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männer zogen blant und bildeten einen Ring um die übrigen Beamten. Jeiner sogenannten Steuertelle, einem flachen, etwa 30 Centimeter fei, müsse man nothwendig die vor dem Vertragsschlusse gewechselten Diese schob man dann mit der Siftirten in eine Gepäckbroschte, die langen, 15 Centimeter breiten Ruder mit furzem Griff. Eine Worte fennen, die heute nicht genau hätten wiedergegeben werden des Weges kam und angehalten wurde, und drei Beamte, die sich zu Person, auf welche die gegebene Beschreibung des Entführers paßt, tönnen. Die Sache sei mindestens nicht aufgeklärt und schon aus ihr sehten, brachten sie dann zur Revierwache am Roppenplay. ift in Tegelort   jedenfalls nicht gefehen worden. Der Kellner diesem Grunde ein freisprechendes Urtheil geboten.

worden. Wahrscheinlich ist die Nubekannte, während sie als obdach­lose Person dort nächtigte, vom Tode auf dem freien Felde fiber­rascht worden. Zur Feststellung der Persönlichkeit tönnen nur noch

sich jedoch nur Mordstelle felbft waren

an

Der Schlächtermeister

Die verstümmelte Leiche, über deren Auffinden wir am legten Hermann war an dem fraglichen Tage, dem 30. Juni, start an- Die Geschworenen verneinien die Schuldfrage, worauf der Sonntag berichteten, ist inzwischen als die eines jungen Berliners, getrunken. Der Kellner, der sich schon bei früheren Gelegenheiten in Angeklagte freigesprochen und fofort auf freien Fuß gesetzt wurde. des 19 jährigen Malergehilfen Gickenbett, Staligerstr. 25, ermittelt dem Hille'schen Lokale jungen Mädchen gegenüber sehr zudringlich gezeigt Die Theilnahme am Fortbildungsunterricht kann nach der worden. Der junge Mann hatte am Sonntag vor 8 Tagen mit hatte, benahm sich derartig, daß er von dem Wirth aus dem Lokal Gewerbe- Ordnung für Arbeiter und Lehrlinge unter 18 Jahren Bei dem in den Abendstunden hereinbrechenden Sturm fam das Fahrzeug miethen, erhielt es jedoch in Rücksicht auf seinen Zustand durch die Gemeinden erzwungen werden. Boot unweit Stralau zum Reutern. Der junge E., der ein guter nicht. Später fah man ihn jedoch mit seinem Freunde in einem Ficus war beschuldigt worden, sich gegen ein Ortsstatut seiner west­Schwimmer war, rettete sich zuerst und war nach Aussage feines fleinen Boote auf dem Waffer umhergondeln, doch wurde die kleine preußischen Heimathsgemeinde vergangen zu haben, das alle Freundes im Begriff, das Boot wieder zu besteigen, als er plöglich Bahrendorf bei dieser Gelegenheit in dem Boote nicht bemerkt. Der Gewerbe- Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeiter 2c. unter 18 Jahren vom Schlage getroffen zurückfiel und in die Tiefe fant. Die Leiche Mörder muß übrigens in der Gegend ganz genau bekannt sein. Die in die vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichts­des Unglücklichen ist dann von den Dampfern mehrere hundert Meter Insel Baumwerder hat nur drei bequeme Anlegestellen, welche nur austalt der Stadt zu schicken. Und zwar wurde sein Vergehen darin ge­weit bis Wilhelminenhof fortgeführt. Eingeweihten bekannt sind. Wie zurückgelaffene Fußspuren ergeben, sehen, daß er seinen eigenen, fünfzehn Jahre alten Sohn nicht Eine weibliche Leiche, die schon fast vollständig in Ver. landete der Verbrecher mit seinem Opfer auf der nach Zegelort zu zum Besuch der Fortbildungsschule angehalten hatte. Er proteftirte Ber­wefung übergegangen war, ist am Dienstag Nachmittag auf einem belegenen Seite der Infel an einer taum zwei Meter breiten Durch gegen das Strafmandat, mit dem man ihn bedacht hatte, und ver wefung übergegangen war, ist am Dienstag Nachmittag auf einem fahrt durch das Schilf und ging hier am Rande der Insel entlang langte richterliche Entscheidung. Sein Sohn fei nicht als sein Kornfelde hinter dem Grundstück Landsberger Allee 98 aufgefunden bis zu jener Stelle, wo das Mädchen gesunden wurde. Es zeigen Arbeiter anzusehen, denn er hätte ihm nur ein klein wenig aus eines Mannes; die Fußtritte Der Langerweile beim Schlachten geholfen. Das Schöffengericht sprach deutlich Spuren der Fußspißen darauf Ficus frei, indem es seiner Auffassung des Begriffes und Knie- Abdrücke des Mörders im Rafen wahrnehmbar. Arbeiter" beistimmte. Die Staatsanwaltschaft legte numehr Be­Auf dem Tegeler See   im Schilf, und zwar am sogenannten Reiher: rufung ein und erzielte von der Straffammer die Verurtheilung des ftieg, wurde ein herrenloser Kahn aufgefunden, dessen Aussehen dem Angeklagten zu einer Geldstrafe. Der junge Menſch habe an mehr von dem Entführer benutten Boote entspricht. Elise Genz, welcher als 6 Tagen dem Vater geholfen; er fei deshalb als gewerblicher gestern Nachmittag das Fahrzeug vorgeführt wurde, vermochte je Arbeiter im Sinne der Gewerbe- Ordnung anzusehen. Ficus fenior Boch keine bestimmten Angaben zu machen. Die Beiche der Grmor wandte sich jetzt an das Kammergericht und machte zur Begründung beten ist übrigens am Unterleib entfeßlich verstümmelt. seiner Revision geltend, die Voraussetzung jeden Arbeitsverhältnisses sei ein Arbeitsvertrag. Ein solcher müsse auf gegenseitiger Willens­Die Erute- Aussichten in der Mark sind durch die lange übereinkunft beruhen, und die fehle im vorliegenden Falle. Die Hilfe Dürre recht schlecht geworden. An ein Häufeln der Kartoffeln ist feines Sohnes wäre nur eine zufällige gewesen, auch habe sie dieser in den meisten Ortschaften noch nicht gedacht worden, da der Boden nur geleistet, weil er sich unterhalten wollte. Der Oberstaatsanwalt 1/2 Meter tief wie Afche ist. Hafer und Gerfte leiden fürchterlich, am Stammergericht war jedoch derselben Meinung, wie der Border­der Roggen ist nothreif geworden. Frisch gemähte, höher gelegene richter. Es genüge für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses im Wiesen versengen, während die Spreewiesen unter noch nie das Sinne des Gesetzes, daß der junge Mann vom Vater wie ein gewerb­gewesenem Hochwasser leiden. Sie find alle ungemäht geblieben, licher Arbeiter beschäftigt wurde. Der Straffenat des Kammer­das Gras steht unter 1-14 Meter hohem Wasser und ist vergerichts hob aber die Vorentscheidung auf und wie die Sache zit dorben. Auch in der Uckermark   ist seit Ende Mai kein durch nochmaliger Verhandlung in die Vorinstanz zurück. Ein gewerb dringender Regen gefallen. Klee und Heu sind zwar reichlich und liches Arbeitsverhältniß liege nur dann vor, wenn zwischen dem tadellos unter Dach gekommen, doch wird die Hoffnung auf das Arbeiter und dem Arbeitgeber ein Vertrag zu ftande gekommen sei. Gedeihen des Sommergetreides von Tag zu Tag geringer. Bei Schriftlich brauche dieser allerdings nicht abgeschlossen werden, er Kartoffeln und Runkeln fann selbst ein ausgiebiger Negen den fönne auch durch konkludente Handlungen zu ftande kommen. Ob Schaden nicht wieder gutmachen. dies der Fall gewesen sei, müsse die Straffammer nachprüfen.

Die Kleider einen Anhalt geben: schwarzer Rock, graue Taille, grauer Unterrock, leinenes Hemd, schwarze Strümpfe, blaue Schürze, schwarzer Umhang und Knöpfftiefel. Einen Selbstmordverfuch machte am Montag Abend die 30 Jahre alte Frau des Genre- und Landschaftsmalers M. v. D. aus der Lessingstraße. Das Ehepaar, das auf dem Bahnsteig C des Charlottenburger   Bahnhofes einen Zug nach Berlin   erwartete, setzte dort einen Streit, der schon vorher begonnen hatte, fort, und zeitweilig machte es auf das Publikum den Eindruck, als ob es zu Thätlichkeiten kommen würde. Da nahm der Streit plöglich eine überraschende und aufregende Wendung. Als gegen 91/4 Uhr ein Bug in der Richtung nach Berlin   einlief, warf sich die Frau quer über die Schienen und jedermann glaubte, daß der Zug fie in der nächsten Minute zermalmen werde. Auf alle mögliche Weise gab man dem Maschinenführer Haltezeichen, während einige sich um die Lebens müde zu schaffen machten. Kaum zwei Meter vor dieser tam der Bug zum Stehen. Die Dame hatte infolge der Aufregung das Bewußtsein verloren und mußte in einen Wartesaal getragen werben. Herr v. D. wurde zur Feststellung seiner Persönlichkeit auf die Revierwache in der Kantstraße gebracht, wohin man ihm auch seine Gattin zuführte, nachdem sie sich erholt hatte.

Mit dem Selbstmord des Schuldigen endete gestern Abend Die Steinplay- Angelegenheit in Charlottenburg   scheint Zu was für Konsequenzen der beabsichtigte Ausschluß der die sehr unglückliche Ehe des Schuhmacher Albert Lindenberg'schen nun endlich zur Erledigung zu fommen. Der an der Berliner   Ge- Minderjährigen aus Versammlungen führen kann, das läßt eine Ehepaares, Lausißer Play 3. Lindenberg, ein Mann von 39 Jahren, meindegrenze gelegene Play ist auf den Namen des Kommissions- neueste Entscheidung des Kammergerichts deutlich ahnen. Zum der zum zweiten Male verheirathet war, tranf gern und mißhandelte raths v. H. im Grundbuch eingetragen und dieser hatte, da der Schuße der Sittlichkeit hat der Landrath eines preußischen Kreises feine Frau. Die Folge war ewiger häuslicher Streit. Auch gestern Platz zu einem öffentlichen bestimmt war, gestattet, daß auf dem angeordnet, daß Personen unter 17 Jahren sich nicht am öffentlichen Abend kam es wieder zu einem Auftritt. Der Mann ging schließlich selben Anpflanzungen angelegt würden. Darüber, ob v. H. auch Tanz betheiligen und nicht während desselben im Tanzfaal aufhalten aus der Stube weg mit dem Bemerken, er werde sich in der Küche die unentgeltliche Abtretung des Terrains an die Stadtgemeinde dürfen. Im Tanzfaal eines Gaffwirths Tieze hatten sich nun unzweifelhaft schlafen legen. Als später die Frau sich nach ihm umfah, fand sie Charlottenburg   in Aussicht gestellt hat, wird gestritten; jedenfalls jüngere Leute aufgehalten, obwohl er Blatate angebracht hatte, die die ihn als Leiche an der Küchenthür hängen. repräsentirt der Platz einen bedeutenden Grund- und Bodenwerth Ausschließung derselben bekanntgeben. Das Schöffengericht sprach ihn Unfälle im Straßenverkehr. Infolge eines Achsenbruchs und als im Jahre 1896 die Ergänzungssteuer veranlagt wurde, zog denn auch von der Anklage frei, die fragliche Polizeiverordnung ver­warf gestern ein mit Flaschen beladener Bierivagen vor dem Grund der Charlottenburger Magistrat Herrn v. H. mit 1/2 pro Mille von letzt zu haben. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft ver­stück Boffenerstraße 57 um und fiel auf die Pferdebahnschienen. Der dem Werthe des Platzes zu dieser Steuer heran. Die unmittelbare urtheilte ihn jedoch die Straffammer zu 10 M. Er legte Revision Rutscher wurde vom Bock geschleudert und erlitt erhebliche Haut- Folge war, daß v. 5. die Entfernung der Anpflanzungen forderte ein und verwies auf den Aushang des Platats. Er fönne, so abschürfungen am rechten Unterarm und eine Verstauchung der und den Platz einfriedigte. Nach langem Streiten und Schreiben meinte er, nicht in jedem Falle entscheiden, ob die jungen Leute Finger an der linken Hand. Es währte etwa eine halbe Stunde, ist man nun mit Herrn v. H. wegen Ueberlassung des Plazes in schon oder noch nicht siebenzehn Jahre seien. Eine mündliche Auf­bevor der Bierwagen von den Geletsen geschafft war. Unterhandlung getreten, der den Charlottenburger   Steuerzahlern forderung zum Verlassen des Saales würde auch nicht mehr nüßen. Morgens wurde vor dem Hause Aleranderstraße 48 die un- ein schweres Stück Geld kosten wird. verebelichte Marie Langer durch durch eine Droschte überfahren

am

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unum techten Arm und am linken Knie erheblich verlegt. Sie er­hielt auf der Unfallstation X einen Verband. Beim Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen fiel nach­mittags vor dem Hause Röpnickerstr. 195 die unverchelichte Auguste

Wehlert hin und blieb besinnungslos liegen. Sie wurde nach der Unfallstation III gebracht. An der Ecke der Moonstraße und des Königsplatzes wurde abends die fünfjährige Tochter des Glasers meisters Paul Krüger durch eine von einem Rollwagen fallende Rifte am Kopf getroffen und bedeutend gequetscht. Sie wurde nach der Charitee übergeführt.

Aus den Nachbarorten.

Boziale Rechtspflege.

Die Kommunalwahlen in Charlottenburg   finden im Herbst statt. Wir weisen deshalb unsere Parteigenoffen darauf hin, daß von heute den 15. Juli ab die Gemeindewähler Listen auf dem Magistratsbureau zur Einsicht ausliegen und zwar nur bis zum Schluß dieses Monats. III. Abtheilung so leicht wie möglich zu machen, sich von dem zustande gekommen sei. Um es nun einem jeden Wähler der Vorhandensein seines Namens in der Liste zu überzeugen, haben wir eine Reihe von Parteigenossen und Wirthen in

Das Kammergericht wies die Revision mit der Begründung zurück, daß der Gastwirth auf jeden Fall hätte Vorkehrungen treffen müssen, die den Besuch der Leute unter 17 Jahren verhinderten.

aus:

einent

Daß eine Entführung im Sinne des§ 287 des Str.-G.-B. Engagement zur Aushilfe. Ter Tischler W., der bei der schon dann vorliegt, wenn jemand an demselben Orte in eine andere Chesebrough Manufakturing Kompany beschäftigt war, wurde Behausung gebracht wird, hat das Reichsgericht in einem von der ohne vorherige Auffündigung entlassen. Er flagte deshalb Deutschen Juristen Zeitung" mitgetheilten Erkenntniß Der verheirathete Angeklagte gesprochen. hat mit beim Gewerbegericht mit dem Antrage, dem Antrage, ihm eine Lohn­ein Liebesverhältniß angeknüpft und entschädigung für vierzehn Tage zuzusprechen. Der Vertreter minderjährigen Mädchen das Mädchen geschlechtlich mißbraucht. Ihre Eltern hatten der Beklagten wandte ein, W. sei nur auf Aushilfe" engagirt worden. Er brachte auch einen Beugen bei, der aussagte, er habe sie, un den Einfluß des Angeklagten zu brechen, zu Verwandten den Kläger ausdrücklich zur Aushilfe engagirt. Die Stammer IV nach G. gebracht. Der Angeklagte war aber dorthin gekommen und des Gewerbegerichts verurtheilte indeffen die Beklagte zur Zahlung von batte mit dem Mädchen eine Zusammenkunft in einem Gasthofe 46 M. und erklärte für ausschlaggebend, daß Kläger   thatfächlich 6 Monate immer herbeigeführt. Um den Bemühungen der Verwandten, das im fraglichen Betriebe thätig war. Der Vorsitzende Dr. Gerth führte Mädchen wieder zurückzuholen, zu entgehen, hatte der Angeklagte aus, die Aussage des Zeugen sei für durchaus glaubhaft befunden das Mädchen dann in einen anderen Gasthof gebracht und dort worden, jedoch babe sich das ursprüngliche Aushilfsverhältniß durch mit ihr übernachtet. Er wurde wegen Entführung bestraft. Das die über den Rahmen eines solchen hinausgehende längere Dauer der Reichsgericht bestätigte das Urtheil aus folgenden Gründen: Der im 8 287 gebrauchte Ausbruck Ort" fei nicht als andere Ortschaft Beschäftigung verändert, sodaß fattisch ein festes Arbeitsverhältniß im§ 287 gebrauchte Ausdruck Ort" sei nicht als andere Drischaft zu verstehen, wie die Revision behaupten wolle. Dafür biete weder das ältere Recht noch die herrschende Meinung oder die Literatur einen An­Krankenpflegerinnen und Gewerbegericht. Gegen den haltspunkt. Gegen den haltspunkt. Die einzige bestehende Rontroverse habe die Frage allen Gegenden der Stadt mit Listen versehen, in die Chirurgen Puderbach   und den praftischen Arzt Dr. Laster flagte behandelt, ob auch ein Zurückhalten an einem bestimmten man Namen, Stand und Wohnung einträgt oder beim Gewerbegericht eine Krankenpflegerin auf Bahlung von 165 m. Orte als Entführung gelten könne. Auch der Zweck des Gesetzes, eintragen läßt. Um den Parteigenoffen Zeit zu ersparen, genügt Diese Summe war ihr nach und nach vom verdienten Lohn als Schuß der Rechte der Eltern oder des Vormundes gegen die Ents auch die Abgabe eines Bettels. Bei etwaigem Fehlen eines Namens Kaution zurückbehalten worden. Die Beklagten behaupten, das fernung einer Minderjährigen aus deren Gewalt, spreche gegen die in der Liste wird sofort die Nachtragung von uns bewirkt werden. Gelb habe der Klägerin nur ausgezahlt werden sollen, wenn Deutung. Parteigenossen! Durch Neueintheilung der Wahlbezirke und Ver- fie drei Jahre in ihren Diensten bliebe. Da bies nicht mehrung der zu wählenden Stadtverordneten der 3. Abtheilung geschehen sei, habe Klägerin keinen Anspruch darauf. Außerdem ( statt 6 deren 10) bedarf es wohl keines besonderen Hinweises, betonten die Beflagten, daß sie überhaupt feinen Gewerbebetrieb welche Bedeutung die nächsten Wahlen für uns haben. hätten. Die Rammer VI des Gewerbegerichts holte darauf eine Aus In der Versammlung des Verbandes der Buchbinder Liften liegen aus bei: Schmidtte, Chriftfir. 20; Pasche, funft des Polizeipräsidiums ein. Danach ist das Institut der beiden vom Montag hielt Hansen einen Vortrag. Der 2. Punkt der Potsdamerstraße 44; Wolter, Magazinstraße 15; Ahlert, Heilkundigen, die Spezialisten für Hautkrankheiten sind, nicht als private Tagesordnung: Abrechnung verschiedener Vergnügungen förderte Sophie- Charlottenstraße 80; Scharnberg, Pestalozzistraße 34; Krantenanstalt anzusehen. Keinem von beiden ist die für eine solche eine Diskussion zu tage, die die Ausgaben für zu hoch hielt; Rant, Rantstr. 65; Springer, Wilmersdorferstr. 125; Meyer, Kant   Anstalt erforderliche Konzeffion ertheilt worden. Da sie nur Sprechstunden man war der Meinung, die Vergnügungen in fernerer Zeit etwas straße 62; Leder, Bismarckstr. 74; Sellin  , Wilmersdorferstr. 115/116; abhalten und nicht Kranke beherbergen, hält die Polizei eine einzuschränken. Das Streifreglement, das von der biesigen Ver Wacker, Straße 6a Nr. 14; Dörre, Krummeftr. 19; Beyer, Wallstr. 96; Konzeffion auch nicht für nöthig. Der Gerichtshof wies mit Rück waltung ausgearbeitet ist, wird angenommen. Unter Verschiedenem Gimpel, Osnabrückerstraße 20; Hermerschmidt, Kaiserin Augusta- ficht auf diese behördliche Aeußerung die Klägerin wegen Unzuwurde ein Herr Kronfeld, der sich eine dreifache Unterschlagung zu Allee 42; Wilke, Wallstr. 68; Pfeifer, Kantstr. 61; Schulze, Raiser ft ändigkeit des Gewerbegerichts a b. Die Ansprüche von schulden kommen ließ, auf Antrag der Bevollmächtigten aus dem Friedrichstr. 89; Kolbe, Grünstr. 12; Schnell, Wilmersdorferstr. 34; Krankenpflegerinnen aus einem Arbeitsverhältnisse gehörten nur Verbande ausgeschloffent. Bauls, Wielandstr. 1; Hohmuth, Pestalozzistraße und Krummestraßen- dann vor das Forum des Gewerbegerichts, wenn dies Verhältniß Allgemeiner deutscher Tapezirerverein( Filiale Süd). Ecke; Böttger, Leibnizftr. 3; Fischbach, Marchstr. 24; Petrit, Ecke ein gewerbliche 3 Arbeitsverhältniß sei, d. h. wenn sie in einem In der Mitgliederversammlung am 6. Juli sprach Kollege Leo Goethestraße und Straße 6a; Prill, Grolmannstr. 15; Bredlow, Augs- Gewerbebetriebe gearbeitet hätten. Eine Privat Kranken: Schmidt über: Das kommunistische Manifest. An der Diskussion burgerfir. 78; Röhr, Goethestr. 67a; Meißner, Schlüterstr. 10 und anstalt tönne wohl ein Gewerbebetrieb sein, die Abbaltung von betheiligten sich die Kollegen Bechert, Friedmeier und Sander. Unter Rarge, Ansbacherstr. 54. Sprechstunden durch Aerzte sei indeffen nur als Ausübung der Vereinsangelegenheiten wird die Einigungsfrage besprochen. Anlaß eilkunde und nicht als Betrieb eines Gewerbes anzusehen. dazu gaben die Beschlüsse der beiden letzten Versammlungen des Fachvereins.

Gerichts- Beitung.

Versammlungen.

Der Arbeiterverein von Stralan- Rummelsburg und Um gegend hielt am 7. Juli seine Generalversammlung ab. A13

Wieder ein Bootsnnfall. Am Dienstag Nachmittag unter nahm der 21jährige Hausdiener Heiliger, der sich in Friedrichshagen  in Stellung befindet, in Begleitung eines Freundes eine Bootsfahrt auf dem Müggelfee. Wiewohl die beiden ein Ruberboot benngten, spannten sie in dem Fahrzeug ein Segel auf. Bei einem heftigen Mit einem Meineidsprozeß schloß die letzte Sigung des 1. Punkt, Abrechnung vom II. Quartal, verlas der Kassirer den Windstoß schlug das Boot um und die beiden jungen Männer fielen Schwurgerichts vor den Gerichtsferien. Aus der Untersuchungshaft Raffenbericht wie folgt: Bestand vom I. Quartal 169,49 M. Gin­ins Waffer. Den zu Hilfe eilenden Augenzeugen des Borfalls gelang wurde der Kaufmann Franz Hoffmann   vorgeführt, ein junger nahme 105 M., Ausgabe 113,79 M., bleibt Bestand 160,70 M. es nach längeren Bemühungen, die Leiche des H. zu bergen. Da gegen waren die fortgesetzten Absuchungen des Sees nach dem Mann, der einer achtbaren Familie entstammt und fürzlich bei einem Dem Raffirer wurde Decharge ertheilt. Bericht des Bibliothekars: Körper des zweiten jungen Mannes, der ebenfalls ertrunken fein hiesigen Garberegiment als Einjähriger gedient hat. Er fungirte 3 wurden im verfloffenen Bierteljahre 18 Bücher aus der Vereings follte, erfolglos. Wie sich nachträglich herausgestellt hat, war es bei einer Magdeburger   Zeitschrift als Juferatenagent und soll nun bibliothek verliehen. Zu Punkt 3: Wahl von Beitragssammlern, follte, erfolglos. Wie sich nachträglich herausgestellt hat, war es mehreren hiesigen und auswärtigen Geschäftsleuten versichert haben, wurden für 3 Beitragssammler, welche ihr Amt als solche nieder­dem Bermißten gelungen, schwimmend das Ufer zu erreichen. daß von jeder Brauche immer nur ein Inserat in der Zeitschrift legten, ebenfalls 3 neue Beitragssammler gewählt. Nachdem noch Zu dem Mädchenmord in Spandau  . Es ist nunmehr ge- Aufnahme fände. Nach der Anklage follten ibm daraufhin die Geschäfts- verschiedene Kommunal- und Vereinsangelegenheiten geregelt waren, Lungen, eine genauere Beschreibung von der Person des Entführers inhaber Inserate unter der ausdrücklichen Bedingung des Konkurrenz wurde die Versammlung geschlossen. der Bahrendorf zu erlangen. Der Betreffende ist ein junger anfangs ausschlusses aufgegeben haben. Gleichwohl beschwor der Angeklagte Zentralverband der Konditoren. In der Generalversammlung Der zwanziger Jahre stehender Mann, fchlant, etwas über Mittel- in dem Bivilprozeß, den der Verleger der Zeitschrift auf Zahlung vom 8. d. Wits. gab der Vorsitzende einen Bericht über die Thätig­größe mit kleinem dunkelen Schnurrbart und furzen Koteletten. Er der verweigerten Insertionsgebühren gegen einen Inferenten an feit des Vorstandes, welcher gutgeheißen wurde. Es erfolgte dann war bekleidet mit einem dunkelen fast schwarzem Jacket, durch strengte, daß Konkurrenzausschluß nicht bedungen war. In der Ver- feit des Vorstandes, welcher gutgeheißen wurde. Es erfolgte dann die Neuwahl des Vorstandes, welcher sich wie folgt zusammensetzt: welches sich weiße Fädchen hindurchzogen, und dunkler farricter bandlung bekundete der Inserent unter seinem Gide das Gegentheil. 1. Borsigender Stoll, 2. Vorsitzender Birtl, Raffirer Enfe. Hofe. Das fragliche Boot war dem Aussehen nach früber ein Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Leop. Meyer, ließ die Berleger an- Schriftführer Pigus b', Revisoren Weißenstein und Hafen. Fischerboot und umgebaut worden. Daffelbe war ziemlich lang, gefehener Zeitungen, für die der Angeklagte früber gewirkt, als Benmunds- tamp, Bibliothekare Haase und Schmidt, Stellenvermittelung vorn spitz auslaufend; hinten war es anscheinend nachträglich ab- zeugen vernehmen und sie bestätigten, daß der Angeklagte ftets ein Muster weißenstein und Zeitungsspediteur Kabitsch. Nach der Ver geftumpft. Ein Steuer besaß es nicht, die Ruder lagen in Metall- von Korrektheit, zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit gewesen sei. lefung des Kaffenberichts, wonach aus der Juni- Abrechnung ein Bestand gabeln; die Farbe des Bootes war schmutzig grau, das Holz ge- Der Staatsanwalt beantragte das Schuldig wegen Meineides, wogegen von 72,17 M. vorhanden ist, wurde der Kassirer entlastet und nach theert. Ob der Entführer mit dem Mörder identisch, erscheint nach der Bertheidiger behauptete, daß man vor einem psychologischen Erledigung, einiger Vereinsangelegenheiten die Versammlung ge­ben weiteren Feststellungen der Untersuchungsbehörde zweifelhaft. Räthsel stehe. Er könne fich nicht erklären, wie ein Mann von schlossen; die nächste findet am 22. Juli statt. Jedenfalls lag von vornherein die Absicht eines Berbrechens Bildung, matellofer Vergangenheit und anerkannter Pflichttreue nicht vor, wie der Umstand beweist, daß der Bootsinfaffe awei plöglich zu einem Verbrechen des Meineides herabgefunken sein solle. Der Verein Berliner   Droschkenkutscher nahm in feiner Mädchen, außer der Wahrendorf noch die Elise Genz, an Bord Es müsse ein Mißverständniß zwischen den Kontrahenten obwalten. vierteljährlichen Mitgliederversammlung für das zweite Quartal nach nahm, nicht, wie zuerst gefagt, Klara Lyt, welche thatsächlich am Bur Prüfung der Frage, ob die Auffaffung des Angeklagten oder üblicher Ehrung der verstorbenen Mitglieder Reding, Hein, Ufer zurückgeblieben ist. Die G. steuerte das Boot und zwar mit diejenige des Zeugen von dem Inhalte der Abmachungen die richtigel Rennebarth, Schleusner und Miehl den Geschäftsbericht