Aufruf!
zahl aller Berliner Grundstücke liegt, wird im ganzen Stadtkreis enthalte von Menschen bestimmte Räume Lust und Licht un
mittelbar von der Straße erhalten und ein Nebenhof von mindestens 25 Quadratmeter bei 4 Meter kleinster Abmessung angelegt wird. ist ein Grundstück nur 6 Meter oder weniger tief, so bedarf es feines Hofes."
neue
Berlin dieselbe Bebauungsregel gelten. Erst für Grundstücke von größerer Tiefe( über 35 meter), wird in der Beschränkung der zu lässigen Bebauung ein Unterschied gemacht, wie wir es gleich sehen Die ältere Baupolizei- Ordnung schrieb vor, daß nicht bebaute Diese Bestimmungen beschränken die Bebauungsfähigkeit für Grundstücke bis auf zweidrittel, bei Veröffentlichung der älteren Grundstücke, die weniger als 32 Meter tief find, erheblich weiter als Baupolizei Ordnung, also am 15. Januar 1887, fchon bebaute es bisher geschah, und ist hierin ein Fortschritt durch die Grundstücke mit dreiviertel ihrer Grundfläche bebaut werden dürfen. Go Baupolizei Ordnung anzuerkennen. Die neue Baupolizei- Ordnung schreibt in ihrem§ 2 vor: brauchten früher Grundstücke bis zu 15 Meter Tiefe feinen Hof zu § 2. Zulässige Bebauung der Grundstücke. Für alle Grund haben, jetzt ist das Fehlen eines Hofes nur bei Grundflücken bis zu ftücke bis zu 32 Meter Tiefe gelten gleiche Vorschriften, unabhängig 6 Meter Tiefe zugelassen, tiefere müssen einen Hof von mindestens davon, ob die Grundstücke bisher bebaut waren oder nicht. Bei 25 Quadratmeter erhalten. Grundstücken von mehr als 32 Meter Tiefe wird unterschieden zwischen solchen, welche innerhalb der früheren Stadtmauer und folchen, welche außerhalb derfelben liegen.
Nach den unheilvollen Verheerungen, welche Württemberg burch Ge: witter und Ueberschwemmungen erlitten hat, sind noch andere Theile unseres deutschen Vaterlandes, namentlich Schlesien und das Königreich Sachfen, werden. von einer gleichen Heimsuchung betroffen worden. Die Verwüstungen find ganz außergewöhnlich groß, und die Besorgniß vor neuen Gefahren ist nicht unberechtigt. Mag sich die Silfe, welche der Wohlthätigkeitssinn unserer Mitbürger den Unglücklichen zu leisten nie ermüdet, in diesem Falle ebenso start bethätigen. Die Unterzeichneten sind zu einem Komitee zusammengetreten, welches Beiträge für alle von dem Unheil betroffenen Landestheile in Deutschland zu sammeln beabsichtigt. Beiträge werden angenommen von der städt. Hauptstiftungstaffe, Rathhaus, Bimmer 25( Bentralstelle), von den städtischen Sparkassen- Annahmestellen, von den Zeitungsredaktionen, welche sich zur Annahme, behuss ab: führung an die Zentralstelle bereit erklären, von der Mehrzahl der hiesigen Banken und Bankfirmen,
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von dem Zentralbureau des Königl. Polizeipräsidiums, Portal III,
Bimmer 161, 1 Tr.
Früher fonnten Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt waren, mit ganz ungenügender Beleuchtung und Lüftung, mit Fenster nach einem ganz engen Lichthof angelegt Das Gebiet innerhalb dieser Stadtmauer wird durch eine in werden. Das wird ferner nicht mehr geschehen können. Spenden von Kleidungsstücken, Wirthschaftsgegenständen zc. werden der Mitte folgender Straßen und Brücken gedachte Linie begrenzt: So ist also eins ins andre gerechnet die neue Baupolizei- Ordnung von dem Verein der Berliner Spediteure fostenfrei abgeholt und Vor dem Brandenburger Thore, Königgräßerstraße, Gitschinerstraße, in bezug auf die gesundheitliche Einrichtung der Wohnungen, soweit ebenso nach den Stationen der Ueberschwemmungsgebiete spedirt. quer über den Kanal südlich vom Thorbecken, Staligerstraße, Ober- das von der Anordnung des Grundplanes der Gebäude abAnmeldungen sind an den Vorsitzenden dieses Vereins, königlichen baumstraße, Oberbaum Brücke, Am Oberbaum, Warschauerstraße, hängt, als ein mäßiger Fortschritt zu betrachten. Kommerzienrath und Handelsrichter Herrn Emil Jacob, Memelerstraße, Friedenstraße bis zur Prenzlauer Allee, lettere südHolzmarktstr. 65, zu richten. Ueber die eingegangenen Beiträge wird öffentlich quittirt werden. wärts bis zur Lothringerstraße, Lothringerstraße, Elsasserstraße, Wegen möglichst schneller und angemessener Vertheilung der Gaben wird Hannoverschestraße, Alexanderufer bis zur Stadtbahn, an der nörd fich das Komitee mit den zuständigen Behörden und den örtlichen Hilfe: lichen Grenze des Stadtbahnkörpers entlang bis zur Unterbaum Komitee's in Verbindung setzen. straße, diese südwärts, Kronprinzen- Brücke, Reichstagsufer, Sommerstraße bis an das Brandenburger Thor.
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Ed. Arnhold, Kommerzienrath. W. Arnold, Ober: Verwaltungs1. Für die Berechnung des bebauten Theiles seiner GesammtGerichtsrath. von Below Saleste, Mitglied des Herrenhauses. fläche wird das Grundstück durch Linien, welche zur Baufluchtlinie E. Beringer, Fabrikant. Dr. v. Bleichröder Drchia, Ritterguts- parallel laufen, in Streifen zerlegt. Der erste Streifen erstreckt sich besizer. J. Böttger, Bankdirektor. Heinrich Brunner , Geh. von der Baufluchtlinie ab gemessen bis zur Tiefe von 6 Meter, Justizrath, 3. 8. Rektor der Universität. Chrzescinsti, taiferl. Re- der zweite bis zur Tiefe von 32 Meter. Der erste Streifen darf als gierungsrath. Dr. v. Cuny, Geh. Justizrath und Professor der Rechte, voll( 10/10), der zweite als zu 7/10 bebaubar in Rechnung gestellt Mitglied des Reichstags und des preuß. Abgeordnetenhauses. Freiherr werden. Ist das Grundstück tiefer als 32 Meter, so wird der hinter b. Erffa Wernburg, tgl. Kammerherr und Mitglied des Hauses der dem zweiten Streifen liegende Rest, wenn das Grundstück innerhalb Abgeordneten. v. Fischer, Ministerialdirektor und Bundesraths: Bevoll mächtigter. Dr. Otto v. Glasenapp, Geh. Ober- Finanzrath und Mit der früheren Stadtmauer liegt, mit 6/10, wenn es außerhalb der glied des Reichsbant- Direktoriums. Goldberger, Geh. Kommerzienrath. selben liegt, mit 5/10, feiner Fläche als bebaubar in Rechnung gestellt. M. Grois, Vorsitzender des Vereins der Württemberger. F. Grub, Die so als bebaubar ermittelten Flächeninhalte der einzelnen Streifen fgl. Dekonomierath. Dr. Gutbrod, Direktor im Reichs Justizamt. werden zusammengerechnet und ergeben die bebaubare Fläche des b. Hansemann, Geh. Kommerzienrath und Generalkonsul. Dr. Sart Grundstückes, welche unabhängig von der Streifentheilung vertheilt mann, Sanitätsrath. Dr. Haud, Professor und Geh. Reg.- Rath, 3. 8. werden kann. Prorektor der fgl. techn. Hochschule, Charlottenburg . Dr. L. Hock, Direktor Die Fläche hinter der zweiten Theillinie darf bis zu des Zoolog. Gartens. Graf Guido Hendel b. Donnersmard- Neudec. 10 als bebaubar in Rechnung gestellt werden, wenn die von der Herz, Geh. Kommerzienrath und Vorsitzender d. Aeltesten der Kaufmann- Hoffläche bis zur Traufe gemessene Durchschnittshöhe(§ 3b) aller schaft. Chr. Kraft, Erbprinz zu Hohenlohe - Dehringen, Oberst hinter dieser Theillinie zu errichtenden Gebäude das Maß von Kämmerer. Dr. jur. Jacobi, Profeffor und Justizrath. v. Jage: 10 Meter nicht überschreitet und der zweite Streifen nur zu 7/10 mann, Großherzogl. Badischer Gesandter. Emil Jacob, Königl. Som bebaut wird. merzienrath. Julius Isaac, Königl. Kommerzienrath. Kaempf, Stadtrath. Dr. Kahl, Professor und Geh. Justizrath. b. Kardorff, Landrath a. D. und Mitglied des Reichstages. R. Kauffmann, Gen. Vertreter d. Württembg. Metallwaarenfabrik. Kirschner, Bürgermeister. Dr. Paul Krause, Rechtsanwalt u. Notar, 2. Vizepräsident d. Hauses der Abgeordneten. Kreitling, Stadtverordneter. Dr. Kries, Geh. Regierungsrath. Krückeberg, Superintendent a. D. und Pfarrer a. d. Zionskirche. b. Kunde, Oberst- Lieutenant 3. D. W. Kyllmann, Königl. Baurath und Stadtverordneter. Hugo Landau, Kommerzienrath. Dr. Langerhans, Stadtverordneten- Vorsteher. Graf v. Lerchen: feld Koefering , Königl. Bayerischer Gesandter. Gustav Mannheimer, Kaufmann. S. Meyer, Justizrath und Stadtverordneter. Michelet , Stadtverordneten Vorsteher Stellvertreter. Dr. O. Pflei derer, Profeffor. Rathenau , General- Direttor der Allgemeinen Elektrizitäts Gesellschaft. Freiherr Hugo v. Reischach , Hofmarschall Ihrer Majestät ber Kaiserin Friedrich . D. Rieth, Architekt. Röside, Kommerzienrath und Mitglied des Reichstags. E. Ruffer, Gen. Konsul u. Geschäftsinhaber der Diskonto- Gesellschaft. v. Schicker, Ministerial- Direktor und Bundesraths: Bevollmächtigter. Dr. Gustav Schmoller , Profeffor u. Mitglied des Staatsraths. C. Schniewind,
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tönigl. Hof- u. Domprediger. Dr. G. Siemens, Direktor der Deutschen Bant. Singer, Stadtverordneter u. Mitglied d. Reichstags. Dr. Freis Herr v. Soden, Profeffor u. Pfarrer a. b. Jerusalems - Kirche. Dr. Spahn, Kommerzienrath, Vicepräsident d. Neichstags u. Mitgl. b. Hauses d. Ab geordneten. Spinola, Geh. Ober- Regierungsrath u. Direttor b. fönigl. Charitee, Stadtverordneter. Freiherr v. Spisemberg, RegierungsAssessor. Steinwand, Regierungsrath. Robert v. Stieglit, intertat. Königl. sächsischer Geschäftsträger. Freiherr v. Süßkind, Major im 4. Garde- Regiment zu Fuß. Freiherr v. Barnbüler, fönigl. württembergischer Gesandter. Ed. Veit, Geh. Kommerzienrath. Dr. Wein garten, Professor. Wiebe, Wirtl. Geb. Rath. v. Windheim, Polizeipräsident. Witowski, Geh. Regierungsrath. Belle, Oberbürgermeister.
nehmen wir ein Grundstück von 10 Meter Straßenfront an. Um diese Bestimmungen mit den früheren zu vergleichen, Bei einer Tiefe von 32 Meter würden von diesem Grundstück unbebaut bleiben müssen:
Es wird jetzt Aufgabe der Berliner Architekten und Baumeister sein, den neuen Bedingungen entsprechend eine Reihe neuer Grundpläne für das Berliner Binshaus zu finden. Wir zweifeln feinen Augenblick, daß diese Aufgabe bald wieder genügend gelöst sein wird, und daß dann die neuen Häuser in mancher Beziehung gesünder und angenehmer für Wohn- und Arbeitsräume sein werden. Es bleiben uns nur noch die anderen Bestimmungen der neuen Baupolizei- Verordnung zu beleuchten, die den Aufbau und die innere. Ausgestaltung des Hauses betreffen.
Briefkasten der Redaktion.
Bir billen, bet jeder Anfrage eine Chiffre( gwet Buchstaben ober eine Baht) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet vom Montag, den 30. Auguft ab- am Montag, Dienstag und Sonnabend von 6 bis 7 Uhr statt.
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E. 9. 14. Etwas weniger als 5 Minuten. Rohrbach. Sie soll sich eine Droschke nehmen, vom Droschkentutscher sich Marken über die Bezahlung der Fahrt geben lassen und dann bei Liquidation der Zeugen2. 15. Stann infolge Feuers oder sonstigen Zufalls der Unternehmer die die für die Droschtenfahrt verauslagten Marken liquidiren. gebühren bie Arbeiter nicht beschäftigen, so hat er dennoch den auf die Kündigungsfrist entfallenden Lohn zu zahlen, falls die Arbeiter sich zur Arbeit bereit er fären. Friedenau 29. Die Forderung des Wirthes ist unberechtigt. Fordern Sie ihn auf, Ihnen zu bestätigen, daß Sie nach Zahlung der auf 75 Mart monatlich ermäßigten Miethe ziehen können und verklagen Sie ihn, falls er Ihr Verlangen ablehnt, beim Amtsgericht dahin, daß er Ste amt 1. Oftober mit sämmtlichem Mobiliar ziehen läßt. G. B. Bis die Reklamation zu Ihren Gunsten entschieden ist, müssen Sie die hohe Steuer zahlen. Fällt die Reklamation zu Ihren Gunsten aus, so wird das inzwischen zu viel Gezahlte zurückgezahlt. D., Land: wehrstr. Nein. F. N. 6-12 Mart für die Entbindung, 1-3 Mart für feden Besuch werden als angemessen für eine Hebamme in Berlin erachtet. Paul Sch. Können Sie beweisen, daß Sie gratis und franko bestellt haben, so wird die Firma mit ihrem nachträglichen Anspruch abgewiesen. M. Lange. 1 u. 2: Ja. Chr. P. K. 17. Leider ist nach der Gesinde Ordnung die Herrschaft" im Recht. Corectert. Schriftliche Antwort zu ertheilen, lehnen wir ab. Nach Ihrer Schilderung wäre eine Revision aussichtslos. Ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich, läßt sich ohne genaue Kenntniß der Atten u. f. w. nicht beurtheilen. Im allgemeinen hat 0 Qu.-M. eine Wiederaufnahme wenig Erfolg, wenn nicht etwa Meineid nachzuweisen und wegen Meineides Bestrafung eingetreten ist.
a) wenn es vor dem 15. Januar 1888 schon bebaut war 10.32 = 80 Qu.- M.; 4
10.32 B
b) wenn es damals noch unbaut war: = 106,6 Qu.-M. Nach der neuen Baupolizei- Ordnung zerfällt es ohne Rücksicht auf seine Lage in zwei Streifen: a) der erste 6 Meter tief, wird zur vollen Bebauung zugelassen, es bleiben also frei
also
b) der zweite Streifen, 26 Meter tief, alfo 260 Qu.-M. groß, wird zu 7/10 zur Bebauung zugelassen, es bleiben also frei 3.26
78 lt.-M.
noch weniger, als ob früher das Grundstück schon vor dem 15. Januar 1888 bebaut war.
Gesammte freie Fläche 78 Qu.-M.
Für die Grundstücke von der gewöhnlichen Größe ist die neue Baupolizei- Ordnung also eine fleine Verschlechterung des schon bestehenden Zustandes.
Sehen wir nun nach, wie sich die Sache bei einem größeren Grundstück stellt und nehmen wir eine Tiefe an, die nach§ 1 der Baupolizei- Ordnung schon eine so ungewöhnliche ist, daß über sie hinaus weitergehende Anforderungen gestellt werden können". Wir nehmen also ein Grundstück von 10 Meter Straßenfront und 50 Meter Tiefe an. Nach der alten Bauordnung müßten von diesem Grundstück, das 500 Quadratmeter groß ist, unbebaut a) wenn es am 15. Januar 1888 schon bebaut 500 4
II.
Daß in der Regel nur solche Grundstücke bebaut werden dürfen, die an eine öffentliche Straße grenzen, ist so selbstverständlich, daß diese Bestimmung aus der alten in die neue Baupolizei- Verordnung wörtlich übergegangen ist.
Für Ausnahmen von dieser Regel, wo dem zu bebauenden Grundstück ein Zugang zur öffentlichen Straße durch einen Privatweg geschaffen werden muß, können von vorneherein teine werden. Regeln gegeben Die alte Baupolizei Ordnung bestimmte, daß in diesem Falle und in anderen besonderen Fällen, wenn das Terrain hinter der Baupfluchtlinie steil ansteigt, oder das Grundstück in einer ungewöhnlichen Tiefe von über 50 Metern bebaut werden soll, besondere, den jedesmaligen Umständen entsprechende Bebauungsbedingungen zwischen Bau polizei, der städtischen Straßenpolizei und dem Magiftrate vereinbart werden müssen. Diese lettere Bestimmung ist in der neuen Baupolizei Ordnung durch die Anordnung ersetzt, daß ,, weitergebende Anforderungen geftellt werden können", ohne anzugeben, wie diese An= forderungen" und von wem fie festgesetzt werden. Es würde also hier das Ermessen der Baupolizei Behörde, das ist des Polizeipräsidenten, von nun ab in erster Linie maßgebend sein und die etwaigen Wünsche der Straßenpolizei und des Magistrats nur so weit zur Geltung gelangen, als das dem Polizeipräsidenten zulässig und nöthig erscheint.
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Da besonders die Anlage von Privatstraßen der Stadtverwaltung große Unbequemlichkeiten bereiten tann, so tönnen wir in diesem Beiseitefchieben der städtischen Interessen nur die Gefahr einer Schädigung der Stadt erblicken.
war
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500 3
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über die vom 11. bis 14. Auguft er. für die durch 2. Oeffentliche Quiffung Inwetter Geschädigten Deutschlands bei der Haupt. Stiftungskaffe eingegangenen Beträge.
Aufs
Beamte des Einkommensteuer: Bureaus 32,-. Richter, Mar 300,- beling, Elisabeth, Fräul. 500,- Eisenthal, Klara, Fräul. 100,-. Richter, Käthe, Fräulein 0,50. Kollegium der 200. Gemeindeschule 41, Emanuel Friedländer u. Co. 5000,-. Nationalbant für Deutschland 5000,- sichtsrath und Direktion der Nationalbank für Deutschland 5000,-. Jaroslowsky u. Co. 1000,- E. N. 1000,- Siegfried Sachs 300,- Hahn, Geh. Kommerzienrath 500,-. Paul Raufmann, Sofia 100,-. 2. Zuckermandel 300,- Jacob Landau 3000,- Carl Kastel 1000,- N. 1, Kaffe der Kreuz Beitung" 1000,-. Baute, Walter 100,-. Gumpert, F. 23. 50,- Hahn in Lanfwiz 2,- Stähr, J. 10,- C. Sch. 6, Statkränzchen bei Wabner, Patschker, Hüttenheim 50,-. Frau Salome, Charlotte 2,- Benthener Grundbesizer- Verein, Ertrag einer Lotterie 46,15. . 125 Qu. M. Gesammelt bei den Beamten des Großen Generalstabes und der Landess aufnahme 154,50. Ungenannt 3,--. Fürstenheim, Benno, für den Sorauer Kreis 10,- Fürstenheim, Meyer, für den Sorauer Kreis 10,-. Fran Bertofs ty 10,-. Von den Bureaubeamten der städtischen Grundeigenthums
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166,6
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b) wenn es noch unbebaut war= Nach der neuen Baupolizei- Ordnung zerfällt das Grundstück in Deputation 18,-. Von der Expedition des„ Berliner Tageblatt" und der drei Streifen.
a) der erste 6 Meter tief mit 60 Quadratmeter wird zur vollen Bebauung angerechnet, es bleibt frei
b) der zweite Streifen mit 26 Meter Tiefe muß mit 3/10 freibleiben, das sind
c) vom dritten, 18 Meter tiefen Streifen, der also 180 Quadratmeter umfaßt, werden als nicht zu bebauen angerechnet, wenn das Grundstück innerhalb der alten Stadtmauer liegt, 4/10
Busammen müssen frei bleiben Liegt das Grundstück außerhalb der Stadtmaner, so find von den lezten 180 Quadrats metern 90 als nicht zu bebauen anzurechnen, und die nicht bebaubare Fläche würde dann 90+ 78=.
betragen.
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78 Qu.-M.
78 Du.-M. 156 Qu.-M.
.... 168 Dt. M.
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Berliner Morgen- Beitung", II. Rate 5000,-. Kollegium der 49. Gemeinde schule 30,-. Fräulein Reich, Friedrichsberg 4,30. G. E., Fabrikant 60,- Schoof 10,- Spies, Stadtfergeant 3, Schmidt, Kanzleirath 3,-. Ochs, Siegfried, Dirigent, 50,- Schubert, C. A. 50,-. Eduard Sachs, Hoft. 100,- 0 D.-M. Stadt Carlshafen 300,- A. S. in Roda 10,-. Ch. Glücksburg( Oftfee) 10,05. Westfälische Jute- Spinnerei und Weberei, Ahaus i. Weſtf. für Sachsen und Schlesien 150,-. M. G. W. R. Berchtesgaden Villa Graul 10,- v. Kablinski, Saarburg für Schlesien 25,-. Expedition der Genthiner Zeitung" 129,05. Baronin Heinze, Lübeck 50,- 2. v. Veltheim, Oftrau Kr. Bitterfeld für Schlesien und Württemberg 200,-. Behrens in Schöneberg 10,-. Professor Sanneg, Luckau 5,-. Redakteur der„ Greifs walder Zeitung", Julius Abel 55, Dr. Philippi, Amtsrichter in Kirchv. K. P. in Polonowig 10,05. Scherbel, A., Apostel hein N.- 2. 10,- firche 4 10,- Hüttner, Görlitzer Bahnhof, Unterbeamten des Bostamits 36 11,05. Graf Bidler, Geh. Reg.- Rath 50,-. Dr. A. Beer, Regierungsrath, für Schlesien und Sachsen 40,- Busse, Mar, Brunnenstr. 175 30,05. Frau Beer, Wittwe, für Schlesien und Sachsen 30,-. Gerhardt, Geheimer Regierungsrath 10,-. b. Bergmann, Geheimer Rath und Pras feffor 300,- Gaeg, M., Flemmingstraße, für Schlesten 20,- Wohtfromm in Charlottenburg 10,35. Dr. Ebers, Martin 20,- Strut, Bei febr tiefen Grundstücken würde alfo der jetzt bestehende Geh. Finanzrath in Charlottenburg 20,-. Rosenthal, Schiedsmann- Stell Bustand ungefähr bestehen bleiben und nur bei sehr tiefen Grund- Binfert, F. Jägerstr. 32 100,--. Durch die Expedition der Post"( 224,20) bertreter d. 31. Bez., aus einer Schiedsmanns- Sache 30,-. Ungenannt 20,- stücken, für die die Baupolizei- Ordnung nicht mehr ausreicht, für die Bis dat. Berlin 50,-. Lademann, Berlin 5,-. B. Referendar, Berlin weitere Beschränkungen" vorgefehen sind, würde sich das Be- 5,-. Dr. Rost, Oberlehrer, Eisleben 30,05. Rode, Steuerrath in Lemgo bauungsverhältniß in gefundheitlicher Beziehung gegen die heutigen 20,- Zwei Schlesierinnen, Fischmüchellehn b. Berchtesgaden 20,-. Zustände etwas günstiger stellen. Scherpe, Leopold, Berlin 20,- Scherpe, Luise, Berlin 5, Hankelsablage, Verschlechternd für die gesundheitlichen Verhältnisse wirkt aber Stat, Gottes Segen bei Cohn, durch Eugen Meißner 10,15. Clauß, Wilhelm, noch die Ausnahmebestimmung, daß unter gewiffen Bedingungen Blauer, Berlin 10,-. Berlin 10,- L., Landgerichtsrath, 3. 3. Sellin 4,-. Frau Geheimrath Dr. Fürst, Geh. Oberbergrath 30,-. Kegelflub Vortheilhaft für manchen Grundstücksbefizer möchte es sich er auch der dritte Streifen mit 7/10 zur Bebaung gerechnet werden darf. Tugendbund" 5,-. Direktion der Dresdener Bant 10 000,-. Sonjul weisen, daß von der starren Vorschrift der alten Baupolizei- Ordnung, Die Bedingung, daß der zweite Streifen nur mit 7/10 bebaut wird, wird Buttmann 1000,-. Expedition des Kleinen Journal", I. State nach welcher die Straßenfronten der Gebäude immer parallel der in der Regel zutreffen und 10 Meter ist immer eine ganz anständige 1000,-. B. R. G. S. 6,-. von Hoffmann, Oskar, in Leipzig 2000,- Baufluchtlinie liegen müßten, dann abgewichen werden darf, wenn Bauhöhe. Sammlung im Verein Humor" 10,- Weber u. Berent, Berlin 20,- die Gebäude um 6 Meter von der Baufluchtlinie zurücktreten. Es Weiter wird bestimmt in§ 2 Abschnitt 2. Alle nicht an der Dührig, W., Zorndorferstr. 1 20,-. Berlag des„ Brandenburg . Anzeigers", wird dadurch möglich, auf Emil Naglo , Fabrikant 300,- schiefwinkligen Grundstücken Straßenfront liegenden zum dauernden Aufenthalte von Menschen Brandenburg a. S., 1. Rate 650,-. Bureau des Stadtausschusses 1,50. Verein" Fraternitas " 20,-. Cohn, in den Stadttheilen, in welchen eine weniger dichte Be- bestimmten Räume(§ 37) müssen Licht und Luft unmittelbar von Emma, Berlin 10,-. Eichhoff, Berlin 10,-. Noad, Eduard, Zimmermfir. bauung stattfindet, rechtwinklige Häuser zu errichten. Sonft einem Hofe( Haupthof) erhalten, dessen Grundfläche mindestens 50,- F. G. B. Berlin N. 12,-. N. N., Berlin 3,-. Boldt, Heinrich, sind die Bestimmungen über die Lage der Gebäude zu den 80 Quadratmeter bei 6 Meter geringster Abmessung beträgt. Ist wienerstr. 7 10,- Carl Pflugbeil u. Co., Prinzessinnenſtr. 16 50,- öffentlichen Straßen durch die neue Baupolizei Ordnung nicht die nach Ziffer 1 ermittelte nicht bebaubare Fläche geringer als Brint, Reinhard, Mariannen- Ufer 2 6,- Goldberger, Geheimrath 500,- geändert. Es sind nur die schon bestehenden Bestimmungen genauer 80 Quadratmeter, so darf der Haupthof bis auf 60 Quadratmeter Puppe, Spenerstr. 27 5,-. Puppe, Melanchthonftr. 22 10,-. Horftmeyer festgestellt und schärfer umriffen. bei 6 Meter fleinster Abmessung eingeschränkt werden, wenn 6- Dr. Rosenthal, Bürgermeister a. D., Thiergartenstr. 19 500,- Kaffe Die neue Baupolizei- Ordnung sucht, was sehr anzuerkennen ist, der Rest der nicht bebaubaren Fläche zur Anlegung eines der Kreuz- Bettung" 1000,-. 2. G.III., SW, Wödernstr. 114 20,-. Weibling, oder Lichthofes mit einer Grundfläche ihre Bestimmungen so viel als möglich der willkürlichen Auslegung Nebens Mar, Kaufmann 10,- Weidling, Bertha, Wittwe 10,-. J. Aberle u. Co mins von 50,- Vermittlungsamt V 25,- Insassen der Altersversorgungs- Anstall zu entziehen und Mißverständnisse durch flare Borschriften zu verdestens 10 Quadratmeter bei einer geringsten Abmessung von der Kaiser Wilhelm - u. Augufta- Stiftung 130,-. Schröter, Zimmermſtr. 10,- meiden. Sie zeichnet sich dadurch in vielen Punkten recht vortheil 2 Meter verwendet wird. Beträgt die nach Biffer 1 ermittelte, nicht Schülerinnen und Kollegium der 11. Gemeindeschule 76,72. F. L. 10, haft von der älteren Baupolizei- Ordnung aus. bebaubare Fläche weniger als 60 Quadratmeter, so darf der Haupt- Statgesellschaft( Bank) 9,- Jupe, pens. Feuerwehrmann 1,50. Schwalbe Ganz gründliche Abänderung haben die Bestimmungen erlitten, hof auf das Maß dieser Fläche, jedoch nicht unter 40 Quadrat Fräulein 1- Hruby, F. 100,- Carl Hg. 20,- C. W. D. 40,- die von der zulässigen Bebauung der Grundstücke" meter bei 6 Meter leinster Abmessung eingeschränkt werden. Auch. St. 2, Hahn, Fr. 50,- Durch die Deutsche Bank 610,-( a) vpn an solchen Höfen dürfen Räume zum dauernden Aufenthalte von Bant hier, von Frau S. A. Müller in Dresden für Württemberg 500,-). der Vosfischen Zeitung" für Württemberg 110,- b) von der Dresdenez handeln. Mit der Bevorzugung der schon bebauten Grundstücke Menschen angelegt werden. Beträgt der hinter der ersten Theillinie liegende Theil eines Beitung", Landeszeitung für die Provinz Sachsen in Halle a. S., besonders Bon dem Kollegium der 165. Gemeindeschule 21,- Von der Halleschen ist gründlich gebrochen. Bebaute, wie nichtbebaute Grundstücke werden künftig nach denselben Regeln behandelt werden. Für Grund: Grundstückes weniger als 50 Quadratmeter, so braucht kein Haupt für die Provinz Sachsen , 1. Rate 1000,- Bon dem Lokalkomitee zu Frank. flücke bis zu 35 Meter Tiefe, in welcher Grenze wohl die größere Mehr- hof angelegt zu werden, wenn sämmtliche zum dauernden Aufurt a. D. 253,50. Altmann, Emma, Frau 20,-. Kegelklub„ Arminius "
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