4.8

Eine gute Pressé

Nazideutschland belohnt nazifreund­liche skandinavische Blätter mit An­

noncen.

Fozialdemokraten- Kopenhagen  .

Was sollen wir nun eigentlich annoncieren?. Wir könnten die Todesanzeigen der Opfer rom   30. Juni einrücken lassen.

Görings Richtblock Massenbewegung der französischen  Intellektuellen

Auf Grund der am 10. November erfolgten Hinrichtung des unschuldigen deutschen Jungarbeiters Josef Reitin ger, die unter den Werftätigen und Intellektuellen der ganzen Welt besonders heftige Empörung ausgelöst hat, haben sich die beiden großen französischen   Dichter Romain Rolland   und Andre Mafraur gemeinsam mit dem Welthilfskomitee an alle Intellektuelle und Geistesarbeiter Frankreichs   gewandt, um sie zur immer weiteren und mäch­tigeren Verstärfung des Weltprotestes gegen die Fortsetzung der legalen Morde im dritten Reich" aufzurufen. Ein glei­cher Schritt wird in Kürze von Freunden der dortigen Hilfs­

fomitees in Großbritannien   und Amerika   in die Wege ge­

leitet werden. Die besondere Grausigkeit des Falles Rei­finger, dessen Unschuld von Augenzeugen des angeblichen Ueberfalles a widerholten Malen beeidigt worden tit, muß die Protestkampagne in allen Ländern der Welt auf eine Höhe bringen. die garantiert, daß der junge Reitinger das lezte Opfer gewesen ist, das auf dem Richtblock Görings fein Leben verloren hat.

Korrupter Hitlerbonze

Der tägliche Fall

Effen, 16. Nov. Der. Nationalsozialist Niederschmidt. Ver­trauensmann des Winterhilfswerks, wurde wegen Dieb­stahls von Kartoffeln, die für das WHW. bestimmt waren, verhaftet. Als Hehler fungierte bei dem Geschäft der Händler Bruno Tuchalifi, der gleichfalls in Saft genommen wurde.

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Neuigkeiten

des Buchhandels!

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Roth, Jos.

Fr. 20,00 gebunden Fr. 30,00

Der Antichrist

Fr. 28.25 gebunden Fr. 36,00

Buchhandlung ,, Volksstimme"

Saarbrücken 2, Trierer Straße 24 Neunkirchen, Hüttenbergstraße 41

Helmtückischer Verleumder 20legnugnibod

Aus Streichers Reich

Streichers Fränkische Tageszeitung"( Nr. 278) veröffentlicht unter dem Titel Heimtückische Ver­leumder Gerüchtemacher vor dem Sondergericht

Viel zu milde Strafen folgenden wütenden Ge­richtsbericht. Man beachte, wie vorsichtig vermieden wird, bekanntzugeben, was die zu milde verur­teilten Sünder und Sünderinnen nun eigentlich ge­sagt haben. Schon daraus geht hervor: es ist die Wahrheit. Redaktion der Deutschen Freiheit"

Tas Sondergericht am Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich in seiner heutigen Sitzung mit drei Fällen schwerer Ver­gehen gegen die Heimtücke- Verordnung zu befassen und im ersten Fall lernt man drei jener hinterhältigen Gerüchte= macher fennen, mit welchen der Frankenführer in der denk­würdigen Versammlung vom 12. Oktober scharf abrechnete. Es sind eine weibliche und zwei männliche Klatschbasen, und zwar Susanne Schmidt, Johann Wolfert und Friedrich Schorr  , jämtliche von Nürnberg   denen zur Last gelegt wird, eines jener unsinnigen und bodenlos gemeinen Ge­rüchte verbreitet zu haben, welche vor einiger Zeit eine ver= brecherische Verleumderfippe über den Frankenführer in niederträchtiger Böswilligkeit in Umlauf jeßte.

Frau Schmidt hörte angeblich von Volkert das gemeine Lügenmärchen und sie hatte, obwohl sie die Unsinnigkeit des verleumderischen Gerüchtes sofort hätte sehen können, nichts Giligeres zu tun hatte, als dieses sofort weiter zu verbreiten. Um die Geschichte, welche in heimtückischster und niederträch­tigster Weise die Ehre des Franfenführers und seines Stell­vertreters, Karl Holz  , angriff, glaubhafter zu gestalten, be­hauptete die Verleumderin der Wahrheit zuwider, daß sie ihr ,, Wissen  " von einer Leiterin der Frauenschaft habe. Natür­lich ging es bei der Weitererzählung des chrabschneiderischen Gerüchtes nicht ohne allerhand weiter Hinzugelogenes ab und die Schmidt erzählte einer Zengin

eine haarsträubende Geschichte,

in welche sie auch den Führer zog, die den Gipfel­punki heimtüdischer Berlogenheit und gemein­ster Niedertracht darstelle. Dabei ist das, was diese Frau ver­zapfte, so unglaublich dumm und aus niedrigster Gesinnung geboren, daß einem der Efel hochfommt.

Bei Schorr scheint der Fall nicht so schlimm zu liegen, denn das, was er machte, ist mehr der Ausfluß einer boden­losen Dummheit, als einer verleumderischen Absicht. Er hat nämlich dem Volfert hinsichtlich des Frankenführers eine Frage vorgelegt, die zwar einfältig genug, aber nicht belei­digend war, und wollte wissen, ob das, was er fragte, wirf­lich wahr ist. Da ihm zu glauben ist, daß er mit dieser Frage feine beleidigende Absicht verfolgte, jo beantragte der Staats­anwalt selbst für ihn die Freisprechung.

Deutsche   Pressesorgen

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Untersuchung wegen des Verdachts falscher Berichterstattung"

Der Frankfurter Zeitung  " entnehmen wir: Stuttgart  , 15. Nov. Bon zuständiger Stelle wird folgendes mitgeteilt:

Wie bekannt, hielt fürzlich der württembergische Wirtschaftsminister, Prof. Dr. Lehnich, vor dem Berein Deutscher Ingenieure" einen Vortrag über das Thema, Wirtschaftsgesinnung und Wirtschaftserfolg". In dieser Rede brandmarfte er die Wirtschaftswissenschaftler, die noch heute die Auffassung vertreten, daß das Inland sich auf die Wirtschaftsgebiete au beichränken habe, für die es besonders geeignet sei, und daß grundsäßlich alles im Ausland herge­stellt werden solle, was dort billiger hergestellt werden könne, selbst wenn es sich um den dringendsten Lebensbedarf der Nation handle. Dieser Satz wurde von dem Korrespondenten einer deutschen Zeitung aus dem Zusammenhang gerissen und insofern falich wiedergegeben, als er die in der Rede gebrandmarkte Wirtschaftsauffassung als die eigene Ansicht des Vortragenden hinstellte. Bedauerlicher­meise ist dieser entstellte Wortlaut der Rede des württember­gischen Wirtschaftsministers von verschiedenen bürgerlichen Zeitungen fritiflps abgedruckt worden. Da der Verdacht besteht, daß es sich um eine bewußte alichung handelt, hat sich das politische Landespolizeiamt in Stuttgart   verant laßt gesehen. in eine eingehende Untersuchung der Angelegenheit einzutreten."

Der Vortrag war in einem Auszug. der sich auf den Staatsanzeiger für Württemberg" stützte, auch in der " Frankfurter Zeitung  "( Nr. 571) wiedergegeben. Daraus ging deutlich hervor, daß Minister Jehnich an der fraglichen Stelle Kritik an früheren Auffassungen üben und sich feineswegs diese Auffassungen für die Gegenwart zu eigen machen wollte. Eine Entstellung, wie sie in einigen anderen Blättern tatsächlich vorgekommen ist, fönnte sich aber auch unabsichtlich schon aus einer Ungeschicklichkeit bei der Kür­zung des Wortlautes der Rede oder aus einem Uebermitt­Tungsfehler ergeben haben. Die Schriftleitung der Fr. 3tg."

Inzwischen ist der Verbrecher" aufgefunden worden, und in Schutzhaft genommen. Es handelt sich um den Stutt garter Korrespondenten der Kölnischen

3eitung".

Arme gleichgeschaltete Kollegen! Sie mühen sich ehrlich und redlich ab den Parteibongen gefällig zu sein und laufen doch Gefahr hinter schwedische Gardinen zu kommen und ihren Beruf zu verlieren!

,, Der Blitz"

Wegen Verunglimpfung verboten...

Berlin  , 17. Nov. Das in Ermsleben   am Harz   erscheinende Wochenblatt Der Bliz", das unwahre Behauptungen über den Kardinal Faulhaber verbreitete hatfe, ist auf Veran­lassung des Reichspropagandaministers Dr. Goebbels   wegen Verunglimpfung des Kardinals Faulhaber und Störung des fonfessionellen Friedens auf drei Monate verboten worden. Das Verbot hängt mit folgender Erklärung des Kardinals Faulhaber zusammen: Inhaltlich spricht die gefälschte Judenpredigt" eine dem Predigtstil des Kardinals so fremde Sprache und enthält derart wahnsinnige Behauptungen- wie zum Beispiel, der 30. Juni sei ein Strafgericht Gottes wegen der Judenverfolgung gewesen, daß man sich an den Stopf greift, mie ein denkender Mensch( der Artikel ist vom Schriftleifer des. ,, Bliz", Walter Lück, geschrieben) auf einen solchen Schwindel hineinfallen fann

Die Schmidt dagegen dreht und windet sich feige no ihren Richtern. Sie habe das Gerücht nicht verbreitet, unt den Frankenführer und seinen Stellvertreter zu beleidigen und zu verleumden, sondern sie wollte lediglich auf diese Weise erfahren, ob das Gerücht auf Wahrheit beruhe. Sie selbst habe ja nichts Tatsächliches gewußt. Durch die Aus­sage der Zeugen wird die Schmidt jedoch überführt und der Antrag des Staatsanwaltes lautete gegen sie auf vier Mo­nate Gefängnis.

Johann Volkert bestreitet die Möglichkeit nicht, daß er der Schmidt das Gerücht erzählt habe. Genau fönne er sich jedoch nicht mehr entsinnen, da er seinerzeit mit schwerer Lungenentzündung zu Bett lag und das durch diese hervor gerufene schwere Fieber sein Bewußtsein betrübt habe. In Würdigung dieses Umstandes lautete der Strafantrag gegen ihn auf zwei Monate Gefängnis.

Das Sondergericht verurteilt

jedoch nur die Susanne Schmidt zu drei Monaten Gefängnis, einer Strafe, die uns angesichts der verleumderischen Bö3­willigkeit und der Hinterhältigkeit bei der Aufbauschung des gemeinen Gerüchtes als zu gering erscheint. Volfert und Schorr wurden freigesprochen, da sich ihre Schuld nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisen ließ und ersterem die durch das hohe Fieber verminderte zurechnungsfähigkeit als Schuldausschließungsgrund angerechnet wurde.

Im zweiten Fall hatte sich das Sondergericht mit dem 26­jährigen Konrad Krauß von Nürnberg   zu befassen, der aut 4. September im Hinblick auf den Parteitag 1934 ein altes Grenelmärchen auffrischte, das die Ehre der Parteitagbe­sucher in heimtückischer Weise angriff. Obwohl dieses nieder­trächtige Gerücht schon oft widerlegt und als gemeinste Ver­leumdung angeprangert wurde, erzählte es Krauß wider besseres Wissen seinen Arbeitskollegen. Vor Gericht sagt er jetzt, daß er das nicht behaupten könne, da er ja nichts Tat­sächliches wisse. Er habe es gehört und sich etwas dabei zu denken weitererzählt. Damit sich Krauß von jetzt an etwas denkt, verurteilte ihn das Sondergericht zu sieben Monaten Gefängnis und der Vorsitzende betont in der Urteilsbegrün­dung, daß die Handlungsweise des Krauß gegenüber dem Raionalsozialismus besonders gemein ist nachdem er nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit im neuen Deutschland   wieder Arbeit erhalten hat. Der Verurteilte wurde im Gerichtssaal verhaftet.

Der dritte Foll sah einen 65jährigen(!) Angeschuldigten vor den Richtern, der

Ausländern gegenüber abfällige und verleumderische Bemerkungen über das dritte Reich"

gemacht haben soll. Da sich jedoch die nochmalige Bernehmung eines Zeugen als notwendig erweist, so wird die Verhand­lung ausgesetzt.

Paris  

Association des Emigrés Israélites d'Allemagne en France

Am Mittwoch, dem 21. November, abends 8.30 Uhr, im Festsaal Avenue Hoche Nummer 15 in Paris   Vortrag von Advocat Charles Ledermann über Aktuelles aus der fran­ zösischen   Fremdengesetzgebung". Der Vortragende, ein fran­zösischer Anwalt, der auf diesem Gebiet große Erfahrungen hat, wird in deutscher Sprache reden. Eintritt frei. Gäste willkommen.

Für den Gesamtinhalt verantwortlich: Johann is in Dub weiler; für Inferate: Ctto Ruhn in Saarbrüden. Rotationsdrud und Verlag: Verlag der Volksstimme GmbH. Saarbrüden 3, Schüßenstraße 5. Echließfach 776 Eaarbrüden.

-

,, Deutsche Freiheit"

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