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Br. 234. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donnertag, 7. Okløber 1897.

Gerichts- Beifung.

es sich um die öffentliche Sicherheit und Wohlfahrt handele. Wenn Arbeit nach auswärts gegangen sei. In den Berliner Gießereien sei so viel das Ober Verwaltungsgericht im Jahre 1876 im Gebrauch der Arbeit vorhanden, daß die Streifenden ohne Zweifel bald wieder polnischen Sprache keinen Grund zum Einschreiten gesehen habe, alle eingestellt werden würden. Eine Fortsetzung des Streits wegen Der letzte Maurerftreik hatte auch für den Maurer Kier die dann sei es noch nicht gezwungen, daran festzuhalten, denn seitdem dieser Punkte sei nicht rathsam. Man möge bedenken, daß schon Folge, daß er sich gestern wegen Mißhandlung und Beleidigung vor fei die Polenbewegung in jeder Beziehung eine andere ge: am nächsten Sonnabend ein großer Theil der Metallarbeiter infolge der 133. Abtheilung des Amtsgerichts I zu verantworten hatte. Auf worden. Unzweifelhaft bestehe jetzt eine polnische Attions- mangelnden Guffes arbeitslos werden würde. Wenn auch im all­dem Neubau, auf welchem der Angeklagte in Gemeinschaft mit dem partei, die bei aller Unklarheit ihrer Ziele doch unverkenn- gemeinen der Geist unter den Streifenden ein guter sei, Maurer Moos arbeitete, war im Auguft d J. der Streit ausgebrochen. bar bezwecke, die betreffenden Landestheile, wenn auch so liege doch auch die Thatsache vor, daß 101 Kollegen fich Der Angeklagte erklärte sich mit den Ausständigen solidarisch und legte nicht loszureißen vom Staat, so doch in ihren Verfassungs dem Streit nicht angeschlossen haben und dadurch der Kampf die Arbeiter nieder, während Moos sich den Streifenden nicht an- zuständen zu ändern. Es werde versucht, die polnische Bevölkerung bedeutend erschwert werde. Während die meisten Redner diesen schloß; alle Versuche, ihn zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, in einen bewußten Gegensatz zu den jetzigen Verhältnissen zu bringen. Ausführungen zustimmten, sprachen andere für eine Weiterführung blieben erfolglos. Natürlich sammelte sich in den Herzen der Die Bewegung dehne sich auch schon auf die polnischen Bewohner des Streits, da ihnen die Vorschläge des Einigungsamts nicht weit Kollegen, die nur durch Einigkeit ihr Ziel erreichen konnten, ein anderer Provinzen aus. Sie werde durch die Presse angefacht und genug gingen. Eine Meinungsverschiedenheit trat auch darüber zu berechtigter Groll an. Am 30. August dieses Jahres fam durch eine rege Versammlungsthätigkeit und Agitation in polnischer tage, ob die Versammlung einen bindenden Beschluß über die Vor­Moos in das Ewald'sche Lokal, in welchem sich eine An- Sprache gefördert. Unter diesen Umständen sei die Behörde nicht nur be- schläge des Einigungsamtes zu faffen habe, oder ob dies den am zahl der Streifenden eingefunden hatten; unter ihnen befand sich rechtigt, sondern geradezu verpflichtet(!), von ihrem Ueberwachungs - Donnerstag stattfindenden Metallarbeiter Versammlungen überlassen auch der Angeklagte. Infolge der Erörterungen, welche hier zwischen recht strengsten Gebrauch zu machen, namentlich aber im Regierungs- bleiben solle. den Streikenden und Moos stattfanden, fames zu einer turbulenten Szene, bezirk Oppeln . Nun sei der in betracht kommende Amtsvorsteher der Näther trat für die lettere Ansicht ein, indem er ausführte, in welcher Moos von den Streikenden verprügelt wurde; der Angeklagte polnischen Sprache nicht mächtig und er habe auch keine deutsche der Beschluß in dieser Angelegenheit müsse von den Metallarbeitern nannte ihn außerdem einen, Streifbrecher". Wie von vornherein, so bestritt Vertrauensperson zur Hand gehabt, die ihn in dieser Beziehung gefaßt werden, ohne deren Hilfe die Former ihren Kampf nicht fort­der Angeklagte auch in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, hätte vertreten können. Im übrigen feien die Behörden in den seßen könnten. Denen, welche einer eventuellen Weiterführung des sich der ihm zur Laft gelegten Straftbaten schuldig gemacht zu haben; er polnischen Bezirken wiederholt angewiesen worden, sich zur Ueber- Streits das Wort redeten, gab er zu verstehen, wenn einmal Dumm­hatte auch einen Entlastungszeugen laden lassen, welcher bekundete, wachung von Versammlungen solcher Personen zu vergewissern, heiten gemacht worden seien, so solle man dieselben nicht verewigen. er hätte nicht gesehen, daß der Angeklagte geschlagen babe. Die die polnisch verstehen. Jm vorliegenden Falle habe sich Den Kollegen sei eine weise Mäßigung zu empfehlen. Die Vers Bekundungen des Moos lauteten jedoch so bestimmt und sicher, daß 11111 aber der Amtsvorsteher die Ausübung des Ueber- fammlung sah von bindenden Beschlüssen ab und nahm folgende der Gerichtshof einen Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht wachungsrechtes nur dadurch sichern können, daß er den Ge- Resolution an: hatte. Staatsanwalt Kanzow führte in der oft gehörten Weise brauch der polnischen Sprache untersagte. Dazu sei er umsomehr Die Versammlung erklärt sich mit der Thätigkeit der Vertreter aus, daß hier wieder einer jener Terrorifirungsversuche der berechtigt gewesen, als die polnischen Bewohner jener Gegend soviel der Streifenden vor dem Einigunsamt einverstanden. Sollte eine Masse gegen Einzelne vorliege, gegen die der Staat ganz energifch deutsch verstehen, um deutschen Verhandlungen folgen zu können. befriedigende Einigung bei der Firma Borsig erfolgen, so würde einschreiten müsse. Der Staat dürfe nicht erlauben, daß in ihm von Da der auch deutsch redende Einberufer vorher verwarnt worden einer Wiederaufnahme der Arbeit nichts entgegenstehen. dem einen gegen den anderen Gewalt angewendet werde. Das sei, so sei anzunehmen, daß er doloser Weise die Ueberwachung müsse auf jeden Fall vermieden werden, deshalb müßte gegen unmöglich machen wollte. Nach langer Berathung verkündete derartige Terrorifirungsversuche zur Abschreckung energisch auf Präsident Perfius, daß das Gericht von einer Ürtheils getreten werden. Der Staatsanwalt beantragte schließlich, publitation absebe; das mit Gründen versehene Erkenntniß troh der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten 2011 werde es den Parteien schriftlich zugehen lassen. einer Geldstrafe abzusehen und auf zusammen vier Wochen Gefängniß zu erkennen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Löwens ftein, bat den Gerichtshof, sich doch zur Beurtheilung des Falles in die Gemüthsstimmung der Streikenden hineinzudenken, welche für ihre Existenz fämpften. Es handle fich hier doch nicht um jenes Vergehen, welches der Gesetzgeber nur mit Freiheitsstrafe bedroht, sondern um einfache Beleidigung und Körperverlegung. Der Gerichtshof folle nicht weifer sein, als der Gesetzgeber, und deshalb auf eine geringe Geldstrafe erkennen. Der Gerichtshof schloß sich jedoch den Aus. führungen des Staatsanwalts an und erkannte auf 14 Tage Ges fängniß.

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Versammlungen.

Eine Arbeitsniederlegung in der Möbelfabrik von Enquit wurde am Dienstag in einer öffentlichen Holzarbeiter er Versammlung besprochen. Nach der Darstellung von Tusche und anderen Rednern haben die Tischler der bea treffenden Fabrik eine Erhöhung der Attorblöhne für einzelne Stücke verlangt, weil an denselben eine entsprechende Mehr­arbeit zu leisten ist. Bezüglich dieser Forderung konnte eine Einigung zwischen den Arbeitern und Herrn Euquiß nicht erzielt werden, weshalb die Arbeitsniederlegung erfolgte. Ein Buchhalter Im sozialdemokratischen Wahlverein für den 6. Berliner der Möbelfabrik stellte die Angelegenheit so dar, als hätten die Reichstags- Wahlkreis, der am Dienstag bei Wernau , Schwedter: Tischler eine so wesentliche Erhöhung der Preise gefordert, daß die straße, tagte, hielt Herr Schütte einen interessanten Vortrag über: Firma sie nicht habe bewilligen fönnen, auch hätten sich die Arbeiter, Robespierre . Der Vortrag wurde beifällig aufgenommen. In der welche den neuen Tarif vorlegten, so benommen, daß man mit ihnen Diskussion schilderte Genoffe Riesel die Ursachen der französischen nicht habe unterhandeln können. Die nachfolgenden Redner wiesen Revolution mit ihren Begleiterscheinungen, wobei er verschiedene diese Behauptung entschieden zurück und führten aus, daß von der Einwendungen gegen die Ausführungen des Referenten, bezügl. der Forderung einer Lohnerhöhung feine Rede sei. Der bis jetzt Charakterisirung der zur Zeit im Vordergrund stehenden Männer geltende Zarif sei vor einem Jahre vereinbart worden, inzwischen Das Preußenthum gegen die Muttersprache der Polen . machte. Unter Bereinsangelegenheiten machte der Vorsißende auf feien aber die betreffenden Stücke immer reicher ausgestattet worden, Die Auflösung einer Arbeiterversammlung in Wiszowa, die am die vom Verein arrangirte Uraniavorstellung und auf die am so daß sie für den bisherigen Preis nicht mehr hergestellt werden 8. und 9. Januar d. J. zu heftigen Debatten im Abgeordnetenhause 14. Oftober stattfindende Generalversammlung aufmerksam. Nachdem konnten. führte, hat jetzt das Ober Verwaltungsgericht beschäftigt. noch ein Genosse auf die guten Bestrebungen der Arbeiter- Bildungs- fich mit den Kollegen der Firma Euquiz solidarisch erklärt. Schließ Die Versammlung nahm eine Resolution an, worin fie Bei der Anmeldung jener Versammlung, die Arbeiterangelegenheiten schule hingewiesen und zur regen Theilnahme an dieser Institution lich bemerkte der Enquiß'sche Buchhalter noch, daß eine erneute erörtern sollte, war dem Einberufer Dombrowsky vom Amtsvorsteher eingeladen hatte, erfolgte der Schluß der Versammlung mit einem Verhandlung der Tischler mit der Firma wohl zu einer Verständi bedeutet worden, daß die Versammlung aufgelöst werden würde, fräftigen Hoch auf die Sozialdemokratie. gung führen werde. Die Ausständigen wollen demgemäß nochmal in Verhandlung treten.

wenn in einer anderen Sprache als der deutschen geredet und der Polizei dadurch die Ausübung Ausübung ihres Ueberwachungs - Die streikenden Former hielten gestern Vormittag eine zahl rechtes unmöglich gemacht werde. Als D. trotzdem die Versamm reich besuchte Versammlung im Kolberger Salon ab. Müller, lung in polnischer Sprache eröffnete, erfolgte fofort ihre Auflösung. Plath und 3ernicke, die Vertreter der Streikenden vor dem Die Beschwerden des Einberufers blieben erfolglos. Er erhob dann Ginigungsamte, legten der Versammlung die Einigungsbedingungen gegen den Bescheid des Regierungspräsidenten in Oppeln die Klage vor und empfahlen die Annahme derselben unter der Begründung, beim Ober- Verwaltungsgericht, vor dessen erstem Senat am 5. Oktober daß der Ausstand von der öffentlichen Meinung nicht mehr gebilligt in der Sache Termin anstand. Die Parteien waren nicht vertreten, werden würde, nachdem das Einigungsamt den Streit für indessen war ein Staatstommissar in der Person des Re- unberechtigt erklärt hat. Dem Verlangen der Streifenden, gierungsrathes Diterici erschienen. Er gab namens der Regie- daß die Arbeit erst nach der Einigung bei Borfig auf rung folgende Erklärung ab: genommen werden solle, sei insofern nachgekommen, daß Direktor Die Staatsregierung halte an der Auffaffung feft, daß Dorn am Dienstag Nachmittag mit einigen der Borsig'schen Arbeiter das Bersammlungsrecht im polizeilichen Interesse Begesprochen habe, und am Mittwoch Nachmittag wahrscheinlich die fchräntungen unterworfen werden könne, daß endgiltigen Abmachungen bei der Firma Borfig getroffen werden würden. es fein absolutes Recht sei. Es werde durch das polizei- Der Punkt 3, Einstellung möglichst und nach Bedarf", gebe zu Be­liche Ueberwachungsrecht modifizirt, zum Beispiel da und dann, wol denken keinen Anlaß, denn es sei nicht der Fall, daß ein so großer Theil der

Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei

Verantwortung.

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