4.8
Eine gute Pressé
Nazideutschland belohnt nazifreundliche skandinavische Blätter mit An
noncen.
Was sollen wir nun eigentlich annoncieren?. Wir könnten die Todesanzeigen der Opfer rom 30. Juni einrücken lassen.
Görings Richtblock Massenbewegung der französischen Intellektuellen
Auf Grund der am 10. November erfolgten Hinrichtung des unschuldigen deutschen Jungarbeiters Josef Reitin ger, die unter den Werftätigen und Intellektuellen der ganzen Welt besonders heftige Empörung ausgelöst hat, haben sich die beiden großen französischen Dichter Romain Rolland und Andre Mafraur gemeinsam mit dem Welthilfskomitee an alle Intellektuelle und Geistesarbeiter Frankreichs gewandt, um sie zur immer weiteren und mächtigeren Verstärfung des Weltprotestes gegen die Fortsetzung der legalen Morde im„ dritten Reich" aufzurufen. Ein gleicher Schritt wird in Kürze von Freunden der dortigen Hilfs
fomitees in Großbritannien und Amerika in die Wege ge
leitet werden. Die besondere Grausigkeit des Falles Reifinger, dessen Unschuld von Augenzeugen des angeblichen Ueberfalles a widerholten Malen beeidigt worden tit, muß die Protestkampagne in allen Ländern der Welt auf eine Höhe bringen. die garantiert, daß der junge Reitinger das lezte Opfer gewesen ist, das auf dem Richtblock Görings fein Leben verloren hat.
Korrupter Hitlerbonze
Der tägliche Fall
Effen, 16. Nov. Der. Nationalsozialist Niederschmidt. Vertrauensmann des Winterhilfswerks, wurde wegen Diebstahls von Kartoffeln, die für das WHW. bestimmt waren, verhaftet. Als Hehler fungierte bei dem Geschäft der Händler Bruno Tuchalifi, der gleichfalls in Saft genommen wurde.
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Der Antichrist
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Saarbrücken 2, Trierer Straße 24 Neunkirchen, Hüttenbergstraße 41
„ Helmtückischer Verleumder 20legnugnibod
Aus Streichers Reich
Streichers Fränkische Tageszeitung"( Nr. 278) veröffentlicht unter dem Titel Heimtückische Verleumder Gerüchtemacher vor dem Sondergericht
Viel zu milde Strafen folgenden wütenden Gerichtsbericht. Man beachte, wie vorsichtig vermieden wird, bekanntzugeben, was die zu milde verurteilten Sünder und Sünderinnen nun eigentlich gesagt haben. Schon daraus geht hervor: es ist die Wahrheit. Redaktion der Deutschen Freiheit"
Tas Sondergericht am Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich in seiner heutigen Sitzung mit drei Fällen schwerer Vergehen gegen die Heimtücke- Verordnung zu befassen und im ersten Fall lernt man drei jener hinterhältigen Gerüchte= macher fennen, mit welchen der Frankenführer in der denkwürdigen Versammlung vom 12. Oktober scharf abrechnete. Es sind eine weibliche und zwei männliche Klatschbasen, und zwar Susanne Schmidt, Johann Wolfert und Friedrich Schorr , jämtliche von Nürnberg denen zur Last gelegt wird, eines jener unsinnigen und bodenlos gemeinen Gerüchte verbreitet zu haben, welche vor einiger Zeit eine ver= brecherische Verleumderfippe über den Frankenführer in niederträchtiger Böswilligkeit in Umlauf jeßte.
Frau Schmidt hörte angeblich von Volkert das gemeine Lügenmärchen und sie hatte, obwohl sie die Unsinnigkeit des verleumderischen Gerüchtes sofort hätte sehen können, nichts Giligeres zu tun hatte, als dieses sofort weiter zu verbreiten. Um die Geschichte, welche in heimtückischster und niederträchtigster Weise die Ehre des Franfenführers und seines Stellvertreters, Karl Holz , angriff, glaubhafter zu gestalten, behauptete die Verleumderin der Wahrheit zuwider, daß sie ihr ,, Wissen " von einer Leiterin der Frauenschaft habe. Natürlich ging es bei der Weitererzählung des chrabschneiderischen Gerüchtes nicht ohne allerhand weiter Hinzugelogenes ab und die Schmidt erzählte einer Zengin
eine haarsträubende Geschichte,
in welche sie auch den Führer zog, die den Gipfelpunki heimtüdischer Berlogenheit und gemeinster Niedertracht darstelle. Dabei ist das, was diese Frau verzapfte, so unglaublich dumm und aus niedrigster Gesinnung geboren, daß einem der Efel hochfommt.
Bei Schorr scheint der Fall nicht so schlimm zu liegen, denn das, was er machte, ist mehr der Ausfluß einer bodenlosen Dummheit, als einer verleumderischen Absicht. Er hat nämlich dem Volfert hinsichtlich des Frankenführers eine Frage vorgelegt, die zwar einfältig genug, aber nicht beleidigend war, und wollte wissen, ob das, was er fragte, wirflich wahr ist. Da ihm zu glauben ist, daß er mit dieser Frage feine beleidigende Absicht verfolgte, jo beantragte der Staatsanwalt selbst für ihn die Freisprechung.
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Untersuchung wegen des Verdachts falscher Berichterstattung"
Der„ Frankfurter Zeitung " entnehmen wir: Stuttgart , 15. Nov. Bon zuständiger Stelle wird folgendes mitgeteilt:
Wie bekannt, hielt fürzlich der württembergische Wirtschaftsminister, Prof. Dr. Lehnich, vor dem Berein Deutscher Ingenieure" einen Vortrag über das Thema, Wirtschaftsgesinnung und Wirtschaftserfolg". In dieser Rede brandmarfte er die Wirtschaftswissenschaftler, die noch heute die Auffassung vertreten, daß das Inland sich auf die Wirtschaftsgebiete au beichränken habe, für die es besonders geeignet sei, und daß grundsäßlich alles im Ausland hergestellt werden solle, was dort billiger hergestellt werden könne, selbst wenn es sich um den dringendsten Lebensbedarf der Nation handle. Dieser Satz wurde von dem Korrespondenten einer deutschen Zeitung aus dem Zusammenhang gerissen und insofern falich wiedergegeben, als er die in der Rede gebrandmarkte Wirtschaftsauffassung als die eigene Ansicht des Vortragenden hinstellte. Bedauerlichermeise ist dieser entstellte Wortlaut der Rede des württembergischen Wirtschaftsministers von verschiedenen bürgerlichen Zeitungen fritiflps abgedruckt worden. Da der Verdacht besteht, daß es sich um eine bewußte alichung handelt, hat sich das politische Landespolizeiamt in Stuttgart verant laßt gesehen. in eine eingehende Untersuchung der Angelegenheit einzutreten."
Der Vortrag war in einem Auszug. der sich auf den „ Staatsanzeiger für Württemberg" stützte, auch in der " Frankfurter Zeitung "( Nr. 571) wiedergegeben. Daraus ging deutlich hervor, daß Minister Jehnich an der fraglichen Stelle Kritik an früheren Auffassungen üben und sich feineswegs diese Auffassungen für die Gegenwart zu eigen machen wollte. Eine Entstellung, wie sie in einigen anderen Blättern tatsächlich vorgekommen ist, fönnte sich aber auch unabsichtlich schon aus einer Ungeschicklichkeit bei der Kürzung des Wortlautes der Rede oder aus einem UebermittTungsfehler ergeben haben. Die Schriftleitung der„ Fr. 3tg."
Inzwischen ist der Verbrecher" aufgefunden worden, und in Schutzhaft genommen. Es handelt sich um den Stutt garter Korrespondenten der Kölnischen
3eitung".
Arme gleichgeschaltete Kollegen! Sie mühen sich ehrlich und redlich ab den Parteibongen gefällig zu sein und laufen doch Gefahr hinter schwedische Gardinen zu kommen und ihren Beruf zu verlieren!
,, Der Blitz"
Wegen Verunglimpfung verboten...
Berlin , 17. Nov. Das in Ermsleben am Harz erscheinende Wochenblatt„ Der Bliz", das unwahre Behauptungen über den Kardinal Faulhaber verbreitete hatfe, ist auf Veranlassung des Reichspropagandaministers Dr. Goebbels wegen Verunglimpfung des Kardinals Faulhaber und Störung des fonfessionellen Friedens auf drei Monate verboten worden. Das Verbot hängt mit folgender Erklärung des Kardinals Faulhaber zusammen: Inhaltlich spricht die gefälschte Judenpredigt" eine dem Predigtstil des Kardinals so fremde Sprache und enthält derart wahnsinnige Behauptungen- wie zum Beispiel, der 30. Juni sei ein Strafgericht Gottes wegen der Judenverfolgung gewesen, daß man sich an den Stopf greift, mie ein denkender Mensch( der Artikel ist vom Schriftleifer des. ,, Bliz", Walter Lück, geschrieben) auf einen solchen Schwindel hineinfallen fann
Die Schmidt dagegen dreht und windet sich feige no ihren Richtern. Sie habe das Gerücht nicht verbreitet, unt den Frankenführer und seinen Stellvertreter zu beleidigen und zu verleumden, sondern sie wollte lediglich auf diese Weise erfahren, ob das Gerücht auf Wahrheit beruhe. Sie selbst habe ja nichts Tatsächliches gewußt. Durch die Aussage der Zeugen wird die Schmidt jedoch überführt und der Antrag des Staatsanwaltes lautete gegen sie auf vier Monate Gefängnis.
Johann Volkert bestreitet die Möglichkeit nicht, daß er der Schmidt das Gerücht erzählt habe. Genau fönne er sich jedoch nicht mehr entsinnen, da er seinerzeit mit schwerer Lungenentzündung zu Bett lag und das durch diese hervor gerufene schwere Fieber sein Bewußtsein betrübt habe. In Würdigung dieses Umstandes lautete der Strafantrag gegen ihn auf zwei Monate Gefängnis.
Das Sondergericht verurteilt
jedoch nur die Susanne Schmidt zu drei Monaten Gefängnis, einer Strafe, die uns angesichts der verleumderischen Bö3willigkeit und der Hinterhältigkeit bei der Aufbauschung des gemeinen Gerüchtes als zu gering erscheint. Volfert und Schorr wurden freigesprochen, da sich ihre Schuld nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisen ließ und ersterem die durch das hohe Fieber verminderte zurechnungsfähigkeit als Schuldausschließungsgrund angerechnet wurde.
Im zweiten Fall hatte sich das Sondergericht mit dem 26jährigen Konrad Krauß von Nürnberg zu befassen, der aut 4. September im Hinblick auf den Parteitag 1934 ein altes Grenelmärchen auffrischte, das die Ehre der Parteitagbesucher in heimtückischer Weise angriff. Obwohl dieses niederträchtige Gerücht schon oft widerlegt und als gemeinste Verleumdung angeprangert wurde, erzählte es Krauß wider besseres Wissen seinen Arbeitskollegen. Vor Gericht sagt er jetzt, daß er das nicht behaupten könne, da er ja nichts Tatsächliches wisse. Er habe es gehört und sich etwas dabei zu denken weitererzählt. Damit sich Krauß von jetzt an etwas denkt, verurteilte ihn das Sondergericht zu sieben Monaten Gefängnis und der Vorsitzende betont in der Urteilsbegründung, daß die Handlungsweise des Krauß gegenüber dem Raionalsozialismus besonders gemein ist nachdem er nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit im neuen Deutschland wieder Arbeit erhalten hat. Der Verurteilte wurde im Gerichtssaal verhaftet.
Der dritte Foll sah einen 65jährigen(!) Angeschuldigten vor den Richtern, der
Ausländern gegenüber abfällige und verleumderische Bemerkungen über das dritte Reich"
gemacht haben soll. Da sich jedoch die nochmalige Bernehmung eines Zeugen als notwendig erweist, so wird die Verhandlung ausgesetzt.
Association des Emigrés Israélites d'Allemagne en France
Am Mittwoch, dem 21. November, abends 8.30 Uhr, im Festsaal Avenue Hoche Nummer 15 in Paris Vortrag von Advocat Charles Ledermann über„ Aktuelles aus der fran zösischen Fremdengesetzgebung". Der Vortragende, ein französischer Anwalt, der auf diesem Gebiet große Erfahrungen hat, wird in deutscher Sprache reden. Eintritt frei. Gäste willkommen.
Für den Gesamtinhalt verantwortlich: Johann is in Dub weiler; für Inferate: Ctto Ruhn in Saarbrüden. Rotationsdrud und Verlag: Verlag der Volksstimme GmbH. Saarbrüden 3, Schüßenstraße 5. Echließfach 776 Eaarbrüden.
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,, Deutsche Freiheit"
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