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Straße 3, dem Ertrinkenden nach und rettete ihn mit eigener Lebens- Unter gefahr.

jemand

vorübergehenber" Arbeit sei zu verstehen, daß erschien. Im Jahre 1895 schwebte gegen Knorr ein auf Antrag des entweder bei bemfelben Arbeitgeber nur wenige Buchdruckereibesitzers Schmücker eingeleitetes Verfahren wegen Aus dem Moabiter Bellengefängniß ist am Montag früh Tage wenigstens eine Woche thätig sei, oder Betruges. Knorr sollte den Schmücker durch die falsche Vors gegen 3/2 Uhr ein Verbrecher entsprungen, der eine längere Bucht daß er öfter bei dem Arbeitgeber schaffe, aber jede spiegelung, daß er eine Staatsanftellung zu erwarten habe, bewogen hausstrafe zu verbüßen hatte. Er muß seine Flucht von langer Woche vielleicht nur einen Tag. Das legtere treffe bei so haben, die von ihm herausgegebenne Charlottenburger Nachrichten" Hand vorbereitet haben. Im hohen Erdgeschoß eines Flügels nach genannten Reinemachefrauen gewöhnlich zu. Die fich stetig wieder noch länger als bisher auf Kredit zu drucken. Die erste Verhandlung dem Lehrter Bahnhofe zu hat er die Gitterstäbe des Zellenfensters holende tägliche Arbeit der Zeitungsträgerinnen sei hierzu aber nicht in der Betrugsfache fand vor dem Charlottenburger Schöffengerichte durchgefeilt und ist dann mit Hilfe von Stangen, auf denen man zu rechnen. Sie sei versicherungspflichtig selbst dann, wenn sie statt, in welcher der damalige Amtsrichter Dr. Hirsch den Teppiche flopft, über die Maner ins Freie gelangt. Die Nach. wirklich eine Nebenbeschäftigung bilde. Der andere Einwand des Vorsitz führte. Knorr wurde verurtheilt, von der Berufungs­forschungen nach seinem Verbleib, die gleich nach der Entdeckung der Beklagten sei deshalb nichtig, weil eine gefeßliche Verpflichtung, instanz aber freigesprochen, weil ein direkter Zusammenhang Flucht vom 74. Polizeirevier aus ins Werk gesetzt wurden, haben wie sie das Kranken- Versicherungsgesetz den Arbeitgebern auferlege, zwischen der falschen Vorspiegelung und der Vermögensschädigung nicht bis jetzt noch keinen Erfolg gehabt. In der Strafanstalt zu Plößen- vertraglich nicht ausgeschloffen werden könne. hinreichend nachgewiesen scheine. Darauf ließ Knorr in seinem Blatt see machten in derselben Zeit zwei Verbrecher einen erfolglofen Versuch, zu entkommen.

a.

Eine sehr wichtige Entscheidung hat das Reichs- Versicherungs- einen, offenen Brief an Se. Exzellenz den Justizminister Schönstedt " amt in der Unfallfache des minderjährigen Bergmanns Friedrich erscheinen, in dem Beleidigungen des Dr. Hirsch enthalten waren. Feuerlärm in Transvaal veranlaßte gestern Morgen zwei gefällt. Friedrich hatte eine der Patronen im Bergwerksbetriebe Es wurde demselben zum Vorwurf gemacht, daß er das Recht ge­Charlottenburger Wachen zum Ausrücken. An einer großen gefunden, wie sie bei Sprengungen mit Karbolit verwendet werden. beugt, daß er einem Belastungszeugen eine falsche Aussage Konzerthalle, die noch im Bau begriffen ist, wurden verschiedene Er versuchte, sie ihres Inhalts zu entledigen und kam dabei fuggerirt, bezw. in den Mund gelegt habe. Es hieß u. kein Solztheile getheert. Den Theer flüffig zu machen, dienen die gewöhn Maffe an seiner Grubenlampe verpuffen zu lassen. Dieser Jude und hat noch viel weniger das Aussehen eines solchen), biel auf den Gebanken, die aus der Hülse herausriefelnde explosive wörtlich:" Der jüdische Richter( Dr. Hirsch iſt gar teist lichen Kesselöfen. Von einem solchen Ofen aus fing nun um 8 Uhr morgens eine Tonne mit heißem Theer Feuer und dabei entwickelte ugendliche Leichtsinn brachte ihn um einen Theil feiner Erwerbs, fich einem Chriften gegenüber nicht für befangen, und ich selbst habe sich ein solcher Onalm, daß man an einen großen Brand dachte fähigkeit; er erfitt eine bedenkliche Verletzung. Seine Ansprüche ihn nicht abgelehnt, weil ich sehen wollte, wie ein jüdischer Nichter und drei Stellen zugleich Feuer meldeten. Die Charlottenburger auf eine Unfallrente wurden zurückgewiefen, weil der ursächliche einem Antisemiten gegenüber das Recht handhaben werde." Wehr löschte den Theerbrand leicht durch Aufwerfen von Sand. Reich 3- Versicherungsamt sprach den Kläger aber die achtet werden, als Repräsentant der geheiligten Person des Königs Wehr löschte den Theerbrand leicht durch Aufwerfen von Sand. Zusammenhang zwischen dem Betriebe und dem Unfalle fehle. Das Ferner: Wie lange wird der jüdische Richter noch für würdig er­Schaden hat er weiter nicht angerichtet, als daß er eine Wand Rente zu. Gründe: Die Gefährdung des Klägers, die schon in dem Recht zu sprechen?" und endlich:" Der jüdische Richter hat die fchivarz färbte. einfachen Besitz der Patrone lag, sei in gewiffem Grade durch die Wahrheit zu verschleiern gesucht, statt die Wahrheit zu ermitteln, Entschlich verletzt wurde gestern Nachmittag der Lackirer Hein Eigenart des Bergwerkbetriebes gefchaffen worden. Wenn sich nun der wie dies durch den Erlaß des Königs bei Gelegenheit des Prozesses Rostockerstr. 34, als er vor dem Krankenhause Moabit in der Kläger unnöthig einer erhöhten Gefahr durch seine Spielerei ausgesetzt Heinze den Richtern zur Pflicht gemacht worden ist." In der Thurmstraße auf einen Pferdebahnwagen der Linie Rosenthaler Thor habe, so sei zu bedenken, in welch' jugendlichem Alter er sich befand gestrigen Verhandlung fuchte sich Knorr dadurch zu Waldstraße hinaufspringen wollte. Der Wagen hatte die an dem und daß er erst fünf Monate lang im Bergwerk thätig war. Auch fertigen, daß der damalige Vorsitzende Dr. Hirsch einen Krankenhause befindliche Haltestelle soeben verlaffen, als sich S. auf habe der Mangel an follegialer Gesellschaft dazu beizutragen, daß gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Schmücker gerichteten Be den Borderperron des wieder in voller Fahrt begriffenen Waggons F. die Muße der Pause zu der Spielerei ausnutte. Das eigene weisantrag mit der Begründung abgelehnt habe:" Ach was! Der zu schwingen versuchte. Er glitt jedoch hierbei ab, flürzte thörichte Handeln des Klägers schließe die Thatsache nicht aus, daß Beuge hat dies jedenfalls so und so gemeint!" und daß der Zeuge unter den Wagen und zwar fo fo unglücklich, daß daß ihm er im Banne und Gefahrenbereiche des Bergbaues einer dem Berg- alsdann eifrig die vom Vorsitzenden gegebene Version aufgegriffen bas Fleisch des linken Fußes bis über das Ruie hinauf bau eigenthümlichen Gefahr erlegen sei. Und deshalb sei ihm die und zu der seinigen gemacht habe. Das habe zu seiner unschuldigen hinaufbau vom Knochen förmlich abgerissen wurde. Der Schwer- Rente zu gewähren. verlegte, welcher entfehlich schrie, wurde sofort in das Krankenhaus hineingeschafft, wo er hoffnungslos darniederliegt. Den Pferdebahn­Rutscher trifft nach übereinstimmenden Aussagen der Augenzeugen an dem Vorfall teine Schuld.

Ein Sittenbild. Am Sonntag früh sah ein Schußmannspoften an der Ecke der Roß- und Alten Jakobstraße einen etwa 50 Jahre alten Mann mit einem sehr jungen Mädchen die Jakobstraße entlang kommen. Der Beamte beobachtete das Paar weiter und überraschte es in einer Flurnische des Hauses Dresdenerstraße 74. Von der Wache des 27. Reviers wurde am anderen Morgen der Mann der Kriminalpolizei überliefert und das Mädchen seinen Eltern zugeführt. Es war ein zehnjähriges Kind, das der Festgenommene an der Ecke der Linden- und Kommandantenstraße tennen gelernt hatte.

Gerichts- Betfung.

recht­

Verurtheilung geführt. Während der Verhandlung sei diese kleine Episode unbeachtet an ihm vorüber gegangen, erst nach der Ver­handlung habe ihn sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Ballien beim Glafe Bier mit dem Bemerken darauf aufmerksam gemacht, daß Der Buchdruckereibesitzer Gustav Wegener wurde gestern der Vorsitzende in diesem Falle nicht schön gehandelt habe. Da Erschoffen hat sich in der letzten Nacht der 54 Jahre alte der neunten Straffammer des Bandgerichts I aus der Untersuchungs. durch sei er erst veranlaßt worden, den offenen Brief an Fabrikdirektor Eduard Schattmann aus Breslau , der seit ungefähr baft vorgeführt, um sich wegen Betrugs im Rückfalle zu verantworten. den Justizminister zu schreiben. Daß er den Dr. Hirsch für einen vier Wochen hier in Berlin bei Frau Rofin in der Gartenstr. 156 Jm Monat Mai d. J. häuften sich die Anzeigen, welche bei der Juden gehalten, das sei ein Irrthum von ihm gewesen, der auf den wohnte. Als ihm Frau Rosin gestern Morgen um 8 Uhr den Kaffee Bolizei gegen den Angeklagten einliefen, derart, daß zu feiner Ver- Namen zurückzuführen sei, der aber nicht als besonders straffchärfend bringen wollte, fab sie ihn unbeweglich auf seinem Lehnstuhl fizen. haftung geschritten wurde. Wegener hatte sein Geschäft in einer erachtet werden könne. Der als Zeuge geladene Dr. Hirsch gab zu, Näher herangehend, fand sie, daß er todt war. Sie sah nun auch Weise geführt, daß angenommen wurde, er habe es von vornherein daß sich die von ihm geleitete Verhandlung thatsächlich in der vom einen Revolver am Boden liegen, aus dem er sich eine Kugel in auf eine betrügerische Ausbentung der Kunden abgesehen. Er be- Angeklagten dargestellten Weise abgespielt haben könne, doch habe die linke Brust gejagt hatte. Ein Arzt stellte fest, daß der Tod zeichnete sich in den Annoncen als den billigsten Drucker Berling" er den Beweisantrag des Angeklagten als unwesentlich abgelehnt, schon einige Stunden vorher eingetreten war. Schattmann hat sich und empfahl sich vor allem zur Anfertigung von Reflamezetteln. weil außer dem Eide des geschädigten Schmücker noch die Eide öfter einer Ohrenoperation unterziehen müssen und dadurch schwer Derartige Aufträge erheischten in der Regel schleunige Erledigung. mehrerer anderen Beugen gegenüberstanden. Während nunmehr der gelitten. Am 1. Juli sollte er in Breslau einen neuen Direktor- Wegener versprach die Ausführung zur bestimmten Zeit und ließ Staatsanwalt neun Monate Gefängniß beantragte, billigte der posten antreten. Man glaubt nun, daß er fürchtete, bei seinem sich den Preis entweder vollständig oder zur Hälfte vorher zahlen. Gerichtshof dem Angeklagten den Schutz des§ 193 zu, weil derselbe Leiden diesen Posten nicht mehr ausfüllen zu können, und deshalb Es war dann mit großen Schwierigkeiten verknüpft, die Drucksachen nur in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe. Die Strafe zur Waffe gegriffen hat. Ein Sohn von ihm ist hier in einer von dem Angeklagten zu erhalten. In einigen Fällen gelang es wurde daher unter Verwerfung der Berufung der Staatsanwaltschaft Bersicherungsgesellschaft angestellt, ein anderer ist in der Provinz nicht, trotz der vielfachsten Mahnungen, in anderen lieferte er auf zwei Monate Gefängniß herabgefeßt. Offizier. endlich einen Theil der Bestellung. In Ausreden war er un Uuter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde am Dienstag vor erschöpflich. Die Staatsanwaltschaft nahm an, daß Wegener nur die der 69. 3iviicbtheilung des Amtsgerichts I eine Klage des Ron Vorschüsse in seinen Besitz bringen wollte und schon bei Annahme fektionärs Krone gegen seinen früheren Chef Jul. Tuchler ver der Bestellung wußte, daß er sie garnicht würde ausführen können. handelt. Gegenstand der Klage war eine Forderung auf Gehalts­Der Angeklagte gab die Thatsachen zu, bestritt aber die betrügerische zahlung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Da im Laufe der Abficht. Es wurden 12 Zeugen vernommen, welche durch den An- Verhandlungen auch von unfittlichen Beziehungen, die nach geflagten geschädigt sein wollten. Die Beträge, welche sie gezahlt hatten, der Behauptung des Selägers der Beklagte zu von ihm beschäftigte waren nicht erheblich, aber die Zeugen wollten einen erheblicheren, wenn Schneiderinnen unterhalten haben soll, die Rede sein sollte, so auch schwer zu schätzenden Schaden dadurch erlitten haben, daß sie beantragte der Vertreter des Herrn Tuchler, Rechtsanwalt Beiser die bestellten Reflamezettel nicht erhielten. Der Angeklagte habe zu den Ausschluß der Deffentlichkeit und zwar mit dem ausdrücklichen Am Herzschlage ist gestern Nachmittag gegen 4 Uhr der den thörichtsten Ausreden gegriffen, um die drängenden Kunden Hinweis, daß ein Berichterstatter des Vorwärts" im Saale an 42 jährige Kanzleisekretär Theodor Herbst in der städtischen Bade- los zu werden. So hatte er mehrfach behauptet, daß die Druck wefend fei. Bwar wisse er nicht, ob der Kläger denselben herzilirt Anstalt bei Bellevue gestorben, nachdem er wenige Minuten im arbeiten bereits der Packetfahrtgesellschaft zur Bestellung übergeben habe, jedenfalls gebe der Kläger aber um feine Rachsucht zu bes Wasser geweilt hatte. Er wollte seinem 12jährigen Sohne Schwimm- fein unverantwortliches und gemeingefährliches Geschäftsgebahren die Verhandlung zu zerren und seien. Staatsanwalt Dr. Eger führte aus, daß der Angeklagte für friedigen darauf aus, das Privatleben des Beklagten in die unterricht geben, brach plöglich zusammen und war nach wenigen gange Strenge des Gesetzes fühlen müsse, er beantrage gegen ihn eine breitzutreten. Dem Antrage wurde stattgegeben. Die Parteien ver dasselbe in der Deffentlichkeit Theater. Das Schiller- Theater beschließt heute die diesjährige Ruchthausstrafe von drei Jahren, Ehrverluft und 150 M. Geldstrafe. glichen sich schließlich. Der Kläger bekommt seine Gehaltsforderung Spielzeit mit einer Aufführung von Bauernfeld's Lustspiel Bürgerlich und Der Gerichtshof erkannte den Angeklagten nur schuldig in einem ausbezahlt, er mußte sich aber gegen Konventionalstrafe verpflichten, Romantisch". Die Damen Pauly, Levermann, Werner und die Herren Falle, in welchem der Angeklagte sich durch die falsche Angabe, er niemandem über den Inhalt der Verhandlung Mittheilungen zu Patry, Schmasow, Reimann, Laurence sind in den Hauptrollen beschäftigt. habe die bestellte Waare bereits abgeschickt, die Restzahlung von machen. Heute findet im Ostend Theater die 25. Ausführung von unsere 20 M. hatte geben lassen. Ju allen übrigen Fällen sei der Wenn Herr Rechtsanwalt Beifer wie aus seinem Hinweis Reichspoft" statt. Im Volks Theater in der Reichenbergerstraße ist Angeklagte freigesprochen worden, da nicht erwiesen sei, daß er auf die Anwesenheit unseres Berichterstatters hervorzugehen scheint- der Heute Mittwoch die letzte Vorstellung vor den Ferien. Zur Aufführung ge- die Bestellungen nicht babe ausführen wollen. Yangt das Wilfen'sche Voltsstück Hopfenrath's Erben". Nach umfassenden Leider sei Meinung sein sollte, der Vorwärts" würde sich dazu hergeben, der baulichen Veränderungen wird das Volts- Theater mit dem Ostar Wagner e3 so führte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Hoppe aus persönlichen Rachsucht des Klägers zu dienen, fo irrt er gewaltig, und Hugo Haßterl'schen Boltsstück Geschwister Fiebig" am 15. August wieder an der Tagesordnung, daß Geschäftsleute ihren Verpflichtungen den Welche Motive den läger leiten mögen, das entzieht sich unserer Pröffnet. Bestellern gegenüber nicht nachfämen und sie durch allerlei Aus- Beurtheilung. Jedenfalls ist uns die Person deffelben ebenso gleich­reden hinhielten. Wolle man alle diese Geschäftsleute deshalb giltig, wie das Privatleben des Beklagten. Nur wenn in der Ver­wegen Betruges zur Verantwortung ziehen, so müßten noch eine handlung einer jener Fälle gerichtlich festgestellt worden wäre, Menge Antlageräume gefchaffen werden. Wegen des einen wo ein Unternehmer seine wirthschaftliche Uebermacht dazu Betrugsfalles sei der Angeklagte einschließlich einer noch zu ver- benutzt, die von ihm abhängigen Arbeiterinnen feinen Lüften büßenden sechswöchigen Gefängnißstraße zu insgesammt 7 Monaten dienstbar zu machen, nur dann hätten wir im Interesse Gefängniß verurtheilt worden, wovon 1 Monat durch die erlittene der beklagenswerthen Konfektions- Arbeiterinnen uns veranlaßt Untersuchungshaft als verbüßt zu erachten sei. Der Angeklagte gefühlt, über diese Angelegenheit, als eines in unseren sozialen Ber­wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. hältniffen begründeten Krebsschadens, zu berichten. Ob hier ein solcher Fall vorlag, das können wir da hinter verschlossenen Thüren verhandelt wurde nicht beurtheilen. Das eine aber ist ficher: Wer sich seiner Handlungen nicht zu schämen braucht, der sicher: Wer sich seiner Handlungen nicht zu schämen braucht, der hat auch teine Ursache die öffentliche Besprechung derselben zu hat auch keine Ursache die öffentliche Besprechung derselben zu fürchten.

Augenblicken eine Leiche.

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Aus den Nachbarorten.

Zur Warnung für Berliner Ausflügler machen wir darauf aufmertfam, daß die Gendarmerie in der Umgebung Berlins jetzt streng darauf achtet, daß innerhalb der Waldungen nicht geraucht wird. Am Sonntag find 42 Personen wegen Uebertretung des Rauchverbots fiftirt worden.

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Zum Andenken an den verstorbenen Windthorft ist gestern in Wilmersdorf eine tatholische Kirche eingeweiht worden. Als das Die Duellangelegenheit des früheren Hauptmanns Rasch Gebäude eröffnet wurde, entstand ein Gedränge, und dies gab einem scheint vorläufig noch nicht zum gerichtlichen Abschluß zu kommen. Polizei- Inspektor, fieben Gemeindebeamten und zwei Gendarmen Ver. Wie erinnerlich sein dürfte, wurde Rasch fürzlich von der zweiten Ber- Wie anlaffung, mit Energie einzuschreiten. Erhebend soll dieser weltliche Strafkammer des Landgerichts II wegen Herausforderung feines Schluß der Einweihung gerade nicht gewirkt haben. früheren Borgesetzten, Generalmajor v. Gaudy, zu drei Monaten Festung verurtheilt, dagegen von den Anklagen der Nöthigung und Beleidigung freigesprochen. Gegen dies Erkenntniß ist von drei Seiten, rom Staatsanwalt, dem Vertreter des als Nebentläger zu gelassenen v. Gaudy und dem Vertheidiger des Angeklagten, Rechts anwalt Rempner, Hevifion eingelegt worden.

Ein schwerer Raubanfall ist von einem Berliner Verbrecher in Spandau am hellen Tage verübt worden. Gestern Nachmittag erschien in der Schankwirthschaft von Dames an der Hamburger Chauffee ein junger Mann, der sich eine Weiße geben ließ. Er war der einzige Gast; in der Schänkstube war außer ihm noch zugegen die neunzehnjährige Tochter des Wirthes; diefer selbst war in den tam gestern vor der 140. Abtheilung des Amtsgerichts I zur Sprache, Wie Meister ihre Gesellen zuweilen abzulohnen pflegen,

verschlossene Ladenkasse und eignete sich den Inhalt, etwa

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Ein für das Zeitungswesen interessantes, gerichtliches Nach­spiel wird der Düsseldorfer Barrison Prozeß in Berlin haben. Eine hiesige Anzeigen- Expedition hat nämlich den Verleger des Fachblattes Der Artist" auf zurückerstattung der Beträge für die bereits bezahlten Anzeigen in den wegen Beleidigung Lona des Blattes verklagt. Auch verschiedene Andere beabsichtigen, Barrison's und ihres Gatten Fléron beschlagnahmten Nummern Ein Aufruf Aufruf zu

nicht nur die über 1500 m. betragenden Kosten des Barrison­

Keller gegangen. Da trat der Gaft plötzlich an den Schänktisch heran, als sich der Töpfermeister Adolf Werner wegen Beleidigung fich diefem Vorgehen anzuschließen. schlug das junge Mädchen, das sich ihm entgegenstellte, mit wuchtigen und gefährlicher Körperverlegung zu verantworten hatte. Für einen guten einer Ehrengabe" für den verurtheilten Redakteur Fauſchieben zu Boden und würgte sein Opfer so lange am Halse, Neubau lieferte der Angeklagte die Töpferarbeiten und war seinen W. Otto wird von einer Anzahl artistischer Fachschriftsteller cra bis es das Bewußtsein verlor. Dann zertrümmerte er die Leuten mehrere Wochen Lohn schuldig geblieben. Gines Sonnabends lassen. Es sollen durch freiwillige Beiträge aus Artistenkreisen 20 M., an. Hierauf stürmte er davon. In diesem Augenblick kam waren die Töpfer mit einer geringen Abschlagszahlung nicht zu Brozesses aufgebracht, sondern Herrn Dito auch eine größere Summe frieden und verlangten als Familienväter mindestens den Lohn für aber der Wirth aus dem Keller; im Verein mit Bahnarbeitern, die eine volle Woche. Der Angeklagte wies sie kurz ab und bemerkte zur Verfügung gestellt werden, um den Kampf zur Säuberung der vom benachbarten Lehrter Bahnhof zu Hilfe kamen, wurde der dabei, daß sie nur hätten fleißiger arbeiten sollen. Sierüber gerieth Spezialitätenbühnen" fortzusetzen. Daß der Aufruf den gewünschten Räuber, der querfeldein lief, verfolgt und auch eingeholt. Der Raub: ein Arbeiter, der von allen Kollegen als einer der fleißigsten und Erfolg haben würde, erscheint um so zweifelhafter, als bei einem geselle ist ein Rutscher namens Reinhold Hobsch aus Berlin , wo er großen Theil der Artisten eine Mißstimmung gegen Herrn Otto vor kurzem erst eine stebenmonatliche Gefängnißstrafe wegen Dieb seinem Meister Ungerechtigkeit vor, weil er nicht wiffe, was er wolle, legter Beit verschiedentlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen Diebuhigsten Gesellen bezeichnet wurde, in große Erregung. Er warf Platz gegriffen hat. Man führt nämlich auf sein Vorgehen die in stahls verbüßt hat. denn troß des rückständigen Lohnes hätten sie unverdroffen und die Variététheater zurüc. eifrig gearbeitet, so daß der Vorwurf der Faulheilt tief tränkend

Soziale Rechtspflege.

d

fei. Es entstand nun eine wüfte Szene, auch die anderen Töpfer Aus Frankfurt a. M. wird berichtet: Der Bankier Federlin Die Krankenversicherung der Zeitungsansträgerinnen verlangten jezt den vollen Lohn, widrigenfalls sie nicht weiter und dessen Prokurist Hirsch, welche im November v. J. unter der wurde in einem Rechtsstreit erörtert, den eine Frau H. gegen den mit den schmachvollsten Beleidigungen und warf einem Töpfer das vor schäftskunden geschädigt, Depofiten angegriffen, die vorgeschriebenen Zeitungsspediteur Thieme beim Gewerbegericht angestrengt hatte. ihm stehende Bierglas an den Kopf, fo daß der letztere eine flaffende Bilanzen zu ziehen unterlassen, sowie übermäßige Summen im eigenen Frau H. verlangte 7,74 m. mit der Begründung, Thieme habe ihr Wunde davontrug. Die augenblicklich herrschende Berwirrung benutte Jutereffe verbraucht zu haben, find am Dienstag von der Strafs während 21 Monate stets ben vollen Beitrag zur Kranken. Werner dann zur Flucht. Für diese Rohheiten beantragte der fammer zu vier bezw. zweieinhalb Jahren Gefängniß und zu drei taffe abgezogen, ftatt ihr nur zwei Drittel anzurechnen Staatsanwalt 1 Monat Gefängniß, doch berücksichtigte der Gerichts: Jahren Ehrverlust verurtheilt worden. und das letzte Drittel alts eigener Tasche gut zahlen. hof, daß der Angeklagte nachher alles versucht hatte, um den Schaden Die Straffammer Kiel verurtheilte den Redakteur der Rieler Der Beklagte ftützte sich demgegenüber auf auf einen Be= scheid des Reichs Versicherungsamtes, der die Versicherungspflicht wieder gut zu machen. Weil er fo barmte, wurde von einer Gefängniß Glocke", Genzen, wegen Beleidigung des Bürgermeisters 2orey, für vorübergehende Arbeit nicht anerkennt. Er hob hervor, daß die Strafe Abstand genommen und auf 100 M. Geldstrafe oder 25 Tage dem wiffentlicher Meineid vorgeworfen worden, zu zwei Monaten Thätigkeit der Zeitungsträgerin doch auch nur eine vorübergehende" die Maifeier einen Kollegen thätlich angriff, ist dieser Tage zu nalist Iueß wurde freigesprochen, da seine Verfasserschaft nicht Gefängniß erkannt. Ein Arbeiter, der wegen eines Streites über Gefängniß. Der als vermeintlicher Verfasser mitangeklagte Jours sei und überhaupt nur als Neben beschäftigung aufgefaßt werden nachzuweisen sei. Der Staatsanwalt batte gegen Genzen drei, fönne. Sie erstrecke fich nur auf ein paar Stunden und die einem Jahre Gefängniß verurtheilt worden. Zeitungsträgerin könne sich durch sie allein nicht ernähren. Außer Wegen öffentlicher Beleidigung des Landrichters Dr. gegen Klueß acht Monate Gefängniß beantragt. dem machte Beklagter geltend, er habe überhaupt mit der Klägerin sirsch hatte sich gestern der Kandidat der Theologie, Buchdruckerei­beim Engagement vereinbart, daß sie den ganzen Beitra befizer und Redakteur Oswald Knorr, vor der zweiten zahle. Er hätte sie garnicht angenommen, wenn sie nicht darauf Strafkammer am Landgericht II zu verantworten. Knorr ist im eingegangen wäre. Nach längerer Berathung des Gerichtshofes gab Februar d. J. vom Charlottenburger Schöffengericht in derselben Eine gut besuchte öffentliche Versammlung der Maurer der Vorsitzende Meier Herrn Thieme den dringenden Rath, den Sache zu se ch 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden tagte am Montag bei Steller in der Koppenstraße. Die am 25. Juni Klagebetrag zu zahlen. Der Beklagte that dies schließlich. Hierauf und hatte gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt, dasselbe hatte aber vorgenommene Bautontrolle hatte nach den gedruckt vorliegenden gab der Vorsitzende als Meinung des Gerichtshofes folgendes an: auch die Staatsanwaltschaft gethan, der die erkannte Strafe zu niedrig Liften, in welchen die Bauten einzeln mit der Zahl der darauf be­

Versammlungen.