Bur Beschränkung des Versammlungsrechts in Preuken. Das vielbesprochene Erkenntniß des Rammergerichts in Sachen wider Seiß, welches der Polizei die Befugniß zuspricht, die Vereinsund Versammlungsfreiheit an Sonn- und Festtagen aufzuheben oder zu beschränken, liegt jetzt in feinem Wortlaut vor. Die Gründe des Urtheils lauten wörtlich folgendermaßen:
Die Revision des Angeklagten, welche Verletzung der Art. 29 und 30 der preußischen Verfassung vom 31. Januar 1850, der aller höchsten Rabinetsordre vom 7. Februar 1837 und der OberpräsidialVerordnung vom 5. Oftober 1896 rügt, ist unbegründet.
Die Oberpräsidial- Verordnung vom 5. Oktober 1896 ist auf grund allerhöchster Rabinetsordre vom 7. Februar 1837 erlaffen, welche den Regierungen die Befugniß ertheilt, die zwecks äußerer Heilighaltung der Sonn- und Festtage erforderlichen Anordnungen zu treffen. Dieselbe steht nicht, wie die Revision behauptet, mit dem Vereinsgesetz vom 11. März 1850 und den Artikeln 29 und 30 der preußischen Verfassung in Widerspruch.
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§ 11 der Jnstruktion vom 28. Oftober 1817 bestimmt in Münsterische Bant, Filiale der Osnabrüder Bant, und durch die Zeitung Absatz 1: Die Regierungen sind befugt, ihren Verfügungen" Der Westfale" gesammelt, zusammen 261,80. Stadt- Saupttaffe zu Greifs nöthigenfalls durch gefeßliche Zwangs- und Strafmittel Nachwalb, gesammelte Beiträge, als 3. Rate 750,-. Silfsausschuß zu Lübben Stadt- Hauptkaffe in druck zu geben und sie zur Ausführung zu bringen." fie zur Ausführung zu bringen." Ab- Spandau , gesammelte freiwillige Beiträge 690,-, Magiftrat zu Brizwall, i. Lausitz 500,-. Stadtgemeinde Spandau 3000,- fat 2 deffelben Paragraphen fährt jedoch fort: Allgemeine Ertrag einer Sammlung infl. 75 M. Beitrag bes bortigen Frauenvereins Verbote und Strafbestimmungen dürfen aber sämmtliche 793,-. Friedländer, Julius 50,-. Expedition der Berliner Börsen- 8tg." Regierungen nicht ohne höhere Genehmigung erlassen, es sei denn, eingeg. freim. Beitr. 37,30. Richter, Alfred 100,-. Niessen in Großemriehe 6,30. daß das Verbot an sich schon durch ein Gesez fest Durch die städtische Spartaffe und deren Annahmestellen 369,-. B., steht, in letzterem aber die Strafe nicht ausdrücklich bestimmt ist." Adalbertstraße 3, J. G., Schmidstraße 200,-. Bech's Bariété aum Mit anderen Worten: selbst im abfoluten Staate verbot die Naffen Biered, Kommandantenstr. 10/11 55,-. Sammlung im Hause und Strafandrohungen" seitens der Regierungen, falls nicht das verklärten Louise", Mühlheim a. d. Ruhr 65,- vom Kammergericht angezogene Kabinetsordre allgemeine Verbote Leipzigerstr . 73 35,80. Hessische Landes- Beitung", 3. State 300,-. Musikverein Emden, Ertrag eines Konzerts 68,73. Freimaurerloge Broich zur Verbot an sich schon durch ein Gesez feststand. Selbst wenn man heim, Ertrag einer Abendunterhaltung 79,- Klub Humor" in Bens Ertrag einer Theaters also die preußische Verfassung als nicht vorhanden erachtet, enthält Borstellung des Vereins Bürgerharmonie" in Beezendorf 153,65. Samm die vom Kammergericht angezogene, längst veraltete Rabinetsordre lung in Güntersberge i. Harz 53,-. Ertrag einer Wohlthätigkeits- Vorstellung feine Rechtfertigung der Oberpräsidial Verordnung, sondern in Calbe ( Milbe) i. d. Altmark 166,10. Gesangverein„ Orpheus" in ein Verbot derfelben. Luckau N.-L. 230,- Bürgermeisteramt Odenkirchen 25,20. Gabe der Rate des Tages Stadt Weilburg a. 2. in Heffen- Nassau 300,- Wahrlich, das Kammergerichtsurtheil vom 12. August stellt sich blatt" würdig dem an die Seite, das den Eingang eines preußischen Jagd gemeinde Kobylin, Posen, für in Burg bei Magdeburg 358,65. Beitrag der Stadt: gesetzes, das für alle Theile der Monarchien, mit Ausnahme der Saack Schlesien 50,-. Frau Oberst 5,-. Durch die Reichsbant: Hauptkasse: Eisner, Georg Provinz Hannover, ergangen war, übersah und dem 75,-. Durch die Deutsche Bant, Depositentasse B.( 59,50 M.): Dr. gemäß das Geſch auch für Hannover in Anwendung brachte. Das Soetbeer 30 ,, Just, Germann 5-, Grau Müller 24,50. Jaynie, dr., Allerdings ist durch die gedachten Artikel der Verfassung die kammergerichtliche Erkenntniß ist also, man mag es drehen und Restaurateur, Spandauerstr. 24 3,-. Direktion des Savoy- Hotel 100, Versammlungs und Vereinsfreiheit als ein Grundrecht aller wenden wie man will, mit den zur Zeit noch geltenden Gesetzen und 2inkelmann, E. 300,- Rosenspende des Vereins gegen Verarmung, LokalPreußen gewährleistet, jedoch ist dadurch die Regelung der der durch diese geschaffenen Staatsordnung plaiterdings unvereinbar. leben 500,-. Stadtgemeinde Lauenburg ( Pomm.) 600,-. Frl. Wiebe, tomitee 183, Partie Friedrichshagen 10,-. Stadtgemeinde NeuhaldensAusübung dieses Rechts durch Gesetz nicht ausgeschlossen. Das in Der Inhalt der§§ 137 und 139 des Gesetzes vom 30. Juli 1888, Laura 3,-. Wiebe, Wilhelm 10,-. Wiebe, Abolf 20,- Frau Jaensch Ausführung dieser Bestimmung erlassene Vereinsgesetz regelt auf welche endlich noch diese einzig dastehende Begründung eines 10,-. ungenannt 10,-. laffe VI M. der 5. Realschule. 7,50. Expedition diese Ausübung jedoch nicht in erschöpfender Weise. Gs Urtheils eines höheren Gerichts bezug nimmt, giebt gleichfalls feines der Berliner Neueste Nachrichten" als 2. Rate 726,62. Neumann, Serm. regelt das Vereins- und Bersammlungsrecht nur hinsichtlich des im wegs dem Oberpräsidenten die im Erkenntniß ihm offroyirte Befugniß. 20,-. Stockhausen, Emanuel 200,- Gemeinde Vorstand zu Lichtenberg Art. 80 besonders hervorgehobenen Zwecks der Aufrechterhaltung§ 137 des Gejeges vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landes- 665,20. Durch die Sparkassen- Annahmestelle Nr. 86( 120,- M.): Meyer, der öffentlichen Sicherheit"; daß dieser Zweck indessen nicht der einzige verwaltung bestimmt nämlich:" Der Oberpräsident ist befugt, Regierungs- Baumeister 20,-. Frau Biermann, Marie 25, Fräulein ift, der in betreff der zu regelnden Ausübung der in Rede stehenden gemäߧ§ 6, 12 u. 15 des Gesetzes über die Polizeiverival- macher, Pfarrer 10,- Biermann, Gertrude 40, Schimming, Fritz, Rektor 20,- Kerumni Rechte erreicht werden soll, daß vielmehr die Regelung auch für tung vom 11. März 1850" C. S. T. 3,-. E. J., Potsdamerstr. 35 II 2,-. andere Fälle, z. B. im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit eintreten fete für mehr als einen Regierungsbezirk oder für den Umfang Expedition der Wildeshausener Zeitung" 123,50. 10" also nicht auf grund anderer Ge- Ertrag einer Wohlthätigkeits- Borstellung im Oben- Theater au Angeiger" in General- Anzeiger " muß, ist bei der Berathung des Gesetzes von den gesetzgebenden der ganzen Provinz giltige Polizeivorschriften zu erlassen und gegen Wesel für Schlesien und Sachsen 62,02. Spende der Gemeinde Insel Poel , Faktoren ausdrücklich anerkannt worden.( Vgl. Sten. Ber. der die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von Meckt.- Schwerin 275,-. Bürgermeister Will in Röffel 142,05. Oppert, II. Rammer 1849/50, 28b. II, S. 632 und der I. Kammer Bd. II, 60 M. anzudrohen."§ 139 ordnet die Nothwendigkeit der Zuftim- Landgerichtsrath, Berlin 50, Sammlung des Magistrats Jarotschin S. 893-894.) mung des Provinzialraths für solche Verordnungen an. ( Bosen) für Schlesien und Sachsen 202,90. Expedition des„ Oberbilter Das Gemeinwohl erfordert die gedachte Regelung zweifellos Es wäre bei dieser Sachlage erwünscht, daß der Schrift- Landes- Beitung" in Detmold , für Schlesien 400,-. Beitrag der Stadt Geschäfts- Anzeigers" in Düsseldorf - Oberbilt 38,-. Rate der„ Lippischen auch zum Zwecke der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, fteller Groschuff nachträglich sich darüber ausläßt, weshalb un gbbenbüren 500,-. Beitrag der Gemeinde Donndorf ( Salle) 101,50. Bet: so daß z. B. die die Einhaltung der Polizeistunde gebietenden Vor- zweifelhaft" ein Verordnungsrecht des Oberpräsidenten in dem vom trag der Stadt Hettstedt , für Schlesten und Sachsen 100,-. 4. Rate ber schriften auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen beobachtet Gericht angenommenen Umfang aus denjenigen gesetzlichen Be- Bibricher Tagespoſt" 27,20. 2. Rate der Kösliner Beitung" 376,22. werden müssen, ferner im fanitätspolizeilichen, baupolizeilichen ftimmungen folge, Iwelche ein solches verbieten. Voraussichtlich Gabe der Gemeinde Harsleben 300,-. 2. Rate des Angermünder AnIntereffe und zu sonstigen, der allgemeinen Wohlfahrt dienenden wird sich im Reichstage Gelegenheit zur Besprechung dieser juristi zeigers" 100,-. Mitte, Mathilde und Selma 5,- Sfat der Gesell
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V
Zwecken, welche nicht felten das Berbot öffentlicher Versammlungen schen Beschränkung des Versammlungsrechts und der Verfassung sammelt" im Reſtaurant Stühler, Neue Grin " Harmonta" 5,- Stat Prenzlauerstraße 20 4,50. Ge
auch in geschlossenen Räumen oder zu bestimmten Zeiten oder an bieten, bestimmten Orten rechtfertigen.
Eine solche das Versammlungsrecht regelnde Vorschrift ist auch
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Es rechtfertigt sich daher die Zurückweisung der Revision. Die Entscheidung über die Kosten ist auf grund des§ 505 der Strafprozeß- Ordnung erfolgt."
B
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Boziales.
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Verein
Grünstraße 38 62,-. Von der Deutschen Bank, Depositen- Kaffe A., gesammelte Beiträge 1147,-. Durch bte Mitteldeutsche Kreditbank 178,50. Samm ber§ 10 der Oberpräsidial- Verordnung vom 5. Oktober 1896. lung der Redaktion des Reporter" 114,15. Durch die Niederfächsische Bank in Bückeburg : Theilbetrag der Sammlung des Geh. OberDer Oberpräsident ist der Meinung, daß durch öffentliche Versamm Ans Dresden wird uns geschrieben: Recht eigenthümliche Soffammerraths Heuser zu Bückeburg 900,-. Administration der" Franklungen an den in der Verordnung genannten Fest- und Feiertagen Verhältnisse scheinen in dem hiesigen königl. Entbindungsfurter Zeitung" in Frankfurt a. M., Sammlung 1925,50. Beitrag der Stadt bie äußere Seilighaltung dieser Tage gestört werde. Wenn er daher Institut zu herrschen. Dieses Institut ist zugleich Lehranstalt für una letalomite Sammlung des Gesangvereins Quartett" zu im Intereffe dieser äußeren Heilighaltung eine Polizeiverordnung Ausbildung von Hebammen. Die Lehrzeit beträgt 6 Monate. Das Unna 42,-. Sotalfomitee in Detmold , fernere Sammlung 2000,- Streiserfäßt, wozu auf grund der ausschuß des Kreises Wangleben, Beitrag 2000,-. als Sammlung der KreisGesetz aut be- Wissen zur Ausübung ihres späteren Berufes wird den Schülerinnen Kommunalfasse zu Wittenberg , 1. Rate 1500trachtenden Kabinetsordre vom 7. Februar 1837 und des Gesetzes in folgender Weise beigebracht oder vielmehr beizubringen ver- Münster i. 23. 10 000,-. Expedition des General- Anzeiger für Oldenburg Beitrag der Stadt vom 30. Juli 1883§§ 137, 139 mit der erfolgten Zustimmung des fucht: Früh um halb 5 Uhr heißt es aufflehen, damit um 5 Uhr und Ostfriesland " zu Oldenburg i. Gr., als 2. Rate 1000,- Sammlung Provinzialraths unzweifelhaft befugt ist, durch welche er öffentliche die Wachthabende abgelöst werden fann. Bis halb 6 Uhr muß das des Stadtraths zu Waltershausen i. Th. 445,-. Expedition der Märkischen Versammlungen an diesen Tagen gänzlich oder wenigstens während Umkleiden und Kaffeetrinken besorgt sein. Diejenige, die abgelöst Beitung" zu Neu- Nuppin, als 3. State 1000,- Sammlung der Stadt des Gottesdienstes verbietet, so ist dies eine ihm zustehende Regelung wird, muß nacht 3 2 Uhr bei der Arbeit sein, sie hat 8 bis Minden , als 2. Rate 2105,45. Beitrag der Stadtgemeinde Wernigerode des Versammlungsrechtes, nicht aber eine der Verfassung zuwider 10 Wöchnerinnen und deren Kinder zu versorgen, und muß mit 500,-. Durch das Bankhaus P. B. Bonnet in Augs Taufende Beschränkung der Versammlungsfreiheit. burg ( 9000 Mark): Maschinenfabrik Augsburg, Aktiengesellschaft dem Wäschewechseln, Abwaschen, Kinderbaden 2C. Daß öffentliche Versammlungen, auch wenn sie in gefchloffenen 5 Uhr fertig sein. Bis zu der Beit muß außerdem noch kommerzienrath, Direttor punkt in Augsburg , davon 2000 Mark für Bayern, 5000,-. Buz, Sch., ber Maschinenfabrik Augsburg 3000, und abgelegenen Räumen stattfinden, geeignet sind, die äußere der Schlaffaal gewischt und aufgeräumt sein. Jede zweite Nacht davon 1200,- für Bayern . Ritter von Hertel, Albert, Kommerzienrath in Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zu flören, ist vom Vorder- müssen die Schülerinnen eine Nachtwache besorgen; sie müssen dann Augsburg 1000, davon 400,-für Bayern . Durch das fönigliche Polizeirichter zutreffend ausgeführt worden; und daß nach der Absicht von morgens 1/24 Uhr bis den anderen Tag abends präsidium als 7.' Rate 7464,05. Beamte des Sekretariats des Boltzetbes Gesetzgebers( des Oberpräsidenten) die Oberpräsidial- 1/29 Uhr also 40 Stunden thätig resp. munter sein. Mitt- präsidiums 6,50. Kliem, Mar, Restaurateur, Safenhaide 15 50,- Burs Verordnung auch auf Versammlungen in gefchloffenen Räumen wochs und Sonnabends ift je eine Stunde praktischer und an den häufiger Grtrag des Gartenfeftes im Sportpark Friedenau am 2. September anzuwenden ist, ergiebt der Wortlaut, da andernfalls ausdrücklich übrigen Tagen je eine Stunde theoretischer Unterricht. Widmet Ertrag eines Wohlthätigkeits- Konzerts 83,- 1897 7000,- Wolff, Oberheizer 1,-. Leitmeyer, R., Friedrichstr. 125, hervorgehoben sein würde, daß die Verordnung nur auf Versamm eine Schülerin dem Unterricht nicht die nöthige Aufmerksamkeit Riebe, Krim.- Schußmann 0,75. Niebel, Kreis- Thierarzt 6,- fungen unter freiem Himmel bezug haben solle. Waßmann, Kreis- Thierarzt 6,- was infolge der Müdigkeit öfter vorkommt so wird sie hoffmann, Gesammtertrag der Wohlthätigkeitsvorstellung am 30. Auguft im von den Vorgesetzten damit bestraft, daß sie beliebige Säge 20 bis Konzerthause 310,80. Postamt Friedeberg N.-M. 33,- Geſellſchaft„ Gr 30 mal abschreiben muß. Die Arbeit der Schülerinnen wird in der holung" in Saalfeld a. S. 35,50. Gemeindetaffe Nieder- Flörsheim , Kreis Hauptsache für nebensächliche Dinge gethan, während die eigentliche Worms 150,15. B. V., Ortelsburg , für Schlesien 10,05. Verlag des„ Am Lehrthätigkeit ganze 6 Stunden pro Woche in Anspruch nimunt. gemeinen Anzeigers für die Grafschaft Stolberg- Roßla", für Sachsen 178,80. Schltack, Kanzleirath 10,-. Bürgermeisteramt Rötgen, aus der Gemeinde Auch in Beziehung auf die verabreichte Kost wird geflagt. Stott 18,15. Bürgermeisteramt zweifall 84,97. Bürgermeisteramt Nötgen Kaffee, Brot und Kartoffeln spielen dabei die Hauptrolle. Dabei 103,60. Expedition des Wochenblatt" in Cloppenburg 48,- Vorstand des muß jede Schülerin beim Antritt in das Lehrverhältniß 182 Mart Kreisvereins vom Rothen Kreuz zu Höchst am Main 166,05. Verlag für Kost und Wohnung zahlen, das macht pro Woche 7 Mart. bes Westfälischen Anzeigers", G. Griebich, 4. Rate 200,-- Wo soll unter solchen Umständen Lust und Liebe zum Lernen der Berliner Gastwirthe, 1. Rate 100,- Buckenwalder Morgenpost" 8,-. Darf man sich dann wundern, wenn die Ausbildung der Hebammen G. W. Schulze, Prediger, Ertrag eines Konzerts in der Jesuskirche, verherkommen, wenn nicht einmal die nöthige Zeit dazu gegeben wird? D. 1, Sammlung der Stadtgemeinde Demmin , für Sachsen 616,60. Ein Statabend in Königs Wusterhausen , für Schlesien 1,50. mangelhaft bleibt, was später bei der praktischen Ausübung des anstaltet vom Hermann'schen Männerchor unter Mitwirkung von Fräulein Berufs zu den verhängnißvollsten Konsequenzen führt? Marg. Heinrich, Frl. Frieda Veit, Organisten Braun und Brebiger Reichard 425,88. Striegerverein, Bohnsdorf 10,-. Skattisch im Restaurant Nolting 2,- Von mehreren Statpartien am 4. September aus Birkbusch bei Steglitz 154,10. Durch Direktor Sanden , Sammlung des Komitees in 103. Gemeindeschule 65,04. Karl Raspe, chemische Fabrit in Weißensee 20,-. Potsdam , als 5. Rate 2000,-. Von Schülerinnen und dem Kollegium der Expedition der„ Berl. Abendpost" und" Berl, Beitung", Sammlung 192,70. Darunter 18 M. für Schlesien . Sammlung im Verein der Post- Musik: freunde", Restaurant Wernau , Schwedterstraße 5,10. Durch das Bankhaus Siegmund Pincus 720,-. Pincus, Stegmund 300,-. Pincus, Theodor 300,-. Gebr. Friedheim 10,-. M. S . 5,-. Frau Cramer 5,- Levin, Witty 100,-. Biesemer, Magistrats- Sefretár 3,-. Wagner, Landrath zu Hilfs Rüdesheim , als Sammlung im Rheingaufreife, 2. Rate 1350,- Komitee zu Kaffel, 4. Nate 2500,- Sammlung in einer Vorstandssitzung des Deutschen Bürgervereins im Stralauer Stadtviertel" 8,-. Sammlung der Deutschen Bant, Depofitentaffe. 149,10. Poftamt Rostock, Meckt. 558,30. Redaktion des„ Wilhelmshavener Tagebl.", 1. Rate 300,-.. Jäger u. Sohn, Vert. d. ,, Goslar 'schen 8tg.", als 1.Rate 150,-. Stadtgemeinde Gardelegen 200,- Magistrat Templin , f. 6. Niederlaufit 150,- Magistrat Strausberg 375,- Stadtgemeinde Gardelegen 300,- Schlesien und Sachsen 1200,-. Expedition der Allgemeinen Zeitung " in Landrath von Bardeleben, Celle , für Coesfeld i. W. 41,-, davon 25 M. für Schlesien . Langenfelder Marmor= fägewert Deus u. Co., Langenfeld ", Rheinland 29,50. Schlesier- Klub, Gießen 21,70. Geschwister Knopf 19,80. Loge Allenstein , Ostpreußen 33,-. Bürgermeister Amt Lebach , Reg. Bez. Trier, als 2. Rate 74,50. Bürgermeister- Amt Stolberg , Rheint. 787,60 W. Käminereikasse Rinteln a. 23. 200, Bürgermeister Amt Lechenich 1,-. Bode in Langfuhr 10,- Ertrag des Wohlthätigkeits- Konzerts im Restaurant Hafffe, Ritterstraße Nr. 71 40,-. Stammtisch- Sammlung im Restaurant Haffte, Ritterstr. 71, 4,50. 9. N. 7,50. Kreis- Ausschuß des Landkreises Halberstadt , Beitrag 1000,- Sammlung des Lokal- Komitees zu Rirdorf als 7. Rate 700,- Kämmereitaffe zit Wilhelmshaven auf Anweisung des dortigen Magistrats 2762,40. Durch die Deutsche Bant, Depofitentaffe G.( 15,-). Rosenfeld , Dr. Lewin 5,- Rechtsanwalt 10,- Beitrag der Stadtgemeinde Rathenow 1000,- Durch das Bankhaus S. Bleichröder ( 754,50). Continental Telegraphen- Compagnie Aftien- Gesellschaft 500,-. Von verschiedenen Gebern zusammen 254,50. Schiedsmann Cohn, in Sachen 5,- Przybyl kontra Baude Durch
Gefällt ist dies Urtheil von folgenden Richtern: dem Rammer gerichts Senatspräsidenten Groschuff, den Kammergerichtsräthen Broede, von Wolf und Ebbecke, sowie dem Amtsrichter John. Den Widerspruch dieses Urtheils mit der Verfassung haben wir und andere bereits betont und erläutert. Die irrige Auffassung des Urtheils führt dahin, daß alle Gesetze, die bis zur Zeit Des Erlasses der Artikel 29 und 30 der das Vereinsrecht regelten, durch Art. 29 und 30 der Verfassung auf Verfassung recht erhalten seien, daß also Art. 29 und 30 überhaupt kein Vereinsund Versammlungsrecht gewährleisten. Im Gegensatz hierzu wird die Auffassung, daß die in Art. 30 der Verfassung vorgesehene gefegliche Einschränkung des Vereins- und Versammlungsrechts ein tünftiges, nach der Verfassung zu erlassendes Geset im Auge hat und daß dies Gesetz das bekannte Vereinsgesetz vom 11. März 1850, nicht aber eine Kabinet ordre von 1887 ist, allseitig, selbst von den reaktionärsten Gesetzesauslegern, bislang anerkannt. Wir zitiren aus dem sog. Kommentar zu den preußischen strafrechtlichen Nebengesetzen von Groschuff es ist das derfelbe, der als Senatspräsident dies Urtheil jett unterschrieben hat folgende Worte: folgende Worte:„ Die durch Artikel 30 Abs. 2 der Verfassungsurkunde vorbehaltenen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Ausübung des Versammlungs- und Vereinigungsrechts, insbesondere einer Aufrechterhaltung der öffent lichen Sicherheit sind in der Verordnung vom 11. März 1850"- dem fog. Vereinsgesetze, enthalten". Das Erkenntniß begnügt sich zur Rechtfertigung der Ansicht, daß unter dem Gesetzgeber der Oberpräsident gemeint sei, ein unzweifelhaft" zu sehen und ohne Anführung des Inhalts der betreffenden Be stimmungen sich auf eine Rabinetsordre vom 7. Februar 1887 und auf§§ 137 und 189 des Organisationsgesetzes vom 30. Juli 1888 zu berufen. Bei der Wichtigkeit der Sachlage halten wir es für zweckmäßig, die vom Rammergericht angeführte Rabinetsordre vom 7. Februar 1887 wörtlich anzuführen. Die Kabinetsordre lautet ihrem ganzen Jubalt nach wie folgt:
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Gingelaufene Druckschriften.
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Bon der Gleichheit, Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen( Stuttgart , Dies' Verlag) ist uns soeben die Nr. 19 des 7. Jahrgangs zugegangen. Aus dem Jubalt dieser Nummer heben wir herror: Der Internationale Kongreß für Arbeiterschutz zu Zürich . Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz. Referat vor dem Internationalen Kongres für Arbeiterschuß von Margarethe Greulich in gürich. Aus der Bewegung. Emmeline Pankhurst . Notizentheil von Lily Braun und Klara Bettin: Eer Internationale Kongreß für gefeglichen Arbeiterschutz zu Zürich . Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Gesundheitsschädliche Folgen industrieller Frauenarbeit. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Frauen Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Bf., durch die Poft bezogen( eingetragen in der Reichspoft Beitungsliste für 1897 unter Nr. 2902) beträgt der Abonnementspreis vierteljährlich ohne Bestellgeld 65 Pf.; unter Kreuzband 85 f.
bewegung.
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Die Soziale Praxis, Bentralblatt für Sozialpolitit", enthält in threr neuesten Mr. 51 folgenden leitenden Auffat: Gisenbahn- Unfälle und Sozialpoltitt. Bon Dr. jur. M. Quarct. Außerdem folgende Notizen: Feuerversicherungszwang in Breußische Erhebung über die Bage der Bureau- Angestellten. Enquete über Nachtafyle in Parts. Gasproduktion und Gaspreise in Deutsch land . Bon Jungenieur Dr. H. Zur. Kommunale und private Elektrizitätsversorgung englischer Städte. Unterstüßung gewertschaftlicher Arbeitstofen Versicherung durch die Gemeinde. Kommunale Arbeitslosentaffe für Gent . Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Zürich . Fortbezahlung des Arbeitslohnes während der Militärdienfizeit in Bern . Enquete über Arbeiterverhältnisse in der schweizerischen Maschinenindustrie. Ranttnenwesen auf sächsischen Steinmegplägen. Vermögensvertheilung in Preußen. Berschuldung der oldenburgischen Landwirthe. Das Gefinderecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Von Amtsgerichtsrath H. Jastrew.- 1896er Revisionsbericht der Berufsgenossenschaft für chemische Indufirte. Orts- trantentaffe für Leipzig und Umgegend 1884-1896. Gewährung von Wohnungsmiethe als Art der Armen: unterstützung. Englisches Gefeß über Grsas niebergeriffener Arbeiter: Wohnhäuser.
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Zur Beseitigung der Zweifel, welche nach dem Bericht des Staatsministeriums vom 15. v. M. über die Befugniß der Behörden, durch polizeiliche Bestimmungen die äußere Heilighaltung der Sonns und Festtage zu bewachen, in einigen Landestheilen bisher obgewaltet haben, setze ich für den ganzen Umfang der Monarchie hierdurch feft, daß die Regierungen die nach den Verhältnissen der einzelnen Orte oder Gegenden ihres Bezirks zu diesem Zwecke erforderlichen Anordnungen zu erlassen und deren Befolgung durch Sirafverbote, welche jedoch die im§ 10 ihrer Dienstinstruktion vom 28. Oftober über die bei der städtischen Haupt- Stiftungskaffe für 1817 vorgeschriebene Grenze nicht überschreiten dürfen zu sichern, be die durch Unwetter Geschädigten Deutschlands einfugt sein sollen. Dieser Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. Berlin , den 7. Februar 1837.
Friedrich Wilhelm."
Demnach waren im absoluten Staat die Regierungen in den Grenzen des§ 10 der Dienstinstruktion vom 28. Oftober 1817 zu Berboten befugt. Und wie lautet der angezogene§ 10? Er lautet wie folgt:
Oeffentliche Quiffung
gegangenen Beträge. ( Fortsetzung.)
Dr.
Durch die Breslauer Diskonto Bant in Berlin 947,50. die Deutsche Bank, Depofitenkaffe C( 364,- 2.) Fräulein Eichhorn,
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Sebastianstr. 12 6,- Sammelstelle der Neuesten Nachrichten", Falkenberg 30,47. Rebattion des Kreisblattes" in Pyrit 680,- Nedaktion des Egelner Tageblattes", Egeln 139,32. Redaktion der Pädagogischen 8tg.", Dr. Rebout, Barmbed 300,- Sammlung der Stadtgemeinde Grimmen von Lehrern gefsammelt 776,47. Expedition des„ Mecklenburger Tageblatts", Weimar 400,- Wildberg- Odenspieler Kriegerverein 12,-. Expedition des 300,- Magistrat Mücheln ( Salle), Restsendung 12,60. Sammlung des " Anzeigers" in Artern 31,-. Sammlung des Magistrats in Möckern 146,30. Haller Kreisblatt", Halle, Weſtf. 99,- Beitrag der Stadtgemeinde Goars Stammtisch Umpfenbach, Brieg 3,- in 4 Statbrüder Pudera Theodor 20,- Rate des Mühlhäuser Anzeiger", Mühlhausen , Thür. 72,70. Schiedsmanns Bezirk 66, hausen( Rhein ) 100,- Aus einer Statpartie im Westen 5,05. Edler, bach 15,24. Roedelius, Oberstabsarzt, Weißenburg 30,- aus einem Vergleiche 9,80. Th. Schulz, Sammlung in der Stadt Arneburg 337,80. Sammlung des Arendt'schen 400,-. Professor Osterburg , 3. Rate 2., Berlin 7,-. Kaufs Stenographenvereins zu Galbe a. Saale 22,30. Geselliger Sussiten Klub Teute und Schifferbrüderschaft in Stade 100,- Expedition des Streisa § 10. u allen Fällen, wo die Regierungen berichten müssen, Berlin 17,50. Kreisverein von Rothen Kreuz, Höchst a. Main 800,- blattes" in Schievelbein, 5. Rate 250,-. Expedition des Mecklenburger die Sache mag einen Gegenstand der inneren Verwaltung oder ein Sammlung des Anzeiger" in Bergen auf Rügen 74,56. Vaterländischer Tageblatts" in Wismar 103,80. Gemeinde Schloßzvorstadt Calbe 50,-. Verhältniß mit auswärtigen Behörden betreffen, haben sie gleichwohl Frauenverein zu Gräb, Posen 211,50. Sammlung der Rheinisch West Scheiding, August, Stadtverordneter 80,-. Beitrag der Stadt Serne 500, soweit die nöthigen provisorischen Maßnahmen zu nehmen und zu fälischen Zeitung" in Essen für Sachsen und Schlesien 130,-.. 5, Magistrat zu Neustadt, Serzogthum Koburg, Sammlung für Schlesien 101,90. verfügen, daß bis zu Eingang des Bescheides kein Nachtheil entstehe." eplatoni 5,- Weinberg, Pfarrer in Werdohl 343,60. Durch den„ Berliner Silistomitee zu Begejack 1520,50. Lokalkomitee zu Grantfurt a. O, als Börsen Courir": Thiem, Adolf, 3. 3. Starnberg 300,- Man sieht, daߧ 10 in der Kabinetsordre, von 1837 offenbarer Stettin 30 000,- Haupt- und Residenzstadt Darmstadt 5000,- Schreib- oder Druckfehler ist. Es soll nicht§ 10", sondern§ 11" Durch die Bant für Handel und Industrie( 321,80 M.): Schneider, Durch Haussammlungen in Berlin 100 649,72 W., außerdem Beiträge Marie, Berlin 20,-. Snatich, 3.,& 8. Königstein 40,-. durch zahlreiche Reichs- Postanstalten.
Lauten. Und wie lautet§ 11?
D
Stadtgemeinde B. Rate 203,-.