Einzelbild herunterladen
 

Zu dem Selbstmordversuch der Frau Jda Hille, Waldemar­straße 38, über den wir gestern berichteten, erfahren wir, daß die Ursache der traurigen That nicht in ehelichen Zwiftigkeiten zu suchen ist, sondern in einer Nervenkrankheit, von der die Frau seit einiger Zeit heimgesucht war, Ein Fener brach gestern früh um 5 Uhr in der Brauerei Friedrichshain aus. Bei Ankunft der Feuerwehr brannte der zum Friedrichshain aus. Bei Ankunft der Feuerwehr brannte der zum Transport von Malz dienende Fahrstuhl und ein Theil des Ge­bäudes. Die Feuerwehr konnte die Flammen schnell löschen und das Feuer auf seinen Herd beschränken. Der Schaden ist nicht bedeutend und der Betrieb der Brauerei nicht gestört.

Straßensperrungen. Die Friedrichstraße vom Bahnhof Friedrich­ straße bis zur Weidendammer Brücke wird behufs Umpflasterung in ganzer Dammbreite vom 20. d3. Mts. ab auf etwa fünf Tage für Fuhrwerke und Reiter gesperrt. Das Gröben- Ufer vom vor handenen Pflaster bis zur Rampe der Oberbaumbrücke wird zur Neu­pflasterung von heute ab bis auf weiteres für Fuhrwerte und Reiter gesperrt. Die Elbingerstraße von der Cotheniusstraße bis zur Landsberger Allee wird behufs Umpflasterung vom 19. d. M. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt.

Durch den Neger John Higson wurde gestern Nachmittag bas Dienstmädchen Emilie Grabowski, welches sich in selbstmörde rischer Absicht in den Kanal am Bahnhof Thiergarten gestürzt hatte, vom sicheren Tode des Ertrinkens gerettet. Das Mädchen war an geblich aus Liebesgram dicht über dem großen Wehr in den Kanal gefprungen; die wenigen Augenzeugen verloren vor Schreck den Kopf und riefen laut um Hilfe. Der in einem Variété Theater be­schäftigte Reger, der zufällig dort entlang ging, sprang ins Waffer und rettete das Mädchen.

-

Gerichts- Beifung.

-

-

Gliesch war der An­

eine Persönlichkeit neuerdings verhaftet, die sich beim Begräbniß der laffen." Diesen Rechtsfat brachte das Reichs- Versicherungsamt in dieses Schreiben arge Unbequemlichkeiten, es gelang ihm aber Ermordeten auffallend benommen hatte und aus diesem Grunde der Verhandlung des Rekurses des Bergmanns Hermann Linz in leicht, jeden Verdacht zu zerstreuen. bereits damals festgenommen worden war. Der betreffende mußte Recklinghausen gegen die Knappschafts- Berufsgenossenschaft zur An- ficht, daß nur der Angeklagte der Schreiber des Briefes sein konnte, jedoch bald wieder auf freien Fuß gefeht werden. Auch wendung. Der Refurstläger zog sich am 18. Juni 1892 auf der weil einestheils dessen Handschrift Aehnlichkeit mit derjenigen feine neuerliche Verhaftung gehört lediglich in die Kategorie Beche König Ludwig" eine Quetschung des " König Ludwig" eine Quetschung des rechten Ober- bes anonymen Briefschreibers hatte und anderntheils, weil er Gaffer der Sistirungen, wie sie im Busammenhang mit einem fchenfels und der rechten Leistengegend zu, welche Verlegungen für seinen Feind hielt. Gliesch war in seinem Bureau thätig ge= Kapitalverbrechen ftets in großer Zahl nothwendig werden. Diese eine chronische tatarrhalische Erkrankung der Blafe im Ge- wefen und in unfriedlicher Weise von ihm geschieden. Vor dem Thatsache haben zwei Menschen benutzt, um nach berühmten Mustern folge hatten. Im Oktober 1896- beinahe 4 Jahre nach dem Schöffengericht hatte Gaffer mit aller Entschiedenheit seine Schuld Extrablätter herauszugeben, durch welchen Unfug der ganze Norden Unfall fandte die Beklagte den Verlegten in die Klinit des bestritten, er war aber doch verurtheilt worden, weil er von den in Erregung versetzt wurde. Sanitätsraths Dr. Viertel in Breslau zur spezialistischen Behand- Schreibsachverständigen, Frau Professor Dillo und Sekretär Alt. lung. Der Kläger vermochte lettere aber nur bis zum 4. November richter, belastet wurde. Sowohl der Staatsanwalt wie der Ver­auszuhalten und war nicht mehr zu bewegen, sich der Weiterbehand- urtheilte legten gegen bas schöffengerichtliche Erkenntniß lung zu unterziehen; er glaubte, nicht nöthig zu haben, an sich Berufung ein. Bum gestrigen Termine waren noch Experimente vornehmen zu laffen, deren Ausgang doch höchst weitere Sachverständige in den Personen des Gerichts zweifelhafter Natur sei. Infolge deffen entzog die Beklagte dem chemiters Dr. Jeserich und des Graphologen Langenbruch geladen. läger die ihm bis dahin gewährte Vollrente gänzlich. Das Dieselben waren mit den früheren Sachverständigen der Ansicht, daß Schiedsgericht wies die Berufung des Verletzten zurück. Im die Anzeige an die Polizei mit der linken Hand geschrieben sei und Termin vor dem Reichs- Versicherungsamt stellte der Ver- allerdings einige Aehnlichkeiten mit der Handschrift des Angeklagten treter des Rekursflägers, Schriftsteller J. Fränkel, die Ent aufweise. Aber gerade der erstere Umstand bereite dem Hand­Scheibung darüber anheim, ob man dem Berlebten zumuthen schriftenvergleichen viele Schwierigkeiten und sie möchten die Be dürfe, fich nach 41/ 2jähriger ärztlicher Behandlung noch einer folchen hauptung, daß der Angeklagte der Verfasser des fraglichen Schrift­schmerzhaften Kur zu unterziehen. Sollte aber der Senat selbst stücks sei. nicht aufstellen. Der Vertheidiger, R.-A. Wronker, plai­diese Frage bejahend beantworten, so wäre die Entziehung der dirte mit Energie für die Freisprechung des Angeklagten Vol I rente doch nicht berechtigt, da für eine vollständige Heilung und wies aus thatsächlichen und psychologischen Gründen nach, des Verletzten doch nicht die mindesten Anhaltspunkte vorliegen. Er daß der Angeklagte unmöglich der Thäter sein tönne. Staatsanwalt erachte in diefem Falle eine Rente von 50 pet. für angemessen. Der Böttger erklärte, daß nach seiner persönlichen Ueberzeugung der Senat beschloß, in Bejahung der aufgeworfenen Hauptfrage, ein Angeklagte nicht der Thäter sei, wäre der Gerichtshof aber auderer ärztliches Gutachten bezüglich der Aussichten auf Heilung oder Ansicht, so halte er die Handlung für einen Ausfluß so niedriger Besserung einzufordern. Gesinnung, daß sie nur mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden sei. Der Gerichtshof hob das erste Urtheil auf und erkannte auf Frei­Sprechung. Einen erfolglofen Kampf um den serbischen Profeffortite!" Ein höchft gemeingefährlicher Kinderfreund ist der Maler- führt der Rentier Dr. Wilhelm Herrmann aus Steglik. H., welcher gehilfe Franz Herrmann, der gestern wegen Verbrechens wider die jetzt als Privatmann sich der Erziehung seiner Kinder widmet, war Sittlichkeit vor der II. Strafkammer des Landgerichts II zur Verant- früher Lehrer, holte sich aus Amerika den Doktortitel und war wortung gezogen wurde. Der Angeklagte, welcher bereits vielfach schließlich Profeffor an einer Handelsschule in Serbien . Nach seiner auch mit Buchthaus und Entfernung aus dem Soldatenstande vor Rückfehr nach Deutschland unterschrieb er fortgesetzt seine Eingaben bestraft ist, ward beschuldigt, zu Spandau Anfang d. J. in wiederholten an verschiedene Behörden als Dr. Herrmann, in Serbien Professor Fällen mit Mädchen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vor: a. D." Die Polizeibehörde ging daraufhin gegen ihn wegen unbefugter genommen zu haben. Die Beweisaufnahme, welche unter Ausschluß Annahme von Titeln und Würden(§ 360, 8 des Ctr.-G.-B.) mit der Deffentlichkeit stattfand, ergab, daß S. mit vier Mädchen im Strafverfügungen vor, die H. auch bezahlte. In einem Falle jedoch Alter von 18 bis herab zu 3 Jahren wiederholt und in einem Falle erhob er des Prinzips wegen Widerspruch. Das Schöffengericht sogar täglich unfittlichen Verkehr unterhalten hatte. Der Gerichts- sprach ihn frei, worauf die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, hof erkannte auf 5 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. infolge deren gestern Termin vor der 8. Straftammer des Land­Der Staatsanwalt beantragte 50 Mart Eine fonderbare Geschichte erzählte die unverehelichte Anna gerichts I anstand. Behrendt dem Gerichtshofe der zweiten Ferien- Straflammer des Geldstrafe, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt Marwis Landgerichts I., als sie sich wegen Kindes aussehung zu ver- aus subjektiven und objektiven Gründen für Freisprechung antworten hatte. Am Abend des 12. April d. Js. gegen 8 Uhr plädirte. Der Gerichtshof erblickte, wie der Vorsitzende wurde auf dem Flur des Hauses Werftstraße 12 ein etwa acht Tage ausführte, in dem konstanten Hinzufügen des betreffenden dem Namen des Angeklagten nichts weiter Aus Nixdorf. Jm Hause Wißmannstr. 29 wurde der 13 jährige altes Kind weiblichen Geschlechts gefunden. Es war mit einem Bufages zu dem Schultnabe P. aus Berlin , Oranienstr. 2, bei einem Einbruchsversuch Stück Leinewand umwidelt, welches den Stempel der Universitäts als die Führung des ferbischen Profeffortitels. Es liege fein Grund erwischt und der Polizei übergeben. Der Junge war schon seit Frauenklinik trug. Die Nachfrage ergab, daß am Nach- vor, die Angaben des Angeklagten, daß er serbischer Professor ge­14 Tagen seinen Eltern entlaufen und trieb sich seitdem bettelnd mittage dieses Tages die Angeklagte aus der Klinit, wo wesen war, anzuzweifeln. In Deutschland sei er jedoch zur Führung herum. am Durch Sturz von einem Wagen verunglückte am Mittwoch 2. April einem Mädchen das Leben gegeben des Titels nur mit behördlicher Erlaubniß berechtigt gewesen. Das Morgen in der Hafenhaide ein Bierbrauer. Derselbe erlitt so er hatte, entlassen worden war. Sie wurde bei ihrer früheren wußte er aus den wiederholten Strafbefehlen, so daß von einem hebliche Verlegungen, daß er nach Anlegung eines Nothverbandes Herrschaft, den Kaufmann Oberländer'schen Eheleuten in straflosen Rechtsirrthum seinerseits nicht die Rede sein könne. Das nach dem Krankenhause gebracht werden mußte. der Straßburgerstraße gefunden, wo sie am Abende des 12. April Urtheil lautete auf 20 M. Geldstrafe. Tempelhof soll jetzt auch Kanalisation erhalten. Die gegen 9 Uhr wieder eingetreten war. Trotz der erdrückenden Be- Die preußische Gerechtigkeit gegen die Arbeiter Gesang­Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung dem von der All- lastungsmomente bestritt die Angeklagte ihre Schuld. Als sie ent- vereine. Wegen Uebertretung des Vereinsgefeßes hatte das Schöffen­gemeinen Baugesellschaft für Wasserversorgung und Kanalisation in bunden worden war, habe sie ihren in Köpenick wohnenden Bruder gericht zu Eberswalde den Arbeiter N. in A. unter der Fest Berlin " aufgestellten Projekt beigeftimmt und beschlossen, die schriftlich gebeten, das Kind an sich zu nehmen und eine zusagende ftellung verurtheilt, daß in der von ihm auf den 27. August 1896 Kanalisation des Ortes auf grund dieses Projekts vorbehaltlich der Antwort erhalten. Der Bruder habe nicht Wort gehalten und da einberufenen Bersammlung des Vereins Freie Sänger" gu Genehmigung der Aufsichtsbehörden ausführen zu lassen. Gleich sei es ihr gelegen gekommen, daß eine Frau die Frage an Seegermühle öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollten, zeitig gab die Versammlung ihre Zustimmung zu einer durch die sie gerichtet habe, ob sie ihr Kind in Pflege geben wolle, als sie gleichwohl die Anmeldung derselben bei der Ortspolizeibehörde nicht mit demselben auf dem Arme rathlos auf der Straße stand. bewirkt worden sei. Das Schöffengericht maß dem Einwande, daß sich neuen Rafernenbauten auf der Ostseite des Tempelhofer Feldes Die Fraut habe sich als eine Wittwe Fröhlich ausgegeben, die Mart der Verein nach seinem Statut überhaupt nicht mit öffentlichen An­nothwendig gewordenen Veränderung der Weichbildgrenze Berlin­ Es sprach Tempelhof Hinsichtlich der Festsetzung der Baufluchtlinie wurden grafenstraße 14 wohne. Die Angeklagte habe der Frau das Kind gelegenheiten beschäftige, eine Bedeutung nicht bei. weitere Beschlüsse vorbehalten. gegeben und sei dann nach der weit entfernten Straßburgerstraße aus, daß in erster Linie das thatsächliche Verhalten des Vereins gegangen. Am folgenden Tage sei die Fröhlich bei ihr erschienen, entscheidend sei. Hiernach habe aber das Gericht die Ueberzeugung um etwas Kinderwäsche und 18 M., den Monatsbetrag des Pflege- gewonnen, daß der Verein Politik treibe und zwar im Sinne und geldes, in Empfang zu nehmen. Nach einiger Zeit habe sie nach zu gunsten der sozialdemokratischen Partei. In den Versamm­ihrem Kinde sehen wollen, eine Frau Fröhlich in dem Hause aber lungen des Vereins, der 1893 bei Gelegenheit der Reichstagswahl nicht finden können. Sie befürchte, daß die Frau eine sogenannte auf Veranlassung des damaligen Reichtags Kandidaten Bruns zum " Engelmacherin" fei, welche sich der Rinder entledige, nach Zwecke der Ausbreitung der sozialdemokratischen Partei und der dem sie das Pflegegeld für diefelben diefelben erhalten. erhalten. Das in Agitation für diese gebildet worden sei, fänden auch nach den Eine wunderliche Vorstellung vom Ausgleich der gesellschaft der Werststraße gefundene Kind erkenne sie nicht als das ihrige an. Gesangsübungen die Besprechungen über Angelegenheiten dieser Partei lichen Klaffenunterschiede giebt sich in einer Entgegnung der Ge- Es war ein großer Zeugenapparat aufgeboten worden, um ftatt. E3 war ein großer Zeugenapparat aufgeboten worden, um statt. In deren Interesse habe der Verein Agitationsreifen meindeschulfommiffion zu Schöneberg tund. Das Konsistorium Klarheit in der Sache zu schaffen. Der Angeklagten wurden auf das platte Land unternommen. Nach einer Auskunft des Ber­der Provinz Brandenburg hatte eine Verordnung getroffen, mancherlei Widersprüche und direkte unwahrheiten nachgewiesen, es liner Polizeipräsidiums bezwecke auch der aus 229 Vereinen mit welche bie gemeinfame Betheiligung Der Konfirmanden schien zweifellos, daß die Angeklagte sich nach dem Verlassen der 6050 Mitgliedern bestehende Arbeiter- Sängerbund für Berlin und am Konfirmationsunterricht gefährdete. Hiergegen wendete Klinit erst nach der Werftstraße begeben, dort in dem erwähnten Umgegend", dem sich der hier fragliche Berein angeschlossen, eine fich die Schulfommission mit folgender Begründung: Die Trennung Hause ihr Kind niedergelegt hatte und dann nach dem Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten. Auf die Berufung des der Schüler der höheren Lehranstalten und der Volksschulen auch entgegengesetzten Ende Berlins , der Straßburgerstraße, ges Angeklagten erkannte die Strafkammer auf Einstellung des Ver­im Konfirmationsunterricht, welchem sie bei Abhaltung des letzteren fahren war. Der Staatsanwalt hatte teinen Zweifel an fahrens, weil die Strafverfolgung verjährt sei. Das Kammergericht am Nachmittag ftets gemeinsam beiwohnten, könne aus sozialen der Schuld der Angeklagten, er beantragte gegen diefelbe hob jedoch gestern in der Revisionsinftans dieses Urtheil auf und Gründen nicht gutgeheißen werden, weil gerade der gemein- ein Jahr Gefängniß. Während der Berathung tam verwies die Sache an die Straffammer zurück. schaftliche Konfirmationsunterricht vortrefflich geeignet sei, bei den die Angeklagte zur besseren Einsicht, sie ließ dem Gerichtshofe

Geschwister Fiebig freigegeben. Dem Quifen Theater ist die Aufführung des Volksstückes Geschwister Fiebig" von Oscar Wagner und Hugo Haßterl, welches bisher vom Polizei- Präsidium verboten war, nach Abänderung einiger Dialogftellen, aber unter Belaffung des ganzen übrigen Szenariums, gestattet worden. Stück Das Stud geht am Mittwoch, den 1. September cr. zum ersten Male in Szene.

-

Aus den Nachbarorten.

43 namenlose Straßen und Plätze giebt es jetzt in Char lottenburg. Zur Bezeichnung jeder derselben sind nicht weniger als drei Zahlen erforderlich, z. B.: Straße 26a- V- 8". Begreiflicher­weife fann nur ein geübter Gedächtnißtünstler 43 folcher Zahlen zusammenstellungen im Kopfe behalten. Man hofft auf baldige Abhilfe.

-

Soziale Rechtspflege.

ste

"

Versammlungen.

=

Kindern die gesellschaftlichen Klassenunterschiede durch den Gerichtsdiener sagen, daß sie ein offenes Geständniß ab auszugleichen. Ja, wenn das Ausgleichen der Klassen- legen wolle. Sie that dies dann und erzielte dadurch, daß sie für unterschiede so einfach wäre! ihre in der Noth begangene That mit der immerhin harten Ge. Der sozialdemokratische Wahlverein für den dritten Ver= Die Droschkenkutscher von Potsdam wollen jetzt energisch fängnißstrafe von neun Monaten davontam. liner Reichstags- Wahlkreis hielt am Mittwoch in Krieger's gegen die überhand nehmende Konkurrenz der sogen. militärischen Die Vorgeschichte eines nicht zu stande gekommenen Duells Saal, Wafferthorstraße, eine gut besuchte Versammlung ab, in der Krümperfuhrwerke vorgehen. Wie ein Berichterstatter von dort beschäftigte gestern die dritte Ferienftrafkammer des Landgerichts I : Genoffe Dr. Lur einen mit Beifall aufgenommenen Vortrag über meldet, sollen neuerdings die Fuhrwerke einzelner Schwadronen Der Dr. Alexander Steinhof war wegen Herausforderung Technik und soziales Leben" hielt. Es sei fraglich, be­einen empfindlichen Wettbewerb herausbilden und sich in direkten zum Zweikampfe mit tödtlichen Waffen, der Redakteur der Akade- gann der Redner, ob durch die zahllosen Erfindungen der Nenzeit Widerspruch sehen mit der vor einiger Zeit allen Truppentheilen zur mischen Blätter" Karl Sohlich wegen Kartellträgerei auf der die Tagesmühungen des einzelnen vermindert wurden, ob die dienstlichen Nachachtung zugegangenen Remontirungsordnung, nach Anklagebant. Am 23. April d. J. hatte Dr. Steinhof Termin in umfangreichen Fortschritte auf dem Gebiete der Technit auf das welcher das Vermiethen von Krümperfuhrwerken an Privat- einer Bivilflage, welche sein Hauswirth gegen ihn angestrengt batte. soziale Leben begünstigend gewirkt haben. Um dies zu ergründen, perfonen unzulässig ist. Troßdem sollen in Potsdam von jenen Es handelte sich um eine Prinzipienfrage. Dem Dr. Steinhof greift er zurück bis zum Mittelalter; er beleuchtet die Arbeits. Fuhrwerken unausgesezt alle möglichen Fuhren tarifmäßig über- wurde der Eid zugeschoben. Er erklärte, ihn leisten zu wollen. verhältnisse und Lebenshaltung des Volkes dieser Periode. Alsdann nommen werden, wobei der kontrollirende Soldat Quittungs- Hierauf habe, wie Dr. Steinhof behauptet, der Vertreter verfolgt Referent die sukzessive Entwicklung von der mittelalterlichen Blocs mit Bahlbons, die fortlaufende Nummern tragen, bei sich feines Gegners, der Rechtsanwalt Aronsohn, ihn von oben bis heutigen modernen kapitalistischen Produktionsweise auf den ver= führt, und die Bons als Quittung verwendet. Das 2. G. F. A. R. bis unten angesehen und ihn höhnisch gefragt: Und fchiedenartigfien Gebieten der Industrie. Er kommt dabei zu dem foll sich sogar zwei riesige alte Omnibusse angelegt haben, die täglich den Eid wollen Sie Teiften" Dr. Steinhof habe Schluß, daß die fortschreitende Technik im wesentlichen zur und fast stündlich zwischen der Kaserne Nedliberstraße und dem mit einem einfachen Jawohl" geantwortet, der Termin sei aber Degenerirung des Volkes Boltes beitrage und fo die Klaffen­Nauener Thor, auch zu den letzten Bahnzügen um Mitternacht, ver- vertagt worden, bevor er zur Eidesleistung fam. Nach dem Termine gegenfäße zwischen Besitzenden und Befihlosen verschärfe. Erst dann, Lehren. Beschwerde soll höheren Orts eingelegt werden. habe der Angeschuldigte Dr. Steinhof an R.-A. Aronsohn geschrieben wenn die Sozialdemokratie das Erbe der kapitalistischen Gesellschaft und ihn um Aufklärung in betreff der erwähnten beleidigenden angetreten, wird sich die Technik und mit ihr die Maschine als eine Aeußerung gebeten. Als der Brief ohne Antwort geblieben, habe er Wohlthat der Menschheit erweisen, bis dahin aber heiße es: Giner den R.-A. Aronsohn fordern lassen, aber nicht durch den für Alle, Alle für Einen! Eine Diskussion wurde nicht gewünscht. Mitangeklagten, sondern dieser habe den Auftrag von dem Unter" Bereinsangelegenheiten" regt Genosse Bode an, seitens des Die Anmeldung eines Unfalls durch den Arbeitgeber bei Beauftragten des Dr. Steinhof übernommen. Der Angeklagte Wahlvereins allgemeine Uraniabefuche zu unternehmen. Nach kurzer der Krankenkasse ersetzt die vorgeschriebene Anmeldung des Unfalls Sohlich behauptete, daß es zur Ueberbringung einer Forde Debatte wird die Angelegenheit dem Vorstand zu weiterer Erwägung bei der Berufsgenossenschaft nicht so entschied in einer Unfall- rung garnicht gekommen sei. Er habe Er habe den Rechtsanwalt überwiesen, worauf Schluß der Versammlung eintrat. fache das Reich 3 Versicherungsamt. Ein Arbeiter einer Aronsohn gefragt, wie derfelbe fich zu der vom Dr. Steinhof in Die Filiale Berlin des Verbandes der Graveure, größeren Fabrit bei Saarbrücken hatte im Jahre 1888 einen Unfall dem Briefe verlangten Aufklärung ftelle und die Antwort erhalten, Giseleure 2c. tagte am Dienstag, den 17. Auguft, in den Oranien­erlitten, der von dem Werkführer sofort dem Krankenkaffenrechner daß er keine Veranlassung habe, fich darauf zu äußern. Dann habe ballen", Oranienftr. 51, und nahm ein Referat über die Agitations­zur Weitermeldung an die Berufsgenossenschaft mitgetheilt worden der Angeklagte den Rechtsanwalt gefragt, ob derfelbe eventuell mit tour durch Deutschland entgegen. Die Erfolge dieser ersten ift. Auf wiederholte Anfrage des Verletzten verficherte der Werk- den Waffen in der Hand Genugthnung geben würde und ebenfalls größeren Agitation, die der Berband unternommen, müffen als zu führer, die Anmeldung sei in Ordnung. Wiewohl im Laufe der eine verneinende Antwort erhalten. Der Bertheidiger, Rechtsfriedenstellend bezeichnet werden. In Magdeburg , wo die Kollegen Jahre wiederholt Erkrankungen infolge des Unfalls vortamen, erhob anwalt Sente, führte aus, daß in dem festgestellten Sachverhalt unter dem Banne der Prinzipale dem Hirsch- Duncker'schen Gewerk­Der Berlehte Rentenansprüche nicht, da er wieder ganz gesund zu werden weder eine Herausforderung noch eine Kartellträgerei zu finden fei, verein angehören, fonnte eine Versammlung nicht stattfinden. hoffte. Diese Hoffnung erwies fich indeffen als eine trügerische; im Jahre es sei der Rechtsanwalt Aronsohn nur durch den Angeklagten In Hannover und Effen sind Bahlstellen errichtet worden. 1896 stellte sich zur Evidenz heraus, daß seine Erwerbsfähigkeit infolge Sohlich fondirt worden und dies sei nicht strafbar. Der Gerichtshof n letzter Stadt hat auch die Betriebsleitung der Firma des erlittenen Unfalls in erheblichem Maße beschränkt worden war. fonnte sich noch nicht entschließen, ein freisprechendes Urtheil zu Krupp infolge des Zusammenhalts der Kollegen die angekindigte Sein Anspruch auf Gewährung von Rente wurde von der Berufs- fällen, sondern beschloß zu einem neuen Termin den Rechtsanwalt Schureduzirung wieder zurückgenommen. In Crefeld hätte das genossenschaft wegen Verjährung zurückgewiesen, doch verurtheilte Aronsohn zu laden. Resultat verhältnißmäßig besser sein tönnen. Durch die geringe bas Schiedsgericht auf die eingelegte Berufung die Beklagte zur Der Versicherungs- Direktor Otto Gaffer war vom Schöffen Zahl der in Düsseldorf beschäftigten Kollegen nahm man von einer Gewährung der gesetzlichen Rente, indem es annahm, daß die recht gericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 M. Bersammlung Abstand und fand nur eine interne Besprechung statt. des Berlegten liegende Umstände verhindert worden sei. Der hier genommen worden. Am 22. Oftober v. J., wenige Tage nach der unter ultramontanen Einflüssen. Die Gründung einer Zahlstelle Der höchste Gerichtshof für Unfallsachen sprach dem Verletzten aus anonymes Schreiben ein. Es wurde darin auf den Bureaubeamten Anders jedoch liegen die Verhältnisse in Solingen . Ein Lohn von dem an der Spize angeführten Grunde wegen eingetretener Ber: Abolf Gliesch aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, daß es 24 M. wird dort schon als hoher bezeichnet. Während die jährung den Rentenanspruch ab. said wohl werth fei zu erfahren, wo derselbe sich in der Nacht vor dem in der Stahlwaarenfabrikation beschäftigten Schleifer und andere Ein Unfallverlegter muß sich eine schmerzhafte Berbrechen aufgehalten habe. Gliesch sei ein arbeitsloses Individuum Arbeiter bis über 50 pet. höhere Löhne erreichen, waren ärztliche Kur, die zur Besserung oder Heilung führen soll, gefallen und verkehre in Kaffeeklappen. Dem Verdächtigten erwuchsen durch die Kollegen dort mit den bestehenden Verhältnissen zus

-