Frage nüchterner, praktischer Erwägungen". Dann rückte aber der beleidigung eine Tragweite gegeben, die früher niemand geahnt oder| drücklich festgelegt ist, wie in der Rheinprovinz , Frankfurt a. M., neugewählte Freiherr v. Hertling ins Gefecht und verfocht gar gewollt hätte. Anhalt, Baden , Württemberg , Elsaß- Lothringen , Hamburg , Hessen die alte firchlich- manchesterliche Richtung:„ Wenn es sogar erwiesen Es war charakteristisch, daß die Redner aller Parteien die Un- und auf dem platten Lande in Mecklenburg , ist hier und da durch wäre, daß eine solche Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeiter in würdigkeit und Unhaltbarkeit der jetzt bestehenden Zustände an die Rechtsprechung ein Züchtigungsrecht eingeführt. Das Bürgerden gewerblichen Betrieben überall die erwünschten Folgen hätte, wenn erkannten. Selbst der Nationalliberale Dr. Friedberg gestand liche Gesetzbuch beseitigt das zwar von 1900 an, ändert aber es erwiesen wäre, daß alle industriellen Betriebe sich diese Verkürzung ein, daß über die Handhabung der betreffenden strafrechtlichen nichts wesentliches, weil das Gesinde troß der Prügel den der Arbeitszeit ohne Schädigung gefallen lassen könnten, so würde Bestimmungen durch die Staatsanwaltschaft allerdings in unserer Dienst nicht verlassen darf. Es ist eine weitere auss für mich dennoch die große Frage übrig bleiben, ob für die all- Bevölkerung lebhafte Klagen bestehen. Es kann dem aufmerksnahmerechtliche Bestimmung in den meisten Gesinde= Drdgemeine Staatsgefeßgebung, die die Interessen aller samen Beobachter nicht entgehen, daß vielfach Majestäts- nungen, daß Strafen gegenüber dem Gesinde deswegen erkannt Stände gleichmäßig zu berücksichtigen hat, ein Eingehen auf den beleidigungen, die geradezu auf Quisquilien beruhen, vor das werden können, weil es seine privatrechtlichen Verpflichtungen nicht fozialdemokratischen Antrag zweckmäßig wäre." Allerdings trat Forum der Gerichte gezogen werden, Allerdings trat Forum der Gerichte gezogen werden, und ich glaube, daß erfüllt habe der Herrschaft gegenüber. Umgekehrt besteht ein Recht, Herr v. Hertling wenigstens für das freiefte Koalitionsrecht der eine eventuelle Reform nach dieser Richtung hin sehr zweck- die Herrschaft deshalb zu bestrafen, weil sie ihre privatrechtlichen Arbeiter ein und er hatte den ersten Antrag Hiße mitunterschrieben, mäßig und wünschenswerth für unsere gesammte Strafrechtspflege Verpflichtungen dem Gesinde gegenüber nicht erfüllt habe, nicht. der unter Berufung auf die kaiserlichen Februar- Erlasse dahin ging: sein würde. Auch ich möchte mich dafür erflären, daß bei Einleitung Besonders ausnahmerechtlich ist ferner, daß Gesinde Dienstbücher die verbündeten Regierungen zu ersuchen, thunlichst bald dem der Majestätsbeleidigungs- Prozesse die vorherige Genehmigung einer geführt werden müssen, und daß da Führungsattefte allerlei Art Reichstage einen Gesetzentwurf zum Zwecke der Beschränkung der höheren Instanz als maßgebend erachtet wird." hineinkommen dürfen. Arbeitszeit der Arbeiter( über 16 Jahre) in Fabriten auf Nur die Konservativen die Freikonservativen schwiegen Weiter wäre zu erwähnen, daß die Kündigungspflichten nicht höchstens drei und sechzig Stunden wöchentlich vorhielten die bestehenden Zustände für erträglich, höchstens die gleich sind, daß die Kündigungsgründe mannigfaltig der Herrschaft zulegen. Nothwendigkeit vorheriger Genehmigung zur Erhebung von Anklagen gegeben sind, daß dem Gesinde aber in ganz seltenen Fällen das wollten sie zugestehen. Ja, die Duellpartei ging sogar soweit, zu Recht gegeben ist, seinen Dienst vor der Zeit verlassen zu dürfen, behaupten, wenn ein Gefeß häufiger wie früher übertreten werde, daß der ländliche Arbeiter, wie man etwa ein entlaufenes müsse man es verschärfen. Stück Vieh zurückbringt, zurückgebracht werden darf seitens der Der Abg. Richter fündigte an, daß bei fortgesetzten Angriffen Polizei zur Herrschaft. Am wesentlichsten erscheint aber, daß endlich gegen den Reichstag zu untersuchen sein würde, ob die bisherige aufgehoben werden die Bestimmungen, welche die Koalition der parlamentarische Praxis, Aeußerungen der Krone, die nicht ländlichen Arbeiter hindern. In dem größten Theile Deutschgedeckt werden durch den Minister, wenn sie sich auf die Rechte des lands, insbesondere in dem Musterpreußen, wird das Gesinde durch Reichstags und den Reichstag selbst beziehen, nicht zur Verftrenge Strafandrohungen gehindert, seine Lohn- und Arbeitshandlung zu stellen, unter den obwaltenden Verhältnissen noch bedingungen, seine Lebenshaltung durch Zusammenschluß mit seinen länger aufrecht erhalten werden kann.( Sehr richtig! Ich bin der Arbeitsgenossen, mit seinen Leidensgenossen zu verbessern. Nach der Meinung, daß, wenn der Reichstag dazu übergeht, eine solche Richtung hin besteht das bekannte preußische Gesetz von 1854, das Aeußerung zur Diskussion zu stellen, dann die alte gute Sitte unter mit Gefängniß bis zu einem Jahre droht, wenn mehrere ländliche den fürstlichen Personen ausnahmslos alsbald wieder sich einbürgern Arbeiter sich zusammenthun, sich vereinigen und öffentlich auffordern wird, in öffentlichen Angelegenheiten, in, bezug auf andere gefeß- zur Niederlegung der Arbeit oder zum Zusammenschluß behufs Ergebende Körperschaften feine Aeußerungen zu thun, als unter der langung höherer, besserer Arbeitsbedingungen. Verantwortlichkeit von den betreffenden Ministern."
Die Schwächlichkeit dieses Antrages liegt auf der Hand, aber das Plaidoyer des Herrn v. Hertling lief mehr auf Ablehnung deffelben und auf Unterstützung des zweiten Zentrumsantrages hinaus:
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die verbündeten Regierungen zu erfitchen: 1. Erhebungen insbesondere unter Befragung der Gewerbe- Aufsichtsbeamten, der Krankenkassen - Vorstände und Aerzte, sowie durch Vergleichung der Statistik der Krankenkassen und Juvaliditätsanstalten darüber anzustellen, in welchen gewerblichen Betrieben durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird; 2. auf grund dieser Erhebungen überall dort, wo eine solche Gesundheitsgefährdung vorliegt, in Ausführung des§ 120e, Absatz 3, der Gewerbe- Ordnung durch entsprechende Verordnungen die Arbeitszeit zu regeln. Die Abstimmung verlief auch dementsprechend. Der sozialdemo fratische Antrag war aussichtslos; der erste Zentrumsantrag fiel, für den zweiten konnte selbst Herr v. Stumm sich erheben, denn er enthält nichts, was nicht schon in der Gewerbe- Ordnung steht und was der arbeitsstatistischen Kommission des Reiches nicht schon als Aufgabe zuertheilt wäre.
Die Regierung hatte bezeichnender Weise während der ganzen breitägigen Debatte geschwiegen. Nur die Sozialdemokraten traten energisch für eine der wichtigsten sozialpolitischen Forderungen der Gegenwart ein,
Bemerkenswerth war die Stellung der Parteien auch bei Berathung unseres Antrages auf Aufhebung der Majestätsbeleidigungs Paragraphen.
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Vorher jedoch eine Bemerkung!
Für die glatte Aufhebung der Majestätsbeleidigungs- Paragraphen erklärte sich außer der Sozialdemokratie keine Partei. Der freisinnige Antrag auf Ueberweisung an eine Kommission fiel ebenfalls. Immer hin waren die Erörterungen für die Regierung eine sehr verständliche Warnung, daß sie sich auf dem betretenen Wege sehr bald in vollständiger Vereinsamung befinden werde.
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Einziger Artikel.
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Nun wird immer geltend gemacht, wir müßten ein besonderes Gefinderecht haben. Ja- frug unser Redner- wo haben Sie denn die feste Grenzlinie, wer zum Gesinde gehört, und wer nicht? Sehen Sie doch die großen Hotels, wo Dienstboten beschäftigt werden als Köchinnen, Stubenmädchen u. s. w., die doch in den Gewerbebetrieben beschäftigt sind, die sind heute der Gesinde- Ordnung unterstellt und würden auch der Reichs- Gesinde- Ordnung unterstehen. Es laufen in vielen Fällen Hausdienst und Gewerbedienst Noch viel entschiedener und wirksamer flang diese Warnung so eng neben einander, daß eine Trennung undurchführbar aus den Verhandlungen über die Vereinsgesetzgebung heraus. An st. Nun erst bei den landwirthschaftlichen Betrieben, die diefem Tage war die Niederlage der Regierung eine so vollständige einen gewerblichen Nebenbetrieb haben, bei den Zuckerund vernichtende, daß später wie üblich: nach Schluß des Reichs fabriken, Brennereien u. s. w., da finden wir, daß diejenigen tages ein Ministerwechsel daraus entstand. Freilich, eine Nieder- Bestimmungen, die für landwirthschaftliche Arbeiter gelten, auch auf lage der Regierung ist in Deutschland noch kein Sieg des Willens diese gewerblichen Arbeiter Anwendung finden. Daraus geht zur der parlamentarischen Mehrheit. genüge hervor, daß gerade in diesen Fällen ein dringendes Bedürfniß Die Einbringung des reaktionären Vereinsgesetz Entwurfes im vorliegt, die bis jetzt bestehenden Gesetze zu beseitigen, einfach auch Herr v. Stumm log am 24. Juni 1897 dem preußischen preußischen Landtag am 12. Mai veranlaßte die Vertreter der diesen Arbeitern das Koalitionsrecht einzuräumen, zumal Herrenhause vor, die Bebel und Konsorten hätten die Frechheit ge- Sozialdemokratie, der süddeutschen und der freisinnigen Boltspartei, es gerade die Arbeitgeber find speziell in der Prohabt, im Reichstage zu beantragen, daß die Bestrafung von Majestäts- des Zentrums, der Polen und der Antisemiten, sofort das alte, im ving Sachsen ist es der Fall, die, obwohl sie wissen, daß es den beleidigungen aufgehoben werden soll". Das sei eine Dreiftigkeit, Vorjahre bereits in drei Lesungen angenommene Nothvereinsgesetz Arbeitern verboten ist, von dem Koalitionsrecht Gebrauch zu machen, die jedes glaubliche Maß übersteigt". Ueber den Ton streiten wir zu wiederholen: gerade das Koalitionsrecht gegen die Arbeiter benußen. nicht, er mag dem Herrenhause, besonders an dem berühmten Dort haben wir das sonderbare Schauspiel, daß die Zuckerfabrikanten sich Lansbubentag" durchaus angemessen gewesen sein. Für so Inländische Vereine jeder Art dürfen mit einander in Ver- zusammenthun und Koalitionen gegen die Arbeiter gründen und eine unwissend halten wir jedoch das Herrenhaus nicht, daß es die bindung treten. Entgegenstehende landesgefeßliche Bestimmungen durch das Gesch gegebene Waffe benutzen, wofür die Arbeiter, wenn inhaltlichen Unwahrheiten des Scharfmachers für baare Münze find aufgehoben. sie sich derselben Waffe bedienen, sich Gefängnißstraße bis zu einem hätte nehmen fönnen. Herr v. Stumm war allerdings, Die erfte und zweite Berathung erfolgten am 18., die dritte Jahre zuziehen würden." als ea zum Treffen im Reichstage verduftet; das am 20. Mai. Die namentliche Abstimmung ergab 207 Stimmen Die Freisin nigen erkannten die Unhaltbarkeit des bestehen strikte Gegentheil von einem homerischen Helden schimpft er dafür und nur 53 dagegen, bei einer Stimmenthaltung. Auch die den Rechtszustandes an und brachten das in dem unten abgedruckten nun, nachdem der Männerkampf vorbei ist. Daß jedoch gar kein Nationalliberalen stimmten einmüthig mit der Majorität, obwohl Antrag Lenzmann zum Ausdruck. Das Zentrum suchte etwas Anlaß zum Schimpfen vorlag, hätten ihm die Reichstagsreden der sie vorher die Unterstüßung des Antrages aus taktischen Er- abzuwiegeln, betonte jedoch durch den Abg. Va chem auch die Nationalliberalen und des Zentrums und die- andächtigen Ge- wägungen" abgelehnt hatten. Reformbedürftigkeit der Gesinde- Ordnungen. fichter zeigen können, mit denen die Konservativen dem Gauge der Der Merger bei den Parteien, die im Vorjahre der Zusicherung Ganz ablehnend verhielten sich die Konservativen. Ihr Redner, Berhandlungen folgten und die auch nicht eine Spur von Entrüstung des Reichskanzlers Glauben geschenkt hatten, war ein um so all- der Pastor Schall , verstieg sich sogar zu Behauptungen wie die verriethen, geschweige denn, daß irgend ein Laut der Empörung gemeinerer, als die Sozialdemokratie sich darauf berufen konnte, zu folgenden: Diejenigen, die heute eine dominirende, ja oft über ihre Lippen gekommen wäre. Schrieb doch nach der Vereins- rechter Zeit gewarnt zu haben, wie der Reichstag noch seine Trümpfe tyrannisirende Stellung einnehmen, gesegdebatte, in welcher die Person des Monarchen eine viel größere in den Händen hatte. Der Abg. Lieber, den das Haupt- Herrschaften, sondern sind vielfach die Diengen( sehr Rolle spielte die Rede des Abg. Richter trieste von Majestäts- verschulden an der unzeitgemäßen Nachgiebigkeit des Reichstages richtig! rechts und in der Mitte), ich kann auch sagen: die Arbeiter beleidigungen ", äußerte unser Biedermann aus Saarabien, natür- traf, äußerte sich sehr unwirsch: gegen ihre Herren. Wer da anderes behauptet, kennt die thatlich wiederum hinterher im Herrenhause, während er im Reichs- Es blieb uns nichts anderes übrig, als unseren nachdrücklichsten sächlichen Verhältnisse nicht. Ich könnte Ihnen aus meinen Ertage sich abermals außer Schußweite hielt das offizielle Organ Widerspruch gegen diesen Versuch, ein hier im Reichstag gegebenes fahrungen und aus meinem Kreise eine Menge von Fällen nennen, des Bundes der Landwirthe:" Im Reichstage sind auf frei Versprechen in Preußen einzulösen, durch die einfache Wiederholung wo nicht der Herr der Züchtigende gewesen ist, sondern wo finniger Seite länge angeschlagen worden, die wir gern aus des damaligen Antrags zum unzweideutigsten Ausdrucke zu bringen. es der Dienst bote gewesen, der sich an seinem Herrn vergriffen anderm Munde vernommen hätten. Vieles von dem, was gesagt( Sehr richtig!) Das ist feine Demonstration, sondern das ist hat.( Heiterkeit links.) In einem Nachbarort meiner Gemeinde ist wurde, war der Ausdruck einer mächtig anschwellenden Bolts- gestatten Sie mir diesen hartklingenden Ausdruck soviel die einfachste es erst fürzlich vorgekommen, daß ein Knecht seinen Bauer stimmung, die weit über die Kreise der bösen Nothwehr. ich weiß, ohne alle Veranlassung geschlagen hat. Das hat den Nörgler" und" Demagogen" hinaus greift." M. H., ich komme auf diejenigen Verhandlungen im Augenblicke| Mann veranlaßt, unmittelbar nachher sein Gehöst zu verfaufen, Doch um auf den sozialdemokratischen Antrag zurückzukommen, nicht zurück, die zur Abgabe dieses Versprechens führten gelegentlich weil er sagt: unter solchen Umständen will ich nicht länger Beso nimmt er den fürstlichen Personen feineswegs jeden Schutz gegen der Berathung der Anträge Aucker und Auer über den Erlaß eines fizer sein." Beleidigungen, sondern er läßt ihnen denselben Schuh, den jeder Reichs Vereinsgesetzes. Dagegen habe ich meinerseits mit allem andere Staatsbürger auch in Anspruch nehmen darf; die Handhabung Nachdrucke zu betonen dasjenige Versprechen, welches uns geder Strafgeseze durch unsere Richter würde sogar noch immer zu legentlich der Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches verhältnißmäßig schärferer Beurtheilung führen, wenn der Beleidigte am 27. Juni 1896 feitens des Herrn Reichskanzlers hier gegeben sich in höherer Stellung befindet. Wie hat man in Sachsen die Be- worden ist.
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Unser Antrag wurde schließlich abgelehnt, dagegen folgender Antrag Lenzmann angenommen:
die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesezentwurf vorzulegen, wodurch die Rechtsverhält= nisse zwischen den land- und forstwirthschaftlichen Arbeitern sowie dem Gesinde einerseits und deren Arbeitgebern andererseits reichsgesehlich geregelt werden.
Dieser Beschluß entsprach im wesentlichen einer am 11. De zember 1896 bereits gebilligten Resolution zum Bürgerlichen Gesetzbuch:
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leidigung eines Schüßenkönigs und Stadtrathes schon büßen müssen; Wie war damals die Lage? Es handelte sich um die Frage, wie leicht wird dagegen gewöhnlich die Ehre eines Arbeiters be- ob eine solche Bestimmung in das Bürgerliche Gesetzbuch auffunden! Doch würde es bei ferneren Klagen stets eines Antrages genommen, ob dadurch die verbündeten Regierungen vor die des Beleidigten bedürfen, während jetzt der Staatsanwalt auf jede Frage gestellt werden sollten, entweder mit dem ganzen Denunziation hin in Thätigkeit treten muß; die Wahrung berechtigter Bürgerlichen Gesetzbuch auch diese Bestimmung zu schlucken, oder Interessen(§ 193) würde später geltend gemacht werden können, aber um dieser Bestimmung willen das größte nationale Wert, es werde die Erwartung ausgesprochen, daß.. 2. die Verträge, während sie jetzt bei Majestätsbeleidigungen stets wegfällt. Der welches jemals den Reichstag beschäftigt hat, scheitern zu lassen. durch welche sich jemand verpflichtet, einen Theil feiner geistigen fezialdemokratische Antrag will also nur den unerhörten Zustand( Unruhe rechts. Sehr richtig! in der Mitte und links.) In dieser oder körperlichen Arbeitskraft für die häusliche Gemeinschaft, ein feitigen, daß ein Monarch fortgesetzt durch Angriffe auf Lage wurde uns vom Herrn Reichskanzler das ost bezogene Ver- wirthschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen eines sinzelne Personen, ganze Parteien und parlamentarische Mehr- sprechen abgegeben... anderen gegen einen vereinbarten Lohn zu verwenden. heiten zu Gegenäußerungen geradezu herausfordert, aus denen Welchen Werth sollen unter geraden ehrlichen für das Deutsche Reich bald thunlichst einheitlich geregelt werden. dann ftrebfame Staatsanwälte immer und immer wieder, auch Männern solche in feierlicher Stunde abgegebene Zusagen noch bei mildester und vorsichtigster Ausdrucksweise, den Strick zu haben, wenn sie an solchen juristischen Spißfindigkeiten zu Bruche Gegen die Bäckerei- Verordnung liefen die Konservativen abereinem Majestätsbeleidigungsprozeß zu drehen versuchen. Unser gehen sollen.( Lebhaftes Bravo! und sehr richtig! in der Mitte mals Sturm. Ihren vorjährigen Antrag, die Verordnung nicht Redner äußerte hierzu mit Recht: und links.) Ich kann die redliche Versicherung abgeben, daß meine in Wirksamkeit treten zu lassen", hatten sie jetzt dahin berichtigt", Im Jahre 1889 hieß es aus fürstlichem Mund: politischen Freunde, dem Versprechen des Herrn Reichskanzlers ver- die Vorschriften abzuändern". Für mich ist jeder Sozialdemokrat gleichbedeutend mit trauend, vertrauend troy aller Warnungen von Ihr Redner, der Graf Stolberg- Wernigerode, machte sich Reichs- und Vaterlandsfeind. sozialdemokratischer Seite( Bustimmung links), darauf die Begründung sehr leicht. Er bedauerte es auf das lebhaftefte, Meine Herren, das ist eine Auffassung, die weit verbreitet ist, verzichtet haben, entsprechende Bestimmungen in das Bürgerliche daß man gerade mit einem Handwerk begonnen hat, während es Sie wird uns alle Tage vorgeworfen; neuerdings freilich Gesetzbuch aufzunehmen, daß wir in unserem guten Rechte sind, doch unsere Aufgabe ist, gerade das Handwerk zu schonen; dann gehören auch noch andere Leute alt den Vaterlands- die blanke Einlösung des so von uns verstandenen Ber- aber werden in diesem Handwerk wiederum die mittleren Betriebe feinden( Sehr richtig! und Heiterkeit links), oder zu den sprechens nunmehr zu fordern.( Sehr wahr! in der Mitte und geschädigt, und gerade diese wollen wir doch schützen und vaterlandslosen Gefellen, was ungefähr auf dasselbe hinauskommt. links.) Daß wir diese Forderung erheben in dem nämlichen Augen- stärken Schließlich aber und diesen für Das ist eine beleidigende Aeußerung, die wir alle Tage von blick, Schlag auf Schlag und Zug um Bug, in welchem die könig - ich ben wichtigsten bestand unseren Feinden hören. Aber wir wehren uns auch gegen lich preußische Regierung den Versuch macht, die Einlösung dieses Bäckereigewerbe zwischen Arbeitern und Arbeitgebern diese Feinde, die uns das sagen, und damit sind wir zufrieden. Bersprechens in ihrer Art mit Verbesserungen" im Sinne des patriarchalisches Verhältniß, so wie es leider heutzutage Wir sind die Leyten, bie jemandem die Freiheit, Herrn Staatssekretärs von Boetticher zu verbrämen, darüber sollte nicht mehr in allen Gewerben vorhanden ist, und durch diese Verfeine Meinung zu äußern, sei sie uns noch so unman sich billigerweise nicht wundern, und man sollte auch unserer ordnung ist gerade das patriarchalische Verhältniß gestört worden, angenehm und unbequem, wehren wollen. Meine Ueberzeugung nach nicht über" Demonstrationen" schreien." und das ich leugne es nicht- ist für mich der Hauptgrund ge= Herren, daß wir unsere Feinde nicht fürchten, dafür find Sie Herr v. Stumm erklärte das freilich im Herrenhause für ein- wesen, die Einführung der Verordnung zu bedauern." Was nun Die lebendigen Zeugen. Noch nie ist eine Verhandlung in diesem fache Heuchelei". die Art der Abänderung anlange, so werde dieselbe hauptsächlich Hause gewesen, die sich gegen uns richtete, wo nicht die in drei Punkten bestehen müssen. Einmal haben wir den Wunsch, Sozialdemokratie ihren Mann gestellt hätte und allezeit stellen daß die Stundenzahl, die hier pro Tag angerechnet wird, wird. Daß wir also unseren Mann zu stellen im stande find pro Woche angerechnet werden möge. Zweitens haben wir den und uns nicht fürchten, auch da, wo die große Meyrheit gegen Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage Wunsch, daß diese Bäckerei- Verordnung beschränkt werde auf uns ist, haben wir bewiesen; aber wir verlangen bis zur nächsten Session einen Gesezentwurf vorzulegen, wodurch die großen Städte.... Drittens endlich haben wir den Wunsch, dennoch, daß, wenn man uns attadirt und uns fämmtliche I andesgesezlichen Sonderbestimmungen daß auch in den großen Städten die Bäckerei- Verordnung beschränkt Beleidigungen ins Angesicht schleudert, wir über die Rechtsverhältnisse der land und forstwirthschaftlichen werde auf die großen Betriebe, d. h. auf diejenigen Betriebe, auch das einfachste und natürlich ste Menschen= Arbeiter und des Gefindes zu ihren Arbeitgebern beziehungs- die so groß sind, daß sie thatsächlich diesen Anforderungen entsprechen recht haben, auf diese Beleidigungen die ent weise zu ihrer Dienstherrschaft aufgehoben werden und an fönnen, ohne darunter zu leiden." Da bliebe nun freilich von der sprechende Antwort zu geben. Das ist einfach selbst- deren Stelle die Bestimmungen der Reichs Gewerbe Ordnung ganzen Verordnung nichts mehr übrig. verständlich, aber heute nicht möglich. Der eigentliche Wortführer gegen das bischen Sozialreform Dazu tritt heute die scheußliche Erscheinung, daß elendeste, Die, rechtliche" Stellung unseres Gesindes ist bekannt. Einmal- war jedoch auch hier König Stumm. Einmal verabscheut der niedrigste Rachsucht irgend welche unüberlegte Aeußerung aufgreift, führte unser Redner aus enthalten fast alle Gesinde- Ordnungen Heirathskonsensertheiler und Freund aller Ausnahmegesetze gegen nur um eine verhaßte Person ins Unglück zu stürzen. Selbst der mehr oder weniger klar die Vorschrift, daß das Gesinde stavenähnlich Arbeiter auch hier tiefinuerlich alle Polizei Eingriffe. preußische Justizminister hat dies als einen Krebsschaden anerkannt, zur Befolgung aller Befehle, die die Herrschaft ertheilt, verpflichtet fonnten wir schon beim Achtstundentag feststellen. Hier kam aber die Staatsanwälte dürfen theils solche Eingaben nicht ohne sei. Es ist dann die besondere Ausnahmebestimmung in fast allen es gleich biedermännisch zum Ausdruck: Meine Herren, ich bin Folgen laffen, theils treibt sie ihre Gesinnung und ihre Abhängteit Gesinde- Ordnungen enthalten, daß man Scheltworte und Büchti- doch der Ansicht, daß wir auf dem gefährlichen Boden geradezu zu möglichst schneidigem Vorgehen. Schließlich hat die Heran- gungen der Herrschaft widerspruchslos, ja, einige Gesinde- Ordnungen nicht zu weit gehen dürfen, die Polizei in alle möglichen ziehung des dolus eventualis- wie im Falle Liebknecht , aber auch sagen sogar: mit Ehrerbietung und Bescheidenheit, über sich ergehen Dinge hineinreden zu lassen( fehr richtig! rechts), gegenüber Verlegern und Druckern- dem Begriff der Majestäts- laffen müsse. Auch da, wo solches Büchtigungsrecht nicht aus die eigentlich nicht zu ihrer Aufgabe gehören, und daß wir dadurch
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Einer der ersten vorjährigen Anträge der Reichstags- Fraktion ging dahin: Der Reichstag wolle beschließen:
treten.
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