Mit
thre Grundstücke von der Staor Berlin gepachtet haben, die Befizer| zu stören, oder Pferde und andere Thiere scheu zu machen, find Wittwe ihm eine flingende Belohnung und die Ausweispapiere Der Schaubuden , Konzertlokalitäten 2c. auf, den Platz zu räumen. verboten." des Verstorbenen geben könne, wolle er dafür sorgen, daß ihr Frau Treptow war Da diese jedoch die Hoffnung hegten, daß der Vergnügungspark erEin Stadtrath, der es mit den Unternehmern verdorben das Guthaben bald ausbezahlt werde. halten bleiben würde, zögerten sie mit der Räumung und ließen hat. Das Disziplinarverfahren gegen sich selbst hat so vorsichtig, beides abzulehnen, der Angeflagte erfuhr aber schließlich zum theil ihre Baulichkeiten gänzlich im Stich. Auf Ber - Stadtrath Samter in Charlottenburg beantragt. Stadtrath doch mehrere Daten über die Verhältnisse des Berstorbenen. Ee anlaffung der Treptower Behörde wurden die den Vergnügungspark Samter, befoldetes Mitglied des Magistrats, ist u. a. ftell fertigte dann einen Geburtsschein desselben mit dem ebenfalls begrenzenden Zäune niedergelegt, doch war es für die meisten Acker- vertretender Vorsitzender des dortigen Gewerbegerichts. nachgemachten Stempel feiner Heimathsbehörde an und ferner einen pächter schon zu spät, den Boden zu bestellen. Die Leute wandten Sein Amt als solcher läuft demnächst ab. Ein Anzahl von Kontrakt, wonach der Tischlermeister Otto Treptow von der Aktienfich nun an das Gericht, um den Arbeitsausschuß für den erlittenen Arbeitgebern, die dem Gewerbegericht als Beisitzer an- gesellschaft für Möbelfabrikation" als Werkführer mit einem Schaden haftbar zu machen. gehören, hatten eine Eingabe an den Magistrat gerichtet, in Monatsgehalt von 275 Mart angenommen worden war. der Geburtsurkunde begab er fich der sie um die Wahl eines anderen Stellvertreters im Vorsitz er- diesem Kontrakt und fuchten. Der Magiftrat hat es abgelehnt, zu diesem Gesuche Stellung zu verschiedenen Schneidermeistern und bestellte sich Kleiber, wurden. Bei einem Uhrzu nehmen. In der gestrigen Stadtverordneten- Versammlung stand die ihm auf Kredit verabfolgt nun die Besetzung dieses Amtes auf der Tagesordnung. Auf den macher faufte er eine goldene Kette für 85 M. und zahlte sie mit Antrag des Stadtverordneten Meyer wurde die Wahl vertagt, nach einem Wechsel, den er als Werkführer Otto Treptow akzeptirte. dem Bürgermeister Matting mitgetheilt hatte, daß Stadtrath Samter Unter Aufwendung von großer Mühe fertigte der Augeflagte das Disziplinarverfahren gegen sich selbst beim Regierungs- dann eine Anzahl Schlußscheine an, wonach er dem vereideten präsidenten in Potsdam beantragt habe. In den Kreisen der Makler Rudolf Epstein eine Anzahl Werthpapiere und Attien zum Verkauf Arbeitgeber glaubt man, Stadtrath Samter eine Begünstigung übergeben hatte. Auch diese benutzte er, um sich Kredit zu verschaffen. der Arbeitnehmer vorwerfen zu können. Um die Grundlofig- Seine Ehefrau hatte ein nicht unbedeutendes Vermögen, bestehend feit dieser Vorwürfe erweifen zu können, hat sich Stadtrath Samter in Werthpapieren, eingebracht; der Angeklagte hat es bis zum letzten Biennig verspekulirt. Um sie zu täuschen, versezte er die Papiere angesichts der Schwere derselben zu jenem Schritte entschlossen. durch gefälschte Schlußscheine. Bei dem Angeklagten wurde ferner eine ganze Anzahl gefälschter Sparkassenbücher gefunden, er wird fich dieserhalb demnächst vor dem Schwurgericht zu verantworten haben. Im gestrigen Termine war der Angeklagte im wesentlichen ge= ständig, er gab an, daß er sich für den Beruf eines Privatdetektivs vorbereiten und andererseits versuchen wolle, wie lange es wohl dauern würde, bis die Kriminalpolizei hinter seine Schliche tame. Der Vertheidiger regte die Frage an, ob es nicht geboten sei, den Der Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Gerichtshof gewann aber die Ueberzeugung, daß derselbe völlig ge fund sei. Das Urtheil lautete auf ein Jahr Gefängniß und dreijährigen Ehrverluft.
Die Leiche eines etwa 50 Jahre alten unbekannten Mannes ift auf dem Pionir- nebungsplatz bei Tabbert's Waldschlößchen gefunden worden. Revolverattentat. In dem Geschäftslotal eines Schlächters in der Invalidenstraße erschien vor einigen Tagen abends die unverehelichte M. und legte dem Schlächter einen Bettel zur Unterschrift vor, durch welchen er sich zur Vaterschaft eines von der Schwester der M. im August dieses Jahres unehelich geborenen Rindes bekennen sollte. Der Schlächter verweigerte die Unterschrift, da er seine Baterschaft nicht anerkennt. Als er hierauf dem Mädchen den Rücken fehrte, feuerte lettere einen Revolverschuß auf ihn ab, verlegte ihn jedoch nur leicht am Oberschenkel, da das Geschoß in den Beinkleidern ftecken blieb. Die M. giebt an, daß sie ihre durch die Aufregung erfrankte Schwefter habe beruhigen und für den Fall, daß der Schlächter die Anerkennung der Baterschaft verweigern sollte, dem felben einen Denkzettel habe geben wollen. Zu diesem Zweck habe sie einen ihrer Dienstherrschaft gehörenden Revolver mitgenommen. Die M. ist verhaftet worden.
Schwer verunglückt ist am Mittwoch Nachmittag der 30 Jahre alte Rutscher Ignaz Mickolitszes aus Schildhorn, der mit einer Fuhre von Steinen aus dem Neubau Luisenstraße 35 herausfahren wollte. Die Durchfahrt durch den Flur war durch ein Gerüst versperrt, und als M. darunter durchzukommen suchte, gerieth er zwischen Gerüst und Wagen und erlitt eine derartige Quetschung der Brust, daß er nach einem Krankenhaus gebracht werden mußte.
Die zweite Abtheilung der 31/2 prozentigen Charlottenburger Stadtanleihe von 1895 im Betrage von 4 000 000 M. hat die Char. lottenburger Stadtverordneten- Bersammlung gestern beschlossen, bei der von der Deutschen Bant mit der Nationalbank und Jakob Landau gebildeten Gruppe von Banken zum Kurse von 99,57 8 begeben.
Zur Errichtung eines Kupferwerkes mit einem Betriebe von 600 Arbeitern hat ein Jndustrieller aus Frankfurt a. M. au der Spree in Spandan ein Gelände angekauft. Das Werk ist vor nehmlich dazu bestimmt, den sehr bedeutenden Bedarf an Kupfer in den Militärwerkstätten au decken.
Soziale Rechtspflege.
er seinen Namen nur
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Die Heiligkeit des Eigenthums. Im vorgestrigen ReichsAnzeiger" wurde nachstehendes Urtheil des töniglichen Amtsgerichts II Tödtlicher Absturz. Bei der Revision des Hauptgesimses am Hause Malplaquetstraße 13 stürzte gestern Nachmittag der Klempner Die Firma Typograph" engagirt häufig Schriftfeher zur 8 Dillenburg publizirt: Auf Antrag der töniglichen AmteBruno Brüchner durch einen Fehltritt vom Dache herab, schlug auf Ausbildung an der Segmaschine. Beim Engagement theilt die anwaltschaft wird gegen die Ehefrau des Friedrich Brado von der Den Grenzzaun des Nachbargrundstückes auf und erlitt schwere innere Firma den Segern mit, daß derjenige entlassen wird, der nach vier Haigerhütte bei Haiger , jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Berlegungen. Er verschieb einige Stunden später im Krankenhause Wochen nicht ein gewisses Pensum leistet. Der Setzer S, der wegen der Beschuldigung, am 22. Mai 1897, nachmittags 2 Uhr, im des Paul Gerhardt- Stiftes. gleichfalls das Maschinensegen erlernen wollte, wurde bereits nach Distrikt 53 des Schutzbezirks Manderbach eine halbe Welle trockenes Leseholz entwendet zu haben, Uebertretung gegen einer Woche entlassen und klagte deshalb beim Gewerbegericht. Er Buchen Eigenthümliche Gepflogenheiten scheinen auf den Polizei- verlangte die Fortsetzung der Lehre oder eine Lohnentschädigung für§ 1 Nr. 2 und§ 2 des Forstdiebstahls Gesetzes vom 15. April 1880, revier in der Flemmingstraße zu herrschen. Wird da ein junger drei Wochen. Kläger nahm an, daß er auf vier Wochen fest wofür als Beweismittel bezeichnet ist: Königlicher Förster Funke zu Mensch gestern Nachmittag auf die Poftanstalt Lehrter Bahnhof engagirt sei; der Bertreter der Beklagten hielt ihm aber in der Manderbach als Zeuge, eine Geldstrafe von 1 M. ſubſidiar 1 Tag geschickt, um eine Bestellung zu erledigen. Während er, auf dem Verhandlung vor der Kammer VIII bie Fabrifordnung entgegen, Gefängniß festgesezt, auch ihre Verpflichtung zum Erfaße des Werthes Rückweg begriffen, an der Moltkebrücke auf den Omnibus wartet, tritt ein Schuhmann an ihn heran mit den Worten:„ Na da haben wonach die Arbeiter des großen Betriebes fein Anrecht auf eine des entwendeten Holzes mit fünf Pfennig an den Forstfiskus Kündigungsfrist haben. Kläger erwiderte darauf, sein Lehrvertrag und ausgesprochen. Zugleich werden ihr die Kosten mit 1,40 M. aufwir Sie ja, kommen Sie mit." Auf die Frage des jungen Menschen, nicht die Arbeitsordnung sei maßgebend. In ein bei der Ein- erlegt. Der Ehemann der Verurtheilten, Friedrich Brado von der was er verbrochen habe, erhält er zur Antwort wir kennen Sie stellung ihm vorgelegtes Buch habe Haigerhütte, jetzt ebenfalls mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wird schon", und fort geht's zur Wache. Auf seine Unschuldsbethenerungen hineingeschrieben, weil er nicht gewußt habe, daß er damit die in Gemäßheit des§ 111c Forstdiebstahls- Gesetzes für den Fall des Unver erhält der junge Mensch die Antwort:„ Wir kennen schon Ihre Frech- Fabrifordnung anerkennen solle. Diese selbst habe er nicht gelesen mögens der Verurtheilten für Geldstrafe, Werthersah und Koften heiten." Nach etwa anderthalbstündigem Warten wird dem Be- und es sei ihm auch kein Exemplar ausgebändigt worden. Der Gefür haftbar erklärt. Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn die feiner Siftirung Beranlaffung gegeben hat, darüber schwiegen fich ab. Das Schreiben, worin ihm mitgetheilt wurde, es werde entlassen, wer Geschäftshause, Zimmer Nr. 8, anberaumten, eintretendenfalls zugleich treffenden bedeutet, daß er wieder gehen kann; was eigentlich zu richtshof unter dem Vorsitz des Assessors Meier wies indeffen den Kläger Beschuldigten nicht in dem auf den 28. Oktober cur., vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst in dessen bie Sicherheitsorgane aus! nach vier Wochen das Pensum von 200 000 Buchstaben nicht erreicht Unter dem Verdacht der Brandstiftung ist der 22 Jahre habe, enthalte te in Engagement auf vier Wochen. Es sei viel 8ur Hauptverhandlung bestimmten Termine erscheinen und Einspruch lottenburg verhaftet worden. Er betrieb dort eine Kolonialwaaren treffs der Arbeitsleistung stellte. alte Kaufmann May Perler aus der Potsdamerstr. 8 in Char - mehr nur eine Mittheilung der Bedingungen, die die Beklagte be- erheben. Dillenburg , den 25. August. Königliches Amtsgericht II." Um Irrthümer zu vermeiden, Eine Warnung, die für eine bestimmte Person gelöften Handlung; am Sonnabend voriger Woche brach in seinem Reller ein empfehle sich allerdings eine Aenderung des Formulars. Was die Wochenfahrkarten der Stadtbahn nicht andern Personen zur BeFeuer aus, das er angezündet haben soll. Giltigkeit der Fabrifordnung angebe, so habe das Land nugung zu überlassen, enthielt eine gestern vor dem Schöffengericht vergericht eine Entscheidung der Kammer VIII des Gewerbegerichts handelte Betrugsantlage gegen den Kaufmann K. P. Möser und deffen Letterer wurde eines Tages von einem bestätigt, wonach in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitern Lehrburschen Höflich. die Arbeitsordnung durch den bloßen Aushang für die Kontrolleur der Stadtbahn mit einer auf den Namen des ersten dort Beschäftigten rechtsverbindlich werde, ganz un Angeklagten lautenden und von diesem unterschriebenen Wochenkarte abhängig von der Unterschrift und auch ganz un festgehalten und danach befragt, ob er der Eigenthümer der Karte abhängig davon, ob den betreffenden ein Exemplar der sei. Er bejahte dies und nannte sich Möser, als dann aber eine Arbeits Ordnung ausgehändigt wurde oder Schriftprobe von ihm verlangt wurde, geftand er ein, daß die Karte nicht. Die Bestimmung der Gewerbe- Ordnung, daß in folchen Be- feinem Chef gehöre, diefer sie ihm aber überlassen habe, um eine trieben jedem Arbeiter beim Engagement ein Exemplar der Arbeits- Besorgung zu machen. Möser wollte glauben machen, daß er die ordnung einzuhändigen sei, sei nach jener Entscheidung nur eine Wochenkarte thatsächlich für den Lehrburschen gekauft und nur Ordnungsvorschrift. irrthümlich mit seinem Namen unterzeichnet habe, die Beweiss aufnahme entsprach aber dieser Behauptung nicht. Das Schöffengericht sprach beide Angeklagte des Betruges schuldig und vers urtheilte Möser zu 30 M. Geldstrafe, Höflich zu einem Verweise.
Arbeiterrifiko. Auf dem Neubau Friedrichstr. 12 verunglückte geftern Nachmittag 5 Uhr der verheirathete Arbeiter Ferdinand König aus Hardenberg, Fruchtstraße 79 in Berlin wohnhaft. Er ftürzte etwa 10 Meter tief herab und kam so unglücklich zu Falle, daß er sich das Genick brach. Sterbend wurde er nach der Unfallftation I, Wilhelmstraße 10, gebracht.
Die Treptower Sternwarte wird wegen der ungemein günstigen Mondbeobachtung am Freitag Sonnabend und Sonntag bis 1 Uhr nachts geöffnet sein. Der Mond geht an diesen Tagen erst spät auf, so daß er am Freitag erst von 9 Uhr, aut Sonnabend von 10 Uhr, am Somitag von 11 Uhr ab beobachtet werden kann.
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Theater. Im Schiller Theater findet Sonntag nicht, wie an: Wie wäre es, wenn das Gewerbegericht in allen Fällen, wo gezeigt wurde, eine Aufführung von Des Meeres und der Liebe Wellen", gegen diefe Ordnungsvorschrift" verstoßen wird, die Akten der fondern von" Romeo und Julia " mit den Damen Pauly, Walter a. D., Staatsanwaltschaft einreichte? Es wäre nur die einfache Konsequenz Werner, Barth und den Herren Bach, Pategg, Patry, Winterstein und der obigen haarscharfen Auslegung des Wortlautes im§ 134a Froböse in den Hauptrollen statt. Für Sonntag Abend bleibt die anEin etwas zu schueldiger Brief, den der jetzige Direktor bes gefündigte Vorstellung von„ Die Kinder der Erzellenz", Lustspiel von der Gewerbe- Ordnung. Dem Arbeiter sein Recht", dem Fabrikanten E. v. Wolzogen und W. Schumann. Grillparzer's Des Meeres und der die Strafe nach§ 149 Nr. 7 der Gewerbe- Ordnung! Münchener Voltstheaters Emil Drach an den Juhaber der Theater. Liebe Wellen" kommt nächsten Sonntag, den 26. September, nachmittags Vom Engagement im öffentlichen Fuhrwesen. Der Agentur Felix Bloch's Erben, Herrn C. Ritter, gerichtet, hat Anlaß zur Aufführung: Sophie Bursta tritt nach längerer Baufe in der 3. und Rutscher S. beanspruchte von Herrn Guise, dem Besitzer der Nacht zu einer Privatklage des letzteren gegeben. Herr Drach war mit 4. Boltsvorstellung des Luisen Theaters am Sonntag Nachmittag und Montag Abend als„ Clärchen" im„ Egmont" wieder vor das Publikum. omnibusse, neben einigen Lohnbeträgen eine Lohnentschädi dem Kläger in Differenzen gerathen und hatte einen etwas deut Den Egmont" spielt Herr Frizz Kiedaisch vom Stadttheater in Stiel. Die gung, indem er vor dem Gewerbegericht geltend machte, er lichen Brief an ihn gerichtet. Er warf darin dem Adressaten vor, Bolts Vorstellungen int Luisen Theater des fei nach der Lösung des Arbeitsverhältnisses neu engagirt und dann daß er sich in unqualifizirbarer, tief unter seinen Lebensgewohn Herrn Julius Türk finden zu halben Kassenpreisen statt. nicht beschäftigt worden. Er berief sich besonders darauf, daß heiten stehender Weise" betragen habe, er forderte ihn auf, sich den Der Komponist Cavaliere Paolo Giorza, welcher im Theater Fenice" in ihm der Inspektor des Beklagten einen Schein zu dem Zwecke habe Formen des normalen Umganges anzubequemen" und drohte ihm, Venedig und an der Londoner Olympia" jahrelang als Stapellmeister ausstellen lassen, sich vom Polizeipräsidium einen Fahrschein zu daß sein Betragen in einer ersten Berliner Zeitung geschildert werden thätig war und die Musit zu dem Schaustück„ Konstantinopel " geschrieben holen. In dem Schriftstück war vermerkt, daß man S. einen Fahrwürde. Das Schöffengericht verurtheilte den Briefschreiber zu 30 M. hat, ist von dem„ Neuen Olympia Riesen- Theater"( Birkus Renz) als erster schein aushändigen möge, da er eingeftelt werden solle. Geldstrafe. Kapellmeister gewonnen worden. In der heute im Ostend Theater
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hat das Stück in Szene gesetzt. Der Anfang ist auf 8 Uhr festgesetzt.
Aus den Nachbarorten..
zum ersten Male in Szene gehenden Novität, New- Rummelsburg" liegen Hierzu fagte der Inspektor als Zeuge aus, er habe S. mit der Aus- Aufgehobenes Urtheil. Aus Darmstadt wird berichtet: Im die Hauptrollen in Händen der Damen Lib, Grigo, Weid, Schönberg, Berg- fertigung und Aushändigung des fraglichen Formulars noch lange Wiederaufnahme- Verfahren wurde der am 12. September 1896 mann, Pauli, der Herren Dill, Felsch, Jürgas, Leitner, Wach, Panli, Alt nicht fest angestellt. Für einen Betrieb, der zum öffentlichen Fuhrschüler und Karl Weiß. Die Musit hat Gust. Steffens komponirt, Jof. Dill wefen gehöre, fönne ein Stutscher gar nicht engagirt werden, wenn wegen Sittlichkeitsverbrechens zu drei Jahren Gefängniß verurtheilte Realgymnasial- Direktor Dr. J. Hahn zu Heppenheim für nicht er nicht im Besitze des Fahrscheins sei. Um diesen zu erlangen, brauche er aber wieder eine entsprechende Legitimation. Vor der schuldig befunden und freigesprochen. Bugleich wurde die Aufbrauche er aber wieder eine entsprechende Legitimation. Vor der hebung des früheren Urtheils angeordnet und die Kosten der eigentlichen Einstellung des S. in den Betrieb habe Herr Staatstaffe zur Last gelegt. Guise angeordnet, daß Kläger nicht einzustellen sei. Der Frauen und Mädchenbildungs- Verein für Rigdorf Der Gerichtshof unter dem Vorfiz des Affeffors Meier wies den und Umgegend veranstaltet am Sonnabend in den Viktoria- Sälen, Kläger ab. Unzweifelhaft müsse ein jeder einen Fahrschein haben, Hermannstr. 49, ein Sommernachtsfest, auf das wir unsere Leser- der im öffentlichen Fuhrwesen beschäftigt werden wolle. Es sei schaft aufmerksam machen. Billets sind zu haben bei Frau deshalb auf grund der Zeugenaussage anzunehmen, daß Kläger Jeeze, Biethenstraße 60, v. II, und Frau Harnisch, Steinmegstr. 27, thatsächlich noch nicht engagirt gewesen sei, als er den Schein mit Hof I. dem Vermerk, er solle engagirt werden, erhalten habe; vielmehr Bei der Firma Rössemann 1. Kühnemann haben gestern Die Gemeinde Schöneberg hat vor drei Jahren den fakul nahm das Gericht an, daß es sich nur um die nothwendige Vorfämmtliche Former, auch die Maschinenformer, die Arbeit eingestellt. Da jedoch die Worte: Die Firma verlangte die Anfertigung von Arbeit aus der Borsig'schen tativen Fortbildungsunterricht eingeführt und dazu einen bereitung eines Engagements handelte. staatlichen Zuschuß von jährlich 1100 M. erhalten. Diesen Zuschuß foll engagirt werden", sehr leicht irrthümlich als ein vollendetes Fabrik, in der gegenwärtig die Former gleichfalls im Ausstand will nun die Staatsregierung für den fakultativen Unterricht nicht Engagement aufgefaßt werden könnten, so wäre dem Beklagten zu Fabrik, in der gegenwärtig die Former gleichfalls im Ausstand mehr hergeben, und sie hat an die Gemeinde die Anfrage gerichtet, rathen, den Wortlaut jener Legitimationen zu ändern. Mit den stehen. Nach dem Vorgehen des Verbandes der Eisen- Industriellen ob sie den obligatorischen Unterricht einführen wolle, da anderenfalls ohnforderungen wurde Kläger abgewiesen, weil er nach werden im Laufe der nächsten Tage sämmtliche Former vor die die staatliche Beihilfe in Zukunft wegfallen müffe. Jufolge deffen hat der einem von ihm unterschriebenen Revers an die Firma„ keinerlei Frage gestellt werden, ob sie die Borsig'sche Arbeit machen wollen. Gemeindevorstand für die Einführung des obligatorischen Fortbildungs: Forderungen mehr" hat. Laut Beschluß der letzten öffentlichen Bersammlung haben sich fämmts Ter Gastwirth Gebauer gab im Verlaufe eines Prozesses, den Schulunterrichts ein Ortsstatut ausgearbeitet und der Gemeindevertretung vorgelegt. Diese hat jedoch in ihrer legten Sigung das Waschmädchen R. wegen einer 2obnentschädigung an- liche Former verpflichtet, diese Arbeit zu verweigern, und da, wo beschlossen, zunächst an die betheiligten Gewerbetreibenden des Ortes gestrengt hatte, zu, dem Mädchen einen Tritt aufs Hintertheil" ver- folche angeboten wird, die Arbeit einzustellen. eine Umfrage zu richten, um festzustellen, ob diese ein Bedürfniß fegt zu haben. Mehrere Zenginnen bestätigten ihm, daß sich die Zuzug nach Verlin ist streng fernzuhalten. Der Vertrauensmann. für die Einführung des obligatorischen Fortbildungs- Schulunterrichts Klägerin beharrlich geweigert habe, die Stüche zu verlassen, worin sie 2. Müller. nichts zu thun hatte. Von einer Entlassung sei nicht die Rede geEs muß wohl bezweifelt werden, daß die„ Gewerbetreibenden" wesen. Klägerin wurde von der Kammer VI, der Assessor Schmieder im stande sind, diese Frage unparteiisch zu beurtheilen. Wird doch vorsaß, abgewiesen. Sie sei garnicht entlassen, wäre sie es aber, mancher Jnnungsbruder frank vor Aerger, wenn sein Lehrling vom dann wegen ihrer Renitenz mit Recht. Und jeuer Fußtritt habe Schraubstock oder auch vom Kinderwagen in die Fortbildungs- nicht entscheidendes Gewicht!! Schule muß.
anerkennen.
Das Radwettfahren auf öffentlichen Straßen wird auf Weisung des Landraths Stubenrauch jetzt im Kreise Teltow
Gerichts- Beifung.
Den Gewerkschaften dürfte zu ihren bisherigen Aufgaben hald noch eine weitere zufallen; sie werden Stellung zu nehmen haben zu Der fürzlich versammelt gewesene den 3wangsinnungen. Ausschuß der Berliner Jnnungen hat sich bereits mit der Frage bes schäftigt; es wurde beschlossen, daß, sobald die gesetzlichen Borschriften in traft treten, die Umwandlung in Zwangsinnungen von allen Innungen betrieben werden soll. Auch die Arbeiter werden als ein Verstoß gegen§ 3 Absatz 2 der Polizeiverordnung Ein Fälscher, dem das Nachahmen von Schriftstücken zu ver- fich wohl oder übel mit der Angelegenheit beschäftigen müssen. Denn über den Gebrauch von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen, brecherischen Zwecken zu einer Art Liebhaberei geworden war, wurde o sehr sie auch die ganze Junungsbewegung bekämpfen, so sehr sie Wegen und Plägen vom 26. März 1893 angesehen und gestern der zweiten Straffammer des Landgerichts I in der Person überzeugt sein mögen, daß die„ Organisation des Handwerks" dessen An- Niedergang nicht aufzuhalten vermag, so wenig würde es im belegt. Nachdem den Theil des Mechaniters Friedrich Bandermann vorgeführt. Der An Intereffe der Arbeiter liegen, wenn die klaffenbewußte Arbeiterschaft mit Strafe belegt. dementsprechend der am 29. Auguft stattgefundenen Rundfahrt geklagte, welcher seit 18 Jahren bei der Firma Siemens u. Halste fich den Bestrebungen der Bünftler gegenüber gleichgiltig verhalten nehmern an ein geschickter Arbeiter sein soll, hat eine wollte. Die organisirten Arbeiter haben im Gegentheil die Pflicht, um Berlin , soweit sie am Biel von den dort postirten Gendarmen angestellt ist und aufnotirt find, bereits Strafbefehle in Höhe bis zu 30 M. zu Menge Betrügereien begangen. Im Februar vorigen Jahres ver in die Gesellenausschüsse hineinzugehen und zu suchen, ihrem Einfluß gegangen sind, ist nun auch gegen die an dem letzten Wettfahren starb der Schuhmacher Dito Treptow. Der Angeklagte besuchte zu gunsten der Berufsgenossen Geltung zu verschaffen. Des Röpenider Radfahrerklubs betheiligten Radfahrer Anzeige wegen einige Zeit darauf die Wittwe des Verstorbenen. Verloren gegangen find acht Sammellisten der streikenden Uebertretung obiger Verordnung erstattet. Der betreffende Paragraph sich einen fremden Namen bei und erzählte der Wittwe, daß Tautet:„ Uebermäßig schnelles Fahren, Wettfahren, Umkreifen von ihr Mann noch ein Guthaben von 900 M. bei seiner Firma habe. Stiftenmacher und zwar die Nr. 159-166. Dieselben bitten Fuhrwerken, Menschen und Thieren und ähnliche Handlungen, die ursprünglich feien es 1300 m. gewesen, Treptow habe aber etwa wir anzuhalten und an E. Tschernig, Fürstenstr. 16, abzuliefern. geeignet find, Menschen oder Eigenthum zu gefährden, den Verkehr sechs Monate vor seinem Tode 400 M. abgehoben. Wenn die Die Kommission der Ristenmacher.
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