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2. Juni anberaumt worden.

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Derlammlungen.

Rigdorf. Die Bauarbeiter der Bahlstelle Rig­dorf Brit hielten am 25. April ihre Generalversammlung ab. Ehe in die Tagesordnung eingetreten, wurde das Andenken des verstorbenen Genossen Rob. Schulz durch Erheben von den Bläßen geehrt. Nachdem erfolgte die Abrechnung vom 1. Quartal 1897. Kassenbestand vom 4. Quartal 35,02 M., Ginnahme vom 1. Quartal 58,85 M., Ausgabe 83,81., bleibt somit ein Kassenbestand von Summa 10,06 m. Die Revisoren bestätigten die Abrechnung und wurde dem Kassirer Decharge ertheilt. Beschloffen wurde, jedem verstorbenen Mitgliede einen Seranz zu widmen. In betreff des im Juni stattfindenden Stiftungsfestes wurde ein Festkomitee von sechs Mitgliedern gewählt. Nachdem noch von mehreren Mitgliedern die Mißstände auf verschiedenen Bauten scharf kritisirt wurden, erfolgte Schluß der Versammlung.

Wilmersdorf . Der Arbeiter Bildungsverein be schloß in seiner legten Bersammlung vom 5. Mai, das Stiftungsfest des Vereins am 22. Mai bei Klingenberg, Berlinerstr. 40, au feiern. Gleichzeitig wurde die Abrechnung zur Maifeier gegeben, die Einnahme betrug 191 m. 60 Pf., die Ausgabe 54 M. 50 Pf., verbleibt somit ein Ueberschuß von 137 M. 10 Pf., welches zu gleichen Theilen auf Wilmersdorf und Schöneberg fällt. Die nächste Vereins- Versammlung ftudet am 19. d. M. statt.

Arbeiter- Bildungsschule. Die Bibliothet in der Nordschule, Brunnenstr. 25, ist für die Mitglieder an folgenden Tagen geöffnet: Sonn tags, vormittags von 10-12, Dienstags und Freitags, abends 9 bis 10 Uhr. Mitgliedsbeiträge werden an diefen Tagen in der Nordschule entgegen­genommen, ebenso in folgenden Bahtstellen: Gottfr. Schulz, Admiralstr. 40a; Schöning, Köpniderstr. 68; Neul, Barnimftr. 42; Babtel, Rofenthalerstr. 57; Gleinert, Müllerstr. 7a; Burghause, Putbuserstr. 32; Blantenfeld, Stephanftr. 29 Berner, Bülowstraße 59; Grube, Martendorferstraße 5; Raßler, Junterstraße 1; 5. Königs, Dieffenbachstr. 30.

zu senden.

Alle Zuschriften sind an den Borfizenden Paul Mücke jr., SO. Man­teuffelstr. 119, Geldsendungen an den Kassirer S. Königs, S. Dieffenbachfic. 30, Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Borfigender Ad. Neumann, Schwedenstr. 18, v. 1 Tr. Alle Aenderungen im Vereinstalender find zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelfir. 49, v. 2 Tr. Arbeiter- Randherbund Berlins und Umgegend. Wenderungen im Vereinstalender find zu richten an Sermann Braunschweig, Dresdener­straße 80, 2. Hof, 4 Tr. Buschriften, den Bund betreffend, sind zu richten an S. Bendit. Merandrinen­Verband deufcher Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher- Gehilfen. Beute Bersammlung bei Babiel, Rosenthalerstr. 67. Verein Czardas( ehem. W. Kühn'sche Tanzschüler.) Seute Abend 9 Uhr, Weberfir. 40a, Restaurant Lange, Sigung. Bentral- Kranken- und Sterbekasse der Tischler und anderer gewerb Rechtsanwaltlicher Arbeiter. Die Ortsverwaltungen versammeln sich am Freitag Abend 8%, Uhr, Köpnickerstr. 68 bet Schöning.

feien vier Herren in sein in der Rosenthalerstraße gelegenes Lokal[ von Briefmarken einen Tausendmarkschein auf der Bost hatte gericht, für haftpflichtig erklärt. Die Tragmeite diefes Urtheils ist gekommen. Sie hätten sich im Gänsemarsch und in gleichem Tritt umwechseln lassen. Etwa vierzehn Tage lang war der junge Maun vor der Hand noch gar nicht abzusehen, denn ähnliche Unfälle auf Durch das ganze Lokal begeben und keinen Platz genommen, obgleich verschwunden; ba gelang es feinem früheren Prinzipal, schlecht gepflasterten städtischen Straßen dürften garnicht so Tische genügend frei waren. Der Zeuge habe bald bemerkt, daß es seine Spur zu entdecken. Der junge leichtsinnige Mensch wurde in sehr selten sein. Studenten waren und um einer Geschäftsstörung vorzubeugen, ver- Köln festgenommen. In seinem Besitz wurden noch 2000 M. vor­wies er ihnen das Lokal. Die Aufgeforderten leisteten Folge. gefunden. Er behauptet, daß ihm eine Summe von 9000 M. von Nach etwa anderthalb Stunden seien wiederum vier Herren einem Kellner, der mit ihm zusammen logirt, gestohlen worden sei; gekommen, von Denen er ganz bestimmt die Angeklagten dem Dieb fei es gelungen, ins Ausland zu entkommen. Der Die Konditoren setten in ihrer Bersammlung vom 6. d. M. Adolf Willnow und Diez als en von den vier Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 1 Jahr Gefängniß. Die Diskussion fort über den Verbandstag. Die alsdann erfolgenden Personen, die vorhin dort gewesen waren, wiedererkannte. Der Unter der Auflage der versuchten Erpressung stand gestern Abrechnungen vom Stiftungsfest, vom Hamburger Hafenarbeiter Beuge habe den Herren gegenüber seine Verwunderung aus der Reisende Friedrich Wilhelm August Schubert vor der achten Streit und den Kranzspenden wurden von den Revisoren für richtig gesprochen, daß sie trotz der erfolgten Hinausweisung wieder Straffammer. Der schon wiederholt vorbestrafte Angeklagte hatte anerkannt. Einiges Befremden ruft ein Spruch des Gewerbegerichts gekommen feien. Sie wurden wiederum zum Verlassen des Lokals in Plößensee den Reisenden Hoffmann kennen gelernt und später hervor, nach welchem eine Arbeiterin der Konfitürenfabrik von aufgefordert. Dietz sei der letzte gewesen, welcher sich dem Aus- erfahren, daß dieser in einem kaufmännischen Geschäft eine Pötter wegen Kontraktbruchs verurtheilt worden ist, weil sie sich gange zuwandte. Am Windfang angelangt, habe Dieß sich plößlich Stellung gefunden hatte hatte und und nach Unterschlagung einer geweigert hatte, eine Arbeit( Auskehren) zu verrichten, die nach umgedreht, den Zeugen mit einer Hand an der Brust gepackt und größeren Summe flüchtig geworden war. Als Schubert aus ihrer Meinung nicht zu den ihrigen gehörte. Die nächste Versamm mit der anderen zum Schlagen ausgeholt. Er habe den Schlag dem Gefängnis entlassen worden war, gelang e3 ihm lung findet am 20. Mai statt. aufgefangen, in demselben Augenblick sei auch der Portier nicht, eine Beschäftigung zu finden, er gerieth in misliche Verhältnisse Der Fachberein der Musikinstrumenten- Arbeiter hielt am hinzugesprungen, habe den Angeklagten Dietz gepackt und und verfiel nun auf den unsinnigen Plan, die Strafthat des Hoff- 8. Mai eine Vereinsversammlung ab, in welcher Genosse Blaurod ihn zur Thür hinausgedrängt. Bei diesem Att sei der mann zu benutzen, um sich Geld zu verschaffen. Er begab sich in einen beifällig aufgenommenen Bortrag über den Werth der Lokal Stock des Diet in den Händen des Beugen zurück- das Geschäft, in welchem dieser angestellt gewesen war, ließ sich organisation und wie stellen wir uns zu dem Kongreß aller lokal­geblieben. Vor der Thür hatte sich dann eine bedeutende den 16jährigen Lehrling Hoppe herausrufen und drohte diefem, organisirten Gewerkschaften" hielt. Sämmtliche Redner sind der Menschenmenge angesammelt, welche lärmte und rief, daß der Wirth wenn er ihm nicht 3 M. gäbe, würde er dem Prinzipal mittheilen, Ansicht, daß es Pflicht der Instrumentenarbeiter sei, sich daran zu den Stock herausgeben solle, sonst würde das Lokal gestürmt und daß der Lehrling mit dem flüchtigen Hoffmann unter einer Decke steckte. betheiligen, doch wurde die event. Sendung eines Delegirten einer alles demolirt werden. Der Zeuge Mayhofer glaubte weiteren Der in dieser Weise Bedrohte hatte aber ein reines Gewissen. Er öffentlichen Versammlung überlassen. Störungen vorzubeugen, wenn er den Stock auf die Straße hinaus erklärte dem Angeklagten, daß er das Geld herbeiholen wolle, Die Hausdiener, Kutscher und alle im Verkehrsgewerbe warf, er hatte aber kaum zu diesem Zwecke die Thür ein wenig ge in Wirklichkeit aber aber verständigte er den Prinzipal und beschäftigten Arbeiter hatten am 9. Mai in Moabit eine Wander­öffnet, als von dem draußen stehenden Angeklagten Diez mit einem dieser ließ den Erpresser verhaften. Vor Gericht ver versammlung. Kollege Schulzke referirte über unsere Arbeits­anderen Stock ein Schlag durch den Spalt geführt wurde. Der Zeuge suchte er es es vergeblich mit mit der Ausrede, daß er den verhältnisse, derselbe kritisirte mehrere hiesige Firmen. habe sich schnell zurückgezogen und die Thür zugeschlagen. Gleich jungen Mann nur väterlich habe warnen wollen. Der Gerichtshof hierauf eine rege Distusfion, an der sich mehrere Kollegen be darauf sei eine größere Anzahl Menschen mit Gewalt in das Lokal war der Meinung, daß der Angeklagte selbst einer ernsten Warnung theiligten. gedrungen. Sie waren zumeist mit Stöcken und Schirmen be in Gestalt einer empfindlichen Strafe bedürftig sei und verurtheilte waffnet, womit sie auf den Wirth und dessen Angestellte einschlugen. ihn deshalb zu einem Jahr drei Monaten Gefängniß Hierbei wurden mehrere Spiegel sowie die Thürscheiben zer bei sofortiger Verhaftung. trümmert und verschiedenes Geschirr wurde in Scherben ver wandelt. Die Angegriffenen schützten sich dadurch, daß sie eine Art Ju der nächsten Tagung des Schwurgerichts am Landgericht I Barrikade von Tischen und Stühlen herstellten, bis die erschienenen wird außer dem Prozeß v. Tausch noch eine andere fenfationelle Schuhleute dem Krawall ein Ende machten. Der Gerichtshof Anklage zur Berhandlung kommen: die Anklage wegen Mordes, verurtheilte Dietz zu fünf Monaten und die Brüder Adolf und die sich gegen den Hausdiener Hermann Wolff , den beschäftigungs­Bernhard Willnow zu je einem Monat Gefängniß. Sämmtliche losen Hermann Müller, in Verbrecherkreisen unter dem Spiz übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. namen Schornsteinfeger Hermann" bekannt, und die Verkäuferin Der Niesendiebstahls- Prozent, welcher seit drei Tagen die Martha Krause richtet. Es handelt sich um den räuberischen 7. Strastammer des Landgerichts I beschäftigt hat gelangte gestern Ueberfall, der am 29. Dezember v. J. abends gegen 10 Uhr auf den Nachmittag zum Abschluß. Die Gesammtstrafen, die der Staats- Pfefferkuchenhändler Isidor Brock in dem Keller des von ihm anwalt beantragte, betrugen 69 Jahre 6 Monate Zuchthaus und gemietheten Ladens Alexanderstr. 14c ausgeübt worden ist. Der von 5 Jahre 1 Monat Gefängniß. Der Gerichtshof sprach 12 der den Verbrechern mit Kütteln zu Boden geschlagene Brock hatte Angeklagten frei. Zu gunsten der Angeklagten Jacobi wurde an- schwere Berlegungen erlitten, an denen er nach qualvollem Kranken­genommen, daß sie sich nur der einfachen Hehlerei schuldig gemacht lager geflorben ist. Der Termin zur Hauptverhandlung ist auf den habe; sie tam mit einem Jahr Gefängniß davon. Dagegen wurde die Angeklagte Neuhoff wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Der Noman von Heegermühle, deffen Mittelpunkt die Gräfin Hehlerei zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Von den Dieben Perponcher und der Dr. med. Voigt bildeten, ist vor etwa zwei wurden die meisten zu Strafen verurtheilt, die sich zwischen sieben Jahren Gegenstand eingehender Berichte in den Zeitungen gewefen. Jahren Zuchthaus und zwei Jahren Buchthaus bewegten, neun An- Wie erinnerlich sein wird, hatte sich in Heegermühle eine Dame getlagte erhielten Gefängnißstrafen von anderthalb Jahren bis hinab eine Sommerwohnung gemiethet und sich unter ihren Mädchennamen zu einem Monat. Die Gesammtsumme der erkannten Strafen belief angemeldet, während sie thatsächlich eine Gräfin Perponcher sich auf 52 Jahre 6 Monate Buchthaus und 7 Jahre 8 Monate war. Ueber die Beziehungen, welche diese Sommergästin mit dem Gefängniß. Die Berurtheilten wurden unter einem großen Auf- Dr. med. Voigt, der von seiner Ehefrau getrennt lebt, unterhielt, entstand gebot von Gerichtsdienern und Schuhleuten nach den Bellen zurück- bald ein Dorfgeklatsch, welches schließlich zur Verhaftung der beiden und geführt. zur Eröffnung des Strafverfahrens führte. Als letzteres von amts­Wie der Inhaber eines Welthauses fich amüsirt. Dem wegen eingestellt worden war, veröffentlichte das Berliner Tagebl." niglichen Hoflieferanten Herrn Rudolph Herzog jr., dem einen von dem Berichterstatter Bugarsti verfaßten Artikel, der gegen ezigen Chef des bekannten Welthauses, mögen gestern nicht wenig die Schwiegereltern des Dr. Voigt, das Lehrer Wiegand'sche Ehepaar die Ohren gellungen haben. Sein Name wurde mehr als zwanzig zu Mühlhausen , und gegen die Chefrau des Dr. Voigt schwere Be­Mal vor dem Ober- Verwaltungsgericht genannt, allwo leidigungen enthielt, die fittliche Dnalität der Ehefrau bemängelte man eine gegen Herrn Barton, dem Inhaber eines Sammel- und alle drei Personen beschuldigte, Versuche gemacht zu haben, plates für die goldene Jugend, gerichtete Konzessions- Entziehungs- Beugen zum Meineide zu verleiten. Bugarski ist seinerzeit flage verhandelte. Das Berliner Polizei- Präsidium warf Herrn wegen dieses Artikels zu 400 Mark Geldstrafe verurtheilt Barton vor, er habe in seinem berühmten Lokal am Schiffbauer- worden. Die Beleidigten strengten aber auch die Privat­damm 1 neben anderen Gästen auch Herrn Rudolph Hertog flage gegen den Schriftsteller May Kahlenberg an, der damals tüchtig zur Ader gelassen, und zwar mit Hilfe von Barton senior, für die betreffende Rubrik des Tageblattes" verantwortlich war. dem seinerzeit vom Ober- Verwaltungsgericht wegen betrügerischer Im heutigen Termin vor dem Schöffengericht beantragte Justizvath Ausbeutung seiner Gäste" alle für einen Gastwirth erforderlichen Munckel im Auftrage der Kläger eine Gefängnißstrafe, da seine Eigenschaften abgesprochen worden sind. Nach den Angaben des Mandanten durch diesen schwer beleidigenden Artikel, an welchem Polizeipräsidiums hat Herr Herzog bort an einem Tage fein wahres Wort sei, aufs äußerste geschädigt und ihre Existenz in elfhundert Mart für konsumirte Getränke bezahlen müssen. ihrem Heimathsorte fast unmöglich geworden sei. Vater Barton soll darauf geäußert haben, heute habe er wieder Mosse machte dem gegenüber geltend, daß der Beklagte sich auf ein gutes Geschäft gemacht. Es wurde num dem Konzessions - den Berichterstatter verlassen und den Beleidigten auch den Verfasser inhaber zum Vorwurf gemacht, er habe sich die Getränke genannt habe. Der Gerichtshof hielt die Beleidigungen für so in betrügerischer Absicht mit ganz außergewöhnlich hohen Preisen schwere, daß er den Angeklagten zu 500 Mark Geldstrafe event. bezahlen lassen und die Gäste in jeder Beziehung animirt. Der 100 Tagen Gefängniß verurtheilte. Bezirksausschuß erhob Beweis. Ein Kriminalschuhmann will gehört Eine polnische Theateraufführung, verbunden mit Deklamation haben, daß Barton senior sogar in der Friedrichstraße Leute an- und Gesang, war feinerzeit für den westpreußischen Ort Lessen ge­gesprochen und veranlaßt habe, in die Kneipe Schiffbauer- Damm 1 plant worden. Der Ortsansässige Porzyck kam beim Amtsvorsteher Aus Preek war mitgetheilt worden, daß bei der Maifeier zu gehen, da es dort für 12 M. eine gute Flasche Wein gebe. Der um um die Erlaubniß ein. Er erhielt jedoch die polnisch gedruckten vor dem Festlokal ein Gendarm mit blankgezogener Waffe poftirt frühere Bahlfellner des Beklagten sagte aus, Herr Herzog habe eine Texte mit dem Bemerken zurück, daß dem Gesuch erst nähergetreten gewesen sei. Das Landrathsamt in Plön erklärt nun in einer Zu­zeitlang täglich bei Barton verkehrt und jedesmal eine Beche von werden könne, wenn er deutsche Uebersetzungen einreiche. Der schrift an die Schleswig- Holsteinsche Bollsatg.", daß diese Meldung 120 bis 140 m. gemacht. Zeuge hat auf Veranlassung des alten Regierungspräsident hieß dies Verhalten unter der Begründung gut, auf Erfindung beruhe. Barton manchmal das Glas Rognat mit 1,50 M. berechnen müssen. daß nach dem Gesetz über die Geschäftssprache der Behörden die Aus Leipzig wird uns geschrieben: In einer von etwa Das Bezirksgericht entzog darauf Herrn Barton jr. die Konzession, Polizei berechtigt sei, nicht nur die Eingaben in deutscher Schrift wogegen dieser Berufung einlegte. Sein Vertreter, Rechtsanwalt zu verlangen, sondern auch alle dazu gehörigen Anlagen. Borzy Mendel, suchte die Vorwürfe besonders dadurch zu entkräften, beftritt dies und verklagte den Regierungspräsidenten beim ber daß er die Wohlhabenheit eines betheiligten ungarischen Magnaten Verwaltungsgericht. Troß mehrstündiger Verhandlung und auch die leidlichen Verhältnisse des Herrn Herzog vermochte deffen 1. Senat noch nicht zu einer Entscheidung zu betonte. Die Leute könnten es sich leisten, das Geld mit fommen. Das Urtheil in der sehr wichtigen Angelegenheit wird vollen Händen auszustreuen. Wenn fie anderen etwas den Parteien schriftlich zugestellt werden. spendirten, wie es meist gewesen sei, dann thäten Das Schwänzen der Fortbildungsschule in Kurnick trug sie das aus eigenem Entschlusse. So bedeute es nichts, wenn Herr dem jugendlichen Szeffner ein Strafmandat ein. Er beantragte Rudolph Herzog einmal 1100 m. für Getränke zahle. Vom Stand- darauf richterliche Entscheidung und behauptete, das Ortsstatut, das punkte der Familie sei das ja bedauerlich; wenn sich aber so un- in betracht käme, sei ungiltig. Ferner meinte er, er fönne in der Ju Stuttgart ist der Parteigenoffe J. Geiger aus der geheuren Rapitalien, wie sie sich in den Händen der Familie Herzog Schule nichts Neues mehr lernen und er sei auch nicht Lehrling und eine andere Stelle in dem Dieh'schen Berlagsgeschäft zu übernehmen. Redaktion der Schwäbischen Tagwacht" ausgetreten, um angesammelt haben, tein Abzugstanal eröffnen würde, dann deshalb nicht zu ihrem Befuch verpflichtet. Schöffengericht und Er gehörte der Redaktion seit dem nunmehr 17 jährigen Bestehen wäre das doch auch nicht gut. Wenn ein armer Arbeiter am Straffammer verurtheilten ihn aber. Sämmtliche Einwände Sonnabend 3 m. vertrinke und schließlich noch im Trunke die wurden für unerheblich erklärt. Die Gerichte Gerichte betrachteten der Schwäb. Tagwacht" an und hat zum Gedeihen des Blattes Wirthschaft zerschlage, so fei das Völlerei. Mache fich Szeffner deshalb als Lehrling, weil er im Geschäft feines wesentlich beigetragen. Der Landesvorstand der Sozialdemokratie aber Rudolph Herzog einmal für 1100 Mart einen Vaters alle Thätigkeiten eines Lehrlings verrichtete. Es wurden Württembergs hat ihm in Uebereinstimmung mit der Redaktion den vergnügten Tag, dann möge das ja nicht folibe ſein neuen felbständige Unterlaffungen angenommen, für deren jede der Dank der Parteigenossen für seine viele Mühe und troue Hingabe indessen könne bei einem so reichen Manne, ber mit Berurtheilte eine Strafe zahlen sollte. Der vom Angeklagten ein- zum Ausdruck gebracht. An seiner Stelle hat die Verantwortung vollem Bewußtsein handele(!), hier nicht von Völlerei ge- gelegten Revision schloß sich der Oberstaatsanwalt an, weil ein für den schwäbischen Theil der Tagwacht" der Parteigenoffe redet werden. Regierungsrath oppe als Vertreter des Polizei- Lehrlingsverhältniß nicht erwiesen sei. Zur Abschließung eines Lehr- Wilhelm Reil übernommen. präsidiums machte noch geltend, daß der Beklagte inzwischen vierzehn vertrages gehörten zwei Kontrahenten und der minderjährige An­mal wegen Uebertretung der Polizeiftunde bestraft worden sei. Auch geklagte tönne nicht als selbständiger Kontrahent angesehen werden. empfahl er, eventuell noch die Barton Anna"( Augufte Bum Abschluß eines Lehrverhältnisses mit Herrmann) darüber zu vernehmen, daß sie als Geliebte des die Berlin und Umgebung. jugendlichen Konzessionsinhabers diesem immer aus dem Café Kammergericht nahm aber ebenfalls an, daß ein Lehr­National Herren zugeführt habe, damit sie in seinem Lokal ge- verhältniß vorliege. Achtung, Holzbildhauer! Seit Wochen befinden sich die Holz­Ein formell formell giltiger flagbarer Lehr- bildhauer der Firma Julius Köhler in Chemnih im rupft werden konnten. vertrag, wie ihn der Oberstaatsanwalt fordere, fei nicht die Streit. Die Firma versuchte nun bei Chemnitzer Klein­Der britte Senat des Ober- Berwaltungsgerichts bestätigte unerläßliche Vorbedingung für das Zustandekommen eines Lehr- meistern die Arbeiten herstellen zu lassen, was zum theil durch die Konzessionsentziehung, weil nach dem ganzen verhältnisses, es genügten dazu konkludente Handlungen. Der das Eingreifen der dortigen Kollegen scheiterte. Neuerdings Charakter des Lokals dort Förderung der Völlerei zu befürchten sei. Strassenat wies aber die Sache in die Vorinstanz zurück, damit wurde eine Kiste mit Pausen nach Berlin nach einer im Hoffentlich öffnen sich jetzt dem Chef des Hauses Herzog nunmehr diese nachprüfe, ob nicht den neun Handlungen ein gemeinsamer Often befindlichen Werkstatt gesandt, doch wegen zu niedrigen Preis­neue Abzugsfanäle". Sollte dies aber nicht der Fall sei, so rathen Entschluß zu grunde liege, und ob sie nicht als eine Handlung angebots retournirt. Betreffender Julius Köhler will nun wir ihm, in der Noth sich seines Personals etwas mehr als bisher anzusehen seien. felbst" nach hier kommen, um, wie er meint, die Arbeiten schon anzunehmen. Gerade in letzterer Zeit sind recht oft Beschwerden an uns ergangen, die sich namentlich auf die neuerdings erfolgte ftreit hat jüngst nach dreijähriger Dauer durch Reichsgerichts- Gut- Achtung daher auf Barock- und Renaissance- Arbeit. Ein für alle Stadtverwaltungen beachtenswerther Rechts- unterzubringen". Es liegt daher an den Kollegen, aufzupaffen! Die Aenderung und Verkürzung der Tischzeit in seinem Geschäft erstrecken. Auch wird es als besonders hart empfunden, daß Verspätungen von ein Dienstmann beim Tragen eines Schrankes auf der Straße ge­scheidung sein Ende gefunden. In einer thüringischen Stadt war In einer thüringischen Stadt war Delegirtentommission der Bildhauer. nur fünf Minuten im ersten Falle mit einer Mart, im zweiten Falle fallen und hatte sich dadurch einen mehrfachen Bruch der linken Perrückenmacher ersucht uns um Veröffentlichung folgenden Auf­Der Vorstand des Verbandes der Barbiere, Friseure und aber gleich mit drei Mark geahndet werden. Kniescheibe zugezogen, so daß er nach der Heilung dauernd in seiner rufs an die Gewerkschaftstartelle: Ein ingendlicher Durchgänger stand gestern in der Person Erwerbsthätigkeit beeinträchtigt blieb. Der Dienstmann führte den Un- Gegenwärtig dürfte der beste Zeitpunkt für die Agitation bes fechszehnjährigen Komptoirschreibers Ernst Müller vor der fall auf die schlechte Beschaffenheit des Straßenpflasters zurück, das unter den Barbieren eingetreten sein. Die Geschäftslage ist 8. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Der Angeklagte war in an der betreffenden Stelle ein Loch hatte, und verlangte daher von günstig, die Arbeitgeber planen eine allgemeine Preiserhöhung, und dem Bankgeschäft von Priester u. Co. in der Kanonierstraße be- der Stadt neben dem Ersatz der Kurkosten eine Entschädigung von es ist Aussicht vorhanden, daß die von den Barbiergehilfen an den schäftigt. Am 13. März cr. erhielt er den Auftrag, die Summe von über 5000 M. Da die Stadtverwaltung sich keines Verschuldens Reichstag und Bundesrath gesandte Denkschrift nebst deren Nachtrag 13 000 m. bei der Preußischen Pfandbriefbank einzuzahlen. Der bewußt war und die Feststellung einer Haftpflicht nur aus dem im Reichstage zur Besprechung gelangt. Bei der dringend noth­junge Bursche hat sich durch den Besitz einer so großen Summe Grunde, weil der Straßendamm kleine Unebenheiten besaß, für un- wendigen Agitation ist der Verband der Barbiere jedoch auf die verleiten laffen: er führte den Auftrag nicht aus, sondern suchte wahrscheinlich hielt, ließ sie sich auf den Rechtsstreit ein, wurde aber Hilfe der örtlichen Gewerkschaftskartelle angewiesen. Der Mangel das Weite, nachdem er mit Hilfe des Antaufs eines größeren Postens in allen drei Jnstanzen, Landgericht, Ober- Landesgericht und Reichs- au rednerischen Kräften aus dem eigenen Kollegenkreise, sowie die

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dem Vater wäre

eines Mitwirkung ein Pflegers nöthig gewesen. Das

Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend. Alle ftraße 100.

Partei- Nachrichten.

Die Agitation zur Reichstags- Wahl in Königsberg i. Pr. wird von unseren Parteigenoffen eifrig betrieben. Am Sonntag wurden 40 000 Exemplare eines Flugblattes vertheilt, worin die Bestrebungen der Sozialdemokratie erörtert sind.

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350 Personen besuchten Parteiverfammlung des 12. und 18. Reichs­tags- Wahlkreifes berichtete Genoffe Grenz über die Landes­versammlung in Sachsen und empfahl eine Resolution, an den früheren ablehnenden Beschlüssen hinsichtlich der Betheiligung an den Landtagswahlen festzuhalten, dagegen mit den übrigen Bartet genossen im Lande gemeinsam den Kampf für die Beseitigung des Dreitlaffen Wahlrechts zu führen. Obgleich in der Debatte diese Resolution vom Genossen Geyer und einem anderen Partei­genossen bekämpft wurde, fand sie gegen 15 Stimmen Annahme.

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Gewerkschaftliches.