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Das Ober- Berwaltungsgericht trat bem bei und verwarf die ihm eine hypothet in Höhe von 30000 m. a13 Mitgift 10 Stunden täglich, soll eine Zulage von 10 Pf. pro Stunde bezahlt Berufung der Stadt- Polizeiverwaltung. Der Vorsitzende führte ferner au geben. Der Angeklagte habe besonders den ersten Theil feines werden. Nachtarbeit wird nach Vereinbarung bezahlt. Zum Schluß aus, daß sich das fragliche Vorgehen der Polizei auch nicht aus Bersprechens nur theilweise gehalten. Der Gerichtsvollzieher begründete der Stadtbaurath seinen Vorschlag auf grund seiner Er 10 11 17 des Allgemeinen Landrechts rechtfertigen laffe, da dem der habe sich häufig bei ihm, dem Zeugen, blicken laffen und dadurch fahrungen und im Interesse dauernden Friedens, so viel wie möglich § 1 der Gewerbe- Ordnung entgegen stehe. Das Abfuhrwesen falle fei es zwischen ihm und seiner Ehefrau zu Verstimmungen gekommen, auf Afford zu arbeiten. Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber ver­schon deswegen nicht unter den§ 37 der Gewerbe- Ordnung, weil die sich immer ärger zuspizten. Richtig sei es, daß er sich pflichten sich, in Versammlungen morgen Abend die vorstehend es fich wesentlich um die Reinigung der Aborte 2c. handle, an die wiederholt an feiner Ehefrau vergriffen habe. protokollirten Vorschläge ihrerseits zu vertreten und für deren An­sich dann erst der Transport anschließe. Eine Polizeiverordnung, Am 7. Mai vorigen Jahres fei es wieder zu einem heftigen nahme zu wirken. Die Versammlung der Streifenden erklärte sich welche die Zulaffung zum Abfuhrgewerbe beschränke, sei ungiltig. Auftritt gekommen; feine Ehefrau habe verlassen in der Hauptsache mit den Vorschlägen einverstanden, nur für Junge und sei zu ihren Eltern gegangen. Am Abende sei der gesellen und ältere Leute wünschten sie die Festsetzung des Lohnes Angeklagte zu ihm gekommen, um sich mit ihm auszusprechen. Sie auf 36 Pf. Wenn also jetzt der Streit nicht beigelegt wird, trifft seien dabei durch die Leipzigerstraße gegangen. Hier habe sich der die Schuld die Arbeitgeber allein.

Gerichts- Beifung.

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straße 48.

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Wie die Märt. Boltsstimme" mittheilt, haben am Sonnabend

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Mit einigen Arbeitern, die in der Hitze eines erbitterten in Erregung gerathene Angeklagte zu Beleidigungen hinreißen lassen. In Forst haben die Metallarbeiter von den Unters Lohutampfes sich hinreißen ließen, einigen Streifbrechern zu Leibe Der Zeuge sei deshalb an einen Schuhmann herangetreten und habe nehmern die 11/2 stündige Mittagspause bewilligt bekommen, die denselben gebeten, ihn vor den Beleidigungen des Angeflagten zu schüßen. zu gehen, ging die erfte Strafkammer am Landgericht II in heutiger Run fei der letztere auch hinzugekommen und habe den Schuhmann gebeten, Antwort auf die anderen Forderungen lautete aber ausweichend. Siyung streng ins Gericht. Die Malergesellen Karl Sprey, Fritz den Zeugen zur Wache zu bringen, der Mann sei verrückt". Als In einer Versammlung am 30. April beschlossen nun die Metall­Maaß und Louis Neddermeyer, sämmtlich aus Berlin  , der Beamte erwiderte, daß er hierzu keine Befugniß habe, holte der arbeiter in geheimer Abstimmung mit 153 gegen 5 Stimmen, am waren wegen Vergebens gegen die Gewerbe- Ordnung( Nöthigung Angeklagte seine Erkennungsmarte als Steuererheber hervor und 3. Mai die Arbeit einzustellen, da alle anderen Mittel erschöpft im Sinne des§ 153), ferner wegen Körperverlegung und wegen wiederholte sein Verlangen mit dem Bemerken, daß er die Verantwortung Beleidigung angeklagt. Die Angeklagten hatten im Frühjahr v. J. übernähme. Jezt brachte der Schuhmann den Dr. Meine zur Wache. feien, um die Unternehmer davon zu überzeugen, daß es den einige Zeit lang für den Malermeister Swantes an dem neuerbauten Derselbe hat dort etwa eine halbe Stunde verweilen müssen. Der An- Arbeitern mit ihren Forderungen Ernst ist. Zuzug ist fernzuhalten. Erziehungshause in Friedrichsberg gearbeitet. Am Montag den 9. März brach jedoch ein allgemeiner Malerausstand aus, dem sich auch die geklagte gab diesen Thatbestand im wesentlichen zu, er führte aber Buschriften sind zu richten an Moritz Rähne in Forst, Kottbuser. Angeklagten und ihre Kollegen vom Bau anfchloffen. Am Mittag desselben sein Schwiegersohn nicht normal fei. Der Beuge Meine gab zu, daß eine Menge Thatsachen an, worans er habe schließen müssen, daß Tages ftellte der Meister die Gesellen Hose und Herbert einer dreimal wegen Beleidigung vorbestraft sei. Medizinalrath Dr. Long Echon zwei Tage später hatte er sein Personal ganz neu komplettivt. begutachtete, baß von einer Geisteskrankheit des Zeugen Dr. Meine nicht die Geschäfte mit zirka 50 Arbeitern die Forderungen bewilligt. Am Hose und Herbert sind ihrer Aussage zufolge von den Ausständigen Rede sein könne, derselbe sei aber so ein erregbarer Mann, daß Morgen des 3. Mai betrug die Zahl der Streifenden 85. windelweich geprügelt und mit Titulaturen wie Streifbrecher", man es einem Laien nicht verübeln könne, wenn er dessen Zustand Ju Dresden haben die Stuckateure die Arbeit nieder­Strolch"," Lump" 2c. belegt worden. Auch sollen die Angeklagten nicht für normal halte. Der Staatsanwalt war der Ansicht, daß der gelegt, weil die Unternehmer den Tarif nicht anerkannten. den beiden Arbeitenden gedroht haben, ihnen die Knochen im Angeklagte sich mißbräuchlich der Staatsgewalt bedient habe, um feiner In der G. Maurer'schen Metallwaaren Fabrik Leibe entzwei schlagen zu wollen. Die Angeklagten bestreiten Brivatrache zu genügen. Er beantrage eine Gefängnißftrafe von 3 Tagen. wurden sämmtliche Former und Gießer ausgesperrt, weil sie den jede Schuld, Sprey giebt zwar zu, das Wort Streifbrecher" Der Gerichtshof kam zu einem freisprechenden Urtheil, 1. Mai feierten. gebraucht zu haben, jedoch nur in dem Sinne: Erst wolltest Du einestheils auf grund des medizinischen Gutachtens, anderntheils, den Meister prügeln und jetzt willst Du den Streitbrecher spielen?" weil der Angeklagte sich der Tragweite seiner Handlungsweise nicht 153 Ausständige sind von 314 in den Streit getretenen Arbeitern Der Geringswalder Holzarbeiter- Ausstand dauert fort. Der Zeuge Malergeselle Hose entschuldigte sein unsolidarisches Ber bewußt gewesen sei und die Siftirung seines Schwiegersohnes erst noch zu unterstützen. Von ihrer Taktik, Einbehaltung der Arbeits halten damit, er habe 15 Wochen feine Arbeit gehabt und hätte mit verlangt hatte, nachdem der letztere den Beamten für seine Zwecke in bücher und Werkzeuge sind die Herren noch nicht abgewichen. Die feiner Familie ebenso lange gehungert. Der Vertheidiger, Rechts- Anspruch genommen hatte. Ausständigen klagen in Rochlik vor anwalt Heine, beantragte, auf Freisprechung von dem Vergehen der dem Amtsgericht Polizeistunde und Zahlstelle. Jm Lokale unseres Partei- auf Herausgabe ihrer Werkzeuge. Werkzeuge. In letter Zeit find Nöthigung im Sinne des§ 153 der Gewerbe- Ordnung zu erkennen genoffen& chula in Friedrichsberg haben verschiedene Arbeiter mehrfach Gingriffe der Behörde Zu verzeichnen gewesen, und plädirte im übrigen für eine mildere Auffassung der strafbaren vereine ihre Zahlstellen. Eines Abends blieben mehrere Leute, die und jetzt hat die Behörde die Ausweifung des Streit. auch der Ansicht, daß keine Nöthigung, sondern nur Körperverletzung und dort ihrer Beitragspflicht nachkamen, noch nach dem Eintritt der leiters Alb. Mohs aus Leipzig   aus dem Amt3­Beleidigung vorliege. In bezug auf letztere beiden Delitte erklärte Polizeiftunde in der Wirthschaft. Echulz wurde, weil er dies ge- gerichtsbezirt Rochliß auf die Dauer eines halben aber der Vorsitzende, das Gesetz gebe jedem die Freiheit zu arbeiten duldet hatte, zu einer Geldstrafe verurtheilt. Er legte gegen das Jahres verfügt. Der schon mehrfach vorbestrafte Uebelthäter oder nicht zu arbeiten. Wenn sich Arbeiter zufammenthun, um beffere Urtheil der Strafkammer Revision ein und machte geltend, daß die ruft die behördliche Befürchtung wach, daß er zu Gesetzes­wäre und verschiedene Bevölkerungs­Lohnverhältnisse zu erreichen, so ist das ihr Recht, es ist auch ihr Polizeiftunde im fraglichen Falle nicht maßgebend fei. Der Straf übertretungen geneigt Grund hierzu liegt Recht, durch gute Worte oder Ueberredungskünfte andere zu ver- senat des Kammergerichts wies aber die Revision mit der Klassen gegen einander aufreizen könnte. anlassen, sich ihrer Bewegung anzuschließen, wenn aber einer arbeiten Begründung ab, daß hier von einer geschlossenen Gesellschaft nicht allerdings nicht vor, vielmehr hat man bisher keine Störung will, so muß er ganz energisch geschützt werden vor den Uebergriffen die Rede sein könne und daß es auf den Zweck der An- wahrnehmen können. Dagegen sind die Gesetzesübertretungen der Unsere Partei- Unternehmer wiederholt ans Licht gezogen worden. Der Wunsch derjenigen, die das Recht, nicht zu arbeiten, für sich in Anspruch wesenheit der Gäste nicht ankomme. nehmen. Demgemäß lautete das Urtheil für Sprey auf sechs genossinnen Geiser und Kaiser   in Breslau   wurden f. 3. der Unternehmer nun, über die Arbeiter triumphiren zu können, fie Monate, für Maaß auf vier Monate und für Nedder wegen einer Anzeige in der Volkswacht" der Uebertretung des zu unbedachten Handlungen aufzustacheln, wird vollständig zu meyer auf drei Monate und eine Woche Gefängniß. Bereinsgesetzes angeschuldigt. Sie sollten eine Versammlung ein- nichte gemacht werden. Ruhe und Besonnenheit haben sich auch die Sprey wurde wegen Fluchtverdachts sofort in Haft genommen. berufen haben, in der öffentliche Angelegenheiten erörtert werden Geringswalder Arbeiter angeeignet. Bei weiterer träftiger Unter­Man vergleiche mit diesem Urtheil den Spruch, der von einer sollten, ohne von dieser Versammlung der Polizei Anzeige gemacht stüßung wird auch hier die Arbeiterschaft, troß aller Machinationen, anderen Strafkammer desselben Gerichts vor 8 Tagen gegen den Edelsten zu haben. Das Schöffengericht sprach sie indeffen frei und legte die im Kampf nicht erlahmen. und Besten v. Weiher gefällt wurde. Dieser Gebildete" hatte den zehn schäftigte sich auch noch das Landgericht mit der Sache. Dieses Agitationskommission in Bunzlau   auf den ersten Pfingstfeiertag nach Kosten ihrer Vertheidigung der Staatskasse zur Last. Eine Konferenz der Steinarbeiter Schlesiens ist von der jährigen Knaben eines armen Tagelöhners beim unerlaubten Graspflücken betroffen und das wehrlose Kind dafür in geradezu stellte das Verfahren wegen Verjährung ein, ohne aber die Ver- Häslicht bei Gr. Rofen einberufen. Die Steinarbeiter Schlesiens viehischer Weise mißhandelt, worauf er es in hilflosem Zustande auf theidigungskosten der Staatskaffe aufzuerlegen. Die Revision der so werden ersucht, die Konferenz recht zahlreich zu beschicken. Näheres der Landstraße liegen ließ. Wegen dieser That, die sich sowohl Benachtheiligten wies das Kammergericht mit der Begründung ab, durch Wilh. Seibel in Bunzlau  , Friedhofstr. 1a, II. durch erbärmliche Feigheit, als durch geradezu grauenerregende Noh- daߧ 499 der Strafprozeß- Ordnung das Landgericht zu diesem heit auszeichnete, wurde der gebildete" Bolontär v. Weiher in Verhalten berechtige und daß der Revisionsrichter dasselbe nicht nach­erfter Instanz zu fage und schreibe fünf Mart, in zweiter In prüfen könne. stanz dagegen zu dreißig Mart Geldstrafe verurtheilt!

Aus der Theaterpragis des Theaters des Westens. Für das Theater des Westens war bei seiner Begründung die Schau­spielerin Hermine R. als erste Liebhaberin auf mehrere Jahre fest

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Gewerkschaftliches. Berlin   und Umgebung.

Dann be

Ans Stettin wird uns von der Lohnkommiffion der Maurer mitgetheilt, daß alle Maurer, die am 1. Mai die Arbeit ruben ließen, zirka zweihundert Mann, von den Junungsmeistern ausgesperrt worden sind. Die Meister fuchen nun auswärts Arbeitskräfte, weshalb der Zuzug streng fern ju halten ist.

Die Getreideträger Stettins beschlossen, nach Angabe der Ostsee  - tg.", ungeachtet der erfolglos verlaufenen Verhandlungen zwischen ihrer Kommission und den Vertretern der Unternehmer am Montag die Arbeit wieder aufzunehmen. Sie beschlossen ferner, bei denjenigen Unternehmern, die bisher den Tarif innegehalten haben, zu den darin angegebenen Säßen und Bedingungen weiter zu ihre Arbeitskraft nach Möglichkeit bezahlen zu laffen.

Die Maurer Königsbergs i. Pr. haben zur Durchführung ihrer Lohnforderungen den partiellen Kampf mit den Unternehmern begonnen und ersuchen die auswärtigen Fachgenoffen, ihnen dabei durch Vermeidung des Zuzuges behilflich zu sein.

Streif.

Achtung, Holzarbeiter! Für Lübeck   suchen einige Tischler­worden zu sein, angeblich wegen gänzlichen fünstlerischen Unvermögens merksam, daß der Streit in Lübeck   fortdauert. engagirt worden. Sie wurde aber, ohne zu einer Probe zugelassen meister in Berlin   Gefellen anzuwerben. Wir machen darauf auf­auf grund der fattfam bekannten Vertragsbestimmungen entlassen. Frl. K. merksam, daß der Streit in Lübeck   fortdauert. wurde infolgedessen gegen Baumeister Sebring, in dessen Achtung, Former und Kernmacher. In der Maschinen­Namen Herr Blumenreich damals die Verträge abgeschlossen fabrit und Eisengießerei von Senter, Müllerstraße, find fünf hatte, flagbar. Der Anwalt des Beklagten, Rechtsanwalt Michaelis, sehn Former wegen Feier des 1. Mai bis auf weiteres a 3- arbeiten, bei den übrigen aber, wo sich ihnen die Gelegenheit bietet, stellte die Behauptung auf, die einfachste Unterhaltung mit der gesperrt worden. Wir ersuchen, den Zuzng aufs strengste fern Künstlerin habe der Direktion die Ueberzeugung verschafft, Frl. K. zu halten. Die Ortsverwaltung. tönne nicht einmal einen Sah ordentlich sprechen. Bei der Ver- Achtung, Zimmerer Berlins  ! Bei dem königl. Hof- und handlung des Rechtsstreits tam auch die Art und Weise zur Rathszimmermeister 2. Peister, Bellealliancestraße 92, wird der Sprache, wie sich die Direktion die angebliche Ueberzeugung von Minimallohn nicht gezahlt. Verhandlungen blieben erfolglos. Der dem fünstlerischen Unvermögen der Dame verschafft haben wollte. Platz ist deshalb zu meiden. Die Lohnkommission. Hiernach war eine Probe wegen Ausbleibens eines Künstlers, Herrn Die Bahnarbeiter in Uelzen   haben, wie uns gefchrieben Deutsches Reich  . Bonn  , aufgehoben worden. Fräulein R. wurde nun vom Regisseur wird, unterschriftlich versichern müssen, daß sie dem Eisenbahner­Drach in ein Garderobezimmer gerufen und überflog hier mit ihm Das Bureau der Generalfommiffion der deutschen Gewerk verband fernbleiben wollen. In demselben Orte stehen die Maurer halblaut das Regiebuch. Die 11. Ziviltammer des Landgerichts I schaften in Hamburg   ist am 1. Mai nach der Marktstraße 15, im Streit. erklärte, daß eine derartige Durchsprechung oder Besprechung mit dem 2. Etage, Hamburg   6., verlegt worden. Von den Tischlern Hannovers haben 605 in 107 Werkstätten Regiffeur nie als eine Probe aufgefaßt werden dürfe. Eine Probe müsse eine Prüfung der fünstlerischen Fähigkeit wenigstens ermöglichen, Achtung, Steinarbeiter! Zuzug ist fernzuhalten von Beiers  . Die Forderungen bewilligt bekommen. 211 Mann stehen noch im und dafür sei Boraussetzung der Verfuch in dem auf der Bühne dorf bei Oppach   in Sachsen  , wo von der Firma Bilscher acht Der Streit in der Jutespinnerei und Weberei Bremen  stattfindenden Zusammenwirken der Rollendarsteller. Maßgebend organisirte Steinarbeiter entlassen wurden, weil sie einen Tarif vor­für die Beurtheilung des Könnens sei die Fähigkeit, sich im Berein gelegt hatten, und von Schwarzenbach im Fichtelgebirge  , wo ist durch Vermittelung des Einigungsamts des bremischen Gewerbe­mit den Mitspielenden auf der Bühne zu bewegen und zu reden. am 30. April die Steinarbeiter gekündigt haben, um die Anerkennung gerichts beigelegt. Die Forderungen des Personals wurden theil­Baumeister Sehring ist deshalb verurtheilt worden, an Frl. R. ihres Tarifs zu erreichen. Sie fordern den Behnstundentag und weise bewilligt. Regulirung der Lohnverhältnisse sowie Durchführung des§ 120 a In Halle   a. S. hat der Streit der Schuhmacher der Firma die sämmtlichen ihr nach dem Vertrage zugesicherten der Gewerbe- Ordnung, wonach die Betriebseinrichtungen derart ein Gebr. Sa afe mit der Niederlage der Arbeiter geendet. agebeträge zu zahlen. zurichten sind, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Ju Magdeburg find, wie die Bolfsftimme" mittheilt, über Der Hofpianist Georg Liebling hatte eine Privatbeleidigungs- Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes 140 Maurer wegen der Maifeier ausgesperrt worden. flage gegen den Mufitreferenten der Tägl. Rundschau", Wilhelm gestattet. Außer der moralischen Hilfe erbitten die Stein­Die Stuckateure Dresdens   sind am 1. Mai in den General­Bland angestrengt, die gestern vor dem hiesigen Schöffengericht arbeiter in Beiersdorf   und Schwarzenbach auch die finanzielle verhandelt werden sollte. Der Beklagte war persönlich anwesend, Unterstüßung der Fachgenossen. Ferner ist der Zuzug fernzuhalten streit eingetreten. Sie verlangen die schriftliche Anerkennung des der Kläger   war nicht zur Stelle. Er ist nach Meran   abgereift. von Erfurt  . Die Geschäftsleitung der Steinarbeiter Deutschlands  . Tarifs, dessen Preise den bisher gezahlten angepaßt find. Die Der Angeklagte hatte in der Tägl. Rundschau" vom 27. Januar J. A.: P. Mitschke in Rigdorf bei Berlin  , Steinmetzstr. 14 I. Meister werden durch Agenten und auf sonstige Weise Berliner  dieses Jahres einen kritischen Artikel veröffentlicht, in welcher er Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck gebeten. Stuckateure anzuwerben suchen, weshalb der Zuzug namentlich hier auf einige tabelnswerthe Erscheinungen in unserem Musitleben im allgemeinen hinwies und die nach feiner Meinung besonders berichtet unser dortiges Partei Organ: In Sachen des Maurer die Lohnkommission der Dresdener   Stuckateure, Restaurant Baubörse, Ueber den Stand des Maurerftreiks in Brandenburg   streng fernzuhalten ist. Briefe und Sendungen find zu richten an tadelnswerthen Eigenheiten des Herrn Georg Liebling im Speziellen hervorhob. Der Kläger   wurde in dem Artikel als fireits fand am Freitag eine vom Magistrat einberufene Konferenz Reflameheld, Gernegroß 2c. hingestellt, es wurde von Mühlen unter dem Vorsitze des Herrn Oberbürgermeisters Neufcher statt. Galerieſtr. 15. Es waren hierzu zwei Arbeitgeber und zwei Arbeiter geladen. Der Auf dem Jacobiwerk in Meißen   sind die Differenzen durch dammerthum in der Kunst und von Kunstpfuscherei gesprochen und die Vorführung der Beethoven  'schen Appassionata als ein Monstrum Oberbürgermeister legte in seiner Ansprache die wirthschaftlichen Entgegenkommen der Direktion beseitigt. von Ungenauigkeit bezeichnet. Rechtsanwalt Wollner als Bertheidiger bar und forderte die Anwesenden auf, die vom Stadtbaurath Behnfiundentag, 35 Pf. Minimal- Stundenlohn und Lieferung ber Nachtheile der Arbeitseinstellung der Maurer für den hiesigen Ort Die Maurer Altenburgs forderten bereits Ende Januar den des Angeklagten beantragte, durch Beweisaufnahme festzustellen, daß eine als Beiblatt zum Berliner Tageblatt" feinerzeit erschienene formulirten und sogleich zu Protokoll mitzutheilenden Vorschläge Stalflästen durch den Unternehmer. Sie erhielten erst gar keine Weihnachtsgabe mit den überschwänglichsten Lobeserhebungen auf zur Einigung einer wohlwollenden und sachgemäßen Beurtheilung Antwort und ihr nochmaliges Gesuch wurde dann rundweg ab­Vergewiesen. Am 29. April beschloffen nun die Maurer, den folgenden Beorg Liebling, welche von jedermann als Darstellung eines umbes 8u unterstellen, mit ihren Machtgebern darüber in theiligten Dritten angesehen werden mußte, thatsächlich vom Kläger   selbst handlung zu treten und das Ergebniß der Verhandlung Tag auf allen Bauten die Forderungen abermals au stellen, und veranlaßt worden sei, ebenso wie eine bezahlte Annonce der Allge- spätestens bis Montag früh 11 Uhr zur Kenntniß des Magistrats wenn diese wieder abgelehnt werden sollten, den Streit zu beginnen. meinen Musitzeitung". Der Vertheidiger hielt dies für die event. u bringen. Hierauf gab der Stadtbaurath folgende Punkte zu Die Unternehmer antworteten wieder ablehnend und so brach der Protokoll: 1. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, die am Streit aus, der fich fast auf alle Baupläge erstreckt. Von 250 Strafabmeffung doch für wesentlich. Da der Vertreter des Klägers 1. April d. J. entlassenen 48 Maurer wieder einzustellen. 2. Den Maurern arbeiten 40 zu den geforderten Bedingungen. die Behauptung des Wertheidigers nicht ohne weiteres als richtig Arbeitnehmern soll gestattet sein, einem beliebigen Arbeiter­zugeben mochte, so beschloß der Gerichtshof, die Verhandlung zu Am Zimmererstreik in Sonneberg   i. Th.  , der seit dem vertagen und dem Kläger aufzugeben, binnen einer kurz bemessenen verbande anzugehören, ohne daß denselben dadurch irgendwelche 3. Osterfeiertage währt, find rund 45 Mann betheiligt. Sie bezogen Nachtheile bei der Arbeitseinstellung entstehen dürfen. 3. Der Frist zu den Behauptungen des Angeklagten   bezw. feines Bertheidigers Normalarbeitstag foll ausschließlich der üblichen Arbeitspausen à 27, vier à 26, zwanzig à 25, fieben à 24, fünf à 28 unb je ein bisher folgende Stundenlöhne: je ein Gefelle 28 und 29 Pf., fünf Stellung zu nehmen. die Dauer von zehn Arbeitsstunden nicht überschreiten. In der Gefelle 22 und 21 Pf. Das heiligste, was der Deutsche kennt, die Stellung der Herbst- und Winterszeit soll der Arbeitstag von Tageslicht zu Frau, tam drastisch zum Vorschein in einem vor der vierten Straf- Tageslicht dauern. 4. Der Stundenlohn soll im allgemeinen fammer am Landgericht I verhandelten Beleidigungsprozeß, der fo 40 Pf. betragen. Für Junggesellen und alte, nicht mehr im recht ein traffes Bild von den Auswüchsen der zeitgemäßen Bollbesitz ihrer Körperkräfte befindliche Gesellen wird über den Bourgeoisehe entrollte. Der praktische Arzt Dr. Georg Meine Stundenlohn freie Vereinbarung vorbehalten, jedoch mit der Maß. hatte die Bestrafung feines Schwiegervaters, des städtischen Steuer- gabe, daß dieser Stundenlohn nicht unter 33 Pf. herabfinken darf bei Muggia   in der Nähe Triest's bitten die deutschen Ar­erhebers Wilhelm Kramer wegen Freiheitsberaubung beantragt. 5. Für außergewöhnliche Arbeiten, wie für Arbeiten im Wasser, in Dr. Meine hat die Tochter des Angeklagten im Herbst 1895 ge- größerer fünstlicher Hige( Dampfkessel, Dampfschornstein, Backöfen heirathet. Das Zusammenleben hat gerade sechs Monate Reparatur) findet freie Vereinbarung für den Stundenlohn statt. Ebenso gedauert und ist eigentlich ein ununterbrochener Kampf gewesen. sollen die Arbeitgeber verpflichtet sein, für Vorhalten von Binseln Schon auf der Hochzeitsreise soll die junge Frau beim Weißen, Färben und Rabig- Buzer eine Entschädigung von 25 Pf. von ihrem Ehemann geprügelt worden sein. Zeuge Dr. Meine er pro Arbeitstag zu zahlen. 6. Die Auszahlung des Lohnes muß klärte, daß der Angeklagte ihm versprochen habe, seine etwa spätestens innerhalb einer halben Stunde nach abgelaufener Arbeitszeit 3000 Mart betragenden Schulden zu bezahlen und erfolgt sein. Für Ueberstunden, das heißt die Arbeitszeit über

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Der Schuhmacherstreik in Offenbach  - Oberrab hat mit der bedingungslosen Unterwerfung der Arbeiter geendet.

Ausland.

Die ftreikenden Arbeiter der Schiffswerfte San Rocco beiter dringend, ihnen bei ihrem wohlberechtigten Kampfe finanziell nach Kräften beizustehen. Schnelle Hilfe thut dringend noth. Die Sendungen find zu adressiren an die Lege fociale- democratica in Triest  .

Der Ausstand in Trautenau   in Böhmen   ist, wie bürgerliche Blätter melden, beendet.