Nr. 152.
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14. Jahrg.
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Xernsprecher: Amt I, Mr. 1508. Zelegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ". 15
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
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Sonnabend, den 3. Juli 1897.
Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
daß Religion als Privatsache behandelt werden soll, ergiebt Friedrichsruhe angelangt war, begann er einen Krieg auf Leben sich, daß wir verlangen, den Religionsunterricht aus den staat- und Tod. lichen und Gemeindeschulen überhaupt zu entfernen, und es Den Kaiser durfte und konnte er nicht angreifen. Er hielt den Eltern zu überlassen, ob sie ihre Kinder irgend einen von sich an die Vertrauensmänner des Kaisers, von denen den konfessionellen Gemeinschaften veranstalteten Religions- er annahm, daß fie geholfen hätten, ihn an die Luft zu unterricht besuchen lassen wollen, oder nicht. setzen: Und drei vor allem waren es, die er mit glühendem Zu einer solchen Radikalfur können sich aber die bürger- Haß verfolgte: Ca privi, Bötticher und Marsch a II. lichen Parteien nicht verstehen. Selbst die Liberalen haben sich Caprivi, der Gehaßteste, wurde nach dreijähriger Wühlarbeit deshalb darauf beschränkt, im Abgeordnetenhause einen Gefeß gestürzt. Doch die beiden anderen behaupteten sich noch: entwurf einzubringen, dessen einziger Paragraph lautet: Marschall und Bötticher. Kinder, welche nicht einer vom Staate anerkannten Religionsgesellschaft angehören, nehmen an dem Religionsunterrichte der Schule theil, fofern nicht die Eltern oder deren Stellvertreter das Gegentheil verlangen."
Auf sie konzentrirte sich nun das Feuer der Bismarc'schen Froude der Tausch- und Harden- Gesellschaft nebst allem, was drum und dran hängt.
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Die Sieger tennen wir. Aber Sieger über wen?
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Bürgerthum und Junkerthum. Die Köln . Zeitung" weist die ernenten Zumuthungen des Freiherrn v. Stumm im Herrenhause, als ob die Nationalliberalen ihre Haltung gegenüber dem Vereinsgesetz ändern würden, scharf zurück und wiederholt ihren Kampfesruf gegen die Junker. Sie sagt: Die Stellungnahme der Nationalliberalen steht durchaus im Einklang mit der Wählerschaft und Presse, sie ist unverrückbar und wird weder durch Brüstirungen noch durch Flötentöne verschoben werden. Das Bürgerthum weiß, daß es einen ernsten Kampf mit dem Junkerthum aus= 3ufechten hat, und wird sich nicht durch alte Mißgriffe, wie Sozialistengefeß und Kultur. tampf, entzweien laffen."
Das deutsche Bürgerthum hat noch niemals ernst" mit deutschen Bürgerthums Feigheit es gewesen, dank deren das Junkerthum seine alte Macht zu bewahren vermochte, dank deren das Junkerthum heute übermüthiger denn je auftritt.
Sollte das Bürgerthum auf seine alten Tage jungen Muth fühlen und noch in letzter Stunde ernst zu fechten lernen? Wir werden das erst glauben, wenn wir es er leben!-
Gewissensfreiheit für Diffidenten. Eine ständige Begleiterscheinung der Epochen politischer Reaktion ist von je die Drangfalirung der Dissidenten gewesen, der Leute, die den staatlich anerkannten und begönnerten Glaubensgemeinschaften den Rücken gekehrt haben, weil fie deren„ Heilswahrheiten" nicht mit ihrer gefunden Vernunft vereinbaren können und es für richtig halten, sich auch äußerlich von einer Konfession loszusagen, der sie sich innerlich völlig entfremdet haben. Der Verfechtern der bestehenden Ordnung find solche Leute von jcher höchst verdächtig und ärgerlich ges wesen. Sie betrachten den Glauben an die geoffenbarten Religionen und die Unterwerfung unter die Gängelung der Priesterschaft Und diesmal sind Bötticher und Marschall gefallen als ein werthvolles Mittel zur Erhaltung des Gefühls der Man sollte meinen, dazu müßten sich selbst die Konserva- dem Troupier" ist der„ Kleber " und der Staatsanwalt" Unterthänigkeit gegenüber der Obrigkeit. Hat doch deshalb tiven um so eher verstehen, da dieser Passus sich wörtlich König Friedrich II. von Preußen, der für seine Person als mit§ 17 tes sonst durchweg reaktionären Zedlitz 'schen gefolgt. ungläubiger Philosoph" der geoffenbarten Religion den Volksschul- Gesetzentwurf deckt. Aber weit gefehlt. Diese VerRücken fehrte, aus Gründen jener Staatsraison theidiger von Thron und Altar wollen es lieber bei dem dem Grundsatze Geltung zu verschaffen gescht: jeßigen verworrenen Rechtszustande laffen, als auch nur in Dem Volke muß die Religion erhalten bleiben". dem bescheidenen Maße des Rickert'schen Gesetzentwurfes die Im verstärkten Maße neigen die herrschenden Klaffen Dissidenten gegen die fernere Bedrängung ihrer Gewissens naturgemäß solchen staatserhaltenden Maßregeln zu, sobald sie reiheit ficher Zu stellen. Charakteristisch ist, daß überhaupt es wieder einmal für angebracht halten, den Wagen sie auch bei diesem reaktionären Widerstande mit der gesellschaftlichen Entwickelung stärker zu bremsen. Kein dem Schreckgespenst der Sozialdemokratie die Philister Sie haben die Gewährung Wunder, daß auch unter dem Zickzackkurs den Dissidenten graulich zu machen fuchen. das Leben schwerer gemacht wird als sonst. Nach den der Gewissensfreiheit an die Dissidenten als ein Zugeständniß Bräuchen des Zickzackfurses natürlich, bald zick, bald zack. an die Sozialdemokratie denunzirt. Wir haben zwar nichts Eingeleitet wurde die Aktion gegen die Dissidenten unter dagegen einzuwenden, wenn man uns auf solche Weise als die dem Kultusminister Graf Zedlig, der alle möglichen An- einzigen ernstlichen Vertheidiger der Gewissensfreiheit hinstellt. ftrengungen machte, die Dissidentenkinder in den konfessionellen Ein plumpes Manöver ist es aber, wenn unsere Gegner Religionsunterricht der Schule hineinzuzwingen. Er brach dadurch Dissidententhum und Sozialdemokratie zul identifiziren mit der buldsameren Politik des früheren Kultusministers Falt, suchen. Sicher sind viele Mitglieder unserer Partei dem Junkerthum zu fechten verstanden. Vielmehr ist des unter dem eine Verfügung ergangen war, daß die Dispensation Dissidenten und wirken als Dissidenten für die Ausbreitung der Dissidentenkinder vom schulgemäßen Religionsunterricht ihres Glaubens und ihrer Weltanschauung, ebensowohl zählen von keinerlei Bedingung, auch nicht von der eines Ersatzes für wir aber auch Katholifen, Biotestanten und Juden in unseren diesen Schulunterricht abhängig gemacht werden dürfe. Graf Reihen. Unsere Partei überläßt die religiösen Fragen vollständig der Bedlig verfügte, daß die Dispensation der Dissidentenkinder nur selbständigen Entscheidung jedes einzelnen Wiitgliedes. Mit aller erfolgen solle, wenn für den religiösen Unterricht des Kindes Entschiedenheit aber treten wir ein für die Gewissensfreiheit. Wie anderweit nach behördlichem Ermessen in aus wir die Dissidenten schüßen wollen gegen die Bedrängung derkirchreichender Weise gesorgt ist." In der Praxis hat diese Ver- lichen und staatlichen Behörden, sind wir auch von jeher ein- Normal- Arbeitstag-in Rußland. Das Gesez, durch fügung bekanntlich dazu geführt, daß den Dissidenten, die sich getreten für die Anhänger geoffenbarter Religionen, wenn sie welches der Normal- Arbeitstag in Rußland eingeführt worden in der freireligiösen Gemeinde zusammengefunden haben, die in ihrem religiösen Leben beeinträchtigt wurden durch staat- ist, über welches in den deutschen Zeitungen vor einigen Tagen Ertheilung eines ihrer Weltanschauung entsprechenden Ersages liche Maßregeln. So haben wir stets für die Aufhebung telegraphisch berichtet wurde, liegt nunmehr im Wortlaute in für den konfessionellen Religionsunterricht überhaupt unmöglich der Jesuitengeseze gestimmt. den russischen Zeitungen vor. Der Normal- Arbeitstag ist eingeführt gemacht wurde. Den Lehrern der freireligiösen Gemeinden Im Abgeordnetenhause liegt die Entscheidung über das für die Arbeiter sämmtlicher Fabriken, Berg= wurde der Unterricht einfach verboten und einer von ihnen Dissidentengesetz, das jetzt an eine Kommission von 15 Mit werke und Eisenbahn - Werkstätten Rußlands und auf grund eines Strafmandats, ohne daß die Anrufung richter- gliedern gegangen ist, beim Zentrum. Es ist jetzt auf die zwar darf die Arbeitszeit der Arbeiter, welche nur am Tage licher Entscheidung möglich gewesen wäre, wegen Zuwider- Probe gestellt, ob es in Fragen der Gewissensfreiheit gleich beschäftigt find, 11 Stunden nicht überschreiten, für die handelns gegen das Verbot auf Wochen ins Gefängniß ge- vorurtheilsfrei zu handeln gewillt ist, wie die Sozialdemokratie Arbeiter, welche, wenn auch nur kurze Zeit, auch während der steckt. Freireligiöser Unterricht gilt nach behördlichem Er- es von je gethan hat, oder ob es nur für sich die Freiheit Nacht arbeiten, ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden beschränkt. meffen" nicht als Ersatz für den schulgemäßen Religions- begehrt, für Andersgläubige den Glaubenszwang. Von der Eine andere Bestimmung des neuen Gesetzes verbietet für die unterricht. heutigen Regierung ist allerdings faum zu erwarten, daß sie selben Arbeiter die Arbeit an Sonntagen und außers Während den Lehrern die Anrufung richterlicher Ent- dem unhaltbaren Zustande, unter dem die Dissidenten zu leiden dem an 14 Feiertagen im Jahre. scheidung gegen das Unterrichtsverbot abgeschnitten ist, wurde haben, ein Ende macht. Sie giebt freiwillig nie ein Polizei- Den Ministern, in deren Ressort die Aufsicht über die be die Verfügung des Kultusministers selbst von dissidentischen mittel aus der Hand, mag es auch noch so untauglich sein. treffenden Betriebe fällt, wird das Recht gegeben, nach VerEltern mehrfach angefochten, indem sie richterliche Entscheidung Um so mehr ist es die Pflicht der Sozialdemokratie, auch auf einbarung mit dem Minister des Junern, für einzelne Industriegegen die daraus resultirenden Strafen beantragten. Ueber diesem Gebiete sich als Vorkämpferin der Volksfreiheit zu zweige oder Betriebe, wie auch überhaupt für dringende Fälle die Rechtsbeständigkeit jener Verfügung haben die verschiedenen bewähren. Abweichungen von den Bestimmungen des Gesetzes zu Gerichte eine einander widersprechende Entscheidung gefällt. So zulassen, wie auch für Industriezweige und Arbeiten, welche haben die Landgerichte zu Halle und Magdeburg zu gunsten der für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind, Dissidenten entschieden und das preußische Kammergericht, die eine fürzere Maximal- Arbeitszeit festzusetzen. höchste Justanz in diesen Fragen, hat einmal den Dissidenten recht Das Gesetz tritt am 1. Januar 1898 in fraft, gegeben, ein andermal sich gegen sie erklärt. Die Auffassung, Von der neuen Regierung" gilt das Wort: Sage doch ist es gleichfalls den betreffenden Ministern über daß die Verfügung nicht rechtsbeständig sei, stützt sich vor mir, wer Dein Freund ist, und ich sage Dir, wer Du bist". lassen, nach Vereinbarung mit dem Miniſter des Innern, nehmlich auf Th. II Tit. 12§ 11 des Allgemeinen Land- An fich ist die Veränderung nicht groß und mit Ausnahme dasselbe für einzelne Industriegebiete sowie auch für einzelne Kinder, die in einer anderen Religion, als welche in der Podbielski's, von dem man nur weiß, daß er ein Husaren- Betriebe schon früher in Anwendung zu bringen. Für viele russische Arbeiter wird dieses Gesetz eine große öffentltajen Schule gelehrt wird, nach den Gesetzen des Staates general, und des Herrn v. Bülow, von dem man nur weiß, daß er ein guter Regierungsmann, sind die Personen Erleichterung bringen. Die durchschnittliche Arbeitszeit der erzogen werden sollen, können dem Religionsunterrichte in derselben der neuen Regierung ja alles alte Bekannte, nur mit ver- russischen Arbeiter betrug bis jest 12 bis 13 Stunden Ferner kommen dabei in betracht die auf die Freiheit des tauschten Rollen. Also entweder alte Bekannte oder politisch und ein großer Theil derselben arbeitet 14, 15 und 16 Stunden, Glaubens, des Gewissens und des religiösen Bekenntnisses be- farblose„ neue Menschen"( homines nicht viri novi fagten täglich. Die verkürzte Arbeitszeit ist für die gesammte die Kämpfe der züglichen Vorschriften in§§ 1-4 Th. 2 Tit. 11 des Allg. die Alten) und doch dieser Jubel im reaktionären Lager. russische Arbeiterschaft durch Landrechts und in Art. 12 der preußischen Verfassung. Jubel um so lauter, je niedriger die Bildungsstufe am Petersburger Arbeiter errungen worden. Für die gegentheilige Auffassung werden geltend gemacht lautesten im Lager der Spezialfreunde des Herrn von Tausch, die§§ 74 und 75 II, 11 Allg. Landrechts und Art. 21 der der antisemitischen Agrarier und der mit„ Lausejungens" um Verfassungsurkunde. Dort heißt es: sich werfenden Herrenhaus- Zierden.
rechts:
beizuwohnen nicht angehalten werden.
§ 74. Die Anordnung der Art, wie das Kind erzogen werden soll, tommt hauptsächlich dem Water zu.§75. Dieser muß vor züglich dafür sorgen, daß das Kind in der Religion und nühlichen Kenntnissen den nöthigen Unterricht nach seinem Stande und Umständen erhalte.
Politische Nebersicht.
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Wir beglückwünschen die Petersburger Arbeiter zu diesem Erfolge und sind fest überzeugt, daß derselbe ihnen als ein Ansporn dienen wird, auch fernerhin der russischen Arbeiterschaft im wirthschaftlichen und politischen Kampfe voran zuschreiten.-
Diese drei Kategorien, die einander werth sind, können sich nicht faffen vor überschwänglicher Freude. Und da sie es sind, welche in der Krise als Geburtshelfer gedient haben, In Indien häufen sich die bedenklichen Symptome. Bu sind sie in der Lage, es am besten zu wissen. dem Aufstand oder richtiger der Erhebung( denn sie sind ja Die Sieger fennen wir schon ihr Jubel verräth den Engländern nicht unterworfen) der Bergstämme an der Artifel 21 der Verfassungsurkunde lautet: fie uns. afghanischen Grenze und den mörderischen Angriffen " Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen Wer aber sind die Besiegten? Da ist die Antwort auf englische Beamte in Punah ( Bombay) ist es nun in genügend gesorgt werden. Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder ihre Pflegebefohlenen nicht ohne den schwieriger. Der Liberalismus ist nicht der Besiegte, der bengalischen Stadt Tschitpur( Chitpore) bei Kalkutta zu Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vor- denn er hatte auch in der vorigen Regierung keinen Play. ernsthaften Unruhen gekommen. Hier gab die angebliche Entweihung geschrieben ist." Der Sozialismus sicherlich auch nicht. Im Gegentheil, einer Moschee den Grund oder Vorwand zu einem Tumult Für Anhänger aller Parteien müßte nun wenigstens so wenn Husarengenerale Verwaltungsminister werden, wenn die ab, der einen so großen Umfang annahm, daß Truppen in die viel aus diesen Vorgängen hervorgehen, daß die Frage Arbeitergesetzgebung in die Hände von Männern kommt, Stadt gezogen werden mußten. Ju Tschitpur sind es dringend der gesetzlichen Regelung bedarf. Das geben sogar welche die jungen Arbeiter Lausejungens" betiteln dann Mohamedaner, unter denen der Ausbruch erfolgt ist; verständige Konservative zu, zum Beispiel Rechtsanwalt blüht der Weizen des Sozialismus und der Sozialdemokratie. in Punah dagegen Hindus. Und dies ist das Bedenkliche. N. W. Glaze I, aus dessen Schrift Religionsunterricht der Wer sind die Besiegten? Der große Sipoy- Aufstand des Jahres 1857, der erst Dissidentenkinder"( Verlag von W. Rockenstein, Berlin ) man Im März 1890 wurde Bismarck vom Kaiser, der sein im Jahre 1859 mit Mühe und durch grausamste Mittel sich über den thatsächlichen Zustand und die strittigen Rechts- eigener Reichskanzler sein wollte, kurzerhand der Laufpaß ge- unterbückt werden konnte, wurde dadurch so gefährlich, daß geben fragen sehr gut unterrichten fann. denn einfache Entlassung war das nicht. Le roi Hindus und Mohamedaner, die sonst aufeinander eifersüchtig Die Stellung der Sozialdemokratie zu dieser Frage ist me reverra der König wird mich wiedersehen!" knirschte sind, in gemeinsamem Haß gegen England sich zusammen flar durch unser Programm gegeben. Aus unserer Forderung der„ treue Vasall"; und von dem Moment an, wo er in fanden.
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