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Bur Ausführung dieser Bestimmungen ist die Verordnung überp bie Berhütung eines die gesehliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechtes vom 11. März 1850 ergangen. Die Verordnung war nicht dazu bestimmt, das Versammlungs- und Vereinswesen erschöpfend zu regeln. Wie schon ihre Ueberschrift andeute, beschränkt sie sich darauf, einzelne Arten der Ausübung des verfassungsmäßigen Bersammlungs- und Vereinigungsrechtes ihren Vorschriften zu unterwerfen, um mißbräuch­liche Auswüchse zu verhindern. Neben dieser Verordnung finden auf Versammlungen und Vereine auch die allgemeinen landesgesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insoweit nicht die Vorschriften der Ver­faffungsurkunde entgegenstehen. Mit dieser Einschränkung können daher die Befugniffe der Verwaltung gegen eine Mehrheit von Per­sonen bei Ausübung des Vereins- und Versammlungsrechts in gleicher Weise zur Geltung gebracht werden, wie gegen das Ver­halten einzelner Personen. Vornehmlich kommt hier§ 2 Titel 17 Theil II des Algemeinen Landrechts, wonach die Polizei befugt ist, strafbare Handlungen durch ihr Einschreiten zu verhüten, und zunächst der§ 10 a. a. D. in betracht, welcher lautet:

Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publiko, oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."

famen Zwecken in Verbindung treten, insbesondere nicht durch Romitees, Ausschüsse, Zentral- Organe oder durch gegenseitigen Schriftwechsel.

Werden diese Beschränkungen überschritten, so ift die Drts­Polizeibehörde berechtigt, vorbehaltlich des gegen die Betheiligten gefeßlich einzuleitenden Strafverfahrens den Berein bis zur ergehen den richterlichen Entscheidung zu schließen.

Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versamm lungen und Sihungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. Werden dieselben auf die Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ift grund zur Auflösung der Ver­sammlung oder der Sigung vorhanden.

Die Bestimmungen des Sozialistengefeges. § 1. Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats­oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten. Daffelbe gilt von Vereinen, in welchem sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungs­klassen gefährdenden Weise zu tage zu treten.

Der Krieg.

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drei Wochen eine den Erforderniffen des§ 5 bes Reichs. Börsengesezes und den Zwecken des§ 2 Abfaz 4 des preußischen Landwirthschaftskammer- Gesetzes vom 30. Juni 1894 entsprechende Börsenordnung gemäߧ 4 des Börsengesetzes behufs Einholung der Genehmigung einzureichen."

Nun wird man ja sehen, ob das Geschäft den Produkten­händlern höher steht als ihr Prinzip und ihre kaufmännische Ehre.

Wir glauben, daß der Bund der Landwirthe ruhig der weiteren Entwickelung zusehen kann. Bis das Oberverwaltungs­gericht entschieden haben wird, werden die Besucher des Feen­palastes wohl schon in den alten Börsentempel eingezogen sein. Bei allem Mangel an Respekt, den wir für die Börseaner übrig haben, können wir den Standpunkt der Regierung natürlich nicht billigen, monatelang die Betheiligten im Un­gewissen zu lassen über die Gesetzlichkeit ihrer Handlungen.

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Der griechisch- türkische Krieg wird bekanntlich von den Agenten des Militarismus dazu benutzt, um Reklame für das System der stehenden Heere zu machen. Wir haben gezeigt, Den Vereinen stehen gleich Berbindungen jeder Art. daß diese Reklame auf einer vollständigen Verdrehung und § 9. Versammlungen, in denen sozialdemokratische, fozialistische Umkehrung der Thatsachen beruht, und daß die Resultate des Die legterwähnte Vorschrift ist einer sehr weitgehenden und oder fommunistische, auf den Umsturs der bestehenden Staats: oder Krieges in Theffalien thatsächlich nur gegen jenes Wehr­alsdann sehr wirksamen Auslegung fähig, welche indeffen für das Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu tage treten, sind auf- system sprechen, auf grund dessen das griechische Heer Vereins und Versammlungswesen in der Praxis auf Schwierigkeiten zulösen. stößt, weil das Verhältniß jener Vorschrift zu den besonderen Be- Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme organisirt war. Thatsachen Ebenso günftig wie die Lehren des ftimmungen der Berfaffung und der Verordnung vom 11. März 1850 in gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absage andlampfes in Theffalien für unsere Forderung dem öffentlichen Rechtsbewußtsein nicht zur völligen Klarheit, und in bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten. des Milizsystems sind, ebenso günstig ist für uns der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und Verwaltungsgerichte Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Auf zur Bekämpfung der uferlosen Flottenpläne" die nicht zu einer festen, die Bedürfnisse der Verwaltung befriedigenden züge gleichgestellt. jämmerliche Rolle, welche die griechische Flotte Auffaffung gelangt ist. Was aber die Souderbestimmungen der vor gespielt hat. Die griechische Flotte ist der türkischen über­nahezu fünfzig Jahren erlaffenen Verordnung vom 11. März 1850 anlangt, so haben diese nicht alle mißbräuchlichen Aus. legen; man versprach sich. Wunderdinge von ihr wie die wüchse bes in schneller, fortschreitenber Ent- Ueber bie Ginschiffung der griechischen Truppen Urheber der uferlofen" fie sich versprochen und siehe da, widelung gesteigerten Bereins- und Versammlaufen widersprechende Mittheilungen ein. Taufen widersprechende Mittheilungen ein. Wie die" Times" vom die griechische Flotte hat gar teinen Einfluß auf Iungswesens au treffen und zu verhüten vermocht. Mittwoch aus Kanea melden, hat der Befehlshaber der griechischen die Kriegsoperationen ausgeübt. Sie hätte Das Bedürfniß aur Feststellung und Verstärkung Truppen erklärt, er habe von seiner Regierung keine Weisungen allerdings mehr thun tönnen, als sie gethan hat, aber der staatlichen Wachtmittel macht sich daher um so in betreff der Rückkehr nach Griechenland erhalten. Infolge dieses Mehr hätte nur in der Zerstörung und bringlicher geltenb, je eifriger und umfassender das Versami- deffen find die Truppen noch nicht eingeschifft worden. Verwüstung von Küstenstädten und Küsten. lungs und Vereinswesen unter Leitung geschickter Dagegen besagt eine Athener Meldung vom Donnerstag: dörfern bestehen dörfern bestehen können, und das wäre eine Agitatoren bazu benutt wird, die staat: Aus Randia laufen fortgesezt Nachrichten über Zusammenstöße liche und fosiale Ordnung anzugreifen und zwischen Griechen und türkischen Truppen ein. Die Abberufung ganz zwecklose Barbarei gewesen, die unter. Propaganda für staatsfeindliche Bestrebungen der griechischen Truppen von Kreta hat unter der dortigen lassen zu haben den Griechen blos zur Ehre gereicht. Und 8u machen. Als besonderer Uebelstand wird es empfunden, daß türkischen Bevölkerung große Freude hervorgerufen." Letterer Nach wo find die Lorbeeren, welche die große Flotte des die gesetzlichen Vorschriften hänfig versagen, wo die Auflösung richt dürfte wohl am meisten Glauben zu schenken sein. Auch Vereinigten Europa sich vor Kreta erworben hat? von Versammlungen geboten ist, weil sie die öffentliche aus Kanea selbst wird jetzt berichtet: Vor Platania Sie ist nicht einmal im stande gewesen, auf dieser kleinen Insel Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates, oder den öffent find drei Dampfer eingetroffen, um die griechischen Truppen dem Willen des vereinigten Europa " Geltung zu verschaffen, lichen Frieden gefährden. Es darf hier namentlich an die zahl an Bord zu nehmen; diese hatten jedoch infolge der Schwierigkeit dem die Aufständischen noch heute ein Rübchen schaben. Kurzum, die werden, die in Berlin und in der Provinz abgehalten worden sind. griechischen Regierung noch keinen Befehl erhalten, in die Heimath Flotte des Vereinigten Europa hat sich gerade so blamirt, wie Desgleichen ist das geltende Recht darin lückenhaft, daß es keine zurückzukehren. Die Admirale erleichterten die Uebermittelung und das Vereinigte Europa selbst, und sehr wesentlich zur Stär­ausdrückliche gefeßliche Befugniß zur Schließung von Vereinen ge- Bustellung der auf die Zurückberufung der griechischen Truppen be fung der in immer weitere Kreise dringenden Erkenntniß bei­währt, welche zwar die Strafgefeße nicht nachweis.liglichen Depeschen. Die Einschiffung der Truppen wird voraus getragen, daß die großen Kriegsflotten sehr bar verlegen, wohl aber unter Gefährdung der sichtlich heute noch ihren Anfang nehmen." fostspielige und sehr überflüssige Möbel öffentlichen Sicherheit oder des öffentlichen Ueber die Friedensvermittelung liegen die folgenden find.- Friedens das freie Vereinsrecht mißbrauchen. Nachrichten vor: Hierdurch wird die Autorität des Staates geschädigt, das Rechts­Chronik der Majestätsbeleidigungs Prozeffe. Wegen Paris , 13. Mai. Wie der Nord" erfährt, dürfte gegen die Majestätsbeleidigung wurde vorgestern in Breslau der Arbeiter gefühl des Volkes verwirrt, welches nicht versteht, warum man offen von der Pforte angestrebte Grenzregulirung kein Einwand Joseph Matuschet von der ersten Straffammer zu sechs Monaten kundig staats- und gemeingefährliche Bestrebungen in Versammlungen erhoben werden. Die Grenze zwischen der Türkei und Griechenland Gefängniß verurtheilt; die Verhandlung fand unter Ausschluß der und Vereinen gewähren läßt. sei durch den Berliner Rongreß so mangelhaft festgesetzt werden, Deffentlichkeit statt. Die Staatsregierung hat sich daher für verpflichtet gehalten, in daß sich auf den Karten eine neutrale Zone ergab, wo alljährlich Von seinem Schwiegervater war der Bigarrenmacher Rarl eine Prüfung der Bestimmungen über Bersammlungen und Vereine zwischen den Grenztruppen Konflikte stattfanden. Müller in Liegniß bezichtigt worden, den deutschen Raiser beleidigt einzutreten. Hierbei ist fie davon ausgegangen, daß es nicht an- Konstantinopel , 13. Mai. Sämmtliche hiesigen Botschafter zu haben. In der Verhandlung vor der Straffammer des Land­gezeigt fei, das preußische Vereins- und Versammlungswesen für haben von den betreffenden Regierungen Instruktionen erhalten und vergericht 3 in Liegni bestritt der Angeklagte, irgend eine das öffentliche Recht in erschöpfender und alle Wünsche be- sammelten sich gestern Mittag zu einer Besprechung. Am Nachmittag beleidigende Aeußerung gethan zu haben; bei der Bentenarseier habe friedigender Weise von Grund aus neu zu regeln, sondern daß wurde der Pforte eine Verbalnote überreicht, welche besagt, Griechen: er sogar seine drei Kaiserbilder dekorirt und auch illuminirt. Der es lediglich darauf ankomme, bis zum Erlaß eines land habe um die Friedensvermittelung der Mächte nachgesucht; Schwiegervater verweigerte sein Zeugniß, weshalb der Staatsanwalt Reichs Bereinsgesetzes die landesrechtlichen Bestimmungen die Mächte beantragen, um erfolgreich vermitteln zu können, die selbst Freisprechung beantragte, worauf das Gericht auch erkannte. in denjenigen Punkten zu ergänzen und zu ändern, in denen ein Ginstellung der Feindseligkeiten. Gleichzeitig wurde der Freigesprochene aus der Haft entlaffen, worin dringendes Bedürfniß hierzu sich ergeben hat. Jm ungarischen Abgeordnetenbaus beantwortete er fich mehrere Wochen befunden hatte. der Ministerpräsident Banffy eine Interpellation Apponyi's über Das Jofeph Kliscewati'sche Ehepaar aus der Bring Handjern die Grundlagen, auf denen der Friede vermittelt werden soll. Der Straße 28 theilt uns zu der Angelegenheit Budulich mit, daß nicht Ministerpräsident bestätigt die früher hierüber gemachten Mit der Ehemann, sondern die Ehefrau Kliscewati den Buchbinder Bubulic theilungen. wegen Majestätsbeleidigung denunzirt habe.

Bon diesen Erwägungen ausgebend, ist eine Feststellung und Erweiterung der Vorschriften in Aussicht genommen, welche sich auf die Auflösung von Versammlungen und die Schließung von Vereinen beziehen. Angesichts der im öffentlichen Leben immer schärfer hervor. tretenden Gegenfäße, insonderheit im Hinblick auf die Bestrebungen, die Jugend in das politische Getriebe hinein­auziehen, soll ferner der gegenwärtige Anlaß dazu benußt werden, die Grundsäge für die Betheiligung jugendlicher Personen an politi schen Versammlungen und Vereinen anderweit zu regeln.

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Bemerkenswerth ist schließlich noch eine Nachricht über den 3ustand der griechischen Truppen:

London , 13. Mai. Aus Athen wird hiesigen Blättern ge­meldet, daß ein Intendanturdienst nur dem Namen nach bestehe. Die Soldaten seien ohne Gelder für die nothwendigsten Lebensmittel. Krankheitsfälle seien zahlreich und es fehle an genügenden Medi­tamenten.

Politische Nebericht.

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Berlin , 13. Mai.

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This Deutsches Reich.

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Auch die Militär Strafprozeß Novelle foll noch in diefen Tagen dem Reichstage zugehen.

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Die Frage, ob Frauen zum Apothekerberuf Die Vorschläge des Entwurses stellen sich nicht als zugelassen werden sollen, wird den neuerrichteten Apothekerrath am Neuerungen auf dem Gebiete des Vereinsrechtes 31. b. M. beschäftigen. Der Minister der Medizinalangelegenheiten dar. Abgesehen davon, daß sie der Hauptsache nach demjenigen Dr. Bosse wünscht durch die im Apothekerrath vertretenen hervor Rechtszustande entsprechen, welcher bereits jest von der ragenden Sachverständigen diese Frage beantwortet zu sehen. Berwaltung in Anspruch genommen, aber nicht un­v. Köller avanzirt. Vom früheren Minister v. Köller angefochten geblieben ist, schließen sich die neuen Vorschriften au Das preußische Abgeordnetenhaus überwies heute nach wird mitgetheilt: Dem früheren Minister des Junern v. Röller, der die Gesetzgebung an, welche in anderen deutschen Bundesstaaten furzer Berathung den Gesezentwurf betr. die Erweiterung sich am 4. Mai zum Stapellauf des Doppelschraubers Raiser Wil namentlich in Bayern und Sachsen gilt. Sie sollen der des Staats Eisenbahnnezes und die Betheiligung helm der Große" in Stettin eingefunden hatte, ist an diesem Tage preußischen Regierung, welche Vereinen und Bersammlungen gegen des Staates an dem Bau von Kleinbahnen sowie an die Erlaubniß ertheilt worden, die Uniform der über erfahrungsgemäß erheblich ungünstiger als andere Bundes der Errichtung von landwirthschaftlichen Getreide Reserve- Offisiere des Grenadier Regiments zu Pferde, regierungen gestellt ist, nur diejenigen Befugnisse gewähren, welche Lagerhäusern an die Budgetkommission. Durch Freiherr von Derfflinger( neumärkisches) Nr. 3, des früheren das staatliche Interesse dringend erheischt. der Verhandlungen Köller Indem die Staatsregierung nach den erörterten Vorschlägen im Hause die Kunde von der soeben erfolgten Einbringung hatte es einst in seiner militärischen Dienstzeit zum Sefonde- Lieutenant wirtfamere der Kavallerie des damaligen zweiten Bataillons( Naugard) des ihre Bebenten gegen die Aufhebung der Bestimmung des Vereinsgefeges verbreitete, erreichte die Sigung fünften pommerschen Landwehr- Regiments Nr. 42 gebracht und bes§ 8 der Verordnung, gemäß welcher die dort be- ein unerwartet frühes Ende. Gerade über den wichtigsten später den Charakter als Premierlieutenant a. D. erhalten." zeichneten politischen Vereine nicht mit Vereinen gleicher Art zu Punkt der Vorlage, die Errichtung von Getreide- Lagerhäusern blühen dem Umsturzminister große Freuden und Gnaden in der gemeinsamen Zwecken in Berbindung treten dürfen, abgesehen fand so gut wie feine Debatte statt. Die Abgeordneten ftanden ländlichen Zurückgezogenheit. Die Premierlieutenants- Uniform wird von internationalen Verbindungen zurücktreten zu laffen. Hier in Gruppen umher und unterhielten sich über das weit inter - ihn wohl über fein politisches Mißgeschick trösten. Oder ob er nach bei ist auch erwogen, daß jene beschränkende Borschrift vielfach in effantere, wohl allgemeines Erstaunen erregende Vereinsgefeß, Stettin ging, um sich wieder zu anderen Zwecken in Erinnerung zu einer die Autorität des Gesezes benachtheiligenden Weise um- und selbst die Agrarier vergaßen trotz der günstigen Gelegen bringen? Auch der frühere Reichs Schabfefretär Scholz avancirte ja Die unparteiische und gleichmäßige Auslegung heit, ihre Klagen vorzubringen. Und das will viel sagen! und Anwendung der vorgeschlagenen Bestimmungen wirb Offenbar übersteigen die Vorschriften der Vereinsgesetz- Novelle nach längerer Ministerthätigkeit zum Sekondelieutenant der Reserve. - Anläßlich der Ankündigung des Rücktritts dadurch verbürgt, daß gegen die wegen Auflösung von die kühnsten Erwartungen unserer Reaktionäre. Bersammlungen oder Schließung von Bereinen erlaffenen polizei- Morgen steht u. a. der Gesezentwurf betr. die Entschädis der Herr von Saarbrücken nur Spott und Sohn, wenn man von des Herrn v. Stumm vom parlamentarischen Leben erndtete lichen Verfügungen in gleicher Weise, wie gegen polizeiliche Ber- gung für Verluste durch Schweinefrankheiten in Schlesien und den vom Scharfmacher von der Saar finanziell abhängigen Blättern fügungen überhaupt, die Rechtsmittel des Gefeßes über die Chariteevorlage auf der Tagesordnung.- bie allgemeine Landesverwaltung, also auch die abfieht. Bu registriren wäre blos, daß die Hamb. Nachrichten" Klage im Verwaltungsstreit- Verfahren, Plaz greifen. Außerdem Die Frage, ob Sessionsschluß oder Vertagung? ift den Rücktritt des Herrn v. Stumm lebhaft beklagen. Herr nach dem Bismarckblatt perbleibt. in den Fällen des Artikels v Abfah 4 des Entwurfes, für den Reichstag längst entschieden. Weber die Reichs- v. Stumm gehört" wonach ein politischer Verein von der Polizeibehörde vorläufig ge regierung, noch irgend eine der Parteien hat dieses Jahr ernstlich einfichtigsten, fachverständigsten und tapfersten Abgeordneten, schlossen werden kann, wenn er minderjährige als Mitglieder auf- an Bertagung gedacht. Am wenigsten die Sozialdemokraten, deren die wir haben, und sein Botum hat mehr Gewicht als das von zehn genommen hat oder wenn er ohne Erlaubniß mit außerdeutschen persönliche Wünsche niemals in das Gebiet der Politik hinüber fathedersosialistischen Professoren. Freilich fann man sich anderer­Bereinen in Berbindung getreten ist, auch in Zukunft die endgiltige Spielen. Daß einige Mitglieder der sozialistischen Fraktion durch feits nur darüber wundern und muß es als einen Ausfluß patrioti­eine Bertagung vor dem Rechtskräftigwerden von Gefängnißstrafen scher Selbstlosigkeit ansehen, daß Herr v. Stumm den unausgefeßten Entscheidung dem ordentlichen Richter. in diesem Jahr bewahrt würden, ist richtig, wenn auch die be- Angriffen, denen ihn seine Stellungnahme ausgefeßt, so lange treffenden Angaben einiger Blätter nicht ganz richtig sind. Dafür Stand gehalten hat, anstatt ihren Urhebern mit den Gefühlen aber hätten sie den Nachtheil, im nächsten Jahr während des mangelnder Hochachtung den Rücken zu tehren." Wahlkampfes vom Schlachtfelde ferngehalten zu werden. In Gut gebellt!- jedem Fall ist die Partei jederzeit auf dem Poften.-

gangen wird.

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Vergleichshalber stellen wir die jetzt in Preußen geltenden Bestimmungen sowie die entsprechenden Paragraphen des Sozialistengesetzes nachfolgend zusammen:

Die jetzigen Bestimmungen in Preußen.

Die Agrarier scheinen nun wieder obenauf zu sein. hindurch hat die den Feenpalast- Ver­

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zu den

Der Zentrum3 Abgeordnete für Pleß= Rybnit. Rechtsanwalt Radwansti, giebt bekannt, daß die Nach das Ehrengericht Polizeibehörde find vorbehaltlich des gegen die Betheiligten gesetzlich ein fammlungen nichts Ungefährliches gesehen. Nun aber, ob fein Reichstage- Mandat niederlegen, unwahr fei. - Zu der Prügelei, welche, wie mitgetheilt, zwischen bezüglich deren die Bescheinigung der erfolgten Anzeige nicht vorgelegt gleich fich absolut nichts geändert hat, richtet der Ober- bem Amtsrichter v. Röller und dem Bürgermeister werden kann. Ein gleiches gilt, wenn in der Versammlung Anträge präsident der Provinz Brandenburg Dr. von Achenbach an Thomsen in Elms born auf offener Straße stattfand, oder Borschläge erörtert werden, die eine Aufforderung oder An den Vorstand des Vereins der Berliner Getreides und wird uns weiter berichtet, daß der Bürgermeister gegen den Amis reigung zu strafbaren Handlungen enthalten oder wenn in der Ber- Produktenhändler folgendes Schreiben: richter Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt hat und zwar fammlung Bewaffnete erscheinen, die, der Aufforderung des Abgeordneten der Obrigkeit entgegen, nicht entfernt werden.

§ 8 derselben Berordnung: Für Vereine, welche bezwecken, poli­tische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten außer vor stehenden Bestimmungen nachstehende Beschränkungen:

a) fie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen;

b) sie dürfen nicht mit anderen Bereinen gleicher Art zu gemein­

" Im Auftrage des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe auf grund des§ 223 R.-St.-G. Dieser hat folgenden Wortlaut: theile ich dem Vorstand ergebenft mit, daß die im Feen- Wer vorfäßlich einen anderen törperlich mishandelt oder an der Balaste dortselbst stattfindenden Versammlungen der Gesundheit schädigt, wird wegen Körperverlegung mit Gefängniß Interessenten der Produttenbörse für eine bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mart bestraft." Börse im Sinne des Reichs- Börsengefeßes vom

Desterreich.

22. Juni 1896 zu erachten sind. Demzufolge fordere ich den Borstand auf, fofern die Versammlungen in bisheriger Weise Die neue Parlaments. Majorität fühlt sich so fortgesetzt werden sollen, mir nunmehr und zwar binnen start, daß sie nicht einmal den Schein der Unparteilichkeit mehr auf.

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