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Theater. Das Schiller Theater bringt heute eine verdeckt habe, das den hohen Grad der Erwerbsunfähigkeit| Uracher Flachsspinnerei, ein Herr Alfred Egeler, auf seine Fabrit Wiedrigolung von Angengruber's" Die Kreugelschreiber" und Ende des Klägers verschulde, und daß dieses Lungenleiden wahrscheinlich bezog. Der Direktor verklagte den Verfasser wegen Beleidigung, wurde nächster Woche die erste Aufführung des neuen Schauspiels Das eine Folge des fraglichen Unfalles sei. Der Eisenbahn - Fiskus wurde aber in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz wurde der Stärkere" von Carlot Gottfried Reuling. Im Bürgerfaale des verurtheilt, P. die Unfallrente zu gewähren. Das Rekursgericht Lehrer jedoch von der Straffammer zu Tübingen zu 100 M. Geldstrafe Rathhauses finder Sonntag der erste Dichterabend statt, der Heinrich nahm an, P. sei erst nach Ablauf der gefeßlichen Frist vom Arzte verurtheilt und zwar zog das Gericht als hauptsächlich firafverschärfend Heine gewidmet ist. darüber informirt worden, daß er es vielleicht mit Unfallfolgen zu den bedauerlichen Mangel an Patriotismus" in thun habe. Die Verspätung des Anspruchs wurde deshalb dem P. betracht, deffen sich der Angeklagte damit schuldig gemacht haben nicht als eigenes Verschulden angerechnet. Ferner erachtete das soll, daß er den Artikel im Ausland und zwar in England ver Gericht den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der öffentlichte, wo gegenwärtig ohnedem eine der deutschen Industrie Krankheit für dargethan und erkannte an, daß es sich um einen sehr ungünstige Stimmung herrsche. Betriebsunfall handele. Nach§ 1 des Ausdehnungs- Dies Urtheil ist ungemein charakteristisch für das Ding, das gefezes vom Mai 1885 sei der Betrieb der gesammten heutzutage von angeblich staatserhaltender Seite als Patriotismus Zu diesem Betriebe gehöre aber der Werkstättenbetrieb. Verunglückte Eisenbahn Verwaltung in die Unfallversicherung einbezogen. bezeichnet wird. num P. auch gelegentlich einer Reise, so müsse der Unfall wegen der eigenthümlichen Umstände doch als Betriebsunfall angesehen werden. Ausschlaggebend fei dabei, daß P. die Generalversammlung der Penfionetasse im Auftrage und auf Kosten der vorgesetzten Behörde besuchte.

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Aus den Nachbarorten. Nixdorf. Heute Abend veranstaltet der seitherige Dekonom der Bittoriajäte zu Rixdorf, Herr Ehrenberg, eine Abschiedsseier, worauf wir die Genossen ganz besonders aufmerksam machen Die Feier beginnt um 8 Uhr, neben Instrumental- Konzert treten die Hamburger Sänger auf. Alle Freunde und Bekannte sind dazu eingeladen. Dar Ueberschuß soll zu einem guten Zweck verwendet werden Pro­gramme werden zu 30 Pf. verkauft.

Soziale Rechtspflege.

Gegen den Fuhrherrn Grimmig flagte der Kutscher W. beim Gewerbegericht auf Bahlung von 10 M. Er machte geltend, er babe bei der Löhnung das Geld aus Versehen auf dem Tisch liegen laffen. Als er nach wenigen Minuten den Verlust bemerkt habe, sei er sofort ins Zimmer zurückgekehrt, das Zehnmarkstück habe aber nicht mehr auf dem Tische gelegen. Der Beklagte leugnete dem gegenüber jede Möglichkeit, das Goldstück wieder eingesteckt zu haben. Zum Glück hatte aber ein anderer Kutscher gesehen, daß auf dem Rücken des Buches, worauf das Geld aufgezählt worden war, ein Goldstück lag, als Kläger soeben den Raum verlassen hatte. Dieser Kutscher fagle als Zeuge vor der Kammer VII des Gewerbe­gerichts aus, Beklagter habe das Behnmarkstück fortgenommen und au feinem, des Beklagten, übrigen Gelde gelegt. Hierauf wurde Beklagter, der den moralisch Entrüsteten hervorkehrte, nach dem Klageantrage verurtheilt.

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Gerichts- Beifung.

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denen zu radeln verboten ist, machen sich damit nach einer neuesten Radler, die mit dem Rade folche Straßen treuzen, auf Entscheidung des Kammergerichts einer Strafthat schuldig. Natürlich ist dabei Voraussetzung, daß nicht ausdrücklich das Krenzen solcher Straßen durch Polizeiverordnung gestattet ist. Letzteres ist in Berlin der Fall, deshalb kommt für die Reichshauptstadt jene Entscheidung nicht in betracht. Die entsprechenden Polizeiverordnungen anderer großer Städte, so zum Beispiel die für Breslau enthalten aber nicht derartige den Radlern günstige Sonderbestimmungen. Es waren folgten. Breslauer Radler, die die Angelegenheit bis zum Kammergericht ver

Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich .

Die Manrer in Zwickau beschlossen in einer öffentlichen Ver­stündige Arbeitszeit) wieder geltend zu machen. Gegenwärtig wird fammlung, ihren alten Lohntarif( 37 Pf. Stundenlohn und zehn­ein Stundenlohn von 34-36 Pf. gezahlt.

Ausland.

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In Steglitz hatte den 20. Februar dieses Jahres eine Bolte versammlung den Beschluß gefaßt, für Errichtung eines Gewerbes gerichtes am Orte zu wirken und am 29. März ging infolge dessen ein entsprechendes, mit 854 Unterschriften versehenes Gesuch beim Gemeinderath ein. Bereits vor zwei Jahren war ein ähnlicher Antrag eingereicht worden, der jedoch nicht berücksichtigt wurde, weil es am nöthigsten, nämlich an Geld und an Raum für das Gericht in der Gemeinde fehle. Nunmehr ist Geld im Ueberfluß vorhanden, des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom Eine ebenso beachtenswerthe wie bedenkliche Anwendung so daß allein für ein so nugloses Ding, wie das Eedanfeft, 3000 M 27. Mai 1896 auf die Bresse hat gestern die III. Straftammer ausgeworfen werden konnten, und auch dem Raummangel ist durch am Landgericht II getroffen. Der Buchdruckereibesiger Friedrich den Bau eines neuen Rathhauses abgeholfen worden. Trotzdem Lenz in Schöneberg giebt das Schöneberger Tageblatt" heraus. lehnte die Gemeindevertretung vor einigen Tagen auch diesmal das Als verantwortlich zeichnet der Redakteur Johannes Müller, in­Gesuch ab, hauptsächlich deswegen, weil an diesem Orte( mit dem deffen bezieht sich diese Verantwortlichkeit nur auf den politischen lebhaften Bauschwindel) kein Bedürfniß für ein Gewerbegericht vor- Theil, der in der Druckerei des Berliner Tageblattes" hergestellt In der Fahrradfabrik ,, Hermes" in Net Ruppin steht handen sein sollte. Die Arbeiterschaft in Steglitz wird sich bei diesem wird, ein Ausstand bevor. Der Fabrikant hat eine Lohnreduktion von während die weitere Füllung des Blattes durch den Beschluß natürlich nicht beruhigen. Verleger Lenz besorgt wird. Dem Titel des Blattes ist in 10 pt. angekündigt, die bei den Arbeitern auf Widerspruch flößt. Der Bahnhof in Werder a. S. soll umgebaut werden, da Barenthese noch die Bezeichnung Gemeinde- Zeitung" beigefügt. Der Zuzug ist fernzuhalten. H. er den Verkehrsverhältnissen nicht mehr genügt und feine Tunnel- Mun besteht aber in Schöneberg noch ein Konkurrenzblatt, welches Die Hamburger Polizei hat gelegentlich des Hafenarbeiter­anlagen hat. Es ist beabsichtigt, den bisherigen Bahnhof nur für sich Schöneberger Wochenblatt" nennt und von dem früheren Ge- ftreits bekanntlich mehrfach nicht nur Sammellisten, sondern auch den Güterverkehr zu belassen und einen neuen Personenbahnhof richtsvollzieher Alex Rindfleisch verlegt und redigirt wird. das bereits gesammelte Geld beschlagnahmt. Die nuumehr im Auf­unweit des bisherigen zu errichten. Dieses Blatt ift nominell amtliches Publikationsorgan geworden, trage der Interessenten vom Rechtsanwalt Dr. Sufe gegen die Polizei weil es auf Seiten der Gemeindeverwaltung steht und deren Interesse geführte Klage hat den Erfolg gehabt, daß in erster Instanz die gegenüber dem Interesse der Einwohnerschaft vertritt. Es bringt Hochwohllöbliche zur Rückzahlung der konfiszirten Beträge verurtheilt nur die Mittheilungen aus dem Bureau des Amtsvorstehers, während wurde. das" Schöneberger Tageblatt" sämmtliche Gemeindenachrichten Die Lübecker Möbelfabrikanten hatten gegen die Lohn­Ein ordunngemäßiges Zeugniß beanspruchte der Kutscher N. bringt, aber mit kritischen Bemerkungen begleitet. Nachdem fommission der Holzarbeiter sowie den Redakteur Rasch und den von der Frau Schlächtermeister Schulz, die ihm in fein Zeugniß nun aber das Gesetz vom 27. Mai 1896 in fraft getreten war. Verleger Schwartz vom Lübecker Boltsboten" Klage auf Geschäfts­bineingeschrieben hatte: 9. ist sehr faul, hat einen großen Mund, glaubte Herr Rindfleisch, feinem Blatte dadurch aufbelfen zu fönnen, fchädigung erhoben. Die Klage stützte sich darauf, daß in dem ge und zeigt große Trägheit." Zu diesem Urtheil war die Frau ge- daß er gegen Lenz und Müller Strafantrag wegen unlauteren Wett nannten Parteiblatt wiederholt von der Lohnkommission der Holz­kommen, obwohl 9. nur eine Woche bei ihr gearbeitet hatte. Sie bewerbes stellte. Er behauptete vor Gericht, einzelne seiner In- arbeiter eine Notiz eingerückt wurde, in der die Holzarbeiter entpuppte sich vor dem Gewerbegericht, wo die Angelegenheit ferenten feien stuzig geworden, weil das Tageblatt" sich Ge- aufgefordert wurden, den Zuzug nach einer Reihe von Werkstätten verhandelt wurde, als eine echte rechte Schlächtermeester mit meinde- Zeitung" nannte, und hätten ihm die Inferate entzogen, in fernzuhalten. Das Gericht wies die Kläger fostenpflichtig ab. Haaren auf den Zähnen." Mit großer Zungenfertigkeit ver- dem Glauben, daß ihm die Qualifitation als amtliches Organ theidigte fie ihr Zeugniß als wahrheitsgemäß. Assessor entzogen worden sei. Dadurch sei er geschädigt worden. Das Schneider setzte ihr auseinander, daß es doch graufam fei, Landgericht II bat ursprünglich die Erhebung der Anklage abgelehnt, einem momentanen Aerger in dieser Weise Ausdruck zu geben. Das auf eingelegte Beschwerde hat erft das Kammergericht die Erhebung fonnte die gute Frau aber absolut nicht begreifen. Die Bemühungen der Anklage angeordnet. Das Schöffengericht hat den verantwort des Vorsitzenden, die Dame einem Vergleich geneigt zu machen, lichen Redakteur Müller freigesprochen, weil dieser nur für den hatten erst Erfolg, als er ihr in strengerem Tone nahe gelegt hatte, politischen Theil, nicht aber für den Titel des Blattes verantwortlich In Chriftiania ist ein großer Streit der gesammten daß das Zeugniß geradezu Beleidigungen enthalte, die nicht hinein fei. Lenz dagegen wurde zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Diefer Möbeltischler und Drechsler zum Ausbruch gekommen. geschrieben werden dürften, selbst wenn die Woite den Thatsachen legte Berufung ein, aber auch die Staatsanwaltschaft focht das Der Verband bittet, Zuzug vom Ausland fernzuhalten. entsprächen. Sie ließ sich nunmehr bewegen, ein neues Zeugniß Urtheil wegen der Freisprechung Müller's an. In der gestrigen Der Streit der Schiffs Zimmerlente in Frederiks. auszustellen und darin ihre Unzufriedenheit mit dem Kläger nur Verhandlung suchte der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Ludwig haven, der wegen einer von den Arbeitern verlangten Lohn­ganz allgemein auszudrücken. Flatau den Nachweis zu führen, daß niemand durch die erhöhung von 5 Deren per Stunde am 3. Juli erklärt werden Bezeichnung Gemeinde- Beitung" getäuscht worden sei. Ter mußte, da die Meister alle Unterhandlungen abwiesen, dauert noch Gerichtshof verwarf aber zunächst die Berufung des Angeklagten immer unverändert fort. Erneute Vergleichsversuche in letzter Zeit Lenz, da der§ 8 einen Zivilanspruch des Geschädigten ne ben der sind wieder gescheitert. im§ 4 angedrohten Strafe feftfeße. Auf die Berufung der Staats. Aus Italien wird uns geschrieben: Die wirthschaftlichen anwaltschaft wurde andererseits auch der Redakteur Müller zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Das Gericht nahm an, daß, wenn ein Re- Kämpfe reißen hier nicht mehr ab, trotzdem die Regierung fie im dakteur einmal als verantwortlich zeichne, er den ganzen In- Blute der streifenden Arbeiter zu ersticken sich die größte Mühe giebt. In Melzo hatten die Arbeiter der Firma Casanora halt des Blattes zu vertreten habe, sofern nicht eine andere Person als verantwortlich genannt sei. Dieses Urtheil wird wegen Maßregelung eines ihrer Kameraden, der sie zu organisiren versuchte, die Arbeit niedergelegt. Die Streifenden stellten nun auch natürlich noch die Revisionsinstanz beschäftigen. weitere Forderungen in bezug auf Lohnhöhe und die Arbeits Die morgen, Donnerstag, vor dem hiesigen Schwurgericht zeit; diese sollte von 12 auf 11 Stunden herabgesetzt anstehende Verhandlung wider ist er mann und Genoffen erweckt, werden; außerdem verlangten die Arbeiter den halben wie die zahlreichen Nachfragen nach Eintrittskarten beweisen, in Sonntag(!) frei. Alle Einigungs Versuche fcheiterten. weiten Kreisen ein lebhaftes Interesse. Besondere Eintrittskarten Vor einigen Tagen batten sich Die Arbeiter auf dem werden nicht verabfolgt. Wie schon erwähnt, richtet sich die Auflage, Marktplay eingefunden. Einige Unbekannte aus der Masse( wahr Ohne im Befihe eines ordnungsmäßigen Dienstbuches zu die auf schwere und einfache Urkundenfälschung, sowie Beihilfe zu fcheinlich gar feine Streifenden) hatten die Fabrik Casanora's mit fein, war ein junger Mann von dem Befizer Tozki in Dienst ge- diesen Verbrechen und Erpressung lautet, gegen den Schreiber Steinen beworfen. Nach kurzer Zeit trafen Gendarmen und nommen und beschäftigt worden. Toki erhielt deswegen ein Straf- Wilhelm Sistermann, den Handlungskommis Frizz Köhler, Soldaten aus Mailand ein und schossen ohne weiteres in die mandat, wurde aber vom Schöffengericht und später auch vom den Arbeiter Ernst Lehmann und dessen Ehefrau Anna Menge. Ein junger Bauer blieb todt auf dem Blaze, mehrere Landgericht freigesprochen. Die Gerichte nahmen Berjährung der Lehmann. Der Thatbestand dürfte aus früheren Zeitungs- waren tödtlich getroffen. Der Kommandant der Karabinieris soll Strafbarkeit an. Die Straffammer führte aus, die Verjährungsfrist mittheilungen noch im allgemeinen bekannt sein: Köbler, den Befehl, scharf zu schießen, gegeben haben. Eine Untersuchung beginne an dem Tage zu laufen, wo der Dienst angetreten der Sohn eines Gastwirths, ist im Jahre 1892 als Untertertianer foll eingeleitet werden; auch wird die Angelegenheit in der wurde. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urtheil die Revision von der Friedrich Werder'schen Gewerbeschule abgegangen und be- Kammer zur Sprache gebracht werden. Vorläufig aber ist Ruhe" ein und socht vor allem den vom Landgericht ausgesprochenen suchte dann die Einjährigenpresse des Dr. Fischer in der Ziethen in Melzo. Grundsaz an. Der Straffenat des Rammergerichts gab der Revision straße. Er scheint seinen Fähigkeiten nicht viel zugetraut zu haben, Von dem Streit der Gießereiarbeiter in Biella , bem, italienis statt und verurtheilte Totki zu der niedrigsten Geldstrafe. Die An- denn er ließ sich von dem Angeklagten Histermann, der selbst schen Manchester ", haben wir bereits Mittheilung gemacht. In nahme sei rechtsirrthümlich, daß die Verjährungsfrist in nur eine bis zur Untersekunda gehende Schulbildung ge dem Thale von Sessera dauert der Ausstand schon seit einigen Fällen wie dem vorliegenden am Tage des Diensteintritts beginne. nossen, bei seinen Arbeiten helfen. Schließlich reifte bei Wochen. Der Streit der Florentiner Strohweberinnen, über den Die strafbare Handlung des Dienstherrn dauere so lange, al3 beiden ber Plan, daß Hiftermann unter dem Namen wir schon eingehend berichtet haben, dauert noch immer fort. Und er ein Gesinde" beschäftige, ohne daß es das vor- Köhler ein hiesiges Gymnasium besuchen und unter diesem Namen überall zeigt sich dasselbe Bild: Die streitenden Arbeiter werden mit schriftsmäßige Dienstbuch besitzt. Demnach könne die Verjährungs. die Reifeprüfung für den einfährig- freiwilligen Dienst bestehen solle. der größten Brutalität verfolgt, die Organisatoren werden verhaftet frist erft zu laufen beginnen an dem Tage, wo das Dienst buch Der Plan wurde dann auch auf dem hiesigen Falt Realgymnasium und zu monatelangen Gefängnißstrafen verurtheilt, gegen die angeschafft oder das Dienstverhältniß beendet glücklich zur Ausführung gebracht, wobei Lehmann, der in der hungernden Arbeiter schickt man Gendarmen und Soldaten vor. werde. Bei dieser Rechtslage sei aber im vorliegenden Falle die Restauration des alten Köhler thätig war, eifrigst mitwirkte. Troydem schreitet die Organisation der Arbeiter mit Macht vor­Verjährung noch nicht eingetreten. Histermann erhielt 1894 als Friz Köhler" das Zeugniß für wärts und die Zeit ist nicht mehr allzufern, wo die Unternehmer Willkürliche Rentenverkürzung. Der minderjährige Lehrling den einjährig freiwilligen Dienst, und auf grund dieses mit dieser geschulten Macht zu rechnen haben werden. Haardt hatte infolge eines Betriebsunfalles ein Glied des Daumens Beugnisses diente der richtige Frig Köhler bei einem hiesigen Zum Kampfe der englischen Maschinenbaner. Nach den und zwei Glieder des Beigefingers der rechten Hand eingebüßt. Nach Garderegiment fein Jahr ab, nachdem er durch allerlei Winkelzüge dem Gutachten des Dr. Knebel fehlt dem jungen Manne nun die und Vorlegung falicher Urkunden seinen Eltern den Glauben bei Meldungen englischer Blätter scheinen die Aussichten eines baldigen Geschicklichkeit, die für feinere Arbeiten nothwendig ist. Der Arzt gebracht hatte, daß er ordnungsmäßig die Prüfung bestanden habe. Bergleichs wieder mehr in die Ferne gerückt zu sein. In London schäßte die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf 27 pet. und Distermann hat während seiner Schulzeit und auch später noch eine felbft hat sich die Zahl der Ausgesperrten um einige Hunderte ver­rundete den Satz auf 25 pet. ab. Die Papiermacher- Berufsgenoffen- Weile die zum Lebensunterhalt nöthigen Mittel durch den Angeklagten mehrt. Von anderer Seite wird indeß berichtet, daß der Herzog schaft bewilligte darauf H. indeffen nur 20 pet. der Bollrente, Röhler erhalten. Der Fluch der bösen That folgte aber nach; denn von Norfolk , Lord- Mayor von Sheffield , sich bereit erklärt hat, wer­mittelungen anzubahnen. indem sie ausführte, Kläger habe sich schon ganz gut an den Gebrauch nachdem alles so schön glatt abgelaufen zu sein schien, trat das Ehepaar der verstümmelten Hand gewöhnt. Das Echiedsgericht sprach H. jedoch Lehmann in die Erscheinung und begann nun einen fiegreichen Unternehmer- Verbände. demnächst 25 pet. der Vollrente zu. Hiergegen legte die Berufs: Erpressungszug gegen Köbler, den sie durch Drohungen mit dem genossenschaft Refurs ein, allerdings erfolglos. Das Reichs Ver Staatsanwalt und dem Militärgerichte so einzuschüchtern verstanden, Die öfterreichischen Baummollenspinnereien haben in diesem ficherungsamt führte begründend aus: Richtig sei, daß die Schieds. daß er immer wieder die größeren und kleineren Summen berbei Jahre während der ersten sechs Monate einen Fonds angesammelt, gerichte in der Regel dann nicht die Rentenfestsetzungen der Berufs- zuschaffen wußte, deren jene theils mit, theils ohne Hilfe von Wechsel- aus dem für die betheiligten Firmen eine Prämie für den Absay genossenschaften abändern sollten, wenn in der Schägung des afzepten bedurften. Als er aus der Sackgasse feinen Ausweg mehr nach dem Auslande gewährt wurde. Der Beitrag wurde pro Spindel Grades der Erwerbsunfähigkeit nur geringe Abweichungen vorliegen. fand, mußte die Bombe zum Platen kommen und die Staatsanwalt und Monat auf zwei Krenzer bemessen und erzielte die Summe von Allein diese Regel treffe dann nicht zu, wenn ohne jeden erweis- fchaft Kenntniß von der Sachlage erhalten. Nun ist aber Hifter 252 000 fl. Vermöge dieser Manipulation ist es gelungen, mit dem lichen Grund die Rentenfestsetzung hinter der sachgemäßen Schätzung mann vor Jahren schon einmal in einer Frrenanstalt gewesen und diese angehäuften Waarenvorrath aufzuräumen und sind etwa 7 000 000 des Gutachters zurückbleibe; denn der höhere Rechtsgrundsatz sei Thatsache batte seinen Bertheidiger R.-A. L. Friedmann veranlaßt, Pfund Baumwollengarne vorwiegend nach Deutschland gesandt. doch der, daß dem Verlegten zugesprochen werde, was ihm nach eine ärztliche Untersuchung des Geisteszustandes feines Klienten Troß der schlechten Lage der Textilindustrie konnten die Preise im richtiger Schäßung zukomme. Gegenüber dem ärztlichen Gutachten herbeizuführen. Sistermann ist in Dalldorf beobachtet worden und Juland auf der gleichen Höhe wie im Vorjahre gehalten werten. habe nun hier die Berufsgenossenschaft eine willkürliche Geb. Rath Sander hat in einem ausführlichen Gutachten die Allerdings waren die Preise für Baumwolle etwas gestiegen und Kürzung eintreten lassen, und die sei vom Schiedsgericht mit Unzurechnungsfähigkeit des H. ausgesprochen. Es soll aber nicht fo ber Nutzen der Unternehmer gegen den des Vorjahres zurück­recht beseitigt worden. ausgeschlossen sein, daß seitens der Staatsanwaltschaft noch das geblieben. Eine Erneuerung des Syndikats ist nicht geplant und Obergutachten des Medizinalkollegiums angerufen werden wird. soll der Restbetrag des Exportfonds im Betrage von 52 000 fl. an Sistermann wird vom Rechtsanwalt Leonh. Friedmann, die Betheiligten vertheilt werden. Man will versuchen, die Preise im die übrigen Angeklagten von den Rechtsanwälten Dorn I und Inland ohne diese fünftliche Beeinflussung zu halten und schien den Bodländer vertheidigt werden. Interessenten der deutsche Markt auch weniger verlockend, weil hier die Preise sehr start im Rückgang waren, mithin die Exportprämie eine nicht unbedeutende Höhe erreichen mußte.

Betriebsunfall auf einer Dienftreise. Der Eisendreher Päfeler, der in einer Eisenbahn- Werkstatt beschäftigt war, besuchte vor Jahren im Auftrage der Eisenbahnbehörde die Generalver­sammlung der Pensionstasse der Arbeiter der preußischen Staats­Eisenbahn- Verwaltung. Auf der Rückreise nach seinem Beschäf Wegen Körperverlegung und Beleidigung im Amte batte tigungsorte hatte P. Berlin zu berühren. Hier gedachte er bei Ber - sich vor der Strafkammer in Hildesheim der Nachtwächter wandten zu übernachten. Auf dem Wege zu ihnen rutschte er infolge Rosemeyer zu verantworten. Der Angeklagte hatte am Abend der Winterglätte aus und quetschte sich die Brust. Vier Jahre später des 29. März d. J. einen Arbeiter mit einer Badewanne auf der erhob P. Rentenansprüche, indem er geltend machte, sein Lungenleiden Straße angetroffen und ihn wegen Verdachts des Diebstahls zur fei auf jenen Unfall zurückzuführen. Der Eisenbahnfistus und das Polizeiwache gebracht, dem betreffenden auch sofort Handschellen Schiedsgericht wiesen P. mit der Begründung ab, es fehle der angelegt und ihn unterwegs mehrmals mit einem Gummi­ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfalle und dem Betriebe schlauche(!) über Arm und Kopf geschlagen. Der Herr Nacht und außerdem sei die Frist versäumt worden, innerhalb deren der wächter" war mit dem Arbeiter verfeindet. Rosemeyer erhielt zwei Rentenanspruch erhoben werden müffe. Das Reich 3 Ver- Monate Gefängniß. ficherungsamt als Retursinstanz veranstaltete eine umfang Mangel an Patriotismus. Ein Lehrer in Urach , namens reiche Beweiserhebung; insbesondere ließ es sich mehrere Gutachten Julius Weimann, batte im Londoner " Standard" eine Studie erstatten. Die Aerzte stellten fest, daß ein Magenleiden mit über deutsche Arbeitslöhne veröffentlicht und dabei, ohne Namen zu seinen Begleiterscheinungen jahrelang das chronische Lungenleiden luennen, statistische Mittheilungen gebracht, welche der Direktor der

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Boziales.

Ueber den Arbeitermangel auf dem Lande erheben ins befondere unfere oftelbischen Agrarier gar jämmerliche Klagen: daß die Herren aber selbst schuld sind, wenn die Arbeiter ihnen davons laufen, ist schon oft genug bewiesen worden. Schlechte Ernährung und Behandlung, dazu eine übermäßig lange Arbeitszeit sind in Dstelbien an der Tagesordnung; einen neuen Beleg dafür bietet eine Mittheilung, die der Niederschlesische Anz." brachte. Das Blatt führt an, daß ihm eine Probe von vollständig ausgewachsenem und völlig verdorbenem Roggen vorliege, welchen der Direktor der Herr