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Die Angeklagten erzählen die Vorgänge im allgemeinen in Uebereinstimmung mit der Anklage.

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Weitere ärztliche Gutachten.

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vernommen

beiden Thäter den Ort der Blutthat verlassen hatten, begaben fiel Die Angeklagte Rraufe batte ihm zugesagt, daß er fie um 9 Uhr lekterer wegen Beihilfe aur verfuchten Nöthigung und wegen Der Angeklagte hat den Wahrheits. sich nach der Bärwaldstraße auf einen entlegenen Plaß, der zur nach Hause geleiten dürfe und sie bat ihu, außerhalb des Ladens Kartellträgerei. da aber den von ihm als Aufstellung von Möbelwagen benutzt wird. Hier wurde der Raub auf sie zu warten. Er hat sich dann in der Nähe, dem Laden beweis versucht; ... eilt, jeder erhielt 230 M., dann trennten sie sich. Wolff wandte gegenüber, aufgestellt und noch wahrgenommen, wie das Gaslicht 3eugen vorgeschlagenen Offizieren feitens sich dem Friedrichshain   zu, wo er ein Zwanzigmartstück vergrub. verlöschte. Als dann die Angeklagte Krause hilferufend vor dem der Militärbehörde verboten wurde, über Fragen Dann ging er nach der Herberge der Herberge in der Auguststraße, Laden erschien und ein Schutzmann in den Laden stürmte, ist auch betreffend die Konduitenliste auszusagen, so wurde ihm wo er einen Hundertmarkschein versteckte. Schon am 30. Dezember er in den Laden gegangen und hat dort das Entsehliche er ein Theil des Wahrheitsbeweises abgeschnitten. Die siebente erfolgte feine Festnahme, seine blutbefleckten Kleider hatten fahren. Nach Ansicht des Zengen hätte er es wahrnehmen Straffammer am Landgericht I ist denn auch zur Verurtheilung ge= den Verdacht auf ihn gelenkt. Vorher hatte er Müller und Birkholz müssen, die beiden Verbrecher durch die durch langt. Rasch wurde wegen Beleidigung, versuchter Nöthigung und in der Herberge getroffen. Die beiden letzteren waren schon vorher eine Gaslaterne erleuchtete Ladenthür entkommen wären. Herausforderung zu vier Monaten und Marggraff wegen Beis aufammengetroffen. Birtholz wurde Mitwisser der That und besorgte Er bekundet weiter, daß, als er um 3/49 Uhr im Laden war, hilfe zur versuchten Nöthigung und wegen Ueberbringung der für Müller eine andere Hose, da auch dessen Kleider mit Blutflecken die Angeklagte vollkommen ruhig war und in feiner Weise Anzeichen Herausforderung zu drei Tagen Gefängniß verurtheilt. besudelt waren. Jeder der beiden Thäter zahlte an Birkholz 10 M., an ihr zu entdecken waren, die darauf hindeuteten, daß sie die Mit Das von den Verurtheilten angerufene Reichsgericht hatte in diesem wofür dieser Verschwiegenheit versprach. Müller fürchtete aber doch), wifferin eines so furz darauf zu infgenirenden Verbrechens gewesen. Urtheil einen Rechtsirrthum gefunden und deshalb das Urtheil aufs daß Birkholz ihn verrathen würde, er überredete ihn daher, Berlin   Auf Befragen des Staatsanwalts giebt der Zeuge noch an, daß gehoben. mit ihm zu verlassen. Nach wenigen Kreuz- und Querzügen trennten die Angeklagte außerordentlich erregt nach der That war und Wahn- Zu der geftrigen Hauptverhandlung find außer dem Neben sie sich wieder in Braunschweig  , Müller wollte erft allein zu vorstellingen hatte. Er habe sich bemüht, die Angeklagte zu beruhigen fläger Generalmajor v. Gaudy, die Offiziere Oberstlieutenant  Verwandten nach einem Dorf bei Eisleben   fahren und und gesagt, Brock werde vielleicht verunglückt sein; da habe die v. Anthes, Hauptmann Radler, Premierlieutenants v. Schola dann mit Birkholz in Hamburg   zusammentreffen. Der Angeklagte allerdings fofort gesagt: Nein, nein, er ist überfallen, und Bartels sowie Major Gabriel als Zeugen geladen, lettere fuhr aber nach Berlin   zurück. Schon am folgen- fie haben ihn überfallen und Uhr und Geld weggerissen." Eine Herr v. Gaudy ist als Nebenkläger rite geladen, aber nicht ers den Tage waren alle drei in den Händen der Polizei. ganz ähnliche Bemerkung hat die Angeklagte auch einer Zengin schienen, als Zeuge ist derfelbe kommiffarisch Die Verhandlung gemacht, die nach der That im Laden mit der Krause gesprochen hat. worden. Von den Vertheidigern Justizrath Kleinhola Kempner, sowie dem Vertreter des Nebenklägers findet unter großem Andrange im großen Schwurgerichts- Saale   statt. Der Beugin ist dies sofort sehr aufgefallen. Der Schuhmann, der und Den Vorsitz führt Landgerichtsrath Koscky, die Auflage ver- als erster herbeigerufen worden war, bekundet, daß die Angeklagte Dr. Sello ist nur der erstere persönlich anwesend, die beiden anderen Anwälte find durch Substituten vertreten, fritt Staatsanwalt Keller, die Vertheidigung führen Affeffor gang außerordentlich aufgeregt gewesen sei. Lipmann Wulff, Rechtsanwälte Arnold Das zur Vorlesung gebrachte Reichsgerichts- Urtheil ergiebt, daß die Goldstein, Grassow und Dr. Coßmann. Die von dem letzteren ver- Nach dem Gutachten des Dr. Stobel ist es ein wahres höchste Justang einen Mangel in dem Urtheil der Borinstanz nach theidigte Angeklagte Krause ist die einzige der auf der Anklage- Wunder, daß Brock nicht sofort seinen Wunden erlegen ist. In der Richtung hin gefunden hat, als die Gründe nicht präzise festgestellt worden find, welche bie Bersagung bank befindlichen Personen, die größeres persönliches Interesse erregt. welchem Geisteszustande er geblieben wäre, wenn man ihn am Leben genug Sie hat ein sehr sympathisches Aeußere, das üppige schwarze Haar hätte erhalten fönnen, wolle er nicht ausmalen. Zehn Tage vor des Schutzes des 193( Wahrnehmung berechtigter Jntereffen) umrahmt ein wohlgeformtes Geficht und niemand würde abnen, daß feinem Tode habe sich heftiges Fieber eingestellt und der Tod sei am erklären fonnten. Ferner wurde bemängelt, daß nicht genügend dieses unschuldig dreinschauende 18 jährige Mädchen in eine so furcht 9. Februar infolge von Hirnhautentzündung erfolgt. Dr. Rofen geprüft worden sei, ob Herr von Gaudy in dem foutreten alle als bare Antlage verwickelt sein könnte. banm gab fein ärztliches Gutachten dahin ab, daß die Angeklagte Beamter im Sinne des§ 114 des Strafgesetzbuches anzusehen war, Der Angeklagte Wolff heißt Hermann Karl Friedrich mit zweifellos an Hysterie leide und daß erfahrungsgemäß solche Leute Die Erörterung diefer beiden als Mängel angesehenen Punkte Vornamen, ist 1877 in Tempelberg   bei Müncheberg   geboren und nur oft Dinge reden, die sie nicht verantworten fönnen. Wenn man be- bildeten den Schwerpunkt der Verhandlung, die im großen und wegen Bettelns vorbestraft. Der zweite Angeklagte, Arbeiter Her- dente, in welcher Aufregung die Angeklagte zum Verbör gekommen, so ganzen sich in demselben Rahmen bewegt, wie die erste Haupts mann August Müller, ist 1876 im Kreise Magdeburg   geboren, werde man ihren Aussagen nicht zu viel Gewicht beilegen können. verhandlung. Nach langer Berathung verkündete der Gerichtshof, gleichfalls wegen Bettelns mehrfach vorbestraft; der Arbeiter August Während der einstündigen Mittagspause werden auf Antrag das die Angeklagten von der Nöthigung freigesprochen und nur Johann Birkholz, gleichfalls wegen Bettelus vorbestraft, ist im des Rechtsanwalts Coßmann noch die Aerzte Dr. Alfred Hahn wegen Herausforderung zu verurtheilen feien und zwar Rasch zu Streise Wirsiz geboren; die letzte Angeklagte, Verkäuferin Martha und Dr. Schent als Zeugen bezw. Sachverständige vorgeladen. drei Monaten, Marggraff zu drei Tagen Festungshaft, Bertha Helene Krause, ist 1878 in Berlin   geboren und un- Beide haben die Angeklagte Krause vorübergehend behandelt. Sie Wegen Betruges in mehreren Fällen hatte sich der frühere bestraft.- Die Anklage beschuldigt die Angeklagten Wolff and litt an Bleichsucht, und Dr. Schenk bekundet auch, daß sie aus- Krankenwärter Ernst Hoppe aus Berlin   vor dem Rixdorfer Müller des Mordes und schweren Haubes, den Birtholz der gesprochen hysterisch war. Beide Zengen fönnen nicht behaupten, Schöffengericht zu verantworten. Eine Anzahl früherer Termine Hehlerei und der Begünstigung, die Krause der Anstiftung zum daß die Angeklagte nicht die Tragweite ihrer Aussagen vor dem in dieser Sache hatte der Angeklagte durch allerlei Manöver zu vers schweren Raube und Beihilfe zum schweren Raube. Untersuchungsrichter hätte übersehen können. eiteln gewußt, gulegt durch Nebersendung einer gefälschten Vorladung Nach Schluß der Beweisaufnahme beantragt Staatsanwalt zu einem angeblichen Termin des Berliner   Gewerbegerichts, Keller zunächst das Schuldig gegen Birtholz wegen Hehlerei Als dies festgestellt ward, nahm man Hoppe in Unters aus welcher er dem Schöffengericht vors Wolff ist der Sohn eines Arbeiters und hat noch fünf Ge- und Begünstigung. Was die Strause betrifft, so hält es fuchungshaft, schwister. Er ist nach Verlassen der Dorfschule in die Welt gegangen der Staatsanwalt nicht für erwiesen, daß sie als die Anstifterin zu geführt wurde. In den Jahren 1894/95 erschienen in Berliner   und und schließlich nach Berlin   verschlagen worden. Er behauptet, daß dem schweren Verbrechen zu gelten habe, dagegen hält er die An- Vorort- Zeitungen zahlreiche sensationelle Notizen über Unglücks, er schließlich durch die Krause auf den Beraubungs- Plan gekommen lage wegen Beihilfe zu dem Raube aufrecht und beantragt, ihr Erkrankungs- und Todesfälle, sowie Fälle plötzlichen Jrrsinns 2c, fei. Er habe ein rothes Halstuch getragen, welches Brock nicht mildernde Umstände zu verfagen. Die Angeklagten Wolff und Müller Der Verfasser diefer Lokalnotizen war der Angeklagte oppe, der habe leiden fönnen. Brock habe zu ihm gesagt:" Ich kann Dich feien nicht nur Räuber, wie sie selbst zugeben, sondern auch Mordgesellen. sich bei den Redaktionen unter den Namen Hoppe und Köppen eina nicht mehr darin sehen, Du siehst aus wie ein Verbrecher!" Da Es sei dringend nothwendig, im Interesse des allgemeinen Sicher führte und sich für einen Krankenwärter der Charitee ausgab, welcher er von den betreffenden Fällen Kenntniß rüber habe er sich geärgert und zu der Krause gesagt:" Dem müßte beitsgefühls einem solchen verbrecherischen Treiben mit der ganzen als man einmal eine Ohrfeige geben!" Da habe die Krause, die Schärfe des Gesetzes entgegenzutreten und die Geschworenen würden erlangt haben wollte. Bald aber machte fich Hoppe bei den sich mit ihm nicht habe vertragen fönnen, weil er ihr uns einen gerechten Spruch nur fällen, wenn sie die Echuldfragen wegen einzelnen Redaktionen durch seine Fruchtbarkeit in Schauders er rause, des ben fittliche Anträge gemacht, durchaus zugestimmt und Mordes bejahen. gefchichten verdächtig; es wurden Recherchen angestellt und da sich gefagt: Machen Sie es nur, der verdient einmal eine Nach den Plaidoyers der Vertheidiger folgt die Rechtsbelehrung keine der Notizen bewahrheitete, gab man dem Entenzüchter allen ordentliche Reinigung!" Sie habe ihm dann zehn Mark und die Berathung der Geschworenen. thalben den Laufpaß. Einige Redaktionen von Vorortzeitungen versprochen, wenn er dem Brock einmal eins auswischte. Sie habe Der Wahrspruch der Geschworenen lautete folgendermaßen: stellten aber gegen Hoppe Strafantrag und so wurde gegen den ihm dies dann täglich vorgehalten und ihm erzählt, daß Brock Wolff und Müller sind schuldig des schweren Raubes felben Anflage wegen Betruges erhoben. Eine Reihe Hoppe'scher immer 400 m. bei sich in der Tasche trage. Sie habe ihn dann bei Nachtzeit ausgeführt in einem bewohnten Gebäude, in welches Artifel gelangten im Termin zur Verlesung, wobei sich ergab, daß aufgeredet, Brock zu berauben. Der Angeklagte Birkholz giebt sie sich eingeschlichen hatten, und indem sie beim Raube einen vielfach ein und derselbe Vorfall sich in Charlottenburg  , Rigdorf, zu, dem Müller auf seinen Wunsch eine neue Hose gekauft und von Menschen marterten, daß der Tod desselben erfolgte; Birkholz Weißensee und Berlin   abgespielt haben sollte. Der Angeklagte be demselben Geld erhalten zu haben, er will sich jedoch dabei nicht ist schuldig der ehlerei und Begünstigung. Eämmtliche hauptete, bei den meisten Fällen sei er Augenzeuge gewesen, recht was gedacht haben. Auf Vorhalt giebt er zu, daß, Schuldfragen in betreff der Angeklagten Krause wurden von den die übrigen Fälle seien ihm von zuverlässigen Personen als er Polizeilicherseits hat nicht ein einziger den Müller getroffen, dieser ihm gesagt habe, daß Geschworenen verneint. mitgetheilt worden. fönnen. Mit Rücksicht er Geld habe. Er habe sich dabei allerdings denken können, daß Der Staatsanwalt beantragte gegen Wolff und Müller je Fall als wahr festgestellt werden Müller wohl den viel besprochenen Plan ausgeführt haben werde. lebenslängliche Buchthausstrafe, gegen Birtholz darauf, daß der Angeklagte den Schwindel en gros betrieben Die am 1. November v. J. 18 Jahre alt gewordene 6 Monate Gefängniß, gegen die Krause Freisprechung. Das Urtheil und wegen ähnlicher Sachen bereits mit drei Monaten Gefäng gegen die Angeklagten Wolff und Müller lautete auf eine 3u chtniß vorbestraft worden ist, beantragte Amtsanwalt Conrad gegen bestreitet entschieden ihre Schuld. Wie aus ihrer Bernehmung zu bausstrafe von je 15 Jahren, Chrverlust und Polizei den Angeklagten 1 Jahr Gefängniß. Der Gerichtshof unter Vorsit ihren Personalien hervorgeht, hat sie eine hiesige Gemeindeschule aufsicht, gegen Birkholz auf fechs Monate Gefängniß, des Amisrichters Betde war jedoch der Ansicht, daß das Vergehen besucht und ist nach ihrer Konfirmation in verschiedenen Geschäften wovon 3 Monate durch die erlittene Untersuchungshaft abgerechnet des Angeklagten keineswegs allzuschwerwiegender Natur sei. Läge nicht das Delift des Betruges vor, so hätte die Handlungsweise des als Verkäuferin thätig gewesen. Unter anderem war sie in wurden, gegen die Krause auf Freisprechung. einem Geschäft in der Passage angestellt, im Jahre 1895 Die drei Verurtheilten erklärten, sich bei dem Erkenntnisse be- Angeklagten nur als grober Unfug abgeurtheilt werden können, wos für 6 Wochen Haft das höchste Strafmaß gebildet hätte. Unter in dem Faßbender'schen Konfitürengeschäft. Schon damals ruhigen zu wollen. Berücksichtigung dieses Umstandes feien 2 Monate Gefängniß hatte sie sich ein Verhältniß" zugelegt. Als sie bei Brock thätig als ausreichende Sühne erachtet worden. Der Angeklagte wurde war, ging" fie gleichfalls mit einem Herrn. Ein Freund des letzteren ist der praktische Arzt Dr. Rosenbaum, der durch Zufall And welchen Gründen in Berliner   Schulen geprügelt auch sofort auf freien Fuß gesezt. Gelegenheit hatte, nach der That als einer der ersten am Thatorte wird, erfährt man aus einer Beleidigungsklage, die am Sonnabend Der Heiratheschwindler, über dessen Aburtheilung wir vors zu fein. Er hatte sich nämlich gerade zum 29 Dezember ein vor dem Schöffengericht gegen den Stepper Ottavius Müller und gestern berichteten, heißt, wie uns von privater Seite mitgetheilt Pfeffertuchen- Herz mit Aufschrift bestellt. Als er im Geschäft erschien, dessen Ehefrau verhandelt wurde. Die Angeklagten waren be- wird, Gustav Obst und nicht Bock. um es abzuholen, war es noch nicht fertig und er wurde aufgefordert, schuldigt, dem Lehrer Heide nachgesagt zu haben, er habe ihren Jm Mordprozeß in Halberstadt   erkannten die Geschworenen es fich um 9 Uhr abends abzuholen. Die Krause war am 28. O fiebenjährigen Knaben striemig geschlagen; der Pädagoge habe dem den Angeklagten des Todtschlags für schuldig. Das Urtheil lautet tober von Brock als Verkäuferin während der Weihnachtszeit engagirt Rinde nicht erlaubt, außerhalb der Pause feine Nothdurft zu ver- auf 14 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust. worden. Sie behauptet, Brock habe sie gedugt, was ihr sehr un- richten, infolge dessen habe der Junge fich naß gemacht, angenehm gewesen sei, auch habe er versucht, in er habe in dieser Berfaffung bis zum Schluß der Schul- Depeschen und letzte Nachrichten. intime Beziehungen zu ihr z ut treten. Sie stunden figen müssen, sich dadurch erfältet und das gastrische habe sich dies im Auftrage ihrer Eltern ernstlich verbeten. Fieber geholt. In der Verhandlung betonte der Lehrer, das München  , 19. Juni.  ( W. T. B.) Der Privatdozent au der Sie habe einen Widerwillen gegen Brock gehabt und als ihr Wolff sind sei von ihm gezüchtigt worden, weil es sich nicht gemeldet hiesigen Universität und Rechtsawalt Dr. Richard Schmidt und der die Geschichte mit dem rothen Halsband erzählt, habe sie allerdings hatte, sondern sich und das Schulzimmer naß machte. Aus dem Rechtspraktikant Diehl, beide aus München  , bestiegen am Donnerstag gefagt: Es wäre ganz gut, wenn der Mann mal feine Reinigung selben Grund sei der Knabe auch am 3. Februar von ihm gezüchtigt die Zugspiße und wurden seitdem vermißt. Heute wurde Diehl in bekäme." Sie bestreitet ganz entschieden, den Wolff darauf auf worden; daß er Striemen davonirug, gebe er( 3euge) zu, das sei halb erfrorenem Zustande aufgefunden und nach Garmisch   gebracht, merksam gemacht zu haben, daß Brock immer mehrere hundert Mark aber die Folge eines jeden Rohrstockschlages; ebenso gebe er zu, Die nach Dr. Schmidt ausgefandte Führerexpedition mußte wegen Geld bei sich trage. Ale am Tage der That Wolff mit dem An- daß der Knabe in den nassen Sachen bis zum Schulschluß aushalten des in großer Menge frisch gefallenen Schnees ohne Erfolg umkehren, geklagten Müller im Geschäftstokal erschien, habe Wolff gefagt, es mußte; in dem Schulzimmer feien aber 20 Grad Wärme gewesen. Freienwaldan, 19. Juni.  ( B. H.  ) Auf Ansuchen der Dresdener handle sich darum, Riften zu kaufen und daß er sich diese Rechtsanwalt Wolfgang Heine   erzielte die Freisprechung Staatsanwaltschaft hat die hiesige Polizei den wegen Sittlichkeits. ansehen wolle. Sie müffe entschieden bestreiten, daß fie der Angeklagten; der Gerichtshof billigte ihnen den Schuß des vergehen verfolgten Baron Chambrier aus Neufchâtel verhaftet. Wolff und Müller zu einem schweren Raube angeftiftet habe,§ 193 des Strafgesetzbuches zu. Budapest  , 19. Juni.  ( W. T. B.) Im Abgeordnetenhause hätte aber nichts dawider gehabt, wenn Brock einmal Die Straffache wider den Premierlieutenant a. D. Eruft interpellirte der der Ngronfrattion angehörige Abgeordnete Sima eins ausgewischt bekommen hätte. Als der Ueberfall vor sich ging, Rasch und den Rechtsanwalt Hermann Marggraff  , welche über den drohenden Ackerbauminister Daranyi Erntestreit. daß die habe sie nicht gewußt, daß die beiden im Keller sich befanden. schon einmal vor dem Landgericht I abgeurtheilt wurde, gelangte ertlärte, es feien Verfügungen getroffen worden, Nachdem Brock in den Keller gegangen war, habe sie plötzlich einen heute vor der ersten Straffammer am Landgericht II unter dem Feldarbeiler darüber aufgeklärt werden, wie sehr ein etwaiger dumpfen Schlag gehört. Sie habe ängstlich: Herr Brock! Herr Vorsitz des Landgerichtsdirektors Garg zur erneuten Ver- Streit die Arbeiter selbst schädigen würde. Die Regierung habe Brock!" gerufen und etwas wie ein Rauschen gehört. Sie habe handlung und Entscheidung, nachdem das Urtheil erster aber auch Vorkehrungen getroffen, die Erntearbeiten sicher zu aus Angst den Laden einen Augenblick verlassen, um draußen auf Instanz vom Reichsgerichte aufgehoben und die Sache an stellen zwar werde sie an ftelle der etwa streifenden der Straße einen Herrn zu bitten, einen Schuhmann herbeizuholen. ein neues Forum verwiesen worden war. Der objektive That Arbeiter Arbeitskräfte aus den nothleidenden Theilen des Landes Wie die Angeklagten aus dem Hause gekommen, wisse sie nicht; bestand, welcher der Anklage zu grunde liegt, ist in aller Kürze beranziehen. Die Regierung sei ernstlich bemüht, eine Verbesserung hineingekommen feien sie wahrscheinlich durch die vom Hofe in folgender: Lieutenant Rasch stand bis zum Jahre 1892 in Neiße   der Lage der Arbeiter herbeizuführen. Zu diesem Zwecke würden den Reller führende Thür, die immer offen gestanden unter dem damaligen Oberst und Regimentskommandeur, jetzigen schon in nächster Zeit Regulirungsarbeiten im Betrage von mehreren habe. A13 der Schuhmann erschienen war, fam Brock General v. Gaudy. Der junge Offizier glaubte, daß ihn sein Vor- Millionen in Angriff genommen werden, auch werde die Regierung blutüberströmt die Treppe herauf, konnte nichts sprechen und fant gefeßter ungerecht und übelwollend behandelte, ungünstige und wahrscheinlich noch in diesem Jahre einen Gefeßentwurf betreffend fofort zusammen. Nun war auch die Beit gekommen, in welcher nachtheilige Bemerkungen über ihn in die Konduiten die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitern und Arbeitgebern Dr. Rosenbaum verabredetermaßen erscheinen sollte. Die Angeklagte liste eintrage u. f. w. Das Verhältniß zu feinem Vorgesetzten einbringen. Krause hatte ihm zugesagt, daß er sie nach Hause begleiten dürfe. Spitzte sich schließlich dermaßen zu, daß sich Rasch bewogen Rom  , 19. Juni.  ( B. H.  ) Die Nachricht eines Genueser Blattes, Als Dr. Rosenbaum sah, daß Brock schwere Verlegungen erhalten fab, seinen Abschied zu nehmen. Nach seinem Austritt aus dem der Komponist Berdi sei schwer ertranft, wird als falsch bezeichnet. hatte, ordnete er an, daß der Verwundete zunächst nach der Dienstverhältniß will Rasch nichts unversucht gelaffen haben, den Mailand  , 19. Juni.  ( B. H.  ) Laut Beschluß der Tramways Sanitätswache befördert wurde. Die Angeklagte stellt wiederholt Herrn von Gaudy zu bewegen, frühere angeblich beleidigende Angestellten treten diefelben am Montag in den Streit ein, wenn entschieden die Anstiftung zum Haube in Abrede. Sowohl der enßerungen zurückzunehmen und seine Eintragungen in die die Direktion die geforderte Lohnerhöhung nicht bewilligen follte. Staatsanwalt als auch Rechtsanwalt Goldstein verweisen Konduitenliste zu berichtigen, doch alle unternommenen Schritte Konstantinopel  , 19. Juni.  ( B. H.  ) Die in den letzten Tagen darauf, daß die Angeklagte bei ihrem ersten Verhör im sollen vergeblich gewesen sein. Schließlich setzte sich Rasch mit dem hier vorgenommenen Berhaftungen zahlreicher Softas Gegenfaße zu ihrer heutigen Behauptung zugegeben habe, Angeklagten Marggraff in Verbindung, flagte diesem sein Schicfal anderer angefehener Mohamedaner find deshalb erfolgt, weil den Angeklagten Wolff auf das Geld, welches Brock in seiner Tasche und bewog denselben dadurch, für ihn als Vermittler bezw. auch die Verhafteten verdächtig sind, an die Botschafter Briefe gerichtet zu tragen pflege, aufmertfam gemacht zu haben. Rechtsanwalt Startelträger aufzutreten. Herr Marggraff machte den Verfuch, zu haben des Juhalts, daß die Botschaftsgebäude in die Luft ges Dr. Coßmann behält sich Beweise dafür vor, daß die Angeklagte Herrn v. Gaudy persönlich zu sprechen, da er aber denselben nicht sprengt würden, falls der Sultan   gezwungen würde, Theffalien bei ihrer Vernehmung sich in seelischer Depression befunden habe, antraf, so schrieb er an denselben, daß und worüber sich Lieutenant wieder zu räumen.

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Augeklagte Kranse

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Gerichts- Beitung.

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überhaupt an Hysterie leide und bei der sehr langen Dauer ihrer Rasch schwer beklage, daß derselbe aber auf einen Vergleich Konstantinopel  , 19. Juni.  ( W. T. B.) In den letzten Tagen Vernehmung sich über die Tragweite ihrer Aussage wohl nicht ganz eingehen wolle, dessen erste Bedingung sein müsse, daß Herr find hier zahlreiche Verhaftungen von Softas und anderen Mohas flar gewesen sei. Der vernommene Gefängnißarzt befundete, daß v. Gaudy sich bemühe, das Herrn Rasch angethane Un- medanern vorgekommen, welche mit der Propaganda für eine Annexion er an der Angeklagten allerdings hysterische Erscheinungen recht wieder gut zu machen. Anderenfalls müsse Rasch auf Theffaliens in Verbindung gebracht werden. wahrgenommen habe, die aber nicht so bedeutend waren, daß man seiner Forderung bestehen. Der General ließ sich weder auf Athen  , 19. Juni.  ( B. H.  ) Gegen 600 Offiziere, die der an der Geistestlarheit der Angeklagten zweifeln tönnte. Der einen Vergleich, noch auf einen Zweikampf ein, ließ die Sache aber Ethnikt Hetairia angehören, wird Disziplinaruntersuchung eins Zeuge Dr. Rosenbaum trotzdem nicht auf sich beruhen und so wurden denn Rasch und geleitet. Simla, 19. Juni.  ( W. T. B.) Man befürchtet, daß bei dem ist an dem 29. Dezember, abends um 3/49 Uhr, im Brock'schen Laden Marggraff angeklagt, ersterer aus§ 114 des Strafgesetzbuchs( ver­erschienen und hat dort den verstorbenen Brock noch angetroffen. suchte Nöthigung eines Vorgesehten) und wegen Herausforderung, Erdbeben in Assam   über 6000 Personen ungekommen sind. Trud und Verlag von War Badina in Berlin  . Sierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt. Werantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  .