Internationale
Sozialistenkonferenz.
Wir fahren heute mit der Beröffentlichung des aus führlichen Berichts über die Verhandlungen der
Stonferenz fort.( Siehe auch Nr. 381 der Freiheit".) Die Namen der Delegierten.
1. Großbritannien : Henderson, R. Mac Donald. 2. Frankreich : Longuet, Renaudel, Cachin, Mistral, Renoult, Poisson, Grumbach, Frossard, Sébrac.
Matiuchento, Didouchoc, Hruchevski,
6. Tschecho- Slovakien : Nemec, Sméral.
7. Georgien : Tieretelli, Tschenkelli.
8. Rußlano: Arelrod, Southomline, Roussanov, Sensinov,
Stchoupat, Gavronski.
9. Palästina: Raplanski, Chasanovitch.
ferding( Unabh. Soz.),
Wells( Rechtssoz.), Moffenbuhr
( Rechtssog.), Bernstein ( Rechtssoz.).
12. Belgien : Bandervelde, be Brouckère. 13. Stalien: Canepa, Vercelloni.
14 Bitauen: Galvanowski, Bajaujis.
13. Settland: Seja, Kalnin.
17. Esthnien: Martna.
19. Deutsch österreich : Adler.
20 Liebermann.
Spezial- Kommissier zur Prüfung zu überweisen, deren Bericht noch rechtzeitig vor dem Kongreß den nationalen Settionen übermittelt wird. Die Anzahl dec vom Kongreß zu ernennenden Kommissionen bleibt auf höchstens sechs beschränkt. h) Jede angeschlossene nationale Sektion, die mit ihren Beiträgen für die dem Kongreß vorangehenden Jahre im Rückstand ist, wird nicht zum Kongreß zugelassen.
Der Internationale Nat.
5. a) Der Internationale Rat setzt sich zusammen aus je zwei Delegierten einer nationalen Seftion, die von der nationale Sektion selbs ernannt werden und aus den Mitgliedern des Erekutiv- Komitees.
b) Der Internationale Rat bersammelt sich in der Zeit zwischen zwei Kongressen mindestens zweimal, und zwar das erftemal im April, das ist acht Monate nach dem
Deutsche Nationalversammlung .
Auf der Tagesordnung stehen zunächst leine Anfras gen. Auf Anfrage Mumm( D.- Natl.), betr. Verbreitung sozia liftischer Literatur auf Staatsfosten erwidert Geheimrat Weber, daß die Feststellungen über die betreffenden Vorgänge noch nicht zum Abschluß gelangt seien. Abg. von Gräfe( D.- Natl.) fragt an, welche Vorbereitungen zu einer rafchen Rückkehr der Kriegsgefangenen getroffen feien, namentliche weitere diplomatische Schritte, um der weiteren Zurückhaltung der Gefangenen ein Ende zu machen.
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Minister des Aeußern Müller erinnert zunächst au Aeußerungen der Presse, wonach u. a. die englischen Behörden in Malta den Gefangenen erklärt haben sollen, die Schuld an der Hinausschiebung ihrer Heimkehr liege ausschließlich bei der deutschen Regierung, die in pflichtwidriger Weise feine Schiffe zur Abholung schicke. Die deutsche Regierung tann es vorerst nicht glauben, daß sich berartige offenkundige Entstellungen der Tatsachen in offiziellen Befehlen und Bekannt machungen der englischen Lagerbehörde befinden. Sie hat daher unverzüglich Schritte unternommen, um den Sachverhalt zu klären und Abhilfe zu schaffen. Wir haben uns unabläßlich um die Heimtehr unserer Kriegsgefangenen bemüht. Nach Artikel 214 des Friedensvertrages tritt der Vertrag aber erst in Kraft, wenn er von drei der gegnerischen Hauptmächte ratifiziert ist. Das ist bisher nicht der Fall, und darauf können die Alliierten daß die Freiheit" die gelesenste und assoziierten Mächte formal ihre Weigerung ftüben. Gleich
Parteigenossen!
Wollt Ihr, Deutschlands wird, das wohl wat die deutſche Regierung unabläßlich bemüht, das Los
Zeitung daß der Gefangenen zu lindern und ihre frühere Heimschaffung zu fie alle anderen Zeitungen an Vorzügen der ermöglichen. Gegen das Verlangen, die Kriegsgefangenen zum technischen Ausstattung wie auch des In- Wiederaufbau zurückzubehalten, hat bereits Graf Ranbau in der Rede protestiert, die er am 10. Mai bei der Ueberreichung des halts übertrifft? Entwurfes des Friedensvertrages in Versailles hielt. Der Minister geht sodann ausführlich auf die einzelnen Mitglied der Verlags- diplomatischen Schritte ein, die die deutsche Regierung, leider
21. Azerbaijan ( Staufafien): Chithiamanoff, Cheihuis Dann müßt Ihr genossenschaft Freiheit bisher ohne Erfolg, bei den allierten und aſsoziierten Regierungen
Kamoff.
Die Stafufen der Internationale
wurden, wie wir berichtet haben, in der Sihung vom 6. Auguft angenommen. Wir lassen sie hier im Wortlaut mit den Abänderun gen folgen. In der
Einleitung
wird gefagt: Bur Erreichung ihrer Ziele dienen der Arbeiterklasse brei formen des Kampfes, beren jede auf einer anderen Entwicklungsstufe steht und ihre besondere Aufgabe erfüllt. Diese berſchiebenen Organisationen müssen als autonome Körperschaften weiter trachten, ihren Einfluß in den verschiedenen Ländern immer mehr zur Geltung zu bringen und die internationale Geschlossenheit zu feftigen. Da diese Organisationen denselben Zielen zutreben und jede eine Erscheinung der einen großen Bewegung barstellt, darf keine Gelegenheit verabsäumt werden, sich zu berständigen und gemeinschaftlich zu handeln in internationalistischem und revolutionärem Geist für die Sicherung des Weltfriedens." Hierauf folgen die Detailbestimmungen: 1. Die Internationale ist eine Föderation bon nationalen Sektionen, die sämtliche Arbeiter- und sogialistischen Organisationen eines Staates oder einer Nationalität unfaffen, deren Recht auf ihre Autonomie oder Unabhängigkeit bon den internationalen Kongressen anerkannt wurde.
2. Die Internationale besitzt als permanente Organe:
a) den Kongreß,
b) den Internationalen Rat, c) das Eretutib- Komitee,
d) das Sekretariat.
Bertretung der nationalen Seftionen.
3. Die nationalen Geftionen regeln selbst, im Rahmen der Bestimmungen, ihre Vertretung für die verschiedenen Organe ber Internationale.
respektieren.
Sie sind jedoch verpflichtet, die Rechte der Minderheiten au Die Parteien oder Organisationen, die angeschloffenen sowohl, wie die nicht angeschlossenen, haben das Recht, gegen die Entschei berufen, deren Entscheidungen souverän sind.
werden, Anteilscheine in größter Zahl zeichnen und dafür sorgen, daß sich kein Parteigenosse dieser Ehrenpflicht entzieht! Deshalb zeichnet und werbt! Heute ist Zahlabend in Groß- Berlin. Nützt die Gelegenheit!
Stongreß und das zweitemal vier Monate vor Whaltung des neuen Kongresses. In der Uebergangsperiode bis zum Augusttongreß von 1921 wird der Internationale Rat im August 1920 und im April 1921 zusammentreten.
c) Die Sibungen des Internationalen Rates werden vom Sekretär im Einvernehmen mit dem Grefulib- Komitee einberufen. d) Der Tert der für den Internationalen Rat bestimmten Vorschläge muß spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem der Internationale Rat einberufen wurde, in den Händen bes Sekretärs sein,
Andere Fragen fönnen nur im Einvernehmen mit dem Erekutiv- Komitee oder durch eine Entscheidung des Internationalen Rates felbft auf die Tagesordnung gesezt werden.
e) Der Text der Tagesordnung wird vom Sekretär vier Wochen vor der Sizung des Internationalen Rates den Sefretären der nationalen Seffionen zugesandt,
f) Die Spesen der Mitglieder, die an den Sitzungen des Internationalen Rates teilnehmen, werden aus einem gemeinsamen Fonds gededt, dessen Reglement vom Internationalen Rat festgesetzt wird.
Das Executiv- Komitee.
unternommen hat, um eine beschleunigte Rückkehr der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen zu ermöglichen. Die Einsehung einer Kommission zur Prüfung der den Gefangenen zu gewäh renden Erleichterungen ist leider an der Weigerung unserer Gegner gescheitert. Sie sollte u, a. den Boftverkehr der Gefangenen mit ihren Familien erleichtern. Tatsächlich erhalten die deutschen Gefangenen in Europa die Poft mit einer Berspätung.. bon mindestens 4 bis 5 Wochen, abgesehen von zahlreichen Fäl len, wo die Post beraubt eintrifft oder überhaupt verloren geht. Unzählige Fälle sind nachzuweisen, in denen deutsche Kriension gene seit Abschluß des Waffenstilstandes
ohne jebe Verbindung mit der Heimat
find.( Hört, hört!) Die deutsche Abordnung zu der in Artikel 215 vorgesehenen Hauptkommission meilt bereits seit Beginn der Frie densverhandlungen in Versailles . Es ist also nicht wahr, daß die deutsche Regierung ihre Vertreter zu dieser Kommission noch nicht entfandt hä.se. Wahr ist im Gegenteil, daß unsere Gegner ihre Vertreter noch nicht ernannt haben, und darum ist der Abtransport der Kriegsgefangenen noch nicht möglich. Von Streifen, die die
Leiden unserer Kriegsgefangenen politisch auszuschlachten sc bestrebt sind, und die daraus Agilationsstoff genen Die Meg rung formen, wird immer wieder behauptet, die Regierung laffense es an dem nötigen Nachdruck fehlen, obwohl diesen Streifen ganz genau bekannt sein muß, daß die Regierung feinerlei Mittel an der Hand hat, um unsere Gegner zur beschleunigten Herausgabe der Kriegsgefangenen zu zwingen. Mit den Angehörigen der Kriegsgefangenen, mit dem ganzen deutschen Volke, weiß sich die deutsche Regierung einig in der schärfsten Verurteilung der Bu rückhaltung der Gefangenen, aber die Regierung verfügt nicht über Macht und Mittel, um die Leidenszeit der Gefangenen ab türzen zu können. Noch weniger wäre dazu natürlich eine private Vereinigung imstande, der überhaupt jebe Möglichkeit fehlt, mit den Gefangenen in Verbindung zu kommen. Am 1, August hab der deutsche Vertreter Freiherr von Lersner neuerlich darum ge
bungen ber nationalen Seffionen an die Internationale selbst 3 ser Internationale und untersteht der Kontrolle und der Aufsicht bestrebt sein, den Hunderttausenden unglücklicher Familien ihre
Der Kongreß.
4. a) Der Kongreß ist die oberste Instanz der Internationale. Er setzt die Prinzipien fest, nach denen das Exekutiv- Komitee, der Internationale Rat, die Parteien und die angeschloffenen Organisationen ihre Aktion zu führen haben. b) Er setzt sich aus ben Delegierten der nationalen Settionen zusammen. Jede nationale Sektion ist berechtigt, so viele Delegierte auf den Kongreß zu entfenden, als der doppelten Bahl ber ihr vom Internationalen Rat für die gewöhnliche Ausübung zugesprochenen Stimmen entspricht. Die nationalen Geftionen fönnen sich auf dem Kongreß nicht durch Mitglieder anderer Settionen vertreten lassen.
e) Der Kongres tritt regelmäßig alle zwei Jahre zu sammen, und wird vom Erekutiv- Komitee im Einverständnis mit bem Internationalen Rat einberufen. Das Erefutiv- Somitee ist berechtigt, auch außerhalb dieser Frist einen außerordentlichen Kongreß einzuberufen. Der nächste reguläre Kongreß findet im August 1921 statt.
d) Die Einladungen für den Kongreß werden vom internationalen Sekretär den Sekretären der nationalen Sektionen zugeschickt, die die Weiterbeförderung für ihr Land übernehmen. Die Namen der Delegierten für den regulären Kongreß und der Betrag ihrer Diäten, müssen mindestens einen Monat vor Abhaltung des Kongresses im Besitz des internationalen Sekretärs sein. Ihre Mandate werden bom internationalen Rat überprüft, der sich zu diesem Zweck am Vorabend des Kongresses versammelt und darüber Bericht erstattet.
6. a) Das Erecutiv- Romitee ist das administrative Organ des Internationalen Rates und der Kongresse.
b) Das Executiv- Komitee setzt sich zusammen aus dem Präfibenten, dem Kassierer und dem Sekretär der Internationale und sechs anderen Mitgliedern.
c) Es versammelt sich mindestens einmal vierteljährlich und hat an den Internationalen Rat und an den Kongres Bericht zu erstatten.
d) Die Spesen für die im Auftrag der Internationale unternommenen Reisen der Mitglieder des Executiv- Komitees werden vom Fonds der Internationale nach einem vom Internationalen Rat festzuseßenden Reglement gedeckt.
e) Der Sekretar ist der Hauptfunktionär der Inter. nationale. Er ist dauernd angestellt und seine Bezüge werden vom Internationalen Rat festgefeßt. Er ernennt sein Berfonal. In außergewöhnlichen Fällen ist er befugt, an Stelle des Erecufiv- Komitees die Resolutionen von Kongreffen durchzuführen. Auch fann er im Einvernehmen mit dem Executiv- Komitee eine Geschäftsfizung mit einzelnen oder allen Sekretären einberufen. f) Dem Kassierer obliegt als Funktionär die finanzielle Gebarung der Internationale. Er hat jedem Kongreß eine Bilanz der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen.
g) Der Präsident führt den Vorsitz in den Sizungen des Grecutiv- Komitees und des Internationalen Rates sowie in den Eröffnungsfizungen der Kongresse.
h) Der Präsident, der Kassierer und der Sekretär. jowie die übrigen sechs Mitglieder des Executiv- Romitees werden vom Internationalen Rat ernannt und zwar in einer Sigung, die während der Kongreßdauer abgehalten wird. Sämtliche Mitglieder können aus allen nationalen Sektionen gewählt werden.
Die Abstimmung.
e) Die nationalen Sektionen oder Parteien, die eine an die internationale angeschloffene nationale Sektion bilden, haben für ben alle zwei Jahre stattfindenden Kongreß einen Bericht 7. Die Abstimmung in den Sizungen des Internationalen über ihre Tätigkeit seit dem lebten Kongreß auszuarbeiten und ihn vor dem 1. Juni des Kongreßjahres dem Sekretär zuzu- Rates und auf den Kongressen ist persönlich, kann jedoch, falls fenben. Diese Berichte werden von der Internationale in fran - drei Sektionen es verlangen, nach einer Stimmenſtala erfolgen, zösischer, deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und den die zwischen eins und dreißig variiert. Diese Stalo wird vom Internationalen Rat festgefeßt und Delegierten auf dem Kongreß übergeben. Der Rongreßbericht von ihm von eit zu Zeit revidiert. Es wird dabei berücksichtigt wird in französischer, deutscher und englischer Sprache herausge- werden: a) die Anzahl der zahlenden Mitglieder im Verhältnis Ne 1) Der Text, der für ben regulären Kongreß beftimmten Re- aur Einwohnerzahl; b) die Bedeutung der Nation; c) die Grärte solutionen und die Vorschläge für die Erenennung des Präsiden- ber gewerkschaftlichen, genossenschaftlichen und politischen Organiten, des Kassierers und Sekretärs, sowie für die Funktionen des fationen; d) der parlamentarische Einfluß der einzelnen oder aller Mitgliedes des Gretutiv- Somitees müssen bis spätestens 15. Fe fozialistischen und Arbeiterparteien. Die Berteilung der Stimmen innerhalb jeder Sektion wird von der Sektion selbst geregelt. bruar( des Kongreßjahres) im Besitz des Gefretärs jein. Wird keine Einigung erzielt, so entscheidet endgültig der Internationale Rat.
geben.
Parlamentarische Sibungen.
g) Die Tagesordnung für den Kongreß wird vom internationalen Rat nach den Vorschlägen der Sektionen festgesezt und allfogleich den nationalen Seftionen übermittelt. Neue Fragen 8. Das Erekutiv- Komitee ist befugt, Sibungen mit einzelnen fönnen nur im Einvernehmen mit dem Internationalen Rat oder burch eine Entscheidung des Kongresses selbst auf die Tagesord- oder allen parlamentarischen Gruppen einzuberufen. Der SefreDer Jnternationale Stat ist befugt, jede tär versieht hierbei das Amt des interparlamentarischen Gefretärs. aning gesetzt werden ( Fortjepung folgt.) Frage, die auf der Tagesordnung des Kongreffes steht, einer
beten, endlich auf die Kriegsgefangenenfrage einzugehen. Mini fter Louchiuer hat versprochen, Clemenceau sofort Vortrag hier über zu halten. Die Regierung wird nach wie vor aufs äußerste Väter, Männer, Söhne so schnell wie möglich wiederzugeben. Gie hofft auf die Einsicht unserer kriegsgefangenen Landsleute, daß sie sich nicht von den Irreführungen der Hehpresse in den Ländern ihrer Gefangenschaft verführen lassen, solche Ungeheuerlichteiten zu glauben, als läge der Regierung nichts an threr Heimkehr, ja als wünsche se diese nicht. In dieser Frage des Blutes gibt es feinen Bartei- und keinen Finanzstandpunkt.
Abg. v. Gräfe will in Ergänzung feiner Anfrage gegen Minister Müller polemisieren, wird aber daran vom Präsidenten Fehrenbach unter Hinweis auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung berhindet. Er richtet hierauf an Minister Müller die Anfrage, wen er damit gemeint habe, wenn er von Leuten sprach, die diese Frage parteipolitisch ausnuten wollten.( Bachen und Burufe bei den Soz.: Sie!)
Minister Müller: Ich meine damit fo
schamlose Blätter wie die Deutsche Zeitung", Die in ihrer Ausgabe vom 6. August mit der fetten Ueberschrift Eine schwere Anflage gegen die Reichsregierung" und mit der zweiten Ueberschrift Ihre Regierung will sie ja gar nicht" folche Behauptungen bringt, und diejenigen Kreise, die sich mit diesen schamlosen Verleumbungen identifizieren.( Lebhafter Beifall links, Unruhe rechts.)
Es folgt die zweite Beratung des Bündwarenfeuers gefezes.
Die Kommission hat beschlossen, daß spätestens bis zum 31. März 1921 ein Reichsmonopol eingeführt werden soll. Gin Antrag Remptes( D. Pp.) will die Worte spätestens bis 31. März 1921" streichen. Ferner liegt vor ein Antrag der Deutschnationalen, der sich gegen das Monopol richtet und au § 3 einen Antrag Nemptes sowie ein Antrag Nuschke( Dem.) wonach die Kontingentierung wieder hergestellt werden foll.
Abg. Thöne( Soz.) wendet sich gegen den Antrag Remptes, der die Verneinung des Monopols bedeute. Wir wollen aber ein Monopol für die Bündwaren und dabei kommt bie Bernichtung von Griftenzen nicht in Frage.
Die Abgg. Dr. Becker- Hessen ( D. Vp.) und Nuschke( Dem. treten für Wiederherstellung der Kontingentierung ein. Abg. Behrens( D. Natl.) erklärt sich gegen das Monopol, für treten für Wiederherstellung der Kontingentierung ein. dessen Hinausschiebung Abg. Andre( 3tr) eintritt.
Abg. Laukant( U. Soz.) ist zwar für sofortige Monopoliste rung, aber seine Bartei werbe, ba bas Gefeß eine Verbrauchs Steuer enthalte, dagegenstimmen.
Unter Ablehnung aller Anträge wird das Gesetz mit gering fügigen Aenderungen in der Ausschußfassung angenommen. Das Gesetz über Spielkarten stempel wird debattelos in zweiter Beratung angenommen.
Es folgt die Nede, Erzbergers über die Binanzi gefeße, die wir auf der 1. Seite wiedergeben. Hierauf wird die Weiterberatung auf Mittwoch 2 1hr bertagt.