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Br. 128. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

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Agenten gab dem Angeklagten das Recht, den Agenten, der Berfehlungen begangen hat, nicht zur Bestrafung zu bringen? Das fann nimmermehr der Fall sein.

Das heitle Thema des Agenten.

Freitag, 4. Juni 1897.

Ich möchte noch ein Wort berühren, welches Herr Dr. Sello in

für ihn durch entlastende Momente eine Aenderung der Situation Prozek v. Tausch- v. Tükow. herbeigeführt worden. Was nun den Meineid betrifft, so ist die Neunter Verhandlungstag, Donnerstag, 3. Juni. Frage aufzuwerfen und zu prüfen, ob v. Tausch etwas beschworen das hat, sich anders Vorsitzender Landgerichts- Direktor Rösler eröffnet die Sigung verhalten thatsächlich hat und in ob V. diesem Falle Tausch um 9 Uhr. Den Geschworenen werden sechs Schuldfragen vom von der Unrichtigfeit Ich komme damit auf das schwierige und heifle Thema der Vorsitzenden vorgelegt. Die den Angeklagten v. Lühow betreffen- Agenten. Daß die Polizei in der Lage ist, sich gewisser Personen zur it vielen thatsächlichen Punkten die Unwahrheit gesagt zu haben. feiner Aussage überzeugt war. Es wird ihm der Vorwurf gemacht, den beiden Fragen beziehen sich auf Betrug und Urkunden Erforschung bestimmter Vorfälle zu bedienen, daß sie auf solche Der Eid bezieht sich auf seine fämmtlichen Angaben und fälschung der Kukutsch'schen Quittung. Die Fragen, die sich auf Leute gerade in den schwierigsten Untersuchungen angewieſen tommen Sie zu der Ansicht, daß er in einem einzigen den Angeklagten v. Tausch beziehen, lauten auf Verbrechen ist, unterliegt feinem Zweifel. Es ist eine traurige im Amte, weil er troß Kenntniß der Quittungsfälschung Lützow Thatsache, daß die Agenten unentbehrlich sind, aber es ist auf schuldig" zu fällen. Der Redner führt diesen Gedanken noch Punkte seine Gidespflicht verlegt hat, so haben Sie den Spruch nicht zur Anzeige gebracht, und meineid. Eine Unterfrage be- eine Thatsache! Eine andere Frage ist es, was für Personen weiter aus und kommt dabei zu dem Schlusse, daß die Geschworenen zieht sich auf mildernde Umstände bezüglich des Amtsvergehens, in- fich zu Agentendiensten hingeben und fofern er durch die Anzeige Lügow's fich selbst etwa der Verfolgung Art die Polizei von ihren Diensten Gebrauch machen darf. frage der mildernden Umstände zu bejahen haben würden: in welcher die auf das Strafmaß einen wesentlichen Einfluß ausübende Unter­hätte aussehen können. Eine Unterfrage wegen fahrlässigen Wenn sie in der traurigen Nothwendigkeit ist, sich der Agenten be- Der Angeklagte v. Tausch mußte befürchten, daß die wahrheits. Meineides wird nicht gestellt. dienen zu müssen, so muß es in tattvoller Weise geschehen Die Anklagerede des Oberstaatsanwalts. und keinesfalls darf ihnen Schutz gewährt werden, wenn sie sich gemäße Beantwortung der an ihn gerichteten Zengenfragen eine Ich habe mich für meine Person in meinem jezigen Vortrage Wohin sollte das führen! Gerade die unsaubersten Leute Ich habe mich für meine Person in meinem jetzigen Vortrage gegen die Strafgesetze vergeben, blos weil sie geschickt sind. Strafverfolgung gegen ihn selbst zeitigen konnte. Die moralische Verurtheilung. darauf zu beschränken, nur allgemeine Gesichtspunkte zu berühren, find, nach der eigenen Bekundung des Angeklagten v. Tausch, oft die während die Ergebnisse dieser Verhandlung und der Beweisaufnahmetüchtigsten Agenten! Nun ziehe man nur die Konsequenzen, die diefe Berhandlung geworfen bat. Er hat gesagt, auch err im einzelnen von meinem Herrn Vertreter gewürdigt werden sollen. Daraus entstehen müßten; diese Theorie führte dazu, daß gerade die v. Tausch habe sich in die Deffentlichkeit ge Ich behalte mir vor, in der Replik nochmals das Wort zu ergreifen. fch I e ch te ft en Elemente den weitesten Freibrief zur Be- flüchtet. Es könnte daraus eine gewisse Gleichstellung der Ich erinnere an ein Wort des Herrn Vorsißenden im Anfange unserer gehung aller möglichen Verbrechen erhalten sollten. Jede Rechts: Situationen zwischen dem Angeklagten v. Tausch und dem Frhen. Beihandlungen: Halten Sie sich lediglich an das, was der Gegenstand der Verhandlung gewesen ist und berücksichtigen Sie sicherheit würde aufhören, jeder Mensch wäre in seinem Eigenthum v. Marschall   gefolgert werden. Es würde nichts verkehrter namentlich nur die Thatsachen, die Ihnen hier im Saale   vor und feiner Ehre nicht mehr sicher, er wäre darin rettungslos preis- sein, als ein solcher Vergleich. Ich glaube, der Vergleich ist nicht Augen getreten sind. Bewahren Sie sich auch vor den gegeben, wenn diese unfaubersten Elemente straflos bleiben sollten, ganz glücklich gewählt; er hinkt in der Voraussetzung, er hinft in der Anwendung und in dem Erfolge. Die Situationen weil sie un entbehrlich sind. jenigen Eindrücken, die Sie gewonnen haben könnten Dort aus Sentiments irgend eines der Prozeßbetheiligten, sei es die Da3 v. Tausch'sche Staatsinteresse und die Praxis lassen sich doch überhaupt nicht in Vergleich bringen. Vertheidigung, Staatsanwaltschaft oder der Borsigende. Für der Verwaltungsbehörden. lag eine freiwillige Entscheidung des Herrn Staatssekretärs v. Marschall   vor, an der Barre des Gerichts Schutz zu suchen gegen die Geschworenen darf nicht entscheidend sein, wer fie gesprochen. Wir haben gehört, daß vielfach der Versuch gemacht worden ist, von außen her auf den Gang unserer Verhandlung einzuwirken. Nicht blos in diesem Prozeß, sondern auch schon im Vorprozeß hat man versucht, Stimmung zu machen, sei es für, fei es gegen die Angeklagten. Ein derartiges Verfahren ist sehr gefährlich, sowohl im Sinne der Staatsintereffen, die wir zu berücksichtigen haben, als auch im Sinne der Interessen der Angeklagten, gegen die ein Vor­wurf der Schuld gemacht worden, noch bevor Sie Ihren Spruch ge fällt haben. Ich kann auch dem Angefl. v. Tausch nicht den Vorwurf ersparen, daß er versucht hat, für sich und feine Anschauungsweise Stimmung zu machen. Ich erinnere an die Bemühungen, die er gemacht hat bei Dr. Liman und Herrn Harden, die ja beide auch gewiß nur als Ausdruck ihrer Ueberzeugung

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Also dieser Gesichtspunkt muß ausscheiden. Es fann sich nur darum fragen, ob der Angeklagte v. Tausch recht hat, wenn er be- ungeheuerliche Verdächtigungen feiner eigenen Person und seiner hauptet, ein vorliegendes Staatsinteresse habe ihm die Berechtigung die Verhandlung vor Gericht provozirt; bei dem Angeklagten v. Tausch Beamten, nachdem andere Mittel versagt hatten. Er hat freiwillig gegeben, gegen v. Bütow nicht vorzugehen. Ich stelle mich bei der tönnte dagegen höchstens eine gezwungene Flucht in die Deffent. Beantwortung dieser Frage einfach auf den Boden des Ge- lichkeit vorliegen. Herr v. Marschall   deckte mit kühnem Griff den seize 3. Das Gesez spricht von Staatsinteressen, die einen Schleier auf, der über gewisse unschöne Dinge gebreitet war. Beamten berechtigen könnten, von der Strafverfolgung abzusehen, wir haben hier nicht zu entscheiden, ob dies noth nicht. Für bas Verhalten des Angeklagten v. Tausch wendig war oder nicht. So viel steht aber fest: Herr fann nutr die Praxis der Verwaltungsbehörden in Frage kommen, nur sie fönnte für ihn von maßgebender Be- Schleier, der über sein ganzes Treiben gedeckt war, gelüftet haben, v. Tausch würde nun und nimmermehr seinerseits den deutung sein. Ich weiß nicht, wie weit sie geht; wenn aber eine solche Praxis besteht bei den Verwaltungsbehörden, so muß Vorgehen war ein gerades und reines, er hat sich und das wenn er nicht dazu gezwungen worden wäre. Herrn v. Marschall's  . Herrn man vom Standpunkt des Rechts verlangen, daß dann wenigstens Auswärtige Amt von jedem unsinnigen Verdacht gereinigt. die höchsten Staatsinteressen vorliegen müssen, wenn die Ver- Das war die Folge seines Vorgehens. Und hier? Artikel zu folgung unterbleiben soll. Derartige Ausnahmen dürfen nur in den gunsten des Angeklagten gebracht haben. Auch den Zeugen feltensten und allerdringendsten Fällen als berechtigt angesehen liegt in Ihrer Hand, welche Folgen für die Person des An­Sebald hat er veranlaßt, einen Artikel zu lanciren, der ein ge- werden! Herr v. Lützow   hatte eine strafbare Handlung begangen, geklagten diese Verhandlung haben wird. Wie aber auch Ihr Spruch ausfallen wird dazu wird sich doch gewiß wifes Schlaglicht auf den Vorprozeß werfen sollte. Die Presse und Herr v. Tausch hat nun angeführt, es handele sich ja nur um eine auch außerhalb der Presse stehende Kreise haben sich aber nicht Bagatelle". Ja, gewiß, die 50 m. find als eine Bagatelle an- ist durch diese Verhandlung glänzend gerechtfertigt, er ist schuld niemand versteigen können zu sagen: Herr v. Tausch damit begnügt, schon voreilig über die Schuld des Herrn v. Tausch zusehen, aber es handelte sich um die Ehre anderer Per- 103! O nein! Wenn die Verhandlung nichts weiter ergeben haben sich auszusprechen, sondern man ist sogar noch weiter gegangen, fonen, um die Ehre seines höchsten Vorgesetzten, des Herrn sollte, so hat sie doch auf seiten des Angeklagten v. Tausch festgestellt: man hat nach den Hintermännern des Herrn v. Tausch v. Köller, um die des Freiherrn   v. Marschall  , um die des Journalisten eine unglaubliche Tattlosigkeit, gesucht. Kulutsch. Sind das Bagatellen? Ich meine doch, daß Leichtfertigteit und ein staunenswerthes ungeschick diese Interessen über denen des Agenten standen. Er hat sich in der Ermittlung von Thatsachen. Das alles bleibt an ihm hängen einer ganz unverantwortlichen Handlungsweise schuldig gemacht. - unschuldig ist er nicht! Fällen Sie, meine Herren Ge daß Es ist doch geradezu ungeheuerlich, der Angeklagte schworenen, Ihren Spruch so, wie er sein soll: als einen Wahr v. Tausch auf die Angabe seines Agenten hin, dessen prud)! Unzuverlässigkeit er durch den jahrelangen Verkehr doch Staatsanwalt Eger über die Lenmundszeugen.

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Warum der Staatsanwalt Bebel als 3eugen vorgeladen.

Da ist es insbesondere auch Herr Bebel gewesen, der von privilegirter Stelle aus den Vorwurf gegen Herrn v. Tausch in dem Sinne erhoben hat, als ob er schon thatsächlich verurtheilt

was

schworenen

Der Meineid.

a it ch in

eine unerhörte

Ueber die Lühow'schen Berichte.

wäre und Schlüsse auf die Hintermänner daran geknüpft gewiß fannte, dem Obersten Gäde fagt: Herr v. Köller ist die bie Ich will anfangen mit den Beschuldigungen, die gegen den bat. Gerade deshalb habe ich Herrn Bebel hierher laden lassen, Münchener Neuesten Nachrichten" gebracht hat. Oberft Gäde Angeklagten v. Tausch erhoben werden. Er hat den Beschuldigungen damit Sie sich ein Bild machen können, wie anders die erwidert ihm: Das ist ja aber doch nicht denkbar!" Da spricht ja einen generellen Entlastungsbeweis entgegengestellt, er hat or= Situation eines Mannes ist, der auf der Parlamentstribüne öffentliche Angelegenheiten zum Vortrag bringt, und die Situation". Tausch nicht, das ist die Meldung eines verlogenen Agenten, gesette, Kollegen, Untergebene und Personen geladen, eines Mannes, der DOT der Barre des Gerichts liche volle Ueberzeugung aus, daß er an der Richtigkeit des fich im ganzen günstig über ihn ausgesprochen haben. Ich will ihm nein, er spricht aus seiner eigenen Person seine angeb: welche mit ihm außerdienstlich Umgang pflogen und welche steht. Dort schien es, als ob Herr Bebel ein unge heures Beweismaterial zur Verfügung hätte, und ausgesprochenen Verdachts gegen Herrn v. Köller nicht zweifeln gern einräumen, daß er die Zahl dieser Zeugen leicht hätte haben wir hier gehört? Bermuthungen, nichts als Ver tönne. Es wird ihm entgegen gehalten, daß sich doch thatsächliche verdoppeln, ja verzehnfachen können. Aber was beweist das muthungen! Und so ist es mit allen Kundgebungen, die sich mit unrichtigkeiten in der Depesche befänden. Ja, erwidert v. Tausch, zur Schuldfrage? Stellen Sie sich nur vor, meine Herren muthungen! Und so ist es mit allen Rundgebungen, die sich mit das thut man manchmal gefliffentlich, einestheils um zu täuschen, Geschworenen, welche Ansichten müßten alle diese Beugen über den der Frage beschäftigen, ob v. Tausch Hintermänner habe. Die Und Angeklagten v. Tausch haben, wenn sie alle die Thatsachen Verhandlungen hier und der Borprozeß haben auf das bestimmteste anderntheils um offiziöse Berichtigungen hervorzurufen. dies will der Angeklagte gethan haben, Staatsgekannt hätten, welche hier gegen ihn zur Sprache gekommen ergeben, der Angetlagte v. Zausch hat teine Hinter. männer, er hat alles, was er gethan, aus persönlichem Antrieb interessen zu wahren? Nein, die Folgen seiner eigenen un find? Auf den Entlastungsbeweis nach dieser Nichtung hin war verantwortlichen Handlungsweise waren es. also nicht viel zu geben. Ich gestehe also ohne weiteres zu, daß gethan! Sie werden einsehen, meine Herren Geschworenen  , daß Sie bei das Vorleben des Herrn v. Tausch nicht für die gegen Charakterisirung des v. Zausch. Prüfung dieser Schuldfrage nur zu erwägen haben werden, ob dem ihn erhobenen Beschuldigungen spricht. Er ist tein prädesti­Wir haben in der Person des Angeklagten v. Tausch einen Angeklagten v. Tausch mildernde Umstände zuzubilligen sind, oder nirter Verbrecher, er will psychologisch verstanden sein! Mann vor uns, dessen Stellung eine hohe Bedeutung hatte, nicht. Da haben wir nun vom Herrn Polizeipräsidenten   wie Ihm war seine Stellung zu Ropfe gestiegen und er hatte schwere einen Mann, der dienstlich wohl meist eine vorwurfsfreie Ber  - vom Geheimrath Muhl gehört, daß es im wesentlichen Sache Dienstvergehungen auf dem Kerbholz. gangenheit hinter sich hat. Ich will nicht verkennen, daß v. Tausch des Tattes ist, wie ein Agent zu verwenden und zu sich wegen der Treue feiner Amtsführung und wegen behandeln ist. Dies werden Sie bei der Frage zu berücksichtigen der gewissenhaften Ueberwachung in betreff der Sicherheit haben. Der Staatsanwalt führt den Geschworenen hierauf in einem um des Kaisers fich Verdienste erworben hat, aber wir fangreichen Bilde die Vorgänge aus dem Vorprozesse vor, die haben auch gehört, in welch' gewiffenlofer Weise er dies schließlich zu der Erhebung der Anklage geführt haben. Er setzt den Vertrauen getäuscht und mißbraucht hat. Ich komme nun zu dem Verbrechen des Meineides. Es ist Geschworenen   auseinander, daß das, was Lützow   über die Entstehung Und wie tenn- fogar hier gegen die Staatsanwaltschaft der Vorwurf erhoben der Artikel in der W. a. M." und über das Juteresse v. Tausch's zeichnet sich sein Charakter? Aus dem Zeugnisse der Herren an diesen v. Windheim und Krämer haben wir gefehen, daß er ein eitler, worden, daß die beiden Anklagen zusammengeworfen worden und Artikeln gesagt, viel Wahrscheinlichkeit für sich v. Tausch dadurch in eine schwierige Lage ge- habe, renommistischer, zur Ueberhebung neigender Mann ist, tommen sei. Aber dann wären die Prozesse vor zwei ver- es ein Mann wie Lützow   ift, der es gesagt hat. Alles, was in nicht weil es Lützow   gesagt, sondern obgleich er führt Gespräche mit Leuten, wobei er die unglaublichsten Infchiedene Gerichtshöfe gekommen und möglich gewesen, daß der eine dieser Beziehung unstreitig vorliegt, fpricht gegen die Darstellung diskretionen begeht. Ich will mich über ihn in der Weise ausdrücken, bem Tausch, der andere dem Lützow   geglaubt hätte. Die des Angeklagten v. Tausch und für die Darstellung daß ich meine, feine Stellung ist ihm gewissermaßen Bereinigung lag au Ropf gestiegen, er legte fich eine weit höhere Bedeutung bei, v. Tausch's Interesse. v. Lühow's. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der An­Denn andernfalls wären wir in die Gefahr als er besaß, er überschätzte sich in der ungeheuerlichsten Weise und den Angeklagten v. Lützow   als Zeugen unter Eid gegen und Würde seiner vorgesetzten Behörde gegenüber dem Auswärtigen Gefahr gerathen, geklagte v. Tausch sich so gerirte, als wäre er berufen, die Ehre bald fing er an, auf eigene Hand Politik zu treiben, er wollte auf den Gang der Staatseinrichtungen Tausch auftreten laffen zu müssen, und meine Herren Ge- Amt zu wahren. Auch Beugen, die ihm durchaus nicht feind einwirken. Die Veranlassung dazu war in erster Linie seine persön die Behörden sind bestrebt, die Meineide möglichst zu felig gesinnt sind, wie Herr Gingold Stark und Dr. Siman, liche Animosität gegen verschiedene Personen, Freiherrn   v. Marschall  , verhüten. Bei Bereidigung Lügow's hätte aber die Gefahr des haben doch keinen Zweifel darüber gelaffen, daß er in nicht miß­Meineides bestanden, und vor dieser Gefahr wollten wir ihn Herrn v. Köller und den Polizeirath Eckart. Die Maßnahmen, die zuverstehenden Aeußerungen aufs ungehörigfte und ungezogenste über die Person des Staatssekretärs v. Marschall   sich ausgesprochen der Minister v. Köller in betreff des Polizeiraths Eckardt in amtlicher vielleicht gegen seinen Willen Wie stehen die beiden Angeklagten Ihnen nun mit bezug hat. Ich erinnere zur Charakteristik des Angeklagten und feines Beziehung getroffen, waren dem Angeflagten dienstlich unbequem, auf ihre Glaubwürdigkeit gegenüber? Auf die beiderseitigen Treibens auch an die an das Berliner Tageblatt" gerichtete wie ja die Thätigteit Edarbt's bem ganzen Betheuerungen ist nicht viel zu geben. Was v. Lützow   anonyme Karte, bie Dr. Levysohn in einigem Ueber­Polizeipräsidium unangenehm war. In maßloser Selbst- Betheuerungen ist nicht viel Glauben Sie dem Manne eifer fich sich verpflichtet hielt, den Herrn Staatssekretär zu überhebung und unglaublicher Ueberschäßung seines Einflusses und seiner anbelangt, so fage ich: Macht begann er Ränke zu schmieden und entwickelte jene Thätigkeit, wie nicht weiter, als Sie ihn sehen! Glauben Sie nicht übersenden. Das sieht gerade so aus, als ob im preußischen sie uns hier in mehr als achttägiger Verhandlung vor Augen das, was er allein behauptet, glauben Sie nur das, was durch Staate ein Kriminalkommissarius dazu da wäre, geführt wurde. Ob er sich dadurch in dem Sinne strafbar gemacht und Unterstützung fand. Ich lege dem Geständniß des Angeklagten gewiesenermaßen von der Karte Photogramme genommen, um Be andere Zeugen oder durch die begleitenden Thatumstände Bestätigung einen Minister zu überwachen, denn v. Tausch hat nach hat, wie es die Ihnen vorgelegten Fragen ausdrücken, das, meine v. Lügow, welches ich übrigens nie ernst genommen habe, weise dafür in der Hand zu haben, daß der Staatssekretär mit dem Herren Geschworenen  , sollen Sie entscheiden. nicht viel Bedeutung bei. Damals, als v. Lützow   mit Berliner Tageblatt" in Verbindung stehe. Ich mache ferner Die Quittungsfälschung. seinen ungeheuerlichen Beschuldigungen gegen. Tausch darauf aufmerksam, daß die Berichte, die v. Lützow   an v. Tausch Bei dem Angeklagten v. Lützow   sind die Thatfragen nicht hervortrat, da war man sehr geneigt, gegen den letzteren über die gange Affäre erstattete, unrichtiges zur schwer zu beantworten. Es ist ganz zweifellos, daß er mit der Partei zu nehmen. Jetzt ist ein allgemeiner Ums Darstellung brachten, daß Angekl. v. Tausch genau wußte, Rututsch- Quittung eine Urkundenfälschung begangen und daß er sich schwung eingetreten. Wenn damals a tempo ein Geschworenen- wie unrichtig diese Berichte sind, und sie dennoch seinen Vore zu unrecht eine Summe von 50 M. durch Vorspiegelung falscher gericht zusammengetreten wäre, wäre er sofort verurtheilt worden. gesetzten unterbreitet hat. Zum Vergnügen oder Zeitvertreib Thatsachen verschafft hat. Schwieriger liegen die Dinge bei dem Es ist also den Angaben des v. Lützow   mit besonders großer Vor- läßt man sich doch nicht falsche Berichte erstatten, es ist also Angeklagten v. Tausch. Er ist zunächst eines Verbrechens im Amte ficht zu begegnen, aber ich muß auch davor warnen, in dem ent- durchaus glaublich, daß der Angeklagte die Berichte so haben im Sinne des§ 346 St.-G.-B. beschuldigt. Da ist er sofort auf eine gegengesetzten Fehler zu verfallen und dem Lüzow nun gar wollte, daß sie bestellte Arbeit waren. Lüßow, der Agent, Frage des Vorsitzenden eingegangen und mit der Be- nichts glauben zu wollen. Prüfen Sie beider Angaben, mußte sich doch sagen, daß, wenn diese Berichte troß der Gegen hauptung aufgetreten, daß er bei seiner Beschäftigung für das behandeln Sie beide mit Vorsicht und schenken Sie denselben nur anficht seines Herrn ein falsches Bild widergeben, ihn Tausch Kriegsministerium nicht ein Beamter war, welcher zur Glauben, wenn sie durch andere Zeugen unterstüßt werden. Nur mit Strafverfolgung bedrohen mußte wegen der Beleidigung hoher Vollziehung von Strafvollstreckungen mit berufen war. auf dieser Grundlage können Sie zu einem richtigen Wahrspruch Staatswürdenträger. Man denke daran, mit welchem Nachdruck Dies ist eine grundfalsche Ansicht, wie denn auch schon sein höchster fommen. Lützow   die Aufnahme des zweiten Artikels in der Welt am Montag" Vorgesetzter, der Polizeipräsident v. Windheim, durchaus zutreffend Wenn v. Tausch in der früheren Verhandlung nicht einen so forderte. Da muß eine Triebfeder hinter ihm ge. hervorgehoben hat, daß er aus der Haut des Kriminalbeamten natür- ungünstigen und unglaubwürdigen Eindruck gemacht hätte, ich würde an den haben und diese Triebfeder ist v. Tauschi lich nicht herausfährt, wenn er zur Dienstleistung für das Kriegs wahrlich nicht den Antrag gestellt haben, ihn wegen Verdacht des ministerium oder den großen Generalstab übergeht. Der§ 346 ver- Meineides in Haft zu nehmen. Die Angaben Lügow's bestimmten langt aber auch, daß der Beamte rechtswidrig einen Dritten mich nicht dazu, nicht einmal die Aussagen Levyfohn's, weil bier der Strafe entziehen wollte. Der Angeklagte behauptet, daß ihm Aussage gegen Aussage stand. Aber das damalige Bild der Ver­das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gefehlt habe. Ich muß an- handlung war ein für v. Tausch äußerst ungünstiges. Ich muß zu ertennen, wenn Sie ihm in dem Gedankengange folgen geben, daß das Bild sich in manchen Punkten durch die jetzige können, daß er das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit nicht gehabt hat, Berhandlung zu seinen Gunsten verschoben hat, aber auch nur in dann müssen Sie die Schuldfrage verneinen. Ge manchen Punkten. Einige Zeugen haben Aussagen gemacht, wird sich aber fragen: Können wir dem Angeklagten darin folgen, die zu seinem Gunsten auszulegen sind, andere haben sich jetzt an daß wir sagen: Die Rücksicht auf die Person seines Dinge beffer erinnert, die sie damals nicht mehr kannten, und so ist

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bewahren.

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Ueber den Brief an Eulenburg. Ferner der Brief, den v. Tausch an den Grafen zu Eulenburg gerichtet hat. Dieser Brief, so furz er ist, so spricht er doch ganze Bände! Wie stimmt dieser Brief zu der Be­hauptung Tausch's, daß er den Artikel für unsinnig und albern bielt? Was v. Tausch zur Erläuterung dieses Briefes vorbringt, ist unsinnig und hat nicht einmal Methode. Der Zweck des Briefes fonnte doch nur dahin gehen, das Auswärtige Amt als Urheber der Berdächtigung hinzustellen. Tausch mag