Alle Hochschulen an der Kette!

Eine neue Reform beseitigt die letzten Reste akademischer Freiheit

Gleich nach der Machtergreifung begannen die national: fozialistischen Eingriffe in die deutschen Universitäten. Den Hochschullehrern wurde das Mitbestimmungsrecht bei der Neu­besetzung von Lehrstühlen genommen. Im Senat hatten sie neben dem Führer", dem von Kultusminister ernannten Reftor, bei den Entscheidungen nicht mehr mitzureden. Widerspruchslos nahmen sie die gewaltsame Verabschiedung ihrer besten Kollegen hin. Eie beugten sich nahezu durchweg

versität in der ganzen Welt vom ichulmäßigen Wissenschafts­betrieb unterschied.

Es ist, um es mit einem Satz zu sagen, die offizielle Ver­wandlung der deutschen Universitäten in nationalsozia listische Partei und Funktionärschulen, zen­tral überwacht und diszipliniert.

der neuen Marschronte nationalsozialistischer Wissenschaft und Sportp'licht

Geßen fich von den SA.- Stu enten tyrannifieren.

Unvergessen im Schandbuch der Gleichschaltung ist der Be­schluß des Deutschen Hochschultages vom Frühjahr dieses Jahres, worin die deutschen Universitätsreftoren ihrem Führer" Adolf Hitler ehrfürchtigen Dank sagten für die viel­seitigen Anregungen, mit denen er die deutsche Wissenschaft beschenkt habe. Dieser Tage wurde auf einer Tagung von Medizinern mitgeteilt, daß das Hochschulamt der NSDA. fich Vorschlags- und Mitbestimmungsrecht bei der Berufung von Professoren gesichert habe. Ueberflüssig, zu sagen, daß über jeden Gelehrten längst ein Aftenstück über den Grad seiner Gesinnungstüchtigkeit angelegt worden ist.

Aber das alles hat noch nicht genügt. Man wußte seit langem, daß das neue Reichsfultusministerium eine grund­Legende So chichulreform" norbereitet. Jetzt ist fie vom Reichskabinett verabschiedet worden, und ihre Einzel­beiten werden amtlich mitgeteilt. Alle Befürchtungen. daß diese Reform" die letzten Winkel geistiger Freiheit und schöpferischer Leistung, die im unbeeinflußten Dienste an der Wissenschaft erfolgt, mit dem braunen Besen blankpuzen will, werden in vollem Umfange bestätigt.

Die entscheidenden Paragrafen lauten:

§1: Die beamteten Hochschullehrer des Deutschen Reiches werden zum Schluß des Semesters, in dem sie ihr 65. Lebensjahr rollenden, frait Gesetzes von ihren amtlichen Verpflichtungen entbunden.

§ 2: Fordern überwiegende Hochschulinteressen die weitere Ausübung des Lehramtes durch einen bestimmten Hoch­schullehrer, so fann die zuständige oberste Pandesbehörde mit Zustimmung des Reichsministera für Wissenschaft. G ziehung und Volksbilduna die Entpflichtung auf einen späteren Zeitpunft verschieben.

83: Die beamteten Hochschullehrer des Deutichen Mach fönnen auf einen ihrem Fachgebiet entsprechenden Lebr ituhl einer anderen deutschen Suchichule veriest werden. wenn es das Reichsintereffe im Hinblick auf den Neuausbau des deutschen Hochschulwesens erfordert.

§ 4: Fällt aus Anlaß des Neuaufbaus ein Lehrstuhl ort nder wird er einem anderen Fachgebiet zugeschlagen, so fann der bisherige Inhaber von seinen Pilihren ent under werden.

§ 5: Entpflichtete Hochschullehrer erhalten ihre gef= lichen Bezüge weiter, rücken jedoch nicht mehr auf. Sonder vergütungen und Nebenbezüge für die Lehrtätigkeit ent­fallen mit der Entpflichtung.

Versetzte Hochschullehrer erhalten ihre aefeßlichen Re­züge weiter. Sonderveraütunden und Nebenbezüge für die Pehrtätigkeit werden neu feitgefeßt.

1661 88: Die Geltungsdauer dieses Gesetzes beginnt init Sem Tage der Berfündung und endet am 31. Dezember 1937. Das bedeutet die vollkommene Verbeamtung der deutschen Soch'chullehrer gemäß den Intereffen des totalen Staates". Der Paragraf 1. des Gesetzes legt die Möglichkeit, daß ein geistig noch höchst lebendiger Professor über das 65. Lebens­jahr hinaus weiter forschen und lehren darf, vollkommen in die Hände des Ministers. Die Begründung dafür ist durch­aus offenherzig:

Die Hochschule ist im Sinne des nationalsozialistischen Staates nicht nur ein Organ zur wissenschaftlichen Er­ziehung, sondern ebensosehr zur weltanschaulich- charakter: fichen Bildung des jungen Menschen. Diesen Teil ihrer Aufgabe fann aber nur ein Rehrförper erfüllen, der ge­nügend junge, zur Führung der Jugend geeignete Kräfte aufzuweisen hat.

Man will also die Möglichkeit schaffen, durch Zwang zur Abdankung der älteren Gelehrtengeneration der Jüngeren" einen Weg zum Lehrstuhl bahnen. Die jüngere Dozenten­schaft, bereits in der nationalsozialistischen Lehre, im Lager und in Gepäckmärschen hinreichend im Sinne des national Sozialistischen Staates" geschult, rückt in die Hochschulfront

ein. Ihr Wissenschaftsintereffe hat die gewünschte Ausrich tung. Die alten Herren ragen mit ihren Röpfen immer noch etwas aus der Normallinie heraus. Das wird sortan nicht mehr der Fall sein.

Nicht weniger deutlich wird die Tendenz dieser Hochschul­reform in§ 3. Bisher war der Hochschullehrer nicht durch De­fret versetzbar. Er konnte nur an eine andere Hochschule be­rufen werden. Jetzt ist jede Verschidung möglich, die oft nichts anderes als eine Strafverfeßung sein dürfte. Man will angeblich mit dieser Maßregel, wie es in der Be­gründung heißt, bestimmten Hochschulen einen ganz be­sonderen Charakter geben. Aber es geht auch noch um etwas

ganz anderes:

Schließlich fann mit den Bestimmungen des§ 8 auch die Auswahl gegeigneter Rektoren für die Führung der Hoch­Schulen im- nationalsozialistischen Geifte sichergestellt werden. Es ist eines der nächsten Ziele, das Führerprinzip in den Hochschulen zu festigen, wobei der Rektor gleichsam als Treuhänder des Ministers zu handeln hat." Solche Kernsätze machen den Charakter dieser Neuordnung flar. Es geht einfach um die Festigung der Macht, in der Politik und auf den Hochschulen, wo die neuen braunen Kämpfer nach dem festgelegten Exerzierreglement gedrift werden sollen. Der Reichsfulturminister freut sich, mit diesem Gesetz einen festen Standort zur planmäßigen Neugestaltung aller Hochschulen gewonnen zu haben, zur Erfüllung ihrer Weltanschaulichen Erziehungsfragen". Die Herren Pro­fessoren werden etwas getröstet. Selbstverständlich, verbleibt ihnen auch nach der Neureglung das Vorschlagsrecht" der Fakultäten bei Besetzung von Lehrstühlen. Wie würde es denen ergehen, die es wagten, einen Gelehrten in Vorschlag au bringen, der sich im braunen Bezirf nicht bewährt oder gar mißliebig gemacht hat?

9

3u Ende ist es längst mit der Burschenherrlichkeit. Zu Ende ist es auch mit den traditionellen Reservaten bestimmter. fleiner Hochschulen. Sie tommen alle unter den Rust , in die große Mühle. Nicht etwa, daß eine straffere Zusammen­fassung an sich abzulehnen wäre. Diese Reform aber ist die Niederwalzung alles deutschen wissenschaft­lichen Eigenlebens, durch das sich die deutsche Uni­

In einem Erlaß verkündet Reichsminister Rust die neue Hochschulsportordnung, die mit Beginn des Wintersemesters 1934/35 bereits in Kraft getreten ist

Als wesentlichstes Mertmal der neuen Hochschulsportord­nung verdient die Turn- und Sportpflicht der Studierenden während der ersten drei Semester hervorgehoben zu werden Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Student( Studentin) ist verpflichtet." io heißt es in dem Er­laß, drei Semester lang Leibesübungen zu treiben." Die Ableistung dieser Sportpilicht geschieht in Form der Grund­ausbildung, die sich über die ersten drei Studiensemester er­

streckt. Von der Forderung der vollen dreisemestrigen Teil­nahme fann nur in Ausnahmefällen abgegangen verden durch Anrechnung der Arbeitsdienstzeit.

Unterworfen!

Das ,, Deutsche Philologenblatt"

Nach einer Erflärung des Deutschen Phitolerbandes. im Nummer 46 des Deutschen Philologenblattes hat der Reichs- und preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung dem Verband unter dem 4. Dezember da­von Mitteilung gemacht daß er den Erta on 8. Sep­tember 1984 aufgehoben habe. Der Erlaß vom 18. September hatte folgenden Wortlaut: Unter Hinweis auf die in Nr. 82 des Deutschen Philologenblattes" Jabragua 1934, Seite 643 erhobenen unerhörten Angriffe auf hohe Regie­rungsbeamte und alte Nationalfozialisten verbiete ich den nachgeordneten Behörden den Bezug der Zeitschrift und rate den Lehrpersonen Preußens davon ab, die Zeitschrift weiter zu beziehen." sbrow

Gleichzeitig wird im Deutschen Philologenblati" gemeldet, daß der bisherige Führer des Deutschen Philologenver­bandes, Magiftratsoberschulrat Bohm, am 6. Dezember sein Amt niedergelegt hat. Zu seinem Nachfolger hat er fraft einer von der Vertreterversammlung gegebenen Er=" mächtigung den Vorsitzenden des Preußischen Philologenver­bandes, Oberstudiendirektor Schwedtke, ernannt.

Hermine, Exkronprinz, Itzenplitz und andere Pg.

Von Handkussen, Höheren Töchtern, Monokeln und anderen Sorgen des ,, 3. Reichs"

Die ,, Kaiserin" Hermine macht in Berlin der Nazi­prominenz Wettbewerb im Betteln. Sie macht auf alte, schöne Art einen Wohltätigkeits- Bazar. Darob Darob heftige Kritik der ältlichen Damen in den Nazi­blattern! Der Weltdeutsche Beobachter"( Nr. 562) geht noch weiter Er stößt Alarmrufe gegen eine neue Gefahr von rechts aus:

59

Man könnte den Standpunkt vertreten: Außenseiter, die noch heute eine fapitulierte Dynastie gleich nach dem lieben Gott rangieren, müsse man für rettungslose Narren halten und unter sich laffen. Dieser Auffassung dürfte aber wohl entgegengehalten werden, daß eine solche an sich löbliche Großzügigkeit nicht mit einem Staatsgedanken vereinbar ist, der zur Volfsgemeinschaft, zum Ganzen drängt. Und schließ­lich fann es sich fein straff geleiteter Staat wie der unsrige bieten lassen, wenn ältere Herren und ältere Damen hinter der Marke Tradition" Ansichten pflegen,

die mit einer volksgenössischen Konjequenz beständig auf dem Kriegsfuß leben und mittlerweile auch solche Söhne unseres Boltes zu infizieren drohen, die das Vertrauen der nationalsozialistischen Führung auf irgendeinen besonders vertrauensvollen und repräsentablen Befehlsposten ge= rufen hat.

Was wiegen aber letzten Endes diese Bedenken gegen die Tatsache, daß monarchistische Wühlmäuse solcher Art nach wie vor den ganzen nationalsozialistischen Ausbau aus grundsätzlichen Beweggründen hassen und in kleinen Birfeln be fämpfen. Man fönnte nun meinen: es gäbe größere intelleftuelle Gegner des Dritten Reiches und seiner Politif als einige verfümmerte Monarchisten. Unbesorgt, wir fennen auch die andern, die da in ihren unzähligen Winfe blättchen auf der ersten Seite, erste Zeile ein billiges Befenntnis zu Führer und Reich ablegen, um noch im Anfangssatz ein aber" in Erscheinung zu bringen, das sich dann über alle folgenden Seiten in vielfacher Wieder­holung ausdehnt. Diese aufrichtigen" Freunde des neuen Deutschlands stehen hier nicht zur Debatte. Heute handelt es sich um regelrechte Monarchisten...

Irgendwo vegetiert ein Pensionat höherer Töchter. Die Leiterin, eine richtiggehende Freifrau, fühlte sich bis vor furzem, bis sie eingelocht wurde, bemüßigt, ihren höheren Töchtern alle Männer verächtlich erscheinen zu lassen, die heute das Staatswesen leiten und lenken. Es versteht sich am Rande, daß der betreffende Oberpräsident diese reni­tente Dame einzusperren befahl, wo sie Zeit habe, über

Streichers

kriminelle Zelfungswerber

20

Grundsäße und Geheimnisse jeder hohen Politik nazudenken. Da ist nun absolut nichts bei, wohl aber, wenn nun das Mit­glied ciner ehemals angesehenen Dynastie an diesen natio= nalsozialistischen Führer telegrafiert: Ersuche 10­fortige Freilassung verdienter Erzieherint deutscher Jugend." Mau hustete ihm was von wegen Eriuche"

Im Kalender der deutschen Jugend 1935" befindet sich eine Illustration Di Rassen Deutschlands und des übrigen Europas ". in deren Mitte der Erfronprinz abgebildet ist und als nordischer( Teuto- nordischer) Körperbau" der deutschen Jugend anempfohlen wird. Offenbar gibt es in Deutschland sonst niemanden mit teuto= nordischem Körperbau als ausgerechnet die allerorts beliebte Erscheinung des früheren deutschen Kronprinzen.

Oder sollen wir das so einfach hinnehmen, wenn am 19. August ein Ermonarch in seinem Hause nicht ab= stimmen ließ, weil es in seinem Hause feine Diskussion gebe über die von Gottes Gnaden bestehende Autorität? Oder wenn ein anderer Fürst seine Arbeiter Spalier bilden läßt und ihnen für diese Zeit hinterher den Lohn abzieht? Oder wenn in Potsdam am 6. Mai dieses Jahres in allen möglichen Geschäften Listen auflagen, in dem das dankbare Volf dem Extronprinzen schriftlich zum Geburtstag gratulieren durfte? Oder wenn es heute noch Dörfer gibt. in denen so und soviele Gu.3befizer auf die Rückfehr des Exfaisers warten und in ihren Stuben noch immer die Büste dieses 1918 so todesmütig in seine Heimat zurück­gefehrten Volkskaisers stehen haben?

Finden fie eigentlich, daß fich der Parteigenojie von Ihen blis richtig verhält, wenn er zum Braunhemd, cint Monokel trägt, wenn er Frauen der noch immer vege­tierenden Obern Zehntausend" als Damen " und Arbeiter­frauen aus dem Wedding als Frauen" auseinanderhält, die eine mit Gnädige Frau" anredet und ihr dies Hand füßt, während er die gute deutsche Arbeiterfrau aus dem Wedding " nur" mit Frau Soundso" anspricht, und sich davor grault, ebenso wie die feingepflegte Hand auch die derbe, schwielen­reiche zu füffen?

Nein, wir finden, daß sich der Parteigenoffe vou, henpliz nicht richtig verhält und daß er die Wahrheit der Volkss gemeinschaft ganz anders auslegt, wie es die Idee von ihm verlangt.

Wir verlangen von jedem Volksgenossen, daß er be= dingungslos hinter dem Führer steht und nicht immer zu Gestalten schielt, die froh sein können, wenn eine spätere Geschichtsschreibung von ihnen überhaupt Notiz nehmen wird.

asb obsai. nobus

vom 1. Mai 1933. Der Angeklagte meinte, eine solche Hand­lung fönne ihm überhaupt nicht zugetrant werden. Er wollte freigesprochen werden. alb Der Richter verurteilte ihn wegen versuchter Grpressung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten. In der Urteilsbegründung führte der Richter noch aus, daß auf Grund der vollkommen glaubwüssigen eid­lichen Aussagen der Zeugen der Tatbestand der ver­geflagten fonnten bei der Strafzumessung richt unberück­sichtigt bleiben. Der Angeklagte habe eine ganz genreine und Mitglied der cli

Die Anordnung des Präsidenten der Reichspressefammer vom 23. Januar 1934 für Abonnentenwerber bestimmt u. a.: Dem Werber ist untersagt, in irgendeiner Hinsicht auf den zu werbenden Bezieher einen Zwang oder Druck auszuüben, insbesondere dürfen nicht irgendwelche Nachteile, zum Bei- uchten Erpressung erfüllt sei. Die Vorstraien des Au­spiel persönlicher, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Arf für den Nichtbezieher einer Zeitung oder Zeitschrift an­gedroht werden..."

Dieser Anordnung hatte ein bei der Fränkischen Tageszeitung" in Nürnberg tätiger Abonnentenwerber in grober Weise zuwidergehandelt. Er wollte, wie die Münchener Neuesten Nachrichten " berichten, von einer Malerfamilie Auftrag für ein Abonnement seiner Zeitung erhalten. Die Frau lehnte ab mit der Begründung, daß sie bereits seit 14 Jahren eine andere Zeitung Teie und ihre Eltern schon dieses Blatt gelesen hätten. Der Werber drohte damit, daß der Malermeister bei der nächsten Vergebung städtischer Arbeiten übergangen würde. Darauf tat die Frau das, was man in diesem Fall am besten tut, sie erstattete Anzeige bei der Polizei.

In der Verhandlung gegen den Werber führte der Staats­

anwalt in seinem Plädoyer aus, der Angeklagte babe bei der Werbung unrechtmäßig einen Druck ausgübt und das sei eine Erpressung. Die Zeugen seien so vernünftig gewesen, auf diesen Druck nicht hineinzufallen. In den Zeitungen sei seit langem immer wieder darauf hingewiesen worden, unter Be­augnahme auf Aeußerungen höchster Stellen der Partei, daß jede Druckausübung bei der Zeitungswerbung unzulässig sei. Das habe auch der Angeklagte wissen müssen. Bei der Strat zumessung sei zu berücksichtigen, daß der Angeflaate schon wegen Diebstahls, Betrugs im Rückfall ufm. vorbestraft sei. Die Gefahr für das Ansehen der ränfilichen Tages­zeitung" und vor allem für dos Ansehen der Partei ver­lange eine strenge Bestrafung. Es sei auch anzunehmen, daß von derartigen Werbern solche Werbemethoden öfter an= gewandt werden, die Leute getrauen sich nur nicht, daaegen vorzugehen. Solche Elemente wie der Angeklagte schädigen jedoch in nicht mehr gutzumachender Weise das Ansehen der NSDAP .

Der Staatsanwalt beantronte cenen den Angeklagten megen versuchter Erpressung eine Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Der Angeklagte stellte die Behauptung auf, daß er schon seit 1921 in der Bewegung stehe. Die provisorische Mitglieds­farte, die sich der Vorfibende aciaen lick, träat das Datum

schamlose Handlung verübt. Er müßte, jolle Verbalien

die Partei und die mit der Verbreitung der NSDAP - Prelie in der Partei betrauten Dienststellen in ihrents Anichen schädigt. Er hat mit seiner Drohung etwas gang Gesetz­widriges, Gemeines und Verwerfliches unternommen. Wenn er in Anspruch nehmen wolle, daß ihm auf Grung einer von ihm angeführten Verdienste um die Bewegung, die ihm zur Last liegende Handlung nicht zugetraut werden könne, so be­weise seine Vorstrafenliste etwas anderes! Dennann es so wäre, dann hätte sich der Beklagte von denspicuschen Be­frügereien freihalten können. Im Gegenteil. der Angeflagte sei ein Mann, dem eine solche Sache zugetraut werden könne.

20] 19b9iw 9t

b

Und die D'ffamierung der Juden? Mannheim , 13. Dez. Das in Mannheim xicheinend Hakenkreuzbanner" berichtet über einen Vortrag Unsere Rassenpolitik und das Ausland", den der Leiter des Raisen= politischen Amtes der NSDAP . Dr. Groß in der Aula der Neuen Universität in Heidelberg gehalten hat Dr. Gre führte aus:

s him buen

Der Wert der Menschheit ist von Volf zu Bolbund vol Raffe zu Rasse verschieden. Es besteht aber noch eine letzt Frage, um die gerungen wird: ob der Nationaliozialismus das Recht hat, unterschiede zu machen in der Werfießung der geistigen Fähigkeiten der Menschen. Dazu ist zu, lagen, daß die Rassenanschauung unserer Zeit unabhängig ist von der Wertsetzung. Wenn der Nationalsozialismugs praktische Rassengeseßgebung treibt und darauf hinweistos daß die Menschen geistig im Wert verschieden sind, so hat er noch fein Werturteil gesprochen. Indem er erfennt, daß die Gesetzgebung sowohl für den Geist als auch für den Körper des Menschen gilt, neaiert er die Borwürfe. ir Mir hoffen, daß, wie in der Welt der Politit, auch auf dem Ge­biet der Raffenpolitif einmal bei den anderen Böffern die Erkenntnis fonimt, daß ihnen unser beuttaes Handeln Selbstverständlichkeit wird.