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für Wiederherstellungen fett jeit, we'de von Deutichlant auf bennt alle Schiffspapiere der alliierten en eleven yerr sem T November bezaten. The Momentou on tegengen gegeben, Be Bertoning on stepsearagstruppen and

und

assoziierten Gera mit ailen Mitteln zu verhindern. Zugleich hat unter dem

in Rechtsprechung anzupassen, die sich auf Wein oder Spirituosen

Ein Schwindelmanöver.

Grund des Waſſenſtillstandsve trages geleisteten Lieferungen auf Mächte an, die es vor dem String anerkannte, oder die von den Vorsitz des Ministers b. Branbenftein eine Situng ftatt­he von Deutſchland zu leiſtenben Rahlungen anzurechnen sind. hauptsächlichen Geejinaten später anerkannt werden, und räum gefunden, an der der Aktionsausschuß der Arbeiterschuit, Bers Dabei werden Zahlungen für Versorgung Leutschlands, mit Nah ihnen diefelben Rechte ein wie der entsprechenden Bap eren ter freter des Magiftruts, des Bürgevausschusses, des Bürgerrates Fungsmitteln und Robitoffen fowie Zahlungen, bie nach Ansicht der deutschen Fahrzeuge. Die neugebildeten Staaten, auch wenn sie des Arbeitgeberberbandes und der Presse teilnahmen. Der Lei buente den Zwed baben. Deutschland zur Leitung der Wieder- teine Meeresfüjte beſtben, haben das Recht zur Ausstellung von der des Berhebureaus wurde verpflich et. feine Tätigkert einger beritellungen zu beiäbigen. Die Briorität haben. Die Entscheidung Schiffspapieren nach Maßgabe der allg meinen Gebräuche der beſteht bei den alliierten, und alios iesten Negierungen. Hauptsächlichen Geeſtaat: Die vertragichließenben Zähle erſtellen. Sämtliche Vericeter des Bürgertums erklärien fich mit Deut in diefer Regierungen, über Buthaben und Eigentum fennen Die Flagge der Schiffe eller allierten und wegierten dem Grundgedanten der friedlichen Abwehr gegen die landſtem­Deutcher im Bereiche ihrer Gerichtsbarkeit verfügen, por jo Madre an, die teine Meerestujte besigen, wenn sie innerhalb intes den Eindringlinge einverstanden. Sie stimmten einer Brofirma­Dent dieser deutsche Beitt sich bei Inkrafttreten des vorliegenden Gebietes registriert sind. Deutsch 'and verpflichtet sich, alle Maß- tion gu, nach der die Arbeiterschaft verpflichtet wird, in Halle Vert, ages in dieſen Gebieten bejinbet, nicht berührt. Dagjelbe gilt nahmen zum Schuße der Erzeugnisse der allinecten und affog: ierten bes Ginmarsch: ber Söldnerscharen sofort in den General. un den Brändern oder Hrpoth ten bie sich im Belik der all ierten Bänder gegen unlauteren Wettbewerb zu treffen, insbesondere ge- ftreit eingutretert. findagierten R.qizrungen oder ihrer Staatsangehörigen be- sen. We wendung jalicher Angaben über Ursprung, 2 rt, Charafies geben und bei denen deutſche Staaten über före staatsangehöri. over beiondere Qualität dieſer Waren. Unter Vorausjegung ber Jen tuldner find, fowe t Sieie Perrflid tungen aus der Zeit vor Gegenseitigkeit verpflichtet nich Deutschland , fretrit des Ar en guitandes switchen Deufchland und Ben be- alliterten aber allestierten zance geitenden Gefeßen impie ber treifenden Regierungen itammen. In der Situng des Friedensausschusses am Montag Die Mächte, denen deutsches Gebiet abgetreten. ift, über- beziehen. Zeutschland verpflichtet sich, Staatsangehörige allierter hat der Reichswehrminister Nos fe erflärt, daß iomobi behmen e nen Teil der deutschen Meichsichuid iomie dee betreifen- und affoguerter Mächte nach dem Grundjabe meistbegünstigter die alte wie die neue Regierung( Lettlands ) und ebenio Den deutichen Staates nach Dem Stand om 1 August 1914. Die Nationen zu behandeln, sowohl was ihr Gewerbe irgendwe.der die leitischen Sozialdemokraten an den Beträge, sowie die Art der Uebernahme werden von der Kome Art, wie thr Eigentum, ihre Rechte und Interessen einschließlich General von der Bolt das ausdrückliche miffion für Wieder verſtellungen gemäß dem Durdignitt der brei der Gejelidaiten und Verbände, denen ſie angehören, anbelang. Erfuchen gerichtet haben, die deutschen inanziahre 1911 bis 1913 feftaefekt. Siervon ist jedoch Gisaß Deutschland verpflichtes sich, die von den allierten und affoaier- ruppen nicht zurückzuziehen, da ſonit die er­Lothringen ausgenommen i Setjent zeil er auf Bolen ten Mäden ernannten und ihm. mitgeteilten Generalfonſuln, berfallenben Echild der nach Ansicht Der Kommiffion für Wieber. Sonjuin, Sizefonjuin und Koujularagenten zuzulaffen. Diese Ber - forderliche Sicherheit gegen die räuberiichen pouden nicht farftellungen aus Maknahmen au Bweden per peulichen Stoloni pilichtungen über Schijjahrt, Wettbewerb und behandlung er gegeben fei". lation ſtammi Eben'o find hierbon die Teile der Schuld aus- Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Regierungen Auf Grund von Informationen, die uns aus den leitenden genommen, welche zum Erwerb des Egentums des Deutschen gelten zunächst auf fünf Jahre, falls der Conseil des Bölkerbundes Kreifen der lettischen Sozialdemokraten zugegangen find, Reiches oder der beulichen Beaten in den betreffenden Gebieten nich wenigstens zwölf Monate vor Ablauf dieser Zeit ibre Gül- ftellen wir biermit fest, daß die Sozialdemokratische Ar tent baben Dieſes Eigentum wird von den Staaten, an die tigkeit für eine neue mit ohne Abänderungen be­Rommission für Wiederherstellungen feitjent. wird, zu einem Breife erworben, den die inligting neue Beriode mit oder ohne früher angehobeiterpartei Lettlands " niemals, weder mit diesem), aus­Der Erlös wird ienen Verträge auf, die nach Infrafttreten des Friedensvertrages drücklichen Erfchen", noch mit einem ähnlichen sich an den dieser auf die Summen Gültigkeit befißen follen und gibt Fälle an, in denen Deutschland Finnlandsbelden von der Golz gewandt hat. ingerechnet, die sie für die Bieberberitedung ichulbet. Zu diesem zur Annahme neuzuschließender Verträge auch Befi wird gerechnet affes Sigentum der Strone, des Deutschen Wunsch gezwungen werden soll.

jeleistet wird.

mit der

neter Weise die ingarischen Regierung

nur

Eine Probe aufs Erempel.

Der Boykottbeschluß, der von vielen Gewerkschaften und Arbeitern in den Betrieben gegen die Angehörigen der Freiwilligen korps gefaßt wurde, bat jetzt zum ersten Male eine praktische Bedeutung erlangt.

gegen feinen Reiches und der deutichen Staaten sowie das Privateigentum bea Ultima um der Entente an Le fland. But Regelung der Bezahlung der Schulden zwischen An. : hemaligen Kaisers und anderer Fürstlichkeiten. Frankreich gehöriger feindliche Länder wird jede der vertragichließenden Re­Dem Berl. Tageblatt" wird aus Libau telegraphiert. ohne gierungen binnen brei Monaten ein Bureau zur Prüfung und gien für die in seinen Befih übergebenden Gebiete. Bur Lösung der Regierungsfrise baben am 6. Mai die hier be Verpflichtung einer Jablung. Dasselbe Stecht erhält el Ausgleichung( Office de Verification et de Compensations) In den einrichten, welches ausschließlich für Leistung und Empfang folder anwesenden Entente fommiffionen ein ultimatum ferbeten den Völ gahlungen bestimmt ist. Bebe Negurung in für die Bahlung der geftellt, das bis zu Mitternacht vom 7. bis zum 8. Mai die berbund verwaltet werden, übernimmt weder diefes Gebiet noch ungen besongehörigen geſchulbeten Beträge verantwortlich. Bildung eines wiinifteriums folgender Zusammenfesung De berwaltete Macht irgend einen Teil des deutschen Schulden­Artikels gelten für Zahlungen verlangt: fieben Mitglieder des früheren gestürzten Winifterium igungen des Deutschen Reiches oder der deutschen Staaten an uites. Sugleich geben alle in dieſen Geticten gelegenen Ve zwischen Deutschland und den allierten und assoziierten Ländern unter Worfie des Ministerpräsidenten Ulmanis , brei Baiten, ein das baß betreffende rechtestehender Lette, ein Jude. Die brei lestaenannten Parteien Voraussetzung, unier der sie beau tragte Macht über, ohne daß hierfür eine Entschädigung alliierte binnen fechs Monaten haben zugefagt. Nimanis verweigert bisher einen Sig für einen assoziierte Land oder Die Kriegs Juden. Die Entente erklärt beim Nichtzustandekommen dieier bicrbon in Kenntnis gejezt wird. Deutschland verzichtet auf alle Recyte irgendwelcher Art für Deutschland in bezug auf Eigen Kabinettebildung den Abbruch aller Beziehungen au Mit Südsicht auf die ta) und feine tau sangehörigen aus Berträgen betreffend Ver- machte Intereien von Satsangehörigen der alli- Bettland, fowie dauernde Blorabe. baltung und Kontrolle bon sommiſsionen, Agenturen, Staats. ierten un alogierten Döchte während des Strieges getrof start gefährdete Ernährungslage ist ein Nachgeven Ulmanis faulen fomie fonitigen internationalen finanziellen und wirten hat, wenn umgehend fiftierl, falls die Liquidazion noch wahrscheinlich dailiden Kontreülörperidasten oder Verwaltungstorp rn in ich: bet it, me mbaber werden wieder in ihre fäm: liden alliierten und assoziierten Ländern sowie in Oester. Rechte eing ſept. Singegen behalten sich die alliierten und das Recht vor, alles Eigentum, Rechte fitungen und im Gebiete des früheren Buslands. Deutsch und Interessen deutscher Staatsangehöriger auf ihrem Ge­land biete zurüdzubehalten und zu liquibieren. Dabei gelten die Türkei fowie der österreichisch jonigen nicht als deu iche Staatsangehörige, die durch diesem Finanztransaktionen Vertrag die Staatsangehörigkeit einer allierten oder asso­cüdpangin au machen, und bestätigt seinen Berzicht auf die Rechte ziierten Macht erwerben. Staa sangehörige der allierten Zu den Verträger von Bulareit und Breft.Litaust fowie den und affezierten Mäche baben das R cht auf Entichid gung für Die Kommission für die Wiederherstellungen die Nachteile, die sie auf deutichem Gebiet erlitten haben. Da befugt, innerhalb eines Jahres bon der Gültigkeit des vor gegen lann jede alliierte und alsoziierte Macht über die Ertrag liegenden Vertrages an geredmet, von Deutschland gu bet. niffe d& von ihr beschlagnahmten Eigentums verfügen, um die Jungen, Entschädigungsansprüche auf Gurd desee Gertrages befriedis inneböriger in allen öffentlichen Unternehmungen joppie in ston- nen. Deutschland verpflichtet sich, feine Staatsangehörigen für honen innerbalb Ruflands, Chinas . Deiterrabs, Ungarns , Liquidation oder Beschlagnahme ihres Eigentums in ten allierten Bulgariens und der Türkei erwirbt, ebenso wie in den Gebieten, und affoziierten Ländern zu entschädigen. treffeden fich unter ihren Kollegen am Frühstücstisch zu diesen Staaten gebären, und in Gebieten, die Deutsch B.rträge gvilden Feinden ge ten als n dhtip vom Augenblide mit ihren Taten, die sie in Berlin und im An. oder seinen Verbündeten gehörten, aber abgetreten des tri geausb.uches an, ausgenommen solche Verträge, deren schluß daran in Halle und Braunschweig aus. auf Grund biefes Bertrages übertragen sind einem Verwalter Ausführung eine Regierung der alliierten und affcziierten Mächte geführt haben, brüsteten. Die Arbeiter verlangen des. Banen sechs Monaten muh Deutschland fo- auquniten eines ihrer Staatsangehörigen binnen jeds Monaten balb die Entfernung der beiden Tiener, da ein Zusammen­dann der Sommiffion für Wiederherstellungen alle biefe Rechte verlangt. Diefe Bestimmungen gelten n cht für Brt äge zwiſchen arbeiten mit denselben nur den Frieden des Hauses stören Rechte und Interessen übertragen. wie die der deutſchen Siegierung gehörigen amer fanischen, brasilianijden, japannidhen Jowie andererseits Jede alltierte oder affoziierte würde. Gin Vertreter der Firma nahm den Tatbestand auf und Die betreffenden Summen deutschen Staatsangehörigen. Berben ihm zu leiſterden Wiederher- Macht einericits und Deutilant andererseits errichten binnen erklärte, die Entscheidung darüber nicht fällen zu lönnen, weil tellungen angerednet. Zeuticblaab bat die Bilicht, icine Staats- drei Monaten einen gemischten Schi degerichtshoi, zu dem ein der zweite Bertreter nicht anwesend sei. angehörigen hierfin zu entschädigen. Innerhalb von sechs dritter Teleg erter bon beden Regi rungen gemeinsam oder, falls Gestern nachmittag um 8 Uhr wurde dem Ausschuß mitge muk Deutschland nötig vom Conf. il des Völkerbundes oder bis zu deffen Konft tuie teilt, daß um 45 Uhr eine Sigung vor dem Reid, swehrminister Kommission tür Wiederherstellungen eine Lifte dieser Rechte rung von Hern Gustav Ador( ſchweizer der Bundesrat) benannt Roste in dieser Sache stattfinden soll. Auch zwei nicht zum und Intereffen eerie in biefer Rifte nicht aufgeführten wird. Sierauf folgen eingehende Bestimmungen über das lite- usidniß gehörende Handwerker, die der Verhandlung am 6. d3. Rechte und Interessen Deutschlarde sowie feiner Staatsangehöri rarische und künstl rische Urheberrecht owie das Partentrecht. Mrs. beiwohnten, um eine andere Angelegenheit zu erledigen, gen sind nichtig und fallen in den Befiz der alliierten und Anmerkung der Redaktion. Bis Redaktions - wurden zu diefer Sisung eingeladen. Die Vertreter der für alozierten Regierungen. Deutschland überträgt diesen Regierun en schluß sind vom W. T. V. nur die vorstehenden Kapitel des bie Türkei . Tie in Golb hon Dentichland au sablenden Eummen Friedensvertrages bekanntgegeben worden. Die übrigen müffen nach Bahl ber Gläubiger in Bhund, Tollars. Franden aber stapitel werden wir in der Morgenausgabe unferes Blattes tire geleistet werden. veröffentlichen.

Bufatzver rägen.

die

land

oder

Die deutsche Regierung garantiert der

brafil anischen Regierung die Rüdzahlung einschl eßlich fünf Pro­gent Zinsen der beim Cause Bleichröder deponierten Beträge, die aus den Zwangsvertöufen aus dem Befiz des Staa'es Eao Balo in Hamburg , Bremen , Antwerpen und Triest strmunen, curd war zum Murs der Mart vom Tage, an dem die Beträge hinterlegt find.

Der Ring um Ceirzig.

Die Stadtverordneten einstimmig gegen den Belagerungs­zustand.

Am 6. Mai wurde der Ausschuß der Firma A. Wert. beim bei der Firma vorstellig und forderte die Kündigung saveier vor wenigen Tagen eingestellten Diener, die vor ihrem Eintritt den Freiwilligen- Verbänden angehörten. Unter den Ur­beitern murde Erbitterung bervorgerufen, weil die zwei Be

die Firma in Frage fommenden Gewerkschaften wurden, soweit fie erreidybar, ebenfalls vom Arbeitgeber telephonisch zu der Sigung hinzugezogen. Reichswehrminister Noste eröffnete die Eibung mit einem Hinweis darauf, daß die Regierung schon zu dem zur Verhandlung stehenden Fall Stellung genommen und beschlossen habe, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen einen etwaigen Boy­fott der früheren Freiwilligen einzuschreiten. Sie wünscht feine Rufpißung, aber wenn es fein muß soll es der Generalversammlung des Transportarbeiter- Verbandes verbandes Orthmann erklärte, daß der Ausschuß, nachdem in Generalversammlung des Trarnsportarbeiter Verbandes der Beschluß gefaßt worden sei, mit früheren Angehörigen Freiwilligen Verbände nicht zu arbeiten, verpflichtet ist mit Bestimmtheit zu rechnen. Trobbem in Leipzig vollständige gewesen fei, bei der Firma wegen der Kündigung der felbe e folche Ginfubt nur verbieten oter befchränken, wenn die Ruhe und Ordnung ber fcht, find ſehr ſtarte Truppen betreffenden Diener vorſtella werden. Der Vertreter felbe Megel für alle anderen Staaten wilt. Teutschland vers mafien rings um Leipzig verfammilt worden. Nosegarden des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen Schumacher of ichtet fich fernt die Einfuhr aus allierten und allogierten stehen in Thüringen , und zwar in Gera , Raumburg, Merseburg , verias folgende Resolution, die am 16. Aprii in der General­Staaten nicht ind reft in discrimierender Weise zu erfdaveren. Salle a. d. Saale und Torgau ,( ächsische Grenzjäger in Seifheim versammlung des Verbandes gegen wenige Stimmen angenommen Ebenso gesteht Teutschland den alliierien und assoziierten Regie

Zehnter Teil Wirtschaftliche Klaufeln. Deutschland verpflichtet sich, die Einfuhr aus fämtlichen afft. erten und affoziierten laten mit feinerlei Böllen oder Lasten einschliesslich nnerer St uern zu belegen, die die Sätze übersteigen,

( Bribattelegramm der Freibeit.)

Leipzig , 8. Mai

Mit dem Einmarsch ber Nostetruppen in den nächsten Tagen

rungen das Recht der Meijrbegünstigung bei der Ausfuhr zu. Alle und Grimma .

Der

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wurde:

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..ollegen, die sich in diese Freiwilligen forps haben ein­stellen lassen, find mit Berachtung zu strafen; jedes weitere Zusammenarbeiten mit ihnen ist zu verweigern, und sind sie aus dem Verbande zu streichen."

Vorrechte im Außen. und Transi band In der geftrigen Stadtverordnetenversammlung die Deutschland irgend. einem Staate einräumt, follen automat sch den alli erten und affo- wurde einstimmig die fofortige Aufhebung of Jahre lang bas Recht zollfreter Einfuhr nach Deutschland , Antrag ber Unabhängigen Zozialdemokratie wurde mit vilfe der wobei die Art und Menge der in dieser Weise bevorrechtigten Er. Rechtssozialisten abgelehnt. Ter angenommene Beschluß lautet: Beugnisse jährlich von der Französischen Regierung festgesetzt wird. Dabei dürfen die durchschn.flichen men der Zebre 1911/1918

nicht überschritten werden.

Augerdem gecht Deutschland den

Das Kollegium wolle den Materiudhen, die notwendigen Schritte zur Aufhebung des Be lagerungszustandes bei der der Regierung

unternehmen."

8

Noste verlangte, daß die Forderung des Ausschusses auf Kündigung der zwei Diener zurüfgenommen würde, worauf ihm Schumacher erflärte, daß man doch an seine Beschlüsse ge­bunder wäre. und daß zu der Angelegenheit nur in einer neuen Beriammlung nochmals Stellung genommen werden könne. Der abgelehnte Antrag der II. S. B. batte folgenden Wort- Noste wies nochmals darauf hin, daß er dies als Landes. berra anichen würde, und zwar als objektiven, wenn nicht gar Die bisherigen Erfahrungen feit Berhängung des Belage als fubjektiven, morauf Schuhmacher ihm erwiderte, daß wir ten Befürchtungen über Gewalitaten unbegründet waren. Dimit

effaf tothringischen Textilwaren für diese Zeit den golfreien Ver. ebelungsverkehr zu. In derselben Weise haben sämtliche Erzeug nisse des früter deutschen Gebietes von Polen auf drei Jahre das godfreier Einfuhr nach Deutschland . Schließlich behalten sich laut:

Redt

zu verlangen

bie alliierten und assoziierten Regierungen das Recht vor, dieselben Bestimmungen auf fünf Jahre für die Erzeugnisse Luremburg rungszustandes haben erwicfen, daß die von der Regierung geheg mit einem Wilhelm 11. und Bismard fertig geworden wären und Friedensver: rages dürfen Einfuhren aus Ländern der allierten Aufrechterhaltung des Belagerungszustandes ist nur geeignet, die Schöpilin in Verhandlungen, die er mit ihm bor einigen Tagen Während der ersten sechs Monate nach Infrafttreten des ist auch jeder Grund für den Belagerungszustand gefallen. Die auch mit einem ste fertig werden würden. Jacoby, Vertreter der Gezer und Maschinisten. machte darauf aufmerksam, daß und assoziierten Nächte nicht mit höheren Säßen bel gt werden, als am 31. Juli 1914. Für weitere dreißig Monate gilt des für Bevölkerung zu beunruhigen und damit das öffentliche und polt führte, feine Aufruf für Zeitfrenvillige zurüdpezogen habe. Im alle Waren des am 81. Juli 1914 in naft befindlichen den schen tische Leben unnüb zu beunruhigen. Daher verlangt das Stadt. Bertragstarifes einschliefl'ch aller Weine, Pflanzenöle, fünftlicher verorbnetenfollegium die schleunige Aufhebung des Belagerungs, Tageblatt" vom Dienstag fei im Inferatenteil ein erneuter Seide, gewaschener oder entfetteter Wolle.

Falls die alliierten zustandes."

Der besetzten Gebiete für nötig balten, beballen fie fich das Recht| und affoziierten Regierungen es um Interesse der Bevölkerung| bor , für die Einfuhr und Ausfuhr ein besonderes Zollinstem in biefen Distritten einzurichten.

Aufruf erichienen von der Gorde- Schüßen- Kavallerie- Divifion. Auf die Frage Jacobys an Noste, ob er diesen Aufruf billige, Jacoby glaubte ihm den Rat arben zu sollen, doch so schlau Gera , bie Bauptstadt bes Voltsstaates Meu B, foll mit au fein wie fein Gouverneur, doch lieber den Aufruf zurückzu­Regerungstruppen belegt werden. Da im ganzen und die Arbeiterschaft nich mehr zu Noste Süftenfahrt und Schlepphohrt aur Eee die Vorrechte meistbegün. Machte genießen innerhalb der deutschen Gewäffer für Fifdfang der Revolution mustergültige the geherrscht hat, fiebt die Be- bezeichnete die Beschlüsse, mit den ehemaligen Freiwilligen nicht Tas Recht der Untersuchung und Polizei völkerung darin eine unerhörte Provokation. In drei zu arbeiten, als Terror und Niederträchtigfeit. Gr für Bildbereifabrzeuge ber allietten Macale wird ausichlicklich großen Versammlungen bat die Arbeiterschaft ihren entfchloffenen betonte nochmals die Stellungnahme der Regieruna au bicier

erwiderte Noste mit einem ganz energischen: Ja." Die Nostegarde dürftet nach neuen Zaten.

ftigter Rationen.