Gerichts- Beilung.
-
Eine sonderbare Warnung enthält eine Tafel am Zugang| hiesigen Schöffengerichts geladen worden war. Was da zur Sprache| Nachtheil des Rentiers R. Schneider in Berlin und dessen Ehefrau zum Kriegerdenkmal in Buckow in der märkischen Schweiz. Dort heißt fam, war die alte Geschichte, die doch ewig nen bleibt: ein junger, gefälscht, und die gefälschten Atzepte bei einem Wucherer Simon es schwarz auf weiß:" Es ist verboten, Bäume, Sträucher und Hecken kaum flügge gewordener Mann lernt eine fleißige, unerfahrene diskontirt haben. Als die Wechsel am Verfalltage nicht eingelöst abzupflücken.- Man scheint in Buckow den Besuch von Riesen Arbeiterin fennen, er geht mit ihr" Jahr aus, Jahr ein, spiegelt wurden, gelangte die Sache an das Gericht. Frau Schneider hat zu fürchten. ihr vor, fie zum Traualtar führen zu wollen und, vor diesem jede Kenntniß der Wechsel eidlich in Abrede gestellt, nachdem er das Mädchen wie eine Bitrone ausgepreßt insbesondere auch bestritten, den Namen ihres Ehemannes als und moralisch verdorben hat, schließt er die Ehe mit einer Afzept auf die Wechsel geschrieben zu haben. Frau Dr. Vogeler anderen. Acht volle Jahre hat Frl. Liebreich Leiden und Freuden behauptet nun, daß sowohl die Frau Schneider, sowie auch der( jetzt Der ,, Märkische Landbote". Uns wird berichtet: Gelegent- mit dem Angeklagten getheilt. Sie hatten beide nichts, als sie sich verstorbene) Wucherer Simon einen Meineid geleistet habe. Ferner lich einer am 13. Dezember 1896 stattgefundenen Berbreitung des zufammen fanden, aber Frl. Amalie besaß einen frohen Muth und behauptet sie, daß die treibende Kraft in jenem Prozesse ihr eigener Märkischen Landboten", Volkskalender für 1897, welche in Greifenberg unermüdliche Arbeitskraft, und die felfenfeste Zuversicht, daß der Ehemann gewesen sei, der auf grund der Verurtheilung seine vor sich ging, wurden die Genossen Zastrow aus Angermünde , Angeklagte, der ihr tausendfältig seine Liebe erklärt hatte, Chefcheidungsklage durchsetzen wollte, was ihm aber nicht gelungen sowie Liehr und Pietsch aus Berlin auf Veranlassung des General schließlich sein Wort halten und sie heirathen würde, brachte ist, da er mit der Scheidungsklage in allen Instanzen abgewiesen Direktors Ha hu verhaftet. Nachdem die Personalien festgestellt sie über viele trüben Stunden hinweg. Und es gab so viele und zur Alimentation seiner Ehefrau verurtheilt wurde. Frau waren und man den Genossen die gefährlichen Schriften dunklen Stunden auf dem gemeinsamen Lebenswege, Stunden, Dr. Vogeler glaubt nun in der Lage zu sein, ausreichende Beweise für abgenommen hatte, wurden die Uebelthäter Den Schaden wieder entlassen. in denen die bittere Noth an ihre Pforten klopfte, aber auch solche, ihre Unschuld beibringen zu können und betreibt nun um ihrer Kinder heilte der Vertrauensmann in Greifenberg in denen das Mädchen fast so weit war, dem Angeklagten empört willen mit Eifer und Zähigkeit die Wiederaufnahme des Verfahrens, fofort, in dem er seine Parteigenossen mit neuen Broschüren auf immer den Rücken zu fehren. Liebe macht bekanntlich blind um sich zu rehabilitiren. Fünfmal ist sie mit ihren diesbezüglichen versorgte, und die Verbreitung nun doch noch recht gründlich und so sah denn auch das Mädchen nicht, daß der Mann, dem sie Anträgen bereits abgewiesen worden, das hat sie aber nicht abge stattfand. Jeder Einwohner hat noch ein Exemplar be fich preisgegeben, ein schändliches Spiel mit ihr trieb und in seiner halten, ein sechstes Mal ihren Antrag mit neuer Motivirung ein tommen, troßdem die Behörde 143 Landboten tonfiszirt hatte. Dieser moralischen Haltlosigkeit solche Fortschritte machte, daß er schließlich sich zureichen. Das Oberlandesgericht in Kassel hat nun ein neues Vorver unschuldigen Angelegenheit sollte aber noch ein gerichtliches Nach ganz von ihr ernähren ließ. So vergingen einige Jahre. Da tam fahren in der Sache angeordnet. In den letzten Tagen sind bereits fpiel folgen. Am 13. Januar 1897 erhielten die drei Genoffen jeder der Angeklagte in einen schlimmen Berdacht und hielt es für an- die Entlastungszeugen vor dem Charlottenburger Amtsgericht komein Strafmandat, in dem ihnen eine Geldstrafe von 45 M. oder gemessen, bei Nacht und Nebel nach England zu verschwinden, aber missarisch vernommen worden. 15 Tage Haft in Aussicht gestellt wurde und zwar wegen Ueber das Mädchen wurde seiner nicht ledig. Sie erhielt aus London tretung der§§ 10 und 41 des Preßgesetzes vom 11. Mai 1851. Es einen Brief, in welchem ihr der Angeklagte schrieb, daß er wurde heute der herrschaftliche( 22jährige) Kutscher Diez aus Wegen Verbrechens wider§ 176 III des Strafgesetzbuches wurde richterliche Entscheidung beantragt. In dem Strafverfahren ohne sie nicht leben föune. Sie padte ihren Koffer und eilte nach Reinickendorf von der zweiten Straftammer am Landgericht II zu wider Pietsch und Genossen fanden zwei Verhandlungen statt. London , um auch dort für ihn die Sklavendienste weiter zu einem Jahr Zuchthaus verurtheilt und fofort in Haft genommen. Die erste Verhandlung wurde, trotzdem sechs Zeugen vernommen verrichten, die sie hier freiwillig auf sich genommen hatte, Der Angeklagte hatte einen sehr umfangreichen Entlastungsbeweis waren, wegen nicht genügender Klärung vertagt, und zur zweiten wieder für ihn zu arbeiten und wieder den Lebensunterhalt für angetreten, der aber nach Ansicht des Gerichtshoses als mißlungen Verhandlung sollte der eifrige Vernichter der Sozialdemokratie, fie beide zu erwerben. Sie schilderte gestern dem Gerichtshof mit angesehen war. Da der Angeklagte zur Zeit der That an einer General- Direktor Hahn als Zeuge erscheinen. Da die erste Ver- beweglichen Worten, wie sie auf ihrer Reise durch England im häßlichen Krankheit litt und diese auf das mißhandelte Kind überhandlung nur vertagt worden war, um die Aussage des General- wahrsten Sinne des Wortes sich von Station zu Station durch- tragen hat, so fand der Gerichtshof keine Veranlassung, mildernde Direktors Hahn zu hören, so sollte man meinen, daß Hahn gebettelt habe und wie es ihr schließlich durch verdoppelte Umstände zu bewilligen. doch zu der zweiten Berhandlung persönlich hätte zur Arbeit immer wieder gelang, die äußerste Noth von dem Stelle sein müssen oder daß wenigstens eine vonl Ans Flensburg geht uns mit der Bitte um Abdruck folgende ihm Angeklagten fern zu halten. Sie fonnte ihm sogar die Gelder Aufforderung zu: In der Gerichtsverhandlung des Königl. Schöffen gemachte protokollirte Aussage zur Verlesung gekommen wäre. Aber aufbringen, die er zu Reifen nach Paris und Amsterdam gerichts am 18. Februar d. J. sowie in der Berufungsverhandlung nichts von alledem geschah. Verwunderlich ist es, warum die An- gebrauchte. Endlich schien ihnen das gelegenheit nicht gleich bei der ersten Verhandlung zum Abschluß Das Pärchen fehrte nach Berlin zurück und hier gelang wurde Unterzeichneter wegen einer Anfrage in Glück zu lächeln. Des tönigl. Landgerichts am 30. April d. I. zu Flensburg , gebracht worden ist, da doch der Amtsanwalt in beiden Terminen es dem Angeklagten, eine Arbeitsstube für Damenkonfektion schaftsversammlung am 19. Nov. 1896 zu Flensburg , dahingehend, der Gewerk Freisprechung beantragte. Das Schöffengericht Angermünde sprach einzurichten, in welcher auch die Beugin Liebreich eine ausreichende ob die Aeußerung, die ein Schlächtergeselle der Flensburger Exportdie Angeklagten demgemäß auch frei. Die hier in betracht Beschäftigung fand. Lohn erhielt sie nicht und sie war damit zu Schlächteret dem Besitzer dieses unter Beugen mittheilte, wohl betommenden Paragraphen waren, wie das Gericht selbst konstatirte, frieden, denn der Angeklagte hatte ihr oft genug gesagt, daß er gründet sei", zu einem Monat Gefängniß verurtheilt und zwar wegen in ganz ungehöriger Weise den Angeklagten gegenüber angewendet das Geld für sie aufsparen und dann als Mitgift betrachten öffentlicher Beleidigung des betreffenden Export- Schlächterei- Bewürde, wenn er sie heirathe. Nach und nach gingen dem Mädchen fitzers. Zur weiteren Rechtsuchung in dieser Sache wird der Wegen betrügerischer Schädigung einer armen Schneiderin die Augen auf. Das Benehmen des Angeklagten wurde Schlächtergeselle G. Homburg aus Bütow in Pommern , welcher 1896 war Frau Alwine Marotti, eine Dame aus den besseren gegen sie immer verlegender und unerträglicher, es tam vielfach zu auf der Flensburger Export- Schlächterei gearbeitet und seit November Ständen" vom Schöffengericht zu einer Woche Gefängniß verurtheilt Mißhandlungen und schließlich sah das Mädchen zu seinem Kummer 1896 Flensburg verlassen hat, dringend als Zeuge gewünscht. Beworden. Die Schneiderin Steinte empfahl sich durch Annonce zur auch noch, daß er sich ernstlich um eine andere bewarb, die er denn nannter, oder sonstige Personen, welche mir den Aufenthalt des Anfertigung von Damenkleidern. Die Angeklagte bestellte Fräulein auch geheirathet hat. Sie ging von ihm und verlangte wenigstens E. Homburg mittheilen können, werden dringend gebeten, mir Steinke zu sich und beauftragte sie mit der Anfertigung eines Kleides. den Lohn für ihre in der Arbeitsstube geleistete Arbeit. Das hiervon sofort Mittheilung zu machen. F. Kersten, Flensburg , Bei der Auprobe fragte die Bestellerin die Schneiderin, ob sie zu Innungs- Schiedsgericht erkannte ihr einen solchen in Höhe Norderstraße 145.- Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um der Robe wohl ihre Brillantbroche und Brillantnadel tragen von über 500 M. zu. Der Angeklagte weigerte fich, das Abdruck gebeten. tönne. daß Die gericht weiter. Er wurde durch einen Vergleich beendet, zu Schneiderin hielt es deshalb nicht für nothwendig, bei der Ab- dem fich das Mädchen auf gutes Zureden bereit finden ließ es erlieferung fofort Zahlung zu verlangen. Als sie später aber ihre flärte sich durch eine ihm zu zahlende Summe von 50 M. für be= Ansprüche geltend machte, wurde sie hingehalten und als sie dann friedigt. Für den Herzenskummer, den ihm der ehrlose Angeklagte in der das Mitglied Sufchte über die Lage in der Rammindustrie Die Kammmacher hielten am 31. Mai eine Versammlung ab, im Rlagewege ein obsiegendes Erkenntniß erftritt, stel die Zwangs- bereitet hatte, wollte es aber feine Privatrache haben. Es er referirte. In der Diskussion wurden die Verhältnisse in der Werkfiel vollstreckung fruchtlos aus. Nun zeigte die Steinke die Angeklagte ftattete Anzeige wegen Betruges und betheuerte gestern dem statt von Brauer, Mariannenstraße 31/32 besprochen, wobei über wegen Betruges an, indem sie angab, daß sie durch die Bemerkungen Gerichtshofe, daß es dem Angeklagten außer seiner Ehre auch die niederen Löhne und die mangelhaften sanitären Einrichtungen der letzteren in betreff ihrer Brillanten u. f. w. zur Lieferung des Kleides fein gesammtes Hab und Gut nur deshalb geopfert habe, weil Klage geführt wurde. ohne fofortige Zahlung verleitet worden sei. Das Schöffengericht es durch ibu fälschlich in dem Glauben erhalten worden trat dieser Ansicht bei. Die Verurtheilte erhob Einspruch, worauf sei, demnächst von ihm geheirathet zu werden. Der Staatsanwalt die Sache gestern vor der Berufungsinstanz verhandelt wurde. Jetzt schenkte der farmoyanten Erzählung auch vollen Glauben und bebehauptete die Augeschuldigte, daß sie selbst und nicht die Zeugin antragte, den Angeklagten ob seines schnöden Verhaltens auf ein Steinte die Geschädigte sei. Die Beugin habe den ihr anvertrauten Jahr ins Gefängniß zu stecken. Rechtsanwalt Leonh. Fried Thatsächlich begutachtete der Sachvers mann vermißte dagegen das Merkmal der. Vermögensschädigung ständige, daß das Kleid Mängel habe und der Aenderung bedürfe. und führte aus, daß mit Rücksicht auf das lange Zusammenleben Auf grund dieses Gutachtens gelang es dem Wertheidiger, Rechts- der beiden Personen, die sich gemeinsam durch die Tiefen des amwalts Leop. Meyer, die Aufhebung des ersten Urtheils und ein Lebens hindurchzuarbeiten hatten und Mein und Dein durchaus freisprechendes Erkenntniß zu erwirken. nicht auseinander hielten, eine Vermögensschädigung des Mädchens sich gar nicht substanziiren lassen. Jedenfalls hielt der Vertheidiger das Strafmaß für viel zu hoch. Das Schöffengericht hielt die Beugin mindestens in Höhe von 500 m. für geschädigt und verurtheilte den bisher unbescholtenen Angeklagten zu 3 Monaten Gefängniß.
worden.
durchblicken, fic luperbem ließ sie noch durch allerlei Redensarten Geld zalen und 1000 fich der Streit vor dem Bivil.
Stoff total verschnitten.
in
-
G
Versammlungen.
Werder. In der am 6. d. M. stattgefundenen öffentlichen Protestversammlung gegen die neue Vereinsgesetzvorlage wurde nach einem 21/2 stündigen, mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Peus eine Proteft- Resolution einstimmig angenommen. Nachdem noch bekannt gegeben war, daß die Wahlvereins- Bersammlungen am ersten Sonntag jedes Monats stattfinden, wurde die Versammlung mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie geschlossen. Brunnen fit. 25, ist für die Mitglieder an folgenden Tagen geöffnet: Sonn Arbeiter- Bildungsschule. Die Bibliothet in der Nordschule tags, vormittags von 10-12, Dienstags und Freitags, abends 9 bis 10 Uhr. Mitgliedsbeiträge werden an diesen Tagen in der Nordschule entgegen genommen, ebenso in folgenden Zahlstellen: Gottfr. Schulz, Admiralfir. 40a. Gleinert, Müllerstr. 7a; Burghause, Putbuserstr. 32; Blantenfeld, Stephanstr. 29, Schöning, Köpnickerstr. 68; Reul, Barnimstr. 42; Babiel, Rosenthalerfir. 57. Werner, Bülowstraße 59; Grube, Mariendorferstraße 5; Staßler, Junterstraße 1; H. Königs, Dieffenbachstr. 30. Alle Buschriften sind an den Borsigenden Paul Müde jr., SO. Man
zu senden.
teuffelfir. 128, Geldsendungen an den Kaffiver S. Königs, S. Dieffenbachstr. 30, Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Borsigender Ad. Neumann, Schwedenfir. 13, v. 1 Tr. Alle Renderungen in Bereinskalender find zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelstr. 49, v. 2 Tr. fizender P. Gent, Dresdenerfir. 107/108. Alle Sufchriften, den Bereinstalender Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und der Umgegend. Vors betreffend, find an S. Bendix, Alexandrinenstraße 100, zu richten.
Briefkasten der Redaktion.
110
Die juristische Sprechstunde findet Montags, Dienstags, Freitags und Sonnabends, abends von 7-8 Uhr statt. " Eusebius." Das Manuſtript liegt zum Abholen bereit.
Die gewerbsmäßigen Heiratheschwindeleien, deren sich der Justiz- Kanzlist Otto Manzel schuldig gemacht hat, beschäftigten gestern wiederum das Schöffengericht. In einer früheren Berhandlung ist Manzel wegen einer Reihe derselben Vergehen zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden, es blieben damals aber noch einige Fälle unerledigt. Der Angeklagte hat während eines Zur Charakteristik des preußischen Militärstaates fann Zeitraumes von fechs Monaten eine große Anzahl junger ein Beleidigungsprozeß dienen, der gestern vor dem Mädchen, die sich in den verschiedensten Lebenslagen be- Rammergericht seinen Abschluß fand. Für den Premierlieutenant fanden, in der schamlosesten Weise ausgebeutet. Obgleich er v. Ruffer hatte der Möbeltransporteur Krause einen Umzug verheirathet und Familienvater war, versprach er allen besorgt. Es tam hieraus zwischen den Beiden zu Streitigkeiten, da Mädchen die Ehe, wobei er stets hervorhob, welch' eine angesehene der Lieutenant wegen der Zahlung des geforderten Preises und auskömmliche Stellung er bekleide. Die Briefe, die er an Einwendungen erhob; und Krause mußte daher gegen den Offizier die Eltern seiner bedaueruswerthen Opfer richtete, trieften von im Wege der Zivilflage vorgehen. In einer Replik führte Strauſe Biederkeit. Er hob stets hervor, daß er als„ töniglicher Justiz- das Verhalten des Lieutenants darauf zurück, daß dieser ihm grolle; beamter" es unvereinbar mit seiner Würde halten müsse, mit er fei eines Tages Beuge einer peinlichen Szene gewesen, die einem jungen Mädchen ohne die Einwilligung der Eltern ein Töpfer dem Offizier bereitet habe, und es wäre ihm desselben zu verkehren. Die Vertrauensseligen opferten damals nicht eingefallen, für den v. Ruffer Partei zu ihm zumeist ihre ganzen Ersparnisse. Geftern war ergreifen. Durch die Erwähnung dieses Umstandes in der Replik es eine Schneiderin und eine Kellnerin, welche die Bräute" des fühlte der Lieutenant sich beleidigt; er machte eine Eingabe an 81. K. 2. Ein Recht auf Aufhebung des Termins wegen des von Ihnen Angeklagten gewesen waren. Jede der Zeuginnen war außer um das Husarenregiment von Schill, in welchem er unter Schilderung angeführten Grundes haben Sie nicht. Indeß fann einem Ihrerseits dahin baares Geld noch um einen Ring gekommen, den der Angeklagte des" Thatbestandes ersuchte, das weitere geneigtest verlassen 34 Bornahme unzüchtiger Handlungen an Personen unter 14 Jahren ist mit gerichteten Antrag stattgegeben werden. B. K. Nein. Thurneifferstr. ihnen unter allerlei Andeutungen von„ Maßnehmen zum Trauring" wollen". Der Kommandeur des Regiments wandte sich nun Buchthausstrafe bis zu 10 Jahren bedroht. Sind mildernde Umstände vorvom Finger gezogen, dann aber verfekt hatte. Der Gerichtshof be- wirklich an die Staatsanwaltschaft und Krause wurde nicht handen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Die Ver legte den Angeklagten mit einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten, so allein wegen der angeblichen Beleidigung angeklagt, sondern führung eines unbescholtenen, noch nicht 16 Jahre alten Mädchens wird mit daß derselbe nunmehr 15 Monate zu verbüßen hat. wa auch von Rechts wegen zu 50 Mark Geldstrafe verurtheilt. Gefängniß bis zu einem Jahre bedroht. S. 100. Eine Schüler- Freikarte Ein bemerkenswerther Zwischenfall ereignete sich geftern gericht I( Berlin ) unter andern aus: Zur Begründung dieses befremdlichen Urtheils führte das Land- für die städtische Fluß- Bade- Anstalt beraubt nicht des städtischen Wahlrechts. Allerdings sei der 2 Wettende. 1. Ja. 2. Ein Deutscher, der in einem anderen deutschen des Gutmanns gandgerichts 1.- In einer Privatflage vorgefeßte Regimentskommandeur des Premiers in diesem Falle zu des des Kaufmanns Gutmann gegen den Kaufmann Josef Goldstein nicht befugt gewesen, für letteren einen Strafantrag zu stellen, weil feit nicht aufzugeben, sich auch nicht naturaliſiren zu lassen, sondern lediglich bei charakterisirte der Vertreter des Klägers den Beklagten als sich die Beleidigung weder auf den Beruf des Herrn v. R. bezogen Nachweis, dem Regierungspräsidenten bezw. bei dem Polizeipräsidenten unter denc gewerbsmäßigen Ehrabschneider". Wirnend meinte der Vorsitzende, habe, noch zu einer Zeit erfolgt sei, wo sich v. N. in der Ausübung gelassen habe, daß er in diesem anderen Bundesstaat sich nieders Landgerichtsrath Büchner:„ Ei, ei, Herr Rechtsanwalt, das find feines Berufes befand. Ein Strafantrag des Regimentskommandeurs. S., A. R. Zum Abgeordnetenhaus ist jeder Preuße wählbar, die Aufnahme in den Bundesstaat nachzusuchen. dieselben Worte, wie sie in Erfurt gefallen find", er spielte dabei habe nun aber hier gar nicht vorgelegen, sondern das Regiment der das dreißigste Lebensjahr vollendet, den Vollbesis der bürgerlichen Rechte auf die bekannte Beleidigungsklage gegen den Staatsanwalt habe nur den Strafantrag des Herrn v. R. der Staats- infolge richterlichen Erkenntnisses nicht verloren und bereits 3 Jahre lang Lorenz an. anwaltschaft übermittelt. Qu) Der Schuß des§ 199 des Straf - dem preußischen Staatsverbande angehört hat, auch nicht Präsident over Die Frage, am wievielten Tage der Ziehzeit eine Wohnung Gesetzbuches habe dem Angeklagten nicht zugebilligt werden können, jeder Preuße, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und gemeindewahlberechtigt Mitglied der Ober- Rechnungskammer ist. Wahlberechtigt als Urwähler ist von dem Ziehenden geräumt werden muß, beschäftigte die 139. Ab- obwohl er mit seiner Replit berechtigte Interessen wahrgenommen habe. ist. Die Urwähler wählen die Wahlmänner, die Wahlmänner erst den Abtheilung des Amtsgerichts I gelegentlich einer Verhandlung gegen Denn der Angeklagte habe zweifellos den Premierlieutenant be- geordneten. Die Urwähler werden nach Maßgabe der Steuersäge in drei den Kürschnermeister Thomsen und dessen Ehefrau wegen gemeinschaft. leidigen wollen, wie aus der Form der fraglichen Aeußerung Abtheilungen getheilt. Jede Abtheilung wählt besonders und zwar je ein lichen Hausfriedensbruchs. Die Angeklagten, welche seit sieben Jahren hervorgehe. Der Angeklagte habe aus seiner früheren Stellung als Drittel der zu wählenden Wahlmanner. in dem Haufe des MaurermeistersSantig wohnten, hatten zum 1. April d.. Unteroffizier gewußt, daß eine Beleidigung, die einem Offizier in ihre aus 4 Zimmern, 2 Kammern und Zubehör bestehende Wohnung Uniform und Waffen" zugefügt werde, diesen mit Rücksicht gekündigt. Sie fingen erst am 2. April zu ziehen an und setzten den auf die Uniform und die Waffen um so empfind Umzug auch noch am Morgen des 3. April fort. Santig war licher treffe. Und es sei sein Wille gewesen, den Premier darüber aufgebracht, da die Wohnung noch für den neuen Wiether lieutenant gerade dadurch besonders herabzusehen, daß er hervorhob, in in Ordnung gebracht werden mußte, erklärte ihnen, sie hätten doch Uniform und Waffe habe sich der Offizier unfläthige Worte gefallen Stationen. schon raus" sein müssen und verlangte die Herausgabe der Schlüffel. laffen. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld legte für den Angeklagten Krause Diese Herausgabe wurde seitens Thomsens mit dem Bemerken Revision ein. Der Regimentskommandeur habe thatsächlich als Vor verweigert, daß er dazu erst um 12 Uhr mittags( am gefeßter des Premierlieutenants den Strafantrag gestellt und das 3. April) verpflichtet sei, wie aus der der bekannten polizei. Landgericht habe die rechtliche Bedeutung feines Vorgehens verkannt. Swineminde lichen Bekanntmachung hervorgehe, nach welcher kleine Woh: Das ganze Verfahren entbehre deshalb der erforderlichen Unterlage, Hamburg nungen am ersten, mittlere am zweiten, größere zu welchen da nach dem eigenen Ausspruch des Landgerichts der Kommandeur die feinige zu rechnen sei am dritten Tage geräumt werden als Vorgesetzter eines Mitgliedes der bewaffneten Macht für dieses müßten; er bestehe auf seinem Rechte, und dieses umsomehr, als die im vorliegenden Falle einen Strafantrag nicht stellen durfte. Dann Wohnung noch zu reinigen fei. Dementsprechend gab Thomsen die habe aber Krause nicht die Absicht gehabt, zu beleidigen; für eine Schlüssel erst Punkt 12 Uhr mittags am dritten ab. Der Staats- Beleidigung spreche weder die Form noch der Inhalt des betreffenden anwalt hielt nur einfachen Hausfriedensbruch für vorliegend und Schriftsatzes. Das Kammergericht bestätigte aber die Ent Petersburg beantragte 15 resp. 10 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte scheidung der Straffammer! Cork auf Freisprechung; es sei bereits zweifelhaft, ob objektiv ein Einen ähnlichen Kampf um das Wiederaufnahme- Ver- Aberdeen. Hausfriedensbruch vorliegt, zum mindesten sei aber nicht nachzu fahren wie der im Zuchthause figende Barbier 8iethen Elber Paris . weisen, daß die Angeklagten im Bewußtsein des Unrechts gehandelt feld führt die Frau Oberstabsarzt Dr. Vogeler, Adelheid geb. haben. Krug, in Charlottenburg , die im Jahre 1886 wegen WechselEinen ganzen Roman erzählte gefiern die Stepperin Amalie fälschung in zwei Fällen zu zwei Jahren Zuchthaus verLiebreich, die als Belastungszeugin gegen ihren ehemaligen Anbeter, urtheilt wurde und diese Strafe verbüßt hat, nachdem der Inden Schneider Bernhard Raster, vor die 184. Abtheilung des stanzenzug erschöpft war. Frau Dr. Vogeler sollte zwei Wechsel zum.
-
Witterungsübersicht vom 9. Juni 1897.
Ca
NND
Barometer
ftand in mm,
d. Meeressp.
001 000 Windrichtung
Windstärke
121222-6( Stala 1-12)
Wetter
heiter
762
12
.
761
DSD
heiter
11
762
NNO
3
halb bedeckt
12
756
NO
Regen
13
758
Regen
14
760
bedeckt
14
748 753
CCM
bedeckt
10
NO
8
762
8
.
bedeckt bedeckt
14
8
756
23
Regen
15
( 50 G. 4º R.)