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3. 122. 14. Jahrgang. 1. Beilage des ,, Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 27. Mai 1897,

Projek v. Taufh- v. Lükow.

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eine Fülle von Wissen über alle möglichen Dinge mit mir herum, gemacht habe, ihn aus seiner Stellung als Leiter der Polizei in den ich war fortwährend in Angst, ob ich nicht in meinen Aus Reichslanden zu verdrängen. Die Rechtsanwälte Dr. Sello und Dritter Tag. Mittwoch, 26. Mai. fagen zu weit ginge, ob ich nicht da und dort anstoße Dr. Schwindt beantragen gleichfalls die Ladung des Polizei­Der Vorsitzende, Landgerichts- Direktor Rösler, bemerkt, daß und war in fortwährendem Kampf mit mir selbst, was ich raths Zahn, um gerade das Gegentheil dieser Behauptungen von meiner Wissenschaft verrathen dürfe und was nicht. er die zu heute geladenen Beugen wieder entlassen müsse, da er im Präsident: Sie sind sich doch klar darüber, daß auch der gegen zu erweisen. Oberstaatsanwalt Drescher erklärt sich man diese Ladung, da fich bei günstigsten Falle heute nur die Vernehmung der beiden Angeklagten Beamte unter keinen Umständen einen Meineid leisten darf. Hineinziehung immer neuer Momente ins Uferlose verlieren würde. der zu Ende führen könne. Oberstaatsanwalt und Wertheidiger erklären, v. Tausch: Gewiß. Das wollte ich auch für mich nicht Der Gerichtshof beschließt nach kurzer Berathung, den Antrag daß sie sich Mühe geben werden, nicht Dinge in die Verhandlung in Anspruch nehmen, ich wollte nur sagen, daß ich immer abzulehnen, weil er zum einen Theil nur aufurtheile sich beziehe, zu ziehen, die außerhalb des Rahmens der Anklage liegen. Längere im Zweifel darüber war, was ich, ohne Verlegung meiner Eides zum andern Theil nicht genügende Thatsachen angegeben seien, die Erörterungen knüpfen fich an den Antrag der Vertheidiger pflicht, sagen müsse oder aber nicht zu sagen brauche. erweisen könnten, daß v. Tausch gegen Bahn animos war. Lützow's, den Außerdem ist mir die Gabe der Rhetorit nicht gegeben; Polizeirath Bahn in Straßburg  R.-A. Dr. Lubszynsti: Der Angeklagte v. Tausch hat in ich fann logisch denken, aber fann mich nicht ganz präzise aus seinem als Zeugen zu laden. Oberstaatsanwalt Drescher giebt zu be- drücken, so daß ich oft das Gegentheil von dem denten, daß, wenn dieser Zeuge darüber vernommen werden soll, ausdrücke, was ich meine. Berichte an den Polizeipräsidenten Das ist mir schon oft in b. Tausch gegen ihn eine Animofität gehabt und befomischer Weise nahe gelegt worden.- Rechtsanwalt Dr. Geilo: angedeutet, daß sechs Personen in den höchsten Staatsämtern Ver strebt war, ihn aus seinem Amte zu verdrängen, Ist dem Angeklagten v. Tausch überhaupt einmal in amtlicher faffer der Depesche in den Münch. N. N." sein könnten, nämlich die Gefahr vorliege, die Verhandlungen schließlich doch weit über eise Kunde davon geworden, daß die vom Kriegsministerium Minister Miquel, Minister Eulenburg, Herr v. Lucanus, General den genwärtigen Rahmen, der möglichst inne gehalten werden soll, eingeleitete Untersuchung gegen Unbekannt" fein Ergebniß gehabt. Sahnke, Minister v. Röller und v. Bötticher. Woher hirausgehen könnten. Außerdem müssen die Thatsachen be hat? hatte der Angeklagte diese Kenntniß? v. Tausch: Nicht von Hr. Oberstlieute ſtimmt angegeben werden, über welche Bolizeirath 3 a hn ver- nant Gäbe hat mir nur einmal geſprächsweise gefagt: us ber Agenten, sondern von Privatpersonen.- R.- A. Zubszynski: nommen werden soll, da ja die vorgesetzte Behörde diese kennen muß, Sache ist nichts geworden. R.-A. Dr. Holz: Wenn der An- Was nennt der Vertheidiger autoritative Seite? Von autoritativer Seite oder bloß gesprächsweise? Präs.: ehe sie beurtheilen fann, ob und wieweit sie das Gebot der geklagte dem Oberſilieutenant Gäde in dieser Sache attachirt war, ubszynski: Leute, die über die Bedeutung solcher Aussagen Rechtsanwalt Amts verschwiegenheit aufheben wolle. so ist solche Mittheilung des letzteren doch gewiß genügend. Rechts­Ter Gerichtshof behält sich eine Beschlußfaffung über den anwalt Dr. Sello: Waren dem Angeklagten überhaupt irgend welche, urtheilsfähig sind und sie jeden Augenblick mit Beweisen belegen Antrag vor. Rechtsanwalt Dr. Lubszy usti bittet um über Vermuthungen hinausgehende Thatsachen dafür bekannt Auskunft über das Schicksal seines Antrages, den Herrn Minister geworden, daß die Quittung gefälscht war?- Angefl.: Nein. v. d. Ncke zu laden. Der Vorsißende erklärt, daß der Gerichtshof Rechtsanwalt Dr. Sello: Der stenographische Bericht zeigt, daß den Antag abgelehnt habe. der Angeklagte v. Tausch allein vom Borsigenden 86 Mal befragt Der Gerichtshof beschließt die Verlesung der Vernehmung Prozesses, welche geraume Zeit in Anspruch nimmt. Kukutsch's aus dem stenographischen Bericht des Leckert- Lützow­

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worden ist.

Widersprüche.

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war.

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tönnen. v. Tausch: Ich nenne diese Personen nicht. Rechtsanwalt Lubszynski: Hat Herr Tausch von dem Ver­dacht betreffs der Köller'schen Autorschaft auch anderweit Mittheilung gemacht oder nur beim Kriegsministerium? Rechtsanwalt Dr. Sello: Ich muß besonders betonen, daß der Angeklagte zu den ganzen Mittheilungen doch von seiner vorgefeßten Behörde aufgefordert worden iſt.

ausdrücken können.

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v. Tausch als Hilfskraft des Kriegsministeriums. Sie einen bestimmten Verdacht gehabt haben, daß die Quittung Präs: Angekl. v. Tausch, Sie haben gestern zugestanden, daß Rechtsanwalt Dr. Lubsayusti: Ich frage den Angeklagten gefälscht sei Sie geben doch zu, daß Sie als Kriminalbeamter zur v. Tausch, ob denn der Oberstlieutenant Gäde oder er selbst den Verfolgung trafbarer Handlungen mitzuwirken hatten. v. Tausch: Verdacht auf das Literarische Bureau gelenkt hat?- Angefl.: Als Beamte an sich ja, in diesem Falle nicht. Ich hatte in diesem Nach Beendigung der Verlesung hebt Rechtsanwalt Dr. Sello Nein, ich habe auf grund der Mittheilungen Lügow's den Ver Falle wesentlich nur die Aufgaben einer polizeilichen Hilfs hervor, daß bei dem ganzen forensischen Duell zwischen v. Lützow   dacht zuerst ausgesprochen.- Rechtsanwalt Dr. Lubszynski: fraft des priegsministeriums und hielt es gegen das und Kukutsch der Obersilieutenant Gäde anwesend Wie fommt es dann, daß der Angeklagte in seinem Bericht Staatsinteresse, gegen v. Lützow   wegen der Quittungs  - Oberstaatsanwalt Drescher: Wenn darin etwa der Vorwurf an den Polizeipräsidenten gemeldet hat, daß der Obersta fälschung vorz gehen, zumal Oberstlieutenant Gäde gesagt hatte: Für liegen soll, daß der Oberstlieutenant Gäde dann dasselbe gethan, lieutenant Gäde den Verdacht auf das Literarische uns ist die Sche abgemacht, wir wünschen weiter feine Verfolgung. wie der Angeklagte v. Tausch, so muß ich denselben doch aufs ent- Bureau lenkte. Angekl: Ich hätte es ja auch anders -Präs.: Ht der Oberfilieutenant Gäde nicht hinzugefügt: Was schiedenste dagegen verwahren. Oberstlieutenant Gäde war gar Präs.: Ich meine, Sie hätten es Sie weitert hun wollen, ist Ihre Sache. v. Tausch nicht im Besitze des Beweismaterials, das der Angeklagte v. Tausch anders ausdrücken müssen. Sie mußten doch davon übe Gewiß; ich um aber das als Wint, daß ich eine Strafverfolgung in der Tasche bei sich trug. Er fannte auch gar nicht das Verhältniß, zeugt sein, daß eine solche Mittheilung nicht ohne Wichtigkeit sein unterlassen solte. Präs.: Wie so war durch die Verfolgung welches zwischen v. Lützow   und v. Tausch obwaltete.- Rechtsanwalt fonnte. v. Tausch: Ich habe den Bericht auf Anordnung des Lühow's das Caatsinteresse gefährdet?- v. Tausch: Ich hatte Dr. Sello: Der Angeklagte v. Tausch war ebenso Zeuge wie Herr Geh. Raths Muhl schnell anfertigen müssen; er war auch nur das Gefühl, daß das Staatsinteresse leide, wenn in öffentlicher Gäde Zeuge war. Im übrigen verwahre ich mich auf das ent- für den Präsidenten bestimmt. Ich habe mich darin vielleicht nicht Verhandlung de Kampf zweier Minister in die Erscheinung treten schiedenste dagegen, daß ich gegen den Oberstlieutenant Gäde einen ganz korrekt ausgedrückt, ich wollte nur bezug nehmen auf den Vers würde. Bre: Hatten Sie etwa ein persönliches Interesse Vorwurf erheben wollte. Wenn das meine Absicht wäre, so wäre brief, durch welchen der Verdacht auf das literarische Bureau gelenkt an der Nichtv: folgung Lühow's, da doch Herr Staatssekretär ich Mannes genug, ihn offen zu erheben, aber nicht versteckt! wurde. R.-A. Dr. Sello: Aus dem Bericht ist doch herauszulesen, v. Marschall in den ganzen Prozesse kein Staatsinteresse gefährdet sah. Rechtsanwalt Dr. Holz macht auf kleine Verschiedenheiten zwischen daß zuerst Herr v. Tausch den Verdacht auf das literarische Bureau v. Tausch: Ih hatte gar kein Interesse daran, den Lützow der Strafe zu dem damaligen Zeugniß des v. Tausch und seiner heutigen Aussage gelenkt hatte und daß nach Ansicht des Berichterstatters der Verdacht entziehen. Pris  : Es werden nun aber mehrere Momente au- aufmerksam. Präs.: Aber, meine Herren, wir urtheilen doch sich nachher mehr und mehr auf das Literarische Bureau konzentrirte. geführt, die diese Absicht bei Ihnen als vorliegend erweisen sollen. hier als Menschen über Menschen. Wenn verlangt wird, daß mit R.-A. Dr. Lubfzynski geht die Einzelheiten des qu. Berichts Sie sollen den Angeklagten v. Lüßow in der Ver- mathematischer Genauigkeit jedes Wort einer Aussage mit einer noch weiter durch; er frägt, ob Oberst Gäde an Tausch wirklich bandlung von 4. Dezember sehr geschont haben. Warum früheren Aussage übereinstimmen muß, dann möge einen Mittheilungen gemacht, daß er auch noch nach der Münchener schwiegen Sie auch noch, als in der Kukutsch Quittungsfache v. Lüßow Gott   davor behüten, jemals als Zeuge vor- Depesche verschiedene Artikel ähnlichen Inhalts inspirirt habe.- direkt di Unwahrheit sagte? Warum traten Sie nicht geladen zu werden. Rechtsanwalt Dr. Lubszynski v. Tausch: Ja wohl, öfters sogar, und noch ganz andere. auf und erklärten, daß Sie schon damals von der Fälschung der stellt durch Befragen des Angeklagten v. Tausch fest: Dieser habe( Rechtsanwalt Sello nimmt Rücksprache mit Quittung duch Lükom überzeugt waren. v. Tausch: Ich war heute und gestern immer betont, daß es seine eifrigste Sorge war, seinem Klienten v. Tausch und dieser ertiärt:) ja Hauptzeug in dieser Sache, mußte also doch noch darüber ver- daß diese Dinge nicht zum Gegenstande öffentlicher Erörterungen v. Tausch: nommen wenen; mich vorzeitig in die Verhandlung einzumischen, würden. Andererseits aber hat er zwei Tage vor seiner Behörde bestimmt, also sekreter Art; ich werde mich darüber Dieser Bericht war nur für meine vorgesetzte hatte ich then Grund. Den Lühow zu schonen, hatte ich keinen Vernehmung dem Journalist en Liman Anlaß. Au würde ich nie absichtlich auf einen Unschuldigen un- Quittung gezeigt und den Verdacht der Fälschung Gäde vernommen werden. die erst äußern, wenn Herr v. Windheim und Oberst begründeten Berdacht ruhen lassen. E2 tommt bei Gelegenheit offen ausgesprochen. von Tausch: Das habe ich dieser Fragestellungen wieder, wie schon öfters, zu einem heftigen gewiffermaßen in der Nothwehr gethan. Ich habe aber Herrn Siman Zusammenprall zwischen den Rechtsanwälten Dr. Sello und um Diskretion gebeten. v. Taif ch( mit erhobener Stimme fortfahrend): Das würde durch die Vertheidigung Lützow's und die daran sich knüpfenden alle Animosität zu unterlassen. Man komme nicht weiter, wenn sich Ueber die Art der Befragung Dr. Lubszynski; der Vorsitzende nimmt Veranlassung zu bitten, mein Grechtigteitsgefühl nicht zulassen, dafür Schlußfolgerungen der letzteren fommt es zu scharfen Auseinander die beiderseitigen Vertheidiger immer bemühen, den Geschworenen bin id bei meinen Behörden bekannt. Rechts- fetzungen zwischen den Rechtsanwälten Dr. Schwindt und die Unglaubwürdigkeit des anderen Angeklagten vorzuführen. Das anwalt Ir. Holz: Der stenographische Bericht zeigt, daß Dr. Lubszynski. Letterer erklärt, daß er sich jede Kritik seiner v. Taufe auch nicht gesprochen hat, als er dazu berufen Thätigkeit seitens des Mitvertheidigers verbitte, da er nur der war, sofern daß er sich alles mit der Zange hat herausziehen Disziplin des Vorsitzenden unterstehe. Iaffen.

v. Tausch's Gerechtigkeitsgefühl.

Beamten- Eid und Zengen- Eid.

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v. Zusch: Die Entdeckung der Urkundenfälschung war mir ganz gleigiltig. Ich hatte als preußischer Beamter blos immer Sorge, daß die Einzelheiten der Affäre v. Köller und 2. Brouft nicht in die Deffentlichkeit gezogen würden. Ich hatte nur in eschränktem Maße von meiner vorgesetzten Behörde die Erlaubni erhalten, auszusagen und war in einer sehr peinlichen Lage, dach mir immer überlegen mußte, ob ich diese Erlaubniß nicht übehreite. Oberstaatsanwalt Drescher: Der Zeugeneid verpflicht den Zeugen auch, nichts zu verschweigen. Der Beklagte war über daz Zustandekommen der Quittung befragt worden, worden, er wußte, daß die Quittung gefälscht var und sagte nichts davon, ebensowenig produ airte er e beiden Briefe Lühow's, die er in seiner Mappe bet fich trug. Er brachte sie wohlweislich aber fofort zum Vorschein, als Qüiw gegen ihn selbst vorging.- Präs.: Hatten Sie dem Kenntniß davon, daß Lützow   Sie der Beihilfe zur Quittungilschung bezichtigen wolle? v. Tausch: Nein. Präs: ann waren die Briefe allerdings fein Beweis für eine stattgehab Fälschung und vom Standpunkte des damaligen Prozesses fann mais vielleicht verstehen, daß der Augeklagte v. Tausch die Briefe ni vorgelegt hat. Oberstaatsanwalt Drescher: 3u jener Beiba doch Tausch schon zu Major Gäde über die Fälschung fich geäuß hatte, waren die Briefe vom Standpunkt Tausch's aus allerdings ne tolossale Belastung Lügow's und Ent­I astung ausch's; daher die Produktion am folgenden Tage, als Lügonegen ihn verging. Präs: Heute ist aber auch

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v. Tausch bringt Lucanus in Verdacht. Rechtsanwalt Dr. Lubszynski wünscht ferner Auskunft darüber, wie v. Tausch dazu gekommen sei, in dem Bericht, Urheber des Telegramms der Münchener Neuest. Nachr."), auch den er über die ganze Angelegenheit( Recherchen nach dem Chef des Zivilkabinets v. Lucanus als den vermeintlichen Ver­faffer zu nennen.

den

sei die bedauerliche Folge der Zusammenlegung der beiden An­lagen.

Wie v. Tausch seine Agenten verhaften liek. Die Anklage wirft dem Angeklagten v. Tausch vor, daß er seine Pflicht vernachlässigt habe, indem er den v. Lüßow nicht schon am Abend des 9. Oktober, sondern erst am 10. Oktober morgens habe v. Lützow   vor seiner Abführung noch Geld gegeben habe. v. Tausch verhaften lassen. Außerdem wird ihm vorgeworfen, daß er dem erklärt den Aufschub der Verhaftung mit technischen Schwierigkeiten und mit seiner förperlichen Ermattung an jenem Tage. Daß er einem Agenten, der ihm fünf Jahre gedient, auch noch 10 m. ge geben habe, sei doch nur ein Ausdruck von Humanität, die Der Bericht an den Polizeipräsidenten v. Winder auch anderen Verhafteten gegenüber schon oft bewiesen, wenn er beim wird verlesen und lautet, soweit im Zuschauerraum die Ver- solchen z. B. habe Essen geben laffen. lesung vernehmlich war, im wesentlichen wie folgt:

Wie v. Tausch seinen Vorgesetzten berichtet.

Die gemüthliche Haussuchung.

Nach Erscheinen der Depesche in den Münchener Neuesten Nachrichten"( über die Militär- Strafprozeß- Reform) sei in weiten Präs: Sie sollen auch, als Haussuchung bei Lützow   alle Kreisen die Ueberzeugung verbreitet gewesen, daß nur eine sehr geordnet worden war, Ihren Beamten so lose Instruktionen für gut orientirten, in hoher Staatsstelle stehende Person der die Haussuchung gegeben haben, daß diese nichts damit anzufangen Urheber sein könne. Genannt wurden mir unter anderen wußten. Darauf soll Ihre Bewertung schließen lassen:" Haus Personen die Minister Bötticher, Eulenbucg, fuchung müssen Sie halten, aber finden werden Sie nichts!" v. Röller, Miquel, General Habnte und Zivil­v. Tausch: Ich habe absichtlich selber nichts gethan, um den fabinets Chef Lucanus. Die Depesche sei jedenfalls Verdacht fernzuhalten, als wollte ich meinem Agenten Hilfe leisten. nur abgeschickt worden, unt gegen Bronsart den Deshalb habe ich auch zu dem Wachtmeister gesagt: Haussuchung Verdacht aufzubringen, daß er Preßverbindungen müssen Sie halten, aber Lühow giebt Ihnen heraus, habe. Er habe v. Lützow   mit den Recherchen beauftragt; dieser was er hat. Dies ist auch meine Meinung gewesen. Ich war fei nach einigen Tagen gekommen und habe gesagt, die Depesche der Ueberzeugung und bin es noch heute, daß v. Lützow   wirklich der stamme aus dem Literarischen Bureau des Ministerium des Innern; Düpirte war und gern herausgeben werde, was beweisen könnte, er habe aber die Richtigkeit dieser Meldung Lüßom gegenüber so daß er dupirt worden. Präs.: Aber aus dieser Bemerkung fort bezweifelt und Beweise für seine Behauptung verlangt. mußten ja Ihre Beamten schließen, daß Sie nicht haussuchen, Rächster Tage habe er durch Major Gäde erfahren, daß der sondern sich damit begnügen sollten, was ihnen v. Lützow   gab.- Verdacht des Kriegsministers auf das Literarische v. Tausch: Ja, was der Beamte sich dachte, weiß ich Bureau sich noch mehr konzentrirt habe. Weiter habe ihm Herr nicht; aber ich glaube nicht, daß er diesen Sinn mir unterlegt hat. Gäde erzählt: Eines Tages sei Exzellenz Hohenlohe zu präs.: Jie haben aber an Lützow   auch noch nach seiner Baste Herrn Minister Bronsart gekommen und habe ihn entlaffung Geld gegeben. gefragt, ob Herr Bronfart den Minister Röller empfangen feines Gehaltes. v. Tausch: Das war nur der Rest Präs.: Wann wird das Gehalt bezahlt. wolle. Daraufhin habe Herr v. Köller den Besuch gemacht, und v. Tausch: Am ersten jeden Monats und am 15., weil die Leute bei dieser Gelegenheit habe Herr v. Röller zugestanden, sonst immer schon am zweiten um Vorschuß kommen. daß er auch noch nach Erscheinen jener Depesche Artikel ähnlichen Inhalts inspirirt habe. Polizeimoral. Herr Major Gäde habe ihm weiter erzählt, daß Herr v. Köller Ein weiterer Vorwurf der pflichtwidrigen Schonung des dies auch gelegentlich der Leylinger Jagd dem General v. Lihow besteht darin: Trotzdem v. Tausch schon in der v. Plessen gegenüber zugestanden habe. Rututsch- Affaire mit v. Lüßow sehr böse Erfahrungen gemacht hatte,

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Später sei Tausch zu Herrn v. Köller gerufen worden und hat er doch in seinem nachträglichen Bericht an den Polizei habe ihn diefer bei dieser Gelegenheit gefragt, ob er wüßte, wer präsidenten behauptet, daß ihm v. Lützow   seines Wissens nie die der Urheber der Depesche in den Münch. N. Nachr." fei, oder ob unwahrheit gefagt habe. Präs.: Wir wollen Sie das er fich der Berdacht der Inspiration schon auf bestimmte Personen tlären? Angell. v. Tausch: Ich habe schon gesagt, daß das Arbeiten gelenkt habe. Ich nannte ihm bezüglich des Nachsages einige mit den Agenten äußerst schwierig ist und daß es für einen Kriminal Namen, darunter auch den von Lucanu 3. Nach dessen An- tommiffarius oft nicht angängig erscheint, einen Stein auf einen hörung erwiderte mir Köller: Ich sehe, daß Sie richtig Agenten zu werfen. Außerdem ist ein Unterschied, ob man vor orientirt sind". Er lege großen Werth darauf, daß der Verfasser Gericht Aussagen macht oder blos einen Bericht erstattet. ermittelt werde, und ich sollte auch die größten Geld. In einem Bericht richtet man sich so ein, daß man gerade opfer nicht scheuen, wenn ich diesen Zweck glaube erreichen noch so durchschlüpft; wenn wir alles aussagten, was wir zu können.

ein andere Standpunkt für Tausch möglich und dieser muß auch hervorgehm werden. v. Tausch: Diese Briefe fielen mir erst ein, ich sah, daß Lützow   alles leugnete und mich beschuldige wollte.- Präs: Ich glaube wirklich nicht, daß wir r jedes Wort und jede Leistung oder Unterlassung der Angeklagte aufs Minutiöseste durchgehen können. Wir würden uns sonst Bodenlose verlieren und in eine Superrevision des danligen Prozesses eintreten, die zu nichts führen würde. Staatsanwalt Dr. Eger: Die Anklagebehörde steht allerdings f dem Standpunkte, daß es durchaus nothwendig ist, den Geschrenen ein flares Bild der damaligen Verhandlungen vorzuführeidamit sie im stande sind, selbst zu beurtheilen, ob der Angeklagte Tausch seine Eidespflicht verletzt hat. Die Herren Geschworen müssen selbst beurtheilen tönnen, ob der Angeklagte, als er übedie Quittungsaffäre vernommen wurde, nicht ver­pflichtet w fofort seine ganze Wissenschaft darüber mit­autheilen.-3 räs.: Ich muß auf meinem Standpunkte verharren, daß es nichmöglich ist, den Geschworenen die ganze vorige Ver handlung ner vorzuführen und ihnen ein genaues Bild derselben zu geben. ist nicht einmal möglich an der Hand des steno­graphischen richtes, denn da fehlt noch etwas ganz Wesentliches: die Mienenie Geberden, die Geften. Einzelne Aeußerungen aus jener Verhaung herauszugreifen und den Angeklagten daraufhin wissen, würden wir unsere Behörden oft in die größte festzunagelnirde nach meiner Ansicht einem objektiven Verfahren nicht Verlegenheit bringen. Präf.: Sie haben uns gestern entsprechen.Staatsanw. Dr. Eger: Gerade deshalb habe ich schon gefagt, daß die besten Agenten oft die unsaubersten einmal denntrag gestellt, den Abschnitt, in welchem die Ver­find. Sind Sie nicht der Meinung, daß es höchst bedenkliche Bu handlungen er den Fall Kukutsch enthalten sind aus dem steno  - Nach Wiederaufnahme der Sigung überreicht Rechtsanwalt stände herbeiführen könnte, wenn ein solches mauvais sujet fchlechte graphischen ericht zu verlesen.- Rechtsanwalt Dr. Sello: Dr. Holz seinen formulirten Antrag auf Ladung des Polizeirathe Dinge treibe und doch der oberste Polizeichef nicht in der Dann muß beantragen, den ganzen stenographischen Bericht Bahn. Er soll befunden, daß dem Angeklagten v. Tausch seit Lage wäre, die Wahrheit über zu verlesen. Angell. v. Zausch: Ich bitte zu bedenken, daß ich der Schnabele Affäre in den Reichslanden Schwierigkeiten erfahren. einen solchen Agenten 31 Angeklagter D. Tausch: Wir Kriminal doch nichin 3enge wie jeder andere war. Ich trug erwuchsen, daß v. Tausch animos gegen ihn war und Versuche kommissare müssen gerade in dem Verkehr mit den genien

( Mittagspause.) Bahn's Vorladung abgelehut.