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Einer der wenigen liberalen Staatsmänner Rußlands , der Hausminster Graf Woronzow- Daschkow, ist entlassen und als Mitglied des Reichsraths falt gestellt worden.-

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Amerika .

Reichstag.

vom 18.

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Belle gesperrt worden, um ihn dadurch zu veranlassen, über das deduktion zu verweisen, daß dieser Standpunkt von den verbündeten| besseren Gründe, die Sie gegen dieses Borgehen vorbringen, auch bei Attentat gegen den König und seine angebliche Betheiligung an Regierungen nicht getheilt wird, daß vielmehr die verbündeten Res der Berathung der Vorlage im preußischen Abgeordnetenhause von demfelben sich zu äußern. Frezzi, der als Sozialdemokrat( von gierungen die Meinung vertreten, daß, so lange das Reich noch Einfluß sein werden. Meine Herren, wenn ich die Stimmung des den bürgerlichen Blättern und dem offiziösen Telegraph wird er nicht von der ihm durch Artikel 4 der Verfassung gegebenen Be- preußischen Herrenhauses richtig tagire( große Heiterkeit und Zurufe beständig als Anarchist hingestellt) zweifellos mit dem Attentat fugniß Gebrauch gemacht hat, fein Partitularstaat daran gehindert links), ja, meine Herren, das preußische Herrenhaus ist auch ein Dafür ist, auf diesem Gebiet gesetzgeberisch vorzugehen. vorzugehen.( Lebhafter gesetzgebender Faktor( erneute große Heiterkeit) und hat auch mit­nichts zu thun hat, konnte auch nichts gestehen. Einer der- Widerspruch links. Sehr richtig! rechts.) Das ist nicht allein die zusprechen, wenn es sich um die Ausgestaltung eines preußischen Ge­den Gendarmen mißhandelt. von ich sage, was die Stimmung des preußischen selben erkannte in Frezzi denjenigen wieder, auf dessen Meinung der verbündeten Regierungen, sondern ich habe das fetes handelt,- Beschwerde hin er( der Gendarm) vor Jahren wegen letzte Mal, als ich über diese Materie sprach, dem hohen Hause Herrenhauses anlangt, so glaube ich nicht fehlzugehen, daß dort von Staatsrechtslehrern vor eher Zweifel angeregt werden werden, daß die Vorschriften, die die Vergehen im Amte eine Strafe zudiktirt erhalten hatte. Die rohen eine ganze Reihe Aeußerungen von Staatsrechtslehrern Patrone nahmen Rache hierfür und mißhandelten den unglücklichen geführt, die ganz auf demselben Standpunkt stehen. Wollen Sie Novelle enthält, noch nicht ausreichen dürften gegenüber dem Frezzi, der, gefesselt, ganz wehrlos ihrer Willkür preisgegeben also Ihren Standpunkt zur Geltung bringen, dann bleibt Ihnen Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts.( Heiterfeit links.) war, zu Tode. Um einen Selbstmord glauben zu machen, stürzten sie nichts übrig als ein Reichsgesetz zu machen, in dem steht: das Reich Also tann ich Ihnen nur empfehlen: überlassen Sie das den preußi feine Leiche von einem Balken herab. Eine nochmalige Untersuchung ist verpflichtet, die im Artikel 4 der Verfassung hervorgehobenen schen gesetzgebenden Faktoren, was die mit dieser Novelle anfangen der Leiche seitens 5 medizinischer Autoritäten ergab dann auch das Materien ausschließlich zur gesetzgeberischen Verabschiedung zu werden! Und wenn Sie mich mm fragen, was das Schicksal des Ane Resultat, daß 4 ihre Ansicht dahin zusammenfaßten, daß Frezzi bringen. Also die preußische Regierung war durchaus berechtigt, im Wege der Partitulargefeßgebung das Vereins- und Versammlungs- trages, der Ihnen heute vorliegt, und von dem ich annehmen muß, gemordet worden ist. Wie wir gestern im Depeschentheil bereits mittheilten, hat die recht zu forrigiren; und ich wundere mich, daß der Herr Vorredner, daß er angenommen wird( Sehr richtig!), im Bundesrathe sein Regierung eine Untersuchung gegen die Schuldigen eingeleitet und der im vorigen Jahre sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt wird, so kann ich eine bestimmte Antwort ebenso wenig geben, wie vier Polizisten verhaften lassen. hat, daß die Korrektur der partikularen Vereinsgesetzgebung bezüglich ich es vor einem Jahre habe thun tönnen( Heiterkeit rechts), als des Koalitionsverbots auf dem Wege der partikularen Gesetzgebung der Antrag angenommen wurde. Heute, nachdem der Reichstag Rußland. erfolgen solle, jetzt den Standpunkt vertritt, es sei unzulässig, das damals den Standpunkt der verbündeten Regierungen, auf dem Ges Vereinsrecht in Angriff zu nehmen. Wenn der Herr Vorredner biete der Partikulargeſetzgebung helfen zu wollen, für einen ganz weiter der Meinung ist, daß in denjenigen Fragen, die die verständigen gehalten hat und verschiedene Staaten bereits auf zwei Staaten sind bereits damit preußische Novelle außerhalb der Aufhebung des Koalitionsverbots diesem Wege vorgegangen find, berührt, eine Abänderung der bestehenden Gesetzgebung nicht zu fertig, Preußen ist im Begriffe, es zu thun, und die übrigen in denen noch das Roalitionsverbot besteht, Washington, 17. Mai. Präsident Mac Kinley sandte lässig sei, so möchte ich ihn doch fragen: weshalb soll dies nicht neun Staaten, heute eine Botschaft an den Kongreß, in welcher er die Bewilligung zulässig sein? Der Staat und die Regierungen haben meines Er- sind ebenfalls Willens, ihn aufzugeben, und zwar auf dem von mindestens 50 000 Dollars verlangt, um die hilfsbedürftigen achtens die Verpflichtung, wenn sie einen Mangel auf irgend felben Wege, heute, glaube ich kaum, daß der Bundes wvie geneigter sein wird, vor einem Jahre, ohne amerikanischen Bürger auf Ruba zu unterstützen und denselben, wenn einem Gebiete der Gesetzgebung empfinden, auch zur Abhilfe rath sie es wünschen, die Rückkehr nach den Vereinigten Staaten zu er dieses Mangels beizutragen. Nun hat der Herr Abgeordnete weiteres seine Zustimmung einem Reichsgesetz zu ertheilen, wie Sie möglichen. Der Senat hat eine der Botschaft des Präsidenten ent- Rickert weiter gemeint, es sei der Standpunkt, den ich in es hier beabsichtigen. Vorläufig fann ich nur empfehlen, laffen Sie sprechende Resolution angenommen; eine gleiche Refolution wurde dieser Frage vertrete, ausdrücklich durch die Motive aur preußischen nach dem Sah suum cuique"( jedem das Seine) den preußischen bingegen im Repräsentantenhause abgelehnt. Die Botschaft erwähnt Vereinsnovelle widerlegt, denn in diesen Motiven fei auf Seite 6 gefeßgebenden Faktoren das, was ihnen gebührt, und wir werden Spaniens in teiner Weise.- zu lesen ich verlese den Sah wörtlich:" Hierbei ist sie davon Ihnen nach dem Sahe suum cuique" auch das lassen, was dem ausgegangen, nämlich die Staatsregierung - daß es nicht an- Reichstage gebührt!( Lebhaftes Bravo! rechts. Zischen links.) gezeigt sei, das preußische Vereins- und Versammlungswesen für das Abg. Lieber( 8.): Es ist ein vollständiger Irrthum, daß der öffentliche Recht in erschöpfender und alle Wünsche befriedigender Antrag lediglich eine Demonstration ist, namentlich soweit der Bor 228. Sigung vom 18. Mai. 12 Uhr. Weise von Grund aus neu an regeln, sondern, daß es lediglich wurf uns treffen sollte. Unferen Antrag hat der Umstand ver Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher. darauf ankomme, bis zum Erlaß eines Reichs- Bereinsgesetzes die anlaßt, daß die preußische Regierung mit einem Gefeßentwurf vor Auf der Tagesordnung steht die erste und eventuell zweite Be- landesrechtlichen Bestimmungen in denjenigen Punkten zu ergängen gegangen ist, welcher alles andere eher ist, als eine Er rathung des von den Abgg. Rickert, Ghni, v. Jazdzewski, Lieber, und zu ändern, in denen ein dringendes Bedürfniß hierzu sich ergeben füllung des uns im vorigen Jahre gegebenen Richter, Singer und Werner eingebrachten Gesetzentwurfs, betr. das hat." Wie man aus diesem Satz deduziren kann, daß die preußische Re- Bersprechens.( Sehr richtig! links und im Zentrum.) Der gierung in dem Moment, wo sie eine Novelle zum preußischen Vereins Widerspruch gegen dieses Vorgehen ist die Wiederholung des früheren Vereinswesens, welcher lautet: Inländische Vereine jeder Art dürfen miteinander in Ver- recht einbringt, von der Auffassung ausgegangen sei, daß sie dazu nicht Antrags. Das ist keine Demonstration, sondern eine einfache Noth bindung treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen befugt sei gegenüber Art. 4 der Verfassung, das ist ein Geheimniß, we hr.( Bustimmung links und im Zentrum. Gelächter rechts.) sind aufgehoben. um dessen Aufklärung ich den Herrn Abg. Rickert bitte.( 3uruf Wenn Sie die Mode des preußischen Abgeordnetenhauses hier ein. Abg. Rickert( fef. Wgg.): Wir haben uns gestern im preußischen links.) Nun hat der Abg. Rickert gemeint, in denjenigen Ländern, führen wollen, so werden Sie bald den Kürzeren ziehen.( Wider­Abgeordnetenhause sehr lange über die preußische Vorlage, betreffend in denen strengere Bestimmungen bezüglich der Ausgestaltung des spruch rechts. Zustimmung links.) Hier in dem aug das Vereinswesen, unterhalten, so daß ich mich heute furz fassen tann. Vereins- und Versammlungsrechts beständen als in Preußen, da sei allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Hause Die gegnerische Presse hat die Frage aufgeworfen, weshalb diese die Sache um desivillen nicht gefährlich, weil von diesen strengeren hat man andere Begriffe von Anst aud!( Widerspruch leere Demonstration gegen die Reichsregierung gemacht wird. Wer Bestimmungen doch kein Gebrauch gemacht werde. Ich will hierzu rechts.) Preußen kann auf dem Gebiete des Vereinswesens vorgehen, diese Frage aufwirft, verkennt die Lage der. Reichsgesetzgebung voll- Junächst bemerken, daß es doch an sich nicht unlogisch ist, wenn so lange das Reich von seiner Befugniß nicht Gebrauch gemacht hat. ständig. Der Entwurf in Preußen hat meiner Meinung nach eine Regierung, sobald sie bemerkt, daß auf irgend einem Gebiete Aber darum handelt es sich heute nicht. Da ein Reichs- Vereinsgeseh die Bedeutung einer Kriegserklärung gegen die des öffentlichen Rechts und des Gemeinwesens Bustände fich heraus augenblicklich nicht zu erreichen ist, haben wir uns auf das Reichs­Reichsregierung, man will auf diesem Umwege das gebildet haben, die im Staatsinteresse und im Intereffe des Gemein Vereinsnothgesetz zurückgezogen, welches das Verbindungsverbot bes abgelehnte Umsturzgeses herstellen. Dieser preußische wohls eine ftrengere Anwendung der der Regierung gegebenen Befug- feitigt. Ein dahingehendes Versprechen wurde in feierlicher Stunde Partikularismus, der sich hier von seiner schlechtesten Seite zeigt nisse oder eine Verschärfung dieser Befugnisse erfordern, daß sie dann hier im Reichstage gegeben, um das größte nationale Wert, welches ( Widerspruch rechts), hat den Antrag hervorgerufen. Wir wollen solche Abhilfe anstrebt, und sie verdient dann umsoweniger einen Vor- jemals den Reichstag beschäftigt hat, nicht zum Scheitern zu bringen. Wir erwarteten die Einlösung des Ver­beweisen, daß wir fraft der Reichsgefeßgebung mitzusprechen haben, wurf, wenn sie sich dabei in denselben Grenzen hält, in denen sich andere( Widerspruch rechts.) daß die preußische Regierung nach dem Geiste der Staaten gehalten haben. Im Gegentheil, indem sie das erstrebt, sprechens, behielten uns aber vor, auf diese Frage zurückzukommen. Reichsverfassung eine solche Vorlage gar nicht das preußische Recht auf gleiche Linie mit dem Recht der anderen Das Versprechen war ohne jede Nebenbedingung machen durfte.( Widerspruch rechts.) Dem Reiche steht die Bundesstaaten zu sehen, trägt sie dazu bei, daß die Rechtseinheit in gegeben.( Sehr wahr! links und im Zentrum.) Der preußische Beaufsichtigung und Gefeßgebung über das Vereinswesen zu. Man Deutschland , die auf diesem Gebiete im Wege der Reichsgesetzgebung Justizminister hat das wegdeuten wollen. Aber welchen Werth hat vorläufig die partikularen Gesetzgebungen bestehen lassen, welche zur Beit nicht hergestellt werden kann, gefördert werde.( Sehr sollen unter geraden, ehrlichen Männern solche auch alle aus der Zeit vor der Verfassung herrühren, nur Hamburg , richtig! rechts.) Nun hat der Herr Vorredner mich selber ins Gefecht feierlichen Zusicherungen noch haben, wenn sie Lübeck und Reuß 1. 2. haben ihre Vereinsgesetzgebung nach Erlaß führen zu lönnen geglaubt rüdsichtlich meines früher geäußerten an solchen juristischen Spizfindigkeiten scheis der Verfassung geändert. Der Reichstag hat mehrfach die Reichs: Standpunkts und hat gemeint, ich hätte ja behauptet, und zwar am tern!( Lebhafte Zustimmung.) Wir sind in unserm guten Rechte, regierung ersucht, ein Vereinsgesez vorzulegen, zum ersten Male 1872. 3. Juni v. J., daß für die Mehrzahl der Regierungen zu ihrem die blanke Ginlösung dieses Versprechens nunmehr zu fordern( Sehr Herr v. Bötticher hat allerdings in seltsamer Weise deduzirt, daß Standpunkt, den sie damals der damaligen Vorlage gegenüber ein richtig! links und im Zentrum), und wir erheben diese Forderung bas Reich zwar das Recht, aber nicht die Pflicht habe, ein genommen haben, der Umstand maßgebend gewesen sei, daß man an Bug um Zug in demselben Augenblicke, wo die preußische Regierung Darüber sollte man sich nicht Vereinsgesetz zu erlassen, während doch Herr v. d. Recte in benjenigen gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen deutschen Berbesserungen durchsetzen will. der Begründung feiner Vorlage ausdrücklich anerkennt, daß die Staaten auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechts, die wundern und nicht von Demonstrationen sprechen. Herrn v. Zedlig, der mir vorwarf, daß mein Name neben dem preußische Gesetzgebung nur bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes in dem Bedürfniß vollständig genügen, nicht zu rütteln wünsche. Wie fraft bleibt. Wir haben uns mit einem Versprechen beim Bürger- diefer Satz meiner Auffaffung entgegengehalten werden kann, ift des Herrn Singer steht, tönnte ich daran erinnern, daß seine Partei lichen Gesetzbuch trösten lassen, daß das Verbindungsverbot im Wege mir schleierhaft gewesen. Ich habe damats hervorgehoben, daß eine genossen in Torgan- Liebenwerda um die Stimmen bezw. die Stimm­ber Landesgesetzgebung aufgehoben werden solle. Wir wollten das Ausgestaltung des deutschen Vereinsrechts im Wege der Reichsgefeß enthaltung der Sozialdemokraten de-, fleh- und wehmüthigst große Gefeßgebungswert daran nicht scheiteru lassen. Die preußische gebung von der Mehrzahl der verbündeten Regierungen nicht gewünscht gebettelt haben.( Große Heiterkeit. Zustimmung links.) Im Borlage mußte uns überraschen, weil sie als einem dringenden Bewerde, weil diese Regierungen an der Hand der Erfahrungen mit dem Um sturzgefes handelte es sich um strafrechtliche Bestimmungen, dürfniß entsprungen dargestellt wird. Selbst Herr Stöcker fragte heute in ihren Staaten geltenden Vereinsrecht durchaus zufrieden sind, über welche Richter zu entscheiden haben. Ju preußischea im Abgeordnetenhause, was denn geschehen sei, daß in Preußen eine weil sie mit ihrem Vereinsrecht auszukommen glauben und sich der Vereinsgefeß aber handelt es sich um Polizeivoc. solche Vorlage tommen mußte. Auch Herr v. Bötticher hat im Befürchtung hingeben, daß eine ganze Reihe von Bestimmungen schriften, welche preußische Verwaltungsorgane vorigen Jahre anerkannt, daß die Landesgeseze bezüglich dieser Partifulargeſetze, die sie für durchaus nöthig halten im Inter anwenden zur Auflösung von Versammlungen und Vereinen. Was des Vereinswesens das Bedürfniß vollständig decken. Preußen esse der staatlichen Ordnung und des Gemeinwohls, nicht die Bus würde dabei herauskommen nach den Erfahrungen, welche wir in will jezt eine umfassende Revision des Vereinsgefeges vor- ftimmung der gefeßgebenden Faktoren finden, wenn die Materie im Butttamerun( schallende Heiterkeit) mit einem Landrathe und Geheimen Regierungsrathe gemacht haben( fehr richtig! links), zumal nehmen, während die Stelle dazu lediglich hier ist. Unser Antrag Reich angeschnitten wird. ist die mildeste Form eines Proteftes gegen ein solches Borgehen, Also, was hat die preußische Regierung gethan? Sie hat sich wenn die Minister sich dabei lediglich auf die noch nicht ganz eine milde Aufforderung an die Reichsregierung, daß sie den bedent mit dieser Novelle bestrebt, Handhaben zu gewinnen für eine Be- geklärte Auffassung des Vereinsrechts zurückziehen! Daß die preußische lichen Weg, den sie betreten hat, verlassen möge. In Bayern , Baden feitigung der Uebelstände, die sie auf dem Gebiete des Vereins- und Vorlage feine Kriegserklärung gegen den Reichstag sein sollte, und anderen Staaten sollen ähnliche Vorschriften bestehen, wie sie in Bersammlungswesens bemerkt zu haben glaubt( Sehr richtig! rechts); will ich annehmen, aber wir müssen für uns die Meinung in An­Preußen geschaffen werden sollen; aber sind dort solche Dinge vor sie hat sich weiter bemüht, sich bei ihren Vorschlägen innerhalb der spruch nehmen, daß es kaum eine mehr herausfordernde Kriegs­gekommen, wie in Pommern ? Welche Früchte hat denn die be Grenzen und auf der Linie zu halten, die sich bereits in anderen erklärung gegen den Reichstag gab, als eine solche Vorlage in rühmte sächsische Vereinsgefeßgebung getragen? Rennt Herr v. Bötticher Bundesstaaten bewährt haben.( Sehr richtig! rechts.) Nun fagt Breußen einzubringen.( Sehr richtig! links.) Troß des traurigen nicht das fleine Buch Bebels darüber?( Seiterkeit.) In Sachsen sind der Herr Vorredner: ja, in Baden ist es ganz was anderes Eindrucks der Vorlage müffen wir es doch mit Freuden begrüßen, 46 pCt. der Wahlstimmen, in Hamburg fogar 60 pet. sozialdemokratich. als in Preußen, in Baden hat man verständige Beamte daß endlich der Fuchs aus dem Loch heraus ist. Jezt muß der Das Versammlungs- und Vereinsrecht ist eine nothwendige Er-( Heiterkeit rechts), die mißbrauchen solche Vorschriften nicht; in Reichstag ein entscheidendes Wort dahin sprechen: In bezug auf gänzung des Wahlrechts.( Gelächter und Widerspruch rechts.) Was Preußen haben wir nicht die Gewähr dafür. Ja, macht man die Aufhebung des Verbindungsverbots giebt es keinen Aufschub foll denn daraus entstehen, wenn die Wahlen unter ganz ver- denn die Gesetze der Beamten wegen( lebhafte Burufe links), oder mehr! Man sagt im preußischen Abgeordnetenhause: Wie kann schiedenen Bedingungen stattfinden? Man thut so, als ob die Auf- stellt man nicht vielmehr die Beamten zu dem Zweck an, damit sie man den führenden Staat im Reiche majorisiren wollen! Der bebung des Verbindungsverbots eine große Sache sei. Mir fam es die Gesetze fachgemäß und sinngemäß anwenden?( Stürmische preußische Staat versucht aber seinerseits, das Vereinsgeseh so zu darauf an, den Reichsgedanken zu betonen gegenüber dem preußischen Zwischenrufe links.) Und wenn Sie auf dem Gebiet der Handhabung gestalten, daß ein Reichs- Vereinsgefeß erschwert wird.( Zustimmung Bartikularismus. Es ist auffallend, daß daß das preußische der Gefeße in Preußen irgend welche Mißstände bemerkt haben im Zentrum.) Abg. v. Kardorff( Rp.): Ich empfinde es unangenehm, gegens Ministerium die Vorlage eingebracht hat, obgleich die Mehrheit( fürmische Zurufe links) meine Herren, was ist dabei zu lachen? des Abgeordnetenhauses erklärt hatte, daß fie nicht annehm ich sage: wenn Sie in Preußen auf diesem Gebiete irgend welche über einer fompatten gefchloffenen Mehrheit das Wort zu nehmen. bar sei. Ich hoffe, daß die Vorlage auch im preußischen Mißstände bemerkt haben( ftürmische Unterbrechung)- na, ich habe Ich habe das Mißfallen des Hauses schon auf mich geladen Landtage noch scheitern wird und daß das deutsche ja auch gar nicht gefagt, daß ich sie nicht bemerkt habe( au- durch meinen gestrigen Widerspruch gegen die Tagesordnung. Der ich habe nur gefagt; Präsident hat formell das Recht, bei Beschlußunfähigkeit die Volf hinter dem Reichstag stehen und beweisen wird, daß es noch dauernde Zurufe, Glocke des Präsidenten), Tagesordnung zu bestimmen. Wenn ich aber zu Herrn v. Levehow ein reges Intereffe für die Frage der verfassungsmäßigen Vereins- wenn Sie auf diesem Gebiete Mißstände bemerkt haben freiheit hat.( Beifall links.) und nun hören Sie den Nachsah: dann wäre es logisch und gekommen wäre und ihn gebeten hätte, in einem solchen Falle einen Staatssekretär des Innern Dr. v. Bötticher: Wenn der Herr konsequent, wenn Ihr Bestreben dahin ginge, diefe Mißstände zu agrarischen Antrag auf die Tagesordnung zu feßen, fo hätte er es Borredner am Eingang seiner Betrachtungen davon gesprochen hat, befeitigen. Es ist aber nicht logisch und konfequent, der Regierung nicht gethan, weil er die Minorität nicht auf den Gedanken bringen daß die Novelle zum preußischen Vereinsgeseh, welche jetzt der Be- die Mittel vorzuenthalten, in deren Befit sie sich zu sehen wünscht, wollte, daß er sie nicht genügend schüßte.( Widerspruch links). Der rathung des preußischen Abgeordnetenhauses unterliegt, eine Kriegs- um größere Gefahren von dem Gemeinwesen fernzuhalten.( Leb- heute vorliegende Antrag ist keine Neuigkeit, er ist schon einmal au­Nun behauptet der Herr Vorredner, die genommen worden, und ich weiß nicht, weshalb wir erklärung gegen den Reichstag fei, so tann ich ihn ver- haftes Aha! links.) in Prrußen nur uns heute noch einmal damit befassen müffen. fichern, daß die preußische Regierung gar nicht die Neigung Aufhebung des Koalitionsverbots würde bat, mit dem Reichstag irgend welchen Strieg zu führen, und vor zurückgehalten, um dafür Stompensationen einzuheimfen. Nein, Wenn der Zweck der sein sollte, die preußische Regierung, das allem nicht einen Krieg mit dem Reichstag zu provoziren. es war nicht die Absicht. Aber ich frage den Herrn Ab preußische Abgeordnetenhaus oder gar das preußische Herrenhaus Und wenn weiter der Herr Vorredner behauptet hat, daß geordneten Ridert: wenn heut die preußische Regierung ge- einzuschüchtern, so schießt man vollständig feht. Das Reich ist aus die Novelle zum preußischen Vereinsrecht ein Ausdruck des Par kommen wäre, hätte ein Gesetz vorgelegt mit dem Wortlaut des hier ständig in bezug auf das Vereinswesen, aber so lange da titularismus der schlechtesten Sorte sei( Sehr richtig! links), so habe vorliegenden Antrags und ein zweites Gesez, in welchem nun die von kein Gebrauch gemacht wird, müssen doch die Einzelstaaten ich ihm darauf zu erwidern, daß die preußische Regierung sich nur jenigen Korrekturen sind, welche die preußische Regierung für noth- ihre Gesetzgebung fortbilden können. Für ein Reichsgesetz find eines ihr verfaffungsmäßig zustehenden Rechtes bedient hat( Sehr wendig hält, ba würde er wieder der Erfte gewefen sein, die Chancen doch sehr aussichtslos. Die Herren, die hinter Herrn Rickert stehen, wollen nur die richtig! rechts), indem sie dahin gestrebt hat, die Mängel, die das der sagte: warum schmeißt man die beiden Sachen nicht zusammen? preußische Vereinsrecht zeigt, zu heben und das Vereins- und Ver. Wenn man das Vereinsrecht ändern will, weshalb dann nicht ein Freiheit; das allgemeine Wahlrecht tann aber nur fammlungsrecht selbst zu verbessern.( Lachen links und in der Mitte.) Gesetz? Wozu zwei Geseye? Ich kann nicht glauben, daß es an- bei einer gewissen Beschränkung des Bereins Versammlungsrechts aufrecht erhalten Ja, meine Herren, Sie mögen nun in den Vorschlägen der preußischen gezeigt gewesen wäre, hier im Wege eines besonderen Antrages vor und ( Widerspruch tints.) Unter Aufhebung des Novelle Verbesserungen erblicken oder nicht das, was die preußischen zugehen, und ich fann nun einmal von der Auffassung nicht werden. Regierung mit der Novelle beabsichtigt hat, glaube ich beffer be- laffen, daß dieser Antrag blos die Handhabe hat sein sollen, um Berbindungsverbots hätten weder die urtheilen zu fönnen als wie die Herren Mitglieder des hohen darüber sich zu beschweren, daß nun die preußische Regierung mit bündeten Regierungen noch die tonservativen Hauses, die meine Ausführungen mit ihrem Gelächter begleiten. Schärferen Waffen gegen den Mißbrauch des Vereins- und Ber- Parteien das Bürgerliche Gesetzbuch genehmigt. Nun hat der Herr Vorredner weiter behauptet, die preußische Regie- fammlungsrechts vorgehen will. Nun, meine Herren, glaube ich, Die Zusage des Reichskanzlers ist nicht ohne Widerspruch abgegeben rung wäre gar nicht berechtigt gewesen, eine solche Novelle einzu- Sie tönnen das Schicksal der preußischen Vorlage ruhig worden. Herr v. Stumm hat Widerspruch erhoben und Einschränkungen ( Sehr der Versammlungsfreiheit verlangt, und bagegen ist niemand auf­bringen. Er hat die altbekannte Deduttion hier von neuem wieber den preußischen gefehgeberischen Faktoren überlassen. vorgebracht, daß der Artikel 4 der Reichsverfassung diejenigen richtig! rechts.) Ich glaube nicht, daß irgend ein Botum getreten. Der Reichetangler fonnte ein bindendes Bersprechen nicht Materien enthalte, die, wenn sie gesetzgeberisch behandelt werden des Reichstags auf den Entschluß der preußischen gesetzgeberischen abgeben, er war doch an die Zustimmung des preußischen Parlaments follen, ausschließlich auf dem Wege der Reichs- Gefeßgebung in An- Fattoren einen entscheidenden Einfluß haben wird.( Unrube und gebunden! Ich weiß nicht, weshalb man die Sache zu griff genommen werden müssen. Dieser altbefannten Debuttion Burufe lints.) Nein, meine Herren, vielleicht könnten Sie fich der einer jo mächtigen Staatsattion aufbauschen gegenüber habe auch ich nur auf meine ebenso altbekannte Gegen- Hoffnung hingeben, baß hier die vermehrten und vielleicht auch will. Die Sozialdemokratie pflegt es immer so darzustellen, als

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