1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 16.
Parlamentsberichte.
47. Sigung vom 19. Januar, 1 Uhr. Am Bundesrathstische: von Boetticher, von Malzahn und Kommissarien. Eingegangen ist der Bericht der Fabrikinspektoren für 1889. Zur Berathung steht zunächst der Antrag der sozialdemokratischen Partei, wonach in Erwägung, daß nach Artikel 31 der Verfassung ohne Genehmigung des Reichstages kein Mitglied desselben während der Sigungsperiode zur Untersuchung gezogen werden kann, in Erwägung, daß der Reichstag zur ersten Session seit dem 6. Mai 1890 versammelt ist, den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlaffen, daß der Staatsanwalt in Nürnberg zur Aufhebung derjenigen Untersuchungsmaßnahmen angewiesen werde, welche er unter Nichtveachtung der Bestimmungen des Art. 31 gegen den Abg. Grillenberger eingeleitet hat.
Dienstag, den 20. Januar 1891.
Reichstages geradezu dadurch leiden müssen, daß er Undurch führbares verlangt. Würde lediglich die Einstellung des Verfahrens für die Dauer der Session verlangt, so würden wir zustimmen. Ich empfehle den Herren ihren Antrag demgemäß zu ändern.
zulässig.
8. Jahrg.
Vernunft allein ein in der Verfassung festgelegter Begriff nicht ist.( Heiterkeit.) Wohl aber möchte es mit der Vernunft im Widerspruch stehen, Anträge anzunehmen, von deren Undurchführbarkeit man überzeugt ist.
Abg. v. Buol( 3.): Wir werden für den Antrag v. Unruhe Bayerischer Bundesbevollmächtigter Graf Lerchenfeld: Die stimmen, die Frage im Uebrigen aber, soweit sie streitig bleibt, Ausführungen des Abg. Hartmann haben den Standpunkt der der Geschäftsordnungs Kommission überweisen, zumal, wie wir verbündeten Regierungen richtig gekennzeichnet und auch zu hören, der gegenwärtige Reichskanzler sich mit der Frage noch treffend dargelegt, daß das Petitum, soweit es die Zurücknahme nicht beschäftigt hat und andererseits ein oberlandesgerichtliches der bereits vorgenommenen Untersuchungshandlungen fordert, als Urtheil entgegensteht. unstatthaft und undurchführbar bezeichnet werden muß. Gegen Abg. v. Hartmann unterstüßt die Anregung, die Angelegeneinen Antrag, der die Einstellung des Verfahrens für die Dauer heit der Geschäftsordnungs- Kommission zu überweisen, verwahrt der Session fordern würde, ließe sich nichts einwenden. Nachdem sich aber dagegen, daß er das Interesse und die Würde aber der Staatsanwalt sich auf den Standpunkt der Anschauungen des Reichstags schädige, wenn er einen Antrag bekämpfe, den der verbündeten Regierungen gestellt hat und diese Anschauung der eigene Bundesgenosse des Antragstellers Singer als unausvon dem Oberlandesgericht in München gebilligt worden ist, ist führbar bezeichne. jede weiter gehende Forderung undurchführbar und deshalb un- Abg. Marquardsen( nl.) beantragt die Ueberweisung des Antrags der sozialdemokratischen Partei an die GeschäftsordnungsAbg. Singer: Wir haben mit Vorbedacht die Form ge- Abg. Frhr. v. Unruhe- Bomst( Reichspartei) bringt unter Kommission: seine Partei verde für den Antrag v. Unruhe wählt, in welcher der Antrag Ihnen vorliegt. Wir wollen, Zustimmung zu den Ausführungen des Abg. Hartmann den stimmen. daß der Reichstag sich prinzipiell darüber äußere, ob die Im- formulirten Antrag ein: Der Reichstag wolle beschließen, den Abg. Munckel( dfr.) beantragt, beide Anträge der Geschäftsmunität der Abgeordneten auch während einer Vertagung der Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß das Ver- ordnungs- Kommission zu überweisen. Zeit sei bis zum 7. Februar Sizungen des Reichstags fortdauert oder ob es in das Be- fahren gegen den Abg. Grillenberger wegen Beleidigung des Amt- genug, um damit fertig zu werden. Der Reichstag ist es sich lieben einzelner Staatsanwälte gestellt ist, sie zu mißachten. manns Lucke und des Generalsekretärs Bueck für die Dauer der schuldig, seine Stellung unverrückt auszusprechen. Mit der BeDas Ober- Landesgericht München hat nämlich auf Beschwerde Session eingestellt werde. merkung, daß der Reichstag es ja immer in der Hand habe, durch des Staatsanwalts dahin erkannt, daß die Immunität sich nicht Abg. Singer erkennt die gute Absicht des Vorredners an, einen Beschluß die Einstellung des Verfahrens zu erzwingen, sei auf die Dauer der Vertagung, sondern nur auf die Dauer des erklärt aber, daß seine Partei dafür nicht stimmen könne, weil sie die Sache nicht abgemacht. Gerade der vorliegende Fall lehre, wirklichen Vertagtseins beziehe. Es ist dem Abg. Grillenberger es müde sei, jedes Mal und in jedem einzelnen Falle solche An- daß, wenn nicht die Gerichtsferien dazwischen gekommen wären, infolge dessen, da er die Aften zurückgeschickt hat, ein Offizial träge wieder stellen zu müssen. Sie würde es, wenn der Antrag sehr wahrscheinlich eine Verurtheilung des Angeklagten erfolgt vertheidiger gestellt worden, und man hat die Schwurgerichts- v. Unruhe abgelehnt werden sollte, darauf ankommen lassen, ob wäre, während der Reichstag garnicht versammelt war und also verhandlung gegen ihn auf den 7. Februar angefeßt. Alle an- die bayerischen Gerichte ein Mitglied des Reichstags aus der auch keinen Beschluß in der erwähnten Richtung hätte fassen deren Gerichte haben die Untersuchung ausgefeßt, sobald ihnen parlamentarischen Thätigkeit heraus vor die Gerichte ziehen können. zum Bewußtsein kam, daß es sich um Abgeordnete handelte. Auch werden. Man könne ja dankbar sein für die Zusicherung, daß Abg. v. Unruhe Bomst widerspricht der Verweisung seines. bin ich selbst, der aus Berlin ausgewiesen war, während der gegen einen Antrag im Sinne der Redner von der Rechten von Antrages an die Kommission, es würde dadurch nur eine VerBertagung vollständig unbehelligt in Berlin geblieben, selbst als Seiten der bayerischen Regierung nichts eingewendet werden schleppung der Sache und keine Beschleunigung der Lösung der wir noch Herrn von Puttkamer zum Minister des Innern hatten. würde; aber diese Zusicherung habe keinen Werth, denn ein streitigen Frage herbeigeführt. Derselben Meinung giebt Abg. Im Reichstag ist die Frage bisher stets im Sinne unseres An- solcher Antrag einmal zum Beschluß erhoben, müsse eben aus Hartmann Ausdruck. trags entschieden worden. Unsere Staatsrechts- Lehrer, auch die geführt werden. Die Ausführungen des Abg. Hartmann haben Abg. Munckel: Wenn am 7. Februar verhandelt werden soll, tonservativen Anschauungen zuneigen, bezeichnen ebenfalls dieſe mich nicht überzeugt. Wir verlangen keineswegs eine Einmischung so wird man, falls Verurtheilung eintritt, im Wege der Revision Ansicht als die richtige. Wenn auch die verbündeten Regierungen in die Thätigkeit der Gerichte, wir verlangen nur, der Reichstag an das Reichsgericht feststellen können, ob das Verfahren überden entgegengesetzten Standpunkt wieder geltend gemacht haben, so solle aussprechen, daß das Verfahren gegen Grillenberger dem haupt rechtsgiltig war. Auf diese Entscheidung des Reichsist doch stets vom Reichstage unserer Meinung beigetreten worden. Art. 31 der Verfassung widerspricht, dasselve, was der Reichstag gerichts würde ich es dann ankommen lassen. Vielleicht aber Der Antrag ist nicht von parteipolitischen Anschauungen beeinflußt; 1885 bezüglich des Verfahrens gegen Frohme und von Vollmar läßt sich dem Antrage v. Unruhe ein Zusatz geben, der auch die was heute den Sozialdemokraten passirt, kann eines Tages den beschlossen hat. Wir halten den Reichstag selbst für den be- Weiterverfolgung des noch nicht erledigten Theils des Antrags Herren von der äußersten Rechten passiren. Die Staatsanwälte, fugtesten und sachverständigsten Ausleger seiner Privilegien, nicht Singer sichert. welche als Hüter der Gesetze und der Verfassung bestellt sind, die Regierungen, nicht ein Gericht, und sei es auch ein hohes. sehen wir hier gerade entgegengesezt die Verfassung direkt ver- Wenn der deutsche Reichstag nicht so viel Interesse für die lezen.( Präsident v. Leve how ersucht den Redner, nicht solche Wahrung seiner Vorrechte selbst hat, dann können wir das nur allgemeinen Vorwürfe zu erheben.) Jedenfalls sehen sich also ein- lebhaft bedauern. zelne Staatsanwälte über diese Verfassungsbestimmung hinweg. Ich bitte Sie, die Stellung und die Würde des Reichstages zu schüßen und unseren Antrag anzunehmen.
Bayr. Bevollm. Graf Lerchenfeld stellt richtig, daß er nicht davon gesprochen, daß die bayrische Regierung gegen einen Antrag, wie er von der rechten Seite angekündigt sei, nichts er innern würde, sondern daß sie dagegen selbstverständlich nichts zu erinnern habe.
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Abg. Singer stimmt dem Vorschlage zu, beide Anträge der Kommission zu überweisen.
Der Antrag der sozialdemokratischen Partei wird einstimmig der Geschäftsordnungs- Kommission überwiesen, der Antrag von Unruhe- Bomst nach Ablehnung des Antrags auf Kommissionsberathung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.
Darauf beginnt das Haus die zweite Berathung des Etats für 1891/92. Beim Spezialetat des Reichstags Abg. Träger( dfr.) erklärt für den Antrag Singer stimmen wünscht Abg. Richter die Drucklegung des festgestellten Etats, zu wollen, obwohl er überzeugt sei, daß der Tenor desselben un- wie sie in Preußen üblich sei. Die summarische Publikation ge= ausführbar sei.( Heiterfeit.) Es handele sich aber darum, das neue nüge nicht. Auch im Interesse der Rechnungsprüfung empfiehlt Argument zurückzuweisen, welches Herr Hartmann vorgebracht habe. sich eine solche Drucklegung, um die er den Vorstand des ReichsEs bedürfe feiner authentischen Auslegung des Artikels 31 tags ersuche. der Verfassung; sehr wünschenswerth sei aber auch, daß eine all- Bei Titel 11, Entschädigung für die Eisenbahnfreikarten der gemeine Verfügung an die Behörden im Sinne der Entscheidung Abgeordneten" bemerkt des Reichstags von 1885 erlassen würde, um die ReichstagsAbgeordneten auf diesem Gebiete zu schützen.
Abg. Hartmann( dt.): Einer prinzipiellen Entscheidung über die vorgelegte Frage bedarf es nicht, wie ja der Vorredner selbst angedeutet hat. Am 8. Mai 1885 hat der Reichstag entschieden, daß während einer Vertagung des Reichstages, auch einer solchen, die auf Grund kaiserlicher Verordnung erfolgt, die Immunität fortbesteht. Das Votum ist also damals schon abgegeben worden; aber allerdings nur für den Reichstag . Die verbündeten Regie: rungen haben den entgegengesetzten Standpunkt vertreten, und zwar sehr beharrlich. Für uns also ist es keine Streitfrage mehr, aber für alle Welt draußen bleibt die Sache wie sie ist. Wir können Abg. Richter: Die Frage der Zahlung von Diäten an die hier keine authentische Interpretation des Artikels 31 geben, solche Reichstagsmitglieder bedarf dringend der Regelung. Die Diätentann nur durch beide gesetzgebende Faktoren, Reichstag und Staatssekr. v. Bötticher: Die verbündeten Regierungen losigkeit wirkt erfahrungsmäßig keineswegs abkürzend auf die Bundesrath, zu Stande kommen. Die Frage ist also streitig haben sich bisher mit der Frage nicht befaßt und ebensowenig der Dauer der Session. Desto mehr aber läßt die Beschlußfähigkeit zwischen den beiden gefeßgebenden Faktoren; einer der beiden Reichskanzler. Durch die Praxis hat sich herausgestellt, daß über des Reichstages im allgemeinen zu wünschen übrig. Besonders allein tann also nicht von einer Rechtsverlegung reden. Das die Ausbeutung Meinungsverschiedenheit besteht. Die Antrag die süddeutschen Abgeordneten haben unter der Diätenlosigkeit Oberlandesgericht in München hält die Meinung der verbündeten steller meinen, das Privilegium gelte auch während der Vertagung; sehr zu leiden. Die parlamentarische Arbeit beschränkt sich Regierungen für die richtige. Wenn von einem Unfug gesprochen diejenigen Organe der Staatsanwaltschaft und diejenigen Gerichte, daher zumeist auf einen kleinen Kreis von Personen, wird, so muß das als ungehörig bezeichnet werden. Wir können welche dieser Auffassung entgegengehandelt haben, sind eben ent- welche in Berlin oder bei Berlin wohnen, ziemlich dieselben Perden Antrag in der vorgelegten Form nicht annehmen, da er einen gegengesetter Meinung. Zur Klarstellung dieser Meinungs- sonen, welche im Abgeordnetenhause sich wiederfinden. Auch die Vorwurf ausspricht, den wir nicht für gerechtjertigt halten. Aber differenz brauchen wir gar kein Gefet, aber die einseitige Aus Büchtung von Berufspolitikern ist durch die Diätenlosigkeit nicht auch das eigentliche Petitum ist undurchführbar. Es können doch legung des Reichstags genügt allerdings nicht, sondern auch der verhindert worden; im Gegentheil fielen in Berlin wohnenden nicht die bereits stattgehabten polizeilichen und gerichtlichen Ver- Bundesrath ist hier vollständig zum Mitreden berechtigt. Hätte Personen deshalb noch mehr Mandate zu. Alle diese Verhält nehmungen rückgängig gemacht werden. Das ist ja ganz un- Herr Singer eine Resolution beantragt, durch welche der Bundes- nisse gewinnen noch an Gewicht seit der Verlängerung der Wahlmöglich. Man könnte fagen, der Staatsanwalt foll wenigstens rath aufgefordert wird, auch seine Meinung zum Ausdruck zu periode auf 5 Jahre. Nur der persönliche Wille des Fürsten feine Anklage zurücknehmen; aber auch das geht nicht mehr, nach bringen, so wäre dagegen garnichts zu sagen. Aber einen Beschluß Bismarck hat die Diätenlosigkeit durchgeführt. Aber wie so vieldem die Untersuchung beschlossen worden ist. Niemand hat das zu fassen, wonach gerichtliche Maßnahmen, die bereits getroffen fach ist er auch hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Recht, die Gerichte zur Zurückziehung von gerichtlichen Ent- worden sind, aufgehoben werden sollen, das ist eben unausführbar, Der jetzige Reichskanzler hat versprochen, die Regierung werde scheidungen zu zwingen; das ist lediglich zu erreichen im Wege weil unmöglich. Wenn Herr Träger meint, daß es einer authen- überall bereit sein, zurückgehaltene Gedanken und Wünsche aufdes Rechtsmittels. Sollte der Antrag trotzdem angenommen tischen Auslegung nicht bedürfe, weil die Frage durch die Ver- zunehmen, wenn sie erfüllt werden könnten. Von diesem Gewerden, so würde meiner Meinung nach das Ansehen des nunft allein entschieden werde, so ist darauf hinzuweisen, daß die sichtspunkte aus legen wir ihm diese Frage zur Erwägung vor,
( 40. Fortseßung.)
Sie war bleich von der Haft in dem engen Raum, ihre Augen glänzten wie fieberhaft, aber sie behielt die stolze und anmuthige Haltung, die man an ihr gewohnt war. " Wie heißt Du?" frug Junker Kunz, als sie sich dem Tische gegenüber aufgestellt hatte.
Agnes sah ihn erstaunt an.
" Ihr könnet so unziemlich fragen", sprach sie, der Ihr so oft in meines Vaters Haus zu Gast gewesen." Schweig' und antworte nur auf meine Fragen", sagte er herrisch und rauh. Alles Andere lass' dahinten. Ich bin hier Richter und Du bist Inquifitin und Delinquentin." " Ich suche hier mein Recht", sagte Agnes. " Das soll Dir werden," sprach Herr Kunz Kreglinger. Der Rath einer freien Stadt Rothenburg läßt Jedem sein Recht werden!"
"
Warum läßt mich ein hoher Rath dann sieben Tage lang in einem elenden Kerker stecken?" frug Agnes.
Schweig," donnerte jetzt Junker Kunz, sonst mag Dich Meister Veit bis Morgen früh in ein unterirdisch Gemach zu den Kröten und Molchen stecken, auf daß Du fein artig antwortest, wie ich Dich frage. Wie heißt Du und wer bift Du?"
Dann hast Du Dich mit den Aufrührern verschworen und Dich mit ihnen umhergetrieben." " Ich weiß nicht, was Ihr damit sagen wollet," rief Agnes.
„ Das wirst Du schon merken. Hast Du an den nächtlichen Versammlungen Theil genommen im Hause des Stefan von Menzingen, beim Tuchscheerer Etschlich oder beim Hauptpfarrer, dem Doktor Deuschlin?"
"
Nein!"
" Aha, sie leugnet," sagte Kunz Kreglinger, sie ist verstockt und hartnäckig. Doch wollen wir es noch in Güte versuchen, ehe wir peinlich befragen, dieweil wir es mit einem Weibsbild zu thun haben. Also, ich frage weiter: Ist es wahr, daß Du zu Würzburg beim Sturme auf das Schloß die Fahne vorangetragen?"
Was zu Würzburg geschehen, darüber mag man zu Würzburg richten," sagte Agnes.
Dagegen konnte ein Rothenburgisch Gericht nicht wohl etwas einwenden und von Würzburg war eine Requisition dieserhalb noch nicht gekommen.
Der Richter fuhr also fort: " Fernerhin bist Du im dringenden Verdacht, dem Bösewicht, dem Doktor Karlstadt über die Mauer geholfen zu haben. Du sollst uns sagen, ob Du Solches gethan und wohin selbiger Karlstadt sich gewendet?"
der
Agnes von Badell, des Rathsherrn Anton von Badell als leibliche und eheliche Tochter," antwortete Agnes, die es nun für klug hielt, einem solchen Richter keinen Vorwand zur härteren Behandlung zu geben.
"
Du bist aus dem Kloster der Dominikanerinnen ent
Laufen?"
Agnes bezwang, trotz all' der Niedertracht, die in der Frage lag, ihre Entrüstung.
Wir verließen das Kloster auf Geheiß eines hohen Raths," antwortete sie.
Agnes schwieg.
" Gestehe!" sagte Kunz Kreglinger streng.
Agnes sah sich in der Gewalt eines Elenden, den sie einen Buben verachten mußte, den aber der Umschlag Dinge zu ihrem Richter eingesetzt hatte.
Würdet Ihr", sprach sie, im gleichen Fall einen Freund verrathen?"
Antworte, wie ich frage," schrie Kunz Kreglinger. Haft Du den Karlstadt über die Mauer gelassen und weißt Du, wohin er geflohen?"
" Ich weiß es nicht," sagte Agnes.
Dir bis morgen Früh Zeit, Dich zu befinnen, ob Du gestehen willst. Bleibst Du so hart und verstockt, so wird man Dich weich machen. Meister Veit, führt sie wieder hinauf!"
Die Gefangene verließ das Gemach; in demselben Augenblick aber ward eine Frauensperson hereingeführt, deren Kleidungsstücke in Fezzen um sie hingen und nur nothdürftig ihre Blöße verhüllten. Als sie sich dem Gericht gegenüber aufstellen wollte, sank sie stöhnend zusammen.
Siehst Du, mein Täubchen," sprach Meister Veit, als er seine Gefangene in ihre Zelle zurückbrachte, die hat auch nicht gestehen wollen. Drum hab' ich ihr gestern die spanischen Stiefeln angezogen; sie hat geschrien Muh und Mäh wie ein Kalb, dann hat sie gestanden. Aber die spanischen Stiefelein sind nicht gar bequem, sie drücken den Knöchel und die Waden, darum hat sie nicht mehr stehen mögen."
Agnes war empört, wie dieser verthierte Mensch von der Folter sprach.
" Habt Ihr denn gar kein menschlich Rühren, wenn die Menschen, die Ihr so peinigt, vor Schmerzen laut schreien?". frug sie.
" Hoho!" lachte er, wenn sie gar laut schreien, dann steckt ihnen der Knecht die eiserne Birne in den Mund. Dann ist's mit dem Schreien gleich vorbei."
" Oh, wie gräßlich," sagte Agnes bebend. Ihr Schicksal stand ihr nun deutlich vor Augen. Sie hatte von Kunz Kreglinger keine Nachsicht zu erwarten, sie kannte seine Rachsucht und wußte, daß sein Hochmuth ihr die Demüthigung, die ihm im Hause des Haldenbauern zu Detwang widerfahren, nimmer verzeihen würde.
Sie sah sich verloren, den Dualen und der Schmach der Folter preisgegeben. Es ward dunkel vor den Augen des tapferen Mädchens; es war zu viel, was ein grausames Schicksal über sie zu verhängen drohte.
In der innersten Falte des schwarzen Herzens von " So," sprach Junker Kunz mit sichtlicher Genugthuung, Meister Veit schien noch ein kleiner Rest von dem vorhanden Du leugnest also! Aus beson derer Rücksicht lassen wir zu sein, was man menschliches Gefühl nennt. Er that dies