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r. 107. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

218, Sigung vom 8. Mai. 12 Uhr.

219. Sigung. 3 Uhr.

Sonntag, 9. Mai 1897.

aus dem Zuchthause schreibe und daß ich mir einen Gotteslohn ver­diente, wenn ich die Wahrheit sagte." Ich habe dem Piesker dann geantwortet:" Ja, ich bin es gewesen, ich habe die hat jedoch ganz unüberlegt begangen, da ich ich den 3iethen beschuldigt."

Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher. Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Gesezentwurfs betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, Nieber- Schmalz und deren Ersatzmitteln. In der Generaldistusfion angetrunken war. Aus Furcht vor Strafe habe

ding.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Au 3- wanderungsgefeges.

Zur Generaldiskussion bemerkt

erklärt

Abg. Fusangel( 3.), daß er nicht für die Vorlage stimmen Auch heute vermag ich kein anderes Motiv für die That an­tönne. zugeben, als daß eine momentane Aufwallung, vielleicht hervor= Abg. Herbert( Soz.) bekämpft ebenfalls die Vorlage, welche gerufen durch den genossenen Branntwein, die Luft nach Blut in mir Abg. Megger( Soz.): Wir haben Widerspruch gegen den ersten nur dazu dienen werde, den arbeitenden Klaffen ein billiges geweckt und mich zu der That getrieben hat. Ueber die Theil der Vorlage erhoben, weil die Experimente, bie man machen Nahrungsmittel zu vertheuern, die auch den Mittelstand schädigen Ausführung derselben, wie ich zu dem Hammer gekommen bin und will, den Auswandererstrom zu heminen oder zu lenken, schließlich werde durch die Bestimmung über die getrennten Verkaufsräume dergleichen vermag ich nichts mehr anzugeben, als daß den Steuerzahlern zur Last fallen. Sonst hätten wir keine Ursache, wodurch gerade die kleinen Händler besonders betroffen würden. ich blind auf die an der Gasuhr beschäftigte irgend eine Regierung zu verhindern, sich bei solchen Versuchen zu Abg. Richter( frs. Vp.): Auch wir wollen den Antrag in jeder Frau 3iethen losgeschlagen habe. Genau entfinne ich blamiren. Der zweite Theil der Vorlage ist uns durchaus sym- Weise bekämpfen, aber wir wollen nicht den Verkauf eines in weiten mich aber, daß ich nach der That meine Hände an der Pumpe ge­pathisch. Deswegen haben wir daran mitgearbeitet und Ver- Kreisen verwendeten Nahrungsmittels verhindern oder erschweren. waschen, an dem auf dem Flur hängenden Handtuch getrocknet, den befferungen verfucht. Aber etwas ist in der Vorlage ganz vergeffen. Namentlich erheben wir Widerspruch gegen die getrennten Verkaufs- Hammer in einem Waschbecken gewaschen, mit einem Küchen­Die Auswandererschiffe sollen follen geprüft werden in bezug räume. Auch die Strafbestimmungen geben uns zu erheblichen Be- messer das Blut am Stiel abgeschabt und mich dann leise zu Bett auf die Einrichtung, Ausrüstung, Verproviantirung u. f. w., denken Veranlassung. begeben habe. Das Abspänen habe ich in dem Flur neben dem Wasch aber von der Mannschaft ist teine Rede, trotzdem dieſe Abg. Benoit( frf. Vgg.) erklärt sich ebenfalls gegen die Vor- fübel vorgenommen. Als ich aber nach oben gehen wollte, hörte ich auch nach dem Handels Gesetzbuch zu einem richtig aus lage. jemand an der Thür und nahm an, daß dies der von Köln kommende gerüsteten Schiffe gehört. Wir haben deshalb im Interesse der Abg. Rettich( t.): Die Vorlage liegt gerade im Jutereffe der Biethen sei. Ich war an dem Abend in dem Hause meiner Ges deutschen Seeleute einen Antrag gestellt, der für die gehörige Be- Arbeiter; je mehr die betrügerischen Manipulationen mit der Misch liebten Augufte Resting gewesen und hatte hier Branntwein getrunken. mannung der Schiffe sorgen will. Bei früherer Gelegenheit hat der butter verhindert werden, desto billiger muß die Margarine werden. Als ich zurückkehrte, war der Lehrling Volberg bereits zu Bette. Staatssekretär v. Bötticher einmal erklärt, daß es begreiflich sei,( Widerspruch links.) Gerade bei den Händlern kommen viele A13 ich am Tage nach der That ins Arresthaus wenn der Auswanderungs- Kommissar seine Revisionen vor- Fälschungen vor, das ist durch die polizeilichen Untersuchungen feft. eingeliefert wurde, wurde mir meine Hose, her anzeige, damit die Mannschaft an ihrem Plaze sein gestellt. Bei den Landwirthen sind aber solche Fälschungen nicht welche mit Blut befleckt war, abgenommen. Kurz Tönne. Der Kommissar in Hamburg habe eine andere Auf- vorgekommen. vor der Verhandlung erhielt ich dieselbe fassung davon gehabt und revidire ohne vorherige Anzeige, wieder­zurück und habe ich die Blufflecken mit Wassez hole auch die Prüfung des Schiffes, wenn es auslaufe. und Bürste, die ich im Arresthause erhielt, aus: gemacht. Wenn mir vorgehalten wird, die Ehefrau Ziethen habe wiederholt ihren Ehemann als den Thäter bezeichnet, so erkläre ich mir dies dahin, daß Frau Ziethen dies um deswillen angenommen hat, weil ihr Ehemann die erste Person war, welche nach vollbrachter That mit ihr gesprochen hat. Die Ehefrau Siethen hat mich nämlich nicht gefeben, als ich sie erschlug. Ich kam leise von hinten, während sie sich nach vorn zu der Gasuhr gebeugt hatte. Ich bin fest überzeugt, daß dieselbe nicht gewußt hat, daß ich sie mit dem Hammer geschlagen habe. Mein Bestreben ist dahin gerichtet, den uns

Damit schließt die Generaldiskussion. Bei§ 2 führt Abg. Hammacher( natl.) aus, daß die in zweiter Lesung be schlossene Zustimmung des Bundesraths zur Erlaubniß für die Auswanderungsunternehmer eine Verschlechterung enthalte, insofern als der Reichskanzler in eine Zivangslage fomme, wenn er die Ge­nehmigung versagen wolle, während der Bundesrath gegentheiliger Meinung sei. Der Reichskanzler, der allein verantwortlich sei, fomme dann in die Lage, gegen seinen Willen eine Konzession zu ertheilen.

Abg. v. Grand- Ry( 3.): Ich will nur Protest erheben dagegen, daß die Vorlage gegen die sämmtlichen Händler gerichtet ist, sie richtet sich nur gegen die betrügerischen Händler.

Abg. Kruse( natl.) wiederholt namens des größten Theils seiner Freunde seine Erklärung aus der zweiten Lesung, daß die felben gegen das ganze Gesetz stimmen würden, wenn die Trennung der Verkaufsräume aufrechterhalten würde. Die übrigen Be ſtimmungen des Gesetzes reichen aus, jede Täuschung zu verhindern. Abg. Schulze- Henne( natl.) erklärt sich für das Gesetz. Nachdem nochmals Abg. Herbert gegen die Vorlage gesprochen, wird die Generaldiskussion geschlossen.

Abg. Graf Arnim( Rp.): Ich glaube, der Reichs. Zu§ 4( getrennte Verkaufsräume) liegen zwei Anträge vor: tanzler wird sich über solche Dinge mit dem Bundes- 1. von den Sozialdemokraten, die Bestimmung über die getrennten schuldig, verurtheilten Biethen, so bald als rathe auseinanderießen. Die Nachgiebigkeit eines Abtheilungschefs Verkaufsräume zu streichen; 2. von den Abgg. v. Grand- Ry u. Gen., möglich in Freiheit zu bringen. Mein Gewissca in der Kolonialverwaltung hat gezeigt, zu welchen Folgen man welche besondere Bestimmungen treffen wollen für die Ortschaften, allein bestimmt mich hierzu. Andere als die ge kommt; ohne diese Nachgiebigkeit wären die unseligen Verträge mit welche weniger als 5000 Einwohner haben, aber in bau- nannten Eheleute Piester und der Maurer Bergel den englischen Gesellschaften in Südwestafrika wohl nicht abge- lichem Zusammenhange mit Ortschaften über 5000 Einwohnern haben auf mich nicht eingewirkt. schlossen worden. stehen.

§ 2 wird nach weiterer durchaus unerheblicher Debatte un= verändert angenommen, ebenso die§§ 3-23.

3u§ 24, wonach verboten ist die Beförderung von Personen, deren Verhaftung oder Festnahme von einer Gerichts- oder Polizei­behörde angeordnet ist, liegt ein Antrag der Sozialdemokraten vor, daß das Verbot nur gelten soll, wenn ein Vergehen oder Verbrechen vorliegt.

Nachdem Abg. Stadthagen( Soz.) diesen Antrag vertheidigt, Abg. Spahu( 3.) gegen denselben Widerspruch erhoben hat, wird derselbe abgelehnt und§ 24 unverändert genehmigt.

Nach§ 34 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß das Schiff feetüchtig, zweckmäßig eingerichtet, ausgerüstet und ver­proviantirt ist.

Die Sozialdemokraten beantragen, daß das Schiff auch gehörig bemannt sein soll. Unterstaatssekretär Rothe: Der Bundesrath wäre vor eine un­lösbare Aufgabe gestellt, wenn er bis zum 1. April 1898, 311 welchem Zeitpunkte das Gefeß in traft treten soll, diese Frage lösen follte, die alle feefahrenden Nationen noch nicht haben lösen tönnen. Vielleicht entschließt sich der Antragsteller, den Weg der Resolution einzuschlagen. Erwogen wird die Frage jedenfalls werden.

Abg. Spahn( 8.) spricht sich ebenfalls für Ablehnung des An­trages aus, weil die bez. Vorschrift des Handelsgefehbuches ausreiche. Abg. Jebsen( natl.) schließt sich diesen Ausführungen an. Abg. Stadthagen( Soz.): Nach dem Handelsgesetzbuch haftet nur der Schiffer; was nüßt diese Haftung, wenn der Rheder die nöthigen Mittel nicht bewilligt. Die Haftung muß dem Unternehmer auferlegt werden, und ihre Vernachlässigung muß strafbar gemacht werden. Wenn der Schiffer für die gehörige Bemannung haftbar gemacht werden soll, warum soll dies dem Rheder gegenüber un­möglich sein? Redner empfiehlt zugleich einen Zusah zu§ 35, der von der Besichtigung des Schiffes handelt, dahin, daß der Besichtiger bis zur Abstellung seiner Erinnerungen gegen Seetüchtigkeit, Be­mannung und Verproviantirung das Auslaufen der Schiffe ver­hindern kann, wozu ihm nach der Vorlage fein Recht zusteht.

Abg. Jebsen( nail.) weist darauf hin, daß selbst in England folche Bestimmung nicht besteht.( Buruf: Jm Unfallgesetz fleht es auch!) Dann kommt es doch auch hierfür in betracht.

Abg. v. Cuny( natl.) Hält es für selbstverständlich, daß bei erheblichen Mängeln die zuständige Behörde das Auslaufen ver­hindern wird. Der Antrag ist also überflüssig.

Abg. Rettich( f.) vertritt diefen letzteren Antrag. Abg. Wurm( Soz.): Wir wollen den letzten Versuch machen, den Kommissionsbeschluß wieder herzustellen, werden aber schließlich gegen das ganze Gesetz stimmen. § 4 wird nach dem Antrag von Grand- Ry angenommen. Bu§ 7 haben die Sozialdemokraten ihren Antrag wiederholt, daß auch die Butterproduzenten von ihrem Betriebe Anzeige machen sollen. Abg. v. Plötz( t.): Wir können für den Antrag nicht stimmen, weil er die kleinen Butterproduzenten nicht freiläßt.

Abg. Barth( frs. Vg.): Wenn Sie die kleinen Butter produzenten nicht unter das Gesetz fallen lassen wollen, dann lassen Sie doch auch die kleinen Händler heraus. Redner beantragt des halb, die Worte oder vertreiben will" zu fireichen, sodaß nur die Margarineproduzenten ihre Betriebe anzeigen müssen. § 7 wird mit dem Antrage Barth angenommen.

Bei§ 8 fonstatirt Abg. Barth, daß nach den zu§ 4 gefaßten Beschlüssen Butter und Margarine nicht in denselben Räumen feilgeboten werden können; ebenso wenig Butterkäse und Margarine täse; aber es ist nicht ausgeschlossen, daß die Butter und der Mar garinekäse oder die Margarine und der Butterkäse in denselben Räumen verkauft werden.( Heiterkeit.)

§ 8 und der Rest des Gesetzes werden unverändert angenommen. Präsident v. Buol wil die namentliche Abstimmung über das Gefeß im ganzen vornehmen lassen; Abg. v. Levehow macht jedoch darauf aufmerksam, daß bei der Annahme mehrerer Anträge erst eine Zusammenstellung der Beschlüsse erfolgen müsse.

Die Abstimmung wird darauf auf eine spätere Sigung ver­schoben. Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 2 Uhr( Aende rung des Relittengesetzes, zweiter Nachtragsetat und Petitionen).

Kommunales.

Gebiete wenn verlangt,

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M

Albert Ziethen sitt troß diesem Geständniß noch heute, nachdem zehn Jahre verflossen sind, im Zuchthause! Die Große Berliner Pferdebahn Gesellschaft läßt noch nicht locker! Die Subkommission der städtischen Verkehrs deputation hatte unter Vorsitz des Bürgermeisters Kirschner eine Besprechung mit den Vertretern der Pferdebahn Gesellschaften über den Betriebsumwandlungs Vertrag. Abgefehen von einigen geringfügigen, zum theil nur in der Fassung liegenden Differenzen erklärten die Vertreter der Gesellschaften die Bestimmungen des Vertrages über die Gewinnbetheiligung und die Mitbenuzung in der den Stadtverordneten angenommenen Fassung für un annehmbar. Die Gesellschaften wollen eine Ge winnbetheiligung zur Hälfte, wie fle der Vertragsentwurf fordert, nur dann einräumen, wenn, abgesehen von 6 pt. des neu zu investirenden Kapitals 15 pet. des alten Aktienfapitals vorweg von dem Reinertage des Unternehmers zu gunsten der Aktionäre. in Abzug gebracht werden. Sollen nur 12 pCt., wie der Ver­tragsentwurf fordert, frei bleiben, soll die Stadtgemeinde nur mit 331/3 pSt. betheiligt werden. Hinsichtlich der Mitbenußung erklärten die Gesellschaftsvertreter, sei das von den Stadtverordneten geforderte Maß von 650 Meter durchaus umannehmbar. Sie wollen 400 Meter und die vom Magistrat verlangten Ausnahmeftrecken zur Mita.. benutzung freigeben unter der Voraussetzung, daß jede für einen fremden Unternehmer in Anspruch genommene Strecke auch nur einer einzigen fremden Linie zur Mitbenutzung freigestellt werde. Die Verkehrsdeputation wird sich in ihrer Mitte nächster Woche stattfindenden Sigung über diese Abänderungsvorschläge schlüffig machen. Es muß sich dann ja herausstellen, ob die Verkehrs­deputation und mit ihr die städtischen Körperschaften gewillt sind, die Pferdebahn- Gesellschaft verdientermaßen die Konsequenzen ihrer Hartnäckigkeit tragen zu lassen.

Heilstätte für Lungenkranke. Aus dem Rathhause wird be­

richtet:

Die Frage der Errichtung von Heilstätten für lungen­Magistrat beabsichtigt. Demselben sollen folgende Geschäfte über- Bentralftelle für Arbeiter- Wohlfahrtseinrichtungen zur Verhandlung Die Austellung eines städtischen Hydrologen wird vom trante Arbeiter, welche auf der diesjährigen Konferenz der tragen werden: 1. Vierzehntägige bakteriologische Untersuchungen tommt, ist für die Invaliditäts- und Altersversiche ( wie sie jetzt durch das Hygienische Institut ausgeführt werden).rungs- Anstalten von größter Bedeutung. 2. Vierzehntägige chemische Untersuchungen mit Berichterstattung und deshalb der Vorsitzende der Versicherungsanstalt Berlin Dr. Freund Es haben sich graphischen Zusammenstellungen der Resultate unter Berücksichtigung und das Mitglied des Vorstandes der Versicherungsanstalt Branden­der durch Filtration erreichten Erfolge. 3. Fortlaufende event. burg Landrath Meyer zur Theilnahme an dieser Konferenz nach Abg. Bebel( Soz.): Es ist vorgekommen, daß ein Schiff für tägliche bakteriologische Untersuchungen der Wasser aus den ein Frankfurt a. M. begeben. ben gewöhnlichen Dienst genügend bemannt ist, während die Mann- zelnen Werken nach besonderer Anweisung der Direktion. schaft nicht ausreicht, um die Rettungsboote vollständig zu besetzen. 4. Berfolgung aller Fortschritte, welche auf dem In der ,, Germania" veröffentlicht ein katholischer Geistlicher Es fann doch kein Bedenken vorliegen, eine Bestimmung, die im der Wassergewinnung gemacht werden und, Dr. Stephan einen Aufruf, in welchem er vom Publikum Gaben Unfallgesetz steht, auch in dieses Gesetz aufzunehmen. Die Anträge werden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten Studium der Probleme, welche auf dem Gebiete der Hydrologie unserer Parteigenossen und einige human denkende Professoren, die fritische Beurtheilung derselben. 5. Selbständiges experimentelles daß der Herr mit seiner Kollefte mehr Glück hat, als verschiedene für einen Kirchenbau in Weißensee erbittet. Wir nehmen an, abgelehnt. und der damit verwandten Fächer noch zu lösen sind, und Bericht vor einiger Zeit bekanntlich mit Strafmandaten belegt wurden, weil Für den vorgestern angenommenen§ 48a, betreffend den erstattung hierüber an die Deputation der städtischen Wasser- sie zu Geldsammlungen für die Opfer der Hamburger Kapitalisten­Mädchenhandel, liegt heute eine vom Zentrum vorgeschlagene werte. 6. Beaufsichtigung der Bohrungen bei Brunnen­neue Fassung vor, welche folgenden Wortlaut hat: anlagen, Registrirung aller bei Tiefbohrungen Brutalität aufgefordert hatten. Beschaffenheit des Untergrundes und des Grundwassers ge Berliner Verkehrsstatistik. Am 31. März 1897 waren nach wonnenen Aufschlüsse Aufschlüsse bezw. Aufstellung der Entwürfe für amtlicher Wittheilung an öffentlichen Fuhrwerken in Berlin vors Brunnenanlagen. 7. Bearbeitung und Beaufsichtigung der besonderen handen: A) Droschten 1. Klaffe 5262, Davon 8671 mit Fahrpreis fleinen Wasserwerks Unlagen innerhalb und außerhalb der Stadt. anzeiger, 2. Klasse 2253, davon 8 mit Fahrpreisanzeiger, Gepäck 8. Prüfung der Abwässer von Fabriken in die öffentlichen Gewässer, broschten 159, zusammen 7674. B) Omnibusfe 462. C) Thor. welche einer Aussicht seitens der Stadt im Intereffe ihrer eigenen wagen 289. D) Pferdebahn-, elektrische Straßenbahnwagen 1547. Wasserwerke unterliegen müssen. Für diese Stelle ist der Betriebs. Summa 9972 öffentliche Gefährte. Ingenieur Bieste, welcher nach Einstellung des Betriebes auf den Werken vor dem Stralauer Thore disponibel geworden ist, in Aus­jicht genommen.

Wer eine Frauensperson zu dem Zwecke, sie der gewerbs­mäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung dieses Zweckes zur Auswanderung verleitet, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auszusprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von 150 bis zu 6000 M. erkannt werden sowie auf zu lässigkeit von Polizei- Aufsicht.

Diefelben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung. welcher mit Kenntniß des vom Thäter in solcher Weise verfolgten Zweckes die Auswanderung der Frauensperson vorfäßlich be­fördert; sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängniß­ftrafe nicht unter drei Monaten ein."

Abg. Bachem( 3.) empfiehlt die Annahme des Antrages, der fich der Sprache und Technit des Strafgesetzbuches, namentlich in bezug auf das Strafmaß, anschließt. Die dem Verbrechen der Ver­leitung zur Prostitution gleichstehenden Verbrechen sind höchstens mit 5 Jahren Zuchthaus bedacht.

über die

Die Stadt: Baninspektion Nr. IV für Hochbauten( Herr Stadt Bauinspektor Frobenius) ist am 8. Mai d. J. aus dem III. Stock- verlegt worden. Eben dahin zieht am 10. Mai d. J. Berlinischen Rathhause nach Stralauerstr. 3/6- Seitenflügel links auch die Hochbau- Inspektion Nr. IIIa( Herr Stadt- Bauinspektor Weber) aus dem Berlinischen Rathhause um.

Lokales.

Abg. v. Buchka( of.) empfiehlt zum zweiten Absage einen Busayantrag, der dahin geht, daß neben der Gefängnißstrafe auch auf Geldstrafe von 150-6000 M. erkannt werden kann. Der Antrag B a chem wird mit diesem Zusage angenommen. Zum Falle Ziethen. Die Berl. 3tg." ist in der Lage, das Bu§ 50 erflärt Abg. v. Sodenberg( Welfe), daß durch die Protokoll zu veröffentlichen, in welchem sich August Wilhelm. Aufnahme des§ 6 in die Borlage diefelbe für diejenigen nicht mehr der ehemalige Lehrling seines im Zuchthause befindlichen Meisters, annehmbar sei, die für die Auswanderer etwas thun wollten, aber als Mörder der Frau Ziethen bekennt. Dieses vom Untersuchungs nichts zur Erweiterung der Befugnisse der Behörden. Redner be- richter Mary am 20. Juni 1887 in Elberfeld aufgenommene zweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses. Protokoll lautet in feinem wichtigeren Theil, der mit dem Ge­ständniß beginnt, das Wilhelm vor seinem Prinzipal, dem hiesigen Barbier Piester abgelegt hat, wie folgt:

Das Bureau schließt sich diesem Zweifel an; die Sigung wird daher um 2, Uhr abgebrochen. Vizepräsident Schmidt seht eine neue Sigung zur dritten Be rathung des Margarine- Gesetzes auf 3 Uhr an. Abg. v. Cuny( natl.) erhebt Widerspruch gegen die Berathung des Margarine Gefeßes, weil die Geschäftsordnung eine zweitägige Frist zwischen zweiter und dritter Lesung vorschreibt. Bizepräsident Schmidt erklärt einen solchen Widerspruch bei der Beschlußunfähigkeit des Hauses für nicht zulässig.

Am Frohnleichnamstage fragte mich Piester, warum ich denn eigentlich weg wollte und was ich für einen Grund habe. Ich ent­gegnete:" Ich habe eigentlich feinen Grund, ich will einmal wieder weggeben." Biester sagte: Ich will es Ihnen denn fagen, Sie sind es, der die Frau Ziethen erschlagen hat." Ich bestritt dies und sagte: Wenn jemand zugegen, würde ich sie gerichtlich belangen." Biester wußte nun mir vorzuhalten, welch' rührende Briefe Ziethen

Die dem Berliner Aquarium über Stralsund von Helgoland und durch die Adriastation Rovigno in diesen Tagen zugegangenen Sendungen von Bewohnern der nördlichen Meere und des Mittelmeeres brachten cine Anzahl seltener und merkwürdiger Weichthier- Arten. Die eine derselben nimmt infolge einer biologischen Eigenheit eine ganz besondere Stellung unter ihren selaſſengenoffen ein. Während nämlich die uns bekannten ein­clammigen und fandigen Boden, an Steinen u. f. w. sich aufhalten, heimischen Muscheln und Wasserschnecken am Grunde des Wassers im bohren sich die neuen Gäfte des Aquariums in Korallenstücke und Felsen

ein und setzen sich darin fest. Die Frage, wie diese mit langen, zu einem Rüffel verwachsenen Athenröhren ausgerüsteten und von länglich- eiförmigen Schalen gedeckten Bohrmuscheln( Pholas) derartige, für ein Weichthier un möglich scheinende Leistungen zu vollführen im stande sind, ist noch nicht endgiltig gelöst.

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Aergerlich für Antisemiten. Ein Schalt unter unseren Lesern schreibt uns: Zur hundertjährigen Jubelfeier des Friedrich Wilhelms­Gymnasiums wurde gestern eine Schüleraufführung der Antigone" ( Musik von Mendelsohn) veranstaltet. Vorgestern wurde bei dem zur Jubelfeier abgehaltenen Kommers ein Prolog von Lubliner vorgetragen, und eine Aufführung von Racine's Athalie"( Musik von Mendelsohn) soll folgen. Der Reichstags- Abgeordnete Professor Förster ist Oberlehrer an genanntem Institut und wird doch diesen Veranstaltungen beiwohnen? Was sagt er dazu?

Den Juhabern sämmtlicher größeren Restaurants in Berlin ist vom Polizeipräsidium die Aufforderung zugegangen, baldigst mitzutheilen, an welchem Tage im Jahre eine gründliche Reinigung aller zum Aufenthalt für das Publikum bestimmten Häume stattfinden wird. Den Gastwirthen wird es gleichzeitig zur Pflicht gemacht, eine derartige Anmeldung alljährlich und spätestens