteien in verächtlichem Tone zu behandeln und herabzusehen. Ausdrücke wie„ Landesverräter"," Mordbande" und dergleichen fönnen nicht geduldet werden. Bis jetzt hat die Kommission feine eingreifenderen Maßnahmen treffen wollen, um derartige Mißbräuche der Redefreiheit oder die erwähnten Fälle mmerlaubter Handlungen gegenüber Andersdenkenden zu verhindern. Die Kommission sieht sich nunmehr jedoch gezwun gen, in Zukunft eine solche Haltung, die nach der geltenden Gefeßgebung unzulässig ist, dem zuständigen Staatsanwalt zur Kenntnis zu bringen. Wie befannt, hat sowohl die fran zösische als auch die deutsche Regierung vor dem Völkerbundsrat feierlich erklärt, sich jeden unmittelbaren oder mittelbaren Druckes zu enthalten, der die Freiheit und die Aufrichtigkeit der Stimmaboabe beeinträchtigen fönnte, und sich ebenso hinsichtlich der abstimmungsberechtigten Personen jeder Verfolgung, Vergeltungsmaßnahme oder Schlechterstellung wegen der politischen Haltung, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommen haben, zu enthalten. Die Einwohner des Saargebietes sollten es sich zur Aufgabe machen, auch ihrerseits diesen Verpflichtungen nachzuleben und in gleichem Sinne zu handeln. Die Abstimmungskommission fordert einen jeden und insbesondere diejenigen, welche eine leitende und verantwortliche Stellung innehaben, auf, sich die Notwendigkeit der Mäßigung sowohl in der öffentlichen als in der privaten Propaganda einzuprägen."