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höchft ungewiffe, bezw. gar keine Existenz vor sich, während er hier Hauptgottesdienstes auf Verordnung des Regierungspräsidenten nach der ersten Wählerklasse sozialdemokratische Stimmen abgegeben werdes ein einträgliches Geschäft hatte, das selbst dann noch seinen Mann gelassen. Das Bestehen dieser Verordnung sei von der Straffammer würden. Es fäme hier eben auf einen Versuch an. Würde es unn zu nähren vermochte, wenn der Inhaber auch eine längere Pause übersehen worden, und es sei daher zu prüfen, ob diese nachgelassene nicht gelingen, genügend Wahlmänner unserer Partei durchzubringen, hinter Gefängnißmauern machen mußte. Der Flüchtling faßte den Zeit überschritten worden sei. Die nun erneut stattgehabte Ber  - dann blamirten wir uns durchaus nicht, es wäre dann Schuld des Entschluß, hierher zurückzukehren und sich freiwillig dem handlung und Beweisaufnahme ergab, daß die Lehrlinge an Sonn- elendesten Wahlsystems. Er ersucht die Anwesenden, wohlweislich alles Gericht zu stellen. Diesen Entschluß führte er alsbald aus. und Feiertagen bis gegen Mittag, wenn auch mit Unterbrechungen, zu erwägen, was für und gegen die Wahlbetheiligung spricht, um Vor etwa drei Monaten stand er Als Sühne für diese widerrechtliche nach bestem Wissen und Gewissen sich zu dieser so wichtigen Frage vor dem Landgericht I beschäftigt worden waren. In der hierauf folgenden Diskussion ermahnt auf der Anklagebant, um trotz des Rathes seines Anwalts und zu Ausnutzung der Lehrlinge wurde auch diesmal die früher festgesetzte zu äußern. Görke, die Versammelten, die feiner eigenen Ueberraschung freigesprochen zu werden. Strafe von 10 M. Geldbuße eventuell 2 Tage Haft für angemessen der Vorsitzende, Genosse Hinterher entstanden zwischen dem Anwalt und seinem Klienten erachtet. Frage fühl und fachlich zu behandeln, und erhält sodann Differenzen wegen der Gebühren, die zu einem Zivilprozeß führten. Eine aufgeregte Friseurin saß gestern in der Person der der Genosse Bey   das Wort. Derselbe verwirft jeden Kompromiß In diesem bürgerlichen Rechtsstreite kamen die Rathschläge zur unverehelichten Martha Leimbo3 wegen gefährlicher Körper- mit den Freisiunigen, da absolut kein Verlaß auf dieselben ist und Flucht zur Sprache, welche der nunmehrige Kläger   dem Beklagten   verletzung auf der Anklagebant vor der 135. Abtheilung des Amts- hält eine Betheiligung an den Abgeordnetenwahlen für vollständig und früheren Klienten gegeben hatte. Der Zivilrichter nahm von gerichts I. Die Angeklagte frifirt hauptsächlich Schauspielerinnen, ausgeschloffen. Nunmehr ergreift Reichstags Abgeordneter Genosse diesen Aufklärungen pflichtschuldigft Notiz und ließ die Sache an unter deren Launen fie angeblich viel hat. Stadthagen   das Wort, um in längeren Ausführungen seinen leiden zu feine vorgesetzte Behörde gelangen, durch welche die Sache an den Hauptsächlich machte ihr die Frisur eines Fräulein Krause Standpunkt darzulegen. Es geht hieraus hervor, daß auch er Gegner Ehrengerichtshof der Anwaltskammer ging, der demnächst über den viel zu schaffen, da Tektere faft täglich eine neue Haar- einer Betheiligung an den Wahlen zum preuß. Abgeordnetenhauſe iſt. Fall entscheiden wird. tour wünschte, die sich aber nicht immer nach Wunsch ausführen Reine noch so wichtige Frage in diesem Hause sei geeignet, uus von In dem ehrengerichtlichen Verfahren wider den Rechts- ließ, weil das Haar sich nicht entsprechend anschmiegte. Am 13. Mai d. J. unserem jetzt eingenommenen Standpunkte abzubringen, auch fann anwalt A. Ballien ist nunmehr erst die Entscheidung des Ehren verlangte nun die Schauspielerin eine außerordentlich phantastische das elende Wahlgesetz uns durchaus nicht zur Betheiligung anregen. gerichtshofes am Reichsgericht bekannt geworden. B. war vom Frisur, wie sie ein Modell gesehen hatte, die aber die Angeklagte nach Jeder Kompromiß mit einer anderen Partei ist zu verwerfen, denn ob Ehrengerichte der hiesigen Anwaltskammer mit der höchsten Strafe, mehrfachen Versuchen nicht ausführen konnte, indem die Naturlöckchen Junker oder Freisiun, alle ziehen an einem Strange, wenn es ſich nämlich mit Ausstoßung aus dem Anwaltsstande, bestraft worden. nicht fißen wollten. Es kam schließlich zu einem Wortstreite, dem die darum handelt, die Rechte des Proletariats zu verkürzen. Nur die Kürzlich wurde von einer hiesigen Korrespondenz bereits gemeldet, Angeklagte dadurch ein kurzes Ende bereitete, daß sie ihrer Fristerdame Sozialdemokratie allein kann die Macht des Junkerthums brechen. daß der Ehrengerichtshof in Leipzig   das Urtheil des hiesigen Ehren- die Brennmaschine an den Kopf schleuderte. Der brennende Spiritus Wohl wäre dem fünftigen Parteitage zu empfehlen, einen Beschluß gerichts einfach aufgehoben habe. Dies ist nicht ganz zutreffend. floß über die linke Wange und brachte der Schauspielerin er- dahin zu fassen, daß in solchen Bezirken, wo Aussicht vorhanden ist, Der Ehrengerichtshof am Reichsgericht hat zwar mit Rücksicht hebliche Brandwunden bei, deren Narben noch heute das Geficht einen Genossen, aber nur einen solchen, durchzubringen, sich die darauf, daß der Beschuldigte noch ein sehr junger Anwalt ist, der sich verunzieren. Hierauf flüchtete die Friseurin Friseurin und überließ Sozialdemokraten betheiligen mögen; es muß jedoch den Genossen über die hohen Pflichten seines Standes wohl noch nicht recht flar ge- die brennende Tame ihrem Echicksale; erst eine Freundin, in jedem Staate überlassen sein, so zu handeln, wie sie es für gut worden, von der Ausstoßung aus dem Anwaltstande abgesehen, die gerade anwesend war, holte einen Arzt herbei und befinden. dafür aber das der höchsten Strafe nächsistehende Strafinaß gewählt, setzte die Polizei in Kenntniß. Einige Tage später leistete die Massen wirken, nämlich 2000 Mark Geldstrafe und einen Verweis. Friseurin Abbitte und wollte die Doktorkosten erstatten, doch war und Es ist früher verbreitet worden, daß das Disziplinarverfahren, der Strafantrag schon gestellt. Während der Staatsanwalt wegen hierdurch eine fürchterliche Verwirrung hervorgerufen werden. Er welches mit diesem Urtheil abgeschlossen worden ist, auf einen Streit vorfäßlicher Körperverlegung 1 Monat Gefängniß beantragte, zog zwischen den Brüdern B. zurückzuführen fei, dies entspricht jedoch der Gerichtshof die große Erregung und spätere Neue als mildernd nicht den Thatsachen. Die Ursache bildet vielmehr die Verquickung in betracht und erkannte auf 14 Tage Gefängniß. eines galanten Abenteuers mit der berufsamtlichen Thätigkeit und der versuchten Gebühren Erhebung für die lettere. Versammlungen.

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Wie sollen wir auch bei der Agitation bei den großen wenn wir einmal den Freisinn bekämpfen

Schöneberg  . Am 5. Juli fand hier im Lokale des Genossen Obit die Generalversammlung des Arbeiter Bildungsvereins statt. Nach dem Bericht des Kassirers über die Abrechnung vom zweiten Quartal und vom Stiftungsfest hielt Genosse Robert Schmidt einen Vortrag über die Betheiligung an den Landtags= wahlen. Redner wandte sich gegen die Betheiligung an den Wahlen wie wenig Einfluß und legte in ausführlicher Weise dar, bei Arbeiterklasse diesem Wahlsystem Er auf das die Wahl habe. dieser In der fich hieran all= gebniß schließenden Diskussion betheiligten sich verschiedene Genoffen für und gegen die Betheiligung. U. a. trat Genosse Röster dafür ein, daß eine preußische Parteitonferenz hierzu Stellung nimmt und nicht der Parteitag. Nachdem sich die Diskussion ziemlich lange aus­gedehnt, wurde ein Vertagungsantrag angenommen und der Vorstand beauftragt, zu der nächsten Versammlung, die am 19. Juli statt­findet, einen Rorreferenten zu beschaffen.

der Kläger   beſtätigte geſtern der zweite Senat des Ober: Wer solches werde sie aber im Intereſſe der Bewegung auf Depeschen und lehte Nachrichten.

waltungsgerichts das Urtheil des Bezirksausschusses, soweit es die Besteuerung mit 10. pro Tag betrifft. Die Frage der Zulässigkeit der höheren Besteuerung soll später entschieden werden. Das Gericht war der Meinung, daß bei ter Feststellung der Frage, ob eine Luftbarkeit vorliege, von wesentlicher Bedeutung die That­fache sei, daß die Absicht bestand, Gewinn zu erzielen. Im übrigen müßten sich die Gerichte betreffs des Begriffs Lustbarkeit" an den allgemeinen Sprachgebrauch halten.

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Pirna  , 7. Juli.  ( Privatdepesche des Vorwärts.") Seit heute früh ist bei dem hiesigen Postamt ein Geldbrief mit 40 000 M. ver schwunden. Der That verdächtig ist ein Assistent, der seit zwei Tagen beurlaubt ist.

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das andere Mal denselben empfehlen, es würde empfiehlt daher, es beim bisherigen Modus zu belaffen und eine Betheiligung an den Abgeordnetenwahlen strikte abzulehnen. Redner nimmt noch bezug auf einen Artikel aus der Welt am Montag", in welchem der Zerfall der Sozialdemokratie schon drastisch geschildert wird.( Lebhafter Beifall.) Es betheiligen fich weiter an der Diskussion die Genossen Vogel und Stöhr, ersterer spricht Die Kreuzigung Chrifti" als Luftbarkeit. Alljährlich pilgern Tausende und Abertausende überfrommer Katholiken nach Eine sehr gut besuchte Manrerversammlung mit der Tages für, letterer gegen Wahlbetheiligung. In seinem Schlußwort geht dem rheinischen Orte Kevelaer  , um dort in religiösen Gefühlen zu ordnung: Wie stellen wir uns zu dem Vorgehen einzelner Baufirmen, Dr. Arons auf die Ausführungen Stadthagen's   näher ein. Zu Ber­schwelgen. Diesen Armen im Geifte einen besonderen Genuß zu lagie am Dienstag im Keller'schen Saale. Der Referent Silberschiedenem theilt Gen. Görcke noch mit, daß seitens des Vorstandes verschaffen vielleicht auch des Verdienstes wegen; wer fann's ich in i dt beleuchtete zunächst alle die Gründe, welche die in der beschlossen worden ist, am Sonntag, den 25. Juli in Bismarckshöhe wissen hat sich nun die Rotterdammer Firma J. Ticq und legten Versammlung beschlossene Aufhebung des Streits als rathsam ein Sommerfest stattfinden zu lassen. Zur Zeitung desselben ist ein Sohn mit mehreren ehrenwerthen Leuten zusammengethan erscheinen ließen und führte weiter aus, daß wohl niemand ge- Komitee von 15 Mitgliedern gewählt, welches im Verein mit dem und in Revelaer ein Roloffalrundgemälde Chrifti Kreuzigung" glaubt habe, mit diesem Beschluß sei der Lohnkampf end- Borstande alle dahin bezüglichen Arrangements zu treffen hat. Da ausgestellt. Es sind dabei betheiligt Kommerzienrath Melchers in giltig aufgehoben. Schon nach den Kämpfen früherer Jahre weiteres nicht angeregt wurde, schloß der Vorsitzende die gut be Mainz  , Bantier Gundlach in Mainz   und die Firma Eckstein und hätten stets die Unternehmer versucht, die Errungenschaften des suchte Versammlung mit einem dreifachen Hoch auf die Sozial­Essewein in Backnang  . Zu dem Rundgemälde hatte jeder. Zutritt, Streits wieder rückgängig zu machen. Auch diesmal hätten einzelne demokratie. Entree bezahlt. Der Magistrat von Kevelaer   zog die Baufirmen nach dem Streit wieder eine Lohnherabseßung eintreten Veranstalter der Ausstellung zur Lustbarkeitssteuer heran, zunächst lassen, wobei sie allerdings in den meisten Fällen auf energischen mit 10 M., dann mit 50 M. täglich. Nach vergeblichem Einspruch Widerstand der Maurer gestoßen seien. Leider hätten sich aber auch flagten die Betheiligten gegen den Bürgermeister, wurden aber vom in manchen Fällen die Kollegen ruhig die Abzüge gefallen Kreisausschuß zurückgewiesen. Sie legten nunmehr Berufung ein laffen. Zu einer solchen muthlosen Duldung sei gar fein Grund und machten geltend, daß es sich hier doch nicht um eine Luftbarkeit vorhanden. An Mitteln zur Fortführung des Kampfes feble es nicht. handele. Aber auch der Bezirksausschuß in Düsseldorf   erkannte zu Wenn jetzt die Berliner   Maurer nicht mit verdoppelter Energie das ihren Ungunften. Unter Luftbarkeiten seien nicht nur solche Dar Errungene aufrecht erhalten, dann sei ein gewaltiger Rückgang un­bietungen zu verstehen, die dazu dienen, auf die Sinne belustigend ausbleiblich. Es möge also niemand den Kopf hängen lassen, wenn oder unterhaltend einzuwirken, ohne zugleich eine veredelnde Wirkung einzelne Unternehmer ihre Bewilligung zurückziehen, sondern, wo es anzustreben, sondern auch solche Unternehmungen, bei deren Veran nöthig ist, unverzagt den Kampf fortzuführen bereit sein. Die Lohn­staltung ein höheres wissenschaftliches oder Kunstinteresse obalte. tommission sei überzeugt, daß die Lohnbewegung auf sehr günstigen Solche Darbietungen schließe aber die Steuerordnung nur dann von Grundlagen ruhe. Seitens mancher Kollegen wären abfällige der Luftbarkeitssteuer aus, Wenn man wenn die Darbieter damit einen Bemerkungen über die Kommission laut geworden. Erwerbszweck zu eigenem Vortheil nicht verfolgten. Ohne mit der Geschäftsführung derselben nicht zufrieden sei, dann möge Zweifel bestehe aber hier eine derartige Absicht. Auf die Revision man ihr ein uuzweideutiges Mißtrauensvotum ertheilen. Ohne ein ihrem Posten bleiben. Der Redner empfahl namens der Lohnkommission folgende Resolution: Durch das Zurückziehen des bewilligten Lohnes seitens einzelner Baufirmen ist aufs neue der Beweis erbracht, daß ein mit den Unternehmern Zusammengehen ift. Der Desfentlichkeit mag das Urtheil möglich einen so schmöden Bruch des gegebenen Versprechens überlassen Köln  , 7. Juli.  ( V. H) Die R. 3." meldet aus Philippopel  : bleiben. Die Versammlung erklärt: jedem Versuch der Unter- Die Aufregung gegen Defterreich, welches mit großer Entschieden= nehmer, den bereits bewilligten Lohn zurückzuziehen, mit aller heit darauf besteht, daß die Untersuchung gegen die hochgestellten In der eigenthümlichen Lage, den Klageweg zu beschreiten, Energie, nöthigenfalls durch Arbeitsniederlegung entgegenzutreten. Mörder der unglücklichen Wienerin Anna Simon fortgeführt wird, obwohl er überzeugt ist, daß die eingeklagte Forderung berechtigt ist, Kollegen, welche aus diesen Gründen die Arbeit niederlegen, erhalten greift immer weiter um sich. Bis zu welchem Grade die bulgarische befindet sich der Direktor des Berliner   Theaters, Herr Alois Pr as ch. eine Unterstügung von 3 M. pro Tag. Die Versammelten erklären, Verbrechen einfach todtzuschweigen, nicht durchdringt, geht am besten vorigen Jahres in Wildenbruch's König Heinrich die Königin. Als für einen festen Zusammenschluß in der Organisation auf allen aus dem Umstande hervor, daß sie die mit Desterreich gepflogenen Die Schauspielerin Frau Teresina Geßner spielte am 16. April mit verdoppelter Kraft für die Interessen der Maurer einzutreten und Regierung dadurch verletzt ist, daß sie mit ihrer barbarischen Praxis, fich ihr, während sie mit dem Kinde auf einem Schemelstuhle saß, Bauſtätten Propaganda zu machen." In der Diskussion machte fich Verhandlungen wegen Waffenlieferungen abgebrochen und andere der König in den Schoß warf, neigte sich der leicht gebaute Stubi allgemeines Einverständniß mit der Haltung der Lohnkommission mit Rußland   angeknüpft hat. Angeblich hat Rusland   sich bereits nach vorn und brach zusammen. Die Königin gerieth mit dem linfen bemerkbar. Mehrere Redner führten an, daß die Firma Lachmann mit Rußland   angeknüpft hat. Angeblich hat Rußland   sich bereits zu liefern. Bein unter die Laſt und zog sich einen Knöchelbruch und eine Ver-. Zauber, eine der ersten, welche die Bewilligung zurückzogen, die verpflichtet, Bulgarien   100 000 Gewehre und 25 000 000 Patronen renkung des Fußgelenkes zu. Sie befand sich infolge dessen bis Juvalidenkarten der streikenden Arbeiter mit einem Zeichen Bückeburg  , 7. Juli.  ( W. T. B.) Die Schaumburg- Lippische habe. Ferner wurde, auch seitens der Lohn­Mitte Oktober in ärztlicher Behandlung und war nicht im stande, versehen Landeszeitung" theilt mit, daß das zur Entscheidung in der aufzutreten. Die für die Kur und Pflege nothwendigen Ausgaben kommission, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der in der vorigen Lippischen Thronfolgefrage eingesetzte Schiedsgericht die Ansprüche beliefen sich auf 694 M. Ihren Ausfall an Gage und Spiel- Versammlung gefaßte Beschluß in dem Bericht des" Vorwärts" des Grafen Ernst zur Lippe- Biesterfeld   anerkannt habe. Straßburg   i. E., 7. Juli.  ( B. H.  ) Die Straßb. Poft" Honorar berechnete die Künstlerin unter Berücksichtigung des Um nicht ganz forrekt wiedergegeben und daher auch von den Kollegen standes, daß ihr für eine gewisse Zeit der Dienstunfähigkeit schon vielfach mißverstanden fei. Der Beschluß laute nicht, daß jeder dementirt die Meldung eines Berliner   Blattes, daß die Initiative vor dem Unfalle ein Urlaub bewilligt worden war, auf 3258 M. Maurer jetzt das Recht habe, für 55 Pf. zu arbeiten, sondern es sei zur Ernennung des Herrn v. Podbiesli zum Staatssekretär des Da nun nach dem Engagementsvertrage auf grund der allgemeinen den Streifenden nur gerathen worden, auf solchen Bauten Arbeit Reichspostamts vom Reichskanzler ausgegangen sei. Fürst Hohens Bestimmungen die Direktion bei Unglücksfällen, abgesehen von al nehmen, die zum größten Theil von Streitbrechern besetzt sind. lobe habe den Unterstaatssekretär Dr. Fischer vorgeschlagen; als weiteren Entschädigungsansprüchen, zur Zahlung des gesammten Wenn sie auf diesen Bauten nur 55 Pf. erhielten, so sollten sie der Kaiser darauf nicht einging, sei ein anderer höherer Post­Einkommens für die Dauer der Dienstunfähigkeit verpflichtet doch in erster Linie die Streifbrecher für die Forderung einer beamter in Vorschlag vom Fürsten Hohenlohe gebracht worden. ift, so erhob Frau Teresina Geßner gegen den Direktor Lohnerhöhung zu gewinnen fuchen, damit man zu geeigneter Beit Die Gegenzeichnung der Ernennung Podbielsti's habe der Fürst eine Forderung von im ganzen 3952 W., da sie in Ausübung des auch auf diesen Bauten für den Lohn von 60 Pf. eintreten könne. nicht abgelehnt, weil er seinen etwaigen Rücktritt nicht von einer Dienstes sowohl als auch durch ein Verschulden der Angestellten des Nach Schluß der Debatte wurde die Resolution einstimmig an: Personenfrage habe abhängig machen wollen. Dr. Fischer sei vom Beklagten insofern verunglückt ist, als der Auffeber über die Möbel- genommen und der Beitrag zum Streiffends auf 1 M. pro Woche Kaiser nicht akzeptirt worden, weil dieser der Ansicht war, Fischer arbeiten und der Inspizient hätten wissen müssen, daß ein Stuhl festgesetzt mit der Maßgabe, daß der, welcher nur drei Tage in der sei bei der Beamtenschaft nicht beliebt. Für die Wahl Podbielski's wie der verwendete, eine so schwere Belastung mit so starken Be- Woche gearbeitet hat, nur 50 Pi. zahlt. Die Streikkarten werden sei der Gedanke des Kaisers maßgebend gewesen, an die Spitze der wegungen nicht tragen konnte. Direktor Prasch erkennt die Forde- jetzt ausschließlich auf dem Hauptbureau abgestempelt. Postverwaltung gehöre ein Mann von hervorragendem Organisations­Der Verband der in Holzbearbeitungs- Fabriken und auf und reformatorischem Talent. Diesen Mann glaubte der Kaiser in rung der Künstlerin als durchaus berechtigt an und würde sie gern erfüllen; trotzdem aber muß er sich verklagen laffen. Holzplätzen beschäftigten Arbeiter Deutschlands  ( iliale den Kreisen der Fachleute nicht finden zu können, wohl aber in der Nach einem Unfallversicherungs Vertrage mit der Gesell- Berlin I) hielt am 5. d. Mis. bei Wilke, Andreasstraße, feine Person Podbielski's. schaft Allianz" ist er nämlich nicht berechtigt, den Ent- regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Nachdem der Vorsitzende schädigungsanspruch ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der erklärt hatte, daß die Abrechnung erst in der nächsten Bersammlung Gesellschaft anzuerkennen oder durch Zahlung abzufinden, wenn er vorgelegt werden könne, da zwei Revisoren bei Aufstellung derselben nicht alle Ansprüche an die Gesellschaft aus dem fraglichen Unfalle nicht anvesend waren, wurde der Antrag des Vorstandes, das Ver verwirken will. Er muß sich nun auf grund dieses Vertrages ver- fehrslokal und den Arbeitsnachweis zu verlegen, nach lebhafter flagen laffen, um seinerseits für den der Klägerin erwachsenen Diskussion gegen 6 Stimmen angenommen. Das vom Vorstand Schaden die Allianz" in Anspruch nehmen zu können. Die vorgelegte Arbeitsnachweis- Reglement wurde nach kurzer Diskussion 15. Bivilfammer( Landgerichtsdirektor Lönnies) hat sich den ver- en bloc angenommen. Der Antrag des Vorstandes, die Auszahlung hängnißvollen Stuhl vorführen lassen und beschlossen, einen gericht der 50 Pf. an Bersammlungsabenden an Arbeitslose, welche länger lichen Sachverständigen darüber zu vernehmen, ob ein Verschulden als 14 Tage arbeitslos sind, aufzuheben, wurde gegen 5 Stimmen des Direktors oder seiner Angestellten vorliegt. Hierüber will die angenommen. Ferner wurde der vom Vorstand vorgelegte Entwurf zur Aufnahme der Unfallstatistik angenommen. Allianz" ein gerichtliches Urtheil haben.

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Triest  , 7. Juli.  ( B. H.  ) In Janina( Albanien  ) werden feit acht Tagen heftige Grdsöße verspürt, die in der Bevölkerung große Panik hervorrufen. Alles kampirt im Freien. Paris  , 7. Juli.  ( W. T. B.) Einer Depesche des Figaro" aus Petersburg   zufolge ist die Ernennung von Nelidow's zum Bots schafter beim Quirinal   absolut entschieden.

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Die Staatsanwaltschaft hat die strafgerichtliche Untersuchung gegen die Direktionen von 12 Porzellanwaaren- Fabriken wegen Waarenwuchers eingeleitet. Die Direktionen hatten ein Kartell des bildet und mehrere Konkurrenten zur Sperrung ihrer Fabriken ge

zivungen.

Paris  , 7. Juli.  ( B. H.  ) Die Kammer bewilligte einen Kredit von 5 250 000 Fr. für die durch die Verheerungen in diesem Jahre geschädigten Steuerzahler.

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Zur Frage der Sonntagsruhe im Fleischergewerbe. Charlottenburg  . Mit der Frage: Betheiligt sich die Sozial­Wegen Gewerbevergehens war der Fleischermeister Forch zu Lands: demokratie an den Landtagswahlen" beschäftigte sich am Donnerstag, Brüffel, 7. Juli.  ( B. H.  ) In der Kammer wurde heute die berg vom dortigen Schöffengerichte zu einer Geldbuße von 30 M. den 1. Juli eine von dem sozialdemokratischen Wahlverein für verurtheilt worden. Forch hielt zwei Lehrlinge, welche er an Sonn- Teltow   Beesfow- Storfow- Charlottenburg im Lokale Bismarckshöhe Besprechung der sozialistischen   Interpellation betreffs des Ausstandes tagen länger als fünf Stunden im Handelsgewerbe beschäftigt haben einberufene öffentliche Versammlung. Genosse Dr. Arons- Berlin hatte im Borinage beendet. Es war beantragt, daß der Arbeits- und follte. Auf die von dem Verurtheilten eingelegte Berufung hin er das Referat übernommen. Nachdem sich derselbe zunächst über die Zu Industrierath zusammenberufen werde, um schiedsgerichtlich einguts mäßigte die Straffammer das erstinstanzlich festgesetzte Strafmaß sammenstellung des Herren- und Abgeordnetenhauses ausgelassen und den greifen. Die Regierung hatte diesen Antrag abgelehnt, dasselbe ge= auf 10 M. ev. 2 Tage Haft. Die Straffammer nahm im Gegen- Wahlmodus zum letzteren einer gehörigen Kritik unterworfen hatte, schah in der heutigen Kammer sigung  . Infolge dieser Abstimmung satze zum Vorderrichter an, daß es sich in den vorliegenden fam er zum eigentlichen Kernpunkt feines Vortrages. Er nahm darin dürfte der Ausstand weiter um sich greifen. Rom  , 7. Juli.  ( W T. B.) Die Wahlprüfungs Kommission Fällen nicht um eine Beschäftigung im Handelsgewerbe, für denselben Standpunkt ein, den er in den kürzlich abgehaltenen Ver­welches fünf Stunden Beschäftigungszeit gestattet feien, sammlungen des 2. und 6. Berliner   Wahlkreises bereits vertreten der Kammer erklärte die Wahl Cipriani's für ungiltig. Athen  , 7. Juli.  ( B. H.  ) Die Mächte antworteten auf die handele, sondern um einen Handwerksbetrieb, in welchem die Be hat, und der im wesentlichen auf dem von Bernstein   im Jahre 1893 ge­schäftigung von Gehilfen und Lehrlingen an Sonn- und Festtagen machten Vorschlage beruht. Dieser Vorschlag ist seiner Ansicht nach an- Reklamation der griechischen Regierung wegen der Verzögerung der gänzlich verboten sei. Die Straffammer hielt indessen eine Geldstrafe nehmbar und verstoße durchaus nicht gegen die Parteiprinzipien. Die Ab- Friedensverhandlungen, Griechenland   möge nur schleunigst seine von 10 M. für das Vergehen für ausreichend. Auch gegen diese machungen zwischen beiden Parteien, der unfrigen und der liberalen, Reserven entlassen; an eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten Entscheidung der Straffammer legte Forch Revision ein, die vom betreffs Einräumung von Landtagssitzen, müßten zwischen den sei doch nicht zu denken. Konstantinopel  , 7. Juli.  ( B. H.  ) Die zwischen der Pforte Rammergericht für begründet erachtet wurde. Das Urtheil Wählern der in Frage kommenden Kreife getroffen werden, weshalb Fraglich und den Botschaftern berrschende Spannung ist eine ungeheure und wurde aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen. auch von einem Kompromiß nicht die Rede sein könnte. Das Rammergericht trat zwar der Auffassung derselben bei, daß es ist es freilich, ob wir genug Wahlmänner durchbringen könnten. Redner wirkt auf die Friedensverhandlungen ungemein verzögernd. Ferner sich um einen Handwerksbetrieb handele, jedoch sei für diesen eine dreis bofft aber, daß es nicht unmöglich sei, danach den geltenden Steuersägen bringt sie das Gerücht hervor, daß die Verhandlungen bereits ab= stündige Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen vor Beginn des nicht nur in der dritten, sondern auch in der zweiten und sogar in gebrochen seien. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  .

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Druck und Verlag von May Vading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.