beffelben Tages nach Saufe ging, begegnete er an der Ecke Schöffengerichts gegen die Tochter eines hiesigen Rentiers wegen| Buch mit Mugen Tefen, es ergänzt treffend bas verbienfivolle, 1891 era der Prenzlauer und Linienstraße dem Angeklagten und zwei anderen Berleumdung wurde ein Zeuge, der Student Cowalich aus Berlin , schienene Werk des gleichen Verfaffers," Die Landarbeiter in Knecht Männern. Sie hielten ihn an, um ihn zur Bebe zu ftellen; Steh nach Beendigung der Sitzung auf Beschluß des Gerichts wegen Ver- fchaft und Freiheit". Leichter als bei den Werfen anderer Profefforen versetzte aber zunächst dem Nächststehenden einen träftigen Stoß und dachts des Meineides sofort in Haft genommen. Die Beklagte felbft läßt er in seinen Schriften die Grenze erkennen, wo sich sein sachgemäßes theilte dann weiterhin nach allen Seiten Stöße aus. Infolge deffen wurde freigesprochen. Forschungsergebniß von persönlichem Urtheile, politischer Erwägung, tam es auch hier zu einer Prügelei, bei welcher schließlich Stez und In einer Ziegelei hatte der Zieglermeister Johannes optimistischem Ausblicke in die Zukunft scheibet. Dies ein Grund ein anderer zu Boden fielen und zwar Stez vor das Rad eines Donner aus Wildenburg im Kreise Zemplin schulpflichtige Kinder mehr, eine Schrift doch zu empfehlen, die in ihren legten Ergeb haltenden Wagens. Auch der Angeklagte war recht start zugedeckt" beschäftigt. Das Landgericht Prenzlau verurtheilte ihn wegen niffen ganz wesentlich abweicht von der im größten Theile unserer worden. Bei der Schlägerei fielen auch gegen Stetz die Worte dieses Vergehens gegen die Gewerbe- Ordnung zu 10 M. Geldstrafe. Partei herrschenden Auffaffung. Knochen faput brechen, Streitbrecher, Lump, Strolch" u. f. w. In mit welchem Schmunzeln mag der Mann die Bagatellsumme er Hoffentlich kommt Knapp noch einmal dazu, seine ausgedehnten feiner Aussage vor der Polizei hatte Steß den Angeklagten er- legen und wie mag er die Organe des Staates loben, die einen und tiefen Studien auf dem Gebiete der Agrarpolitik in einer Worte in den Mund legte. Vor dem Gerichtshofe jedoch, unter Gewerbe- Ordnung oft zu mehreren Monaten Gefängniß ver- fich wie in der unsrigen die Nichtswisser auf dem Gebiete der Agrarfeinem Eide stehend, erklärte er, daß allerdings sehr viele Schimpf- urtheilen. politit so breit machen, ist doppelt groß die Pflicht der Kenner, ihr worte gefallen feien, daß er aber nicht angeben könne, was speziell Wissen weitesten Kreisen zugänglich zu machen.
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Boziales.
der Angeklagte gesagt resp. gethan habe. Der Staatsanwalts- Ein Edelfter und Befter. Gegen den„ regierenden" Grafen Vertreter, Assessor Schütte, ließ dem Zeugen Stetz seine von Alt- Leiningen- Westerburg zu Jlbenstadt schwebt bereits seit dem frühere Aussage verlesen, die jetzige protofolliren und brobte Jahre 1895 ein Verfahren wegen Verfehlungen gegen das Straf ihm mit eventueller fofortiger Berhaftung wegen Verdachtes geschieden wurde. Die Sache fonnte, so berichtet die Köln . 3tg." Buro wit betroffen hat, wird uns folgendes mitgetheilt: gesez, wegen deren auch seinerzeit die Ehe des Grafen gerichtlich Ueber das Unglück, das die Gemeinden Rosdzin und des Meineids. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld proteftirte gegen aus Darmstadt , bis jetzt noch nicht zum Austrag gelangen, Bereits in der Nacht vom 3. zum 4. fing das unterirdische eine solche unstatthafte Einschüchterung des Zeugen, der unter seinem weil über die Zuständigkeit des Gerichtshofes Zweifel bestanden. Rollen, das Ruistern und Berspringen der Wände an. Die Katastrophe Eide nur die Wahrheit zu sagen habe; ihm( dem Bertheidiger) scheine der Zeuge jetzt die Wahrheit gesagt zu haben. Es kam daraufhin Man war ursprünglich der Ansicht, daß die Aburtheilung erfolgte früh zwischen 6 und 7 Uhr. Ungefähr 50 Häuser geriethen noch zu einem scharfen Wortwechsel zwischen dem Staatsanwalts- vor dem von Standesherren gebildeten Anfträgalhof zu er plöglich ins Schwanken und erhielten so bedeutende Riffe, daß Vertreter und dem Vertheidiger über die Berechtigung des staatsanwalt. folgen habe, der in der Weise gebildet wird, daß darin der völliger Ginsturz drohte. Der Boden, besonders die Straße, die bis Präsident des Oberlandesgerichts den Vorsitz führt und der Groß- nach Rattowitz führt, erhielt tiefe und einen halben lichen Vorgebens. Uebrigens war an jenem Abend auch der Zeuge Stet herzog sechs Standes herren zu Beisigern ernennt, während zwei vom Fuß breite Sprünge. Stellenweise hat sich verhaftet worden; jetzt arbeitet er wieder mit dem Angeklagten zusammen. Stellenweise hat sich an abhängigen Der Staatsanwalt beantragte bezüglich des Mittagsvorfalls Frei- und Korreferent mit nur berathender Stimme mitwirken. Dieser lauf der Rawa wurde in Mitleidenschaft gezogen; die Rawa trat Der Staatsanwalt beantragte bezüglich des Mittagsvorfalls Frei- Präsidenten gewählte Mitglieder des Oberlandesgerichts als Referent Stellen der Boden zu Dämmen zusammengeschoben. Auch der Flußsprechung, bezüglich des Abendvorfalls wegen Vergehens gegen Gerichtshof hatte zunächst die Vorfrage zu entscheiden, ob der an- aus und überschwemmte ein bedeutendes Gebiet; noch jetzt( nach §§ 152, 153 der Reichs Gewerbe Ordnung in Idealkonkurrenz mit Beleidigung und Körperverlegung 6 Wochen Gefängniß, während geklagte Graf als Standesherr anzusehen sei. Wegen Abstammung mittags 4 Uhr) steht in dem überschwemmten Gebiete fußtiefes Rechtsanwalt Dr. Herzfeld bat, die Sache nicht so tragisch zu nehmen, gerichtshof nun die Borfrage verneint und hiernach die Sache an das räumt; fortwährend kommen noch neue Riffe an den Gebäuden des Grafen aus einer nicht standesgemäßen Ehe hat der Ausnahme- Waffer. Die bedrohten Häuser sind und werden noch immer ge da Maurer sich nicht fein" auszudrücken pflegten u. s. w. und auf die auf den Straßen erweitern sich. Neben den eine mildere Strafe zu erkennen. Der Gerichtshof fah den Mittag: ordentliche Gericht, in vorliegendem Falle die Straffammer des Land- hinzu; und Abendvorfall als eine fortgesette Handlung an und erkannte gerichts in Gießen , verwiesen. Der Graf, wird also demnächst vor Straßen, im Freien, auf Feldern und Wiesen lagern ungefähr auf 1 Monat Gefängniß. demselben Gerichtshof zu erscheinen haben, der fürzlich seinen 100 Familien mit ihrem Hausrath; viele Familien find fofort zu ehemaligen Hofrath wegen Unterschlagung zum Nachtheil des Grafen Verwandten in der Nachbarschaft gezogen. Glücklicherwetse ift Vor einiger Zeit berichteten wir über eine eigenartige Anzu Gefängnißftrafe verurtheilte. Der Graf hielt sich in legter Beit das Wetter schön; bei schlechtem Wetter wäre das Unglück noch beflage wegen Beleidigung, die vor dem Schöffengerichte verhandelt vielfach in Wien auf, wo er durch seine Lebensweise Aufsehen er- deutend schlimmer. Für die Nacht ist indeß noch nicht gesorgt, und wurde. Der Angeklagte, Kaufmann Karl Gießmann, hatte ver- regte. Auch einige andere Mitglieder dieses Zweiges des bochadeligen anscheinend fümmert sich um die Unterkunft der Leute niemand. schiedenen Offizieren, die ihm auf der Straße begegneten, im Vorbei Hauses haben seit einiger Zeit in unliebsamer Weise die Aufmerksam- Fünfhundert Personen mögen obdachlos sein. Sie haben böse gehen Schimpfworte zugeraunt. Anfänglich nahmen die Betreffenden feit auf sich gezogen, wie z. B. ein Better Graf Emich zu Alt- Pfingstfeiertage. an, daß ihnen die Zurufe nicht gegolten hatten, als aber der Oberst- Leiningen- Westerburg, der im vorigen Jahre in einem damals großes Das Bergwerkseigenthum an den eingestürzten Flächen haben die lieutenant von der Mülbe fortgesetzt von diesen Beleidigungen be- Aufsehen erregenden Prozeß in London wegen Ruppelei zu längerer Grubenbarone Löbbecke auf Eiferdorf( Kr. Glaz) und Gebr. Gutttroffen wurde, da sprach es sich in Offiziersfreisen herum Buchthausstrafe verurtheilt worden ist. mann. Früher schon und jeßt noch führten und führen diese und es meldeten sich eine ganze Anzahl Personen, die Eine gemüthliche Zentenarfeier. Aus Rosenberg i. Westpr. Herren mit einer Anzahl Hauseigenthümer Prozesse in betreff der ähnliche Beleidigungen von dem Angeklagten batten erdulden wird dem" Grandenzer Geselligen" vom 3. Juni berichtet: In der Entschädigungen für Gebäudeschäden. Man glaubte, jene Haus müssen. Oberstlieutenant v. d. Mülbe bekundete im Termine, daß heutigen Straffammerfizung hatte sich der Gutsbesiger Karl schäden stammen nicht vom Bergwerksbetrieb her, oder wenigstens ihm der Angeklagte wiederholt die Worte:" Nach Dalldorf !" zu Kobieter aus Altmark wegen Beleidigung des Dr. Ma row 3ki in fei das nicht erweisbar. Jezt hat man den bündigsten Beweis. gerannt habe. Da zu damaliger Zeit der Fall Brüsewig in aller Stuhm zu verantworten. Bei dem am 22. März in Stuhm aus Anlaß der Das bedrohte Terrain ist nicht einmal für den Verkehr ab. Mund war, so habe er geglaubt, auch eines thätlichen Angriffs ge- Sundertjabrfeier veranstalteten Festmahl wurde der Vorschlag ge- geschlossen nur ein kleiner Theil ist gesperrt. Die ganze Bevölke= wärtig sein zu können und bei einer nochmaligen Begegnung mit macht, an dem Angeklagten seinen Säbel abgehaft. den Fürsten Bismarck ein Huldigungs- rung von hier sowohl wie aus der Nachbarschaft befindet sich auf Darauf habe ihm telegramm abzusenden. der Angeklagte im Vorbeigehen das Wort„ Mörder!" zugerufen. Schmeling Stuhm, las das Telegramm vor und fragte, ob die Der Vorsitzende, Herr Landrath den Straßen, da neue Nachftürze jeden Augenblick drohen. Berufskrankheit der Gummfarbeiter. Eine durch Vers Aehnliche Vorgänge hatten sich zwischen anderen Offizieren und dem Anwesenden mit der Absendung desselben einverstanden wären. giftung mit Schwefelfohlenstoff hervorgerufene schwere Erkrankung Angeklagten abgespielt. Der lettere behauptete im Termine, daß er von Wider Erwarten erklang vom unteren Ende der Tafel, wo von Gummiarbeitern gab dem vor einiger Zeit an das städtische allen diesen Geschichten nichts wisse, er habe ein lebhaftes Temperament Dr. Morawski in der Uniform eines Stabsarztes 1. Klaffe saß, von Krankenhaus am Urban berufenen Hofrath Dr. Stadelmann und pflege Selbstgespräche zu führen, möglich sei es, daß der Zufall etwa drei Stimmen ein Mein". Als hierüber allgemeine Auf- Veranlassung, in der Berliner medizinischen Gesellschaft drei ihn in die fatale Lage gebracht habe. Belastend fiel ins Gewicht, regung entstand, ging Dr. M. in herausfordernder Haltung an das solcher Kranken vorzustellen, die alle drei längere Zeit in daß der Angeklagte bereits im Jahre 1889 wegen Beamtenbeleidigung obere Ende der Tafel, um, wie er angiebt, dem Landrath die Gründe einer hiesigen Gummiwaarenfabrit gearbeitet und beim Bul vorbestraft wurde; damals hatte er einem ihm begegnenden Schutz für sein Nein mitzutheilen. Auf dem Wege dorthin sprachen mehrere tanisiren des des Gummis ständig mit Schwefelfohlenstoff und mann ohne weiteres ins Gesicht gefpieen. Da ein einwandsfreier Herren, u. a. auch der Angeklagte, auf ihn ein. Letterer sagte zu deffen giftigen Dämpfen zu thun gehabt hatten. Bereits wenige Beuge gang merkwürdige Geschichten von dem Angeklagten zu be ihm: Doftor, was machen Sie für Sachen! Dieses schöne Fest Wochen nach Aufnahme dieser Thätigkeit traten bei allen dreien funden wußte, so gerieth der Gerichtshof darüber in Zweifel, wollen" Sie trüben, und noch dazu in Ihrer Uniform?!" Als Bergiftungserscheinungen auf, wie Uebelsein, Schwindel, starker Kopfob man es mit einem geistig gefunden Menschen zu thun habe, und Dr. M. ihn darauf nochmals anherrschte:" Schweigen Sie, Sie verschmerz, Gliederzittern, Schlafsucht und ein Gefühl allgemeiner beschloß deshalb, den Angeklagten auf seinen Geisteszustand stehen viel, was Sie reden!" sagte R.: Der ist nicht werth, Schwäche. Ferner wurde die Sehkraft mehr und mehr vermindert. untersuchen zu lassen. Dies ist inzwischen gefchehen. In dem daß er die Uniform trägt, die Uniform müßte ihm Der eine der Arbeiter, ein 28 jähriger Mann, flagte über ausgeftrigen Termine begutachtete Medizinalrath Dr. Long, daß der heruntergerissen werben!" Auch gebrauchte er hierbei gesprochenes Gelbsehen. Derselbe nahm auch auf der Straße alles wie Angeklagte an so tranthafter Nervellaberreigung leide, daß er für den Ausdruck 2ump". Bezeichnend für Dr. M. ist auch, daß, durch einen Nebelschleier wahr. Bei sämmtlichen Patienten machte fich die in Nede stehenden Handlungen nicht verantwortlich gemacht als während der entstandenen Unruhe die Musik das Lied„ Deutsch schließlich neben schmerzhaften Mustelzuckungen eine zunehmende Unwerden könne. Der Gerichtshof mußte darauf nach dem Antrage land, Deutschland über alles" fpielen sollte, er auch hierüber in Auf- ficherheit beim Gehen und Stehen bemerkbar. Giner, ein fünfzigdes Staatsanwalts ein freisprechendes Urtheil fällen." regung gerieth, und der Mufit abwinkte. Er will dies nicht gethan jähriger Arbeiter, der 20 Jahre in einer Gummiwaarenfabrit Prügelpädagogisches aus einer Realschule. haben, um Protest gegen das Lied einzulegen, sondern um den thätig gewesen war, hatte die heftigsten Schmerzanfälle; seit einigen umstrittene Frage der Grenzen des Büchtigungsrechts eines Lehrers Gutsbesitzer Borgmann vorgelegte Frage: Standal zu vermindern. Auf die ihm bei dem Streite vom Herrn Monaten ist seine Sprache schwerfällig, lallend geworden gegenüber seinen Schülern war der Gegenstand einer Beleidigungs: Deutscher ?" antwortete er:" Nein, ich bin fein Deutscher." Vom Auffallend ist bei allen dreien eine Unempfindlichkeit verschiedener Sind Sie denn ein und er vermag nicht mehr im Dunkeln zu gehen und zu stehen. flage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts II. Der Oberlehrer Vorsitzenden der Straffammer über die Gründe befragt, weshalb Hautstellen. Hervorgerufen find alle diese Erscheinungen durch die Neumann ist Ordinarius und Religionslehrer in einer hiesigen er gegen die Absendung des Zelegramms gewesen sei, giebt er an, Ginwirkung des höchft giftigen Schwefeltohlenstoffes, der in anderen Realschule. Von seiten des Direktors und der Lehrer baß kein Telegramm an den Kaiser gesandt worden sei, daß er kein Fällen, nach ärztlichen Berichten, schon nach mehrwöchiger Gindieser Schule war wiederholt darauf aufmerksam ge Bismardverehrer und daß er überhaupt gegen derartige Telegramme wirkung schwere Geistesstörungen verursacht hat. Vielfach flagen fei.( Bekannt ist auch von Dr. M., daß er bei seiner Vereidigung die Kranken darüber, daß ihnen alles nach Schwefelfohlenstoff und deren Eltern dazu gebraucht werde, It m als Mitglied der Gemeindevertretung erklärte, den Gid nur in schmecke. Hofrath Stadelmann macht die mangelhaften Einrichtungen bis in die Nacht hinein dauernde Bechgelage polnischer Sprache zu leisten.) Obwohl der Erfte Staatsanwalt in verschiedenen Gummifabriken für derartige Vorkommnisse vers zur Feier des Tages zu veranstalten, fo daß hervorhob, daß der Angeklagte bei Begehung der Beleidigung im antwortlich und hat dieselben für belangreich genug gehalten, um zahlreiche Schüler am nächsten Tage nicht zum höchften Grade erregt gewesen, sein patriotisches Gefühl durch die die Regierung zu einer amtlichen Erhebung über diese Vergiftung Unterricht tommen tonnten. Am 18. März d. J., am Tage nach der Konfirmationsfeier, versäumten zwei Schüler Handlungsweise des Angeklagten verletzt worden sei und er im anzuregen. Bollgefühl seines Patriotismus gehandelt habe, Dazu mag noch bemerkt sein, daß die Gummiwaarenfabriken den Unterricht in der Schule. Am anderen Tage erschienen die fonnten dem Angeklagten doch nur mildernde Umstände zugebilligt zum theil außerordentlich hohe Gewinne abwerfen, so daß die Res felben mit einem Entschuldigungsschreiben ihres Vaters. Der werden. Er wurde wegen öffentlicher Beleidigung zu 50 M. Geldgierung hinsichtlich des Arbeiterschuhes schon ein paar Schritte mehr Oberlehrer verfekte jedem der Schüler ein paar kräftige Ohrstrafe verurtheilt.. thun tann, als sie dem Unternehmerthum gegenüber für gewöhnlich feigen und als diefelben sich dann abwendeten, erbielten sie noch mehrere Schläge auf den Rücken. Hierbei wurden sie wiederwagt. holt mit dem Ausdruck„ Hallunken" belegt. Jm weiteren Verlauf soll sodann der Oberlehrer geäußert haben,
Die viel
macht worden, daß die Konfirmationsfeier von Schülern
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Literarisches.
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Versammlungen.
daß Der Süddeutsche Postillon" veröffentlicht in Nr. 12 ein es bedauert werden müsse, daß es Familien gäbe, in interessantes Lebensbild des Pariser Arbeiterpoeten und Kommune- Der Arbeiter- Bildungsverein für Johannisthal - Niederwelchen derartig rohe Sitten herrschten. Aufgrund diefes lämpfers Eugen Pottier, fowie mehrere Gedichte deffelben, Schöneweide hielt am 29. Mai feine fällige Versammlung ab, in Borfalles stellte der Vater des einen geschlagenen Knaben Straf die in temperamentvoller Weise den Kommune Aufstand behandeln. welcher Genosse A. Borchardt einen mit vielem Beifall aufantrag, und zwar wegen Mißhandlung und wörtlicher Beleidigung Knapp, Georg Friedrich, Grund herrschaft und Ritter. genommenen Vortrag über Jdeologische und materialistische Welt. feines Sohnes und wegen Beleidigung feiner eigenen Berfon. Bum gut, Borträge nebst biographischen Beilagen. 165 G. 80. Leipzig , anschauung" hielt. Eine Diskussion fand nicht statt. Nächste VerBerhandlungstermin war der größte Theil der Schüler und der Duncker u. Humblot. Preis 8,20 M. G. F. Knapp's Verdienste als fammlung am 12. Juni bei Herrn Strecker, Nieder- Schöneweide. Direttor der Schule geladen. Während einige Schüler bekundeten, Forscher wie als Anreger feiner Schüler um die Erforschung der Die in Buchbindereien beschäftigten Arbeiter und Arbeite daß die Schläge auf den Rücken mit geballter Fauft und sehr träftig gewesen seien, wollten andere Schüler Geschichte und des gegenwärtigen Zustandes der Agrarverfaffung rinnen hörten in ihrer legten Bersammlung einen Vortrag des Ges Mitteleuropa's müssen auch von denen, die feiner Werth - noffen Hoffmann. Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrten die nur Schläge mit der flachen Hand bemerkt haben; namentlich schäßung der besitzenden Schichten in der landwirthschaftlichen Be- Anwesenden das Andenken der verstorbenen Mitglieder der Bahlstelle, gingen aber die Ansichten über das, was der Oberlehrer in bezug völkerung Deutschlands und seinen für diese Schichten optimistischen Sennefeld und Greiffte. Hinge macht auf den am auf die Eltern gefagt haben sollte, weit auseinander. Nach Be: Ausblicken in die Zukunft nicht beistimmen, anerkannt werden. 2. Pfingstfeiertag stattfindenden Ausflug aufmerksam und ersucht, fundung der einen Partei soll der Oberlehrer im Anschluß an die unter ben agrarpolitischen Schriften, die im lezten Jahrzehnt er die Lokalliste zu beachten. Büchtigung gefagt haben: es ist eine Schande, daß solch rohe Gesellschienen find, gehören die Knapp's und seiner Schüler zu den be schaft ihre Kinder in eine solche Schule schickt. Nach Befundung deutendsten. Berichtignug. In dem Bericht über die Bersammlung des der anderen Knaben soll er dagegen eine allgemeine Grörterunc über nur einem beschränkten Kreise die Anschaffung. Desto erfreulicher des Genossen Borchardt ein Druckfehler eingeschlichen. Es muß Beiber erlaubt ber Umfang und Preis dieser Arbeiten zweiten Wahlvereins hat sich bei der Wiedergabe der Ausführungen den Unfug der Konfirmationsfeier an den Vorfall ge- ist es, daß Knapp in dem oben angezeigten Buche, einer Sammlung selbstverständlich heißen: weil die liberalen Wahlmänner. schloffen und hierbei nur allgemein von den rohen Sitten, der fich Eltern solcher Kinder gesprochen haben. Der Vertreter des Privat- früher an verschiedenen Stellen veröffentlichter Vorträge und Auf- nicht bewegen lassen würden, für einen sozialdemokratischen Klägers, Rechtsanwalt Sauer, verlangte die Bestrafung des Lehrers, sowie der Arbeiten von A. Meißen furz und in der ihm eigenen fäße, die Hauptergebnisse seiner Studien und der seiner Schüler didaten zu stimmen". weil die Züchtigung eine besonders rohe gewesen set. Der Vertheioiger des Beklagten, Rechtsanwalt Dr. Haase, führte taren und anschaulichen Darstellung einem weiteren Kreise von dagegen aus, daß gesetzlich dem Lehrer bei Vergehen der Schüler ein arbeiter und innere Rolonisation" faßt er das Ergebniß der Lesern zugänglich macht. In dem ersten Auffage LandBüchtigungsrecht zustehe. Im vorliegenden Falle habe der Knabe Erhebungen des Vereins für Sozialpolitik über die Verhältnisse ber aber zweifellos ein Bergehen begangen, als er, ohne sich zu ent- Bandarbeiter in Deutschland " zusammen; die folgenden Auffäße, Stationen. schuldigen, gefehlt habe. Hieran werde durch das nachträglich ge- welche bie ländliche Verfassung Niederschlesiens, die Bauern. brachte Entschuldigungsatteft nichts geändert. Von dem Vater fei befreiung in Defterreich und Preußen, bie Grundherc
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Witterungsübersicht vom 5. Juni 1897.
es unverantwortlich gehandelt, Knaben von 15 Jahren zu einem fchaft in Nordwestdeutschland behandeln, resumiren die grund bis in die frühe Morgenstunde dauernden Bechgelage wach zu halten. Der Angeklagte habe beshalb den Knaben Legende Arbeit von Knapp felbft über die Bauernbefreiung Swinemfinde und den Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Hamburg nicht gemißhandelt, sondern ihm nur die wohlverdiente Breußens", Grünberg's parallel mit diesem Werke laufende Erhebungen Berlin Strafe zuertheilt. Auch der Ausdruck Sallunke" sei im Sinber die Bauernbefreiung in Böhmen, Mähren und Schtesten, Wiesbaden blick auf das grobe Versehen der Schüler ein durchaus den that ittich's Buch über die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland München sächlichen Verhältniffen entsprechender. Mit ben weiteren und Rern's archivalische Studien über bie ländliche Berfaffung Wien . Aeußerungen habe aber der Angeklagte durchaus nicht persönlich Niederschlesiens. den Vater des Knaben treffen, sondern nur im allgemeinen eine Beleuchtung ber umfangreichsten agrarhistorischen Unter- Petersburg Die Abhandlungen werden gefchloffen durch Haparanda aussprechen wollen, daß es als robe Sitte bezeichnet werden müsse, fuchung, die in letzter Zeit erschienen ist, des breibändigen Cort wenn die häusliche Erziehung in dieser groben Weise der Er- Werkes von A. Meißen, Siedlung und Agrarwesen der West- Aberdeen. ziehungsarbeit der Schule entgegenarbeite. Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffaffung an und erkannte germanen und Oftgermanen 2c. Am Ende des Knapp'schen Wert. Paris . unter Auferlegung fämmtlicher Roften an den Privatkläger auf Beilagen, in benen neben dem Gelehrten auch ber trauernbe chens finden sich frisch, fast feuilletonistisch geschriebene biographische Freisprechung! Schüler und Freund spricht. Wer zwischen den Zeilen zu lesen vers steht, findet auch hier, freilich sorgfam verhüllt, die Kritik.
Ein meineidsverbächtiger Student. Aus Oranienburg wicb vom 4. Juni berichtet: Bei der gestrigen Verhandlung des hiesigen
Wer sich für die Fragen der Agrarpolitik intereffirt, wird Knapp's
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Barometers itand in mm,
reduzirt auf d. Meeressp.
66 Windrichtung
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