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biefen trieb. Er glaubte, von diesem unsicheren und schlüpfrigen| Trockenschleifen allgemein verboten werde. Die Arbeiter konnten strafe von drei Monaten, während der Bertheidiger, Rechtsanwalt Stande aus die Angelruthe weiter ins Wasser bringen zu können, vorläufig noch nicht darein willigen, weil beim Trockenschleifen die Berndt, bat, demfelben mildernde Umstände zuzubilligen und ihm gerieth aber ins Wauken und glitt in die Spree hinab. Bevor man Arbeit viel schneller von statten geht und erst durch Erfahrung feft- mit einem Dentzettel in Form eines Verweises davon kommen zu ihm Hilfe bringen fonnte, war er untergegangen und blieb ver- gestellt werden muß, wie viel Prozent Lohnaufschlag das Naß- laffen. Der Gerichtshof hielt mit Rücksicht auf die Gemeingefähr schwunden, sodaß die in der Nähe anternden Schiffer ihn nicht schleifen der Schwerter bedingt. Dagegen wurde die allgemeine lichkeit, welche in der Handlungsweise des Angeklagten liege, doch retten konnten. Erst gegen 5 Uhr fanden sie den Kleinen als Leiche Einführung von Schutzböcken und anderer Schutzvorrichtungen allent- eine energische Strafe am Plaze und erkannte auf eine Gefängniß­halben befürwortet und fast einstimmig angenommen. Die Schuß ftrafe von 6 Wochen. Zengen gesucht. Die Personen, welche in der Nacht vom böcke, welche beim Zerspringen der Schleifsteine dem Arbeiter Schuh 20. auf den 21. April( 8. Osterfeiertag) der Polizeiaffäre beigewohnt bieten, find Der Rechtsanwalt und Notar Paelegrimm zu Neu- Ruppin haben, die sich vor dem Hause Annenstraße 22( Polizeiwache) ab- eingeführt, wofür der Schleifer pro Woche 25 Pf. Mietbe bezahlen wandte, im Wege der Privatklage zur Verantwortung gezogen und vom bei den Firmen J. A. Henckels obligatorisch ist wegen beleidigender Ausdrücke, die er in einem Schriftsage an= gespielt hat, werden gebeten, sich bei Erwin Weykopf, Mezzerstr. 24, muß. Da ein solcher Bock bis 700 m. toftet, sollen fünftighin die hiesigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 50 m. verurtheilt worden. zu melden. Dampf und Wasserkraft- Vermiether verpflichtet werden, dieselben Gestern wurde die Sache in der Berufungsinstanz verhandelt. Der Theater. Im Deutschen Theater, welches am Sonntag einzuführen und den Schleifern gegen Wiethe zu überlassen. Ob Brunnenbaumeister Blasendorf glaubte an den Beklagten Ansprüche den 15. August wieder eröffnet wird, finden an den drei ersten schon Schutzböcke schon vor 70 Jahren im Gebrauch waren, ist die zu haben und wollte ihn wegen eines Theils von Prozeßkosten regreß­Tagen folgende Vorstellungen statt: Sonntag Abend: Einfame allgemeine Einführung, namentlich des verbesserten Schutzbockes, pflichtig machen. Menschen", Montag:" Die versunkene Glocke", Dienstag: Die bisher an dem großen Kostenpunkte gescheitert. Daß diefelben sehr mit einer schriftlichen Anfrage bei dem Kläger , wie dieser Er beauftragte den Rechtsanwalt Morris Weber".- Hente veranstaltet Herr Direktor Röppen im start sein müssen, dürfte schon aus dem Umftande hervor sich zu Walhalla Theater( früher Parodie- Theater) am Morigplatz gehen, daß einzelne Steine bis zu viertausend Kilo wiegen Baelegrimm erwiderte, daß er seit 15 Jahren feine Praxis dem erwähnten Anspruche stelle. Rechtsanwalt eine Wohlthätigkeits- Vorstellung zum besten der Ueberschwemmten. und daher beim Auseinanderspringen, was durch Natur­Zur Aufführung gelangt in der bisherigen vorzüglichen Besetzung fehler und durch fehlerhafte Verbindung mit der Achse entstehen thun habe, verfüge denn doch über ein höheres Maß von Intelligenz ausübe, aber die ländliche Bevölkerung, mit der er vorwiegend zu Der Wilderer", Drama in 5 Atten von Fr. Gerstäder. tann, eine ungeheure Kraft entwickeln. Daß das Schleifen und auch als Herr Blasendorf , dessen Ansprüche geradezu frivol feien. Diese on der Direktion des Passage: Panoptikums wird uns mit das Naßschleifen zu dem allergesundheitsgefährlichsten Gewerbe ge- Ausdrucksweise hielt das Schöffengericht für beleidigend. Der Ver getheilt, daß es ihr im letzten Moment gelungen sei, die Sahara Truppe hört, dürfte nachstehende Statistik beweisen. Der Tafelmefferschleifer- treter des Beklagten, Rechtsanwalt Holländer, focht das erste Urtheil wenigstens für einige Tage noch an Berlin zu fesseln. verein des Kreises Solingen hat nämlich in seiner legten Sigung an, weil dem Beklagten nicht der Schutz des§ 193 Str.-G.-B. zu eine statistische Aufnahme veröffentlicht, wonach festgestellt ist, daß gebilligt worden sei, der Gerichtshof folgte aber den Ausführungen Aus den Nachbarorten. in 60 Schleifereien 849 Personen mit Tafelmesserschleifen beschäftigt des Rechtsanwalts Morris, welcher den Kläger Blasendorf vertrat, Reinickendorf . Sonntag, den 15. August, veranstalten die ſind. Hiervon find 595 Meister, 81 Gesellen und 142 Lehr- und bestätigte das erste Urtheil, da der Beklagte in seinem Schrift­Parteigenossen von Reinickendorf in Böttcher's Seepark, Martstr. 1-2, linge. 676 find Mitglieder und nur 31 find nicht Mitglieder faze über das Maß des Erlaubten hinausgegangen fei. ein großes Sommerfest, bestehend in Konzert, Gesang, Kasperle des Vereins. Mitglied fann nur derjenige werden, wer vollendet bat. Jm Im Alter Theater u. f. w. Wir machen die Genossen ganz besonders darauf das 18. Lebensjahr 14 Ein netter Ordnungshüter. In Aachen wurde, wie wir in aufmerksam, da der etwaige Ueberschuß zu Parteizweden be: bis 18 Jahren standen 142, von 18-30 404, von 30-40 195, von der Frankf. 3tg." lefen, am 11. Auguft der Polizei- Infpettor ftimmt ist. 40-50 Jahren 80, von 50-60 Jahren 22 und von über 60 Jahren ünther wegen Beleidigung des Kaufmanns Görz zu 30 M. Eine neue Andlegung des Begriffes Gehorsamsverweige- nur 6 Personen. Damit die Lehrlingsausbeutung, die früher in Geldstrafe verurtheilt. Am Abend des 15. Oktober vorigen Jahres rung wird der Beit" zufolge aus Spandau gemeldet: Der hoher Blüthe stand, vermieden wird, und noch aus anderen nahe hatte Bünther den Görtz in der Kockerellstraße durch einen Stoß mit Bursche eines höheren Offiziers der dortigen Garnison erhielt von liegenden Gründen, darf jeder selbständige Meister nur einen Lehrling dem Arm vom Trottoir gestoßen, wie Görtz und vier Zeugen des feiner" Guädigen" den Auftrag, ein Packet zur Post zu bringen und und einen Gehilfen oder zwei Gehilfen und keinen Lehrling be- Borfalles angaben: abfichtlich und widerrechtlich. Görk beschwerte da es regnerisches Wetter war, gleichzeitig die Anweisung, zum schäftigen; bei eigenen Söhnen dürfen Ausnahmen gemacht werden. fich wegen des Vorfalles beim Polizeipräsidenten, feine Beschwerde Schuß der Livree einen Regenschirm mitzunehmen. Der Bursche, Gin tüchtiger Gehilfe verdient, wenn Miethe, Schleifstand u. f. w. wurde aber nicht nur abgewiesen, er wurde auch in Antlage­dem jeboch entweder der mitgegebene Schirm zu schäbig war, oder in Abzug fommen, mehr als ein mittelmäßiger Meister. Der Verein, 3ust and verfeßt, weil er, nach Bünther's Angabe, biefen von Trottoir gestoßen habe. Die Straffammer sprach aber als Soldat die Benutzung dieses Schuhmittels nicht passend der zu den festgefügtesten Arbeiterverbindungen Deutschlands ge erschien, bekam bei seiner Rückkehr einen strengen Verweis von seiner rechnet werden muß, feierte am 27. Februar d. 3. sein fünfund. Görtz von dieser Anklage zwar frei, die Staatsanwaltschaft lehnte jedoch die Strafverfolgung Bünther's ab. Görk Gnädigen" und die Mittheilung, daß sein Bergehen als Gehorsams-& wanzigstes Stiftungsfeft. beschritt nun den Weg der Privattlage und erreichte auf diesem Wege verweigerung(!) schwere Ahndung finden werde. Thatsächlich ist dann der Miffethäter nach furzer Zeit von seinem Posten abgelöst die Bestrafung Bünther's und das Recht, den Tenor des den Polizei­inspektor Bünther verurtheilenden Erkenntnisses zu publiziren. In worden. Ob er auch vor das Kriegsgericht gestellt wird, ist noch den Urtheilsgründen ist angeführt, daß Bünther dem Görtz abficht­nicht bekannt. lich und widerrechtlich den Stoß versetzt habe und daß des­halb Bünther verurtheilt werden müsse.

Aus Liebe zu den Hausbesitzern? In der Beit" lesen wir: Der Charlottenburger Magistrat hat beschlossen, das Wohnen von städtischen Beamten außerhalb der Stadt von seiner vorherigen Genehmigung abhängig zu machen. Ein derartiger Beschluß, der nichts anderes bedeutet als einen unerhörten Eingriff in die persön­lichen Angelegenheiten der Beamten, und der sich lediglich als ein Liebesdienst für die Hausbesitzer darstellt, ist auf das schärfste zu verurtheilen.

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Soziale Rechtspflege.

Gerichts- Beitung.

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Bestrafter Denunziant. Wegen falscher Anschuldigung wurde in Mannheim der Schuhmacher Heinrich Feuerstein zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängniß verurtheilt, auch wurden ihm die Ehrenrechte auf 3 Jahre aberkannt. Er hatte die Frau des Agenten Johann Reinert, die seine Bestrafung wegen Unterschlagung herbei­geführt, aus Rache wegen Majestats beleidigung denunzirt. Die Verhandlung ergab die völlige Erlogenheit dieser Anschuldigung. Vermischtes vom Tage.

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Grobe Beleidigung". Herr C. de Fries hatte seinem Kutscher N. gekündigt. Als er ihn danach mit jemandem sprechen Den Bau einer Haveluferbahn zwischen Spandau und fab, trat er hinzu und fragte, was es denn da gäbe. Antwort: Potsdam plant, wie die Spand. Korr." erfährt, der osthavelländische Man wird sich doch ein bischen was erzählen können für seine blanke Kreis. Sie soll im Anschluß an die Straßenbahn von Spandau Mark." De Fries entgegnete wüthend:" Was sind das für Redens von Bichelsdorf aus am rechten Ufer der Havel entlang führen und arten, benehmen Sie sich anständiger." Sein Rutscher: Ich bin elektrisch betrieben werden. anständig; aber nicht anständig ist es, einen Rutscher schon nach Die Wagen der Wannseebahn und des Vorortverkehrs nach 14 Tagen wieder zu entlassen." Des Kutschers plögliche Entlassung Werder sollen, nun auch zu Reklamezwecken ausgenugt werden. Es war die Folge. Vor der Kammer VII des Gewerbegericht hat sich zu diesem Zweck ein besonderes Reklameunternehmen" ge- fab er dann seinen ehemaligen Arbeitgeber wieder. Er hatte ihn bildet, das mit dem nächsten Monat ins Leben treten soll. Die verklagt auf Gewährung einer Lohnentschädigung für acht Tage. Monatspreise für ein Reklameplakat sollen von 30 Pf. bis einer Mark Herr de Fries meinte, des Klägers Entlassung sei berechtigt, da er ihn betragen. grob beleidigt habe. Der Gerichtshof unter Vorsiz des Dr. Gerth fab aber in den angeführten Aeußerungen feine grobe Beleidigung-Ueber die Typhus Epidemie in Beuthen bringt und verurtheilte den Beklagten, dem Kläger 21 M. zu zahlen. die Schles. 3tg." einen ausführlichen Bericht. In den beiden letzten Wegen Ungebühr vor Gericht wurde ein Zeuge aus der Juniwochen sind 43, im Monat Juli schon 125 und in den ersten Kammer VII des Gewerbegerichs direkt nach dem Polizeipräsidium neun Tagen des Monats August 110 Typhusfälle in der Stadi gebracht. Der von einem beklagten Unternehmer vorgeschlagene Beuthen zur amtlichen Kenntniß gelangt, so daß unter Hinzu­Beuge zeigte ein ziemlich läppisches Benehmen, als der Vorsitzende rechnung der von der Bevölkerung verheimlichten Fälle die Zahl Dr. Gerth in durchaus höflicher Weise die üblichen Fragen an ihn der Typhuserkrankungen in Beuthen mit 3000 entschieden nicht zu richtete. Der Vorsitzende ermahnte ihn darauf ruhig, bestimmt zu hoch angenommen ist. Bei einer Bevölkerung von rund 43000 Seelen Donnerstag nachmittags ein in der Berlinerstraße zu Charlottenburg ich laffe mich nicht über die Schnauze fahren." Der Gerichtshof In der Kaiser Wilhelm- Gedächtnißkirche" hat sich am antworten und nicht immer zu lächeln. Nunmehr meinte der Zeuge: ist das ein sehr hoher Prozentsatz. Die Infektionsquelle ist zweifel­Machen Sie einen doch nicht dumm, fragen Sie gleich ordentlich; los in der städtischen Wasserleitung zu suchen. Im Marienburger und Elbinger Kreis sind Ruhrs wohnhaft gewesener Photograph namens Bander vergiftet. Bis jetzt sind vier Todesfälle vors Derfelbe machte mit Hilfe eines Lehrlings in der Kirche photographische verurtheilte den Mann wegen diefer Aeußerung zu 24 Stunden Erkrankungen epidemisch. gekommen.­Aufnahmen, schickte aber alsbald den Lehrling mit einem Auftrage Haft und erklärte die Strafe für sofort vollstreckbar. Die Kölner Stadtverordneten ermächtigten ben Ober fort und nahm, als er allein war, Gift, anscheinend Cyankali . Als bürgermeister einstimmig, aus dem Reservefonds 50 000 m. an die der Lehrling nach furzer Zeit zurückkam, fand er Zander leblos vor. Berliner Zentralfielle für die Ueberschwemmten abzuführen.­Sofort angestellte Wiederbelebungsversuche hatten feinen Erfolg. Als Eugène Marcel Prévost, der fleißige französische Roman­Ein in Dresden verstorbener Rentier Fischer hat dieser Motiv der That wird angegeben, daß Zander im Begriffe gewesen schriftsteller, stand gestern vor der Ferien- Strafkammer hiesigen Land- Stadt eine halbe Million vermacht. war, sich mit einer vermögenden jungen Dame zu verloben, daß sich gerichts I., freilich nicht in Person, sondern nur vertreten durch eins Wie den M. N. N." geschrieben wird, besteht in Jöh aber durch sein Verschulden die Dame veranlaßt sah, von dem Verfeiner Werte, welches von der hiesigen Staatsanwaltschaft als eine lingen, Amtsbezirk Durlach , seit Jahresfrist ein Berein Löbniß zurückzutreten. unzüchtige Schrift" erachtet worden ist. Persönlich an- Schrecklich." Wer in den Verein aufgenommen werden will Von einem Fuchse wurde dem Gutseleven Hertwig aus geflagt war der Schriftsteller Hugo Neumann , Redakteur der muß wenigstens eine Gefängnißstrafe verbüßt Johannisthal das Handgelenk vollständig durchgebissen. H. befand Beitschrift High life, Beitschrift für die vornehme Welt". Er wurde haben. sich auf der Jagd und schickte seinen ihn begleitenden Dachshund in des Vergehens gegen§ 7 des Preßgesetzes und der Verbreitung in--Richtiges Deutsch . Der Frtft. 3." wird geschrieben: einen anscheinend verlassenen Fuchsbau. Wider Erwarten stöberte züchtiger Schriften beschuldigt. Es handelte sich um den Abdruck Ein Frifier und Haarschneidekünstler in Mülhausen i. E. der Hund einen starken Fuchs auf; der Hund hatte sich in dessen einer Prévost'schen Stizze Großmutters Brief". Der Angeklagte brachte auf seinem Geschäftsschilde die Bezeichnung" Coiffeur" Hintertheil festgebiffen und den Räuber so herausgeschleppt. Der bestritt, daß diese Stizze als züchtige Schrift" im Sinne des Gefeßes an, wurde jedoch durch die Polizei genöthigt, die französische Be junge Mann fonnte natürlich von seiner Schußwaffe feinen Gebrauch zu erachten sei und suchte auszuführen, daß Prévost selbst mit seinen zeichnung Coiffeur zu entfernen und sie durch das deutsche" machen, da er fürchten mußte, feinen Hund zu treffen; er sprang Schriften moralische und pädagogische Zwecke verfolge. Der Gerichts- Wort Friseur" zu ersetzen! hinzu, um dem Fuchse die Hundeleine über den Kopf zu werfen und hof war dagegen der Ansicht, daß es immer darauf ankomme, wo,-Einen einſichtsvollen Gemeinderath scheint die Gemeinde R, ihn so zu erdrosseln, dabei biß ihm das Thier dicht an der Hand- an welchem Orte und für welchen deserkreis eine Schrift erscheine im Elsaß zu befigen. Im Sprechfaal des Els." findet sich darüber wurzel das Gelent vollständig durch! H. mußte sofort umkehren und daß es etwas verschiedenes fei, ob man eine solche Schrift im folgendes: Letter Tage saßen einige Gemeinderathsherren in einer und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen; da die Sehnen verlegt sind, ganzen oder ob man einen herausgeriffenen Theil in einer Ueber- Wirthschaft. Nach verschiedenen Gesprächen kam man auch auf so wird leider der Biß eine Lähmung der Hand zur Folge haben. feßung lieft. Wenn Prévost wirklich die behaupteten moralischen die herrschende Unzufriedenheit der Bürger zu reden. Zuletzt nahni Der Fuchs wurde zwar von dem Hunde zur Strecke gebracht, dieser und pädagogischen Zwecke verfolge, so tomme dies hier nicht in einer das Wort und sagte: Alle diejenigen, die schimpfen und selbst aber dabei sehr übel zugerichtet. Frage, denn High life" verfolge teine wissenschaftlichen, pädagogi- fchreien, haben nicht für uns gestimmt; denn diejenigen, die uns fchen, nicht einmal literarische Zwecke, sondern diene lediglich der gewählt haben, die sagen nichts, denn sie schämen fich!"- Kunst und Wissenschaft. Unterhaltung der vornehmen Welt. Der Gerichtshof hat den Brief Wo ist Herr Stänterer? In Wien wird seit einigen Max Halbe 's Schauspiel ,, Mutter Erde" wird im Wiener für eine unzüchtige Schrift erachtet. Der Kenner Prévost'scher Am Donnerstag kamen zwei Zuhörer in Streit, fie schimpften, alles Max Halbe 's Schauspiel ,, Mutter Erde" wird im Wiener der Großmutter an dem Drte, in welchem er veröffentlicht ist, Tagen ein Beleidigungsprozeß Vergani kontra Schönerer verhandelt. Deutschen Volkstheater am 15. September seine erste Aufführung Schriften weiß, daß er, wenn er an die Lektüre derselben heran- sprang von den Sigen, die Verhandlung wurde unterbrochen, und geht, darauf vorbereitet sein muß, dort Sachen zu finden, die der Präsident rief den Wachleuten zu: ,, Entfernen Sie die Kienzl's Evangelimann" hatte bei seiner ersten Auf- das Gebiet des Unzüchtigen berühren. Jeder Leser von Prévost Stänferer!" Da trat einer der Wachleute vor die vorderen Banks führung am Conventgarden- Theater in London nur einen Achtungs: wisse das. Etwas anderes aber sei es, wenn solche Schrift in reihen, blickte suchend umher und rief:" Wo ist Herr Stänkerer?" erfolg. Die Herren van Dyk und Bispham, sowie die Damen Engel Uebersetzung in einem Unterhaltungsblatte erscheine, wo der harmlose Die drei Schriftfeber aus Salzburg , von denen und Schumann- Heint sangen die Hauptrollen. Im Böckliu- Kabinet der National Gallerie ist ein Leser durch den Inhalt der Schrift gewissermaßen überrascht werde. es hieß, fie feien beim Edelweißfuchen auf dem hohen Göll" ver­Der Juhalt von Großmutters Brief" sei geeignet, das Sittlichkeits- unglückt, haben sich wieder eingefunden. Sie waren von einem neues fleineres Bild hinzugekommen, das schon vor einigen Jahren und Schamhaftigkeits- Gefühl zu verlegen, denn die ganze Tendenz Unwetter überrascht worden, und hatten eine Nacht auf dem Ge die Kunstausstellung schmückte. Das Bild verkörpert die friedliche des Schriftstücks gehe auf die Berherrlichung des Ehebruchs einer wänd zubringen müssen.- Stimmung des Waldes durch eine phantastische Frauengestalt mit alten Frau hinaus. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten Abreiß Kalender mit einer täglichen Portion fast starr blickenden Bauberaugen: das Weib reitet, die Hände auf zu 50 M. Geldstrafe und wegen des Preßvergebens der An- Roman oder feinsinniger" Novellen fündigt ein geriffener Vers einandergelegt, auf einem Einhorn langsam und geheimnisvoll durch eine Fichtenwaldung. Das Werk, das neben dem Gefilde der geklagte hatte die betreffende Nummer nicht mit seinem wirklichen, leger an. Seligen" hängt, ist der Gallerie von Frau Wefendond leihweise fondern mit seinem Schriftsteller- Namen verantwortlich gezeichnet- überlassen. Die Kunstwerke der Sammlung haben jetzt eine neue 3 30 m. Geldstrafe. Eine Mahnung, bei der Einverleibung von Briefen in ansprechende Etikettirung erhalten. Im oberen Stockwerk, dessen linte Seite gesperrt ist, schreitet die Neuordnung vorwärts. Sier die öffentlichen Brieffästen mit der nöthigen Sorgfalt zu verfahren, und dort wird durch Entfernung dekorativer Gips- Reliefs, durch ergab eine Berhandlung, welche gestern vor der ersten Ferien­Schließung von Thüren eine größere Wandfläche gewonnen. Auch Strafkammer des Landgerichts I stattfand. An einem Juni- Abende won der Wenen Beit"( Stuttgart , 3.§. 2. Die Berlag) tit foeben bas die oberen Räume bekommen eine neue Stoffbekleidung an ſtelle beobachtete ein Schuhmann einen jungen Menschen, der sich in auf­ber verblaßten Tapeten. Um das Auge zu beleben, sind hier jedoch fälligerweise an dem an der Ecke der Leipziger und Charlottenstraße andere Farbentöne gewählt als unten; man hat sich für einen ge- angebrachten Briefkasten zu schaffen machte. Als der Beamte sich streiften olivgrünen und hellen Stoff entschieden. In einem der davon überzeugt hatte, daß der Verdächtige Briefe aus dem Kasten hervorzog, schritt er zu dessen Sistirung. Es war der Lehrling Soziale Prasie, Zentralblatt für Sozialpolitit", enthält in threr neuesten oberen Säle werden die Werke des Auslandes vereinigt. Lorenz Friedrich, dem einige Briefe abgenommen wurden und welcher einräumte, schon wiederholt in ähnlicher Weise Briefkästen beraubt zu haben. Es wurde Anklage Aus Solingen wird uns geschrieben: Unter Mitwirkung von aus§ 133 Str. G.-B. gegen Friedrich erhoben. Es wird danach fachverständigen Arbeitern und Arbeitgebern ist eine Regierungs- derjenige mit einer Gefängnißstrafe von nicht unter 3 Monaten be verordnung zu stande gekommen, die demnächst veröffentlicht straft, welcher Schriftstücke, die sich in amtlichem Gewahrsam be­werden wird. Es handelt sich nämlich um Arbeiterschutz finden, bei Seite schafft. Als ein amtliches Gewahrsam wird ein Borrichtungen in den hiesigen Schleifereien, öffentlicher Briefkasten angesehen. Der Angeklagte gab an, daß er deren Einrichtungen in sanitärer Beziehung häufig viel zu wünschen die Erfahrung gemacht habe, daß manche Personen die Briefe übrig lassen. In einer Zusammenkunft am 11. August, an der ein nur so oberflächlich in den Kasten stecken, daß sie noch einer Ecke vor dem beweglichen Drahtgitter, welches Regierungsrath, der mit den einschlägigen Verhältnissen sehr mit der Deffnung angebracht ist, hervorragen. vertraut ist, theilnahm, wurde das gänzliche Verbot des innerhalb Trockenschleifens einer längeren Diskussion unterworfen. Die habe ferner bemerkt, daß sich dergleichen Briefe leicht wieder heraus­Schwertschleifer, die kaum dreißig Jahre alt werden, find ziehen lassen und diese Nachlässigkeit des Publikums habe er sich zu bekanntlich die Schlachtopfer des mörderischen Trockenschleifens. nutzen gemacht. Es sei ihm nur um die Briefmarken zu thun ge­Der Mehrere Waffenfabrikanten zeigten sich einem Berbot nicht abs wesen, für deren Erlös er sich Näschereien taufen wolle. geneigt und versprachen sofort 10 pet. Lohnaufschlag, wenn das Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängniß­Verantwortlicher Redakteur: August Jacobeh in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin .

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Eingelaufene Druckschriften.

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an Ereien Stunden, Jülustrirte Romanbibliothek für das arbeitende Bolt

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( Berlin , Verlag der Buchhandlung Vorwärts) Preis pro Seft 10 Pf. enthält in Nr. 32 und 38 Der Kampf um die Echolle von Elise Orzesto( Fortsegung). Schlechter Tausch. Ein Held( Eine Geschichte aus Slavonten). Dies und Jenes( Feuilletoniftische und fulturhistorische Stizzen). Wig und Scherz. 46. Heft des 15. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Unsere Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen. Von A. Bebel. Einiges über das indische Problem. Von Eduard Bernstein . Kleine Briefe. Revue der Revuen. Literarische Rundschau. Notizen: Ueber den törper­lichen Berfall des Proletariats. Feuilleton: Nansen's Polar- Erpedition. Von R. Bommelt.( Schluß.)

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Nr. 46 folgenden leitenden Auffaz: Waffersnoth und Staatshilfe. Außerdem folgende Betträge: Rooperative Arbeiterverpflegung bei den Weltausstellungs­Arbeiten in Paris . Refrutirung der Universitäten und des Verwaltungss beamtenthums in Preußen. Programme der holländischen Sozialliberalen. Unentgeltliche Verabreichung von Diphtherie Seilferum in Nordhausen . Gemeinde- Apotheke für Belbert. Städtische Beihilfe für Ferien- Kolonien in Gera . Kinderarbeit. Bolts- Vorstellungen im Pachtvertrag für das Stadt­theater in Bosen. Kommunaleinrichtungen im Kreise Hörde. Der Verlauf des ungarischen Erntestreits. Bon Handelskammer- Sekretär Dr. E. R. J. Krejcst. Feldarbeiter- Bewegung in Italien . Streit der Rohlen- Bergleute in Thüringen . Freie Hebammenwahl für Arme. Armenziffer in Hamburg . Pauperismus in England in den letzten 60 Jahren. Amtliche Nachrichten städtischer Armenverwaltungen. Ausführung des preußischen Arbeiter­wohnungs- Gefeßes. Wohnungsnoth in Leipzig . Sommerpflege von Schul­tindern in Dänemark und Ungarn . Statistische Bureaus im Landesverein preußischer Boltsschullehrer. Die Sozialdemokratie und die wirthschaftliches Berhältnisse in Jtalien. Bon Prof. G. Galvioli.

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Wetter Prognose für Sonnabend, den 14. August 1897. Warm, mit zunehmender Bewöltung und mäßigen südwestlichen Winden; teine oder unerhebliche Niederschläge.

Druck und Verlag von May Bading in Berlin .