halb des Verbandes als auch mit der Reicheliste am 12. Tage vor| Borführungen bis zum Ablauf des Jahres 1920( eine beträcht-| airf der Liste wurde durch das Los bestimmt. Mit 841 gegen ber Wahl erfolgt sein muß.§ 17 erhält folgende Fassung: Für liche Minderheit ist dafür), im wesentlichen unverändert ange- 378 Stimmen wurde durch Hammelsprung beschlossen, daß die die Kreiswahlvorschläge fann erklärt werden, daß die Weststimmen nommen. Im Anschluß daran wird das Gesetz auch in dritter Urwahl in den Betrieben stattfindet. Betriebe mit mehr als 20 einem Reichsvorschlage zuzurechnen sind. Die Erklärung muß Lesung angenommen. Mitgliedern nehmen zur Vereinfachung des Wahlakies die Aus­spätestens am 12. Tage vor dem Wahltag beim Kreiswahlleiter Das Haus vertagt sich auf Freitag, 1 Uhr: Kleine Vorlagen, zählung der Stimmen selbst vor, feinere Offiainen geben bie eingereidt fein. Sonst scheiden die Reststimmen de Wahl z. B. Aufhebung der Vorschulen. Stimmzettel in verschlossenem Umschlag mit Aufschrift der Offizin auf dem Bureau ab. Als Vertreter der Sparte der Maschinen meister im Gauvorstand wurde Genosse Poschmann gewählt. Gegen die Maschinenschieber wendet sich folge.ide Resolution des Genossen Lampe :

treises beim Buteilungsverfahren für das Reich aus". Zum Ka

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pitel Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses" wurde angeregt, auch den Krauten die Möglichkeit des Wäh lens zu geben. Die Anregung fand nach kurzer Debatte aber teine genügende Unterstützung, da besonders Bebenden hinsichtlich der Wahrung des Wahlgeheimnisses geltend gemacht wurden.

Richtigstellung.

In unserem geftrigen Verhandlungsbericht über die Sibung der Nationalversammlung sind bei der Wiedergabe der Nede Sine lebhafte Aussprache entspann sich auch über die Frage, des Genossen Braß zwei Redewendungen falsch wieder ob die Kosten der Stimmzettel auf die Reach staffe gegeben worden. In der ersten Spalte muß es nicht heißen: übernommen oder nach wie vor von den Parteien getragen und wir stehen nach den Erfahrungen mit der Reichswehr auf werden sollen. In Berbindung damit wurde auch über die Bei dem Standpunkt: wenn schon ein militärischer Schutz der Berg­behaltung der Wahlkuverts zur Wahrung des Wahl- werte nicht zu vermeiden ist, dann ziehen wir die Anwesenheit geheimnisses gesprochen. Die Wahl mit Umschlägen wurde ein von Truppen der alliierten Regierungen der Anwesenheit von it im mig beschlossen, ebenso der Grundsatz, daß dies im Ge- Reichswehr vor", sondern: underttausende im Indu­jes ausgedrückt werden solle. Angenommen wurde eine striegebiet stehen nach den Erfahrungen uso." Resolution Haußmann: Die Bornahme anderer öffentlicher Ferner muß es in der fünften Spalte nicht heißen:" Das

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" Die Generalversammlung beauftragt den Berliner Gau­borstand sowie den Zentralborstand beim Reichswirtschaftsamt bie energijchiten Schritte zu unternehmen, um den Abbau des deutschen Buchdruckgewerbes, dem Verschieben von Maschinen ins Ausland und die damit verbundene dauernde Schädigung des Gewerbes und der deutschen Volkswirtschaft zu unter binden."

Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäsche­arbeiter Deutschlands .

Wahlhandlungen und Abstimmungen unter Mitbenutzung der Material, das ich in Barmen, einem franzöfifchen Journalisten Die Firma C. u. A. Brennintmeyer, Königstr. 33, gleiden Wählerlisten ist zulässig". Beschloffen wurde noch, daß übergeben habe, stand im Zusammenhang mit der Regelung der hat aus Anlaß des Streiks in der Damenmaßschneiderei sechs die Wahlvorsteher die Verpflichtung haben sollen, die ihnen über- Flüchtlingsfrage", sondern:" Das Material, das ich in Barmen Aenderinnen nicht wieder eingestellt, trotzdem bei den Verhanda mittelten Stimmzettel öffentlich aufzulegen. einem französischen Journalisten übergeben habe, war bereits in lungen aus Anlaß des Abschlusses des Streifs die Arbeitgeber sich Der Bergischen Boltsstimme" und in der Freiheit" veröffentlicht verpflichtet haben, Maßregelungen nicht vorzunehmen. und mußte der Regierung befannt jein."

Deutsche Nationalversammlung

162. Sigung, Donnerstag, den 15.

pril.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Gesebes

aber Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit.

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Gewerkschaftliches.

Alle Versuche, die Firma Brenninkmeyer dazu zu bewegen, die Arbeiterinnen wieder einzustellen, find fehlgeschlagen. Der Schlichtungsausschuß ist angerufen. Bis dahin ist die Firma gesperrt. Wir ersuchen unsere Kolleginnen, in dieser Firma keinerlei Arbeit anzunehmen! Die Ortsverwaltung.

Der Streit der Mavierarbeiter. Die Berliner Klavierarbeiter, die sich nun bereits seit zwölf

Wochen, und teilweise sogar noch länger, im Streit befinden, hatten sich gestern nachmittag in Aliems Festfälen fast vollständig versammelt, um den Bericht der Verhandlungsfommission ent­nunmehr Vereinbarungen zustande gekommen, die auf folgender

gegenzunehmen, den Dorn erstattete.

Basis beruhen:

Wie er mitteilte, find

Abg. Wermuth( Dnat. Vp.): Die Abschaffung der Militär­Zentrale Verhandlungen in der Schuhindustrie. gerichtsbarkeit gerade im jezigen Augenblick ist unzwe d mäßig, weil noch etwa 10 000 este verliegen. Den bürger- Am Montag, Dienstag und Mittwoch fanden in Frankfurt lichen Gerichten fehlt die nötige Sachfenntnis. am Main zwischen Vertretern der Unternehmer- und Arbeiter­Ag. Sindlen( Soz.): Die Schmierigfeiten bei der Abschaf- organisationen Werhandlungen über Erneuerung des Reichs­fung der Militärgerichtsbarkeit find boch nicht so groß, daß man lohntarifes für die Schuhindustrie statt. Der jetzt bestehende fie deshalb für die schwebenden Progeffe aufrechterhalten sollte. Reichelohntarif läuft am 30. April d. J. ab. Die Verhandlungen Früher war der Militarismus ein Staat im Staate mit feinen waren schon im Wiärz vorgesehen, mußten aber infolge des Rapp­eigenen Gefeßen, Gerichten und Ehrengerichten. Jezt muß die Putsches verschoben werden. militärische Sonbergerichtsbarkeit beseitigt werden. Gbenso muß Unter dem Eindruck des ingwischen auf dem Häutemarkt ein­Als Teuerungszulage und Durchschnittslöhne aber auch das Militärstrafgesetzbuch verschwinden. Die Not- getretenen weissturzes, der zu einer Baniſtimmung in den follen folgende Säbe gezahlt werden: Vom Tage der Wiederauf wendigkeit für ein gewisses Disziplinarstrafrecht der Borgesetzten Streisen der Schuhindustrie führte, gestalteten sich die Berhand- follen folgende Säße gezahlt werden: Vom Lage der Wiederauf­ist natürlich vorhanden, aber es muß auf ganz geringe Bergehen lungen äußerst schwierig. Die Arbeiterorganisationen hatten in name ab: für Facharbeiter 6 M., Silfsarbeiter 4,60 M., Fach bes Untergebenen beschränkt werden. Eine Anzahl von Uneben- Nidjicht auf die gerabe in legter Beit eingetretenen erhöhten arbeiterinnen 4,20 M., Hilfsarbeiterinnen 3,20 2. pro Stunde, genannten Säbe, von 17-18 Jahren 2,50 M., von 16-17 heilen müssen aus dem Gefeß ausgemerzt werden. Deshalb be- Teuerungen einen Mindesstundenlohn von M. 6,50 für die erfte Jugendliche von 18-20 Jahren 20 Pf. weniger als die vor­antrage ich Verweisung an den Ausschuß.( Beifall bei den Soz.) Ortslohntlasse gefordert. Die Gegenvorschläge der Unternehmer Jahre 2,25 27., unter 16 Jahre nach freier Vereinbarung. Für Jahre 2,25 17., unter 16 Jahre nach freier Vereinbarung. Für Abg. Graf zu Dohna( D. Vp.): Warum wird dieses Geses boten einen Stundenlohn von 4 Mart. Nach langen mühevollen die Beit vom 1. Januar d. J. bis zum Tage der Arbeitsaufnahme Verhandlungen, bei welchen es sehr oft den Anschein gewann, wird folgende Teuerungszulage nachgezahlt: Facharbeitern, Silfe­wie jo biele andere übers Knie gebrochen? Es hätte deit bis zur als ob die ganzen Verhandlungen scheitern sollte, tam schließlich arbeitern über 20 Jahre und Facharbeiterinnen 50 Pf., Silfs­allgemeinen Justizreform. Wir sind schon deshalb gegen Gefek, weil wir fein Bertranen zum Justizminister haben.( Bei- cie Berständigung zustande, wonach der Mindest stunden­John ab 1. Mai auf 5 Mart pro Stunde für männliche Arbei- arbeiterinnen und Jugendlichen von 18-20 Jahren 40 f fall rechts, Lachen bei ber Mehrheit.) ter über 21 Jahre für die erste Lohntlasse festgesetzt wurde. Für Lehrlingen und Jugendlichen von 16-18 Jahren 20 Pf. pro Abg. Dr. Fall( Dem.): Der Justizminifter wird brok des die übrigen Ortsklassen beträgt der Stundenlohn für über Stunde, Jugendlichen unter 16 Jahren nach freier Vereinbarung. Mißtrauens der D. Bp. ruhig schlafen können. Wir brauchen ein 21 Jahre alte männliche Arbeiter: in der 2. Orteklasse 94 Broz, Diese Säße gelten für alle Betriebe ohne Ausnahme, einerlei Heer, das im Bolle wurzelt und freigemacht wird von Mißbrauen. in der 3. Ortsklasse 88 Bros., in der 4. Ortsflaffe 82 Broz. und in welchen Durchschnittslohn sie bisher gehabt haben. Die Arbeitszeit soll nach Abschluß der zentralen Ber élög. Seeger( U. Saz.): Das Gesetz entspricht noch lange nicht der 5. Ortsflaffe 75 Prog. des Mindeſtſtundenlosmes der 1. Orts handlungen im Solzgewerbe die dann für die Berliner Holz­unferen Forderungen. Bis zum Zusammentritt des neuen Reichs laffe. tags brauchen toir nicht zu moarten; bei gutem Willen läßt sich industrie festgesetzten sein. Bis dahin gilt die bisher in den auch in furzer Zeit ein gutes Gefes schaffen. Der Ausschuß wirb Betrieben bestehende Arbeitszeit. Wie vom Hauptvorstand des noch viel Arbeit an dem Gesetz leisten müssen. Solzarbeiterverbandes mitgeteilt worden ist, soll aber unter feinen Umständen einer Verlängerung der Arbeitszeit zugestimmt

Reich justizminister Blund: Die Kriminalität in unserer Wehrmacht ist in erfdyredenbem Maße gestiegen, fie verhält sich in Dresden wie 15 zu 1 gegenüber ben Friedensverhältnissen. Wir müssen also baldigst eingreifen.

Abg. Sault( Dual): Wir haben fetvere Bebenten gegen bie Vorlage. Die Militärgerichtsbarkeit hat sich glänzend bewährt; fie muß fortbestehen.

Nach Mtersklassen stuft sich der Lohn in der Weise ab, daß männliche Arbeiter von 18 21 Jahre 80 Prozent, bon 16-18 Jahre 60 Prozent, von 15-60 Jahre 40 Prozent und unter 15 Jahre 25 Prozent des Lohnes der männlichen Rubeiter über 21 Jahre alt in der jeweiligen Ortstlaffe erhalten. Weibliche Arbeiter erhalten 70 Prozent des Lohnes der männlichen Arbei ter. Der Ahlordlohn muß so beatessen sein, daß männliche Ar­beiter 20 Prozent, weibliche Arbeiter 10 Prog über den Mindest lohn verdienen können.

Der Antrag der Arbeitervertreter den Bohn rüdivirkend ab Der Gefeßentwurf geht an einen befonderen us- 1. April in Kraft zu sehen, wurde abgelehnt. Dagegen soll für die Zeit vom 1. April bis 1. Mai auf die bisher erzielten Böhne, fan bon 21 Mitgliedern. soweit dies noch nicht geschehen, ein Leuerungszuschlag 25 Prozent bezahlt werden.

bon

Die Arbeitszeit beträgt pro Woche, wie bisher 47 Stun­den. Die Arbeitervertreter hatten eine Beringerung auf 45 Stun­Berlängerung auf den beantragt, die Unternehmer eine 48 Stunden.

werden.

In der Ferienfrage mucbe vereinbart, daß Ferien lauk dem Reichstarif für das deutsche Holzgewerbe gewährt werden Arbeitsunterbrechung angerechnet werden. Die Unternehmer follen. Der Streit darf bei der Bumeffung der Ferien nicht als haben aber vorgeschlagen, in Anbetracht der langen Streifdauer die Ferien durch eine Gelbentschädigung abzugelten. In der Frage der forbarbeit wurde vereinbart, daß Arbeiten, die sich dazu eignen, in Afford ausgeführt werden dürfen, wenn die notwendigen Sicherungen und Garantien für eine ordnungsgemäße Affordarbeit gegeben find. Die Prüfung follen bom Arbeitgeber in Gemeinschaft mit dem Arbeiteraus. diefer Vorbedingungen und die Festsetzung der Affordpreise In schuß bato. einer Affordkommission borgenommen werden.

Das Gefek zur Renderung der Saumweinftener, wonach biese 12 Mart für die Flasche und für Fruchtfchaumwein 8 Mart betragen foll, tirb in allen drei Lesungen angenommen. Ein Antrag des Ausschusses für Wohnungspolitik, ber ein­Beitliche Maßnahmen aur Regelung der Brobuftion, ber Be schaffung und Bewirtschaftung von Bauftoffen fordert, wird an Streitfällen entscheidet die Schlichtungsfommission. Ebenso ein Ausschußantrag auf Borlegung eines genommen. Gefeßes über die Baatoftenausgleichsbeträge.

Es folgt bie aweite Befung des Gefebentwurfs über die Prüfung von Bildstreifen für Lichspiele.

Abg. Gnbe( Dem.): Die Abneigung gegen das Mino grünbet fich hauptsächlich auf die Filmreklame, bie in der Tat zu vielen Bebenten Anlaß gibt. Allerdings beftehen auch fonft Auswife bes Filmwveens. Die Strafen follen fich weniger gegen die Film­industrie als gegen gewiffenlose Rinobefiber richten.

Abg. Frau Weber( Bente): Für die Sozialisierung ist das Sino noch nicht reif, beshalb müssen wir die Reform auf dem Wege der Gefekgebung bersuchen.

Abg. Frau Mende( D. Bp.): Wir erhoffen von dem Gefek, daß es die Darbietungen des Films berbeffert. Abg. Krüger( Soz.): Gin Filmverbot darf nur ben 3wed haben, das Bolt vom Schmutz und den Brutalitäten zu befreien, niemals darf ein Filmwerk durch die Zensur aus politischen, fozialen, religiösen oder Weltanschauungsgrünben verboten wer den. Wir werden, fo fchwer es uns auch wird, für das Gesetz eintreten und uns auch nicht durch den Drud einschüchtern laffen, ben gewisse Filmgeitschriften auf das Parlament auszuüben versuchen.( Beifall bei den Goz.)

Das Lohnabkommen soll bis zum 28. Mai d. J. gelten, alle übrigen Bunfte für die Dauer des Tarifablommens, das für die Klavierindustrie gefchaffen wird.

In der Frage des Mitbestimmungsrechts waren die rbeitgeberbertreter nicht im geringften entgegenkommend. Sie lehnten es ftrifte ab, über das Betriebsrätegese hinaus ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen.

Die Ferien betragen, wie bisher für alle Arbeiter und Arbeiterinnen ohne Unterschieb des Alters und der Beschäfti­gungsbauer 7 Arbeitstage unter Fortzahlung bes bollen Lohnes. Auch hier wurden die Verbesserungsanträge der Arbeitnehmer und die Verschlechterungsanträge der Arbeitgeber abgelehnt. Der nun erneut abgeschloffene Reichslohntarif für die ge­famte Schuhindustrie gerfällt in einen Manteltarifvertrag und einen Bufabvertrag, der bie festgefehten Böhne enthält. Während Wegen dieser Frage wird nun der Kampf noch weitergeführt. ber Manteltarifvertrag auf die Dauer von 2 Jahren abgefchloffen wurde, kann der Bujatvertrag, der die Söhne regelt, bon Monat Während sich gegen die anderen Bunfte fein einziger der Dis au Monat gekündigt werden. Das lettere bedeutet einen großen fusionsredner erklärte, forderten beinabe sämtliche Redner die Fortschritt und machte es den Arbeitervertretern möglich, den Löh- Streifenden auf, einem Antrage der Verbandlungskommission nen, wie sie schließlich durch die Verhandlungen festgesetzt wurzu folgen, die Frage des Mitbestimmungsrechts erst noch einem den, die aber bei der gegenwärtigen Zeuerung als unzureichend Schiedsgericht zu unterbreiten und im Streit folange zu ver­bezeichnet werden müssen, zuzustimmen. Bleibt die gegenwärtige harren, bis der Schiedsspruch gefällt ist. Diesem Antrage stimmte Teuerung bestehen, oder was wahrscheinlich ist, wird die Lebens- die Bersammlung auch gegen wenigen Stimmen zu. haltung noch weiter verteuert, dann werden die Arbeiterorganisa­tionen dafür sorgen, daß der Bohntarif nach 4 Wochen gekündigt und neue Berhandlungen stattfinden.

Generalversammlung der Buchdrucker.

Gegen die Maschinenschieber.

Die Stimmung der Streifenden, deren Zahl rund 2700 be­borzügliche. Wesentlich hat dazu beigetragen, daß so gut wie trägt, ist trop der langen Dauer des Kampfes immer noch eine gar feine Streifbrecher vorhanden sind.

Verschärfte Lage im Gastwirtsgewerbe. Die Möglichkeit, auf frieblichem Wege die vollständig unan Frau Aug. von Gierke( Dnat.): Der Film in seiner heutigen Gestalt wirkt der fittlichen Wiedergeburt unseres Boffes entgegen. In der am Mittwoch stattgefundenen Generalversammlung fänglichen Böhne den heutigen Beitberhältniffen anzupaffen, ist Das Geset läßt biele von uns aufgestellte Wünsche unerfüllt. Abg. Düwell( U. Goz.): Der vorliegende Gefeßentwurf macht der Berliner Buchdrucker und Schriftgießer gab der Gauborsigende durch die brüste Ablehnung der Arbeitgeber- Organisationen voll Abg. Düwell( U. Soz.): Der vorliegende Gefeßentwurf macht Massini den Situationsbericht. Wegen der Bezahlung der ständig gescheitert. Mit allen Mitteln versuchen die Unternehmer Teine gründliche Arbeit. Wir sind Gegner jeder Benfur, erkennen Generalftreiftage bemühe sich die Regierung darum, daß die bie berechtigten Forderungen auf den Rimmermehrstag hinaus­Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als aber an, daß gegen die Auswüchse im Film ingen etoas geschehen Streiftage borschußweise an die Arbeitnehmer gezahlt werden. zuschieben. muß. Die Filmfabrikanten nügen die gegenwärtige Demorali Die Bezahlung der Tage nach dem Generalstreif, an denen die suchten sie den Kampf zu erzwingen. Anoers tann man ein sation des Volkes aus und verschlimmern noch die Verwilderung. Budbruder nicht arbeiten fonnten, wurde von den Prinzipalen Schreiben des Hotelbefiberbereine nicht auffaffen, nach dem die § 1 wird angenommen. Es wird dazu beschlossen, daß abgelehnt, und das Schiedsgericht hat diesem Standpuntt zuge Beauftragten der Gehilfen- Organisation auch für weitere Ver­auch die für das Ausland bestimmten Filme unter das Gesetz fimmt. Die Angelegenheit geht weiter zum Tarifamt. Der handlungen nicht anerkannt werden. Auch die gastwirtschaftlichen fallen. Die Bestimmung, daß die Zulassung bersagt werden foll. Redner teilte weiter mit, daß am 10. Mai Tarifausschußverhand Angestellten erheben Anspruch auf Anerkennung ihrer Organisa wenn durch den Film die Neligion oder religiöjen Einrichtungen lungen beginnen, bei denen u. a. über Teuerungszulagen und tionen, denen fie die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Forderun herabgewürdigt werden, wird auf Antrag Arnstadt ( Dnat.) da die Ferienfrage verhandelt werden soll. gen übertragen haben. hin geändert, daß alle Bildstreifen verboten sind, die das religiöse In der Diskussion. wandte sich Genoffe Lampe gegen bie Bier große öffentliche Versammlungen, die Freitag nacht Valutaspekulationen mit Buchdruckereien. Ms Folge des General im Café Stern, Café Corso, Lehrervereinshaus und in der Schau­Empfinden verleben. Nach§ 3. bedürfen Bildstreifen, zu deren Vorführung Jugend- streites sei die Politisierung der Gewerkschaften zu begrüßen. bühne( früher Sofjäger) stattfinden, werden zur jebigen Situation liche unter 18 Jahren zugelassen werden sollen, besonderer Ju- Nur die geschlossene Arbeiterschaft kann die adt Forderungen Stellung nehmen und entsprechende Beschlüsse fassen. laffung. Ein Antrag eines Teiles der Demokraten fordert hier durchsetzen. Berdammte Pflicht und Schuldigkeit der Buchdruder für die Arbeiter feinen Pfennig! die Festsetzung des 17. Lebensjahres entsprechend der Regierungs - fei es, bei fünftigen Kämpfen ihre Arbeitskraft dem Proletariat 36 Prozent Dividende- borlage. zur Verfügung zu stellen. Als der zweite Diskussionsredner Wegen einer 50prozentigen Bohnerhöhung waren die in der Frau Bies(. Goz.) erklärt fich gegen jebe Ben- Thomas( S. B. D.) das Bort erhielt, fetten derart Zwischen­Die und Entrüftungsrufe ein, daß die Versammlung auf zehn Minu Sehmaschinenfabrik Typograph beschäftigten Arbeiter am sur und auch gegen die Festlegung einer Altersgrenze. Filmindustrie muß sozialisiert und kommunalisiert, ten unterbrochen werden mußte. Der Grund der Unrulye war, gangenen Montag bei der Direktion vorstellig geworden. In An­darf aber nicht unter Benfur gestellt werden, denn die Zenfur wird daß derselbe Thomas das Wort erhielt, der die Nieber- betracht des in der Fabrik gezahlten Stundenlohnes von 4,20 M., tartätsdung der Demonftranten am 13. Januar in einer Ge- für Affordarbeiter 4,80 M., fann die Forderung nicht als zu hoch boch nur in politischem Sinne ausgenutzt werden. 25g. Krüger( Soz.): Die Selbstzenfur ist die schärffte Benfur, neralversammlung der Buchdruder gutgeheißen hatte. Nachdem bezeichnet werden. Die Diretion lehnte es ab, in Verbandlungen die es gibt. Ob die Sozialisierung der Filmindustrie möglich wieder Ruhe eingetreten war, führte Thomas aus, daß er sich mit der Arbeiterschaft einzutreten. Die Arbeiterschaft des Be ist oder nicht, ist noch nicht gewiß, und die Nationalversammlung den Ausführungen Lampes anschließe. Die Ausführungen triebes beschloß dadauf hin, solange Affordarbeit zu verweigern, fann sich damit noch nicht befaffen, das wird Aufgabe des Reichs- über seine Berson in der Metollarbeiter Beitung" seien Ber - bis die Direktion zu Verhandlungen bereit fei. Am Mittwoch ließ die Dicektion durch eine Bekanntmachung den Arbeitern mit­tages fein. Beim Kommunalisierungsgesetz ist übrigens auch die leumdungen. Alsdann fand die Aufstellung der Kandidaten zur Dele teilen, daß der Betrieb am Donnerstag gefdloffen werde. Die Kommunalisierung der Kinos ins Aurge gefaßt.

ber­

§ 3 bleibt unverändert, die Ltersgrenze bleibt gierterwahl zum Verbandslag sbatt. Zu den von den Bezirken Arbeitnehmer tönnten sich als entlassen betrachten und ab Mon­also 18 Jahre. Der Rest des Gefebes wird unter blehnung aufgestellten Listen wurden noch eine größere Anzahl von Standi- tag, den 19. d. M. ständen die Papiere zur Verfügung. Die eines unabhängigen Antrages auf Borlegung eines Gefebent daten namhaft gemacht. Die Versammlung beschloß gegen wenige jenigen Arbeiter und Arbeiterinnen, die bereit feien, die Arbeit wurfs über die Sozialisierung der Bildstreifenherstellung und Stimmen, daß jämtliche Vorschläge auf die Kandidatenlifte für die im Atlord wieder aufzunehmen, wurden ersucht, dies brieflich über Sie Befugnis der Gemeinden aur Stommunalisierung der Urwahl gefekt werden sollten. Die Reihenfolge der Standidaten der Geschäftsleitung mitzuteilen. Wenn genügend Meldungen