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Die

xx 38

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greiheit

Berliner Organ

der Unabhängigen Sozialdemokratie Deutschlands

Jahrgang 2

Sonntag, den 16. Februar 1919

Wir klagen an!

1. dieser unserer Forderung seitens der Regierung der deutschen Republik nicht zugestimmt wurde,

Nummer 84

Heute vor einem Monat find Rosa Luxemburg | Wir fordern ferner die Aburteilung der Mörder und Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg, an den Untersuchungs und Karl Liebknecht ermordet worden. Der Mord ihrer Anstifter durch ein ordentliches 3ibil- handlungen zuzulassen. Das Ersuchen um zulaffung des Herra ist noch heute ungefühnt. Die Mörder erfreuen sich vollster gericht. Dr. Rosenfeld haben wir abgesandt und der Herr Kriegsminißet Freiheit. Das Gericht, das ihre Namen fennt, bedroht nicht Wir lehnen es in aller Deffentlichkeit ab, weiter an den hat es mit unterschrieben. ihre Sicherheit. Gegen den Willen, gegen den Widerstand des Untersuchungshandlungen teilzunehmen, weil Gerichtsherrn ist der Tatbestand aufgedeckt worden. Die weitere Berfolgung der aufgedeckten Fäden wird verhindert. Die eigentlichen Anstifter und Leiter des Mordes sollen nicht gefunden werden. Und diese ganze Samach wird ge­deckt durch die Autorität der Regierung der deutschen Re­publik, die in ein schwebendes Verfahren" nicht eingreifen will und wie Pontius Pilatus ihre Hände in Unschuld wäicht.

2. auf wiederholte mündliche und schriftliche Anträge, die uns durch Zeugenaussagen bekannten Anftifter, Täter und Beihelfer nicht in Haft gesetzt werden,

3. es hierdurch einigen der Beschuldigten möglich war, flüchtig zu werden, und

4. eine Verdunkelungsgefahr vorliegt, dadurch, daß es den sich noch in Freiheit Befindlichen möglich ist, sich untereinander zu verständigen.

Nie ist ein schändlicherer Vorgang in einem Kultur­lande zu verzeichnen gewesen. Würden nicht die dokumen­tarischen Beweise für alle diese Anschuldigungen vorliegen Wir lehnen es vor dem Proletariat der Welt ab, teil­-- man würde sich hob aller bitteren Erfahrungen scheuen, annehmen an einem Gerichtsverfahren, bas es ermöglicht, fie selbst gegen die Soldateska Noskes und die sie schützende die Spuren der Tat zu verwischen und die Mörder den Regierung zu erheben. Armen der Gerechtigkeit au entziehen.

Doch die schlüssigen Beweise liegen heute vor. Sie sind erbracht dank dem unermüdlichen Eifer unserer Genossen, die sich an der Untersuchung beteiligten. Das Gericht der Division, deren Angehörige den Mord vollbrachten, hat die Untersuchung sabotiert. Wenn heute der Tatbestand fest­gestellt ist, so ist das nicht dank, sondern trotz dem Gericht geschehen.

Die Mitglieder des Bollzugsrats und des Zentralrats, die an der Untersuchung teilnahmen, sind mit dem heutigen Tage aus der Kommission ausgeschieden. Sie können mit Genugtuung die Tatsache verzeichnen, daß es dank ihren Bemühungen und den Bemühungen zahlloser Helfer aus allen Bevölkerungsschichten gelungen ist, wenigstens einen Teil der Wahrheit aufzudecken. Jetzt jedoch ist ihre weitere Mitarbeit in der Kommission nicht nur zwecklos, fondern auch verwirrend. Möge das Gericht der Mörderdivision die Mörder schützen. Die Vertreter des Proletariats ver­lassen diese Dunkeltammer und unterbreiten das gesamte Material über den Meuchelmord dem Urteil des Volkes, dem Urteil der ganzen Welt.

Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Weinberg ist uns bisher eine Anzeige, daß er zur Wahrung der Intereffen der Familie Buremburg befugt ist, nicht zugegangen. Nach Eingang seiner Mitteilung werden wir auch um seine Zulassung bitten gez. Landsberg . Entsprechend diesem Schreiben hat die Reichsregierung dem Gericht tatsächlich nur die Bitte" um Sulassung aus gesprochen.

gez. Ebert.

Am 4. Februar 1919 beantragten wir in folgenden Schreiben an das Gericht die Verhaftung der Beschuldigtens 4. Februar 1919. An das Gericht der Garbe- Kavallerie-( Schüßen-) Division 3. H. b. Herrn Kriegsgerichtsrats Jorns, Berlin , Ebenhotel. Unterzeichnete beantragen als Berireter des Zentralrates Fm weiteren geben wir eine Begründung für und bes Ballzugsrates die sofortige Verhängung der Unter diesen unseren Schritt an die Oeffentlichkeit. Die Untersuchung wird geführt vom Gericht der Garde- burg gegenüber folgender Personen: Kavallerie( Schüßen-) Division, Gerichtsherr ist General bon Hofmann, der Divisions- Kommandeur. Verhand­lungsleiter ist Herr Kriegsgerichtsrat Jorns, Berhand­lungsort das Eden hotel, Berlin .

Im Falle uremburg" ist Anklage erhoben:

1. wegen Tötung der Frau Dr. Luxemburg gegen Täter Unbekannt,

fuchungshaft in Sachen der Ermordung der Frau Dr. Lugem

1. bes Jägers Runge,

2. des Jägers Dräger ,

3. bes Chauffeurs Göttinger,

4. des Sergeanten Probst,

5. des Oberltuts.. Vogel,

6. des Chauffeurs Grankswo 7. des Beifahrers

all,

8. des Hauptmanns Petri,

Die Genannten zu 1-4 haben miteinander die Grmse

2. gegen Oberleutnant Bogel nach§ 143/144 des Militär- Strafgesetzbuches( Duldung strafbarer Hand- bung der Frau Dr. Luxemburg verabredet. Die. geht aus der Aussage Drägers herver.

lungen).

Unserer Zulassung wurden Schwierigkeiten gemacht. Unsere Anwesenheit ist von der Zustimmung der Be­schuldigten abhängig.

NR. 1506.

Dräger hat befundet:

Es hat zwischen ihm und den brei anderen Beschuldigten vor bem Abtransport des Herrn Dr. Liebknecht und der Frau Dr. Luxemburg eine Besprechung stattgefunden, in der fich die vier

herausgebracht werden, dieselben zu erschießen. Dräger wurde gefragt, ob er mitfchießen würde.. Er erwiderte barans, man folle lieber nicht schießen, da das zu viel Lärm mache, sondern bie beiden mit dem Kolben niederschlagen. Zu diesem 3wede folle man vorher die Gewehre entsichern. Runge hat daraufhin sein Gewehr entsichert, entlaben und beim Herans treten erst dem Herrn Dr. Liebknecht Kolbenschläge erfest, und später beim Heraustreten der Frau Dr. Lugem burg biefer zweitbbliche Schläge auf den Kopf verfekt.

Wir stellten den Antrag, Zeugen und Beschuldigte ein Dieses Material erhebt lauteste Anflage gegen die heutigen Herrscher, die ein System schützen, in dem brutale ander gegenüberzustellen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Berfonen einigten, daß Frau Dr. Luxemburg und Herr Dr. Ein von uns, am 23. 1. 1919, gestellter Antrag auf Liebknecht das Ebenhotel nicht lebend verlassen Gewalt und raffinierte Grausamkeit, den neuerwachten Militarismus der gegenrevolutionären Alaffen, tief unter Bulaffung eines Rechtsbeistandes der Familie Luxemburg follten. Runge hatte den Borschlag gemacht, wenn beibe das Niveau des föniglich preußischen Militarismus herab- ist bis heute nicht entschieden. Auf unseren Antrag, eine Soudertommission drücken. Für die Regierung der Weimarer Herren ist dieser einzusetzen, erhielten wir am 25. 1. 1919 folgendes neue Militarismus ein Pflänzchen- rühr- mich- nicht- an. Schreiben von der Neichsregierung: Berlin , den 25. Januar 1919. Sie duldet ebenso den Meuchelmord wie die Meuchelmörder, Die Reichsregierung. denen fie verbunden ist. Und sie behütet sorgsam die Dunkelfammern der Militärgerichtsbarkeit, um nur ja nicht Ihr Antrag vom 22. t. Mis. hat die Reichsregierung beschäf­Anstoß zu erregen bei den Herren, denen fie ihre Eristenz tigt. Sie hat wiederholt beschlossen, von der Einsetzung einer Sonderkommission, zur Untersuchung der Fälle Liebknecht- Zugem­Um so mehr erwächst für alle flaffenbewußten Arbeiter, burg , abzusehen. Es besteht ein starkes öffentliches Intereffe für alle ehrlichen, aufrechten Menschen die Verpflichtung, baran, daß ungesäumt im gerichtlichen Verfahren die Frage unter Front au machen gegen dieses Schandregiment, aufzusucht wird, ob der Tod von Liebknecht und Frau Luxemburg auf räumen mit Zuständen, die den Namen des deutschen Volkes eine strafbare Handlung zurüdzuführen ist, bejahendenfalls, wem bor der ganzen Welt ächten und für immer entehren. Möge der nachstehende Aufruf unserer Genossen als mächtiger Antrieb dienen in diesem Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit

berdankt.

An alle Proletarier und Sozialisten! Un alle gerecht dentenden Menschen der Welt! An die deutsche Reichsregierung!

Nach dieser Feststellung kann es nicht zweifelhaft sein, daß die genannten Personen der Ermordung der Frau Dr. Luxemburg baro. der Beihilfe oder Anftiftung hierzu dringend verdächtig sind, Die unter 5, 6 und 7 genannten drei Personen haben sich ber Begünstigung des Mordes dringend verbächtig gemacht baburch, daß sie die Leiche der Ermordeten beiseite geschafft haben um dadurch die Spuren der Tat zu vernichten und die Mörder ber Strafverfolgung zu entziehen. Es besteht auch der dringende Bere dacht, daß Frau Dr. Luxemburg durch die erlittenen Schläge zwar töblich verlegt, aber noch nicht getötet war, so dak gegen die bref Bersonen, die Frau Dr. Luxemburg transportiert haben, brin sender Berdacht des Mordes besteht. Das geht auch aus der wei teren Anssage Drägers hervor, wonach die Transportmann­schaften bei ihrer Rückkehr in das Hotel erzählten:

,, An der Brücke haben wir sie rüberbeförbert."

eine solche zur Last fällt. Eine Sonderkommission dürfte daher das ordentliche Gericht feinesfalls ausschließen, sondern könnte nur neben dem ordentlichen Gericht in Wirksamkeit treten. Dann würde aber die Tätigkeit des Gerichts, und diejenige der Stom­mission tollidieren, und statt der angestrebten Aufklärung fönnte die größte Verwirrung herbeigeführt werden. Der Weg, den wir betreten haben, trägt unseres Erachtens dem Recht und allen be­rechtigten Wünschen Rechnung. Da an der Zuständigkeit, des nach der Militärstrafgerichtsordnung berufenen Gerichts, nichts geän­dert wird, wird niemand seinem gefeßlichen Richter entzogen, und Wir unterzeichneten Mitglieder des Vollzugsrates bem Wunsche nach weitgehender Stontrolle des Ermittlungsver­Groß- Berlins und des Zentralrates der deutschen Republik fahrens ist burch die Zulassung von Vertretern des Bollzugsrates erhielten am 17. bzw. 16. 1. 19 den Auftrag, den Unter- echnung getragen. fuchungshandlungen in Sachen Liebknecht- Luxemburg" Die Reichsregierung hat bon vornherein erklärt, daß sie beizuwohnen. Wir forderten die sofortige Einjeßung einer, gegen die Teilnahme eines rechtskundigen Vertreters der Familie mit den Rechten eines Untersuchungsrichters ausgestatteten, Liebknecht an der Untersuchung nichts einzuwenden babe, und es Sonderfommission, um die Mordtaten an den Genossen Dr. hat dann auch Herr Haase, sobiel wir wissen, einigen Unter­Karl Liebknecht und die Genosfin Frau Dr. Rosa suchungshandlungen beigewohnt. Jest hat sich Herr Rechtsanwalt Luremburg, den Vorkämpfern des revolutionären Dr. Rosenfeld als Bertreter der Familie Liebknecht bei uns ge­Broletariats, aufzuklären. Diese unsere fofort und wieder meldet. Sie wünschen, daß wir an den Gerichtsherrn das Erbringend verdächtig, da er vor einer Reihe von Zengen den Bee holt gestellte Forderung wurde abgelehnt. Wir sehen uns juhen richien, als Bertreter der Familie Piebknecht Dr. Sturt fehl gegeben, man folle dafür sorgen, daß Frau Dr. Suremburg dober genötigt, an die öffentliche Meinung au abbellieren. Ioienfeld und als Bertreter ber Familie Augendburg Secen nicht lebendig in das Gefängnia ämne. Disie. Za

Ebenso aus der Beugenausfage des Herrn Schmidt( Nacht

portier im Edenhotel), diefer sagt aus:

Der Bosten vor dem Hauptportal des Hotels( wahrschein lich also Dräger oder Runge) hat mir eine Viertelstunde na dem Abtransport der Frau Dr. Luxemburg gesagt:

Die ik erledigt, die schwimmt schon."* Hauptmann Betri erscheint der Anstiftung zum Morbe

Shark