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lichen Nachmittage ihrer Freundin, der Frau Hoppe, einen Besuch Die Zeugin Hoppe, welche durch die Angeklagte um ihr ganzes Religionsunterricht der Diffidentenkinder. Die hiesigen gemacht habe. Schon seit Jahren habe zwischen ihnen das freund Lebensglück gebracht worden ist, gab eine rührende Beschreibung von Schulbehörden haben bisher die Praxis befolgt, in solchen Fällen, fchaftliche Verhältniß bestanden. Sie habe auch bei der ältesten ihrem früher so glücklichen Familienleben und von der gegenseitigen wo diffidentische Eltern ihre Kinder vom tonfeffionellen Religions Tochter als Bathin gestanden und derselben bei dieser Gelegenheit Anhänglichkeit ihrer beiden Kinder. Sie hat der Angeklagten vom unterricht der Schule fernhalten, eine Etrafe wegen Schulverfäumniß ein Baar Ohrringe geschenkt. Sie habe gewußt, daß Frau Hoppe 7. bis 13. Januar Unterkunft und Beköftigung für 50 Pf. täglich nicht zu verhängen. Seitdem die Festsetzung und Eintreibung der im Wäscheschrank das Sparkassenbuch, baaves Geld und kleine Werth- gegeben. Als sie am Tage des Brandes gegen 5 Uhr nachmittags Schulverfäummißstrafen nicht mehr der Schulbehörde, sondern der gegenstände aufbewahrte und dies alles habe sie sich aneignen wollen. auf dem Heimwege begriffen war, sei ihr eine Frau begegnet, die Polizei zusteht, scheint ein anderer Brauch befolgt zu werden. Unser In der lezlen Zeit habe sie keine Arbeit gehabt und sei dadurch arg ihr zugerufen habe: Bei Ihnen hat es gebrannt und Ihre beiden Barteigenoffe Kräcker ist der erste, welcher ein auf eine Mark zurückgekommen, die Schneiderin habe sie gedrängt und auch andere Kinder sind todt." Sie habe aber ruhig erwidert, daß dies nicht lautendes polizeiliches Strafmandat erhielt, weil er als kleine Schulden seien drückend geworden. Da sei in ihr der Plan zu dem sein könnte, ihre Kinder spielten nicht mit Streichhölzern. Dann Dissident und Mitglied der freireligiösen Gemeinde sein Kind furchtbaren Verbrechen gereift, welches sie begangen. Gegen drei hätten andere Personen ihr dieselbe Unglücksbotschaft mitgetheilt, nicht in den Schul Religionsunterricht gefchickt hat. Kräcker beans Uhr habe sie sich mit Frau Hoppe, die ihrem Handel nachgehen bis sie zuletzt das Entsetzliche habe glauben müssen. Es sei zweifel- tragte richterliche Entscheidung und berief sich vor dem Schöffen wollte, entfernt. Die Kinder wurden in der Wohnstube eingeschloffen lo3, daß die 41/ 2jährige Wilhelmine die" Tante Rosa" erkannt gericht auf ein zu seinen gunsten sprechendes Kammergerichts- Urtheil und blieben sich selbst überlassen. An der Ecke der Steinmetzstraße habe. Die Angeklagte habe sich deshalb auch bei Ausübung aus dem Jahre 1888, welches in den Fällen Ewald und Ad. Hoffin Rixdorf habe die Angeklagte sich von der Frau Hoppe getrennt der That ihren Kopf mit einem großen Zuch eingehüllt gehabt. Die mann entschieden hat, daß Kinder nicht gezwungen werden können, mit dem Bemerken, daß sie nach Berlin zurückkehren wolle. Frau Angeklagte giebt dies auf Befragen zu, sie habe sich das Tuch ge- an dem Religionsunterricht einer Ronfeffion, welcher fie resp. ihre Hoppe habe die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen. Kaum sei fauft, als sie auf dem Wege zur Hoppe'schen Wohnung gewesen Eltern nicht angehören, theilzunehmen. Das Gericht hielt Kräcker die letztere außer Sichtweite gewesen, da habe die Angeklagte sich ge- fei. Die Zeugin bekundet, daß sie niemals die Stubenthür ver- nicht für berechtigt, sein Kind aus dem Religionsunterricht fernzus wandt und sich nach der Hoppe'schen Wohnung zurückbegeben. Es gelang fchloffen habe, wenn fie fortgegangen sei, der Schlüssel, welcher halten und bestätigte die polizeilicherseits festgesezte Strafe. Kräcker ihr leicht, die Rorridorthür mittels eines Nachschlüssels zu öffnen. nicht gefunden worden ist, habe von außen im Schloffe gesteckt. Es wird auf Veranlassung der freireligiösen Gemeinde diesen Streitfall In der Wohnstube saßen die Kinder auf dem Fußboden und spielten. sei fonach ganz unmöglich, daß das Kind sich selbst eingeschlossen bis vor das Kammergericht bringen, da wegen der bisherigen Sie freuten sich, als sie die Tante" saben und streckten ihr die haben könnte. Die Angeklagte blieb dabei, daß beide Kinder sich Toleranz der städtischen Behörden noch keine Gelegenheit geboten Händchen entgegen Die Angeklagte fei sofort ans Wert ge- in der Küche befunden hätten, als sie die Wohnung verließ. war, einen Berliner Fall dieser Art von der höchsten Juftanz ents gangen. Der unverschlossene Wäscheschrank wurde durchsucht, sie fand das Sparkassenbuch, 22,50 M. baares Geld und mehrere kleine die Angeklagte das Kind, welches sie im Gefänguiffe geboren, frage zum Austrag gebracht werden, ob die Uebertragung der FestUm 1 Uhr erleidet die Verhandlung eine Unterbrechung, damit scheiden zu lassen. Gleichzeitig soll bei dieser Gelegenheit die StreitSchmucksachen, darunter auch die Ohrringe der Kleinen, ihr Bathen- nähren kann. fetzung der Schulstrafen auf die Polizeibehörde zu Recht besteht. geschent. Sie nahm alles an sich. Sie mußte sich sagen, daß das ältefte Kind verstandesreif genug war, um zu erzählen, was es ge- noch über einen anderen Punkt vernommen. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird die Zengin Hoppe Der Redakteur Christians vom ,, Deutschen Oekonomift" fehen; es mußte aus der Welt geschafft werden. Zunächst habe man brachte in seiner Zeitschrift einen Artikel, worin er zweimal mit Das Leben wirklich geglaubt, daß die Kinder den Brand durch unvorsichtiges bezug des kleinsten Kindes wollte die Angeklagte aber schonen, sie Umgehen mit Zündhölzern verursacht hätten. Aber schon am folgen Börse davon sprach, daß dieser auf den Herausgeber des Jahrbuchs der Berliner trug es deshalb nach der Küche. Von dort brachte sie eine den Tage die Stirn gehabt habe", fet man Flasche Petroleum nach zu anderen Ansicht gekommen. Dies und jenes zu sagen. nach der Wohnstube zurück. Gie goß Der Der Herausgeber des Jahrbuchs Verdacht hatte sich den Inhalt der Flasche über die Wäschestücke im Schrank aus, geklagte gelenkt. damals nicht gegen An- fühlte sich durch diese Worte beleidigt und ging gerichtlich gegen zündete sie dann an und verließ die Wohnstube, die Thür zu der der Zengin Hoppe verkehrt und sie getröstet. Bei einem gemein- Beleidigung und wies die Privatklage ab. Das Landgericht nahm Diese habe täglich völlig unbefangen mit Christians vor. Das Schöffengericht fand in jenen Worten keine felben schließend und die Korridorthür zuwerfend. So war die samen Ausgange hatten sie eine ihnen bekannte Frau getroffen und aber an, daß die Worte doch geeignet seien, den Privatkläger in der grause That geschehen. Niemand im Hause hatte sie gesehen und die Angeklagte hatte die Erzählung von dem Vorgefallenen mit den Meinung anderer herabzufeßen, und verurtheilte Christians zu wer würde wohl auch gedacht haben, daß das freundliche hübsche Worten begonnen:" Denken Sie blos, was die arme Frau hat durch 15 M. Geldstrafe. Das Kammergericht bob gestern dies Mädchen mit den unschuldig blickenden blauen Augen eine derartige machen müssen!" Als die Zengin Hoppe dann gesagt habe, daß man Urtheil wieder auf und wies die Sache nochmals in die Borinstanz Last auf dem Gewissen halte? Nach der verübten That traf sie jetzt zu der Ansicht gelangt sei, daß Brandstiftung vorliege, habe die zurück, weil§ 193 des Straf Gesetzbuchs verletzt worden sei, der wieder mit der Frau Hoppe zusammen, sie suchte die verzweifelte ingeflagte leichthin gefagt:" Ach, dann werde ich wohl auch noch von der Wahrung berechtigter Intereffen handelt. Mutter dadurch zu trösten, daß sie ihren Abschen über das Ver- in den Verdacht kommen!"" Reden Sie doch nicht so etwas", habe brechen in traffefter und unverblümtester Weise zum Ausdruck brachte. die Zengin erwidert, weil sie damals noch keinen Verdacht gegen die Direktor Samft vom Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater Es sind mehrere medizinische Sachverständige geladen. Den Angeklagte gehabt. Die letztere habe gleich darauf mit anscheinend batte im vorigen Jahre für einige Opernvorstellungen die Sängerin Vorsitz führt Landgerichts- Direktor Hellwig, die Anklagebehörde größter Gemüthsruhe einen Apfel verzehrt. Haas engagirt. So sollte sie am 16. November im„ Troubadour" vertritt Staatsanwalt Meyer, die Vertheidigung liegt in den Besondere Schwierigkeiten bot die Feststellung, auf welche Weise die Acuzena fingen. Sie blieb jedoch aus und an ihrer Stelle trat Händen des Rechtsanwalts Tallert. Es sind über 30 Bengen der Stubenschlüssel zu der Hoppe'schen Wohnung wieder zum Vor eine andere Dame auf. Samst ließ nun im Foyer zwei Plakate geladen, für die Verhandlung sind zwei Tage in Aussicht genommen. schein gekommen ist. Wie erwähnt, mußte die Thür durch einen anbringen, worauf er das Ausbleiten des Fräulein Haas Die Angeklagte scheint unter der Wucht der schweren Verbrechen zu Schloffer geöffnet werden. Als dann einige Zeit darauf die Feuer- anzeigte und die Handlungsweise der Dame auf einen ftehen, die ihr zur Laft gelegt werden, sie blickt starr vor wehr erschien, steckte der Schlüssel im äußeren Schlüsselloch. Keiner Kontraktbruch zurückführte. Fräulein Haas verklagte darauf den sich nieder und vermag kaum zu antworten. Nach Fest der Zeugen wußte anzugeben, wo der Schlüssel hergekommen war, Direktor und den Bureau- Chef Gellert, der beim Anbringen stellung ihrer Personalien richtet der Präsident an sie die Frage, einige von ihnen wollten nur gehört haben, daß derselbe auf dem der Plakate mitgewirkt haben soll, wegen Beleidigung. Das Schöffen ob sie sich schuldig bekenne. Angett: Ja, theilweise. Auf Korridor gefunden worden sei. Näheres war hierüber nicht fest- gericht sprach die Angeklagten frei, die Straffammer verurtheilte sie weiteres Befragen giebt sie die Thatsachen, wie oben geschildert, mit zustellen. Die übrige Zeugenvernehmung bezieht sich auf den jedoch zu je 30 m. Es sei nicht erweislich wahr, daß sich Fräulein einigen Einschränkungen zu. Sie bestreitet nur, daß sie auch die Lenmund der Angeklagten. Aus einem Dienst ist sie entlassen H. des Kontraktbruches schuldig gemacht habe, und der Vorwurf Ohrringe und zwei Trauringe, welche sich ebenfalls in dem Wäsche- worden, weil sie ein Verhältniß mit einem verheiratheten Mann enthalte eine Beleidigung, wenngleich es einem Theaterdirektor uns schrank befunden haben sollen, an sich genommen habe. Präf. unterhielt, in der Fabrit hat sie dann auch nicht lange ausgehalten, benommen sei, dem Publikum das Ausbleiben eines Darstellers zu wovon sie in der letzten Zeit vor dem Diebstahl gelebt hat, läßt erklären. Das Kammergericht wies gestern die Revision gegen das sich nicht aufklären. Urtheil als unbegründet zurück.
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Gerichts- Beifung.
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Das Reichsgericht gegen die Preffe. Die neueste That des Reichsgerichts ist die Entdeckung, daß es in allem Ernst als Begünstigung und als gegen die guten Sitten verstoßend zu betrachten ist, wenn ein Zeitungsverleger als anständiger Mann die Strafe be zahlt, auf die vom Gericht wider den verantwortlichen Redakteur des Blattes erkannt worden ist.
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Wie Sie nun zum zweiten Male die Hoppe'sche Wohnung betraten, wo befanden sich da die beiden Kinder? Angetl.: Sie spielten in der Wohnstube. Präs. Was thaten Sie zuerst? Angefl.: Ich suchte den Schrank durch. Die medizinischen Sachverständigen, welche das erkrankte Rind Dann brachte behandelt, bezw. das gestorbene fecirt haben, begutachten überein ihres Vorstandes sein? Diese für alle Krankenkassen hochwichtige Darf der besoldete Rendant einer Krankenkaffe Mitglied ich die Kinder nach der Küche und dann steckte ich slimmend, daß die Kinder infolge Kohlenoxydvergiftung gestorben Frage hatte das Ober- Verwaltungsgericht gestern zu den Schrank an. Präsident: Sie sollen dabei find. Gerichtschemiter Dr. Bischoff hat Blutproben von den entscheiden. Die Regierung hatte Anstoß daran genommen, daß eine ganze Menge Zündhölzer in der Stube verstreut haben, verstorbenen Kindern untersucht und ebenfalls festgestellt, daß das der befoldete Rendant der Ortskaffe für Lichtenberg - Friedrichs warum thaten Sie das? Angetl.: Es sollte den Ein- Blut mit Kohlenoxydgas gesättigt war. druck erwecken, als hätten die Kinder mit Zündhölzern gespielt und aufnahme geschlossen. Damit ist die Beweis: berg in deren Vorstand gewählt worden war. Ihre dadurch den Brand verursacht. Präs. Sie sagen, daß Sie entsprechende Verfügung wurde aber vom Rassenvorstande beide Kinder nach der Küche brachten, bevor Sie das Feuer an- Mord oder Todtschlag vorliege. Nach kurzer Berathung verkündeten nahm, die Regierung habe mit recht auf grund des§ 34a des Die Plaidoyers drehten sich hauptsächlich um die Frage, ob angefochten. Der Bezirksausschuß wies die Klage ab, indem er ans legten? Angel.: Ja wohl. Präs: Nun ist aber zweifel- Die Geschworenen ihr Verdikt, wonach die Angeklagte des Diebstahls Krantenversicherungs- Gesetzes dagegen Einspruch erhoben, daß der los, daß das älteste Kind, die Wilhelmine , sich in der verschlossenen und der qualifizirten Brandstiftung schuldig befunden wurde. Die besoldete Rendant dem Vorstande der Kasse angehöre. Das Ober Wohnstube befand, als der Brand entdeckt wurde, der Schlosser hat die Thür mittels Dietrich geöffnet. Wie sollte das Kind dazu Fragen auf Mord und Todtschlag wurden verneint. Der Staats- Verwaltungsgericht war jedoch der Meinung, es sei zulässig. kommen, von der Küche in die brennende Wohnstube zu laufen des Gerichtshofes lautete auf fünfzehn Jahre Zuchthaus Amt in ihrem Vorstande einnehme und hob deshalb die anwalt beantragte lebenslängliche Zuchthausstrafe. Das Urtheil daß der besoldete Rendant einer Krantentasse ein und sich dort einzuschließen? Angel: Ja, ich kann es doch nicht anders sagen. Präs.: Sie wissen doch, daß die 41/ 2jährige und zehn Jahre Ehrverlust. Vorentscheidung auf. Wilhelmine , als ste für furze Zeit zum Bewußtsein gelangt war, gefagt hat:" Tante ist gekommen, hat Frida hinaus geschleppt und Feuer angemacht." Dann hat man Sie bei Ihrer polizeilichen Bernehmung gefragt, ob Ihnen die kleine Frida, deren Bathe sie doch waren, denn gar nicht leid thäte. Da haben Sie ge- Die vielerwähnte Privatflage des Herausgebers des fagt:„ Die Frida habe ich auch gar nicht tödten wollen." Das läst Antisemitischen Generalanzeigers Sedlahek gegen den Oberdoch darauf schließen, daß Sie das ältere Kind, welches Ihren Be Hofmeister der Kaiserin Freiherrn v. Mirba ch gelangte gestern Es handelte sich um ein Urtheil des Landgerichts Breslau fuch verrathen fonnte, bei Seite schaffen wollten. Angel.: vor dem hiesigen Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsraths vom 24. April, durch welches der Verleger der sozialdemokratischen Nein, ich muß dabei bleiben, daß ich beide Kinder vorher nach der v. Krofigt zur Verhandlung. Frhr. v. Mirbach, der durch Rechts- Volkswacht", Otto Schütz in Breslau , von der Anklage der Küche gebracht habe.- Präs.: Das ist kaum möglich. Das Kind ist auch anwalt Dr. Sello vertreten wird, ist nicht persönlich erschienen, Be günstigung freigesprochen worden ist. Der vormalige Me jedesmal, wenn die Thür des Zimmers, in welchem es lag, zugemacht dem anwesenden Kläger Sedlaget steht Rechtsanwalt Ulrich zur dakteur des genannten Parteiblattes, Gerhard, war wegen Preß wurde, erschreckt in seinem Bettchen in die Höhe gefahren, augen Seite. Am 6. Januar stand bekanntlich der damalige Redakteur des beleidigung zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Als gegen G. scheinlich durch die Erinnerung an den Augenblick, als Sie das Generalanzeigers", Schriftsteller Schwennhagen und der jeßige die Zwangsvollstreckung fruchtlos Kind in der brennenden Stube einschlossen. Aber, wenn Sie nicht Privatkläger wegen Beleidigung des Frhrn. v. Mirbach vor der derfelbe vom Gefängniß aus, wo er wegen einer anderen ausgefallen war, richtete geftehen wollen, zwingen fann ich Sie ja nicht. Was begannen Sie 8. Straffammer des Landgerichts I . Die Beleidigungen waren in einem Sache eine Freiheitsstrafe verbüßte, an Schüß das Ersuchen, in Berlin , als Sie von Ihrer Heimath hierberkamen? Anget 1.: Artikel Der Judengeldsammler für die Kirchenbauten" enthalten. jene Geldstrafe von 50 M. für ihn zu bezahlen. Schüß that dies Ich nahm einen Dienst an. Präs.: Wie lange blieben Sie im Schiennhagen wurde zu 1 Jahr, Sedlaket zu vier Monaten und soll nach der Anklage sich dadurch der Begünstigung aus Dienst? Angefl.: Nicht lange, einige Monate. Präs Gefängniß verurtheilt. Bekanntlich nahm der damals als§ 257 des Strafgesetzbuchs( Wer nach Begehung eines Vergehens Und wovon ernährten Sie sich dann? Angefl.: Ich ging als Beuge vernommene Frhr. von Mirbach Beranlassung, gegen den dem Thäter wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung Fabritarbeiterin.- Präs.: Hatten Sie zuletzt nicht auch ein Artikelschreiber und die ganze Haltung des Generalanzeigers" mit zu entziehen 2c.) schuldig gemacht haben. Das Landgericht sprach Liebesverhältniß?- Augetl: Jawohl.- Präs.: Sie sollen zu sehr scharfen Worten vorzugehen. Diese bilden jetzt den Gegenstand ihn frei, weil es davon ausging, daß Schüß vertragsmäßig vere anderen Personen geäußert haben, jetzt habe ich einen Bräutigam, der Privatklage. R.-A. Dr. Sello bestritt nicht, daß Freiherr pflichtet war, etwaige Geldstrafen, die dem Redakteur auferlegt der für mich sorgt, da brauche ich nicht mehr zu arbeiten." v. Mirbach diese Worte gebraucht, sondern überreichte sogar würden, aus der Geschäftskasse zu bezahlen. Gerhard erhielt, wie das Urs Angekl.: Das mag ich gesagt haben, ich habe auch Unterstüßungen das gedruckte Stenogramm der Bengen Aussage von ihm erhalten. feines theil fagt, nur einen Wochenlohn von 25 M. und, sofern er als verantwort Präs. Nachdem Sie die That begangen, Klienten. Danach hat derselbe von der Frechheit und Frivolität" licher Hedakteur zeichnete, von 35 M. Weil dieser Lohn etwas niedrig wo gingen Sie dann hin? Angefl.: Nach meiner Schlafstelle des Artikelschreibers gesprochen und erklärt, daß er in der Kottbuserstraße. nur gewesen. habe der Verlag von vornherein seine Bereitwilligkeit auss Präs: Wie lange blieben Sie dort? mit Widerwillen in diesen Pfuhl" hinabsteige, indem er den Straf gesprochen, etwaige Geldstrafen zu bezahlen. Dies sei, so führt das Angel.: Faft eine halbe Stunde. Präs.: Und dann? antrag fielle. Er müsse sich aber dazu verstehen, der bösartigen Urtheil aus, eine Art Dienstvertrag, nach welchem die Gegenleistung Angel.: Dann ging ich zu meiner Schneiderin. Präs. Bei Frivolität die Maske vom Gesicht zu reißen und absolut boshafte für geleistete Arbeit in dem Wochenlohn und der Bezahlung etwaiger der hatten Sie wohl Schulden und wurden von ihr um Zahlung Erfindungen als solche festzunageln. Der Zeuge Frhr. v. Mirbach Geldstrafen bestehen sollte. Ein solcher Vertrag, so meinte das gedrängt? Angell: Ja.- Präs.: Wieviel schuldeten richtete noch weiter eine Fülle wörtlicher Angriffe gegen den Vers Landgericht, sei weder strafbar, noch verstoße er gegen die guten Sitten. Sie ihr? Angefl: 19 M. 50 Pf. Präs. Nun hatten fasser des Artikels und schloß mit folgender Charakteristik des Gegen das freisprechende Urtheil hatte der Staatsanwalt Revision Sie bei Hoppe ja 22 M. 50 Pf. baares Geld gefunden, weshalb General- Anzeigers":„ Er trägt am Kopfe die Burg Hohenzollern eingelegt. Der Reichsanwalt pflichtete den Ausführungen der nahmen Sie denn auch noch das Sparkassenbuch? Angefl.: und die Worte Waterland"," Monarchie" und" Christenthum". Sein Revision zwar grundfäßlich bei, beantragte aber doch die Verwerfung Ich wollte es mir nur einmal ansehen, abheben wollte ich darauf Vaterland ist wüste Demagogie, Monarchie, Thron und Herrscherhaus des Rechtsmittels, da zwar im allgemeinen der§ 257 auf derartige nichts. Präs. Wenn Sie nun einen Bräutigam hatten, würde bewirft er mit Roth, sein Christenthum ist der Deckmantel, unter Fälle Anwendung finden könne, aber im vorliegenden Falle nicht der Ihnen die 19,50 M. nicht auch gegeben haben? Anget 1. dem fich die schändlichste Berleumdung und schweigt. Präs: Ist es richtig, daß Sie sich bei der Schneiderin Hehsucht gegen Mitmenschen verbirgt." Der Privattläger hat An jedoch das Urtheil auf und verwies die Sache an fanatische alle Thatbestandsmerkmale gegeben seien. Das Reichsgericht hob ein Kleid für 60 M. bestellt hatten und darauf noch den Nestbetrag flage auf grund des§ 186 St.-G.-B. erhoben. Zur Aktivlegitimation das Landgericht zurück. Aus der Begründung ist folgendes schuldig waren? Angefl.: Ja. Präs.: Wann haben Sie bemerkte Rechtsanwalt Ulrich u. a., daß der als Eigenthümer des hervorzuheben: zuerst den Entschluß gefaßt, die Frau Hoppe zu beftehlen? Generalanzeigers" figurirende Privatkläger der eigentliche spiritus anwalt meinte, bereits in genügender Weise den subjektiven Das Landgericht hat nicht, wie der Reichss Angetl.: Am Dienstag- Nachmittag. Präs.: Wie sind Sie rector der Zeitung sei. Rechtsanwalt Dr. Sello nahm von dieser That bestand verneint. Das Urtheil beschäftigt sich nur mit der in Den Besitz des Rorridorschlüssels Zu der Hoppe'schen Eröffnung für die Zukunft dankbarst Notiz, erklärte jedoch für die objektiven Seite und ist hierbei, wie auch vom Reichsanwalt an Wohnung gelangt?-Angeklagte: Ich hatte ihn Vergangenheit, daß dem Freiherrn v. Mirbach diese Thatsache nicht genommen worden ist, zu unrecht zur Verneinung des Thatbestandes the ibu dem in. werben zu des früher einmal mitgenommen, als ich dort aus- und bekannt gewesen sei. Auf Antrag des Vertheidigers wird zur des§ 257 gekommen. Bunächst ist die Beurtheilung des Vertrages, einging.- Präs.: Also wollen Sie sich nicht zu einem vollen Ge- Charakterisirung der Kampfesweise des Generalanzeigers" nicht nur der der zwischen Verleger und Redakteur geschloffen worden ist, eine ständniß bequemen? Angel.: Ich muß dabei bleiben, daß ich Artikel„ Der Judengeldsammler", sondern auch der Artikel„ Das durchaus abwegige, wenn das Landgericht in der Zusicherung, etwaige beide Kinder nach der Küche gebracht habe. Ich wollte die Hohenzollernjubiläum und die alliance israélite" verlesen, deffentwegen Geldstrafen zu bezahlen, die Vereinbarung eines Lohnzuschlages Wilhelmine nicht tödten. der Privatkläger Sedlaget f. 3. wegen Majestätsbeleidigung gefunden hat. Die Prüfung der Frage, Damit ist die furze Vernehmung der Angeklagten beendet. Frage, ob ein solcher zu drei Monaten Festungshaft verurtheilt worden ist. Ferner wird Bertrag rechtlich haltbar sei, Die Beweisaufnahme beginnt mit der Vernehmung des Schlossers, auf Antrag des Vertheidigers Dr. Sello festgestellt, daß Sedlahek denn das ganze Abkommen ist dem Gefeße nach als ein unhat unterbleiben fönnen, ber hinzugerufen wurde, um die Thür zu öffnen, die zur Wohnftube außerdem wegen Beleidigung und Gotteslästerung bestraft ist. verbindliches zu betrachten. Der Senat ist davon ausgegangen, daß führte. Er bekundet mit aller Bestimmtheit, daß die Thür Damit ist die Beweisaufnahme erledigt. Der Gerichtshof erkannte es sich bei einem solchen Vertrage handelt um die Uebernahme einer verschlossen war und daß weder von der Außenseite noch nach kurzer Berathung auf Freisprechung des Angeklagten. Verbindlichkeit unter einer unerlaubten Bedingung, nämlich daß der, von der Innenseite ein Schlüssel im Schloß steckte. Der Dieſem habe an sich der Schutz des§ 193 des Str.-G.-B. zur Seite ge der aus dem Vertrage Rechte ableiten soll, feinerseits eine strafbare Zenge hat Die Thür mittels Dietrichs öffnen müssen. standen und die Schärfe seiner Worte dente nicht ohne weiteres darauf Handlung begehen und bestraft werden sollte. Die Nichtigkeit eines Darauf seien mehrere Hausbewohner in die Stube gebringen, die hin, daß der Angeklagte die Absicht gehabt habe, Herrn Seblazec zu be: solchen Vertrages ergiebt sich aus dem Allgemeinen Landrechte. Die von einem dichten Qualm angefüllt gewesen sei. Ans dem Wäsche leidigen. Der dazu erforderliche Nachweis feinicht geführt. Man müsse sich ganze Annahme des Landgerichts, daß der Angeklagte als Verleger mit schranke seien Flammen emporgeschlagen, die schon das darunter be- gegenwärtig halten, daß der Angeklagte feine Aeußerungen einem der Zahlung der Geldstrafe nur eine Rechtspflicht erfüllt habe und findliche Gebälf in Brand gesezt hatten. Dicht neben der Thüre Gerichtshofe gegenüber gemacht habe und auf diesen Eindruck machen daß infolgedessen objektiv die Zahlung aus dem Vermögen des An habe das älteste Kind gelegen, es wurde bewußtlos an den Beinen wollte, indem er die Situation so kennzeichnete, wie es nach seiner geklagten Schütz gekommen sei, verliert damit ihren auf den Korridor hinausgezogen. Die Küchenthüre sei nicht ver- Meinung zutreffend war. Abgesehen hiervon hat der Gerichtshof Boden. Da hierauf die Freisprechung geftützt worden ist, mußte schloffen gewesen, auch dieser Raum war voll Qualm, das jüngste auch die Aktivlegitimation des Privattlägers nicht für geführt er das Urtheil aufgehoben werden. Bei der neuen Verhandlung wird Rind lag erstickt auf dem Fußboden. achtet. Gewicht darauf zu legen sein, daß die Rechtsansicht zurück.
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