Beamtenschutz und Beamten­

maßregelung

Auch sozialistische Minister sind nicht dagegen gefeit, schweres Unrecht mit ihrem Namen zu decken und wider Willen zu schützen. Vor kurzem brachte der Vorwärts" einen Artikel: Mißhandeltes Recht?" Darin wurde dargestellt, daß gegen den Präsidenten des Statistischen Landesamts, Dr. Saenger, von dem Obmann des Beamtenausschusses schwere Beschuldigungen frimineller Art er­hoben worden waren. Gegen Dr. Saenger war aber keine Anklage erhoben, da er angeblich in der Boruntersuchung einen Meineid geleistet haben soll. Der betreffende Obmann hielt seine Be­schuldigungen aufrecht und fügte den Vorwurf des Melheides hina. Nun wurde gegen den Obmann nicht etwa eine Beleidi­gungstlage angestrengt, sondern der damalige Minister des Innern, Heine, ließ ein Disziplinarvcrfahren gegen ihn er­öffnen, das seine Versehung in ein anderes Amt aussprach. Aus Beamtenfreisen ging dem Vorwärts" noch eine weitere Zuschrift in dieser Angelegenheit zu, die u. a. folgende, charakteristischen Säge enthielt:

Die Klagesache hat sich auch vor meinen Augen entwidelt. Der gemaßregelte Obmann beschuldigte[ 3t. eine ganze Reihe von Mitgliedern und Beamten aufs Schwerste. Er ist natürlich daraufhin peinlich gewogen und fachlich voll­gewichtig befunden worden. Seine Behauptungen haben danach einen unerschütterlichen Grund er halten. Alle Klagen und Antlagen persiegten aber bei den zuständigen Dienststellen und scheinen jetzt in der Oeffentlichkeit durchzubrechen.

"

Für die Beamtenschaft ist der verdächtige Meineids"-Präst­dent eine starte Zumutung. Der Beamtenausschuß unternimmt aber troß Aufforderung nichts zur Ehrenrettung der Beamten. Deshalb habe ich vor etwa Monatsfrist den Herrn Minister Severing gebeten, dem Herrn Präsidenten meine Personalsachen aus der Hand zu nehmen und dem Beamtenausschuß jede Ein­mischung in meine persönlichen Angelegenheiten zu verbieten. Nun zwingt mich auch die gleichgültige Aufnahme der Ver­öffentlichungen zum Schritt in die Deffentlichkeit, zur Anzeige betreffend meine Selbstreinigung."

Der Vorwärts" schloß den Artikel mit dem Wunsche, daß Auf­tlärung erfolgen möge, denn im neuen Deutschland darf von einem mißhandelten Recht teine Rede sein".

Dieser pathetische Erguß wurde aber bald durch eine Berichti­gung gedämpft, die der Minister Severing höchst eigenhändig dem Vorwärts" sandte. Darin hieß es u. a., daß sämtliche Be schwerdepunkte durch eine erhebliche Zahl meist eidlicher Aus­jagen eingehend geklärt worden seien, daß sie aber im wesent­lichen einer Nachprüfung nicht standhielten. Er, der Minister, habe aber angeordnet, daß der Beamte wieder seinen alten Posten

antrete.

Mit dieser gütigen Erledigung sind die Beamten des Statisti­schen Landesamtes aber noch nicht zufrieden, und so erhielt der Vorwärts" eine neue Zuschrift von ihnen, die er jedoch nicht aufnahm, der wir nun aber Raum geben wollen, weil wir näm­lich dafür sorgen wollen, daß das mißhandelte Recht vor aller Deffentlichkeit bekannt wird.

Die vom Vorwärts" abgelehnte Zuschrift lautet:

Zum Artitel Mißhandeltes Recht?" in Nr. 409 bitte ich ergebenst unter Bezugnahme auf§ 11 des Breßgesetzes vom 7. 5. 74 um Aufnahme folgender Berichtigung in Ihrem ge­schätzten Blatte:

,, Als Vertreter des Obmanns, als Vertrauensmann der S. P. D. und als vereidigter Entlastungszeuge in dieser An­gelegenheit erachte ich es im Interesse der Angestellten des Amtes für meine Pflicht, der Wahrheit die Ehre zu geben:

1. Es trifft nicht zu, daß eine gesetzliche Untersuchung, die auf Grund der Strafprozeßordnung vorzunehmen war, stattgefunden hat. Unser Obmann hat triminell strafbare Amisvergehen des Präsidenten Dr. Saenger und Genossen pflichtmäßig dem Herrn Minister Heine und der Staatsanwaltschaft I in Form von Straf anzeigen zwecks Strafverfolgung gemeldet( v. 3. 4. 19 u. 5. 7. 19) und eine Resolution von 400 Angestellten, in welcher die Ent lassung dieser Beschuldigten wegen ihrer Straftaten gefordert wurde, vorgelegt. Anstatt gegen die Angeflagten gemäß den Strafgesehen einzuschreiten, hat der Herr Minister Seine unter Verlegung der Mußvorschriften der §§ 167 und 191 R.St. G.B. und§ 3 des Disziplinargesezes von 1852 gegen unsern Obmann ein durchaus unzu­lässiges Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Entfernung aus seinem Amte eingeleitet. Dieses Vorgehen war vor der rechtsträftigen Erledigung der von ihm erstatteten Strafanzeigen gefeglich verboten. Da die Strafanzeigen heute noch nicht erledigt sind, ist unserem Obmann bitteres Unrecht geschehen.

Von den beschuldigten Beamten hat es teiner gewagt, Be­leidigungsklagen gegen den Obmann anzustrengen, obschon diefer schriftlich und mündlich die Klage herausforderte, um den Wahr­heitsbeweis führen zu können.

Die erhobenen Vorwürfe, daß der Obmann leichtfertig und un­wahrhaftig sei und maßlos übertreibe, sind unberechtigt. Die beiden richterlichen Beamten( Amtsrichter Dr. B. und Assessor D.), welche das Disziplinarverfahren und die Zeugenvernehmung durchführten, haben ihm dienstlich versichert, daß seine Angaben und Behauptungen tatsächlich als er weislich wahr

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Todesanzeige.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Kollege, der Rohrleger

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Swinemünder Straße 124, am 31. Auguft geftorben ist. Ehre feinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 4. b. Mts., nachmittags 2 Uhr, von der Leichenhalle des Zions- Kirch hofes in Nordend aus statt. Rege Beteiligung erwartet

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Am Donnerstag früh verstarb unsere Genoffin Maria Farmuth Ehre Ihrem Andenken! Die Beerdigung fabet Sonnabend,

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4. Sentember, nachmit tags 4Uhr, aufdem neuen Michaeliskirchhof, Ma­riendorfer Weg, Gotthard­Dunkelstraße statt.

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Der Borstand.

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festgestellt worden find. Das Frei- Schwören ist|

Saenger und Genossen" tläglich mißlungen. Sämtliche ver­nommenen unparteiischen 3eugen haben die Richtigkeit der tatsächlichen Behauptungen unseres Obmanns zweifelsfrei be­stätigt und eidlich gestützt. Auf Grund dieser richterlichen Feststellungen hat er unterm 5. 7. 19 eine umfangreiche Meineids­Strafanzeige erstattet. In dem Artikel des Herrn Ministers wer­den die in der Hauptsache bereits erwiesenen Meineide aber mit feinem Wort erwähnt. Hier liegt der Schwerpunkt der Angelegenheit!

Konfrontierung mit Dr. Saenger diesen im Amte öffentlich d Auch habe ich damals sofort nach meiner Vernehmung und Meineids bezichtigt und gegen mich ein geriatliches Borgeht verlangt. Als er seltsamer Weise schwieg, habe ich mich beim Herrn Minister Heine selbst des Meineids bezichtigt und zweimal bringend eine Untersuchung verlangt. Vergeblich!

Schließlich bemerte ich noch, daß der Beamtenbeirat der S. P. D. den Herrn Minister Heine überführt hat, daß der Dezernent in dieser Sache, Herr Geheimrat Hermes, unwahrhaftig gewesen sei und Urkunden und Beweisanträge beiseite geschafft habe. Herr Hermes ist deshalb sofort beurlaubt und dann knall und Fall aus dem Ministerium entlassen worden.

2. Der weitere Beweis für die Misyandlung des Rechts zu Ungunsten unseres Obmanns ergibt sich aus§ 14 der Verordnung vom 23. 12. 18 und aus Artikel 118 der Reichsverfassung. Hier nach ist es bei Strafe verboten, die Mitglieder des Angestellten Ausschusses wegen ihrer amtlichen Tätigkeit überhaupt zu maß­regeln. Das Disziplinarverfahren war also bei Strafe verboten. Diese Entscheidung hat auch der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin unterm 6. 8. 19 getroffen. Herr Minister Heine wurde laut Be­schluß in eine Geldstrafe von 100 Mart genommen.

Die angeführten Gründe für die Einstellung des Disziplinars verfahrens und für die trozdem erfolgte Bestrafung mit einer Ordnungsstrafe sind gleichfalls unzulässig. Das Oberverwaltungs­gericht( Bd. XXVI G. 417 u. 425) jagt hierzu folgendes: in alle der Einstellung ist das Verfahren endgül­tig abgeschlossen und es darf dann feinerlei Bes trafung mehr erfolgen. Ein Dienstvergeben liegt in diesem Falle nicht vor oder dem Angeschul­bigten fonnte ein solches nicht nachgewiesen werden. Glaubt der Minister an eine Schuld, so mußte das Verfahren durchgeführt und ein Ur­teil gefällt werden.

Unser Obmann ist aus allen diesen Gründen völlig unschuldig bestraft und gemaßregelt worden!

Endlich mußte er verfassungsgemäß vor Verhängung der Ord­nungsstrafe gehört werden, um sich verantworten zu können. Das ist nicht geschehen! Das Strafdekret dürfte hiernach als rechtsunwirksam aufzuheben sein.

3. Die Rüdversetzung ist inzwischen erfolgt, mußte am Ende auch erfolgen, denn eine Doppelbestrafung bzw. Maßregelung ist von fich aus formalen Rechtsgründen unhaltbar. Auch tonnten die materiellen Gründe hierfür offensichtlich nicht weiter aufrecht erhalten werden.

Ich bin überzeugt, daß die neuerdings durch den Herrn Mi­nister Severing angeordnete Nachprüfung dieser Angelegenheiten die unbedingte Richtigkeit meiner vorstehenden Berichtigung er­geben wird.

Soweit die Zuschrift. Der Herr Minister Severing wird dadurch wohl belehrt sein, daß man Moral und Recht anders schützen muß als sich nur durch seine vortragenden Räte belehren zu lassen.

Groß- Berlin

Die Sedanfeier

Die Deutschnationalen, die sich trotz aller trüben Erfahrungen nach dem Weltkrieg immer noch mit dem Revanchegedanken hers umtragen und diesen Gedanten auf alle Art zu nähren versuchen, ließen es sich natürlich nicht nehmen, auch die fünfzigjährige Wiederkehr der Schlacht bet Sedan zu feiern. Im Gegensatz zu früher war diesmal diese Feier ein rein privates Vergnügen, denn die Behörden mußten selbstverständlich Abstand davon nehmen, ihre Beamten und Angestellten durch Freigabe des Arbeitstages zum Feiern zu zwingen. Auch den Schulen blieb es infolge eines besonderen Erlasses des preußischen Kultusministers untersagt, sich offiziell an der Feier zu beteiligen. Inwieweit dies Verbot durch reaktionäre Schulmänner übertreten oder umgangen ist, tönnen wir bis jetzt noch nicht feststellen.

Bon einer Beteiligung an der Feier war aus den angeführten Gründen in der Deffentlichkeit nichts zu sehen; nur einige schwarz­weiß- rote Fahnen wagten es, sich über dem Häusermeer der Groß­stadt zu zeigen, so u. a. auch auf dem Verwaltungsgebäude der Berliner Maschinenbau A.-G. Schwarzkopff, Chausseestr. 23.

Selbst in Potsdam , wo der alte preußische Geist immer noch die tollsten Sprünge sich erlaubt, war die Beteiligung nur schwach, trotzdem man mindestens ein Dugend leibhaftige Generale als Protettoren aufmarschieren ließ, wodurch allein schon sich die Ver­anstaltung als eine fonterrevolutionäre erwies. Da das die Arbeiterschaft Potsdams auch erkannt hatte, veranstalteten sie schnell eine Gegendemonstration, die im Gegensatz zu dem fleinen Säuflein der Patrioten" einen überwältigenden Eindruck

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machte. Mindestens 10 000 Männer und Frauen hatten fich zu bleset Demonstration eingefunden, alle mit dem heißen Wunsch in Herzen Nie wieder Krieg!" 3ur festgelegten Zeit tamen aus allen Straßen die Arbeiter nach dem Bassinplatz geströmit, die größeren Fabriten meist geschlossen, die Arbeiterschaft der dustrie- Werte Golm sogar mit Mufittapelle. Nach dem einleiten den Gesang, Die Internationale ", durch den Arbeiter- Männer gesangverein wurde von Rednern aller drei politischen Parteien auf die Bedeutung des Sedantages für die Arbeiterklasse hinges wiesen. Wie erst durch diesen Tag das alte kleine Preußen dem ahnsinnigen Imperialismus verfallen war und wie die weitere htmlung der grausige Weltkrieg und der Versailler Frieden var. e Redner warnten davor, sich vor die alte chauvinistische Karre spannen zu lassen und forderten unter dem Beifall de enge die Verbrüderung des gesamten internatio naien Proletariats. Auch ein Redner der Jugend forderte die Anwesenden auf, doch ihrer zu gedenken, denn die Jugend i es, die bei allen Kriegen am meisten bluten mußte. Hierauf ordnete sich die Menge zu einem gewaltigen Zug, der mindestens 10 000 Personen zählte, d zog demonstrativ durch die Haupt straßen Potsdams, um sich am alten Markt nach kurzer Ansprage aufzulösen. Vielleicht haben die Reaktionäre aller Schattierungen jezt erkannt, daß selbst in Potsdam ihr Weizen nicht mehr so üppig blüht, denn selbst die Bürger waren der Parole Fahnen heraus so gut wie garnicht nachgekommen und das festlich sein sollende Straßenbild hatte kein Mensch, nicht mal der Himmel, verschöner, Nur einige Hakenkreuzjünglinge taten das ihrige, indem sie die stration aufforderten, in Fezen gerissen hatten. Die Arbeiterschaft Plakate an den Anschlagsäulen, welche die Arbeiter zur Demon hat gezeigt, daß sie nicht gewillt ist, nationalistischen Treibern Gehör zu schenten, sondern einig in der Parole: Nie wieder Krieg!

Bezirksverband Berlin- Brandenburg rat in der Schicklerstraße 5/6 statt. Die Tagesordnung lautet: Die Heute abend 6 Uhr findet die Zentral- Vorstandssizung mit Attions Erledigung der Anträge bezüglich der Presse. Die Geschäftsleitung

Arbeiter- Bildungsschule U. S. P. D.

Die noch nicht verkauften Karten zu den Proletarischen Feter stunden zum Eountag, den 5. September sind sofort in unserem Büro Schicklerstr. 5/6 zurückzugeben.

Die Dbleute der Distrikte 6, 7, 8, 9, Lichtenberg und die Drie von Niederbarnim - Oft können am Montag, den 6. September die Karten zu den nächsten Proletarischen Feierstunden, die am 3. D tober stattfinden, abholen.

Die Jugendweihen in Groß- Berlin finden am Sonntag, ben 12., 19., 26. September im Großen Schauspielhause statt. Ga farten à 2 M. zu allen drei Feiern sind noch in unserem Büro und in der Buchhandlung Freiheit zu haben. Anmeldungen für Kinder

werden nicht mehr angenommen.

Die Freie Turnerschaft Lichtenberg- Friedrichsfelde vera

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ftaltet am Sonntag, den 5. September, 3 Uhr, einen Straßenstaffel lauf Quer durch Lichtenberg" über 8 km. Frankfurter Allee am Schwarzen Abler." Der Lauf geht haupt sächlich durch die Gürtel, Martt, Lintftraße, Friedrichsfelde und Frankfurter Allee . Vorher, 23 Uhr, Schülerftaffellauf, 25 Bäufer à 100 m aum gleichen Ziel. Die sportfreudige Arbeiterschaft wird gebeten, nicht ins Lichtenberger Stadion zu gehen, wo die bürgerlichen Sportler ein Feft veranstalten, sondern zu dem Straßenstaffella der Arbeitersportler. Nachdem findet in Friedrichsfe, Trestow allee, ein Fußballwettspiel Lichtenberg I- Germania( Weißenfee) ftatt Marienfelde . Auf dem hiesigen Gemeindesportplatz findet am Sonntag, den 5. September, ein Sportfest der Nordgruppe des 4. Bezirts vom Arbeiterturnerbund staff. Guter Sport wird ge boten, u. a. auch Fußballwettspiel Schöneberg- Wilmersdorf. An fang 2 Uhr, Eintritt 1 M.

Voraussichtliches Wetter für Berlin und Umgebung am Sonnabend. Ziemlich fühl, meist bewölft, mit leichten Regenfällen, bet mäßigen westlichen Winden.

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