Ur. 206.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
14. Jahrg.
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Rernsprecher: Hmt I, r. 1508. Telegramm- Adresse: Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Die Polizei
die Beele des Staates.
Sonnabend, den 4. September 1897.
Der Appetit kommt beim Essen. Seit Jahren arbeiten die Handlanger der Reaktion daran, das bischen konstitutionelle Schminke, das dem Polizeistaat Preußen angeklebt ist, zu gunsten der Junkersippe völlig verschwinden zu lassen. Auf ganz gefeßlichem Wege geht das nicht an, wenigstens nicht mit einem Male.
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Aber
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e) Das öffentliche Intereffe in bezug auf die Aufnahme und Beherbergung der Fremden; die Wein, Bier- und Kaffee- Wirth schaften und sonstige Einrichtungen zur Verabreichung von Speisen
und Getränken.
f) Sorge für Leben und Gesundheit.
g) Fürsorge gegen Feuersgefahr bei Bauausführungen sowie gegen gemeinschädliche und gemeingefährliche Handlungen, Unternehmungen und Ereignisse überhaupt.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
werth erscheint sonst noch, daß der Kaiser seine besondere Freude aussprach, daß es ihm endlich vergönnt gewesen sei, in dieser herrlichen kerndeutschen alten Stadt zu verweilen". Man sieht, daß sich der Kaiser seine Freude an der Stadt seiner Ahnen nicht hat beeinträchtigen lassen durch die Thatsache, daß diese Stadt in unseren Tagen zu einer Hochburg der Sozial bemokratie geworden ist, was ihr bekanntlich gemeinsam ist mit zahlreichen anderen deutschen Städten, wo kaiserliche Schlösser stehen. i) Alles Andere, was im besonderen Interesse der Gemeinden König Humbert von Italien besucht in Homburg ben und ihrer Angehörigen polizeilich geordnet werden muß." deutschen Kaiser. An fürstlichen Rendezvous, Händedrücken, Bis dies Gesuch vom 11. März 1850 erlassen wurde, bestimmte Friedensversicherungen fehlt es also in diesem Sommer nicht. 10 II§ 17 des allgemeinen Landrechts über die Befugnisse dere öfter sie sich aber wiederholen, um so geringer ist ihr EinBolizei folgendes:
h) Schutz der Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Baumpflanzungen, Weinberge u. f. w.
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Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."
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druck auf die Völker. Diese hören so viel von der Erhaltung und Befestigung des europäischen Friedens, aber sie wissen nur zu gut, daß sie trotz all der schönen Worte immer mehr und mehr für kriegerische Ausgaben opfern müssen. Sie betrachten deshalb auch diese Fürstenbesuche mit gar fühlem Sinn. 4 Saubere Bauernfreunde sind doch die Herren von der Die Befürchtungen, Deutschen Tageszeitung".
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Geistes
Kinder
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Da selbst der preußische Landtag nicht sofort zur Erdrosselung ber wenigen Volksrechte seine Hand bieten wollte, sind sie denn auf ein anderes Mittel mit verstärktem Eifer verfallen. Was braucht man die gefeßgebenden Körperschaften, wenn man sich heraustlügeln läßt, eigentlich habe die Polizei die Gefeßgebungsgewalt? Frisch an's Wert. Die Polizei fängt mit den ersten vier Buchstaben ebenso an, wie das Wort Politik. Also ist Polizei Politit, Politik zu machen Sache der Polizei. Eine noch weitere Einengung des Vereinsrechts wollte der Landtag nicht zugeben. Aber die Polizei hat es bereits verstanden, durch ihre bekannte Verfrommungsverordnung vom Ottober 1896 das gesetzlich gewährleistete und nach der Verfassung Das Gesetz vom 11. März 1850 hat nicht, wie bie Nordnur durch Gesetz zu beschränkende Versammlungsrecht einzuengen. deutsche Allgemeine Zeitung" möchte, durch Nr. i des§ 6 den Das Rammergericht hat unter Vorsiz des früheren Staatsanwalts§ 17 II, 10 ausdehnen und so der Polizei Allgewalt überGroschuff vor zehn Jahren segte ihm, der damals als Staats- tragen wollen, sondern im Gegentheil wollte der Gesetzgeber die anwalt in Altona gegen Tichner und Genossen wegen Geheim- Polizeigewalt des abfoluten Staates einengen. Das Ober Verwal- welche die Rede des Kaisers und der allgemeine Gang der bündelei fungirte, ein einfacher Mauersmann in öffentlicher Gerichts- tungsgericht führt nach dieser Richtung wie von allen bedeuten. Reichspolitik bezüglich der Militär- Strafprozeßfizung auseinander, daß qm nicht Sozialdemokrat", sondern deren Staatsrechtslehrern stets anerkannt ist, zutreffend folgendes Reform erweckt haben, dienen dem Bündnerblatt zu den Quadratmeter, und daß cbm nicht„ Liederbuch", sondern Kubikmeter im aus: Es bedarf keines ausführlichen Nachweises, daß vom Gesetzgeber höhnischsten Bemerkungen. Die Besprechung dieser Angelegenwerkthätigen Leben bedeute am 12. August des Jahres 1897, wie im Jahre 1850 nicht beabsichtigt ist, die Befugnisse der Polizeibehörde über heit sei nur eine Hezze, ein alter Ladenhüter, Stimmungsmache unseren Lesern bekannt, angenommen, daß diese polizeiliche Ver- den bisherigen im§ 10 II, 17. L.-R. gegebenen Rahmen hinaus gegen die höchste Person; man wolle nur böses Blut machen, die frommungsverordnung in allen Theilen zu Recht bestehe, da sie zu erweitern oder gar auf das gesammite Gebiet der Wohlfahrtsdurch eine Kabinetsordre von 1837 gestützt werde. Freilich, pflege zu erstrecken. Sonst ließe sich leicht darthun, daß im§ 6 bie ganze Sache sei gar nicht so brennend; im Volke sei gar Artifel 29 der Verfassung vom 31. Januar 1850 bestimmt alle unter dem Buchstaben a bis h aufgeführten Gegenstände sich im all- tein tieferes Interesse für die Angelegenheit vorhanden oder, Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Er gemeinen innerhalb der Schranken des§ 10 II, 17 2. 2... halten, wo es vorhanden sei, sei es fünstlich hervorgerufen oder laubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu ver- baß ferner so wohl nach der ganzen Fassung des§ 6 wenigstens fünstlich gesteigert; die Strafrechtspflege im Heere fammeln," freilich Artikel 30 derfelben Berfassung befagt: Das wie nach der völlig flaren Entstehungsgeschichte( vergleiche sei bisher schon gewissenhaft geübt worden u. s. w. Gesetz regelt insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen stenographischen Bericht der I. Rammer 49/50 G. 2329 fg.) die Gewiß, wenn es nach den Herren um Plötz ginge, Sicherheit die Ausübung" des im Artikel 29 gewährleisteten Rechts; Borschrift unter i nur zur Ausfüllung etwaiger in dem könnte die Militärjustiz ruhig so bleiben wie sie ist. An freilich Artikel 109 derselben Berfassung hebt ausdrücklich Borhergehenden gebliebenen Lücken dienen Lücken dienen sollte und daß ihrer Stellung zu dieser Frage erkennt ntan aber alle der Verfassung zuwiderlaufenden Geseze also auch endlich in dem Buchstaben h ein Zusaß, wonach auch die in vortrefflicher Weise, wess' die Rabinetsordre von 1887 das Kammer- Ordnung bei Bennzung der Feldner u. f. w. der polizeilichen auf. selben sind. gericht ist anderer Ansicht und ist letzte Instanz in den vor Schöffen- Regelung unterstehen sollte, um deswillen gestrichen ist, weil eine Warum sollten sie auch ein Interesse gerichten Preußens wegen Verstoßes gegen preußische Gefeße, Ber - über den Schuh" der Felder u. s. w. hinausgehende Anordnung an der Beseitigung der schädlichen Bestimmungen des ordnungen und dergl. verhandelten Sachen. Das Erkenntniß ist bis um beswillen gestrichen ist, weil eine über den Schuh" der Felder 2c. Militär- Strafprozesses haben, da ihre Kreise davon freilich lang in allen unabhängigen Kritiken als unhaltbar anerkannt. Defio hinausgehende Ermächtigung bedenklich erschien... Der bündigste faum irgendwie betroffen werden. Die Junker und Junfer eifriger haben die Unten der Reaktion dies mit der Verfassung Beweis dafür" sagt das Oberverwaltungsgericht mit recht- föhne, denen als Offizieren in der Armee die außerordentlichsten platterdings unvereinbare Erkenntniß des Kammergerichts als ein„ daß eine Ausdehnung des polizeilichen Eingreifens zum Zweck Rechte bei der Militärjustiz- Handhabung zustehen, mögen die prächtiges Meisterstück gelobt. Wir glauben, die Herren frohlocken der Wohlfahrtspflege damals entschieden abgewiesen Reform auf diesem Gebiete gewiß nicht als dringend empfinden. zu früh. Das Kammergericht dürfte bei nächster Gelegenheit seinen worden ist." Diese Ausführungen machte das Oberverwaltungs: Aber die Bauern wie die Arbeiter, welche zwei und drei Frrthum, ein aufgehobenes Gesetz von 1837 tönne eine gegen die gerichts in dem Erkenntniß vom 14. Juni 1882. Das Erkenntniß Jahre als„ gemeine Soldaten" Berfassung verstoßende Polizeiverordnung rechtfertigen, ebenso gut anerkannte die Rechtsungiltigkeit einer Polizeiverordnung der Berliner unter dem Befehl der eingestehen, wie es längst eingesehen hat, daß seine in einem Polizei vom 10. März 1879, die das im Jahre 1878 erhöhte Junkerjünglinge unbedingten Gehorsam" leisten müssen anderen von uns abfällig fritisirten Erkenntniß niedergelegte Kreuzberg Denkmal durch baupolizeiliche Beschränkungen vor Ver- und gar leicht in Konflikt mit der Militärjustiz Ansicht irrig war, nach der ein hannoversches Jagdgesetz bauung seiner Aussicht schützen wollte. Die Polizei führte damals fommen und, sobald dies geschieht, in eine geradezu gräßliche durch ein preußisches Gesetz, Gefeß, das dies hannoversche aus zur Begründung ihrer Verordnung aus:„ Ein Gemeinwesen besige Lage gerathen, denken darüber ganz anders. Und wenn die drücklich aufrecht erhält, aufgehoben werden könnte. viele andere und namentlich ideale Güter, welche eines behördlichen Deutsche Tageszeitung" annimmt, es bestehe gar kein Interesse Inzwischen reiben sich die Untergraber jeder Kulturentwickelung ver: Schutzes gegen die Handlungen einzelner Mitglieder des Staats für diese Frage, so irrt sie sich ganz bedeutend und beweist gnügt ob jenes Erkenntnisses die Hände. Ihr Appetit steigt. Sie bedürfen. Es handle fich darum, den Patriotismus, eins der mit ihrer Behauptung nur, wie wenig sie mit dem Denken verlangen Gerichte, nach denen zu verlangen man selbst diesen Leuten höchsten idealen Güter, welche eine Nation besigt, zu hüten." Die und Fühlen der kleinen Leute auf dem Lande vertraut ist. schwerlich hätte zumutben sollen. Ein Chorus besonders ausgelassener Boltsfeinde behauptet Polizei unterlag damals mit ihrer eigenthümlichen Ansicht. Die Befürworter des Polizei Absolutismus wittern offenbar Das Organ des Bundes der Landwirthe" zeigt aber auch nämlich schlankweg: Die Polizei könne eigentlich durch Nachtluft. Sie hoffen, es giebt keinen Grolmann mehr, der als hier mit wohlthuender Deutlichkeit seinen Charakter als Polizeiverordnung nach dem Gesetz alles regeln. Es soll Gerichtspräsident in dem bekannten Prozeß gegen Jakoby die Worte Interessenvertretung der Besitzenden und Privilegirten! die Polizei durch giltige Polizeiverordnung nämlich alles " unterschrieb der Richter hat sich jedes Urtheils über Meinungen zu regeln dürfen, was im It's nicht Daubenspect, so muß es ein anderer sein, wit öffentlichen Interesse enthalten. Die Meinung als solche ist kein Verbrechen. Sie fann brauchen ein Attentat, foft' es, was es wolle. Dies wiffen einige auf dem Gebiete der inneren Verwaltung nur strafbar werden durch die Form, in welcher sie in die Deffent- Leute und frivole Journalisten. Deshalb erfindet ein durch die Uns zum Schuh oder zur Förderung des Gemeinwohl lichkeit tritt, und durch die Absicht, die bei der Veröffentlichung zuverlässigkeit seiner Meldungen bekanntes Zotalblatt einen neuen ein für allemal zwingend geordnet oder geregelt vorwaltet. Vorwurf richterlicher Entscheidung fann daher auch attentatsplan eines Brüsseler Anarchisten gegen den deutschen werden muß." Die, Norddeutsche Allgemeine" brachte nur die Form und die Absicht werden, und je schwieriger Kaiser. fürzlich einen längeren Artikel mit der Ueberschrift Die Polizei es ist, den Inhalt hierbei zu finden, um so strenger Meldung ab, die sonst weiter nicht gefährlich ist.- Leichtfertig redigirte Zeitungen brucken ernsthaft die verordnung", in dem sie dieser, von dem bekannten Freiburger wird für den Richter die Verpflichtung sein, Profeffor Rosin bereits früher vertheidigten, völlig obstrusen Ansicht sich selbst zu überwachen, damit die Selbst- Die Frage der Kriegsentschädigung kommt noch immer schmunzelnd halb und halb Anerkennung zollt. Allerdings seht sie ständigkeit und unabhängigkeit seines Urheils nicht von der Stelle. Dafür wird die Situation auf Kreta eher etwas abwintend schließlich hinzu: vor dem Einfluß eigener Ueberzeugung gewahrt schlimmer als besser. Aus Kandia verlautet vom Donnerstag, daß " Sei dem indeffen, wie ihm wolle, eine praktische Folge werbe." Unsere Reaktionäre hoffen, daß es rückgratssteife Richter die Aufständischen auf türkische Truppen geschossen haben, welche wird die ganze von Rosin aufgerollte Streitfrage schwerlich nicht mehr gebe, sondern nur solche, die für Recht auch das offen- das Feuer erwiderten. Getödtet sein soll niemand, aber immerhin haben. Denn sowohl das Kammergericht, als auch das Ober- barfte Unrecht erklären, sobald es der jeweiligen Verwaltung genehm fieht man, daß von einer Beruhigung der Insel noch keine Rede ift.verwaltungsgericht halten einmüthig an der von ihnen dem Gesetz ift. Die Herren täuschen sich und jubeln zu früh über die Möglichkeit vom 11. März 1850 gegebenen Auslegung feft. Sie sehen in ihm den absoluten Polizeistaat durch ungerechte Urtheile stabilisiren zu lediglich eine nähere Detaillirung der landrechtlichen Borschriften; tönnen. nur innerhalb des dort gesteckten Rahmens, also lediglich zur AbBezeichnend für die Herren ist es, daß ihnen nicht einmal mehr wendung von Schäden und Gefahren, nicht aber zur Förderung die Polizeigewalt, wie sie im abfoluten Staat Friedrichs des Großen der allgemeinen Wohlfahrt billigen sie der Polizei die aufgezählten durch§ 17 II, 10 des Landrechts festgelegt wurde, genügt, sondern Befugnisse zu. Schwerlich wird in dieser einheitlichen Recht daß sie darüber hinaus die Polizeigewalt Ludwigs XIV. anerkannt sprechung eine Wenderung eintreten." sehen wollen, die in den Edikten vom 18. August 1674 und Juni Höchft bemerkenswerth ist eine Meldung aus Madrid Wir lassen dahingestellt, ob nicht den Kreisen der Norddeutschen 1700 für Paris dahin ausgedrückt wurde: es habe die Polizei den vom 1. September, welche die Bossische Zeitung" mittheilt:„ Die Allgemeinen Zeitung" trok dieser Art des Abwinkens eine Aenderung Parifern die Güter der Seele, des Körpers und des Vermögens zu Mop labs, der fanatischste mohammedanische Volksstamm an der der Zusammensetzung des Oberverwaltungsgerichts und eine günstigere sichern." Unter dieser Devise machte die Polizei in Frankreich Jagd Malabartüste, befinden sich im Aufstande. Das ist ein ganz bedenk Auffassung für die Erweiterung der Polizeibefugnisse nicht erwünscht auf die Keßer, nahm unter dem Vorwand, die Sicherheit zu ge- liches Zeichen, wenn viele Hunderte von Meilen vom gegenwärtigen wäre. Zweifellos ist, daß das Obertribunal mehrmals, z. B. in währleisten, fest, verhaftete, warf in Gefängniffe, prügelte, schrieb Kriegsschauplage entfernt ein zweiter Aufstand ausbricht, und läßt den Erkenntnissen vom 8. November 1864 und 8. Mai 1865, vor, was der einzelne thun, lesen, schreiben, ja denken und wann mindestens auf eine weitverbreitete mohammedanische Bewegung an und das Oberverwaltungsgericht z. B. in den Erkenntnissen vom und wo er tanzen konnte, bestahl und bespigelte die den verschiedensten Punkten Indiens schließen. Schon vor zwei 10. Juni 1880 und 14. Juni 1882 die von der Polizei wiederholt Bürger, bemogelte und beraubte den Staat. Dies Ziel Jahren war ein Aufstand der Moplahs nur mit großer Mühe und versuchte Ausdehnung der Polizeibefugnisse auf alles, was über werden auch die kühusten Staatsstreichsfreunde in Deutsch vielen Zugeständnissen beigelegt worden." haupt im Allgemeininteresse liegt, als völlig unhaltbar zurück- land nicht mehr erreichen. Gut ist's aber, auf der gewiesen hat. Hut zu sein vor diesen gemeingefährlichen Beuten, die lebhaft Die Rechtslage ift danach in Preußen zur Zeit noch folgende: baran arbeiten, für ihre Minirarbeit wissenschaftliche" Hilfskräfte Polizeivorschriften allgemeiner Natur zu erlaffen ist an sich Sache der zu gewinnen. Weiß sie doch, wie wahr des hannover 'schen Königs-3ur Coblenzer, Gottes Gnaden" Rebe finden Gesetzgebung. Das Recht der Polizeibehörde zum Grlas folcher Ausspruch für die bürgerliche Gesellschaft ist:„ Huren und Projekt auch einige konservative Blätter Worte. Die„ Kreuz Polizeivorschriften beruht auf ansbrücklicher Uebertragung durch ein fefforen tann man immer für Geld haben." 3eitung" legt wohlgemuth die Worte des Kaisers so aus, daß Gesetz. Dies Gesetz ist das vom 11. März 1850. Dort wird außerderfelbe, dem die schwere Verantwortung vor Gott dem Herrit ordentlich weitgehend als zu den Gegenständen der ortspolizeilichen niemand abzunehmen vermag, weder die Minister, noch die und landespolizeilichen Vorschriften gehörig in§ 6 aufgezählt: Parlamente", gegen den Willen des Volkes und des ,, a) Der Schutz der Personen und des Eigenthums. Parlaments zu handeln berechtigt sei. Das Blatt erinnerd b) Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Berlin , 3. September. an den Militärkonflikt der 60er Jahre und stellt das damalige Ver öffentlichen Straßen, Wegen und Plägen, Brücken, Ufern, Ge Auch in Nürnberg hat der Kaiser am Donnerstag fahren des Königs geradezu als vorbildlich hin, zu welchem Zwecke wässern. es allerdings die geschichtliche Wahrheit vollständig auf den Kopf einen Trinkspruch gehalten. Dieser Trinkspruch beschränkt sich stellt. aber auf allgemeine Dantes- und Wunschesworte an den Prinz- Auch Herr Schweinburg in den Berl. Polit. Nachr." ist regenten von Bayern sowie auf Erinnerungen an die Vor- über die Kaiserrede völlig verzückt." Nach ihm ist die Auffassung fahren, welche Burggrafen von Nürnberg waren. Bemerkens- des Raisers von seinem Beruf eine so überaus hohe und geniale,
rungsmitteln.
c) Der Marktverkehr und das öffentliche Feilhalten von Nah. d) Drdnung und Gesetzlichkeit bei dem öffentlichen Zusammen. fein einer größeren Anzahl von Personen.
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Politische Mebericht.
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In Indien scheinen die Engländer nun mit mehr Nachdruckt gegen die aufständischen Stämme vorgehen zu wollen. Aus Simla wird gemeldet: Zwei englische Kolonnen unter den Generälen Blood und Gllis werden gegen den aufrührerischen Stamm der Mohmands vorgehen. Die Kolonne des ersteren wird von Swat, die des zweiten von Shabkadar aus vorrücken. Die beiden Kolonnen haben zusammen eine Stärke von 10 000 Mann.-
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