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Maurer Kramer am Reck gefaßt und andere Maurer darauf auf- Resolution eingebracht, nach der endlich der Arbeitsvertrag für alle Ar- jdes Waarenvorraths find gleichfalls umgehend anzumelden. Von den merisam gemacht, daß er schon einmal als Arbeitsbeiter, einschließlich der Bergarbeiter und ländlichen Arbeiter, ein Erträgniffen der Wander Gewerbesteuer soll eine entsprechende Williger Reisegelb erhalten und sich doch wieder blicken ließ beitlich reichsgefeßlich geregelt werde. 4. Abg. Kauffmann bat den in Summe( 20 pet.) den Kaffen der Kreise zugewiesen werden, in uno Arbeit in Leipzig   aufnahm. Die Maurer verhauen Kramer und der Zuschrift behaupteten, übrigens belanglofen Antrag nicht gestellt. welchen die Wanderlager flattfinden. Die Feststellung erfolgt auf werfen ihn die Treppe hinunter. Berthold muß deshalb Noch ist ein solcher Antrag abgelehnt. Gestellt hatte der Abg. grund eines Zarifs, der verschiedene Abtheilungen enthält. In der weitere drei Monate Gefängniß büßen, weil er dadurch, Kauffmann einen noch bedeutungsloseren Antrag, nämlich den, Abtheilung für Wanderlager beträgt die Steuer für 7 Tage und für daß er an den Kramer am Rocke gefaßt und die anderen der Redaktionskommission zur Erwägung zu geben, ob nicht 10 000 M. oder weniger Gesammtwerth der zum Verkauf bestimmten Maurer aufmerksam gemacht habe, das Zeichen zur Mißhandlung auch die§§ 112-159, 178-181 bei Art. 95 zu erwähnen feien". Waaren in den Städten von über 20 000 Einwohner 45 M. und gegeben hat, mithin sich der gemeinschaftlichen schweren Körper: Dieser Antrag wurde am 18. März 1896 in der Kommission an in den übrigen Städten 30 M. Handlungsreisende, welche eines verlegung schuldig gemacht hat. Daß Berthold einen Mann, der die genommen, Die Redaktionstommission hat dann als Allegat Wander- Gewerbescheines bedürfen, tönnen für das Kalenderjahr mit Streiftaffe unter falschen Vorspiegelungen ausbeuten will, etwas dem Art. 95 die§§ 104-115 und 185 zugefügt. 5. Auch diese 60 bis 360 M. besteuert werden. energisch aus dem Lotal weist, wird man nur zu begreiflich finden. Buschrift der Freis. 3tg." zeigt, daß der Freifinn der freisinnigen Bolks. Auch damit ist dem Kleinhandel nicht aufzuhelfen. Er hatte die Pflicht in seiner Stellung, die Kaise vor solchen unpartei" noch nicht einmal den Freifinn des Napoleonischen Gode aus dem Herr Eugen Wolf  , der für das Berliner Tageblatt" berechtigten Ansprüchen zu bewahren. Andererseits wird man sich Anfang dieses Jahrbunderts erreicht. Bis in die Reihen der eine Reklamereise nach Ostasien   macht, tam auch nach der ruffifchen aber die Erregung der anwesenden Streifenden vorstellen können, Nationalliberalen hinein wird. 3. B. von Professor Endemann die Sträflingsinsel Sa chalin und stieg in Korsakow, einem Sträflings. wenn sie wahrnehmen, daß einer ihrer Kollegen zu sehr un- Beseitigung der Gesinde- Ordnungen verlangt Eugen Richter's   ort, an Land. Nach seiner Ankunft telegraphirte Wolf an den fauberen Mitteln greift, um die Streitfeitung zu täuschen. Ein Organ sucht die Hinderung der Beseitigung der Gesinde- Ordnungen Gouverneur nach Alexandrowsk und bat um die Erlaubniß, paar Hittöpfe genügen, um von den ernsten Vorstellungen zu beschönigen Es wird sich Gelegenheit finden, die übrigen Mit die Galeerensträflings Anstalten freien Kolonisten über die betrügerische Handlungsweise zum thätlichen Angriff über glieder der Freifinnigen Volkspartei" danach zu befragen, ob auch besuchen zu dürfen, auch die Ainos im Inneren Saghaliens zugehen. Die ganze Affaire spielt sich in wenigen Minuten ab, fie gegen Beseitigung der Gesinde- Ordnungen sind. besichtigen zu können. Die Genehmigung des Gouverneurs wurde ohne daß Berthold selbst zum Einschreiten kommen oder ihm gar Die Fesselung des Redatteurs Schulze kritisirt ihm bereitwilligst ertheilt, was erklärlich ist, da das Berliner   Tage­eine juristisch konstruirte Beihilfe zu einer Körperverlegung zum in scharfer Weise auch die Franks 3tg." Ihre Bemerkungen schließt blatt" sich unter allen deutschen   Blättern durch seine Kriecherei vor Bewußtsein kommen kann. Niemand wird die Mißhandlung Arbeits- fie folgendermaßen: der russischen Regierung auszeichnet. Und so hat denn Wolf, wie williger" oder unredlicher Elemente seitens der Streifenden vertheidigen, Wir selbst geftatten uns eine leine Anfrage an die sächsischen seine Beitung triumphirend berichtet, die russischen Verbrecher, wir bedauern aufs lebhafteste solche Vorkommnisse, ganz abgesehen Justizbehörden: Wie wird es gehandhabt, wenn z. B. irgend ein Gefängnisse, Werkstätten und auch die Lebensweise der freien Kolo­von allen anderen Gründen schon deshalb, weil sie nur der Arbeiter­Mitglied der Justiz, em Richter oder Staatsanwalt, oder irgend nisten eingehend studirt, um zu sehen, was von den russischen bewegung schaden und den reaktionslüfternen Strömungen neue ein hoher Regierungsbeamter eine Strafe abzubüßen hat fagen   Verbrechertolonien Einrichtungen eventuell für Mabrung geben können. In dem Leipziger   Fall, der zu den für die wir einmal wegen Duellvergehens- und vor Gericht in einer unsere Kolonien Interesse haben tönnte." deutsche   Rechtsprechung am Ende dieses Jahrhunderts charakteristischen anderen Sache als Zeuge zu erscheinen hat, werden ihm dann Für ein russisch  - offiziöses Blatt ist es ja ein ganz korrekter Gerichtsurtheilen gezählt werden muß, konnten die eigent­auch Fesseln angelegt? Wir sind über die Antwort nicht zweifel. Standpunkt, wenn es für russische Einrichtungen Reklame macht lichen Thäter nicht zur Verantwortung gezogen werden, dafür wird baft; fie genügt aber zur Charakterisirung des gegen den Re- und von eventueller Nachahmung spricht. Daß sich aber die aber in einer selbst den anerkannten sächsischen Juristenscharfsinn dakteur beliebten Verfahrens. deutschen   Leser dieses Blattes es bieten lassen, daß ihr Leibblatt noch in Schatten stellenden Findigkeit der Konstruktion ein neuer Thäter gefunden, der mit der Sache nichts gemein bat, als die des antisemitischen Mitgliedes der Hamburger Bürgerschaft, F. Raab, abmung des russischen Verbannungssystems ins Auge faßt, desselben Hamburg  , 27. September.  ( Eig. Ber.) Die Reflame Anträge vorläufig allerdings noch verschämt andeutend eine event. Nach in, anwesend geweſen zu ſein. Wenn solche paſſive Handlungen, find gleich in der ersten Gigung der Bürgerschaft nach den Ferien und Graufamkeit verrufen ist, das stellt den Lefern des russisch­unter denen sich auch einige fozialpolitischen Charafters befanden, Systems, das in der ganzen Kulturwelt durch seine Ungerechtigkeit man entschuldige den unlogischen Ausdruck, künftig allgemein be unter den Tisch gefallen, straft werden sollen, wird es in Deutschland   unter den Straf­indem sie nicht die genügende offiziösen Blattes nicht das beste Zeugniß aus. Unterstützung fanden. mündigen Personen bald gar keine unbestraften Personen geben. Reklamebedürftigkeit ber- Gbronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. Im Volte, soweit es nicht juristisch verbildet ist, wird das Leipziger   Antisemiten hat dieses Scheitern der Anträge jedoch den Seute hatte sich der Bureaugehilfe Krüger wegen Majestäts­felben, ja vielleicht mehr Werth. als eine Berathung beleidigung vor der vierten Straffammer des Landgerichts 1. Urtheil wohl nur als ein. Ze chen der Zeit, nicht, aber als ein Wert oder gar eine Annahme. Der Kern eines der antisemitischen Un- zu verantworten. Die Verhandlung fand ausnahmsweise nicht der mit verbundenen Augen urtheilenden Gerechtigkeit bewerthet träge ist übrigens von anderer Seite aufgenommen und mit der unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Wie die Beweisaufnahme nöthigen Unterstützung als selbständiger Antrag eingebracht. Es ergab, hat der Angeklagte, welcher aus einem Orte bei Heilsberg Die Gesinde Ordnungen und die Freihandelt sich um die Regelung der Gehaltsverhältnisse der ham gebürtig ist, bereits ein ziemlich bewegtes Leben hinter sich; er ist auch finnige Beitung". Unsere Aufforderung, offen mit der burgischen Zollbeamten. Diefe Frage ist bekanntlich im vergangenen schon in Amerika   gewejen. Was die zur Anklage stehende That anbetrifft, Sprache herauszukommen, ob etwa der Chef der Freif. Beitung" Winter schon von dem Abgeordneten des 1. Hamburger Wahlkreises, so trat der Angeklagte eines Morgens gegen 7 Uhr an der Ecke der nicht für Beseitigung, sondern nur für Reformen unserem Parteigenossen Molkenbuhr, im Reichstage angeschnittenworden, Wilhelm und Leipzigerstraße an den Schuhmann Weihe heran und der Gesinde Ordnungen sei, beantwortet die Freif. 31g.", indem derfelbe gegen die hamburgische Regierung den Vorwurf erhob, machte zu demselben eine den Kaiser herabsetzende Bemerkung; er nachdem sie erst in einigen Säßen ihr Herz durch einige Schimpfereien dieselbe mache an den Gehältern der Zollbeamten gänzlich ungerecht fügte dann noch hinzu: Ich bin Anarchist durch und durch, das Der Beamte nahm und Entstellungen gegen uns etwas erleichtert hat, wörtlich folgender- fertigte, horrende Ersparnisse. Der hamburgische Bundesraths. glauben Sie mir. Hoch lebe die Anarchie!" maßen:" Dann fordert der Artikel auf, offen beraus mit der Sprache Bevollmächtigte bestritt das zwar entschieden und warf dem Abg. ihn zur Wache mit und hier wiederholte der Angeklagte, daß er sei. In der Verhandlung bestritt er dagegen zu kommen, ob es ohne besondere Gesinde- Ordnung nicht angebe, olfenbuhr vor, er sei falsch informirt, jedoch gelang es diefem nach Anarchist ob nur Reform, nicht Beseitigung der Gesinde- Ordnung angebracht Schluß des Reichstages, seine Behauptungen in der Presse flipp und Anarchist zu sein; er tönne beschwören, daß er feiner sei, set. Das ist ein leerer Wortstreit. Es handelt sich ein flar zu beweisen. In dem oben bezeichneten Antrage wird nun ge- man folle sich in seiner Heimath nach ihm erkundigen u. f. w. fach darum, für die Rechtsverhältnisse des häuslichen Dienst. fordert, daß die Bürgerschaft einen Ausschuß von neun Berfonen zur Der Schußmann erklärte, daß ihm der Angeklagte den Eindruck eines Geistestranfen gemacht hätte. Der Staatsanwalt hielt die urs personals, mag man es Gesinde nennen oder nicht, eine neue, Prüfung der Gehaltsverhältnisse der Zollbeamten niedersehen soll. modernen Verhältnissen entsprechende Rechtsordnung an stelle der Kughaven, 27. September.  ( Eig. Ber.). ( Eig. Ber.) Seit dem letzten Sprünglichen Betheuerungen des Angeklagten, daß er Anarchist sei, veralteten Gesinde Didnungen zu schaffen, welche viellach an frühere schweren Sturm der vergangenen Woche, dem unter anderem auch mehr für Renommisterei, als für Wahrheit. Der Angeklagte, der Unterthänigkeitsverhältnisse erinnern. Die Hausgemeinschaft bedingt das Torpedoboot S 26 zum Opfer fiel, ist das Fahrwasser der Elbe  - obdachlos war, wollte wohl nur ein freies Quartier haben; aber bierbei besondere Bestimmungen. Solche besonderen Bestimmungen wündung besonders intereffant geworden. Eine kleine Flotte, be- das Ansehen des Kaisers stehe zu hoch, als daß man dulden dürfte, find schon in Einzelpunkten in dem Dienstvertrag des Bürgerlichen stehend aus dem Panzer Boewolf", zwei Torpedobooten, ein daß ein Lump sich zu einem solchen Zwecke eine Majestätsbeleidigung Gesetzbuchs enthalten und müssen auch fernerhin an ftelle des bis Torpedo Divisionsboot, der" Werft- Bergungsdampfer Kraft", die erlaubt. Aus diesem Grunde beantragte der Staatsanwalt 1 Jahr berigen Rechtes treten, wenn nicht gerade die Intereffen des bäue. Dacht Lennfohn" mit dem Erbgroßberzog von Didenburg an Bord Gefängniß. Der Gerichtshof vertagte jedoch die Sache, um über den lichen Dienstpersonals selbst aufs äußerfte geschädigt werden follen." und die Bergungsdampfer Wöve" und" Seeadler", haben sich ein Angeklagten, welcher nicht recht geiftesfräftig au fein scheine, in Die Frage, Reform oder Beseitigung der Gefinde- Ordnungen" ift gefunden, um das verloren gegangene Boot oder wenigstens deffen deffen Heimath nähere Erkundigungen einzuziehen. Wegen 24. September der Arbeiter tein leerer Wortstreit". Interessant ist es, daß der Chef der Freis Führer zu suchen. Bisher freilich vergeblich Ein Taucher, der Majestätsbeleidigung finnigen Beitung" jebt gegen Beseitigung der Gefinde- Ordnungen mehrere Male unten auf dem 26 Meter tiefen Weeresgrunde war, Nitolaus New at aus Ruda von der Straftammer in Ratibor  diefelben Gründe fich aneignet, die stets seitens des bornitten Theils bezweifelte mir gegenüber die Auffindung des Schiffes überhaupt, da( Schlesien  ) zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. der Junker für Aufrechterhaltung, patriarchalischer" Zustände vor dieses nur von einem Zufalle abbängig fein könnte. Außerdem aber In der Disziplinar Untersuchungsfache gevitten wurden. Der Chef der Freis. 81g." giebt durch diese Aus- ist neben dem fast ständig bewegten Waffer die in einer Stunde bis wider den Reichskommissar a. D. Dr. Peters ist zur mündlichen führungen zu erkennen, daß er im Grunde mit der Haltung seiner 6 Seemeilen betragende Strömung ein Haupthinderniß der Taucher, Verhandlung über die von der Staatsanwaltschaft und Dr. Peters Parteifreunde in der ersten Kommissionssizung gegen Beseitigung denn dieselben können dadurch nicht aufrecht stehen bleiben. Somit eingelegten Berufungen ein Termin auf Montag, 15. November, vors des Art. 95 des Einführungsgesetzes, der die Gesinde Ordnungen aufrecht dürfte das Boot das Schicksal des 1885 in der Innenbucht ge- mittags 10 Uhr, vor dem faiserlichen Disziplinarhof für die Schuß­erhält, einverstanden war, und legt dadurch klar, daß die Abstimmung fenterten Bootes S 48 theilen und für immer verschollen bleiben. gebiete im Rammergerichtsgebäude, Sigungssaal Nr. 3, anberaumt des größeren Theils der freisinnigen Volkspartei" in der zweiten Die bayerische   Militär Strafprozeßordnung  . worden.­Kommissionslefung und im Plenum für Beseitigung des die das in den maßgebenden Kreisen Preußens fast gefürchtete Prinzip Art. 95 nicht der Ansicht der Freis. 3tg." entsprach. Aus dieser der Deffentlichkeit durchgeführt hat, ist jetzt 25 Jahre in kraft. Die Wien  , 28. September  .( Boff. 31g.") Die Klerikalen nehmen Thatsache folgt, daß die Haltung der freisinnigen Abgeordneten bayerische   Armee ist in dieser Zeit außerordentlich vervollkommt gegen den Grafen Badeni wegen seines Zweikampies entschieden feine Gewähr dafür giebt, daß die freifinnige Partei als solche für worden. Das Ansehen der Armee hat nicht das mindeste gelitten. Stellung. Die Tiroler Stimmen" schreiben, daß Badeni   nach Aufhebung der partikularrechtlichen Gesinde- Ordnungen ist. Hieraus Und doch wagt man troß diefer Erfahrungen noch immer nicht, das diesem Vorgange an der Spitze der Regierung noch möglich sei, folgt weiter, daß sehr zutreffend unsere Genossen im Kreise Ruppin   Versprechen des Fürsten Hohenlohe einzulösen. Templin   vor der Stichwahl dem freisinnigen Kandidaten Leffing fcheine ganz ausgeschlossen. Auch das Brünner Organ ber die Frage vorlegten, ob er für Beseitigung der Gesinde- Ordnung sich nun geeinigt. Dem Zentrum erwächst dadurch eine ganz ernst. Die beiden bayerischen Bauernbunde haben Czechisch Stlerifalen Mährens verlangt den Rücktritt Badeni'  s. sei. Diese Frage wurde von Leffing bejaht. - Die Anträge der Sozialdemokraten im Ab Die Freifinnige Beitung" theilt noch folgende Zuschrift in liche Gefahr in einem Lande, das es für seinen festesten Besiz an geordneten hause lauten: Dieser Frage mit: Jm einzelnen wird uns aus den Kommissions: gesehen hat. Autrag auf Erlaffung eines Gefeßes über die Unvereins berathungen des Reichstags noch folgendes mitgetheilt. So oft in Stuttgart  , 27. September  .( Eig. Ber.) Der Stuttgarter   bartett der Mitgliedschaft in einem der beiden der Kommission die Dienstbotenfrage bei der ersten Lesung an- Gemeinderath batte vor einiger Zeit die Einführung einer äuser des Reichsrathes mit bestimmten Stellungen geschnitten wurde, z. B. bei der Frage der Haftung der Radfahrsteuer von 2 M. befchloffen. Die Stadtdirektion gob und geschäftlichen Beziehungen zum Staate Herrschaft für Krankheitskosten, ferner bei den Kündigungs: dazu auf grund der bestehenden Gefeße ibre Genehmi Antrag auf Erlassung eines Gesetzes über die Nicht. terminen u. f. m., fam es zu langwierigen Grörterungen, gung und jetzt hat das Verwaltungsgericht der Kreisregierung be- gestattung der Uebernahme bestimmter Stellungen die sich tagelang hinzogen und nur das Gine flarstellten, schlossen, daß die Erhebung der Steuer auf grund der bes und die Eingebung gewiffer geschäftlicher Be daß das Bürgerliche Gesetzbuch noch heute nicht fertig te benden Geseze unzulässig sei und die bis jeziehungen eines Hof. oder Staatsbeamten des wäre, wenn die Kommission sich darauf eingelaffen hätte, das ganze erhobene Steuer wieder zurüdgezahlt werden Ruhestandes. Gesinderecht in das Gesetz hineinzuarbeiten. Bereits bei der ersten müsse. Antrag auf Erlaffung eines Gesetzes über die Beschäf Lesung herrschte in der Kommission allgemeines Einverständniß Im vorigen Jahre war, wegen Plazmangel auf dem hieſtgen tigung von jugendlichen und weiblichen Perfonen, darüber, daß nur eine Resolution, betreffend reichsgesetzliche Regelung Güterbahnhof, der Mostobsimarkt auf den Nordbahnhof verlegt dann über die tägliche Arbeitsdauer und die Sonn. des Gesinderechts, anzunehmen sei. Diese hat dann Abg. Stadihagen worden. Da dieser Bahnhof aber auf Cannstatter   Markung liegt, und Feiertagsrube beim Bergbau. felbst eingebracht. Ernstlich wurde der weitere Ausbau der§§ 609 verlangte die Behörde von den Stuttgarter   Händlern, die nur durch Antrag auf Erlassung eines Gesetzes über die Regelung der und 610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   in Angriff genommen ein die Eisenbahn- Verwaltung gezwungen, auf dem Nordbahnhof ihren Diensverhältnisse der Handlungsgehilfen, der schließlich Ergänzung des Art. 95 des Einführungsgesetzes. Der Ver- Handel trieben, die Bezahlung einer Wander Gewerbe: Handelshilfsarbeiter, der Angestellten in Advokaturs­treter der Freifinnigen Volkspartei in der Kommission, Abg. Kauff- steuer. Jetzt hat die obere Steuerbehörde beschlossen, daß die Er- und Notariatsfanzleien, in Apotheken, in Tabak  . mann, hatte sogar selbst den Antrag gestellt, in Art. 95 noch ein- bebung dieser Steuer unzulässig sei, und die im vorigen trafiten und Lottofollefturen, bei den Arbeiter. zufügen:§§ 112 bis 140, 141 bis 153, 286 des Bürgerlichen Fabre zu unrecht erhobene Steuer wieder zurück. Unfallversicherungs- Anstalten und Krankenkassen, Gesetzbuchs." Hiermit drang er aber nicht durch. Die bloße Streichung bezahlt werden müsse. des Art. 95 war schon deshalb nicht möglich, weil einzelne Landes verwaltungsgefehlichen Soning& rube. Und bei einem solchen verwaltung gefehlichen Tohumabobu ver.ferner über den Ladenschluß in Verkaufsgeschäften und die gesetze für die Dienstboten günstigere Bestimmungen enthalten. Mann langt man von dem gewöhnlichen Wolfe, daß es die Gejeze ver- Antrag auf Erfaffung eines Gesetzes über die Bestellung von für Mann erklärten die Regierungskommissare sich gegen die Streichung stehen soll! Berginspettoren und die Wahl von Bergarbeiters des Art. 95, welcher die landesgefeßlichen Besummungen in bezug Referve- Hauptmann aus Eßlingen   feinen Kameraden" in jovialer bei Uebertretungen des allgemeinen Berggefezes und der Ergänzungen Beim Tübinger   Bataillon rief während eines Ausmarsches ein belegirten, ferner die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte auf Gesinde- Ordnung aufrecht erhält." Der Hinweis dieser Buschrift auf die lange Dauer, die eine Weise zu:" Baßt auf, daß Euch die Stiefel nicht im Drect stecken beffelben. fachgemäße Erledigung des Gesinderechts angeblich erfordert hätte, bleiben!" In spaßbafter Beantwortung dieser Mahnung rief ein Dringlichkeitsantrag, wodurch die Regierung aufs ist zwar unrichtig, aber in Verbindung mit dem Hinweis auf die aus Gßlingen eingerückter Landwehrmann seinem engeren Bands gefordert wird, ungefäumt einen Gefeßentwurf zur Reform der ablehnende Haltung der Regierungskommission ein trefflicher Beweis mann die gutgemeinte Mahnung zu:" Fallen nur Sie nicht vom Versicherung ber Bergarbeiter einzubringen, dessen für die diesseits aufgestellte Behauptung, daß der Freifinn" Gaul!" Dieses Staatsverbrechen mußte natürlich gerochen werden. Grundfäße der Antrag spezifisivt. durch seine elende Haltung bei Gelegenheit der Gesinde- Ordnungs- Gin attiver Hauptmann, der davon erfahren, brachte die Geschichte Dringlichkeitsantrag. Im Hinblick auf die ers Frage sich regierungsfähig" oder regierungsfreundlich habe beweisen zur Meldung und das Militärgericht verurtheilte den Uebelthäter. fchre cf en b große Zahl der Eisenbahn Unfälle und wollen. Was das Thatsächliche der Buschrift der Freif. 3tg." anlangt, Megger Gitel, wegen Achtungsverlegung vor der bie Nothwendigkeit, deren Urfachen fe ft austellen, im Hin­so genüge mit Rücksicht auf den Staum unseres Blattes die Richtig: Front zu zwei Monaten Festung. blick ferner darauf, daß eine unparteiische Untersuchung stellung nur folgender Punkte: 1. Selbst die Regierungsvertreter er- Karlsruhe  , 27. September  .( Franff. 3tg.) Der Gefeßentwurf vom Eisenbahn Ministerium deshalb nicht zu er klärten nur, daß der von Frohme und Stadthagen   zur einheitlichen über die Besteuerung des Wander Gewerbebetriebes, warten ist, weil notorisch sein Bemühen ausschließlich Regelung des gesammten Arbeitsvertrags- Rechts( einschließlich See- der dem nächsten Landtag zugehen soll, und jetzt den Handelskammern auf Erzielung möglichst bober Ueberschüsse felbst manns., Handelsgehilfen- und Bergarbeiter Vertrages) eingeschlagene zur Begutachtung vorliegt, verlangt nach§ 1. daß Personen, die ein auf Kosten der Gefundheit und Sicherheit der # Bediensteten Weg die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches etwa um vier Gewerbe im Umberziehen betreiben, eine Wander- Gewerbesteuer an Eisenbahn  und des reifenden Wionate verzögern fönnte. Hätten die freisinnigen Kommissions stelle der Gewerbe- und Einkommensteuer zu entrichten haben. Be- Publikums gerichtet ist, beantragen die Gefertigten: mitglieder in der ersten Lesung statt gegen für Betreibt der Steuerpflichtige mehrere unter verschiedene Tarifnummern feitigung wäre der Gesinde- Ordnung gestimmt, so hierzu fallende Wandergewerbe, so ist er mit jeder besonders zur nicht eine Sekunde mehr Zeit erforderlich gewefen, als Steuerberanzuziehen. Fällt der Betrieb unter verschiedene für ihre entgegengesetzte Stellung. 2. Wie gegenüber der Abtheilungen, so tommt nur der Steuerfaz der höheren Abtheilung Thatsache, daß lediglich durch die Haltung der freisinnigen zur Anwendung. Durch die Verlegung des Wohnsizes an den Vertreter die Beseitigung der Gesinde- Ordnungen abgelehnt Betriebsort oder durch die polizeiliche Anmeldung des Betriebes wurde, man von einem allgemeinen Einverständniß darüber, als stehendes Gewerbe wird der Inhaber eines Wanderlagers daß nur eine Resolution anzunehmen fei" sprechen tann, von der Entrichtung der Wander- Gewerbesteuer nicht befreit, Dringlichkeitsantrag: In Erwägung der schweren ist unverständlich. 3. Weder der Abg. Stadthagen   noch sobald die Umstände erkennen lassen, daß die Verlegung des Wohn Gefeßverlegungen, die fich die Regierung feit der Abg. Frohme haben jemals eine Resolution betreffend sizes zur Verdeckung des Wanderlager- Betriebes erfolgt ist. Wander- Schließung des Reichsraths zu schulden kommen reichsgefeyliche Regelung des Gesinde rechts eingebracht. Sie lag er find für jeden Bertaufstheil auch in dem ließ, und die insbesondere in dem bekannten Geheimerlaß des haben eine in der Stommission und im Plenum angenommene lgleichen Orte besonders au besteuern. Ergänzungen ministers des Innern, des Innern, die Handhabung ber

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Defterreich.

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen, es wird ein 86gliedriger, aus dem ganzen Hause zu wählen. der Ausschuß zu dem Zwecke eingesetzt, den Umfang und die Ursachen der auf den österreichischen Eisen. bahnen in der legten Zeit vorgekommenen un a fälle in erster Linie durch Einvernehmung von Zengen und Sachverständigen zu erheben.