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Musfperrung bis zum 5. Mai aller derjenigen Arbeiter, welche übrigen der Zunft, sondern verklagte den Oberpräsidenten von Dort. I nehmung berechtigter Intereffen handele, wenn sie öffentliche Mißtänbe am 1. Mai feiern, hatten der Verein der Holzindustriellen und die mund, nachdem der Regierungspräsident und der Oberpräsident seine an das Licht ziehe. Das Recht, das Publikum auf Schäden aufmerk­Berliner Tischlerinnung beschloffen. Am 30. April waren in allen Beschwerden abgewiesen hatten. Das Ober- Verwaltungsgericht er- fam au machen, müsse der Presse in jeder Weise zuerkannt werden. Werkstätten Plakate angeschlagen worden, durch welche besagter Beachtete die Klage auch für begründet. Es nahm an, daß sich Warum wurde dann erst von der Staatsanwaltschaft die An­fchluß den Meistern in Erinnerung gebracht wurde; wahrscheinlich das polizeiliche Vorgehen, welches der Oberpräsident gebilligt hatte, flage erhoben? sollte das auch abschreckend auf die Arbeiter wirken.

Maiopfer. Aus Harburg   wird uns telegraphirt, daß au der Schiffswerft von Holst 65 Metallarbeiter wegen der Maifeier auf 10 Tage ausgesperrt worden sind.

nicht gefeßlich rechtfertigen laffe.

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Gerichts- Beitung.

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erkannte

Dürfen schulpflichtige Kinder in einer geschlossenen Gesell­Die in der Holzindustrie beschäftigten Arbeiter haben auf diesen schaft am Zanze theilnehmen? Diese Frage hatte die Straf: ntas eine träftige Antwort ertheilt, indem sie, 10 000 an der Zahl, tammer des Landgerichts Prenzlau   in ihrer Sigung am 29. April in der Morgenversammlung erschienen. Die Unternehmer, die es zu entscheiden. Der Restaurateur Lange aus Angermünde   stand nicht begreifen wollen, daß auch dem Arbeiter das Recht zustehen Aufforderung von Mitgliedern der bewaffneten Macht unter Antlage, gegen die Verordnung des Oberpräsidenten der Proving muß, sich einen Feiertag wählen zu können nach ihrem eigenen zum Ungehorsam wider die Befehle der Oberen wurde dem Brandenburg  , welche den noch die Schule besuchenden Kindern die Theil­Geschmack, haben zu einem kleinen Theil ihre Drohungen wahr Parteigenossen Zigarrenmacher Hermann Knabe aus Spandan zur nahme an öffentlichen Tanzluftbarkeiten verbietet, verstoßen zu haben. Am gemacht. Laft gelegt, der gestern vor der ersten Straffammer am Landgericht II. 27. Dezember v. J. fand in dem Lokal des Angeklagten eine Vereinsfest­Es find ausgesperrt worden: Beim Tischlermeister Krug, stand. Der Anklage nach feierten die Unteroffiziere des Spandauer lichkeit statt, zu welcher nur Mitglieder des Vereins Butritt hatten und die Prenzlauer Allee 52 7 Mann; in der Werkstatt von Kümmel Trainbataillons am Abend des 6. August im Schurker'schen Lokale das mit einem Tanzkränzchen ihren Abschluß fand. An dem Tanzkränzchen Frankfurterstr. 16: 40 Mann; Völfer, Neue Jakobftr. 5: drei Avancement mehrerer Einjährigen zu Unteroffizieren. Gegen 12 Uhr soll betheiligte sich ebenfalls die noch schulpflichtige Tochter des Ans Drechsler; Beil, Oranienstr. 9: 6 Mann; G. Klug, Frucht- fach der Angeklagte in die geschlossene Gesellschaft gedrängt und den geklagten. Das Schöffengericht daselbst hatte auf Freisprechung er­straße 31/32: 54 Tischler, 20 Möbelpolirer und 8 Maschinenarbeiter. Unteroffizieren Billets zu dem am nächsten Sonntage in der Bichels- fannt, indem es annahm, daß eine öffentliche Tanzluftbarkeit" im - Die Arbeiter erklärten, daß sie dann die Arbeit vor dem 10. nicht dorfer Brauerei stattfindenden Feste des Arbeiter- Sängerbundes zum Sinne der Oberpräsidial Verordnung nicht vorliege. Die Straf aufnehmen würden. Rauf angeboten haben, obwohl er wissen mußte, daß den Soldaten tammer war gleicher Meinung und verwarf die vom Amtsanwalt Der ,, organisirte Buchdrucker" der Naumann'schen ,, Zeit" der Spandauer   Garnison   durch Kommandanturbefehl vom Jahre fucht sich gegen unsere Erklärung, er kenne die Buchdruckergeschichte 1894 der Besuch der Pichelsdorfer Brauerei verboten war und obwohl gegen das Urtheil eingelegte Berufung. nur vom Hörensagen, durch die Behauptung zu vertheidigen, er habe ihm aus dem Vorwärts" der vielbesprochene Erlaß des Kriegs- luftbarkeit wurde dem Gastwirth Schröder in Magdeburg- Buckau  Die Erlaubniß zur Abhaltung einer öffentlichen Tanz­beim letzten großen Buchdruckerstreit eine Vertrauensstellung" ein- ministers bekannt sein mußte, durch welchen den aktiven sowie auch für einen Sonntag Nachmittag unter der Bedingung ertheilt, daß genommen. Das kann jeder Anonymus sagen, aber kein Mensch den zu Uebungen einberufenen Soldaten jede Bethätigung sozial die Tanzmusik zwischen 6 und 7 Uhr unterbleiben müsse. Es ist glaubt's einem so unglaubwürdigen Anonymus, als welcher sich demokratischer Gesinnung und jede Theilnahme an sozialdemokrati- dies die Zeit, wo in der etwa 45 Meter vom Schröder'schen Berorganisirte Buchdrucker" entpuppt hat. Abgesehen davon, die schen Festen, Kundgebungen, Gesängen, Hochrufen u. 1. w. verboten gofal entfernten Gertraudtenkirche der Abend Gottesdienst statt­f. dies die Zeit, wo in der etwa 45 Meter vom Schröder'schen angebliche Vertrauensstellung" beweist rein gar nichts, denn der worden war. Der Angeklagte stellte dagegen die Sache als sehr findet. Schröder klagte im Verwaltungs Streitverfahren auf Er wohne in dem Hause, in welchem organisirte Buchdrucker" zeigt in seiner Vertheidigung wiederum, harmlos dar. Aufhebung dieser Verfügung, er wurde aber vom Bezirks­das Feft stattfand. Da er das Haus daß er die Buchdruckergeschichte nicht kennt. verschlossen ausschuß abgewiesen. abgewiesen. Das Gericht nahm an, daß die Für die streikenden Wäscherinnen in Neu- Isenburg   find fand, habe er durch das noch offene Lokal gehen wollen. In Tanzmusik die Kirchgänger beim Eintritt und beim Verlassen der der Gaststube habe er bekannte Zivilpersonen getroffen, die zu der bei mir folgende Beiträge eingelaufen: Von R. Flatow 3,-. Auf befürchten wäre. Das Ober Verwaltungsgericht hob Listen: Nr. 6, 7, 8, 9: 44,80. 10, 43, 44: 40,10. 39, 40: 20,05. geschlossenen Gesellschaft gehörten und ihn mit den Worten Knabe Kirche stören könne und daß eine Störung der öffentlichen Ruhe zu Entscheidung des Bezirksausschusses auf und 49, 50: 23,40. 45, 46, 47, 48: 19,10. 29: 12,90. 64, 65, 66: 24,10. kann auch etwas dazu geben!" mit in den Saal zogen. Hier habe bie 62: 9,45. 31, 32: 27,85. Jn Summa 224,75 M., über die hiermit der durch Selbstmord geendet, gesammelt wurde. Er habe nun anderem das Verhalten der Polizei deshalb für verfehlt, weil in er erfahren, daß für den armen Vater eines Regiments- Kameraden, zu gunsten des Gastwirths. Der Senat erklärte unter bestens dankend quittirt wird. Die Vertrauensperson: gefagt, wenn es sich um eine gute Sache handele, gebe er auch etwas, Magdeburg   nach einer Bekanntmachung des Polizeipräsidiums bie Frau Wengels, Berlin   O. 17, Fruchtstr. 30. ein Unteroffizier habe aber erwidert:" Der Mann ist ja ein guter Stunden von 9 bis 11 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr Weitere Beiträge werden gern entgegengenommen. Patriot!" worauf er erklärt habe: Lassen Sie den nachmittags an Sonn- und Festtagen als die Zeit des Gottes Dentsches Reich. Patriotismus aus dem Spiele, der hat mit der dienstes anzusehen sind, nicht aber die hier ftrittige Stunde. Es Sache nichts zu thun!" Nicht lange danach habe ein ihm bekanntes Mitglied der Gesellschaft vom Zivil ein Billet für das fände auch nicht§ 167 des Strafgesetzbuches Anwendung, da es sich Sängerfest von ihm gefordert. Da er diefelben im Bertrieb gehabt, nicht um eine vorsägliche Beeinträchtigung des Gottesdienstes Achtung, Metallarbeiter! Die Berufsgenossen werden hier- fo habe er feine Brieftasche gezogen und an seinen Bekannten ein handele und andere gesetzliche Bestimmungen rechtfertigten die Be­schränkung ebenfalls nicht! mit ersucht, bei der Firma A. Kunz, Wasserleitungs- und Pumpen- Billet verkauft. Da sei ein Unteroffizier hinzugetreten und bau Anstalt in Mährisch Weißkirchen  , teine Arbeit zu habe ihn gefragt: Was Sie haben Eine Verordnung aus dem Jahre 1690 sollte eine Frau Er denn da?" nehmen und die Fabrik zu meiden. Der Eigenthümer hat sämmtliche habe gefagt: Wollen Sie auch eins?" habe aber sofort Grünbaum dadurch verlegt haben, daß sie am Sonntage einen Arbeiter wegen der Maifeier ausgesperrt. Verband der Eisen- und die Brieftasche mit den Billets wieder eingesteckt. Eine Weile Schuldner mahnte. Diese sogenannte Isenburger Verordnung be­Metallarbeiter Desterreichs. Ortsgr. M.- Weißkirchen. nachher habe er den Ruf gehört: Sozialdemokrat raus!" ftimmt nämlich, daß am Sonntage das Einnehmen" von Schulden Er fei gegangen, an der Thür habe man ihm aber einen Stuhl in verboten sei. Die Verordnung bedroht auch mit Strafe den, den Weg gestellt, und als er denselben beiseite setzen wollte, seien der nicht regelmäßig die Kirche besucht. Frau Grünbaum ist that­ein paar Unteroffiziere über ihn hergefallen, sächlich vom Schöffengericht und vom Landgericht zu einer Geld­im Nu habe er auf der Straße gelegen, und nun strafe verurtheilt worden, das Kammergericht hob jedoch die Vor­feien mindestens vierzehn Unteroffiziere über entfcheidungen auf und sprach die Angeklagte frei. Der Straffenat In Stendal   haben am 3. Mai die bei dem Steinsehmeister ihn und hätten hergefallen ihn furchtbar nahm an, daß die Verordnung nicht mehr zu Recht bestehe. Er habe Anzeige bei ber Komman Chappius beschäftigten Steinfeger die Arbeit eingestellt. geschlagen. Zuzug ist fernzuhalten. J. A.: A. Knoll, Berlin  , Waldenser- babe ihm aber erklärt, daß, wenn er die Anzeige erstattet; der ihn vernehmende Offizier Depelihen und lehte Nachrichten. ftraße 18. Flensburg, 3. Mai.  ( M. T. B.) Wegen Gefährdung eines Aus Hamburg   wird uns geschrieben: Die nach dem großen nicht zurücknehme, er eine Antlage zu gewärtigen haben werde. Er habe nichts zurückgenommen, dafür habe er Eisenbahntransports bezw. wegen Herbeiführung eines Zusammen Streit niedergesetzte Senatskommission für die Prüfung der Zohn Die Anklage erhalten und der Unteroffizier Fritsch sei standrechtlich stoßes zweier Züge auf der nordschleswigschen Weiche am 2. Januar, und Arbeitsverhältnisse im Hamburger Hafen   scheint ihre Arbeiten jetzt so weit abgeschlossen zu haben, daß sie mit pofitiven wegen Störperverlegung mit drei Mark Geldstrafe bestraft durch welchen fünf Wagen zertrümmert, mehrere Pferde getödtet Vorschlägen an die Unternehmer worden. Durch die umfangreiche Beweisaufnahme und verwundet wurden, sind ein Stationsassistent und ein Lokomotiv­herantreten kann. Sie hat wird an der Darstellung des Angeklagten führer von der ersten Strafkammer zu je 3 Tagen Gefängniß ver nämlich jezt wiederum eine Sitzung mit Vertretern der 11 ur wenig geändert. Die inkriminirte Aufforde- urtheilt worden. Rheder, Stauer und Schiffsmakler Firmen abgehalten, um Wollen sich die Frankfurt   a. M., 3. Mai.  ( B. S.) Die Frankfurter Zeitung  " diefe, wie der Hamb  . Korrespondent" mittheilt, über die Forderungen rung wurde in den Worten festgelegt: und Beschwerden zu hören, die die Schauerleute bei der Kommission Herren nicht auch betheiligen?" Der Staatsanwalt hielt alle Mert meldet aus Zürich  : Der vielgenannte schweizerische Ingenieur Jig oorgebracht haben. Da die Unternehmer von den Wünschen und male des§ 112 des Strafgesetzbuchs für erfüllt, sowohl in subjektiver wurde von Menelit zum ersten Minister und Staatsrath ernannt. Beschwerden der Schauer leute durch die gemeinschaftlichen Sigungen wie in objektiver Hinsicht und brachte 6 Monate Gefängniß in An- Der Franzose Lagarde, päpstlicher Graf, wurde zum Herzog von vor der Senatskommission ganz genau informirt find, so fann trag, und zwar mit Rücksicht auf das gefährliche, Antoito erhoben. Ferner wurden noch mehrere Franzosen aus­welches in dem Bestreben liegt, fozialbemo gezeichnet. diese neue Sigung, zu der die Arbeitervertreter nicht hinzugezogen fra   tische Gesinnung unter das Militär zu tragen. Frankfurt   a. M., 3. Mai.  ( B. S.) Aus Konstantinopel   berichtet waren, vernünftiger Weise nur den Zweck gehabt haben, Der Bertheidiger Rechtsanwalt Wolfg. Heine vermochte in die Frankfurter Beitung": Der Einfluß der Kriegspartei im Bildiz oon den Unternehmeru eine Erklärung darüber zu erlangen, ob und den inkriminirten Worten eine Aufforderung zum Ungehorsam, Riost ist wegen der Erfolge der türkischen Armee so gestärkt, daß mwieweit sie geneigt find, auf die Forderungen der Arbeiter einzugehen. ja nicht einmal eine Absicht dazu zu erblicken, hielt aber im übrigen immer entschiedener ein Vorgehen gegen Athen   verlangt wird. Aus den meisten Hafenbetrieben sind die Streitbrecher jetzt so das beantragte Strafmaß für horrend, da der Angeklagte noch Frankfurt   a. M., 3. Mai.  ( B. H.  ) Der Franff. 3tg." wird ziemlich verschwunden, sehr zahlreich sind sie nur noch beim Staatsquai und in der Gwerführerei beschäftigt. In letzterem Be- unbescholten und die Sache sehr harmlos sei. Der Gerichtshof nahm aus Konstantinopel   gemeldet: Der erste Dragoman der russischen triebe sind noch ungefähr 200 und unter den Staatsquai- Arbeitern ungehorsam liege. Der Angeklagte sei ein thätiges, agitatorisches Sultans, um ihm die hohe Anerkennung des Zaren und der Zarin triebe find noch ungefähr 200 und unter den Staatsquai- Arbeitern an, daß in den inkriminirten Worten eine Aufforderung zum Botschaft, Maximow, begab sich am 1. Mai in den Balast des noch weitaus mehr. Unterstützt werden allwöchentlich noch zirka Mitglied der sozialdemokratischen Partei, ihm waren die öffentlichen für die Humanität der türkischen Truppen gegenüber den Gefangenen 130 Gemaßregelte, die in keinem Betriebe Arbeit finden können. Vorgänge bekannt, den Kommandanturbefehl betr. die Pichelsdorfer und den Bewohnern des von den Türken okkupirten Landes auszudrücken. Dauptsächlich sind das frühere Arbeiter vom Staatsquai. Brauerei fannte er bestimmt, weshalb von dem kriegsministeriellen Reichenberg i. B., 3. Mai.  ( B. H.  ) Mehrere hiesige Fabriken Erlasse abgesehen werden könne. Der§ 112 sei erfüllt. Der An- haben den zehnftündigen Arbeitstag eingeführt. getlagte sei noch unbescholten, die Aufforderung sei ohne Erfolg ge= blieben, feine Absicht, feine Jdeen in das Militär zu tragen, sei jedoch gemeingefährlich und deshalb sei auf zwei Monate Gefängniß erkannt worden.

In Finsterwalde   legten am 1. Mai in der Spielwaaren Fabrik von Emil Weise( Inhaber Georg Weise u. Kto.) sämmtliche Arbeiter wegen Maßregelung eines Kollegen die Arbeit nieder. Sie bitten um Vermeidung des Zuzugs.

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urtheilt.

Der

Soziale Rechtspflege. Wien  , 2. Mai.  ( B. H.  ) Auf seiner Rückreise von Montenegro Prozentpatriotisches. Die Aktiengesellschaft für Nähmaschinen­trifft der König von Serbien   am 8. cr. hier ein. Man mißt diesem und Stahlapparate, vormals J. Mehlisch, ließ am 22. März, euch, welcher für drei Tage berechnet ist, eine wichtige politische. Bedeutung bei. dem Haupttage des Zentenarkarnevals, ihre Arbeiter feiern, ohne Paris  , 2. Mai.  ( B. H.  ) Die griechenfreundlichen Zeitungsdirektoren fte für den entgangenen Verdienst zu entschädigen. Der Gegen den Buchdruckereibefizer Schob und die Hebamme und Redakteure wählten ein Komitee, welches sich damit beschäftigen Schleifer H. war damit aber nicht zufrieden, er flagte Bischoff war wegen Verbrechens gegen das keimende Leben von der vielmehr beim Gewerbegericht auf Bezahlung des Tages. Die eigenen Frau des Schob, die mit ihrem Ehemanne in Scheidung soll, Mittel ausfindig zu machen, um Griechenland   durch die That Attiengesellschaft zahlte nun nicht etwa freiwillig die 4 M., sondern lag, eine Anzeige erstattet worden. Die Angeberin wurde darauf zu unterſtüßen. Warschau  , 1. Mai.( B. H.  ) Der hiesige bedeutende Schrift schickte einen Herrn Bartsch mit einem Schein, worauf der Kläger   seinerzeit mit angeklagt, von den Geschworenen aber für nicht- fteller Peter Chanilowski wurde zur Verschickung nach Sibirien   vers bei der Lohnzahlung unterschrieben hatte, daß er nichts mehr zu schuldig befunden und deshalb freigesprochen, während Schob zu fordern habe. Herr H. erklärte jetzt, den Nachweis führen zu können, 2/2 Jahren und die Bischoff zu 3 Jahren Zuchthaus verurtheilt Loudon, 3. Mai.  ( B. H.  ) Am Kopenhagener Hof ist vom daß er den Revers nur unter der ausdrücklichen, laut vorgebrachten wurden. Das Reichsgericht hob das schwurgerichtliche Erkenntniß Bedingung unterschrieben habe, daß er damit nicht auf den Lohn auf, weil ein unvereinbarer Widerspruch darin zu finden sei, daß Hauptmann Radeck vom Stabe des Königs Georg ein Telegramm für den 22. März verzichte. Affeffor Hellwig legte Herrn Bartsch die Geschworenen einerseits den Angeklagten Schob der Anstiftung eingegangen, in welchem es heißt, es sei jede Hoffnung auf die Mög nahe, doch die 4 Mark zu zahlen. Der berief sich nunmehr aber zu einer von seiner Frau begangenen strafbaren Handlung für lichkeit einer Fortsetzung des Krieges faft aufgegebeen. London  , 3. Mai.  ( W. T. B.) Unterhaus. Der Staatssekretär mit ftolz geschwellter Brust darauf, daß dazu umsoweniger ein Anlaß schuldig erklärten, anderseits aber die Begehung derselben strafbaren des Innern White Ridley beantragte die erste Lesung der Vorlage, vorliege, als ja die Aktiengesellschaft eine Gratifikation von 4000 M. Sandlung durch die Frau verneinten.- Die Geschworenen gaben betreffend die Entschädigung bei Unfällen von Arbeitern. Danach für ihre 400 Arbeiter ausgeworfen habe. Je nach der Dauer diesmal ihren Wahrspruch auf Nichtschuldig gegen beide An­werden, die dem Ertrage des des Lohnes Gtwa im September 1897! Der Kläger   fühlte sich durch diese freizusprechen und sofort aus der Haft zu entlassen seien. Das gewährt ihrer Stellung würde das Geld vertheilt werden. Und wann? getlagte ab. Der Gerichtshof ertannte hierauf, daß beide Angeklagte soll bei Unfällen, die zum Tode führen, eine Entschädigung aber drei dem Tode vorhergehenden Jahre gleichkommen, soll. Wenn der Enthüllung merklich getröstet, blieb aber doch so verstockt, immer Urtheil verursachte große Aufregung im Zuhörerraum, und auf dem 300 Pfund Sterling nicht übersteigen noch nicht von seiner Forderung abzugehen. Zum Nachweise Wandelgange entwickelten sich noch lebhafte Auftritte, auf der einen Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt, soll die Entschädigung die des behaupteten Vorbehalts wünschte er mehrere Komptoir Seite solche der rührsamsten Begrüßung der Freigesprochenen mit Hälfte des Wochenlohnes, höchstens jedoch ein Pfund Sterling für angestellte vernommen All fehen. Nach der Berathung ihren Angehörigen, auf der anderen solche der Verwünschung gegen die Woche betragen. Es soll den Arbeitern gestattet sein, durch ein erfuchte ihn der Vorsitzende, die Klage zurückzunehmen. die Angeberin. Abkommen mit den Arbeitgebern sich den Vorschriften des Ges des Gerichts= Die Beweiserhebung wäre nach der Meinung des eine Bes Eine Polizeiverordnung, welche das Regelfchieben zur fetzes zu zu entziehen; doch muß in diesem Falle hofes unerheblich, da der von ihm unterschriebene Schein Nachtzeit auf allen Regelbahnen, die innerhalb der geschlossen bescheinigung des hierfür bestimmten Beamten beigebracht werden, gegen ihn spreche und mündliche Abreben neben schrift bauten Straßen einer Stadt belegen find, verbietet, ist nach einem von daß das Abkommen ebenso günstig oder besser ist, als die Bes lichen bedeutung 3103 seien.( Grundsatz aus dem Land der Deutsch  . Juristen- 3tg." veröffentlichten Erkenntniß des Kammer- ftimmungen der Vorlage. Die Vorlage betrifft nur Arbeiter, die recht.) Der Kläger   nahm dann auch die Klage zurück, indem er gerichts, nicht rechtsgiltig. Der Zweck einer solchen Polizeiverordnung bei Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken, Steinbrüchen oder sonstigen erklärte: Na, dann schenke ich der Aktiengesellschaft die 4 Mark." ist nur die Wahrung der Nachtrube der Bewohner der Stadt. Arbeiten beschäftigt sind, bei denen Maschinen verwendet werden. London  , 3. Mai. Unterhaus. ( W. T. B.) Zum Besuch der Fortbildungsschule werden Arbeiter unter Daß aber dieser Zweck mit dem des Schutzes der Gesundheit gleich­Morton fragt 18 Jahren durch ein Ortsstatut der Stadt Filehne   verpflichtet. bedeutend sei, kann nicht angenommen werden. Das Kegelschieben an, ob die deutsche Regierung die Bestrafung Griechenlands   oder Wegen Uebertretung dieser Bestimmung hatten sich eine Anzahl tann deshalb nur dann strafbar werden, wenn es als die un- die Zurückzwingung Kretas   unter die türkische Regierung angeregt Schüler vor dem Strafrichter zu verantworten, die unzweifelhaft den gebührliche Erregung eines ruheftörenden Lärms unter§ 360 habe, und ob die Regierung sich verpflichten wolle, Schritte Unterricht geschwänzt hatten. Sie wurden indessen in allen In- oder 11 R.-Str.-G.-B. fällt. zu thun, um die Ausführung solcher Vorschläge zu vereitelu. stanzen freigesprochen, weil der Stundenplan nicht ordnungs- Der grobe Uufngsparagraph spielt trotz des bekannten Rund- Barlamentsunterfekretär des Aeußern Curzon erwidert, es feien mäßig zu stande gekommen sei. Das Kammergericht erklärte schreibens, das der Justizminister erlassen, in den Händen mancher folche Vorschläge nicht eingegangen und es sei unnöthig, Schritte den Stundenplan für rechtsungiltig, indem es ausführte, die Fest- Staatsanwälte immer noch eine wunderliche Rolle. Vor einigen zur Vereitelung von Vorschlägen zu thun, die nie gemacht werden setzung des Stundenplanes einer Fortbildungsschule müsse in der Tagen hatte sich der verantwortliche Redakteur des Hannoverschen dürften und von denen zu reden lächerlich erscheine. selben Weise durch die städtischen Körperschaften erfolgen, wie das Tageblattes", Herr Dr. E. Voges, in Gemeinschaft mit dem Glaser­fragliche Ortsftatut nach der Gewerbe- Ordnung(§ 142) zu erlaffen meister Rohde deswegen vor dem Schöffengericht zu Hannover  fei. Höchstens sei noch zulässig, daß den Plan ein Kuratorium feft zu verantworten, weil beide in genanntem Blatte am 2. Febr. d. J. ftelle, das dazu ausdrücklich durch ein Ortsftatut unter Bu- fatirisch geschildert hatten, wie in einem elektrischen Straßenbahn- Athen  , 3. Mai.  ( B. S.) Hier ist das Gerücht verbreitet, bei ftimmung der oberen Verwaltungsbehörde autorifirt sei. Das zum Schrecken wagen der Fahrgäste plötzlich Licht Pharsala   habe eine große Schlacht stattgefunden, in der die Kuratorium, das im vorliegenden Falle den Stundenplan heraus- ausgegangen sei. Durch diese Notiz sollen die Angeklagten Griechen zurückgeschlagen seien. Pharsala   sei von den Türken besetzt gegeben hatte, entsprach nicht den vom Kammergericht gestellten An­, das Vertrauen zu einer sicheren und ungefährlichen Personen- worden. beförderung auf der Straßenbahn erschüttert, hierdurch aber forderungen. Athen  , 3. Mai.  ( B. H.  ) Die antidynastischen Rundgebungen Rücksichten auf die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicher- das Publikum beunruhigt und so die öffentliche Ordnung im all- dauern fort. Kanea, 5. Mai.  ( B. H.  ) Zwischen den Admiralen und den heit haben die Polizeiverwaltung von Dortmund   zu einem Feld- gemeinen zu unrecht gestört worden sein."( Uebertretung gegen zug gegen die Tanzlehrer veranlaßt. Seit einiger Zeit verweigerte§§ 360 11, 47 St.-G.-B.) Das Gericht erkannte, ohne sich zur Be- Insurgentenführern werden in Kandia   wichtige Verhandlungen ges pflogen, die zu der Hoffnung berechtigen, daß auf Kreta   bald frieds fie diesen Künstlern prinzipiell die Erlaubniß, in öffentlichen rathung zurückzuziehen, auf fostenlose Freisprechung. Wunderbar ist, daß der Amtsanwalt selber in Gemeinschaft liche Zustände eintreten. Man sieht der baldigen Rückkehr des Lokalen Tanzunterricht zit geben. So ging es auch dem aber Dieser schwieg nicht, mie die mit dem Bertheidiger die Ansicht vertrat, daß die Presse in Wabr- Oberft Bassos nach Griechenland   entgegen. Tanzmeister Zander. Berantwortlicher Redakteur: Robert Schmidt in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  . Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.

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das

Konftantinopel, 1. Mai.( B. H.  ) Der Kaiser von Defterreich beglückwünschte den türkischen Botschafter bei dessen Empfang in Petersburg   zu dem Erfolg der türkischen Truppen.