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treiben müffen." nis die übrigen?" Frühstücks

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Graveure, Biselenre, Gold- und Silberarbeiter und verwandte Berufs. genoffen Berlins   und Umgegend. Heute Abend 8 Uhr, Kommandantenstraße 57: Große öffentliche Versammlung. Tagesordnung: Die Gewerkschaften und die politischen Parteien. Referent: Kollege Schaal. Korreferent: Kollege Guttmann. Rosmos", Berein für voltsthümliche Wissenschaft. Heute Abend 9% Uhr, bet Hensel, Brunnenstraße 173: Bortrag über Einiges über türkische Sitten und Gebräuche." Distuffton und Berschiedenes. Säfte willtommen. Wander- Klub ,, Vorwärts". Heute Abend 9 Uhr, bet Kühne, Boltaftr. 8:

Sizung.

Briefkasten der Redaktion.

Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Babt) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Dienstag

- Borsitzender: Hatten Sie selbst es besser| stimmt: ,, Anschlagzettel unb platate, welche einen anberen Beuge: Ich hatte während des Inhalt haben, als Ankündigungen über gefeßlich nicht verbotene während die andern Semmeln austragen mußten Bersammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über geftoblene, eine Pause von 1/ 2-3/ 4 Stunden, wo ich ein bischen schlafen konnte, verlorene oder gefundene Sachen, über Berkäufe oder andere Nach­dabei mußte ich aber noch auf den Backofen aufpassen!" Nachdem richten für den gewerblichen Verkehr, dürfen nicht angeschlagen, der Gerichtshof noch von den Entlassungszeugnissen der Zeugen Ein- angeheftet oder in sonstiger Weise öffentlich ausgestellt ficht genommen, konnte der Vertheidiger nicht anders, als die Ent- werden. Auf die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Be fcheidung anheimstellen und der Gerichtshof erkannte ohne sich hörden sind die vorstehenden Bestimmungen nicht anwendbar." erst zur Berathung zurückzuziehen auf Verwerfung der Berufung. Rund wurde vom Schöffengericht und vom Landgericht zu einer Geld­Allem Anschein nach hat der Bäckermeister Witte die 20 M., die strafe verurtheilt. Die Strafkammer führte aus:§ 9 des preußischen er nu mehr blechen muß, an einem oder wenigen Tagen aus seinen Preßgefezes sei hier zweifellos anzuwenden. Angeklagter möge ja Gesellen durch die Neberarbeit herausgeschunden. Wir möchten in erster Linie beabsichtigt haben, Reklame zu machen. Indeffen wissen, ob das Gericht, wenn es von diesem Umftande eine Ahnung habe die Sache doch einen parteipolitischen Hintergrund. Durch das erkannten verspricht. Ein Gutes, daß es wenigstens eine Preffe 1866 wachgerufen. Seine ganze Ausführung erinnere daran. Auch Abonnent des Vorwärts" Nr. 777. Wir giebt, die auf solche Bäckermeister aufmerksam machen kann. handele es sich um eine öffentliche Ausstellung des Plakats im verstanden. Die Frankfurter Beitung", das Organ der deutschen   Bolts­Wegen fortgesetter Unterschlagungen bei dem Verkauf Sinne des zitirten§ 9, da das Gafizimmer als öffentlicher partei, hat eine Wochenausgabe, die durch die Post bezogen werden kann. er N. Gramenz. Versammlungsberichte von Vergnügungsvereinen können von Fahrkarten der Stadtbahn stand gestern der frühere Fahr Ort anzusehen sei. Rund legte Revision ein und machte geltend, wir schon Platzmangels wegen nicht aufnehmen; außerdem bieten sie keinerlei fartenverfäufer Hante vor der I. Strafkammer des Landgerichts I.   das Lokal sei fein öffentlicher Ort und es habe sich nur um eine allgemeines Interesse. Der Mitangeklagte, Fahrkartenverkäufer Schweder soll sich der Geschäftsreklame gehandelt. Derartige Plakate dürften aber Begünstigung schuldig gemacht haben, um seinen Kollegen der Be- nach§ 9 des preußischen Preßgesetzes angeheftet und sonst Außerdem liege eine Verlegung öffentlich ausgestellt werden. strafung zu entziehen. S. war bei der Station Rummelsburg   als des§ 43 Absatz 5 der Gewerbe- Ordnung vor, worin bestimmt werde, Kartenverkäufer angestellt. Durch Versehen hatte er im vorigen Jahre ein Packet Fahrkarten, welches noch nicht an der Reihe war, zur nichtgewerbsmäßigen Vertheilung von Druckschriften oder anderen vorweg gegriffen und, um das Versehen nicht gewahr werden 3 es einer Erlaubniß nicht. Das Gaftzimmer sei ein geschlossener Schriften oder Bildwerken in geschlossenen Räumen bedürfe laffen, den Betrag für sich verbraucht. Er gerieth dann Raum. Der Straffenat des Rammergerichts wies aber in leichtfertige Gesellschaft, fing an, Schulden zu machen und begann nun dieselben Manipulationen, die ihm vorher gestern die Revision zurück.§ 9 des preußischen Preß­irrthümlich untergelaufen waren, absichtlich zu machen. Er gesetzes sei ohne Rechtsirrthum angewendet worden. Die Feststellung des Vorderrichters, daß das Platat teinen rein geschäftlich en brachte Wochenfahrkarten, welche noch nicht zur Verausgabung standen, zur Ausgabe, ersetzte die verkauften 40 Bf.- Karten in den Charakter trug, sei ohne Rechtsirrthum erfolgt. Auch wäre Packeten durch 10 Pf.- Karten, die er sich selbst kaufte und so geschickt 43 Absatz 5 der Gewerbe- Ordnung nicht verlegt worden, da es unter die Wochenkarten mischte daß man bei einer Revision die sich hier um ein Anheften handele, nicht aber um ein Ver. theilen. Das Vertheilen solcher Blafate in einem ge die fehlenden oder

ext lite tile spricht, aum Beſſeren von einem Strafmaße wie dem plakat würden die Erinnerungen an die Borgänge des Jahres and Gonna ben on 77, it haben Ihre Frage nicht

J. R. 101. Berliz- School, Ecke der Leipziger  : und Mauerstraße. P. C.   Jemand, der im Vorbereitungsdienst zum Gerichtsschreiber sich befindet. 100. Böse Sieben. Es hat bis abends 12 Uhr Zeit. Innerhalb 3 Monaten nach Kenntniß von der Beleidigung muß die Be leidigungsflage angestellt ſein. 2. Dafür läßt sich kein Weg angeben. St. 2. 23. 1. Nein. 2. Jm allgemeinen nicht zu beantworten. Pappel 20. 1. u. 2. Nein. nein. 3. Nein. A. K. 100. Ohne Kenntniß der näheren Verhältnisse im Recht.

Täuschung nicht bemerken konnte. Als war er allerdings ge- chlossenen Gastraume wäre auf grund des§ 48 Absay 5 versetzen würde.

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A. B. C. 1. Ja. 2. Soweit ersichtlich, ist der Arzt Fr. N. 16. 1. Nein. 2. Ja, 3. Nein. 4. Ja, beim Landgericht. E. S. 1920. 1. Ja. 2. Nein. 3. Sie haben recht. K. Reichen berg. Eine im Ausland seitens eines Deutschen   begangene Majestäts­beleidigung ist in Deutschland   strafbar. R. W. Friedrichsberg. Nach der Richtung hin existirt teine gesetzlich festgestellte Frist oder Verpflichtung. C. R. Wenden Sie sich direkt an den Abgeordneten Megger, Hamburg  . B. 72. Nein. R. B. Königsbergerstraße. Ift uns nicht bekannt. E. J. 500. Strafbar hat sich der Betreffende nach Ihrer Schilderung nicht gemacht, würde aber strafbar sein, wenn er den Anzug verkaufen oder fehlerhaften Pacete an die Reihe tamen, S. u. 5. 23. 1. Nur soweit die Schulden zur Be­streitung der nothwendigsten Bedürfnisse gemacht sind, aber auch nur dann, zwungen, den vorher für den Verkauf dieser vorweggegriffenen der Gewerbe- Ordnung allerdings statthaft. wenn er mit der Entfernung einverstanden war. Hat die Frau wider Packete erzielten Erlös, welchen er in seine eigene Tasche hatte Für Gastwirthe, die sehr häufig öffentliche Tanzluftbar seinen Willen sich von ihm getrennt, so hat er feinerlei Schulden für sie zu fließen lassen, wieder der Kaffe zuzuführen, da sonst der Fehlbetrag fofort feiten veranstalten, ist eine Entscheidung von Bedeutung, die zahlen. 2. Giebt es nicht. M. 50. 1. Soviel ersichtlich, nein. 2. Ja. hätte bemerkbar werden müssen. Als er dann durch den Angeklagten gestern der drittte Senat des Ober- Verwaltungsgerichts 3. Klage ist nicht erforderlich. 4. Ja. W. M., Görlitzerstraße. 1. Die Sch. am Schalter abgelöst wurde, mußte er diesem anvertrauen und gefällt hat. Der Gastwirth Wolter, in deffen Räumen in der Konzeffion zum Betriebe der Gastwirthschaft ohne Branntwein. 2. Wenden eingestehen, daß in den Fahrkarten- Packeten eine heillose Unordnung Elsasserstraße täglich öffentlicher Tanz ist, erhielt früher die polizei- Sie sich an den Magiftrat. 3. Das hängt von dem Umfang des Geschäfts ab. J. 2. 24. Waren die Geschenke innerhalb höchstens sechs Monate vor eingeriffen sei. Sch., welcher glaubte, daß diese Unordnung auf Lieder liche Erlaubniß im voraus gleich für das ganze Jahr ertheilt. Sein lichkeit zurückzuführen sei, ließ sich durch die inständigen Bitten des Antrag für das Jahr 1897 wurde jedoch mit der Begründung ab dem Widerruf erhalten, so müssen sie zurückerstattet werden.- N. M. 101. Sie müssen den Vermiether zur Hergabe des vermietheten Dampfes innerhalb Angeklagten H. und seiner Mutter dazu bewegen, von dem Treiben gelehnt, daß die Erlaubniß jetzt für jede Festlichkeit allein nach einer furzen Frist auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so des Kollegen keine Anzeige zu machen, sondern half dazu mit, die gesucht werden müßte. Wolter fügte sich dem zunächst und bezahlte sind Sie berechtigt, auf Singabe des Dampfes und auf Schadensersatz zu ganze Sache ohne Etlat zu ebnen und die Packete nach und nach auch für jede Genehmigung die Stempelgebühr von 1,50 M. Am Nagen. E. M.   Die Antwort der Berufungskommission muß noch fommen. wieder in Ordnung zu bringen. Die Mutter des H. hat aus eigenen 21. Februar erneuerte er indeß seinen Antrag, ihm die Genehmigung Es dauert das gewöhnlich geraume Zeit. In der Zwischenzeit müssen Sie W. 999. Bei Ihnen gilt auch ohne Vertrag Gütertrennung. Mitteln und den Mitteln des Sohnes 1000 m. hergegeben und die für das ganze Jahr zu ertheilen. Auch verlangte er die nach seiner zahlen. ganze Sache wäre wahrscheinlich gar nicht bemerkt worden, wenn Ansicht zuviel gezahlten Stempelgebühren zurück. Nachdem das nicht plöglich eine Dame zu dem Fahrkartenverkauf an jener Stelle Polizeipräsidium dies abgelehnt und der Oberpräsident seine Be bestellt worden wäre. Ihr mußte bei Uebergabe der Backete mit schwerde zurückgewiesen hatte, flagte er beim Ober- Verwaltungs­getheilt werden, daß von dem ursprünglich so großen Fehlbetrag ein gericht. Aber auch die Klage blieb erfolglos. Der Vorsitzende fleiner Rest von 69 Mart noch nicht beglichen werden konnte. Die Rommel   führte aus, die Polizeibehörde sei nicht verpflichtet, junge Dame machte der Behörde Anzeige und fo fam die Erlaubniß für eine Reibe von Tagen im voraus zu ertheilen. es zum Strafverfahren. Der Staatsanwalt beantragte gegen H. Allerdings dürfe sie dies nicht aus finanzfiskalischen Gründen ab nenn Monate Gefängniß, gegen Sch. 200 Wt. Geldstrafe. lehnen, sondern nur aus polizeilichen, und der Oberpräsident st ühte Rechtsanwalt Dr. 2ubszynsti bestritt, daß in dem Berhalten sich auf polizeiliche Gründe. des H. überhaupt der Thatbestand der Unterschlagung zu finden sei, da er von vornherein offenbar die Absicht der Rückerstattung gehabt und die Mittel dazu auch stets in Bereitschaft gehalten habe. Rechts­anwalt Bernhardi machte zu gunsten des zweiten Angeklagten geltend, daß diefer doch nur aus edlen Motiven und in dem Be- Die Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfearbeiter wählten ftreben, einen Kollegen nicht unglücklich zu machen, gehandelt habe. in ihrer letzten Versammlung nach einem Vortrag von Ewald zu Der Gerichtshof hielt die Schuld beider Angeklagten für erwiesen, Revisoren die Mitglieder Bartelt und Walter. Für die fete aber die Strafe gegen H. auf sech 3 Monate Gefängniß Streifenden in Bergedorf   wurden Listen ausgegeben. In der und zwei Jahre Ehrverlust, gegen Sch. auf 100 M. herab. Charlottenburger   Filiale des Verbandes sprach Schuh mann über den Arbeiterschutz- Rongreß in Zürich  . Auch hier wurden Bergedorfer   Liften ausgegeben. In der nächsten Verfamm lung soll über den weiteren Ausbau der Organisation berathen

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werden.

Versammlungen.

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Die

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Witterungsübersicht vom 20. September 1897.

Stationen.

Barometers

and in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

Swinemünde Hamburg  Berlin  

747

SO

750

NW

746

GD

Wiesbaden  München  Wien  . Haparanda. etersburg ort.

754

755

SW

752

759

760

98

.

764

NNW

759

NW  

.

759

.

Aberdeen  . Baris..

( 1-1) 1222621333

Weller

Temperatur

168800 nach Gelñus

( 505.= 4° R.)

Regen

14

bedeckt

10

bedeckt

13

Regen

9

woltig

5

5

bedeckt

bedeckt

Nebel

bedeckt

12

heiter

halb bedeckt

Wetter- Prognose für Dienstag, den 21. September 1897. Kühl und veränderlich, vorwiegend trübe mit Niederschlägen und ziemlich frischen nordwestlichen Winden. Berliner   Wetterbureau.

Partei- Speditionen:

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Wegen Beleidigung eines Richters hatte sich der Gastwirth Louis Schmidt gestern vor der I. Straffammer des Landgerichte I  zu verantworten. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte An­getlagte hatte im vorigen Jahre mehrere Prozesse zu führen, speziell fchwebte ein Zivilprozeß von Reischach gegen ihn und seine Ehefrau. Der Verband der Bäcker hielt am 15. September seine regels Vorsteher der betreffenden Abtheilung ist der Amtsrichter Dr. G. mäßige Mitgliederversammlung ab, in der Dr. Joël einen Vortrag Der Rechtsanwalt, der den Angeklagten vor Gericht vertrat, hatte über Nansen's Nordpolfahrt hielt. Der Vorsitzende weift zum diesem eines Tages mitgetheilt, daß der Prozeß wider Erwarten Schluß auf die am 21. September bei Nieft's tagende öffent verloren sei. Ein so thörichtes Urtheil", so fügte der Rechtsanwaltliche Versammlung hin. hinzu, sei ihm allerdings in seiner Praxis noch nicht vorgekommen und deshalb rathe er zur Ginlegung der Berufung". Nun begab Ju einer öffentlichen Maler- Verfammlung, die am Sonntag fich der Angeklagte auf die Gerichtsschreiberei der Abtheilung 60, Dresden   eingehend über die wirthschaftlichen Kämpfe, die sich in der in Milbrodt's Lokal in der Müllerstr. 7 tagte, referirte Fricke fragte den dort amtirenden Sekretär nach verschiedenen Sachen und Beim bevorstehenden Quartalswechsel übergab demselben den Brief des Rechtsanwalts, der die abfällige jüngsten Vergangenheit abspielten. Im allgemeinen legte der Vor­tragende dem gewerkschaftlichen Kampfe Kritik über den Amtsrichter enthielt. Da der Angeklagte gegen den tragende dem ebenso viel Be- empfehlen sich folgende rege Diskussion letzteren schon mehrere Ablehnungsgesuche angebracht hatte, wird deutung bei, wie dem politischen fich bewegte im Rahmen des Reserats, theils demselben. angenommen, daß er den Brief nur vorgezeigt habe, um den Amts­richter zu kränken und sich damit selbst einer Beleidigung schuldig zustimmend, theils fanden Ausstellungen statt. Von allen Rednern gemacht habe. Der Staatsanwalt beantragte zwei Monate wurde zum Anschluß an die Organisation aufgefordert. Denjenigen Berlin   vierter Wahlkreis O.: Robert Wengels, Fruchts Gefängniß, der Gerichtshof erkannte auf zwei Wochen Ge- Werkstätten, wo es noch nicht geschehen, wurde aufgegeben, unverstraße 30, of II. SO.: Friz Thiel, Stalizerstr. 35 v. part. züglich Vertrauensleute zu ernennen, deren Adressen sofort dem Ver­haft. Der fritifirende Rechtsanwalt ist wegen seines Briefes seiner Agitation für die Organisation einzurichten. In nicht ferner Zeit foll fraße 8, part. im Laben.- Wedding und Oranienburger fängniß unter Anrechnung von einer Woche auf die Untersuchungsstrauensmann Starte mitzutheilen seien, um eine planmäßige Sechster Wahlkreis( Moabit  ): Rarl Anders, Salzwedeler: zeit zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt worden. in Caben über Mittel und Wege berathen werden, wie den Miß- Vorstadt: Emil Stolzenburg, Wiesenstraße 14. Eine Künstlerfehde. Eine ganze Anzahl bekannter Musiker ständen im Malergewerbe abzuhelfen sei, deren nicht geringste die brunnen: Wilhelm Gaßmann, Grünthalerstr. 64. und Kritiker, wie Prof. Klindworth, Prof. Krebs, Emil Scharwenka, beispiellos niedrigen Löhne find. Einen weiteren Uebelsland bildet thaler Vorstadt und Schönhauser Vorstadt: Karl Otto Leßmann, waren gestern vor die 8. Straffammer des Land- die Arbeitslosigkeit; selbst in der besten Arbeitsperiode diesen Sommer mars, Kastanien Allee 95/96. Charlottenburg  : Gustav gerichts I geladen, um in der Berufungsinstanz in der Klagefache waren viele Berufsgenossen gezwungen, Monate lang zu feiern. Im Scharnberg, Pestalozziftr. 34, Quergeb. part.- Deutsch  - Wilmers­des Mujitreferenten Prof. Genß gegen den Pianisten Meyer- Laufe der Debatte wurde auch die vom Referenten angeregte Unterdorf: Frau Kübler, Sigmaringenstr. 34 und Frau Seinemann, Mahr Zeugniß abzulegen. Letterer war in erster Instanz wegen stüßungsfrage besprochen. Einestheils wurde betont, daß die Ge­Beleidigung au 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden, weil er den werkschaften wohl Rampfes, aber niemals Unterstützungs- Sigmaringenstr. 35.( Hier ist auch die Brandenburgische Volks- Zeitung" zu Kläger  , der über ihn eine ungünstige Kritik geschrieben, wörtlich be- organisationen seien, während andererseits hervorgehoben wurde, Rixdorf: Ostermann, Jägerstr. 70, II. leidigt hatte. Der Widerbeklagte Prof. Genß war dagegen mit daß arbeitslose, hungernde Kollegen kampfunfähig werden müßten, berg: Wilhelm Bäumler, Belzigerstr. 59, Seitenflügel part. einer Geldstrafe von 100 m. belegt worden, weil er Herrn Meyer- und im Interesse der Organisationen als Kampfesorganisationen die Johannisthal  - Nieder- und Ober- Schöneweide: Otto Mahr den Vorwurf der Zeugenbeeinflussung gemacht hatte. Vor Erhaltung der Mitglieder liege. Es würde sich, um leistungsfähig John, Ober- Schöneweide, Siemensstraße 7, Bigarrengeschäft. Annahme­der Strafkammer kam es gestern zu einem Bergleich: die Parteien zu werden, empfehlen, Erhöhung der Beiträge herbeizuführen. Un stellen: Nieder- Schöneweide: Karl Weber, Bigarrengeschäft. Johannis­nahmen Klage und Widerklage zurück und theilten die Kosten. zweifelhaft sei die Arbeitslosen Unterstügung eine Frage der Gewerk­Friedenau- Steglitz:. thal: Senftleben, Restaurateur. schaften, der diese in absehbarer Zeit näher treten werden müssen. Berufee, Kirchstraße 15 in Friedenau  . Bestellungen nehmen entgegen in Irgendwelche Beschlüffe wurden nicht gefaßt. Steglitz  : H. Mohr, Düppelstraße 8, und Fr. Schellhase, Ahorn­straße 15a. Baumschulenweg: Rich. Ulbricht, Marienthaler­

erhalten.)

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entgegen genommen.

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Gesund­

Rosen­

Schöne­

Um genaue Angabe der Adresse wird dringend gebetent.

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Das von Krankenkassen gewährte Sterbegeld und die Armenverbände. Bekanntlich sind die Gemeinden und Armen­verbände gesetzlich verpflichtet, in gewiffen Nothfällen mit Unter- Rigdorf. Am Mittwoch, den 7. September, fand hier eine stügungen einzutreten.§ 57 Absatz II des Kranken- Versicherungs- Bezirksversammlung für Metallarbeiter statt. Pägel hielt straße 18, I. gesetzes bestimmt nun: Soweit auf grund dieser Verpflichtung Unter einen Vortrag über" Vergehen und Verbrechen". Der Bezirksleiter Außerdem ist fämmtliche Parteifiteratur, sowie alle wissenschaftlichen fügungen für einen Zeitraum geleistet sind, für welchen den Unter: Robleder theilt mit, daß die Chirurgen jest dem Deutschen Berte dort zu haben. Auch werden Inferate für den Vorwärts" flüßten auf grund des Kranken- Versicherungsgesetzes ein Unter Metallarbeiter Verband beigetreten sind. Da im November vom stüßungsanspruch zusteht, geht der letztere im Betrage der geleisteten Verband zwei Urania- Vorstellungen stattfinden, beauftragt die Vers Unterstübung auf die Gemeinde oder den Armenverband über, fammlung den Bezirksleiter, Billets zu besorgen. Zum Kassirer wird der die Unterstüßung geleistet hat." In einem Rechtsstreit, den Manthei gewählt. Vieweg wünscht, daß den Rixtorfer der Orts: Armenverband Frankfurt a. M. angestrengt hatte, Musik und Gesangvereinen etwas mehr auf die Finger gesehen handelte es sich um die Entscheidung der sehr wichtigen Frage, werde. Für allen möglichen Klimbim seien diefe Herren zu haben, ob das Sterbegeld, das die Kassen gewähren, zu den im§ 57 II blos nicht für Arbeiter- Vergnügen. Seien Arbeiter erst in solch genannten Unterstützungen gehört und ob die Armenverbände unter einem Verein, so wären diefelben in der Regel für die Gewerkschafts­den Voraussetzungen dieses Paragraphen darauf den entsprechenden Bewegung verloren. Anspruch erheben fönnen. Der betreffende Armenverband hatte ver langt, daß ihm die Kosten der Beerdigung eines Arbeiters von dem Sterbegelde, das der Wittwe zustand, ersetzt würden. Der Bezirks ausschuß billigte sie ihm auch zu, der dritte Senat des Ober­verwaltungsgerichts hob jedoch dies Urtheil wieder auf und wie den Armenverband ab. Das Gericht erklärte prinzipiell derartige Ersatzansprüche auf grund des§ 57 II des Kranken­versicherungs- Gesetzes für unzulässig. Das Sterbegeld zähle nicht zu den darin genannten Unterstützungen.

Auch eine welfische Demonstration. Ein Herr Rund hatte im Gastraum eines Lokals bei Lüneburg   ein Plakat angeheftet, das die Ausschrift trug: Echter alter hannoverscher Kümmel!" Das Plakat ist außerdem dekorativ ausgestattet. G enthält das Bildniß zweier Soldaten in der alten hannoverschen Uniform, ist in den Farben des verflossenen Landes Hannover  gehalten und giebt auch das hannoversche Wappen wieder. Hierin erblickten Polizei, Staatsanwalt und Gerichte einen Vernoß gegen den noch zu recht bestehenden§ 9 des preuß. Preßgefeges von 1851, der da be­

Bentral- Verband der Töpfer, Ziegler und Berufsgen. Deutschlands  

( Filiale Berlin  ).

Donnerstag, den 23. September, abends 7 Uhr:

Zwei Wander- Versammlungen:

demokratischen Vereins" Vorwärts" sprach am 14. d. M. Genosse Rigdorf. In der gut besuchten Vereinsversammlung des sozial­Roch hann über: Herrenhaus- Junker und die Arbeiter. Redner verbreitete sich in seinem Vortrage über den heutigen Klaffenstaat und charakterisirte die Reden einiger bekannter Herrenhaus- Junker gegen die Arbeiter. Dienstag, den 12. Oktober, hält der Verein reichem Erscheinen aufgefordert werden, da Neuwahl des Vorstandes feine Generalversammlung ab, zu welcher die Mitglieder zu zahl und Vortrag des Genossen Ad. Hoffmann über:" Religion ist im Lokal ,, Bismarkshöhe", Wilmersdorferstrasse 39. Privatfache?" auf der Tagesordnung steht.

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DF Charlottenburg

Tages Ordnung:

1. Bortrag des Genoffen Sassenbach über:" Die Verfassung des Deutschen Reiches". 2. Gewerkschaftliches.

Arbeiter- Bildungsschule. Der Unterricht beginnt in Nationalötonomie, Geschichte und Gefeßestunde am 18. Oftober, abends X9 Uhr, Infeliir. 10, v. 2 Tr. Theilnehmer werden fchon jetzt aufgenommen in folgenden Stellen: Gottfr. Schulz, Admiralftr. 40a; Reul, Barnimfir. 42; Schiller  , Rosenthalerstr. 57; Gleinert, müllerstr. 7a; Paul Mücke, Manteuffelfir. 128; D. Königs, Dieffenbachstr. 30. alle zuschriften find an den Vorfigenden Baul Müde jr., SO. Man­teuffer. 128, Geldfendungen an den stafftrer 8. Königs, S. Dieffenbachstr. 30, 2.

senden.

Deutscher Senefelder Sund.( Mitgliedschaft Berlin  .) Heute Abend 8 Uhr

tm Reſtaurant Town. Beuthftr. 21: Mitgliederversammlung und Vorstandsfiqung.

Rixdorf

im Lokal des Herrn Thomas, Bergstrasse 162. Tages Ordnung:

1. Vortrag.  ( Referent wird in der Versammlung bekannt gemacht.) Gewerkschaftliches. 196/13 Gäste haben Zutritt.

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Regen Besuch erwartet

Der Vorstand.