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Ballons, Zapfvorrichtungen und Druckleitungen, auf die Verhütung halle war, erhielt sie die Nachricht, daß die Verkäuferin, die jeden- Janstalt

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Müller vom Deutschen Theater.

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der hannoverschen Baugewerts Berufsgenossenschaft von ökonomischen und sanitären Nachtheilen durch Verwendung falls eine Anzeige gefürchtet hat, oder aus Scham nicht weiter leben die Gewährung der Rente. Aber auch diefe wies von gefärbten Syrupen bei Braufelimonade, auf die Verhütung wollte, Hand an sich gelegt habe. Sie hatte den Laden noch geöffnet, ihn ab, ebenso ihr Schiedsgericht. Das Gericht nahin an, Das Gericht nahm an, ökonomischer und sanitärer Nachtheile durch Verkauf des Wassers war dann in einen hinter dem Laden liegenden Raum gegangen es handele fich hier nicht um ein Arbeitsverhältniß. unter falscher Bezeichnung, insbesondere des Sodawaffers unter dem und hatte sich mit einer Schnur an einem Fleischhafen aufgeknüpft. Das Reichs Versicherungsamt als letzte Instanz verurtheilte Namen Selters" und umgekehrt, und endlich wurde auf Anregung Straßensperrung. Die Händelstraße, von der Lessingstraße in bessen die Versicherungsanstalt der Bau­des Ministers der Medizinalangelegenheiten eine Bekanntmachung bis zur Brücken- Allee, wird behuss Legung von Gasrohrleitungen gewerts- Berufsgenossenschaft. Es ging von folgenden gegen den Genuß eisgekühlten Selterwaffers erlaffen. Da folches vom 16. d. M. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter Erwägungen aus: Gegenseitige Hilfeleistungen der Bandwirthe beim Waffer schon in normalen Zeiten leicht ernstliche Verdauungs gesperrt. Richten ihrer Neubauten seien vielfach üblich. Es sei zum Nichten störungen von längerer Dauer nach sich zieht, wurden die Verkäufer von Mineralwäffern im Ausschank darauf angewiesen, das Getränk Komödie Sozialariſtofraten" von Arne Holz statt. Die humoristische fräften bereit stehe, und deren anderweite Beschaffung sei auf Theater. Im 3entral Theater findet heute die Première der nothwendig, daß auf kurze Zeit eine größere Bahl von Arbeits­nur in einem der Trinkwasser Temperatur entsprechenden Wärme- Sauptfigur des Stüdes, den Gelegenheitsdichter Fiebig, spielt Hermann dem Laude meist schwierig. Die Belohnung bestehe gewöhnlich in grade von etwa 10 Grad C. abzugeben. Das Volts: Theater in der der Berechtigung, am Richtefchmaus theilzunehmen. Die Frage, Auf Beschluß des Magistrats werden nun doch alle noch Reichenbergerstraße wird, nachdem Herrn Direktor Anger die große ob folche Personen als Arbeiter im Baubetriebe anzusehen vorhandenen Gebäude auf dem Ausstellungsgelände des Treptower Theaterkonzeffton ertheilt worden ist, nunmehr auch seinem neuen Range feien, tönne nicht unbedingt verneint werden, denn für den Partes beseitigt werden. Das Chemiegebäude wird abgetragen, das gemäß im Innern die gehörige Bühnen: und Blazeinrichtung erhalten. Die Begriff Arbeiter" im Sinne des Unfallversicherungs- Gesetzes Bühne wird nach der Rampe zu das nöthige Gefälle bekommen u. f. w. Fischereigebäude dagegen wird nach dem Sportplay in Wilmersdorf Behuis diefer Umwandlungen schließt das Bolts- Theater am 1. Juli und fei weber die Berufsmäßigkeit, noch die Bezahlung der Arbeit maß­Friedenau verfezt; aber auch der städtische Pavillon und die Holz- foll Mitte August mit dem neuen großen Voltsstücke: Geschwister gebend. Andererseits fönnten aber diese Leute auch nicht unter bauten von Bößow und Hefter müssen abgebrochen werden. Den Fiebig" von Oskar Wagner und Hugo Haßfert eröffnet wer: allen Umständen für die Zeit ihrer Hilfe beim Richter als Grund und Boden des neuen Bollwerks vor dem Fischereigebäude den. Nachdem gelangt Leopold Ely's neues Volksstück Berlin Arbeiter angesehen werden. Voraussetzung sei, daß sie wirt. wird der Magistrat vom Stromfistus erstehen, die Anschüttung Südost" zur Aufführung. Vom Donnerstag den 17. bis zum Beginn der lich eingriffen in die Bau- Aufführung und nicht bloß zuschauten, felbft von den Unternehmern, die sie seiner Zeit für die Ausstellung bisher mit befanntem Erfolge aufgeführten Bossen und Voltsstüde; am in ihrer sonstigen Lebensstellung nicht völlig unabhängig und Ferien bringt das Volts: Theater ein täglich wechselndes Repertoir feiner und ferner, daß sie wirthschaftlich Arbeitern gleichständen und hergestellt haben. Donnerstag zunächst, Hopfenraths Erben". selbständig seien. Das treffe beim Kläger zu. Er fei nach An nahme des Gerichts in dem Regiebaubetrieb eingetreten gewesen.. use

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Den beginnenden Theaterferien sehen neben manchen anderen Bühnenangestellten auch die Garderobieren der königlichen und Herr Robert Schwießelmann werden den Orgelvortrag in der Orgelkonzert. Frau Margarethe Frankenberg, Frl. Vera Goldberg Theater mit sehr gemischten Gefühlen entgegen. Während der Saison Marientirche am Mittwoch, den 16. Juni, mittags 12 Uhr, unterſtüßen. dauert ihre Arbeitszeit am Schauspielhause Wochentags wie Sonn- Der Eintritt ist fret. tags von 8 Uhr morgens bis 1 Uhr mittags, sodann von 31/2 bis 71/2 Uhr und hierauf nach einer Pause bis gegen Mitternacht. Ihr Gehalt beträgt während der Saison wöchentlich etwas über 22 M.; in der Ferienzeit aber, wo nur bis Mittag gearbeitet wird, erhalten die jüngsten nur 11 M. Mit recht fragen sie, wie sie bei einer der artigen Verminderung ihres Einkommens existiren sollen.

Die Berliner Bäckerinuung feiert ihr 625 jähriges Bestehen und hat aus diesem Anlaß eine große Jubiläums- Fachausstellung veranstaltet. Bei der Eröffnung der Ausstellung im Germania­Jnnungshause war auch Minister v. Bötticher zugegen. Minister sprach den Wunsch aus, daß Gott das Handwerk seguen Der möge.

dienen.

Aus den Nachbarorten.

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Gerichts- Beitung.

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Die Recht8giltigkeit der Polizei Berordnung vom 81/2 Uhr, findet hier eine Versammlung statt, in der gegen die Ver- der Sonn- und Festtage vom Berliner Polizeipräsidenten erlaffen Friedrichshagen . Am Mittwoch, den 16. Juni, abends, 10. Oftober 1896, die betreffe der äußeren Heilighaltung ftümmelung des Vereinsgefeßes Protest erhoben werden soll. Die worden ist, wurde in einem Strafverfahren gegen den bekannten Arbeiter und Arbeiterinnen werden ersucht, recht zahlreich in dieser Bigarrenhändler Kap hun in Frage gestellt. Der§ 6 der Ver Versammlung zu erscheinen. Der Einberufer. ordnung bestimmt, daß die in den Schaufenstern der Kaufleute 2c. aus­Ein Spaziergang in Johannisthal . Am vorigen Mittwoch gestellten Waaren an Sonn- und Festtagen vom Beginn ging der Drechsler Klant aus Berlin in Johannisthal spazieren. De 3 Vormittags- Gottesdienstes" ab den Blicken recht aus voller Brust frische Luft schöpfen. Da fügte es ein wider dieser Bestimmung war am 1. November 1896 das Schaufenster des Er hatte sich den Nachmittag frei gemacht und wollte einmal so des vorbei passirenden Publikums entzogen werden müssen. Entgegen wärtiges Geschick, daß das Auge eines preußischen Gendarmen sich Raphun'schen Ladens in der Alexanderstraße gegen 14 Uhr nicht Der Kampf der Bäckermeister gegen die Bundesraths Ver- auf den Drechsler lentte, als dieser still im Orte feines Weges ging. verhängt. R. erhielt deswegen ein Strafmandat. Er beantragte ordnung wird durch folgendes, uns vom Vertrauensmann der Bäcker Er sollte fich legitimiren. Klant zog ein altes Krankenkaffenbuch, richterliche Entscheidung und bestritt die Rechtsgiltigkeit der frag­mitgetheiltes Vorkommniß beleuchtet. Am 9. Juni wurde die das er zufällig bei sich trug, aus der Tasche seines Arbeitsrockes lichen Verordnung. Schöffengericht und Landgericht verurtheilten ihn Bäckerei von K. in der Gerichtstr. 14 polizeilich revidirt. Ein ver- und reichte dies dem Gendarmen hin. Ja, das genüge nicht, er müsse jedoch zu einer Geldstraße, indem sie den§ 6 der Verordnung für heiratheter Gefelle, der dort schon neun Monate beschäftigt ist, be- mitkommen. Und Klant wurde in das Sprigenhaus gesperrt, wo er durchaus giltig erklärten. Die Straffammer nahm insbesondere tundete auf die Frage des Beamten der Wahrheit gemäß, daß mit volle 11 Stunden, nämlich von abends 7 Uhr bis morgens 6 Uhr an, es fönne die Ungiltigkeit der Verordnung nicht daraus einem Personal von einem Konditor und vier Gesellen von abends ohne Nahrung, ja ohne einen Schluck Wasser verweilen mußte. hergeleitet werden, daß sie nicht vom Gemeindevorstand gemäß Uhr bis zum nächsten Nachmittag 2 Uhr gearbeitet werde. Raum Aber damit waren die Folgen feines Spazierganges noch nicht zu 143 des Landesverwaltungs- Gefeyes genehmigt worden sei. Die hatte der Beamte die Räumlichkeit verlassen, so erklärte der Meister Ende. Von Johannisthal wurde klant nach Adlershof transportirt, Berordnung habe der Polizeipräsident nicht als Organ ber Dets dem verblüfften Gesellen, daß er nur sofort feine Sachen packen wo ebenfalls dreistündiger Aufenthalt war und von da brachte ihn polizei, sondern als Organ der Landespolizei erlassen, und sie be möge, folche Leute wie ihn könne er nicht gebrauchen. ein Polizeidiener nach Köpenick . Dort mußte der Drechsler bis dürfe als eine landespolizeiliche nicht der Zustimmung des Die Beziehungen zwischen den Aerzten und dem Abonne - gegen 1 Uhr in einer Belle warten. Dann führte man ihn vor Magistrats. Für Staphun legte Rechtsanwalt Flatau die Revision mentsverein für Dienstherrschaften sollen neu geordnet werden. einen höheren Beamten, der ihn über fein Bergehen" ein. Er machte geltend, die ganze Verordnung sei schon um bes­Nach der Ansicht des Ausschusses des Abonnementsvereines soll der inquirirte. Ga stellte sich nunmehr heraus, daß der willen ungiltig, weil sie sich nicht darauf beschränke, die äußere Med. Ref." zufolge dabei grundfäßlich festgestellt werden, daß der Augeschuldigte wirklich nichts anderes auf dem Kerbholz hatte, als Heilighaltung der Sonn- und Fesitage zu sichern, sondern auch Ausschuß für jede Berathung eines erfrankten Dienstboten in der daß er in seinem Arbeitsanzuge spazieren gegangen war, und nun Bestimmungen enthalte, durch die der Polizeipräsident seine polizei­Sprechstunde des Arztes diesem 1 M. zahlt; poliklinische Behandlung endlich wurde seine Entlassung verfügt. Als klant in Berlin an- lichen Befugniffe überschritten habe. So habe die Polizei z. B. hingegen und Besuche in der Wohnung des Dienstboten honorirt ber tam und an seine Arbeitsstätte ging, ward er gewahr, daß bereits tein Hecht, sich in Privatfestlichkeiten hineinzumischen, die in privaten Abonnementsverein nicht. jemand anders an seinem Blaze stand. Nicht ohne Opfer gelang es Räumen abgehalten werden. Das geschehe aber durch Theile der Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben. Die ihm, fich wenigstens feine Arbeit zu erhalten. Der Vorfall aber Verordnung. Dann verletzte der§ 6 der Verordnung die Gewerbe­Heilsarmee" ließ vielfach an Sonntagen nachmittags auf den möge andern Spaziergängern, die unter ähnlichen Umständen Lust Ordnung, so deren§§ 41 a und 105b. Auf grund der Be­Straßen durch ihre Soldaten und Kadettinnen " gebruckte Gin verspüren, das liebliche Johannisthal zu besuchen, zur Warnung ſtimmungen der Gewerbe- Ordnung dürften offene Verkaufsstellen Sonn ladungen zu den Versammlungen vertheilen. Die Polizei ift in tags auch nach dem Vormittags- Gottesdienst noch geöffnet sein, troß­legter Beit gegen diese Zettelvertheiler wegen Verstoßes gegen die An der Kreissäge ist der in der Dampfschneidemühle des dem verlange die Verordnung vom 10. Oftober 1896 für die betreffenden Sonntagsruhe vorgegangen. In der Landsbergerstraße wurde vor- Zimmermeister Büttner in Werneuchen beschäftigte Arbeiter Stunden des Frühnachmittags ebenfalls das Verhängen der Schaufenster. gestern Abend ein Heilsarmeefoldat, welcher an die Passanten solche Heinrich Behring verunglückt. Derselbe arbeitete außerhalb Das sei doch ein unzulässiger Widerspruch. Der Straffenat des Bettel vertheilte, durch einen Schuhmann zur Wache sistirt. der eigentlichen Schneidemühle an der Kreissäge. Bei seiner Be- Rammergerichts wies indeffen gestern die Revision zurück. Eine Müllabladeftelle schlimmster Art im Weichbilde schäftigung wurde der linke Mermel feines Roces von der die Kreis- Formell fei die Verordnung unbedingt giltig. In materieller Hin­Berlins befindet sich unmittelbar am Ringbahnhof Landsberger fäge treibenden Welle erfaßt und Behring dadurch mehrmals ficht müffe die Giftigkeit des hier in Frage kommenden§ 6 bejaht Allee und bei den neuen Viehhofsanlagen auf dem von der 111 der Luft mit herumgeschleudert, bis der linke Arm werden. Sie würde auch dann nicht erschüttert, wenn wirklich andere Landsberger Allee, der Ringbahn, der Cothenius- und der Thorner aus dem Armgelenke herausgeriffen Auch souft hat Bestimmungen der Verordnung unzulässig wären. straße begrenzten freien Plaz. Hier werden täglich große Massen allein an der Säge arbeitete, so blieb der Vorfall längere Zeit der Unglückliche erhebliche Verlegungen davongetragen. Da er Wegen fahrlässiger Tödtung hatte sich gestern der Maschinen­von Müll und Abfällen aller Art abgeladen und unbeachtet liegen unbemerkt, da B. vor Schreck und Schmerz sprachlos war und nicht meister Hermann Jabuke aus Rigdorf vor der II. Straf gelaffen. Die Folge davon ist, daß alle diese Etel erregenden Stoffe, besonders bei der jezt herrschenden Hiße, allmälig in Gährung zu rufen vermochte. Die Arbeiter in der Mühle wurden erst durch kammer am Landgericht II zu verantworten. Der Angeklagte ist in den veränderten Betrieb aufmerksam, sahen nach und entdeckten nun der Nixdorfer Vereinsbrauerei angestellt. In dieser übergehen und eine große faulende Maffe bilden, aus der ein peftilenzialischer Geruch aufsteigt und die Hunderten von Krähen das Unglück. Unter der Obhut feiner herbeigerufenen Frau wurde verunglückte am 25. Februar d. J. der Arbeiter Auguft Krug, eine willkommene Gelegenheit zu ihrer widerwärtigen Nahrung Behring schleunigst in das Berliner Krankenhaus am Friedrichshain Bater von mehreren Kindern in der Weise, daß er mit dem Fuße an eine dicht über den Fußboden entlang geführte bietet. Raum 60 bis 70 Meter davon entfernt befinden sich be- geschafft. Transmissionswelle gerieth, die ihn mit fortriß. Dem Unglüdlichen wohnte Häuser, ja, aus den Hinterfenstern der in der Elbinger- Um der ,, Arbeiternoth" auf dem Lande zu steuern, wollen wurde ein Bein ausgerissen, eine Menge von Knochen gebrochen Straße gelegenen großen Gemeindeschule fann man den scheußlichen die Agrarier zur Selbsthilfe greifen. Die brandenburgische Land- und das Fleisch in Stücken vom Körper geriffen. Die Zerreißung Plaz aus allernächster Nähe vollständig übersehen. Die An- wirthschaftskammer hat nämlich die Errichtung eines Zentralarbeits- verschiedener Haupt- Arterien führte nach wenigen Minuten den Tod wohner fragen fich vergebens, wie es möglich ist, daß ein solcher nachweises für ländliche Arbeiter unter Aussicht der Kammer be des Verletzten durch Verblutung herbei. Diesen Unglücksfall soll der Mullabladeplay innerhalb des Weichbildes Berlins geduldet werden schlossen und den Vorsitzenden, Herrn v. Arnim- Güterberg, die Angeklagte durch Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Schuhmaßregeln Vollmacht ertheilt, mit einem bereits in Aussicht genommenen verschuldet haben. Wie die Beweisaufnahme ergab, war der Schau­Tod durch Sturz aus dem Fenster. In dem dritten Stock Arbeitsvermittler einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. platz des Unglücksfalles ein 50 Meter langer, wenig hoher und schmaler wert des Hauses Dragonerstraße 8 wohnen die Engel'schen Eheleute Schachtartiger Gang, der vom Maschinenhause nach der Brauerei mit ihrem zwanzigjährigen Sohne, einem jungen Raufmann. Die führte. Außer der Transmissionswelle war ein System von Röhren Eltern waren am geftrigen Spätnachmittag ausgegangen und kehrten durch den Gang gezogen, welche zur Zeit des Unfalles erneuert erft um 10/2 Uhr nach Hause zurück. Beim Betreten des Hofs Dem Drehorgelspieler N. wurde der Wandergewerbe: wurden. Ein Kupferschmied und ein Arbeiter hantirten mit dem schweren raumes bot sich ihnen ein entfeßlicher Anblick dar; auf dem Pflaster schein für das Jahr 1897 versagt, weil er im Sommer 1894 eine tupfernen Röhren in diesem engen Raume, ohne daß die Welle außer Be. lag besinnungslos, blutbesudelt der junge Mann, nur noch schwache dreimonatliche Strafe wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt trieb gesetzt wurde, die obendrein jeder Schutzvorrichtung ermangelte. So Lebenszeichen von sich gebend. Vevor ein Arzt eintraf, war der verbüßt hatte. Und zwar stützte sich die zuständige Behörde auf fam es, daß der Arbeiter Krug beim Hochheben eines Rohres mit Bedaueruswerthe bereits verschieden. Der junge Mann ist aus einem den§ 57 III der Gewerbe- Ordnung in der neuen Fassung vom dem Fuße an die rotirende Welle gerieth und nun um diefelbe Fenster der elterlichen Behausung herausgestürzt. Db ein Selbst. 6. August 1896. R. flagte bann gegen den Kommissar herumgedreht wurde. Im Jahre 1893 war gelegentlich einer Revision mord oder ein Unglücksfall vorliegt, ist nicht ermittelt. zur Vertretung des des öffentlichen Juteresses und stellte beim des Versicherungsinspektors angeordnet worden, daß der Gang durch Verschwundener Knabe. Am zweiten Pfingsttage ist der Ober Verwaltungsgericht den Antrag, ihm den eiserne Stäbe für das Personal versperrt würde, die Schuh­Schüler Karl Reiner aus Berlin , der in Begleitung seiner Eltern Schein zu ertheilen. Die Novelle zur Gewerbe Ordnung stangen waren aber bald wieder beseitigt worden fich in der Wuhlhaide bei Sadowa aufhielt, spurlos verschwunden. vom 6. August 1896 sei erst am 1. Januar 1897 in traft und wurden erst wieder hervorgeholt, nachdem Der Ruabe hatte sich von seinen Angehörigen getrennt, um Blumen getreten, er habe sich aber bereits im November 1896 um den Schein das Unglück geschehen war. Während Fabrikinspektor Anbringung einer Schutzvorrichtung in Ge zu suchen. Da alle Nachforschungen bisher vollkommen ergebnißlos beworben und deshalb hätte der neue§ 57 noch nicht angewendet Rampf die eines dürfen. dritte Senat des erkannte transportablen Raftens Raftens über der Welle für waren, fo ist nur anzunehmen, daß sich der Kleine der Spree allzufehr jedoch zu ungunften des Klägers. Es sei nicht die Beit maßgebend, durchaus nothwendig und sehr leicht ausführbar hielt, ners genähert, ins Wasser gefallen und ertrunken ist. Ein eigenthümlicher Unfall beim Baden hat sich am Sonntag in der der Antrag gestellt wurde, sondern die, für welche R. den flärte der Gegenfachverständige, Brauereidirektor Knoblauch, der Vorsitzende der Mälzereis und Brauerei- Berufsgenossenschaft, daß Vormittag um 9/2 Uhr in der Bade Anstalt an der Waisenbrücke Wandergewerbeschein verlangte, also das Jahr 1897. zugetragen. Der 25 Jahre alte Glaser Richard Bornowski ging Gegen den von Maschinen erzeugten unerträglichen Lärm eine derartige Schutzvorrichtung ganz überflüssig und unter Um mit einem Kopfsprung ins Wasser. Gleich hinter ihm her sprang darf die Polizei nach einer Entscheidung des Ober- Verwaltungsständen sogar gefährlich sei. In seiner Brauerei werde dies ein anderer Badegast hinein und traf ihn ins Kreuz. Bornowsti gerichts dann einschreiten, wenn das Wohlbefinden der Nachbarn auch nicht anders gehandhabt. Der Gerichtshof legte mußte, schwer verlegt, aus dem Waffer herausgeholt und nach des Maschinenbesitzers dadurch gestört wird. Der Kaufman Goston dem Gutachten des Herrn Knoblauch absolut feinen Werth der Charitee gebracht werden. Er hatte eine Gehirnerschütterung hatte in seinem Keller einen Gasmotor zu Beleuchtungszwecken auf- bei, da derselbe selbst Brauereidirektor, also und eine Berlegung des Rückenmarks davongetragen. gestellt, der täglich mehrere Stunden lang in Betrieb war. Partei fet, und zugegebenerweise in seinem Be­

tann.

war.

Soziale Rechtspflege.

Aus Liebe zur Diebin geworden und dann aus Furcht vor Mietherin des betreffenden Hauses fühlte sich durch das Geräusch triebe dieselbe Wirthschaft zulasse. Im vorliegenden der Maschine belästigt. Sie beschwerte sich bei der Polizei Falle waren Schuhmaßregeln absolut erforderlich, das müsse jeder Strafe in den Tod gegangen ist die 19 Jahre alte Verkäuferin und diese verlangte darauf von Goston, entweder den Motor- Laie einsehen. Das Interesse der Aktionäre und die Klara Huhu, die bei der Wittwe des Schlächtermeisters Heinriz, betrieb einzustellen oder den Motor so aufzustellen, daß die Be- Rücksichtnahme auf die Dividende könne nicht in Steinmeßstr. 75, in Stellung war und wohnte. Als Lehrmädchen hatte Klara Huhn ein Liebesverhältniß mit einem Gesellen Otto lästigung der Nachbarn aufhöre. Goston focht die Verfügung der Frage kommen, wo es sich um Menschenleben handele. Rex angeknüpft, und dieses setzte sie fort, nachdem Frau Heinrih wies ihn jedoch ab, indem es sich auf ein Physikatsattest berief, auf ſechs Monate Gefängniß erkannt worden. Der Staats­Rex angeknüpft, und dieses setzte sie fort, nachdem Frau Heinrik Polizei im Verwaltungsstreite an. Das Ober- Berwaltungsgericht Es sei daher mit Rücksicht auf die Gröblichkeit der Fahrlässigkeit den Gesellen entlassen hatte. Da Rey nun arbeitslos war, so steckte ihm seine Geliebte aus den Beständen der Dienstherrin fortgesetzt monach das fortdauernde Geräusch eines arbeitenden Gasmotors ge- anwalt hatte ein Jahr beantragt. Vielleicht wäre es angebracht ge­Fleisch und Wurstwaaren zu und zwar so viel, daß Rex einen Theil eignet sei, die Gesundheit der Nachbarn zu beeinträchtigen. Die wesen, wenn der Staatsanwalt neben den Maschinenmeister auch den Brauereidirektor vor Gericht zitirt hätte. davon wohl verkaufen konnte. Das fam am Sonnabend an den Behörde fei darum berechtigt gewesen, jene Verfügung aus ge= Tag. Frau Heinrih hatte der Verkäuferin wiederholt verboten, Rex fundheitspolizeilichen Rücksichten zu erlassen.

Ein sonderbarer Grund stand der Verhandlung einer Be­im Geschäft zu empfangen; fie tonute aber nicht scharf kontrolliren, Für landwirthschaftliche Arbeiter und kleine Landwirthe rufung im Wege, die der Kaufmann Moriz Riesenfeld gegen ein ba fie außer ihren Ladengeschäft noch einen Stand in der Markt ist die Entscheidung des Reichs Versicherungsamtes von Urtheil des Schöffengerichts eingelegt hatte. Der Angeklagte war balle V in der Magdeburgerstraße hat. Dort erhielt sie am Sonn- großer Bedeutung, die in der Unfallsache des landwirthschaftlichen zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil er einer 16 jährigen, abend Vormittag telegraphisch die Mittheilung, daß sich Rex Arbeiters Ramlage gefällt wurde. Ein Landwirth, der ein Gebäude bei ihm beschäftigten Buchhalterin gegenüber nicht den erforderlichen schon seit dem Morgen in dem Laden aufhalte und daß in eigener Regie aufgeführt hatte, ließ sich nach einer alten Sitte von Anstand gewahrt hatte. Er hatte Berufung eingelegt, war aber im gestrigen bie Berkäuferin Packete für ihn zurecht mache. Als Frau einer größeren Zahl Personen aus seiner Umgebung beim sogenannten Termin nicht anwesend. Statt seiner erschien seine Ehefrau, welche Heinrih nach Hauſe tam, sah sie den früheren Gesellen Richten" helfen. Unter den Hilfsbereiten befand sich auch der Arbeiter in höchfter Erregnng mittheilte, daß ihr Ehemann auf dem Wege gerade mit Badeten über die Straße gehen. Sie machte Stamlage. Er hatte das Unglück, abzustürzen und wurde schwer verletzt nach dem Gericht einen Selbstmordversuch gemacht habe, so daß sie nun der Verkäuferin Vorstellungen und diese räumte schließ- vom Plage getragen. Die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft, an lich die fortgesetzten Entwendungen ein. Frau Heinrih wollte die er sich zunächst wegen einer Unfallvente wandte, wies feinen wie indeffen fein Aufsehen machen und das Mädchen auch nicht an Anspruch unter der Begründung zurück, daß K. nicht beim land zeigen, sondern lediglich entlassen. Das sollte gestern, Sonntag wirthschaftlichen Betriebe verunglückt sei und deshalb auch Mittag, geschehen und das Mädchen blieb daher zunächst noch im die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft nicht haftbar Beschäfte. Als aber Frau Heinris gestern Morgen in der Martt- machen tönne. Ramlage beantragte darauf bei der Versicherungs­

ihn in einer Droschte blutüberströmt nach Hause habe schicken müssen. Der Gerichtshof glaubte nicht in der Lage zu sein, die Androhung, dag die Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten verworfen werden würde, aufzuheben, zumal es sich um ein selbstverschuldetes Fern­bleiben des Angeklagten handelte. Die Berufung wurde daher vers worfen.