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Br. 130. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Soziale Rechtspflege. Nuziemliches Benehmen vor dem Gewerbegericht. Zu einem Tage Haft wurde gestern der Arbeiter N. verurtheilt, weil er die Würde der Rammer VII des Gerichts verlegt hatte. R. hatte eine solche Redeluft entwickelt, daß ihn der Vorsitzende Meier auf­fordern mußte, nun doch ihn, den Richter, auch einmal reden zu lassen. Die wiederholte Drohung, daß er nach dem Alexanderplatz geschafft werde, wenn er nicht ruhig sei, beachtete R. fast garnicht, und schließlich antwortete er mit wuchtiger Betonung: Da war ich schon!" Assessor Meier forderte ihn nun auf, sich wegen seines Betragens zu entschuldigen. R. lehnte dies aber ab. Als er sich einer zweiten Aufforderung gegenüber ebenso verhielt, beschloß der Gerichtshof, ihn in eine sofort vollstreckbare eintägige Haftstrafe zu

nehmen.

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wenden wollen.

Sonntag, 6. Juni 1897.

Gewerbegehilfin anzusehen, sondern zum theil als Gesinde zu be- Damenschneiderei, 255 M. mit der Begründung, fie sei Direttrice bef trachten ist, da sie eine Zwitterstellung einnimmt: troydem ist der der Beklagten gewesen und trotzdem unter Innehaltung einer nur Als Direttrice Klägerin das Recht nicht aberkannt worden, trotz des Verbotes ihres vierzehntägigen Kündigungsfrist entlassen worden. Arbeitgebers während der Nacht einige Stunden außerhalb des hätte sie verlangen können, sechs Wochen im voraus nur zum Hauses zu weilen. Eine Berufung giebt es leider gegen das Quartalserften gekündigt zu werden. Obwohl die Beklagte Fräulein Urtheil nicht." Diese Begründung" spricht gegen fich selbst. C. in einem Zeugniß als Direttrice bezeichnet hat, bestritt sie, daß Bemerkungen dazu sind überflüssig. die Klägerin Direktrice gewesen sei. Sie behauptete, sie die Klägerin habe Der Landwirth als fiskalischer Arbeiter. Der Landwirth selbst habe den Betrieb geleitet und Saxo rodete seit vielen Jahren zur Herbstzeit in einem fistalischen unter ihrer Aufsicht Taillen zugeschnitten und zusammen Walde Bäume aus. Die Stubben gingen dafür in seinen Besitz genäht, sowie Kostüme angeprobt. An Lohn erhielt Fräulein E. über, jedoch mußte er noch 35 Pfennig für den Kubikmeter an die 30 m. wöchentlich. Frau Lüdke wurde verurtheilt, die Forstverwaltung zahlen Im Jahre 1894 wurde nun dem Caro 255 Mark zu zahlen. Dafür, daß die Klägerin Direktrice gewesen durch eine stürzende Kiefer ein Arm zerschmettert, weshalb er sei, spreche schon das Zeugniß. Indessen würde die Bezeichnung die Regierung um eine Rente bat. Man wies ihn darauf an die oft- der Klägerin als Direttrice allein nicht ausschlaggebend sein. Hinzu preußische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft. Diese erklärte fich fomnie die nicht gewöhnliche Höhe des Lohnes und vor allem die indessen für nicht verpflichtet, ihn zu entschädigen, und das Thatsache, daß die Leistungen der Dame denen einer Direttrice ents Die Urtheilskritik eines Gerichtsvorsitzenden. Die Neigung Schiedsgericht stimmte dem zu. Saxo wandte sich dann an das sprachen. Wenn die Beklagte sich ein letztes Bestimmungsrecht vor macher Vorsitzenden des Gewerbegerichts, an Vorkommnisse er Reichs- Versicherungsamt und begründete seinen Rekurs behalten habe, dann spreche das nicht gegen die Annahme, daß die im gewerblichen Arbeitsverhältniß den Maßstab des Gesinde damit, daß er das Holz, was ihm für die Thätigkeit im Walde zu Klägerin die Stellung einer Direttrice eingenommen habe. Ein Unrechts anzulegen, ist immer noch nicht geschwunden. Der stand, im Interesse feines landwirthschaftlichen Betriebes habe ver- folches Ober- Aufsichtsrecht stehe selbstverständlich jedem Unters folgende Fall beweist dies. So sei es z. B. zum Kochen von Viehfutter nehmer zu. Die Köchin W., die in einem Re- bestimmt gewesen. Das Rekursgericht forderte den Forstfiskus staurationsbetriebe, also in einem Gewerbebetriebe, thätig war, auf, dem Kläger einen anfechtbaren Bescheid zu ertheilen. wurde am 7. Mai ohne vorherige Kündigung entlassen. Sie klagte Die Regierung that dies, indem sie den Anspruch des Versammlungen. darauf beim Gewerbegericht auf eine Lohnentschädigung. Der be- Klägers ablehnte. Sayo versäumte es, hiergegen Be flagte Restaurateur Bubla erhob den Einwand, die Klägerin, die rufung einzulegen. Diese Nachlässigkeit brachte ihn um die Unfall- 1. Juni eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab. Die Freie Vereinigung der Zivilberufsmusiker hielt om bei ihm logirte, sei troß seines Verbotes öfter des Nachts nach dem rente, denn das Reichs- Versicherungsamt wies den Kläger mit feiner Mitglied Schonert hatte im Gastwirthsgehilfen" einen Artikel Geschäftsschluß noch fortgegangen und die halbe Nacht ausgeblieben. Klage gegen die Die vom Beklagten gestellten Beugen bestätigten seine Angabe. Dem landwirthschaftliche Berufs- veröffentlicht, der sich in scharfer Weise gegen die Freie Ver Vorsitzenden der Kammer VI, Assessor Krause, schien dies vollauf genossenschaft unter folgender Begründung ab: Es liege fein einigung" wendet. Zu diesen Aeußerungen Schonert' 3 sollte Vorsitzenden der Kammer VI, Assessor Krause, schien dies vollauf landwirthschaftlicher Betriebsunfall vor. Für die Gewährung einer die Versammlung Stellung nehmen. Nach einer langen erregten zur Rechtfertigung der Entlassung zu genügen, sein Verhalten während der Verhandlung sprach wenigstens dafür. Genosse Wegener, Unfallrente könne nur die königliche Regierung in Frage fommen. Debatte wurde ein Antrag auf Ausschluß Schonert's aus dem der die Klägerin vertrat, betonte indessen energisch, daß hier kein S. babe unzweifelhaft den Unfall im Betriebe der Forstverwaltung Verein angenommen. erlitten. Wenn der patriarchalisches Verhältniß vorliege, sondern ein sogenannterfreier" wirthschaft sei, so müsse er auch Kläger Inhaber einer Land­Arbeiter- Bildungsschule. Die Bibliothet in der Nordschle doch für die Zeit, die er Brunnen str. 25, ist für die Mitglieder an folgenden Tagen geöffnet: Sonn Arbeitsvertrag. Die Klägerin sei Gewerbegehilfin, wie das" Bericht wirthschaft fei, so müsse er dem Fistus diente, als dessen Arbeiter angefeben tags, vormittags von 10-12, Dienstags und Freitags, abends 9 bis wegen ihrer Stellung in einem Gewerbebetriebe wohl nicht bestreiten werden. Der Fiskus habe ein Interesse an der Beseitigung der 10 üht. Mitgliedsbeiträge werden an diesen Tagen in der Nordſchule entgegen werde, und deshalb habe der Arbeitgeber über sie außerhalb ihrer Stubben aus dem Walde gehabt. Indeffen könne er nicht ver- Schöning, Köpnicerftr. 68; Reul, Barnimftr. 42; Babiel, Rosenthalerfir. 57: beruflichen Thätigkeit kein moralisches Aufsichtsrecht. Der Beklagte wurde denn auch verurtheilt, 36 M. an Fräulein W. zu zahlen. urtheilt werden, weil der Kläger gegen den ablehnenden Bescheid die Gleinert, Müllerfir. 7a; Burghause, Butbuferftr. 32; Blankenfeld, Stephanftr. 29; Affeffor Krause konnte es sich nicht verkneifen, in der Publikation Berufung nicht eingelegt habe. Angesichts des obigen Falles müssen Werner, Bülowstraße 59; Grube, Mariendorferstraße 5; Kaßler, Junterstraße 1, wir die schon öfter ausgesprochene Mahnung wiederholen, daß zu martiren, daß er an dem Urtheil nicht schuld sei. Er that es Unfallverletzte dann, wenn für die Entschädigung mehrere Berufs- teuffelstr. 128, Geldsendungen an den Kassirer H. Königs, S. Dieffenbachstr. 30, mit folgenden( vom Berichterstatter stenographisch firirten) Worten: Obwohl erwiesen sei, daß die Klägerin sehr oft( muß heißen kommen, gegen alle den gesetzlichen Instanzenzug bis zum Reichs- Schwebenstr. 13, v. 1 Zr. Alle Aenderungen im Bereinskalender find zurichten an genossenschaften oder sonstige oder sonstige Versicherungsträger" in Frage au fenden. öfter) des Nachts verschiedene Stunden trotz ausdrücklichen Ver­hotes ihres Arbeitgebers weggeblieben ist, hat die Mehrheit des Versicherungsamt verfolgen. Gerichtshofes in diesem Thun einen liederlichen Lebenswandel nicht Eine Direktrice vor dem Gewerbegericht. Die Modiftin C. erblickt. Und trotzdem eine Restaurationsföchin nicht als reine(!) beanspruchte von Frau Lüdke, der Inhaberin eines Ateliers fitr

Deutscher

Metallarbeiter- Verband.

Verwaltung Berlin . Todes- Anzeige.

Am 4. Juni starb unser langjähriges Mitglied, der Gürtler

Karl Wobig.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am 8. Juni, nachmittags 126 Uhr, von der Leichen­halte des Neuen Jerusalemer Kirch hofes in der Hermannstraße in Rirdorf aus statt.

Unt rege Betheiligung bittet 122/4 Die Ortsverwaltung.

Allen Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Karl Wobig am 4. Juni im Alter von 54 Jahren verschieden ist.

24965

Schloß Weißensee.

Sonntag, den 20. Juni 1897:

Grosses

Volks- Fest

arrangirt von den Parteigenossen des Reichstags­

Wahlkreises Niederbarnim,

unter gütiger Mitwirkung des Schwimmvereins Nord und mehrerer Arbeiter­Gesangvereine( Mitglieder des A.-S.B.), 200 Sänger ( Dirigent: Herr Suchsdorf.

Grosses Vokal- und Instrumental- Concert,

Die trauernden Hinterbliebenen. ausgeführt von Mitgliedern der Freien Vereinigung der Zivil- Berufsmusiker

Kranken- Unterstützungsbund

der Schneider.

Unser Mitglied

Waldemar Kleian

ist am 3. Juni verstorben. Die Be

erdigung findet am Sonntag, den

6. Juni, nachmittags 5 Uhr, auf dem St. Philipp- Apostel- Kirchhof, Müller ftraße 44/45, statt.

unter Leitung des Dirigenten Herrn Irrgang.

223/10

Großes Brillant- Feuerwerk. Turnerische Aufführungen.

Volks- und Kinderspiele aller Art.

genommen, ebenso in folgenden Zahlstellen: Gottfr. Schulz, Admiralftr. 40a

H. Königs, Dieffenbachstr. 30.

Alle Zuschriften sind an den Borstzenden Paul Müde jr., SO. Man­

Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Borsigender Ad. Neumann, Friedrich Kortum, Manteuffelfir. 49, v. 2 Tr.

spender P. Gent, Dresdenerstr. 107/108. Alle Zufchriften, den Vereinskalender Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und der Umgegend. Vors betreffend, find an H. Bendix, Alexandrinenstraße 100, zu richten.

Zur Beachtung für Lithographen, Steindrucker u. Berufsg.| Orts- Krankenkaffe der

Korbmacher.

Da in letzter Zeit wieder ein Destillateur beabsichtigte, nebenbei einen Arbeitsnachweis für graphische Arbeiter 2c. einzu­führen, thielen wir zur Verhütung von Zersplitterung und Irrthümern auf Montag, den 14. Juni, ab. 8 Uhr, dem Gebiet der Arbeitsvermittelung mit, daß sich der vom Verein der Oranienstraße 51: graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands im Jahre 1891 Ausserordentliche begründete, unentgeltliche 97/4 General- Versammlung

Zentral- Arbeitsnachweis

für Lithographen, Steindrucker, Lichtdrucker, Zinfographen, Kupfer: drucker, Steinschleifer, Präger, Prägerinnen und Anlegerinnen nach wie vor C., Neue Friedrichstr. 86 I, befindet und allen Kollegen zur Verfügung steht. Die Verwaltung Berlin . Restaurant Marienbad "

Badstrasse 85/86.

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von Künstlern I. Ranges. Erstes Auftreten der

Tagesordnung:

1. Statuten Aenderung. 2. Ver: schiedenes. 283/1 Zahlreiches und pünktliches Er­scheinen erwartet

Der Vorstand.

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Die Kaffeeküche ist den ganzen Tag geöffnet. Anfang 8 Uhr früh. Programm gratis. Billets im Borverkauf 20 Pf., an der Staffe 25 Pf. Billets find in allen Das Komitee. Am selbigen Tage ist das Mitglied mit Plakaten belegten Handlungen zu haben. Karl Fechner

verstorben. Die Beerdigung findet Achtung!

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see statt.

166/10

Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

Für die vielen Beweise der Theil­nahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, sowie für die liebe: bollen Unterstützungen sage ich allen Freunden und Bekannten meinen Herzlichsten Dank.

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Artistische Leitung: May Lachmann.

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