Eine Mordtat der Zeitfreiwilligen

Das Kameradengericht entscheidetur Ueberlegung gar keine Zeit war.

damit heraus, es hätte sich alles so sekundenschnell vollzogen, daß

Während der Kapptage haben sich allerorts die Zeitfrei­willigen durch besondere Roheitsatte hervorgelan. Auch in Berlin   haben sie eine ganze Anzahl Verbrechen verübt. Na­türlich findet sich nur in den wenigsten Fällen ein Gericht, das bereit ist, die Schandtaten zu fühnen. Und wenn schon eine Gerichtsverhandlung nicht zu umgehen ist, dann liegt Die Untersuchung und der Urteilsspruch in den Händen der Militärgerichtsbarkeit und wir erleben dann immer das für den Stand unserer Rechtspflege so wundersame Schauspiel, daß die militärischen Verbrecher formal gerechtfertigt aus dem gegen sie angestrengten Verfahren hervorgehen.

Arch der Prozeß, der am Montag vor dem Gericht der Reinswehrbrigade 3 gegen den Zeitfreiwilligen Paul Schütz   stattfand, zeigte wiederum, wie notwendig die Be­feitigung der Militärjustiz geworden ist. Diese ist ganz ein­fach nicht in der Lage, die einfachsten Rechtsgrundsätze durch zuführen. Der Angeklagte, ein Regierungsbau­meister, war während der Kapptage Führer einer Zeit­freiwilligenfompagnie in Groß- Lichterfelde  , die ihr Quartier in der Kadettenanstalt aufgeschlagen hatte. Dort wurde nachts ein Geistestranter als angeblicher Schwerver. brecher eingeliefert und dieser unglüdliche Mann wurde von jenen Helden, die sich anmaßten, für Ruhe und Ordnung" zu sorgen, in der bestialischsten Weise mißhandelt und schließlich durch den Angeklagten totgeschossen. Die Tatum­stände ergaben ohne weiteres einen vollendeten Mord. Trogdem lautete die Anflage nur auf Tot  Ich lag, der Täter blieb auf freiem Fuße und vor Gericht fonnten seine Mitverschworenen, die sich teilweise sogar mit schuldig an dem Verbrechen gemacht hatten, als Ent. lastungszeugen auftreten.

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Daß sich die Militär justiz überhaupt mit diesem Fall be­schäftigte, ist ein glatter Rechtsbruch. Denn Schütz gehörte als Zeitfreiwilliger nicht zur Wehrmacht, sein Ver brechen kann daher nur durch ein 3ivilgericht gefühnt werden. Will der Justizminister noch länger zusehen, daß in Deutschland   Verbrecher, wenn sie sich zufällig eine Uniform anziehen und Offizier find, ihrem rechtmäßigen Rich­ter entzogen werden? Darauf gibt es nach dem Gesetz be­fanntlich Zuchthausstrafe!

Der Prozeßbericht, den wir weiter unten veröffentlichen, enthüllt ein abscheuliches Bild menschlicher Roheit und Vers tommenheit. Die Beweisaufnahme hat ganz einwandfrei er­geben, daß der Geistestrante ermordet worden ist. Trotzdem wagte der Anklagevertreter gegen den verruchten Burschen eine Gefängnisstrafe von sage und schreibe einem Jahr zu beantragen. Man bedenie: für einen Mord ein Jahr Gefängnis, während in Bonn   zwei jugend­liche Arbeiter zu je 2 Jahren Gefängnis verurteilt wurden, weil sie das Denkmal irgend eines Hohenzollern mit roter Farbe bepinselt hatten.

Als erste 3eugin wurde die Frau des Ermordeten vernom. men. Sie befundete, daß ihr Mann infolge eines Berufsun falls, den er als Lokomotivführer erlitten hatte, geistestrant war. Er befam des öfteren epileptische Anfälle, und war dann unzurechnungsfähig. Const aber war er ein herzensguter, ruhiger Mann. Er war sehr patriotisch gesinnt und lebte in der Wahn­vorstellung, daß Deutschland   den Krieg nur verloren hätte, weil

er selbst nicht mit dabei gewesen sei. Am 24. März ist er in ihrer Abwesenheit in einem Anfall von geistiger Umnachtung auf sein Fahrro gestiegen, nachdem er vorher zu seinem Kinde in militäri­her Haltung die Meldung gemacht hatte, daß er jegt in den Schügengraben ziehe. In diesem Zustand ist er dann nach der Radettenanstalt Groß- Lichterfelde   gefahren. Die Zeugin gibt dann weiter an, daß ihr Mann

förperlich sehr schwach gewesen ist

und daß er besonders im linken Arm gar teine Gewalt hatte, da derselbe aus gerentt war. Unter Tränen erklärt die Zengin, daß fie feſt davon überzeugt ſei, daß ihr Mann das unschuldige Auch der Zeuge R a be, der Pfleger bes ermordeten Weigelt war, befundet, daß Weigelt ein schwächlicher Mensch ge wesen sei.

Opfer gemeiner Mörder geworden sei.

Hierauf folgt die Bernehmung der an der Sache beteiligten Zeit­freiwilligen. Es sind dies Herr Sauptmann Beech, Leutnant Michlert, Leutnant Ha a sleben, Rittmeister Remy, Leut­nant Janson. Hauptmann Beech befundet, er sei an dem Tage wachhabender Offizier gewesen, und hätte die erste Bernehmung des Arrestanten führen wollen. Bereits auf dem Sof hätte sich dieser seiner Abführung widersetzt und hätte die begleitenden Wachmannschaften zu Boden geworfen.(??) Beech habe

Um unser Ziel,

die Verwirklichung des sozialistischen   Gedankens, zu erreichen und damit die Herrschaft des Kapi­talismus in Politik und Wirtschaft zu brechen, ist es nötig, das Proletariat durch eingehende Aufklärung für den Klassenkampf zu schulen. In ständiger Arbeit die Massen für den Sozialismus zu erziehen und sie zu Mitkämpfern heranzubilden, das ist die Aufgabe der " Freiheit". Deshalb muß jeder Parteigenosse nicht nur die Freiheit". lesen und neue Leser werben, sondern auch durch den

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Beitritt zur Verlagsgenossenschaft, Freiheit und Zeichnung von Anteilscheinen

die Mittel zur Erfüllung unserer großen Auf­gabe liefern.

einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Der Berteidiger, Rechtsanwalt Johanny, plaidierte auf Freisprechung, da ber Angeklagte in schwerer Zeit sich hervorragende Berdienste für den Schutz der Großberliner Bevölkerung erworben habe.

Nach einhalbstündiger Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende, daß es für die Entscheidung des Gerichts von auss Schlaggebender Bedeutung ist, in welcher Stellung sich der Ers offene im Augenblia ber Abgabe des Schusses befunden habe. Es müßten deshalb über diese Frage zwei Sachverständige gehört werden. Die Verhandlung wurde aus diesem Grunde vore läufig vertagt.

Mordprozeß Schumann

Die gestrige Verhandlung wurde zunächst ausgefüllt mit dem Anhören der Sachverständigen. Universitätsprofessor Dr. Lieps mann, Professor Dr. Straßmann, Dr. Stocrmer gaben in eingehens der Weise ihr Gutachten ab.

Liepmann tonnte zu einer endgültigen Klärung über das Wesen und den Charakter Schumanns nicht tommen, dazu sei die Zeit der Beobachtung zu furz gewesen.

Straßmann hält den Angeklagten für teinen normalen Mens schen, aber von Geistestrankheit tönne teine Rede sein. Das Vors liegen des§ 51 müsse er verneinen.

fängen epileptischen Charafters. Stoermer hält Schumann für einen Degenerierten mit Ans

Aehnlich äußert sich auch der Sachverständige Liepmann. Den Geschworenen werben 41 Fragen vorgelegt, umfassend 7 wegen Morbes, wegen versuchten Mordes, 2 wegen Brandstiftung

11. a.

Sierauf begannen die Plaidoyers des Staatsanwalts, dem Die Zahl der den Geschworenen vorzulegenden Fragen nach mil­Rechtsanwalt Dr. Frey in längeren Ausführungen enigegnete. dernden Umständen vermehrte sich auf 61.

Das Urteil

Die Geschworenen erklärten den Angeklagten schuldig in 6 Fällen, der Mordbrennerei in einem Fall, des Notzuchtverfus in 4 Fällen, des Mordversuchs in einem Falle, des schweren Dieba Stahls in einem Fall, des einfachen Diebstahls in 3 Fällen, der Unterschlagung in 2 Fällen.

lächelnb entgegen und erklärte, nichts mehr zu sagen zu haben. Der Angeflagte nahm den Spruch der Geschworenen falts Das Gericht erkannte wegen der 6 Fälle des Merbes auf Todess strafe für jeden einzelnen Fall,

wegen der Morbbrennerei auf Lebenslängliches Zuchthaus, in den übrigen Schuldfällen sind die einzelnen Strafen auf 15 Jahre Zuchthaus zusammengezogen. Im übrigen wurde auf Freisprechung erkannt. Außerdem wurde gegen den Angeklagten dauernder Ehrverlust ausgesprochen.

Der Angeflagte ließ sich ruhig abführen. Die Schwurgerichica tagung, war hiermit beendet.

Wo sind die Waffenlager? Reichswehrminister Geßler und General v. Geedt habent auf der Konferenz in Spaa   versichert, die Regierung wisse nicht,

auf welche Weise die Bevölkerung in den Besitz der Waffen ne

langt sei. Anscheinend sei dies bei dem überstürzten Rückzug im Herbst 1918 geschehen. In diesen Auslassungen lag eine grobe

genau, wo die versteckten Waffen lagern, es fann ihnen vor allent auch nicht entgangen sein, daß die Waffenschiebungen seit Mo­naten von Reichswehrstellen planmäßig betrieben werden. u 11

3rreführung der Deffentlichkeit. Denn Geßler und v. Seedt wissen

Das Urteil wurde noch nicht gesprochen, weil das Gericht vorerst noch ein paar Sachverständige vernehmen will. Wir verlangen, daß das ganze Verfahren dem Militärgericht entzogen wird und vor ein ordentliches Gericht kommt. Die Anklage muß auf alle an dem Verbrechen beteiligten Per­Jonen ausgedehnt werden. Vor allem gehören auch die Burschen vor das Gericht, die den Ermordeten in unmensch der Partei, auch Mitglieder der Berlags- hätten, Auskunft barüber, wer folgende Waffen auf das Gut des

licher Weise gemißhandelt haben.

Der Verhandlungsbericht

Vor dem Militärgericht der Reichswehrbrigade 3 stand am Letzten Montag ber Regierungsbaumeister Paul Schuß unter der Antlage der vorläglichen Tötung. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Am Abend des 24. März wurde der geistestrante Lokomotiv­führer Weigelt aus der Alvenslebenerstr. 11a in der Haupt­Labettenanstalt Groß- Lichterfelde   von Angehörigen des Zeitfrei­willigen- Schußregiments Groß- Berlin nach schweren förperlichen Mihhandlungen erschossen.

Parteigenossen, benutzt den heutigen Zahl­abend, sorgt dafür, daß alle Mitglieder

genossenschaft werden.

dem Arrestanten, der gleichfalls am Boden lag, mit einem Gummifnüppel übers Gesicht geschlagen, um ihn kampfunfähig" zu machen. Da er sich weigerte, seinen Namen zu nennen, ließ er den Weigelt dann zum Kompagnieführer bringen.

Der Zeuge Reichswehrsoldat Detlefsen, hat den Arrestanten mit einigen anderen zu den Angeklagten heraufgeführt. Er gibt an, daß Weigelt gesagt hat:

Bester Herr Offizier, lassen Sie mich doch leben, ich bin geistestrant. Der Angeklagte bestreitet, diese Worte gehört zu haben. Leut nant Miehlert und Leutnant Hansleben bestätigen die Aussagen des Angeklagten Hansleben gibt an, daß er auf Weigelt während des Ringens mit Miehlert geschossen habe, um ihn, tampfunfähig"

Der Angeflagte Schüz gab folgende Darstellung über den Vor­gang: Nach dem Kapp- Butsch hatte das Schußregiment Groß- Berlin den Auftrag erhalten, bei der Herstellung der Ruhe und Ordnung mitzuwirken. Der Angeklagte war Rom  pagnieführer einer aus 150 Herren bestehenden Truppe, die hauptsächlich aus ehemaligen Offizieren zusammen gejezt war. Am Abend des 24. März wurde ihm Weigelt zur Bernehmung überbracht. Dauptmann Beech, ber Hub: biejer mit bezitatéter, R. Den tiden getroffen. Jedoch hätte

rer der Patrouille, gab in seiner Meldung an, daß der Arrestant am Eingang zur Kadettenanstalt ergriffen worden set. als er gewaltsam in die Anstalt eindringen wollte. Da er sich dann leiner Verhaftung widerseite, sei er von Hauptmann Bee ve zeits auf dem Sof mit einem bem Arrestanten gehörenden

Gummifnüppel niedergeschlagen worden.

Da fich der Arrestant weigerte, Auskunft über seine Person zu geben und auch eine sehr bedrohliche Saltung einnahm, habe er ihn mehrmals darauf auf­mertsam gemacht, daß er unter Kriegsrecht stehe und beim ersten Fluchtversuch erschossen werden würde. Er habe ihn dann ins Nebenzimmer bringen lassen, da dieses Zimmer teinen beson­deren Ausgang hatte. Weigelt widersetzte sich abermals, indem er mit turzem Rud die Begleitmannschaften, die ihn an den Sän­den gefesselt hatten, zu Boden warf. Von den noch im Zimmer anwesenden Herren hätte der Leutnant Miehlert dem Arrestanten den Weg versperrt. Bei dieser Gelegenheit gab Leut­nant Sansleben in der Richtung der Tür Feuer, um den Arrestanten fampfunfähig zu machen. Durch den Schuß, der den Arrestanten in den Rüden traf, sei dessen Kampffraft aber noch erhöht worden. Er habe den Leutnant Miehlert an der Gurgel gepact, fodaß dessen Leben bedroht war. Mit der linken Hand habe der Arrestant dann versucht, den Revolver des Angeklagten, den er vorher abgelegt hatte, zu fassen, jedoch sei der Angeklagte Sem Arrestanten zuvorgekommen und er habe dann, um die Kampfunfähigkeit des Arrestanten herbeizuführen, über den Leut­nant Miehlert hinweg zwei Schüsse auf ihn abgegeben. Der An­getlagte betonte, daß es sich nach seiner Auffassung um einen

Schwerverbrecher handelte, der den Offizieren nach dem Leben trachtete.

Er sei deshalb verpflichtet gewesen, die Kampfunfähigkeit des ,, Verbrechers" herbeizuführen, um das Leben der ihm unterstellten Offiziere zu schützen. Er sei dazu um so mehr verpflichtet gewesen, als wenige Tage vorher durch die schlappe haltung des Kommandeurs des Schöneberger Rathauses seaszehn Offiziere von der Masse ermordet worden seien.( Eine Lüge! Die Redat­tion.) Er betonte ferner, daß er in einer ähnlichen Situation genau wieber so handeln würde.

Der Borsigende stellte feft, daß in dem 3immer zitta 8 bis 10 bewaffnete Herren anwesend waren und fragte den Angeklagten, ob denn in dieser Situation teine andere Möglichkeit bestand, den Arrestanten, der doch nur ein armer Geistestranter gewesen sei, tampfunfähig zu machen. Der Angeklagte redet sich

Vorsitzenden, warum er denn geschossen hätte und nicht die im Zimmer anwesenden acht Herren aufgefordert hätte, dem Miehlert zu helfen, weis der Zeuge nicht zu beantworten.

Der Zeuge Oberkriminalwachtmeister Bort in amtlicher Eigenschaft den Tatbestand a pitto extenja zu den Beteiligten, behauptet er mit aller Entschiedenheit, bab der Erschoffene die Schüsse nicht in stehender Haltung empfangen haben kann. Die Schüsse seien von oben durch die Schädelberfe eingedrungen und am Halswirbel herausgekommen. Auch die Blut­spriser, die in der Höhe von 40 bis 70 Bentimeter an der Wand festgestellt wurden, sind für ihn als langjährigen Praktiker der Beweis, daß Weigelt in halbliegender Stellung beim Empfang der Schülje gewesen sein muß. Auch sei es nach seinen Feststellungen unmöglich, daß Weigelt sich start gewehrt haben könne, da er

bereits völlig zusammengehauen

war. Unter anderen ist Weigelt mit einem Stuhl berartig miß handelt worden, daß der Stuhl vollständig zertrümmert war. Weiter befundet der Zeuge, daß es in den fraglichen Tagen in Groß- Lichterfelde   völlig ruhig gewesen sei, so daß die Polizei feinerlei Veranlassung zum Einschreiten gefunden habe. Auf Be fragen des Vorfizenden erklärte der Zeuge, daß er nicht wisse, warum die Zeitfreiwilligen die Haupttadettenanstalt besetzt hatten. Der Anklagevertreter" bemerkt zu den Aeußerungen des 3eu gen Bort, daß das ja teine Zeugenaussagen seien, sondern ein Sachverständigen- Gutachten.

Der Zeuge Brüchert ist Wärter in der Kadettenanstalt Lichterfelde  . Er hat gesehen, daß Weigelt zur Vernehmung zum Angeklagten Leutnant Schüz heraufgetragen wurde. Er sei bes reits sehr mishandelt worden, so daß er nicht mehr in der Lage war, selbst zu gehen. Er habe das als eine große Rohheit empfun den. Nach den Aussagen dieses Zeugen ist es unmöglich, daß Wei­gelt im Zimmer des Angeklagten Schüß eine Kampfstellung" ein: genommen haben kann.

Kriminaloberwachtmeister Friedrich ist Vorsitzender vom Kriegerverein, deren eifriges langjähriges Mitglied der Ermor dete war. Auch er bekundet, daß Weigelt ein ruhiger, sehr patrio­tisch gesinnter Mensch war.

Nach Schluß der Beweisaufnahme fammt der Anklagevertreter nach einem furzen Plaidoyer zu dem Schluß, daß der Totschlags­paragraph 212 des Militärftrafgesetzbuches Anwendung finden müsse. Dem Angeklagten feien jedoch in Anbetracht der schwierigen Situation, in der er sich befunden haben, mildernbe um= stände zuzubilligen; er beantrage daher den Angeklagten mit

eine gegenrevolutionäre Silistruppe zu aller Belten, also nur ſparialiſtiſche Elemente" Waffen verſtedt

Vielleicht geben uns Geßler und Seedt, die es in Spaa so ob

Amtmannes in Wiesenburg   verschoben hat:

Ein leichtes und ein schweres M.- 6.,

1405 Su G. M. K.- Munition,

19 M.- G.- Gurte,

54 Sandgranaten,

3 Leuchtpistolen,

30 Stüd Leuchtfugeln.

Diese Waffen und die Munitionsmengen wurden vorige Woche in ber Scheune des Gutshofes unter dem Stroh persteift gefunden. Auf den anderen Gütern in der Umgebung Wiesenburns lagern noch mehr Waffen. Fernerhin steht fest, daß vor einiger 3eit etwa 1000 Gewehre nach Wiesenburg   gebracht worden Gendarm und Ortsvorsteher lehnen es ab, bei verdächtigen Ber Sonen Hausfuchungen vorzunehmen. So tönnen sich die G: gen revolutionäre bei voller Straffreiheit ihre Waffenlager anleger. Die Arbeiter aber werden, wenn sie sich des gleichen Vergehens schuldig machen, mit Zuchthaus bestraft.

Die Umbildung der Sicherheitspolizei

Minister Severing hat einem Pressevertreter eine Erklärung darüber gegeben, wie die Entmilitarisierung der Sicherheitspolizei durchgeführt werden soll. Die Umformung soll für Preußen jefort beginnen. Es ist nicht beabsichtigt, die bisherigen Mannschaften

nommen, da uns die Entente ja zugestanden hat, diese um 70 000 Mann zu erhöhen. Die Bewaffnung der Polizei wird fünftighin aus Säbel und Pistole bestehen, daneben soll icber britte Mann einen Karabiner erhalten. Die Großkampis waffen, über die die Sicherheitspolizei bisher verfügte--­Minenwerfer, Flammens Geschütze, Tants, Flugzeuge, Die mit sollen restlos abgegeben werden. werfer Range ber militärischen Rangordnung gleichlaufenden bezeichnungen und Abzeichen sollen forifallen und statt deljen Amtsbezeichnungen in der Art der alten Polizei an iore Stelle treten. Die bisherigen Aufstellungsstäbe werden fünftig Abteilungen der Oberpräsidenten bzw. der Polizeipräsidenten. Auch die sogenannten technischen Hundertschaften sollen aufgei und in andere Hundertschaften eingegliedert werden. Eine ends gültige Regelung der Angelegenheit ist freilich erst dann mögli wenn die Auffassung der Entente befannt geworden ist. Die Entwaffnungsnoten, die an Deutschland   gerichtet worden sind, haben ein völlig flares Bild von den Absichten der Entente nicht ergeben und auch in Spaa   ift die Frage der Sicherheitspolizes nur ganz allgemein gestreift worden.

Die Teschener Frage. Der Oberste Rat hat sich über die Te­Schener Frage dahingehend geeinigt, wegen der Rücksicht auf die Schwierigkeiten, denen bas Plebiszit begegnet, die Boijchef­terfonferenz mit dem Mandate zu bettauen, die Grenz­linie zwischen der Tschecho- Slowakei und Bolen im Teichenes und Zipfer Gebiete zu bestimmen. Die Botschafterkonferenz wurde aufgefordert, zu biefem 3wede beibe beteiligten Parteien anju hören und die Frage in möglichst fürzester Zeit zu lösen. Die Ent schließung wurde der polnischen und der tschecho- slowakischen- gierung mitgeteilt, welche fich verpflichteten, sich dem Beschlune der Mächte loyal zu unterwerfen.

Der Rüdtransport bentscher Ariegsgefangener, geht, wie bie P. P. N. erfahren, nach der Meldung des deutschen Vertreters in Mostau, regelmäßig vor fich. Die Sowjetbehörden zeigen bei der Durchführung des Gefangenenaustausches in jeder Hinsicht Cnt­gegentommen.

Heute, Mittwoch: Zahlabend in Groß- Berlin