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genoffen Berlins und Umgegend. Heute Abend 8 Uhr, Kommandantenfraße 57: Große öffentliche Versammlung. Tagesordnung: Die Gewerkschaften und die politischen Parteien. Referent: Rollege Schaal. Korreferent: Kollege Guttmann. Kosmos", Verein für voltsthümliche Wissenschaft. Heute Abend 9% Uhr, Gebräuche." Distussion und Berschiedenes. Gäfte willfommen. Wander- Klub ,, Vorwärts". Heute Abend 9 Uhr, bet Kühne, Boltaftr. 8: Stzung.

Briefkasten der Redaktion.

Wir bitten, bet jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder etne Babt) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Dienstag und Sonnabend von 6 bis 7 Uhr statt!!!

Abonnent des Vorwärts" Nr. 777. Wir haben Ihre Frage nicht verstanden. Die Frankfurter Zeitung ", das Organ der deutschen Bolts­partei, hat eine Wochenausgabe, die durch die Bost bezogen werden kann. R. Gramenz. Versammlungsberichte von Vergnügungsvereinen können wir schon Plazmangels wegen nicht aufnehmen; außerdem bieten sie keinerlei allgemeines Interesse.

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J. K. 101. Berliz- School, Ecke der Leipziger - und Mauerstraße. B. C. Jemand, der im Vorbereitungsdienst zum Gerichtsschreiber fich 100. Böse Sieben. Es hat bis abends 12 Uhr Zeit.

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E. J. 500. Strafbar hat sich der Betreffende nach Ihrer Schilderung

treiben müssen." Borsitzender: Hatten Sie selbst es besser stimmt: Ansch I agzettel unb Blatate, welche einen anberent Graveure, Bifelenre, Gold- und Silberarbeiter und verwandte Berufs ais die die übrigen" Beuge: Ich hatte während des Inhalt haben, als Ankündigungen über gefeglich nicht verbotene Frühstücks während die andern Semmeln austragen mußten Bersammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über geftoblene, eine Pause von 1/ 2-3/ 4 Stunden, wo ich ein bischen schlafen konnte, verlorene oder gefundene Sachen, über Berkäufe oder andere Nach­dabei mußte ich aber noch auf den Backofen aufpassen!" Nachdem richten für den gewerblichen Verkehr, dürfen nicht angeschlagen, bet Senfet, Brunnenstraße 173: Bortrag über Einiges über türkische Gitten und Der Gerichtshof noch von den Entlassungszeugnissen der Zeugen Ein- angeheftet oder in sonstiger Weise öffentlich ausgestellt ficht genommen, konnte der Vertheidiger nicht anders, als die Ent- werden. Auf die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Be fcheidung anheimstellen und der Gerichtshof erkannte ohne sich hörden sind die vorstehenden Bestimmungen nicht anwendbar." erst zur Berathung zurückzuziehen auf Verwerfung der Berufung. Rund wurde vom Schöffengericht und vom Landgericht zu einer Geld­Allem Anschein nach hat der Bäckermeister Witte die 20 M., die strafe verurtheilt. Die Strafkammer führte aus:§ 9 des preußischen er mehr blechen muß, an einem oder wenigen Tagen aus seinen Preßgefeßes sei hier zweifellos anzuwenden. Angeklagter möge ja Gesellen durch die Neberarbeit herausgeschunden. Wir möchten in erster Linie beabsichtigt haben, Reklame zu machen. Indeffen wissen, ob das Gericht, wenn es von diesem Umstande eine Ahnung habe die Sache doch einen parteipolitischen Hintergrund. Durch das hat, sich eine Wirkung zum Besseren von einem Strafmaße wie dem Plakat würden die Erinnerungen an die Vorgänge des Jahres erkannten verspricht. Ein Gutes, daß es wenigstens eine Preffe 1866 wachgerufen. Seine ganze Ausführung erinnere daran. Auch giebt, die auf solche Bäckermeister aufmerksam machen kann. handele es sich um eine öffentliche Ausstellung des Platats im Wegen fortgesetter Unterschlagnugen bei dem Verkauf Sinne des zitirten§ 9, da das Gafzimmer als öffentlicher bon Fahrkarten der Stadtbahn stand gestern der frühere Fahr. Drt anzusehen sei. Rund legte Revision ein und machte geltend, fartenverkäufer Hante vor der I. Strafkammer des Landgerichts I. das Lokal sei kein öffentlicher Ort und es habe sich nur um eine Der Mitangeklagte, Fahrkartenverkäufer Schweder soll sich der Geschäftsreklame gehandelt. Derartige Plakate dürften aber angeheftet und sonst Begünstigung schuldig gemacht haben, um seinen Kollegen der Be- nach§ 9 des preußischen Preßgesezes Außerdem liege eine Verlegung befindet. ftrafung zu entziehen. H. war bei der Station Rummelsburg als öffentlich ausgestellt werden. Kartenverkäufer angestellt. Durch Versehen hatte er im vorigen des§ 43 Absatz 5 der Gewerbe- Ordnung vor, worin bestimmt werde, 1. Innerhalb 3 Monaten nach Kenntniß von der Beleidigung muß die Be­Jahre ein Packet Fahrkarten, welches noch nicht an der Reihe war, aur nichtgewerbsmäßigen Vertheilung von Druckschriften oder anderen leidigungsflage angestellt sein. 2. Dafür läßt sich kein Weg angeben. R. 2. 23. 1. Nein. 2. Fm allgemeinen vorweg gegriffen und, um das Versehen nicht gewahr werden zu es einer Erlaubniß nicht. Das Gaftzimmer sei ein geschlossener nicht zu beantworten. Schriften oder Bildwerken in geschlossenen Räumen bedürfe appel 20. 1. u. 2. Nein. nein. 3. Nein. 2. K. 100. Ohne Kenntniß der näheren Verhältnisse laffen, den Betrag für sich verbraucht. Er gerieth dann A. B. C. 1. Ja. 2. Soweit ersichtlich, ist der Arzt in leichtfertige Gesellschaft, fing an, Schulden zu machen Raum. Der Straffenat des Rammergerichts wies aber im Recht. Fr. N. 16. 1. Nein. 2. Ja, 3. Nein. 4. Ja, beim Landgericht. und begann nun dieselben Manipulationen, die ihm vorher gestern die Revision zurück. 9 des preußischen Preß­G. 5. 1920. 1. Ja. 2. Nein. 3. Sie haben recht. K. Reichen irrthümlich untergelaufen waren, absichtlich zu machen. Er gesetzes sei ohne Rechtsirrthum angewendet worden. Die Feststellung berg . Eine im Ausland seitens eines Deutschen begangene Majestäts­R. W. Friedrichsberg. Nach brachte Wochenfahrkarten, welche noch nicht zur Verausgabung des Borderrichters, daß das Plakat keinen rein geschäftlichen beleidigung ist in Deutschland strafbar. standen, zur Ausgabe, ersetzte die verkauften 40 Bf.- Karten in den Charakter trug, sei ohne Rechtsirrthum erfolgt. Auch wäre der Richtung hin existirt teine gefeßlich festgestellte Frist oder Verpflichtung. C. R. Wenden Sie sich direkt an den Abgeordneten Metzger , Hamburg . Packeten durch 10 Pf.- Karten, die er sich selbst faufte und so geschickt§ 43 Abfaz 5 der Gewerbe- Ordnung nicht verlegt worden, da es 3. 72. Nein. 8. B. Königsbergerſtraße. Ift uns nicht bekannt. unter die Wochenkarten mischte daß man bei einer Revision die sich hier um ein Anbeften handele, nicht aber um ein Ver­Täuschung nicht bemerken konnte. Als später die fehlenden oder beilen. Das Vertheilen solcher Blafate in einem ge nicht gemacht, würde aber strafbar sein, wenn er den Anzug verkaufen oder fehlerhaften Packete an die Reihe kamen, war er allerdings ge- fchloffenen Gastraume wäre auf grund des§ 48 Absatz 5 perfetzen würde. S. u. 5. 23. 1. Nur soweit die Schulden zur Be­zwungen, den vorher für den Verkauf dieser vorweggegriffenen der Gewerbe- Ordnung allerdings statthaft. streitung der nothwendigsten Bedürfnisse gemacht sind, aber auch nur dann, Backete erzielten Erlös, welchen er in seine eigene Tasche hatte wenn er mit der Entfernung einverstanden war. Hat die Frau wider Für Gastwirthe, die sehr häufig öffentliche Tanzluftbar seinen Willen sich von ihm getrennt, so hat er feinerlei Schulden für sie zu fließen lassen, wieder der Kasse zuzuführen, da sonst der Fehlbetrag fofort feiten veranstalten, ist eine Entscheidung von Bedeutung, die zahlen. 2. Giebt es nicht. M. 50. 1. Soviel ersichtlich, nein. 2. Ja. hätte bemerkbar werden müssen. Als er dann durch den Angeklagten gestern der drittte Senat des Ober- Berwaltungsgerichts 3. Klage ist nicht erforderlich. 4. Ja. W. M., Görlitzerstraße. 1. Die Sch. am Schalter abgelöst wurde, mußte er diesem anvertrauen und gefällt hat. Der Gastwirth Wolter, in deffen Räumen in der Konzession zum Betriebe der Gastwirthschaft ohne Branntwein. 2. Wenden eingestehen, daß in den Fahrkarten- Packeten eine heillose Unordnung Elfafferstraße täglich öffentlicher Tanz ist, erhielt früher die polizei- Sie sich an den Magistrat. 3. Das hängt von dem Umfang des Geschäfts ab. eingeriffen sei. Sch., welcher glaubte, daß diese Unordnung auf Lieder liche Erlaubniß im voraus gleich für das ganze Jahr ertheilt. Sein J. 2. 24. Waren die Geschenke innerhalb höchstens sechs Monate vor lichkeit zurückzuführen sei, ließ sich durch die inständigen Bitten des Antrag für das Jahr 1897 wurde jedoch mit der Begründung ab- dem Widerruf erhalten, so müssen sie zurüderstattet werden.- N. M. 101. Sie Angeklagten H. und seiner Mutter dazu bewegen, von dem Treiben gelehnt, daß die Erlaubniß jetzt für jede Feftlichkeit allein nach einer furzen Frist auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so müssen den Vermiether zur Hergabe des vermietheten Dampfes innerhalb des Kollegen keine Anzeige zu machen, sondern half dazu mit, die gesucht werden müßte. Wolter fügte sich dem zunächst und bezahlte sind Sie berechtigt, auf Hingabe des Dampfes und auf Schadensersatz zu ganze Sache ohne Eklat zu ebnen und die Packete nach und nach auch für jede Genehmigung die Stempelgebühr von 1,50 M. Am Nagen. E. M. Die Antwort der Berufungskommission muß noch kommen. wieder in Ordnung zu bringen. Die Mutter des H. hat aus eigenen 21. Februar erneuerte er indeß seinen Antrag, ihm die Genehmigung Es dauert das gewöhnlich geraume Zeit. In der Zwischenzeit müssen Sie Mitteln und den Mitteln des Sohnes 1000 M. bergegeben und die für das ganze Jahr zu ertheilen. Auch verlangte er die nach seiner zahlen. W. 999. Bei Ihnen gilt auch ohne Vertrag Gütertrennung. ganze Sache wäre wahrscheinlich gar nicht bemerkt worden, wenn Ansicht zuviel gezahlten Stempelgebühren zurück. Nachdem das nicht plöglich eine Dame zu dem Fahrkartenverkauf an jener Stelle Polizeipräsidium dies abgelehnt und der Oberpräsident seine Be­bestellt worden wäre. Ihr mußte bei Uebergabe der Backete mit- schwerde zurückgewiesen hatte, tlagte er beim Ober- Verwaltungs­getheilt werden, daß von dem ursprünglich so großen Fehlbetrag ein gericht. Aber auch die Klage blieb erfolglos. Der Vorsitzende fleiner Reft von 69 Mart noch nicht beglichen werden fonnte. Die Rommel führte aus, die Polizeibehörde sei nicht verpflichtet, junge Dame machte der Behörde Anzeige und so tam die Erlaubniß für eine Reihe von Tagen im voraus zu ertheilen. es zum Strafverfahren. Der Staatsanwalt beantragte gegen H. Allerdings dürfe sie dies nicht aus finanzfiskalischen Gründen ab­neun Monate Gefängniß, gegen Sch. 200 Wt. Geldstrafe. lehnen, sondern nur aus polizeilichen, und der Oberpräsident stützte Rechtsanwalt Dr. Zubszynski bestritt, daß in dem Berhalten sich auf polizeiliche Gründe. des H. überhaupt der Thatbestand der Unterschlagung zu finden sei, da er von vornherein offenbar die Absicht der Rückerstattung gehabt und die Mittel dazu auch stets in Bereitschaft gehalten habe. Rechts­anwalt Bernhardi machte zu gunsten des zweiten Angeklagten geltend, daß dieser doch nur aus edlen Motiven und in dem Be- Die Fabrif, Land- nud gewerblichen Hilfearbeiter wählten ftreben, einen Kollegen nicht unglücklich zu machen, gehandelt habe. in ihrer letzten Versammlung nach einem Vortrag von Ewald zu Der Gerichtshof hielt die Schuld beider Angeklagten für erwiesen, Revisoren die Mitglieder Bartelt und Walter. Für die München fekte aber die Strafe gegen H. auf sechs Monate Gefängniß Streifenden in Bergedorf wurden Listen ausgegeben. In der und zwei Jahre Ehrverlust, gegen Sch. auf 100 M. herab. Charlottenburger Filiale des Verbandes sprach Schuh Haparanda Wegen Beleidigung eines Richters hatte sich der Gastwirth mann über den Arbeiterschutz- Kongreß in Zürich . Auch hier Wegen Beleidigung eines Richters hatte sich der Gastwirth wurden Bergedorfer Listen ausgegeben. In der nächsten Versamm Louis Schmidt gestern vor der I. Straffammer des Landgerichts I zu verantworten. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte An- lung soll über den weiteren Ausbau der Organisation berathen getlagte hatte im vorigen Jahre mehrere Prozesse zu führen, speziell werden.

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Versammlungen.

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Witterungsübersicht vom 20. September 1897.

Statione 11.

Barometer­

nand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

747

Swinemünde Hamburg Berlin

750

NW

746

Wiesbaden

754

755

SW

752

759

etersburg.

760

Sort. Aberdeen . Paris .

764

759

..

759

NNW NW G

Wien.

V

( 1-1) 12226521333

Weller

Temperatur

8882880 nach Gelfus

( 505.= 40R.)

Regen

14

bedeckt

10

bedeckt Regen

13

9

woltig

bedeckt

bedeckt

Nebel

10

bedeckt

12

heiter

halb bedeckt

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Wetter- Prognose für Dienstag, den 21. September 1897. Kühl und veränderlich, vorwiegend trübe mit Niederschlägen und ziemlich frischen nordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.

fchwebte ein Zivilprozeß von Reischach gegen ihn und seine Ehefrau. Der Verband der Bäcker hielt am 15. September seine regel­Vorsteher der betreffenden Abtheilung ist der Amtsrichter Dr. G. mäßige Mitgliederversammlung ab, in der Dr. Joël einen Vortrag Der Rechtsanwalt, der den Angeklagten vor Gericht vertrat, hatte über Nansen's Nordpolfahrt hielt. Der Vorsitzende weist zum diefem eines Tages mitgetheilt, daß der Prozeß wider Erwarten Schluß auf die am 21. September bei Nieft's tagende öffent verloren sei. Ein so thörichtes Urtheil", so fügte der Rechtsanwaltliche Versammlung hin. hinzu, sei ihm allerdings in seiner Braris noch nicht vorgefommen und deshalb rathe er zur Einlegung der Berufung". Nun begab sich der Angeklagte auf die Gerichtsschreiberei der Abtheilung 60, Dresden eingehend über die wirthschaftlichen Kämpfe, die sich in der in Milbrodt's Lokal in der Wüllerstr. 7 tagte, referirte Fricke. fragte den dort amtirenden Sekretär nach verschiedenen Sachen und übergab demselben den Brief des Rechtsanwalts, der die abfällige jüngsten Vergangenheit abspielten. Im allgemeinen legte der Vor­Kritik über den Amtsrichter enthielt. Da der Angeklagte gegen den tragende dem gewerkschaftlichen Rampse ebenso viel Be empfehlen sich folgende

In einer öffentlichen Maler- Versammlung, die am Sonntag

Rahmen des

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Die letzteren schon mehrere Ablehnungsgesuche angebracht hatte, wird deutung bei, wie dem politischen rege Diskussion im bewegte sich angenommen, daß er den Brief nur vorgezeigt habe, um den Amts­Referats, theils demselben, richter zu kränken und sich damit selbst einer Beleidigung schuldig zustimmend, theils fanden Ausstellungen statt. Von allen Rednern gemacht habe. Der Staatsanwalt beantragte zwei Monate wurde zum Anschluß an die Organisation aufgefordert. Denjenigen efängniß, der Gerichtshof erkannte auf zwei Wochen Ge­Werkstätten, wo es noch nicht geschehen, wurde aufgegeben, unver züglich Vertrauensleute zu ernennen, deren Adressen sofort dem Ver­

bangun texturechung von einer Woche auf die Untersuchungs­haft. Der fritiſirende Rechtsanwalt ist wegen seines Briefes seiner

zeit zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt worden.

über Mittel

Beim bevorstehenden Quartalswechsel

Partei- Speditionen:

d

Berlin vierter Wahlkreis O.: Robert Wengels, Fruchts straße 30, Hof II. SO.: Friz Thiel, Staligerstr. 35 v. part.-

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1

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Gesund­

Deutsch- Wilmers­

trauensmann Starke mitzutheilen feien, um eine planmäßige Sechster Wahlkreis( Moabit ): Karl Anders, Salzwedeler­Agitation für die Organisation einzurichten. In nicht ferner Zeit foll fraße 8, part. im Laden.- Wedding und Oranienburger und Wege berathen werden, wie den Miß- Vorstadt: Emil Stolzenburg, Wiesenstraße 14. Eine Künstlerfehde. Eine ganze Anzahl befannter Musiker ständen im Malergewerbe abzuhelfen sei, deren nicht geringfte die brunnen: Wilhelm Gaßmann, Grünthalerstr. 64. Rosen­und Kritiker, wie Prof. Klindworth, Prof. Krebs, Emil Scharwenta, beispiellos niedrigen Löbne find. Einen weiteren Uebelstand bildet thaler Vorstadt und Schönhauser Vorstadt: arI Otto Leßmann, waren gestern vor die 8. Straffammer des Land- die Arbeitslosigkeit; selbst in der besten Arbeitsperiode diesen Sommer Mars, Kastanien- Allee 95/96. Charlottenburg : Gustav gerichts I geladen, um in der Berufungsinstanz in der Klagefache waren viele Berufsgenossen gezwungen, Monate lang zu feiern. Im Scharnberg, Pestalozzistr. 34, Quergeb. part. des Mujitreferenten Prof. Genß gegen den Pianisten Meyer- Laufe der Debatte wurde auch die vom Referenten angeregte Unterdorf: Frau Kübler, Sigmaringenstr. 34 und Frau Seinemann, Mahr Zeugniß abzulegen. Letzterer war in erster Instanz wegen stüßungsfrage besprochen. Ginestheils wurde betont, daß die Ge­Beleidigung zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden, weil er den werkschaften wohl Kampfes, aber niemals Unterstüßungs­Sigmaringenstr. 35.( Hier ist auch die Brandenburgische Volts- Zeitung" zu Kläger , der über ihn eine ungünstige Kritik geschrieben, wörtlich be organisationen seien, während andererseits hervorgehoben wurde, erhalten.)- Rixdorf: Ostermann, Jägerstr. 70, II. Schöne­leidigt hatte. Der Widerbeklagte Prof. Genß war dagegen mit daß arbeitslose, hungernde Kollegen kampsunfähig werden müßten, berg: Wilhelm Bäumler, Belzigerstr. 59, Seitenflügel part. einer Geldstrafe von 100 M. belegt worden, weil er Herrn Meyer- und im Intereffe der Organisationen als Kampfesorganisationen die Johannisthal - Nieder- und Ober- Schöneweide: Otto Mahr den Vorwurf der Zeugenbeeinflussung gemacht hatte. Vor Erhaltung der Mitglieder liege. Es würde sich, um leistungsfähig John, Ober- Schöneweide, Siemensstraße 7, Bigarrengeschäft. Annahme­der Strafkammer fam es gestern zu einem Bergleich: die Parteien zu werden, empfehlen, Erhöhung der Beiträge herbeizuführen. Un- stellen: Nieder- Schöneweide: Karl Weber, Zigarrengeschäft. Johannis­nahmen Klage und Widerklage zurück und theilten die Kosten. zweifelhaft sei die Arbeitslosen- Unterstützung eine Frage der Gewerk­that: Senftleben, Restaurateur. Friedenau - Steglitz :. schaften, der diese in absehbarer Zeit näher treten werden müssen. Bernsee, Kirchstraße 15 in Friedenau . Bestellungen nehmen entgegen in Irgendwelche Beschlüffe wurden nicht gefaßt. Steglitz : 5. Mohr, Düppelstraße 8, und Fr. Schellhafe, Ahorn­straße 15a. Baumschulenweg: Rich. Ulbricht, Marienthaler­straße 18, I.

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Außerdem ist fämmtliche Parteiltteratur, fowie alle wissenschaftlichen

Berte dort zu haben. Auch werden Inferate für den Vorwärts"

entgegen genommen.

Um genaue Angabe der Adresse wird dringend gebetent.

Das von Krankenkassen gewährte Sterbegeld und die Armenverbände. Bekanntlich sind die Gemeinden und Armen­verbände gesetzlich verpflichtet, in gewissen Nothfällen mit Unter- Rigdorf. Am Mittwoch, den 7. September, fand hier eine stügungen einzutreten.§ 57 Abfab II des Kranken- Versicherungs- Bezirksversammlung für Metallarbeiter statt. Päbel hielt gesetzes bestimmt mun: Soweit auf grund dieser Verpflichtung Unter einen Vortrag über" Vergehen und Verbrechen". Der Bezirksleiter fügungen für einen Zeitraum geleiflet sind, für welchen den Unter Robleder theilt mit, daß die Chirurgen jest dem Deutschen flüßten auf grund des Kranken- Versicherungsgesetzes ein Unter- Metallarbeiter- Verband beigetreten sind. Da im November vom stübungsanspruch zusteht, geht der letztere im Betrage der geleisteten Verband zwei Urania- Vorstellungen stattfinden, beauftragt die Ver Unterstübung auf die Gemeinde oder den Armenverband über, fammlung den Bezirksleiter, Billets zu besorgen. Zum Kassirer wird der die Unterstügung geleistet hat." In einem Rechtsstreit, den Manthei gewählt. Vieweg wünscht, daß den Rixtorfer der Orts Armenverband Frankfurt a. M. angestrengt batte, Musik und Gefangvereinen etwas mehr auf die Finger gesehen handelte es sich um die Entscheidung der sehr wichtigen Frage, werde. Für allen möglichen Klimbim feien diefe Herren zu haben, ob das Sterbegeld, das die Kaffen gewähren, zu den im§ 57 II blos nicht für Arbeiter Vergnügen. Seien Arbeiter erst in solch genannten Unterstüßungen gehört und ob die Armenverbände unter einem Verein, so wären dieselben in der Regel für die Gewerkschafts­den Voraussetzungen dieses Paragraphen darauf den entsprechenden Bewegung verloren. Anspruch erheben können. Der betreffende Armenverband hatte ver­langt, daß ihm die Kosten der Beerdigung eines Arbeiters von dem demokratischen Vereins Vorwärts" sprach am 14. d. M. Genosse Rigdorf. In der gut besuchten Vereinsversammlung des sozial­Sterbegelde, das der Wittwe zustand, ersetzt würden. ausschuß billigte sie ihm auch zu, der dritte Senat des Ober verbreitete sich in seinem Vortrage über den heutigen Klaffenftaat Der Bezirks- och hann über: Herrenhaus- Junker und die Arbeiter. Redner verwaltungsgerichts hob jedoch dies Urtheil wieder auf und wie und charakterisirte die Neden einiger bekannter Herrenhaus- Junker den Armenverband ab. Das Gericht erklärte prinzipiell derartige Ersatzansprüche auf grund des§ 57 II des Kranken- feine Generalversammlung ab, zu welcher die Mitglieder zu zahl gegen die Arbeiter. Dienstag, den 12. Oftober, hält der Verein versicherungs- Gesetzes für unzulässig. Das Sterbegeld zähle reichem Erscheinen aufgefordert werden, da Neuwahl des Vorstandes nicht zu den darin genannten Unterstützungen. und Vortrag des Genossen A d. Hoffmann über: Religion ist im Lokal ,, Bismarkshöhe", Wilmersdorferstrasse 39. Privatfache?" auf der Tagesordnung steht.

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Auch eine welfische Demonstration. Ein Herr Rund hatte im Gastraum eines Lokals bei Lüneburg ein Plakat angeheftet, das die Aufschrift trug: Echter alter hannoverscher Kümme!!" Das Plakat ist außerdem dekorativ ausgestattet. Es enthält das Bildniß zweier Soldaten in der alten hannöverschen Uniform, ist in den Farben des verflossenen Landes Hannover gehalten und giebt auch das hannoversche Wappen wieder. Hierin erblickten Polizei, Staatsanwalt und Gerichte einen Vernoß gegen den noch zu recht bestehenden§ 9 des preuß. Preßgefeßes von 1851, der da be­

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Arbeiter- Bildungsschule. Der Unterricht beginnt in Nationalökonomie, Geschichte und Gefeßestunde am 13. Ottober, abends 9 Uhr, Infelir. 10, v. 2 Tr. heilnehmer werben schon jetzt aufgenommen in folgenden Stellen: Gottfr. Schulz, müllerstr. 7a; Paul Mücke, Manteuffelfir. 128; S. Königs, Dieffenbachstr. 30. Admiralftr. 40a; Reul, Barnimsir. 42; Schiller , Rosenthalerstr. 57; Gleinert, Alle zuschriften sind an den Worfigenden Baul Mude jr., SO. Man­teuffelfir. 128, Geldsendungen an den Kafftrer H. Königs, S. Dieffenbachstr. 30, su fenden. Deutscher Senefelder Sund.( Mitgliedschaft Berlin .) Heute Abend 8 Uhr tm Reftaurant Town. Beuthftr. 21: Mitgliederversammlung und Borstandssigung.

Bentral- Verband der Töpfer. Ziegler und Berufsgen. Deutschlands

( Filiale Berlin ).

Donnerstag, den 23. September, abends 7 Uhr:

Zwei Wander- Versammlungen:

Charlottenburg

Tages Ordnung:

1. Bortrag des Genoffen Sassenbach über:" Die Verfassung des Deutschen Reiches". 2. Gewerkschaftliches.

2.

Rixdorf

im Lokal des Herrn Thomas, Bergstrasse 162. Tages Ordnung:

1. Bortrag.( Referent wird in der Versammlung bekannt gemacht.) Gewerkschaftliches. 196/13

Gäste haben Zutritt. Regen Besuch erwartet Der Vorstand.