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erlaubt. Der dortige Polizeichemiker steht auf dem Standpunkte, 1 geftand bemfelben renmüthig ein, daß nicht er, fondern ein Rauf Köpenick. In einer öffentlichen Volksversammlung erstattete daß das Fleisch in dem Zustande verkauft werden muß, wie es vom mann Glück in Stuttgart , mit dem sie in der Nacht vom 28. zum am Donnerstag Abend der Genoffe Richter Bericht über die Thier kommt; jeder Zusaß, der dem Fleische eine längere Frische er- 29. April verkehrte, der Vater ihres Kindes fei. Das Reat der Thätigkeit der Stadtverordneten. Von den vierundzwanzig Stadts bält, in in seinen Augen eine Nahrungsmittelverfälschung, die oben Erpressung findet die Anklage in einem Brief, den die An verordneten- Mandaten entfallen bereits vier auf unsere Ges drein gesundheitsgefährlich ist, mindestens aber ist in seinen Augen gefchuldigte am 4. Juni 1897 an Dr. Hauff schrieb und in noffen, die hier in alle Kommissionen hineingewählt wurden. das Fleisch als verdorbenes Nahrungsmittel anzusehen, weil das welchem sie denselben an fein Versprechen erinnerte und Im Bericht führte der Genoffe Richter unter anderem an, daß bei Konservesalz dem Fleische einen anderen Geschmack verleihe. eventuell eine Denunziation wegen Ruppelet 2c. in Aussicht Einführung der neugewählten Stadtverordneten der Herr Bürgers Diesen Standpunkt vertrat auch der Assistent des Kürfeler'schen stellte, worauf die Anzeige gegen das Mädchen erfolgte. Die Aumeister unseren Genossen empfahl, ihre Thätigkeit nicht durch parteis Laboratoriums, Chemiker Neumann, der im vorliegenden geflagte, welche beim Berhör in einen förmlichen Weinkrampf ver politische Grundsäße beeinflussen zu lassen. Angebracht wäre Falle das Fleisch untersucht hat, in der Berufungsverhandlung. fiel, versicherte hoch und theuer ihre Unschuld. Sie bestritt gans dieser Wunsch des Bürgermeisters sehr wohl, jedoch nur Diesem Standpunkte gegenüber machte der als Gegensachverständiger entschieden, daß sie dem Rechtsanwalt v. Klauß bewußt unwahre bei der der Mehrheit der Stadtverordneten, die bei der geladene bekannte Gerichtschemiker Dr. Bischoff energisch Front. Angaben bezüglich des Geburtsdatums ihres Kindes gemacht habe, Bentenar und Sedanfeier sich keinesfalls diesem Wunsche Derselbe deponirte, daß es bisher absolut an Feststellungen mangele, ebenso, daß sie sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögens gefügt, sondern sich bei der Bewilligung von 150 Mart zur Deckung daß das Präservesalz der Gesundheit nachtheilig sei. Einzelne Aerzte vortheil verschaffen wollte. Gie sei durch alle möglichen Vereines Defisits des hiesigen Kriegervereins, das demselben durch die behaupten dies zwar, doch seien diefelben bisher den Beweis dafür sprechungen aus ihrer guten Stellung in einem Bentenarfeier entstanden war, dennoch von parteipolitischen Ans schuldig geblieben. Dagegen stehe fest, daß ein Arzt 40 Gramm von Hotel durch Vermittelung einer Frau Leichle schauungen augenscheinlich haben leiten laffen. Ebenso verhielt es diesen schweflichen Salzen zu sich genommen habe, ohne daß er das herausgelockt worden. Dr. Hauff habe ihr bei einer Frau sich bei der Deckung eines Defizits von 81 Mart für die Schul­geringste Unbehagen erlitt. Ein fleines anfangs Hehl in Stuttgart eine Wohnung gemiethet und sei für alle festlichkeiten anläßlich der Eedanfeier; hier wäre die Mahnung des

arbeiten wolle.

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sehr schwächliches Kind sei zwei Jahre lang täglich mit ihre Bedürfnisse aufgekommen. Vor Unterzeichnung der Verzichts- Bürgermeisters recht am Blake gewefen. fonfervirtem Schabefleisch gefüttert worden und sei dabei urtunde fet sie zu Dr. Hauff gegangen und habe ihn unter Angabe des Auch einen kleinen Miquel scheint Köpenick zu besitzen, der in der prächtig gediehen. Das Berliner Polizeipräsidium habe den wahren Sachverhalts tniefällig um Verzeihung gebeten. Dieser Besteuerung der nothwendigsten Genußmittel feinem erhabenen Bor­Werth des Konservesalzes voll und ganz anerkannt, denn bei der babe sie zunächst mit 25 Ruthen hieben gezüchtigt bilde nachstreben wollte, und zwar durch Einführung einer Bier­Eigenart des Berliner Marktes liegen zwischen Schlachtung und und ihr dann verziehen. Die fraglichen 8000 M. feien ihr steuer. Ein dahingehender Antrag wurde jedoch von der Mehr­Detailverkauf schon immer mehrere Tage und dazwischen verschiedent- am fraglichen Abend schenkungsweise überlassen, aber schließlich nicht heit der Stadtverordneten mit dem Einverständniß des Magistrats licher Transport bei jeder Temperatur, so daß ganz immense Mengen ausbezahlt worden. Auf ihr Bitten habe ihr dann Dr. Hauff die abgelehnt. von Fleisch als verdorben der Voltsernährung entzogen werden Schulden bei ihrer Miethgeberin bezahlt und 200 m. baar gegeben Die Erbauung eines städtischen Schlachthauses wurde, obwohl würden, gebe es kein Mittel, um dem Fleische eine gewisse Frische unter der Bedingung, daß sie Stuttgart verlasse. Bezüglich des der Magiftrat und auch unsere Genoffen eifrig dafür eintraten, ab­zu erhalten. Nach Anhörung dieses Gutachtens nahm der Gerichts- Grpreffungsversuchs äußert sich die Angeklagte Neuffert dahin, daß gelehnt. Bezüglich des Neubaues eines Rathhauses, für welchen hof nur eine Fahrlässigkeit als vorliegend an, da sich das Delikt sie thatsächlich von der bereits genannten Reichle, welche unsere Genossen auch eintraten, scheint die Mehrheit der Stadt­unter diesem neuen Gesichtspunkte nur als Uebertragung darstellte für Hauff Gelegenheitsdienste versah, an diefen vertuppelt verordneten noch nicht zu haben zu sein. Eine große Bauernstube" und für diese längst die Verjährung eingetreten war, so mußte auf wurde. Des weiteren behauptet diefelbe, daß ihr zur Abtreibung sei räumlicher als der hiesige Stadtverordneten Berathungsraum. Einstellung des Verfahrens erkannt werden. der Leibesfrucht und zur Reise nach Straßburg 500 M. von Auch die übrigen Verwaltungsräume seien äußerst unzureichend. Bezüglich der unentgeltlichen Lieferung von Lehrmitteln an Der letzte Maurerftreit hat eine ganze Reihe Strafprozesse Hauff angeboten wurden. Der Staatsanwalt wollte die Angeklagte verursacht, von denen einer gestern vor der 2. Straffammer, als in einem Jahr und acht Monaten Gefängniß verurtheilt wissen, Schulkinder wurde die Thatsache vom Referenten festgestellt, daß der Berufungsinstanz, zur Berhandlung gelangte. Das Schöffengericht das Gericht sprach aber das bedauernswerthe Mädchen von Schuld die für diesen Zweck im städtischen Haushalt vorgesehenen 700 m. und Strafe frei. nur zur Hälfte verbraucht würden. Begründet wurde die geringe hatte den Angeklagten, den Maurer H. Wolf, des Vergehens gegen Wie der Polizist die Sozialdemokratie bis auf den letzten Inanspruchnahme dieser Mittel damit, daß viele Eltern schulpflichtiger die Gewerbe- Ordnung für schuldig erachtet und ihn dieserhalb, sowie wegen Körperverlegung zu einer Gefängnißstrafe von 2 Wochen und 1 Tage Stumpf androttet. Ueber eine vor der Straffammer in Stargard Kinder glaubten, daß an diese unentgeldliche Lieferung der Lehr­verurtheilt. Die Maurer beanspruchten einen Stundenlohn von am Donnerstag stattgefundene Gerichtsverhandlung bringt die Starg. mittel der Verlust politischer Rechte gebunden sei. Von der Stadt­60 Pf. Zu den zufriedenen Seelen, welche sich mit dem bisher ge- Big." folgenden Bericht: Einen überaus schneidigen Hüter der verordneten- Versammlung ist jedoch besonders dabei betont, daß diese Beim dies Unterstützung nicht den Charakter einer Armenunterstügung habe. zahlten Stundenlohn von 55 Pf. begnügten, gehörte auch der Maurer Ordnung besitzt unser Nachbarstädtchen Daber . jährigen Schüßenfeft, am 8. Juni, war e3 dort hoch Sehr im Argen liege die Straßenregulirung, Beleuchtung und Siegmann. Am Abende des 22. Juni tam er von der Arbeit, als er obwohl unsere Genossen auch dafür größere au der Jannowitzbrücke von dem Angeklagten, welcher zu den Streifenden bergegangen. Auch Herr Rusch, der Polizeisergeant des Ortes, hatte einigung, gefeiert und befand sich des Abends bereits in festlicher Stimmung. Summen gern bewilligen würden. Hier sei der Stadt­gehörte, angeredet wurde mit der Frage, ob er denn wirklich weiter als er nun des Nachts gegen 3 Ubr, ganz erfüllt von der Bedeutung Verwaltung ein Vorwurf zu machen; denn diese ertheilte die Bau­Wolf sich mit der Drohung: Nun, Du wirst ja sehen, was Du seines Berufs und den hehren Pflichten der heiligen Hermandad, einen erlaubniß an Straßen, die noch nicht regulirt wären. Auch foste davon haft." Am folgenden Morgen wurde Siegmann wiederum Arbeiter, namens Pfannenbecker, Redensarten führen hörte, die die diesbezügliche Pragis des Magistrats der Stadt in unnöthiger von dem Angeklagten gestellt und gefragt, ob er sich zur Arbeit man bedenke in einem Landstädtchen Buttkameruns! eine bedenkliche Weise viel Geld; so sei einem Musikdirektor Bendt die Bauerlaubniß begäbe. Siegmann erwiderte, man möge ihn in Ruhe lassen. Als inneigung des Sprechers zu den Lehren eines Bebel verriethen, an einer unregulirten Straße ertheilt worden, der dann auch gebaut glaubte unser Wächter der Ordnung das seinige zur Erhaltung von habe. Nachdem sei die Straße regulirt regulirt und der Hof er sich zum Gehen wandte, will er von dem Angeklagten Staat, Thron und Altar beitragen zu müssen. Er stellte den Pfannen- feines Grundstücks habe nunmehr zirka 1 Meter unter dem einen Faustschlag gegen den Kopf erhalten haben. Dieser Sachverhalt wurde auch in der zweiten Instanz festgestellt. becker flugs zur Rede. Als dieser jedoch meinte, die politische Ueber Straßenniveau gelegen. Infolgedessen sei eine Klage gegen die Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Löwenstein, führte aus, daß der zeugung des steuerzahlenden Staatsbürgers ginge die hohe Polizei Stadt von diesem Eigenthümer angestrengt worden und habe diese Begriff der Drohung, welche doch unerläßlich sei, wenn der garnichts an, kam es zu erheblichen Reibereien zwischen den im Verfolg der Sache ca. 6000 W. an den Betreffenden zur Schadlos­beiden Männern. Nun wäre es dem Sergeanten Rusch § 153 der Gewerbe- Ordnung verlegt sein solle, durch die Worte: der haltung zahlen müssen. Es sei auch zu erwarten, daß andere Eigen Du wirst ja sehen, was Du davon hast" nicht gedeckt werde. Es fehr bald Hilfe gefunden hatte ein Leichtes gewesen, die Persön- thümer in ähnlicher Weise gegen die Stadt vorgehen würden. In fei dies blos eine Warnung und nicht das Androhen mit einem lichkeit des Pfannenbecker, der von den Anwesenden gekannt wurde den unregulirten Straßen ist bei Regenwetter die Passage für Fuß­und sich ferner zur fofortigen Legitimation bereit erklärte, gänger fast unmöglich und auch die auf die Straße fließenden Ab­Uebel, welches doch in dem Begriff der Drohung liege. Man könne festzustellen, er zog c3 jedoch vor, den Sozialdemokraten" zu wässer feien eine thatsächliche Gefahr für die Gesundheit der Ans doch nicht Gedanken unter Strafe stellen. Schlägen und Püffen zur wohner. Trotzdem sei die Mehrheit der Stadtverordneten nicht für Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß der Angeklagte selbst verhaften und unter den Sinn seiner Worte durch den Angriff gegen den Zeugen Sieg- 28 ache zu bringen. Aber noch nicht genug damit, auch die Regulirung diefer Straßenzüge zu haben; dort wohnen ja auch mann in praktischer Weise erläutert habe. Bei der Gepflogenheit Sohnes, des Schloffermeisters Robloff und des Feldwärters Wache suchte Herr Rusch unter Assistenz seines nur Arbeiter und Proletarier. Ebenso stieß die Errichtung von öffentlichen Bedürfnißanstalten der Gerichtshöfe, den Arbeiter vor den unberechtigten Be einflussungen" der Streifenden zu schützen, erwarte er, daß der Ge- Freese den vaterlandslosen Gesellen durch Prügel an seine Pflichen für Männer und Frauen auf Widerstand; genehmigt wurde nur eine. richtshof das erste Urtheil bestätigen werde. Diesem Antrage wurde zu erinnern. Donnerstag hatten sich der Sergeant Rus ch wegen Freiheitsberaubung und Mißhandlung und die drei entsprochen, die Berufung des Angeklagten wurde verworfen. anderen Personen wegen Theilnahme an Kostenpflichtig abgewiesen sind die Lübecker Möbelfabrikanten handlung vor ber Stargarder Straffammer 811 ver mit ihrer berühmten Klage gegen den Verleger und den Redakteur antworten. Der Feldwärter Freese sollte fich außerdem des Lübecker Volksboten", sowie gegen die Mitglieder der Lohn- der Bedrohung verschiedener Einwohner von Daber und der kommission der Möbeltischler. Seit Ausbruch des Möbeltischler Annahme von Geschenken im Amte schuldig gemacht haben. Die streits in Lübeck erschien in dem dortigen Partei- Organ an der Spitze Beweisaufnahme ergab die volle Schuld fämmtlicher Angeklagten in des lokalen Theiles eine Notiz des Juhaltes, daß von einer Anzahl der Sache Pfannenbecker. Der Polizeisergeant Rusch wurde zu vier namhaft gemachter Möbelfabrikanten der Zuzug von Holzarbeitern Monaten Gefängniß, fein Sohn zu 30 M., Rohloff zu 10 M. Geld streng fern zu halten sei. Unterzeichnet war die Notiz: Die strafe und der Wärter Freese im ganzen zu 1 Woche Gefängniß Lohnkommission der Holzarbeiter". Die bezeichneten Fabrikanten verurtheilt. Von der Anklage der Bedrohung wurde Freese jedoch flagten nun gegen oben angeführte Personen auf Schadenersay, in- freigesprochen." dem sie in der besagten Notiz groben Unfug erblickten, was die Zahlung einer Entschädigung rechtfertige. Das am 28. September verkündete Urtheil hat die Kläger fostenpflichtig abgewiesen. Nach den Entscheidungsgründen ist die Klage rechtlich unbegründet. Ein Die Nabigputer waren am Montag im Englischen Garten " Schaden an Sachen oder eine körperliche Beschädigung fämen nicht versammelt, um den Situationsbericht über die gegenwärtigen Aus­An der Discussion betheiligten sich eine Anzahl Genossen, unter in Frage. Es handele sich nur um eine Dolustlage, die zur Voranstände entgegenzunehmen. Wie ausgeführt wurde, konnte der Aus- anderen auch der Genosse Mehner, der bezüglich des Ertheilens setzung habe, daß die Bermögensschädigung vorsätzlich und nicht stand bei der Firma Zöllner nach eintägiger Dauer beendet der Bau- Erlaubniß an unregulirten Straßen darauf hinwies, daß fahrlässig begangen sei. Die Beklagten würden dann nur rechts- werden, da die Forderung, 65 Pf. Stundenlohn, bewilligt wurde. Das ja garnicht anders sein könne, da die Grundbesitzer in den widrig gehandelt haben, wenn sie in die Privatrechte der Kläger Im Ausstande befinden sich zur Zeit noch ein Theil der Puter von Stadiverordneten- Bersammlungen immer die Mehrheit hätten, und eingegriffen haben würden. Das sei aber nicht der Fall. Ebenso der Firma Knauer und der Firma Stüwe. In der Diskussion deren Wünsche und Forderungen deshalb weit eher berück­wenig tönne in der fraglichen Notiz grober Unfug oder eine Be- wurde das Verhalten derjenigen Buyer herb kritisirt, die sich mit der fichtigt würden. Unter diesen Umständen fämen dann leidigung erblickt werden. Die Veröffentlichung jeuer Anzeige in Forderung erst wohl einverstanden zeigten, dann aber die Arbeit wieder auch die Forderungen der Arbeiter bei einer derartigen einem Blatte, das die Interessen der werkthätigen Bevölkerung ver- aufnahmen und durch ihr unsolidarisches Handeln ihren Kollegen Zusammensetzung der Stadtverwaltung erst in zweiter Linie. Bei die Länge ziehen. trete, habe den einzig erkennbaren Zweck, den sozialdemokratischen gegenüber die Ausstände Die Versammlung wählte nunmehr ein Komitee für die im No­Arbeitern die Arbeitgeber als solche zu bezeichnen, bei denen Sozial Firma Knauer soll das sonderbare System, das vember stattfindenden Stadtverordnetenwahlen, bestehend aus den Rednern verurtheilt demokraten nicht in Arbeit treten sollen. Eine Belästigung oder allen wurde, den Arbeitern eine Genossen Woick, Hoffmann und Hein. Nach Annahme einer Bennruhigung sei durch die Notiz auch nicht herbei Weihnachtsgratifikation für die Dauer ihrer Beschäftigung und Refolution, die sich mit den Ausführungen des Referenten ein geführt worden. Die Koalitionsfreiheit schließe in fich, nach monatlicher Berechnung zu verabfolgen, einen Theil veranlaßt verstanden erklärt und die Versammelten verpflichtet, für die nächsten zur Anwendung komme. baben, die Arbeit wieder aufzunehmen. Bon mehreren Rednern Stadtverordnetenwahlen einzutreten, wird die Versammlung ges Der Lohnkampf sei gesetzlich anerkannt, deshalb sei er auch wurde darauf hingewiesen, daß die anderen Unternehmer, nicht unfittlich. Unfittlich sei er nur, wenn Lüge oder Gewalt- den Stundenlohn von 65 Pf. bezahlen, wiederholt schon gedroht Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner. Heute abends 8 Uhr, in maßregeln in Anwendung kämen. Hier könne von alledem nicht die haben, den Stundenlohn zu reduziren, da sie mit denen sonst nicht Verein für Körper- und Naturheilkunde. ( Bezirk Moabit ) Thurm Rede sein. Es fehle der Klage die Eigenschaft der Widerrechtlichkeit, fonkurriren können. Nachdem die Ausständigen, von welchen ein deshalb habe das Gericht auch nicht auf die näheren Punkte ein Theil bereits anderweitig beschäftigt ist, einstimmig erflärt hatten, fraße 25/26. Heute, abends 8% Uhr: Vortrag des prakt. Naturheilkundigen Herrn D. Grundmann über: Ein Blick in das Innere bes weiblichen und männlichen zugehen brauchen, welcher Schaden entstanden sei oder wer die unter den gegenwärtigen Umständen die Arbeit nicht aufzunehmen, körpers." Gäfte, nur Herren, willkommen. Schädigung veranlaßt habe. wurde beschlossen, die Sperre über die Firma Knauer und die Zentralverein der Burean- Angestellten Beutschlands.( Mitgliedschaft Firma Stuwe aufrecht zu erhalten, bis der geforderte Stundenlohn Berlin .) Donnerstag, den 7. Ottober, abends 8% Uhr, bet Schiller . Rosenthaler­von 65 Pf. bewilligt wird. Die Ausständigen sollen eine Unter- fraße 57: Vortrag des Herrn Dr. Heymann. ftügung von 18 m. wöchentlich erhalten. Der Beitrag zum Streif­fonds wurde auf 25 Pf. pro Arbeitstag festgesetzt und soll wöchent lich von den arbeitenden Kollegen eingezogen werden. Mit der Leitung der Geschäfte während der Ausstände wurde Karl 9ie te betraut. Die Streiffontrolle befindet sich bei Stabernact, Inselstr. 10.

daß auch das Mittel

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Echlimmere Bustände herrschen im hiesigen städtischen Kranken­Hause, und erst der Thätigteit eines unserer Genossen in der Sanitätskommission ist es zuzuschreiben, daß die Aborte in Gestalt von offenen Holzeimern, die wieder in einem Holzkaften ftanden, aus den Krankenzimmern verschwunden sind. Aus unsere Genossen nun den Antrag stellten, am Krankenhause einen Abort­anbau herzustellen und geeignete Ventilation einzurichten, blieb es einem der Herren Stadtverordneten , der es jetzt nicht nöthig hat im Erkrankungsfalle das städtische Krankenhaus aufzusuchen, vorbehalten, aller Welt zu erklären, daß ein derartiges Krankenhaus für Stromer noch gut genug sei, diese würden sich trotzdem noch dort wohl­fühlen!" Auch bezüglich der Befferstellung der städtischen Schul­lehrer traten unsere Genossen mit selbständigen Anträgen ein, leider ohne Erfolg. Referent schloß mit dem Hinweise auf die noch in diesem Jahre stattfindende Stadtverordneten Wahl und forderte die Arbeiter auf, bei derselben recht eifrig zu sein.

schlossen.

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Feuerstein's eftfalen, Alte Fatobftr. 75: Buſammenfunft.

Eingelaufene Druckschriften.

Von der euen Beit"( Etuttgart, J. S. W. Dies' Berlag) in foeben das 2. Heft des 16. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Ein Humbug. Der Sozialismus und die gewerbliche Arbeit der Jugend. Probleme dis Sozialismus, zweite Serie. Bon Ed. Bernstein. Eine nur theilweise auf dem internationalen Arbeiterschutz- Rongreß gehaltene Mede. Bon P. Arelrod. Die Gewerkschafts- Bewegung in Deutschland im Jahre 1896.- Literarische Rundschau. Feuilleton: Der gelbe Domino. Noman von Marcel Prévost. ( Fortsetzung.)

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Witterungsübersicht vom 5. Oftober 1897.

Eine neue Duellprügelei. Aus Wiesbaden wird der Voss. 3tg." berichtet: Der Regierungs- Referendar Kurt v. Groddeck ist am 4. Oktober von der hiesigen Straftammer wegen Zweikampfs mit fünf Monaten Gefängniß(? soll wohl Festung heißen? D. R. ) bestraft worden. Seinen Gegner, Gerichts- Referendar Eggers von hier, Hufaren- Lieutenant der Reserve, hat bereits das Militärgericht abgeurtheilt. Die Veranlassung zu dem Duell war ein Streit in einem hiesigen Restaurant. Das Duell hatte einen unblutigen Die Meffingformer hielten am Montag im Louisenstädtischen Verlauf genommen. Konzerthause eine nur mäßig besuchte Versammlung ab. Stobfack Von der freien Liebe im Gegenwartsstaate. Eine schilderte ausführlich die Ursachen des Streits der Eisenformer und brave Gesellschaftsstüte spielte in einem Erpressungsprozesse, den Verlauf der Einigungsverhandlungen. Er betonte, es sei felbft der am 2. Oftober vor dem Landgericht München I abgeurtheilt verständlich, daß die Meffingformer, falls die Einigung der Eisen­wurde, eine beschämende Beugenrolle. Auf der Anklagebant faß die former mit den Gießereibefizern nicht zu stande fomme, diesen Kampf 27jährige Damenschneiderin Mathilde Neuffert, aus Geislingen a. St. ihrer nächsten Berufsverwandten mit allen Mitteln unterstüßen. gebürtig, um sich wegen je eines Verfuchs des Betruges und Eine Distuffton fand nicht statt, Beschlüsse wurden nicht gefaßt. der Erpressung zu verantworten. Als einziger Zeuge er Im Zweigverein des Verbandes deutscher Barbier- Ge­schien der verheirathete Dr. Friedrich Hauff, hilfen berichtete Starosson über die Verhandlungen der Arbeits­Fabritbefizer in Feuerbach Stuttgart . Die Angeklagte nachweis- Roinmiffion mit der Freien Vereinigung und empfahl, auf hatte vor dem Jahre 1898 mit dem Fabrikbesitzer Dr. Hauff ein alle Fälle einen eigenen Kandidaten aufzufiellen. Die Berjammelten Swinemünde Liebesverhältniß. Am 11. Februar 1894 fchenfte sie einem Knaben erklärten thr Einverständniß hierinit; aber der Wichtigkeit dieser Frage Hamburg das Leben und bezeichnete ihren Geliebten Dr. Hauff als den und des schwachen Besuches halber überließ die Versammlung die Auf- Berlin Vater des Kindes. Dieser beauftragte den Rechtsanwalt v. Klaus, ftellung des Kandidaten der nächsten Generalversammlung. Ferner wurde Wiesbaden mit der Angeklagten Vergleichsunterhandlungen einzuleiten. barauf hingewiesen, daß die Billets für das am 7. November stattfindende München . Um nun den Geburtstag des Kindes in die gefeßlich Stiftungsfest beim Rassirer zu haben sind. Baschwitz wird als Quien. kritische Zeit legen zu können und zu können und in den Besitz einer 2. Vorsitzender gewählt. Die oben erwähnte Generalversammlung Haparanda Abfindungssumme von 3000 m. und 1500 M. Mündelgeld zu findet am 14. d. M. statt.

tommen, soll das Mädchen bei Entwerfung der Verzichtsurkunde die In der Versammlung der Musikinstrumentenarbeiter, die bewußt unwahre Angabe gemacht haben, daß sie mit Hauff zuletzt im Solzarbeiter Verbande organisirt find, hielt Herr am 28. April sexuellen Verkehr gepflogen habe, während dies in Völker einen interessanten Vortrag. Der Vorfigende wies auf die der That bereits am 28. März der Fall war. Nachdem die bevorstehende Delegirtenwahl zur Krankenkasse hin. Verzichtsurkunde entworfen war, wurde das Mädchen auf Weißensee. Der politische Arbeiterverein hielt den anderen Tag zur Unterzeichnung derselben in die Kanzlei am Sonnabend, den 25. September, eine Vereinsversammlung ab, des Rechtsanwalts bestellt. Gewissensbissen geplagt, in welcher Genoffe Grempe über Riefenfernrohre der Neuzeit" begab sich die Angeklagte noch am selben Abend zu Dr. Hauff und sprach.

Stationen.

Barometer­

itano in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

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Wetter

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Wetter- Prognose für Mittwoch, den 6. Oktober 1897. Theils heiter, theils woltig bei frischen nordöstlichen Winden, Nachtfrost und wenig veränderter Tagestemperatur; feine ers Berliner Wetterbureau. heblichen Niederschläge.