Au die Arbeiterschaft Teutschlands!
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Gerichts- Beitung.
Vom Streiffomitee der Tischler in Rostock wird uns jaber der Bürgermeister habe an seine Ehre appellirt und des Mutter als Beugin vor. Ihr Zeugniß hielt der Gerichtshof aber telegraphisch mitgetheilt, daß 28 Tischler von Berlin dort ein- balb könne er nicht. Im Anfang verhielt sich unsere Behörde den für unerheblich. Kläger wurde mit der Begründung abgewiesen, getroffen seien. Die Berliner Tischler werden ersucht, den Zu- Streifenden gegenüber in der Deffentlichkeit paffiv, das heißt er hätte nachweisen müssen, daß nicht durch sein eigenes Verzug nach Rostoc abzuhalten, um ihren Kollegen den Lohnkampf sie handhabte das sächsische Vereinsrecht so, wie eine pflicht schulden die beiden Attorde liegen blieben. Da er es nicht vermocht nicht zu erschweren. getreue Behörde in Sachsen das eben ganz selbstverständlich habe, die behauptete Erkrankung nachzuweisen, müffe er den Schaden Die Klage der Buchdrucker Gasch, Kressin und Genossen thut. In letzter Zeit hat sie ihre Pflicht aber in ganz fragen. Hätte nicht in dem hier berichteten Falle die Beklagte gegen den Vorstand des Buchdrucker- Werbandes wegen besonders eifriger Weise erfüllt. Die Holzarbeiter Mohs und ihre Behauptung, daß den Kläger ein Verschulden treffe, beweisen des Ausschlusses der Kläger aus dem Verband sollte gestern in Meusch aus Leipzig , die ihre Kollegen in Geringswalde bei dem müssen? Muß nicht nach rechtlichen Grundsätzen beweisen, wer Berlin vor der VI. Zivilstraffammer am Landgericht I verhandelt Streit durch Referate 2c. unterstützten, wurden auf sechs Monate behauptet? werden, wurde aber bis zum 24. September vertagt, um dem An- aus der Amtshauptmannschaft ausgewiesen. Außer der 1. Mais Die Frage, ob Geflügelschlächtereien Schlächtereien im walt des beklagten Vorstandes Gelegenheit zu geben, auf einen Bersammlung wurden nach einander drei Versammlungen der Sinne des§ 16 der Gewerbe- Ordnung sind, hatte der dritte Schriftsatz des tlägerischen Anwalts zu antworten.d Streifenden verboten. Mündlich begründete der Bürgermeister diese Senat des Ober Verwaltungsgerichts in seiner legten Für die streikenden Neu- Isenburger Wäscherinnen gingen Maßregel damit, daß Versammlungen nur noch genehmigt würden, Sigung zu entscheiden. Dem Gericht lagen zwei faft gleiche Rechtsferner ein: Von den Plätterinnen Berlins 20,-. Von Kölner würden, weil die Streifenden sich auf ungefeßlichem Wege befänden. der Geflügelhändler Jden in Mariendorf wurden von den Behörden wenn sie zur bedingungslosen Beilegung des Streits einberufen fälle zur Prüfung vor. Der Gänsemäster Hübner in Wriezen und Genossinnen 20,-. Bon Chemnitzer Genossinnen 20,-. Von Genossinnen 9,-. 11,35, Nr. 88 5,80 Auf Listen: Nr. 14, 86 16,55, Nr. 82 Die Fabrikanten, die sich bis heute noch nicht haben bewegen lassen, aufgefordert, die Erlaubniß zum Schlächtereibetriebe in der im§ 16 11,35, Nr. 88 5,80, Nr. 84 11,80, Mr. 18 13,90, 9r. 85 12,05, ihren Arbeitern die Legitimationspapiere herauszugeben, befinden sich der Gewerbe- Ordnung vorgeschriebenen Weise nachzusuchen. Die Polizei Nr. 91, 92, 93, 94, 95 12,35. Summa 152,80. Bereits quittirt hoffentlich nach Annahme des Bürgermeisters auf ganz gefeßlichem erblickte die Merkmale eines Schlächtereibetriebes darin, daß sie ihre zwei556,80. Buſammen 709,10 M. Weitere Beiträge nimmt dankend Wege, warum sollte er auch anders denken? Hat doch das Schöffen- beinige Waare vor dem Verkauf massenhaft tödteten. Hübner und Iden entgegen: Frau Wengels, Fruchtstr. 30. uiduis band o gericht in diesem Falle ebenfalls zu gunsten der Fabrikanten ent- beschritten den Weg des Verwaltungsstreit- Verfahrens. Das Ober schieden! Erst das Landgericht wird hier Remedur schaffen Verwaltungsgericht erkannte zu ihren gunsten und führte aus: Deutsches Reich . hoffentlich. Aber bis dahin ist auch das Vierteljahr Nach dem Sprachgebrauch zur Zeit des Erlasses der preußischen verstrichen, auf welche Zeit fich die Fabrikanten dem Kartell ver- Gewerbe- Ordnung von 1845, sowie nach dem beim Erlaß der Das Aufblühen in der Textilindustrie, das sich auch für die schrieben haben, und dann werden sie sich vielleicht bedanken, noch Reich 3 Gewerbe Ordnung bezögen fich die Begriffe Aktionäre der Jutespinnerei und Weberei Bremen " weiter den vor allem für sie aussichtslosen Kampf weiterzuführen. Schlachthaus, Schlächterei, Schlächter auf keinen Fall auf in einer Steigerung der Dividende für 1896: 12 pet.-be- Die besten Geschäfte bei diesem Kampfe machen die Kleinfabrikanten. das Schlachten von Geflügel und Fischen. Auch habe sich der merkbar machte, zeitigte für die im Betriebe beschäftigten Arbeiter Diese waren nämlich so helle, sich dem Kartell nicht anzuschließen, Minister für Handel und Gewerbe in einer Auskunft in diesem und Arbeiterinnen nicht etwa gleichzeitig eine Verbesserung, sondern und da es infolge des Streits nicht an Arbeitskräften mangelt, haben Sinne ausgesprochen. Die Geflügelschlächtereien fielen also nicht einen steten Niedergang der Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Mehr fie fast ausnahmslos ihren Betrieb verdoppelt. Die Holzarbeiter unter den§ 16 der Gewerbe-Ordnung.ne und mehr wurde in den letzten Jahren das Loos der ohnehin organisation, die von den 550 Stublarbeitern in Geringswalde schlechtgestelltesten Arbeiterkategorien ein unerträgliches. Löhne für ca. 500 zu ihren Mitgliedern zählte, war früher in der Umgegend verheirathete Arbeiter von 14-16 M. für 14 tägige Arbeits- nur schwach vertreten. Durch den Streit sind auch die dortigen leistung sind feine Seltenheit. Der Durchschnittslohn der Arbeite- Kollegen aufgewacht; in Waldheim hat sich die Mitgliederzahl Ein schweres Vergehen im Amte ließ fich der Polizeirinnen ist ebenfalls 14-15 M. pro 14 Tage. Dazu kommt für diese der Organisation um 200, in Mittweida um 80 gesteigert und in achtmeister Richard Hartleb dadurch zu schulden kommen, daß die denkbar unwürdigste Behandlung. Gemeinsames Umkleiden Hartha und anderen Orten verdoppelt und verdreifacht. Man sieht aus er die auf dem Polizeibureau abgegebenen werthvolleren Fundder männlichen und weiblichen Arbeiter in einem Raum war an der alledem, die Geringswalder Stublarbeiter sind ein wackeres Völkchen, gegenstände sich aneignete und die diesbezüglichen Protokolle ver. Tagesordnung. Einen Hoffnungsstrahl auf Besserung warf in diese und es lohnt sich wohl, daß die Arbeiterschaft aller Orten dieser nichtete. Sein Bergehen entschuldigte der Angeklagte damit, daß er elenden Zustände die anfangs dieses Jahres erfolgte Gründung einer tapferen Schaar opferbereit zur Seite steht, einerseits, um die letzten infolge eines leichtfertigen Lebenswandels tief in Schulden gerathen hiesigen Filiale des Textilarbeiter Verbandes. Die Arbeiter und Wochen vor Ablauf des Fabrikantenvertrages die Arbeiter über war. Seine Gläubiger machten sogar Mittheilung dem fgl. Polizei - Arbeiterinnen schwangen sich zu Forderungen auf. Nachdem nun die bitterste Noth hinwegzuhelfen, andererseits aber auch, um den präsidium und die Behörde ließ ihm eine Berwarnung zugehen mit vor einigen Wochen die Feinspinnereien mit Hilfe des Einigungs Fabrikanten den Muth zu nehmen etwa doch noch eine längere der Androhung, daß im Wiederholungsfalle die Entlassung amtes einen Theil ihrer Forderungen erreicht hatten, legten vor Kraftprobe zu versuchen. 10 sid Memorist erfolgen würde. Der Wiederholungsfall trat ein und Hartleb wurde ca. acht Tagen da die auch ihnen versprochene Lohnausbesserung nicht gehalten worden war In Sachen des Wäscherinnenstreiks in Neu- Isenburg be- gestern zu 11/2 Jahren Gefängniß und zum Verlust der bürgerlichen die Weber und Weberinnen, schloß in Frankfurt a. M. die von der dortigen Ortsgruppe des Ehrenrechte verurtheilt. zirka 400, die Arbeit nieder. Die Direktion wollte jedoch ihre bürgerlichen Allgemeinen deutschen Frauenvereins veranlaßte öffent- Wegen öffentlicher Beleidigung hatten fich gestern die Macht" fühlen lassen, ließ sich uur zu geringen, unannehmliche Versammlung nach einem Vortrag der Frau Fürth , daß Arbeiter bezw. Steinträger Bernhard Gebert und Wilhelm baren Zugeständnissen herbei und wies sogar die Anrufung zunächst eine aus 6 Unternehmern und 6 Arbeiterinnen und dem Junge vor der vierten Straffammer am Landgericht II zu ver des Einigungsamtes in schroffer Weise ab. Um einen Sieg Bürgermeister von Isenburg als Vorsitzendem bestehende Kommission antworten. In der Bismarckstraße zu Charlottenburg fand am der Weber und Weberinnen zu ermöglichen, stellte eine Bersammlung die Angelegenheit untersuchen soll. Eine Resolution, worin erflärt 20. Oktober v. J. eine öffentliche Bauarbeiter- Versammlung statt, sämmtlicher Abtheilungen der in der Jutespinnerei Arbeitenden wird, daß die Frankfurter Frauen die Streifenden durch materielle in welcher viel Beschwerden laut wurden über das leicht. Forderungen auf und drohte den Generalstreit an. Nunmehr be- Beihilfe und nöthigenfalls durch Entziehung der Anträge gegenüber den fertige Spiel, welches von feiten vieler Bauunternehmer mit quemte sich die Direktion zu nicht unbedeutenden Zugeständnissen an Wäschereibesizern unterstützen wollen, wurde zur Warnung wieder- dem Leben und der Gesundheit der Arbeiter getrieben werde. die einzelnen Abtheilungen ausgenommen die Weber holt verlesen, fam jedoch vorläufig nicht zur Abstimmung. und Weberinnen. und knüpfte die Gewährung der ZuEs wurde ausgeführt, daß es au geständnisse an die Bedingung der ungefäumten bedingungseine Berständigung mit den Unternehmern sei, ersucht aber die abgeftaalt würden und das dazu verwandte Holzwerk oft verfault Die Streitkommiſſion theilt mit, daß nun wieder Aussicht auf mangele, daß die Stagen häufig morrichtungen oft gänzlich oder gar Tosen Wiederaufnahme der Arbeit seitens der Weber und Sammlungen fortzusehen, so lange der Streit nicht für beendet sei. Die beiden Angeklagten betheiligten sich an der Debatte. Weberinnen. Dieses Anfinnen wurde beantwortet durch Arbeits- erklärt ist. Ausständig find noch 112 Arbeiterinnen. 20 Wäscherei Gebert führte mehrere Fälle aus seinen persönlichen Erlebnissen niederlegung fämmtlicher Feinspinner, Vor und Anspinner und befizer haben bewilligt. Abschneider, was die Direktion zwang, ihrerseits die Arbeiter vor und setzte hinzu, daß die Polizei gespickt" worden sei, und der anderen Abtheilungen fast ausnahmslos zu entlassen. So Die Trambahnbediensteten in Mannheim beschlossen, sich zu wenn das geschehe, dann könnten die Unternehmer machen was sie find augenblicklich zirka 1500 Arbeiter und Arbeiterinnen theils organisiren und Forderungen zu stellen. Sie müssen jetzt zum theil wollten, die Polizei sehe absoluts nichts. Der Angeklagte Junge ausständig, theils ausgesperrt im Kampf um die Erringung 16 Stunden täglich im Dienste sein, und der Lohn steht mit dieser herrn und Bauunternehmer„ gesoffen" habe. Der überwachende Polizeinannte speziell den Schuhmann Hellmer, der mit seinem Baueiner menschenwürdigen Existenz. Das vom Gefühl echter anstrengenden Arbeitsleistung nicht im Verhältniß. Solidarität zeugende Verhalten der Feinspinner verdient das höchste lieutenant erstattete Bericht, es wurde Anklage erhoben und das Char Aus München . Die Differenzen in der Werkstatt des of lottenburger Schöffengericht verurtheilte jeden der beiden Angeklagten Lob; es verdient aber auch, daß die Arbeiterschaft Deutschlands es Schuhmachers Wanninger sind beigelegt. Die Meister sich zur Pflicht macht, diese aus bitterem Elend zum Kampfe ge- haben das Verfahren Wanninger's mißbilligt und die Kommission die Angeklagten Berufung ein. Gebert beschränkte seine Berufung zu zwei Monaten Gefängniß. Gegen dieses Urtheil legten triebenen Arbeiter und Arbeiterinnen materiell und moralisch zu der Junung lud die Streitfommission der Arbeiter zu einer Bu- auf das Strafmaß, er bat nur um eine geringere Strafe, Junge unterstützen. Ihr Sieg bedeutet die Erhaltung und Kräftigung ihrer sammenkunft ein, wo die Angelegenheit ins gleiche gebracht wurde. dagegen behauptete, sich in ganz anderem und harmloserem Sinne Organisation, diese aber einen Fortschritt in der gewerkschaftlichen Am 26. Mai ist bei Manninger die Arbeit wieder aufgenommen ausgedrückt zu haben, außerdem wollte er den Beweis der Wahr Arbeiterbewegung Deutschlands , dem der politische Fortschritt worden. In der Zusammenkunft beschloß man noch, daß hei fünfheit führen, weshalb eine umfangreiche Beweisaufnahme ftattdieser Arbeiter, soweit sie noch unaufgeklärt, folgt. Darum tigen Differenzen in einer Werkstatt sofort die beiderseitigen Kom fand. Die Belastungszeugen stüßten die Anklage, indem sie Solidarität! miffionen zufammenzutreten haben. den Wortlaut der Beleidigungen in der inkriminirten Form bestätigten, andererseits trugen die Entlastungs. eugen zahlreiche Beispiele aus der Praxis vor, in denen die zum Schuße der Arbeiter wie des Publikums erlassenen baupolizeilichen BeDie Scheibentöpfer in Muskau , die ca. 5 Wochen im Aus- In der Rebenstock'schen Fabrik optischer Instru- stimmungen in rigoroser Weise verlegt worden stande waren, sind, wie uns der Vorstand des Verbandes der Töpfer mente sind 10 Arbeiter wegen ihrer Verbandszugehörigkeit entfeien, ohne daß die revidirenden Polizeibeamten und Ziegler mittheilt, mit ihren Forderungen durchgedrungen. Sie laffen worden; weitere Entlassungen stehen bevor. Bon 20 organi davon etwas bemerkt hätten. Es sei auch häufig vorerzielten ein einheitliches Jubaltsmaaß und gleiche Bezahlung in firten Arbeitern sind nur zwei dem Anfinnen nachgekommen, aus gekommen, daß die Bauleiter vorher Kenntniß davon hatten, allen Fabriken. Die Lohnausbesserung beträgt mit geringen Ab- dem Verband auszutreten. Buzug ist fernzuhalten. wenn die Baukommission eine Revision vornehmen würde und dann weichungen 10 bis 20 pet. feien die Unterlassungen provisorisch mit Roulissen verdeckt worden. Daß aber Polizeibeamte direkt bestochen worden seien, vermochte feiner der Zeugen nachzuweisen und deshalb wurde die Berufung fostenpflichtig verworfen. Die Strafe wurde nicht herabgefeht, weil der Vorwurf der Bestechlichkeit, welcher den Polizeibeamten seitens der Angeklagten gemacht worden, ein sehr schwerer sei. wirth 13 M. gegen seinen Miether ein auf grund der KontraktsFür die Reparatur eines Klingelzuges flagte ein Hauss bestimmung, daß Wiether die Wohnung in gutem, brauchbarem Bustande zurückgewähren müffe. Das Gericht wies die Klage ab, da die Abnutzung des Klingelzuges durch den gewöhnlichen Gebrauch bedingt war und die erwähnte Kontraktsbestimmung nur so ausvon dem Arbeitgeber Beisiger Fabrikanten Weigert eingebend lichen Gebrauch erfolgte Abnugung nicht haftet. Auf grund eines umfangreichen Materials wurde der Antrag gefeßlichen Vorschrift, wonach der Miether für die durch den gewöhn gelegt werden könne, daß sie nicht im Widerspruche stehe mit der Diether Biberſpruche ſtehe mit der begründet und, nachdem in der Debatte das Material gegen die begründet und, nachdem in der Debatte das Material gegen die Einen Schaukwirthschaftsbetrieb eigener Art haben die Bestimmungen der Novelle zur Einschränkung der Gewerbegerichte Gerichte tonftruirt. Aus Flensburg wird gemeldet, daß ein großer Theil der am vielseitig ergänzt worden, gegen eine Stimme angenommen. Bei den Kolonialwaaren Händlern vieler Bau der Schmalspurbahn von Gravenstein nach Beschlüsse werden den zuständigen Behörden durch den Vorsitzenden Gegenden Preußens ist die Sitte eingeriffen, ihren meist ländlichen Apenrade beschäftigten Arbeiter im Streit steht, um die Er des Gewerbegerichts übermittelt. Getrennt hiervon wollen die Aus- Schnäpschen zu fredenzen. Auch der Händler Bollmann folgte diefem höhung des Stundenlohnes von 25 auf 80 Pf. durchzusetzen.schußbeifißer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Mitgliedern Brauche. Seine Tochter vertrat ihn eines schönen Tages und machte In Magdeburg beträgt die Zahl der streifenden des Reichstages eine eingehende Begründung ihrer Ansichten über es ebenso. Aber ein Hüter der Ordnung sah dies und zeigte den Tischler zur Zeit 166, davon sind 123 verheirathet. Abgereift den Antrag zustellen. find 18 Streifende. Die Zahl der vom Streit betroffenen Geschäfte Vater deshalb an. Bollmann wurde vom Schöffengericht zu 80 M. beträgt 30. Strafe verurtheilt, weil er das Schankgewerbe ausgeübt Ueber die Lohnbewegung im Erfurter Baugewerbe be habe, ohne im Befize einer Schankkonzession zu sein und richtet die Thüringer Tribüne": Ausgesperrt wurden am verordnung eine Bestimmung, wonach Arbeiter, die infolge eigenen urtheilte appellirte und machte geltend, bie fragliche Art der Die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft hat in ihrer Arbeits- ohne die entsprechende Gewerbesteuer zu zahlen. Der Ver gangenen Sonnabend 350 Maurer, hiervon reiften 45 ab. Die Arbeit wieder aufgenommen haben infolge Bewilligung der Forde Verschuldens einen Afford nicht fertigstellen, aus diefem Afford nur Schnapszugabe sei eine allgemeine Gewohnheit, der er als Geschäftsrungen am Montag 40 Maurer bei 6 Unternehmern. Zu den alten auf den Stundenlohn Anspruch haben, den sie als Akkordvorschuß mann habe nachgeben müffen. Von einem Schankbetriebe tönne Bedingungen bis Ablauf der Kündigung arbeiten 22 Mann. Ersatz- wöchentlich ausgezahlt erhalten. Das heißt, es wird ihnen dann keine Rede sein. Die Straftammer wies aber seine Berufung ab. Träfte für die Ausgesperrten haben sich 20 gefunden, jedoch keine nur die Beit nach dem Stundenlohn berechnet, welche sie auf die Sie führte aus, er habe unstreitig auf einem Umwege Gewinn betreffende Akkord arbeit verwendeten; von dem eventuellen erzielen wollen, wenn er seinen Kunden Schnaps ausschänke. Der Die Lage des Zimmererstreits ist unver Affordüberschuß, der Differenz zwischen dem Vorschuß und Zweck sei doch gewesen, die Kunden zu fesseln und neue Kunden ana dem ganzen Attordsay, erhalten fie feinen Pfennig. zulocken. In dieser auf Gewinn abzielenden Absicht liege aber das Renn Der Maurerstreik in Sonneberg ist so gut wie beendet. Die Dies Verfahren war gegen den Dreher M. angewendet worden. Der zeichen des Gewerbebetriebes. Es sei darum ganz unerheblich, daß der Maurer verhandelten über die Köpfe der Streitfommission weg mit Arbeiter protestirte jedoch dagegen durch eine Klage beim Gewerbe- Schnaps unentgeltlich bergegeben werde. Auch sei es gleichgiltig, daß ihren früheren Meistern. Die Forderungen, um deretwillen der gericht, indem er 17,80 m. von der Gesellschaft beanspruchte. Er andere Geschäftsleute ebenso handelten. Sie machten sich eben auch Kampf begann, find daher nicht durchgesetzt worden, immerhin ist im machte geltend, durch Krankheit an der Fertigstellung zweier Alforde ftrafbar. In seiner Revision gegen das Urtheil betonte Bollmann allgemeinen eine Lohnerhöhung erreicht.sangst verhindert gewesen zu sein, auch habe er sich durch eine Postkarte vor allem, der Begriff der Gewerbsmäßigkeit fet vom Landgericht Aus Geringswalde i. S. wird uns von betheiligter Seite ge- entschuldigt. Der Vertreter der beklagten Firma bestritt, daß m. verkannt worden. Der Straffenat des Kammergerichts wies schrieben: frant gewesen sei und der Werkmeister sagte aus, er habe indeffen die Revision mit der Begründung zurück, daß der Begriff Der seit dem 1. April durch Aussperrungen von den hiesigen die angeblich an ihn adressirte Entschuldigungstarte nicht der Gewerbsmäßigkeit durchaus nicht verkannt worden sei. G Stuhlfabrikanten provozirte Streit wird jetzt heftiger ge- bekommen. Der Kläger blieb mit der größten Entschieden habe sich hier für Bollmann darum gehandelt, indirekt einen führt als bei Beginn. Der Fabrikantenring hatte gehofft, durch seine heit bei seinen Angaben. Einen Arzt will er deshalb nicht in An- Vermögensvortheil zu erzielen, dadurch, daß er sich seine Abnehmer energischen Maßregeln die Organisation der hiesigen Stublarbeiter spruch genommen haben, weil seine Krankheit ein älteres, periodisch Unzweifelhaft liege ein konzessions zu zertrümmern, darin hat er sich aber getäuscht. Von den auftretendes Leiden gewesen sei. Gin ärztliches Attest tonnte er Ein Urtheil, das in weiten Kreisen 314 Mann, die die Arbeit niederlegten, find bisher nur 26 darum nicht beibringen. Aus der Verhandlung sind noch zwei Anwieder in die Fabriken zurückgekehrt. Ganze 8 Mann haben sich gaben des Vertreters der Beklagten recht interessant. Hiernach hat von auswärts gefunden. Mit den 43 von Anfang an stehen geder Arbeiter, der den einen Akkord fertigstellte, den ganzen Afford bliebenen sind also zusammen nur 77 Arbeiter in den vier größten reft von 7,40 m. Fabriken am Blaze thätig. Daß den Fabrikanten nicht sehr wohl hierau, er batter 10 Stunden erhalten. Kläger meint nur ein paar Stunden gebraucht. Den weil dieser, in angeheitertem Zustande von einem Tanzlotal tommend zu Muthe ist, weiß jeder; aber die Herren haben sich bei 3000 m. anderen Akkord haben zwei Arbeiter vollendet, und fte sich seiner Verhaftung widersetzte. Das Hamburger Echo" Ronventionalstrafe verpflichtet, auszuhalten, und was das originellfte erhielten für vier Stunden 10,40 Mart Atfordreft". theilte den auf grund eingehender Erkundigungen ermittelten ist, die betreffende Urkunde soll behördlich gestempelt sein. Der Vorsitzende der Kammer V, Affeffor Hellwig, verlangte den Sachverhalt in wei Notizen mit und bemerkte bazu Ein Fabritant erklärte den Arbeitern gegenüber, daß er gern von genauen Nachweis, daß der Kläger gerade an den Tagen trant ge auf den unerhörten Vorfall vorläufig nicht weiter eingehen seinen Verpflichtungen dem Kartell gegenüber zurücktreten möchte, wesen sei, wo er der Fabrit fernblieb. M. schlug schließlich seine fondern erft eine ämtliche Darstellung desselben abwarten zu wollen.
Buzug ist streng fernzuhalten. Unterstüßungsgelder werden entgegengenommen von Joh. Wennemann, Jacobikirchhof 6. Der Vorstand des Vereins der Textilarbeiter. Zahlstelle Bremen .
Ju Breslan sind noch 40 Tischler im Ausstand, und zwar dort, wo die neuerlichen Abmachungen mit den Vertretern der Unternehmer nicht refpeftirt werden. Im Laufe der nächsten Woche wird sich, wie die Volkswacht" mittheilt, der partielle Streit wahr scheinlich noch ausdehnen; speziell kommen Tischler in betracht, die auf fogenannter erlener Arbeit beschäftigt sind.
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Zum Tischlerftreit in Stettin wird uns geschrieben: Die Situation ist nach der Aufhebung des Generalfireits für die Ausständigen keineswegs günstiger geworden. Im Gegentheil, die Unternehmer verlangen jetzt die Aufnahme der Arbeit zu den alten Bedingungen. Nun wurde der Lohnkommission anheimgestellt, brieflich sich an den Arbeitgeber Berbaud zu wenden. Bis jet baben 13 Meister mit 40 Gesellen die Forderung der Arbeiter bewilligt Zu unterstützen sind für diese Woche 170 Verheirathete mit 272 Kindern und 84 Ledige.
von auswärts. ändert.
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Die Zahl der streitenden Töpfer betrug am 26. Mai 122, nachdem im Laufe der Woche 15 abgereift waren. Bewilligt haben 33 Meister, der dritte Theil aller Töpfermeister Münchens . Zuzug ist streng fernzuhalten.
Boziales.
Der Ausschuß des Berliner Gewerbegerichts( Arbeitgeber und Arbeitnehmer) hielt gestern eine gemeinschaftliche Sigung ab. Bur Berathung stand folgender, von 30 Arbeitgeber- Beifizern gestellter Antrag:
Die Bestimmungen der Novelle zur Gewerbe- Ordnung dahin abzuändern, daß Innungs- Schiedsgerichte an denjenigen Orten nicht neu errichtet werden dürfen, an denen Gewerbegerichte bereits bestehen, und daß nach dem Inkrafttreten der Novelle errichtete Junungs. Schiedsgerichte aufzulösen sind, sofern für den betreffenden Bezirk Gewerbegerichte errichtet werben."
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Soziale Rechtspflege.
Die
erhielt und neue anlockte. pflichtiger Schantbetrieb vor. Rschütteln erregen wird.
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Zur Kulturgeschichte des preußisch- deutschen Reiches. Der Gendarm Quenfell in Alten wärder erschoß in der Macht zum 10. Mai vorigen Jahres den Gärtnergehilfen Lankenau,