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Br. 235. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Freitag, 8. Oktober 1897.

Parteitag der Sozialdemokratischen hebung aller gegen die ländlichen Arbeiter und das Gesinde be- Barteileitung fein kann, auch nur den Anschein zu erwecken, als Partei Deutschlands .

Vierter Verhandlungstag.

Donnerstag, 7. Oftober. Vormittags Sigung. 91/4 Uhr. Ten Vorsitz führt Singer.

Die sozialdemokratische Föderation von Großbritannien sendet ihre brüderlichen Grüße."

Zur Verhandlung gelangt der fünfte Punkt der Tagesordnung: Die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen. Singer: Ich möchte mir einen Vorschlag erlauben, der von unseren sonstigen Gepflogenheiten bei der Behandlung von Anträgen abweicht. In den Anträgen zu diesem Punkte spiegeln sich verschiedene Meinungen wieder, so wie sie in der Diskussion über unsere Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen in der Parteipresse hervorgetreten sind. Ich möchte Ihnen nun vorschlagen, alle diese Anträge mit als Material für die Diskussion zu nehmen. Am Schlusse der Debatte fönnen wir uns dann entschließen, welchen Antrag wir als Grundlage für unsere Beschlußfassung herausnehmen. Nach meinem Dafürhalten wird es in erster Linie ein prinzipieller Antrag sein, der sich mit dem Kölner Beschluß befaßt und dann der Antrag Bebel, der praktische Vor­schläge macht. So ersparen wir Zeit und brauchen nicht bei den 20 Anträgen, die hierzu vorliegen, die Unterstüßungsfrage zu stellen und sie begründen zu lassen.

Der Parteitag ist mit diesem Vorschlage einverstanden. Es stehen somit zur Debatte die Anträge:

31. Parteigenossen in Breslau : Die Herausgabe einer Broschüre, welche geeignet ist, insbesondere unseren zur Agitation berufenen Genossen Belehrung über die mannigfachen Fragen der preußischen Landtagswahlen zu geben.

43. Parteigenossen des 3. Berliner Reichstags­Wahlkreises, desgleichen in Magdeburg , Hannover , Siegnig Goldberg Haynan und des 10. badischen Reichstags Wahlkreises: Ueber die Stellungnahme zu den preußischen Landtagswahlen haben nur preußische Telegirte das Abstimmungsrecht.

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44. Parteigenossen des 5. Berliner Reichstags Wahl­freises: Die Beschlußfaffung über die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen bleibt einer Landeskonferenz preußischer Delegirter vorbehalten.

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45. Parteigenossen in Sarburg, Barmen, Delisch­Bitterfeld, Aachen , Magdeburg , Galbe Afchers­leben, Sennep- Mettmann, Burg, Elberfeld, Han­ nover , Münster , Bochum , im 10. badischen und 5. fächsischen Reichstags- Wahlkreise: Der Beschluß des Kölner Parteitages, die Nichtbetheiligung an den preußischen Landtagswahlen" betreffend, ist aufzuheben.

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46. Parteigenossen in Gilenburg, des 12. und 13. fächsischen Reichstags- Wahlkreises und Delitzsch = Bitterfeld : Der Beschluß des Kölner Parteitages, die Nicht­betheiligung an den preußischen Landtagswahlen", ist aufrecht zu erhalten.

47. Parteigenoffen in Harburg , Barmen, Münster und des 4. sächsischen Reichstags- Wahlkreises: Die Parteigenossen in Preußen haben sich an den Landtagswahlen zu betheiligen.

48. Parteigenoffen in Magdeburg und Galbe- Aschers­Leben: Es ist ein Zentral- Wahlkomitee für die preußischen Lands tagswahlen einzusehen, welches u. a. auch die einzelnen Thesen festzusetzen hat, über welche hinaus die Genossen der einzelnen Wahlkreise für die Wahl bürgerlicher Kandidaten nicht eintreten dürfen.

Die Entscheidung über vorstehenden Antrag ist auf dem Partei­tag Sache der preußischen Delegirten.

49. Parteigenoffen in Iberfeld: Ob und in welcher Form eine Betheiligung an der Landtagswahl flattfindet, jedoch unter Ausschluß jeden Kompromisses bei den Urwahlen, darüber entscheiden die Genoffen der einzelnen Wahlkreise, welche aber von ihrem diesbezüglichen Beschluß dem zu ernennenden Zentral- Wahl tomitee umgehend Mittheilung zu machen haben.

50. Parteigenossen in Bochum : Die Theilnahme an den preußischen Landtagswahlen ist den Genossen der einzelnen Wahl­freise anheim zu geben. Sie haben eigene Wahlmänner aufzustellen, oder nur für linksstehende Wahlmänner zu stimmen, wenn deren Kandidat sich verpflichtet, für Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum preußischen Landtag ein zutreten, und das Bersprechen giebt, alle reattionären Bestrebungen in bezug auf das Vereinsgesetz und das Schulwesen zu bekämpfen. 51. Genosse Hoch in Hanau : Den Parteigenossen wird es zur Pflicht gemacht, überall, wo es irgend geht, eigene Kandidaten für die Wahlmännerwahlen aufzustellen. Bei der Wahl der Ab­geordneten stimmen unsere Wahlmänner für diejenigen Kandidaten, welche sich verpflichten, sofort nach Zusammentritt des Landtages für den Antrag auf Einführung der allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl für den Landtag einzutreten und, falls er an genommen wird, fa lange alle anderen Anträge abzulehnen, bis die Aenderung des Wahlverfahrens zum Gesetz erhoben ist. Wo es den Genossen unmöglich ist, eigene Wahlmänner aufzustellen, haben sie von Anfang an für die Kandidaten der Partei zu stimmen, welche obige Verpflichtung auf sich genommen haben. Die Entscheidung zwischen den anderen Kandidaten bleibt den Genossen der einzelnen Wahlkreise selbst überlassen.

stehenden Ausnahmerechte.

Während der Wahlbewegung ist überall in eine wirksame Protest bewegung gegen das Dreiklaffen- Wahlsystem einzutreten.

Ueberall, wo durch die Betheiligung der Sozialdemokratie Ein­fluß auf die Gestaltung der Wahl vorhanden ist, find sozial demokratische Wahlmänner aufzustellen.

tönnten wir partikularistische Bestrebungen unter uus nähren. Das Entscheidende aber ist, daß wir sagen, was in fleinen Staaten wie Sachsen , Baden, Hessen infolge ihrer territorialen Abgrenzung maß­gebend sein könne, kann für Preußen nicht zutreffend sein. Inner­halb Preußens hat Oftelbien mit den rheinischen Landestheilen viel weniger Berührungspunkte, als diese mit den hessischen und süd= deutschen Staaten.

67. Resolution. Die Parteigenossen in Bremen treten ein für die Aufhebung des vom Kölner Parteitage aus. Daß die Partei ein eminentes Interesse daran bat, auf die gesprochenen Verbots der Betheiligung an den preußischen Land- Zusammenlegung des preußischen Landtages einzuwirken, darüber tagswahlen. Eie sprechen sich für die Betheiligung ans, über- dürfte auch bei den Gegnern der Betheiligung nicht der leiseste laffen es aber den Genossen der einzelnen Landtags- Wahlkreise, 3weifel sein. Schon eine kurze Aufzählung aller jener Gegenstände, zu entscheiden, ob sie durch Aufstellung eigener Wahlmänner oder die im preußischen Landtage entschieden werden, zeigt, wie sehr wir durch fofortige Stimmabgabe für Wahlmänner der bürgerlichen an den Verhandlungen derselben betheiligt sind. Ich brauche nur Opposition den Wahlkampf führen wollen. Sie sind einverstanden, darauf hinzuweisen, daß das Erziehungswesen der Regelung des daß unter strengster Wahrung der Grundsätze der Partei von Landtages imterliegt. Die gesammte Verwaltung findet im Land­allen gebotenen Mitteln Gebrauch zu machen sei, Kandidaten tage ihre Kontrolle, die direkte Besteuerung, die Gemeinde Gesetz­unferer Partei in den preußischen Landtag zu bringen, und fie gebung unterliegt ihm, für das Gefinde, die Anstellung der Fabrif halten es für nothwendig, für die Frage der Unterstützung bürger- Jufpeftoren, die Gifenbahn, Berg- und Hüttenarbeiter, hundert licher Wahlmänner und Kandidaten eine Liste der Mindest- tausende von Subalternbeamten, die vom Staate sonst noch bes forderungen aufzustellen, von deren Anerkennung die Zuwendung schäftigt werden, für alle diese Fragen, Dinge und Personen ist der der sozialdemokratischen Stimmen abhängig zu machen ist. Landtag kompetent und außerdem unterliegt seiner Kompetenz noch eine wichtige Angelegenheit, die gesammte agrarische Gesetzgebung. Das zeigt, welche Bedeutung der preußische Landtag für uns hat und welches Juteresse wir der Frage entgegenbringen, wie er zu=

69. Parteigenossen des 4. Berliner Reichstag 3 Wahlkreises: Die Sozialdemokratie blickt mit Verachtung auf das preußische Dreiklassen Wahlsystem.

70. Parteigenoffen des 4. Berliner Reichstags- fammengesetzt ist. Wahlkreises: In der Erkenntniß, daß die Partei nicht aus eigener Kraft Abgeordnete in das Abgeordnetenhaus wählen fann, vou jeder Betheiligung an den Landtagswahlen abzusehen. 77. Resolution. Parteigenossen in Barmbeck: Die Kölner Resolution vom Jahre 1893 ist dahin umzuändern, daß nicht jede Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen von vorn herein ausgeschlossen, sondern so viel Spielraum gewährt wird, daß bei vorkommender günstiger Gelegenheit es den Partei. genossen in Preußen unbenommen bleibt, sich an der Landtagswahl zu betheiligen oder nicht, aber ohne einen Kompromiß mit den lints- liberalen Parteien einzugehen.

89. CI. Hengsbach Köln für Duisburg : Die am 19. September in Euisburg abgehaltene Konferenz der Partei genossen des Wahlkreises Duisburg- Mülheim unterbreitet dem Parteitag nachfolgende Resolution als Antrag:

Der Parteitag erklärt sich im Prinzip gegen die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen. Damit aber den Anhängern der Wahlbetheiligung die Möglichkeit gegeben ist, in einzelnen, ihnen dazu geeignet erscheinenden Kreisen einen Beweis ihres Könnens erbringen zu fönnen, erklärt sich der Parteitag für die Aufhebung des Kölner Beschlusses. Die au den Landtagswahlen sich eventuell betheiligenden Kreise dürfen Wahlmänner wie Kandidaten nur den Reihen der Parteigenossen entnehmen. Kompromisse mit den bürgerlichen Parteien sind unzulässig. Die Berathung über die Landtagswahlen, sowie die Beschlußfassung über die Aufhebung des Kölner Beschlusses unterliegt dem gesammten Parteitage, da gegen die Abstimmung über die Wahlbetbeiligung nur den auf dem Parteitage anwesenden preußischen Delegirten.

91. Gibinger Nürnberg, Franz Schmitt- München : Der Parteitag hebt den Kölner Beschluß bezüglich der preußi­schen Landtagswahlen auf und überläßt den preußischen Partei­genoffen die selbständige Entscheidung darüber, ob sie sich an den Landtagswahlen betheiligen wollen oder nicht.

und die:

Dieser Umstand, das umfassende Arbeitsgebiet des Landtags, hat zur Folge gehabt, daß auch unfere Partei von jeher der Frage des Wahlrechts zum preußischen Landtag Aufmerksamkeit geschenkt hat. Es erschien mir interessant, den geschichtlichen Nachweis zu liefern, wie sich unsere Partei früher zu der Frage der Abänderung des preußischen Landtagswahlrechts gestellt hat. Ich habe mich also in der Parteipresse ningefehen und da finde ich in Nr. 36 des " Sozialdemokrat" rom 19. März 1865 die erste Aeußerung über das Wahlrecht zum Landtag. Sie ist enthalten in einem Bericht über einen heinisch westfälischen Arbeitertag, der am 12. März 1865 in Barmen unter Vorsitz des Genossen Hillmann tagte. Dieser alte Genosse, der jetzt noch lebt, ist den jüngeren Genossen wohl unbekannt, hat aber in der ersten Zeit der Bewegung eine hervorragende Rolle gespielt und war, wenn ich mich nicht irre, eine furze Zeit auch Präsident des allgemeinen deutschen Arbeitervereins. Der Beschluß besagt:

,, cs sei zu billigen, die Vorschläge der preußischen Regierung zur Hebung der Lage der arbeitenden Klassen erst abzuwarten, bevor man über diefelben aburtheilt, indem es feineswegs auss geschlossen, daß dieselbe das Dreitlassen- Wahlsystem aufhebt und statt dessen das allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht ein führt."

Aus diesem Beschluß flingt ein Vertrauen zur preußischen Re­gierung heraus, das uns heute einfach unverständlich ist. Daß wir hente ein solches Vertrauen zur Regierung Preußens oder zu irgend einer anderen Regierung hegen könnten, ist einfach ausgeschlossen, und hier zeigt sich, wie sehr sich die Dinge geändert haben, wie sehr wir andere geworden sind, wie sich aber auch die Stellung der Re­gierung zur Arbeiterbewegung verschoben hat.

Resolution Bebel, betreffend die Betheiligung an den wie wir sie praktisch seitdem immer innegehalten haben, wenn wir Preußischen Landtagswahlen.

Der Parteitag beschließt:

Der Beschluß des Kölner Barleitages, der den preußischen Parteigenossen die Betheiligung an den Landtagswahlen auf grund des Dreillassen- Wahlsystems untersagt, wird aufgehoben. Dagegen wird beschlossen:

1. Die Betheiligung an den nächsten preußischen Landtags­wahlen ist überall geboten, wo die Verhältnisse eine solche den Parteigenossen ermöglichen.

2. Inwieweit eine Wahlbetheiligung in den einzelnen Wahl freifen möglich ist, entscheiden die Parteigenossen der einzelnen Wahlkreise nach Maßgabe der lokalen Verhältnisse.

3. Beschließen die Parteigenossen eines Wahlkreifes die Wahl betheiligung, so fommen für diese folgende Gesichtspunkte in

betracht:

a) ist die Wahl eigener Wahlmänner möglich, so ist dieselbe mit aller Kraft zu betreiben; b) ist die Aufstellung eigener Wahlmänner unmöglich und be­schließen die Parteigenoffen, sich dennoch an der Wahl zu betheiligen, so ist die Wahl von Wahlmännern, die aus­schließlich einer bürgerlichen Oppositionspartei angehören,

gestattet. 4

Mit der Frage unserer Stellung zum Wahlrecht trat auch. die Frage, wie stellen wir uns bei eventuellen Stichwahlen, bald an uns heran. Zum ersten Male wurde sie bei den Wahlen zum nord­deutschen Bundesparlament und gum Bollparlament 1867 aufgeworfen. Es wird intereffant für Euch, Genoffen, sein zit ers fahren, daß schon damals die offizielle Parteiparole eine solche war, uns auch bisweilen, ich erinnere an den Kongreß von St. Gallen , in theoretischen Beschlüssen davon entfernten. In der Nummer 2 des alten Sozialdemokrat" vom 3. Januar 1868, den Schweizer und v. Hoffstetten herausgaben, findet sich folgende Aufforderung an die Mitglieder in Süddeutschland bei den Wahlen zum Zoll­parlament:" Finden engere en zwischen konservativen und liberalen Kandidaten statt, Sie zu wirken, daß für letzteren geftimmt wird." so haben dahin Auch sonst der Bewegung mit der Stellungnahme zu den hat man sich bei verschiedenen Gelegenheiten in den Anfängen schäftigt. Es dürfte vielleicht den Genossen aus Bayern interessant sein, zu erfahren, daß auf dem Nürnberger Arbeitertag 1868 es der spätere voltsparteiliche Abgeordnete Ströber gewefen ist, der dort be­antragte, der Arbeitertag beschließt, tei Seichstags und Landtags­wahlen nur solchen Kandidaten die Stimmen zu geben, welche fich verpflichten, zum Zwecke der Erhaltung des stehenden Heeres keinen Broschen zu bewilligen". Also selbst die Devise einen Mann und feinen Groschen" ist schon älteren Datums, als der eine oder andere von uns glauben dürfte.

Allgemeine deutsche Arbeiterverein und die sogenannten Eisenacher, Interessant ist die Stellung, die die beiden Richtungen, der zu der Frage der Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen unter der Bedingung zulässig. taß die betreffenden bürgerlichen damals Jobann Jacoby von der preußischen Fortschrittspartei in 4. Abmachungen dieser Art für die Landtagswahlen sind nur 1870 eingenommen haben, von besonderem Interesse deshalb, weil Oppositionsparteien bereit sind: Oppositionsparteien bereit sind:

a) ihre Kandidaten zu verpflichten, für den Fall ihrer Wahl in wurde. Eeitens des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins wurde Berlin abgefägt und an feiner Stelle Eugen Richter aufgestellt den Landtag, für die Einführung des allgemeinen, gleichen, damals durch Parteigenossen im Auftrage des Präsidiums folgende direkten und geheimen Wahlrechts, wie solches für die Erklärung in einer Berliner Wahlmänner Versammlung des 3. Wahl. Wahlen zum Reichstag besteht, auch für die Wahlen freises abgegeben: Die Versammlung schließt sich der vom Präsidenten zum Landtag einzutreten und im Landtag alle Maßnahmen des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins , Dr. v. Schweitzer, erlassenen entschieden zu bekämpfen, die geeignet sind, die bestehenden Bollsrechte im Einzelstaat weiter zu schmälern oder zu berecht hervorgegangene Kammer als Voltsvertretung betrachtet werden Erklärung an, wonach nur eine aus dem allgemeinen Stimm feitigen;

b) eventuell auch einem sozialdemokratischen Kandidaten thre Stimmen zu geben.

59. Parteigenossen in übeck: Die Genossen erklären zur Frage der Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen, sich jeglicher Stellungnahme enthalten zu wollen, da sie dieselbe als 5. Um eine genaue Durchführung der vorstehenden Beschlüsse zu prinzipielle nicht ansehen, vielmehr in derselben eine rein taktische ermöglichen und die Interessen der Gesammtpartei nach allen Rich und dem freien Entschluß der Genoffen zu überlassende erblicken. tungen hin zu sichern, betraut der Parteitag den Parteivorstand mit Die fozialdemokratische Partei Lübecks hat sich in ganz analogem dieser Aufgabe. Die einzelnen Wahlkreise sind verpflichtet, die Zustimmung des Falle an den Bürgerschaftswahlen im lübeckischen Stante be­theiligt, bei denen ein Bürgerrechtszenfus und ein komplizirtes Parteivorstandes für ihre Abmachungen mit anderen Parteien ein­Wahlverfahren Erfolge der Partei nahezu ausschließen. Sie hat Juholen.

es gethan, ohne sich in irgend einer Weise etwas zu vergeben oder irgendwie fich zu schädigen, sie hat es auch ausgeführt, ohne in der Gesammtpartei Deutschlands auf irgend welchen Widerspruch zu stoßen. Hierauf fußend ist sie der Ansicht, daß die Lösung der Frage getrost den preußischen Genossen anvertraut und mit Sicherheit er wartet werden kann, daß die Entschließungen derselben der Partei zum Vortheile gereichen werden.

60. Parteigenoffen in Mainz : Die Parteigenossen der Stadt Mainz halten auf grund der in Hessen gemachten Erfahrungen den Eintritt sozialdemokratischer Abgeordneten in den preußischen Landtag für sehr wünschenswerth im Intereffe der Propaganda des Sozialis mus, der Hebung der gegenwärtigen Lage der Arbeiterklaffe und der Bekämpfung der Reaktion. Sie halten darum die Aufhebung des Kölner Beschlusses von 1893 für geboten und empfehlen den preußi­schen Genossen den Eintritt in die Landtagswahl mit dem Zwecke der Gewinnung von Mandaten. Die Entscheidung im einzelnen halten sie für Sache eines preußischen Parteitags.

Wahlsystem besteht, der Wahl zu enthalten." Die Redaktion des fann. Jede demokratische Partei hat sich, so lange ein Klassen­Voltsstaat", damals in Leipzig , dessen Redakteur unser verehrter Genosse Liebknecht war, schrieb dagegen am 2. November 1870:

"

Es feien aus Preußen von verschiedenen Seiten Anfragen era gangen, wie fich die Genossen bei der bevorstehenden Landtags­wahl zu verhalten hätten. Die Medaktion erklärt nun, daß sie nicht allein diese wichtige Frage entscheiden möchte und deshalb eine Anzahl Genossen zusammenberufen habe und daß man da zu folgendem Beschluß gekommen sei:

In Rücksicht, daß das Dreiklassen- Wahlsystem die Entscheidung ausschließlich der Bourgeoisie und dem großen Grundbesit in die Hand giebt, soll man sich unter Protest der Wahl enthalten. Eine Ausnahme würde nur für den Fall einzutreten haben, daß das Bürgerthum Männer von unzweifelhaft demokratischer Gesinnung, Johann Jacoby , Guido Weiß u. s. w. aufstellte, von denen anzunehmen ist, daß sie wahrscheinlich im Sinne unseres Pro­gromms wirken würden."

Referent ist Auer: Parteigenossen! Es ist in der gegnerischen Presse vielfach die Meinung aufgetaucht, einmal daß der gegen wärtig zur Verhandlung stehende Gegenstand der wichtigile von allen ist, die uns diesmal beschäftigen, und dann ist die Hoffnung auf­getaucht, daß bei dieser Gelegenheit die Gegenfäße auf einanderplaten und die längst erhoffte Spaltung der Partei eintreten werde. Wie sie sich schon so oft getäuscht haben, so werden unsere Geguer auch diesmal wieder eine Täuschung er leben. Daß die Frage für die Partei wichtig ist, beweist Sie sehen also, durchaus differiren die Meinungen: Während die rege Theilnahme, welche die Grörterung darüber allerfeits ge- Echweißer damals auf dem Boden stand, den wir in Köln vertreten funden hat. Ich habe das feste Vertrauen zu den Genossen, daß, haben, hat damals schon die Redaktion des Boltsstaat" mit Mög­möge die Entscheidung fallen, wie sie wolle, dadurch unfere Einigkeit lichkeiten gerechnet, wie sie augenblicklich wieder im Mittelpunkte und unser Zusammengehen nicht im geringsten geändert werden. der Diskussion stehen. Ich führe das an, um zu zeigen, daß die ( Buftimmung.) Ich hoffe, daß auch die Diskussion bei aller prin- Frage schwierig ist, daß aber vor allem auch je nach den Ver­zipiellen Schärfe nicht die Grenze überschreiten wird, die einzuhalten hältnissen und Umständen man zu dieser Frage selbst zu einer veränderten wir als selbstverständlich betrachten. Stellung kommen fann. Es ist ganz richtig schon betont worden, Daran anschließend habe ich gleich im Namen der Parteileitung daß es sich nicht um eine prinzipielle, sondern eine taktische Frage 61. Parteigenoffen des 1. Berliner Reichstags- Wahl eine Mittheilung zu machen. Es liegt u. a. der Vorschlag vor, die handelt.( Schr richtig!) Ich darf daran erinnern, daß Jacoby treises: Dem Parteitage die Aufhebung des Kölner Beschluffes, Entscheidung darüber, wie der Beschluß in die Praxis umzusetzen damals mit 109 Stimmen bei der Wahl unterlegen ist. Das war welcher die Parteigenoffen zur Wahlenthaltung verpflichtet, zu em ift, einem besonderen preußischen Parteitage zu übertragen, im November, und im Mai desselben Jahres batte Jacoby vor pfehlen und die Parteigenoffen zu verpflichten, bei Wahlen, an der im unmittelbaren Anschluß an diesen Parteitag zusammen seinen Wählern seine bekannte Rede über die Stellung zur Arbeiter­denen sich die Sozialdemokratie nicht als Gesammtpartei betheiligt, zutreten hätte. Ich kann nun mittheilen, daß die Parteileitung, frage gehalten, er hatte alfo den Schritt von der bürgerlichen zur feinem bürgerlichen Wahlmann oder Abgeordneten die Stimme zu in der ja, wie Sie wissen, über die grundlegende Frage felbft, fozialen Demokratie bereits gethan. Und es unterliegt wohl feinem geben, der nicht die Gewähr dafür leistet, daß er mindestens eintritt ob Betheiligung oder nicht, die die Meinungen fehr fehr weit Zweifel, daß, wenn wir die Entscheidung darüber hätten, ob Jacoby, für: Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen, direkten Wahl auseinandergeben der befte Beweis dafür ist ja, daß aus der wenn er noch lebte, in den preußischen Landtag hineinkommen sollte, rechts für den Landtag und die Gemeinden, Beseitigung aller Parteileitung selbst Referent und Korreferent ernannt worden sind wir alle fagen würden: Ja wohl, das ist gut! Das ist auch hier partiful arrechtlichen, die freie Ausübung des Vereins-, Versamm- sich für diesen Vorschlag selbstverständlich nicht entscheiden konnte. wieder nicht eine Frage des Prinzips, sondern der Tattik. lungs- und Koalitionsrechts beschränkenden Bestimmungen, Auf-( Sehr richtig!) Wir sind der Meinung, daß es nicht Sache der Diefelbe Frage hat auch den Stuttgarter Kongreß der Eisenacher

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