Br. 237. 14. Jahrgang. 4. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Es wird uns geschrieben:
Sonntag, 10. Oktober 1897.
Unternehmer- Verbände.[ schweigend verpflichte, den einzustellen, der ihm zugesandt werde.
Anders sei es allerdings, wenn der Mann geradezu unfähig sei, als Der amerikanische Glukose- Trust hat bereits ganz erhebliche Schlächter zu arbeiten. Preiserhöhungen durchgefeßt. Während am 2. Juni Glukose 75 Cents und rohes Mais Del 2,43 Doll. per 100 Pfund notirte, Arbeiter. Eine in mehrfacher Beziehung interessante und wichtige Lohnentschädigung bei Aufgabe der Stellung durch den Ein geeinigter Bayerischer Bauernbund " ist am 26. September lauten die heutigen Markt- Notirungen bereits 1,80 Doll. beziehentlich Entscheidung hat die Kammer VI des Gewerbegerichts gefält. in München geschaffen worden. Die Delegirten beider politischen 3,33 Doll. Es wird nicht überraschen, daß der Zucker- Trust, der Die Wäscherin N. verlangte von dem Restaurateur Ruschweil 13 M. Richtungen des bayerischen Bauernthums, welche sich bisher nament bekanntlich hinter jenem Unternehmen steht, noch weitere profitable Restlohn und außerdem eine Lohnentschädigung für 14 Tage. Hier= lich infolge persönlicher Reibereien und Eifersüchteleien der Führer Rombinationen anstrebt. Allgemein wird nämlich der zu stande gefaft gar nicht abwichen, waren in München zusammengetreten, Auch die Thatsache scheint darauf hinzudenten, daß ein New- Yorker entschädigung fordern, sondern gehe auch wegen unberechtigten Verlassens fie sei selber gegangen. Sie könne deshalb nicht nur keine Lohnvielfach bekämpft hatten, obgleich sie in den fachlichen Forderungen fommene Malz- Truft als ein Zweig des Zucker- Trusts angesehen. gegen wandte Ruschweil ein, die Klägerin sei nicht entlassen worden, damit die Partei fortan in der Arena des politischen Kampfes Bankhaus, nämlich die Firma Moore u. Schley, welche die Gründung der Arbeit des Restlohnes verlustig. Uebrigens gehöre er der Gastwirthe geeinigt erscheine. Es handelt sich um den bisher vornehmlich in des Glukose- Trusts zu stande gebracht hat, auch die Finanzirung des Niederbayern , Unterfranken und Schwaben verbreiteten„ Bayerischen Malz- Trusts besorgt. Wie es heißt, find sowohl der Glukose- als Innung an, weshalb das Gewerbegericht unzuständig sei. Beklagter Bauernbund" und den oberbayerischen Bürger- und Bauernbund", der Malz- Truft dazu bestimmt, schließlich mit den schon jetzt in naher Die Klägerin führte hierauf aus, sie habe nicht mehr bei H. bleiben verlangte Ueberweisung der Sache an das Jnnungs- Schiedsgericht. die beide zünftlerisch- agrarische, gleichzeitig aber ziemlich demokratische, Beziehung zu einander stehenden Standard Oil- und Zucker- Trusts tönnen, da er sie bedroht habe. Eine Zeugin beschwört, daß Bejedenfalls der Zentrumspartei ebenso wie dem Bunde der Land zu einem Riesen- Trust vereinigt zu werden. wirthe entgegengesette partikular bayerische Bauernparteien dar- Thatsache ist, daß ca. 60 pet. aller Mälzer des Landes eine flagter zur Klägerin gesagt habe: Wenn Sie nicht ruhig sind, dann stellten. In München sind nun diese jahrelang zwischen der Trust- Vereinigung unter dem Namen The American Malting Co." werfe ich Sie die Treppe hinab, daß Sie sich das Genick brechen". Rufchweil Wieland Gäch'schen und der Kleitner'schen Richtung bestehenden gebildet haben, deren Hauptquartier sich in New- York befindet. Die Streitigkeiten beigelegt worden, und man hat den gemeinsamen Namen neue Gesellschaft wird über ein Betriebskapital von 5 000 000 Doll. Bayerischer Bauernbund " und ein gemeinsames Programm an- verfügen und für 30 000 000 Doll. theils Stamm theils Vorzugs genommen. Das Programm dieser Bauernpartei theilen wir nach Aktien ausgeben. Bon den insgesammt 200 Malzfirmen des Landes ſtehend mit, weil es von Wichtigkeit für die Entwickelung der haben ca. 80 pt. bereits ihre Betheiligung zugefagt. Der Malz bayerischen Parteiverhältnisse erscheint: Trust kontrollirt damit eine Jahresproduktion von 25 000 000 Bushels Gerste.
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1. Politisches Programm.
1. Aufrechthaltung der Selbstständigkeit Bayerns . Beitgemäße Reformen der Verfassungsgrundlagen in Bayern und im Deutschen Reich. 2. Abschaffung der Reichsrathskammer.
3. Vollständige Deffentlichkeit der Berathungen aller gefeßlichen Bertretungstörper. 4. Volle Vereins, Versammlungs- und Preßfreiheit. 5. Allgemeines gleiches und direktes geheimes Wahlrecht für alle gesetzlichen Vertretungskörper nebst Gewährung von Diäten auch für die Reichstags- Abgeordneten.
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Boziales.
Die württembergische Poftverwaltung scheint, was magere Bezahlung der 2 and post boten betrifft, an der Spike der deutschen Poftverwaltungen zu stehen. Vom Schwurgericht in Stutt gart wurden zwei Landpostboten wegen fortgesetzter Unterschlagungen zu Gefängnißftrafen verurtheilt. Der eine batte ein tägliches Eins fommen von 70 Pfennigen, der andere bekam jährlich 350 m. Gehalt und freie Kleidung.
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wurde im vollen Umfange des Klage- Antrages verurtheilt. Assessor Schmieder führte zurBegründung aus: Nach der Gewerbe- Ordnung sei das Innungs. Schiedsgericht nur zuständig für Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Gesellen. Ein Geselle im Betriebe eines Innungsmeisters sei aber ein solcher Arbeiter, der gelernt habe, was ihn befähigen würde, das be= treffende Gewerbe felbständig auszuüben. Eine Wäscherin in der Restauration könne danach unmöglich als Gesellin des Restaurateurs angesehen werden. Wohl aber sei sie Gewerbegehilfin und könne darum vor dem Gewerbegericht gegen ihren Arbeitgeber Recht nehmen. Auch der Einwand des Beklagten, Klägerin habe die Arbeit unberechtigt verlassen, sei hinfällig. Ruschweil habe Klägerin beleidigt und mit der Begebung eines Verbrechens bedroht. Klägerin habe deshalb die Arbeit sofort verlassen dürfen, und der Restlohn komme ihr unverkürzt zu. Ferner habe die Klägerin aber auch auf die Lohnentschädigung einen berechtigten Anspruch. Beklagter habe es ihr durch sein Verhalten Die Aufhebung der Bedürfnißfrage bei der Vergebung unmöglich gemacht, während der vertragsmäßigen Kündigungss 6. Reform der Rechtspflege mit überwiegender Heranziehung von Wirthschaftskonzessionen beabsichtigt der Stuttgarter frist bei ihm zu bleiben und dieses sogar straffällige Ber des Laienelements nebst Deffentlichkeit aller gerichtlichen Verhand- Gemeinderath. Die Frankfurter Zeitung " berichtet darüber: balten sei derart schuldhaft, daß er für den Schaden auf. lungen besonders der Militärgerichte. Aufhebung des Anwalts: In ähnlicher Weise, wie bei den Apotheken, hat das Wirthschafts- tommen müsse, der der Klägerin entstand. zwvanges. privilegium den Preis für konzessionirte Gastwirthschafts- Gebäude Zurückhaltung von Arbeitsmaterial. Eine Heimarbeiterin, in einer ungefunden Weise in die Höhe getrieben. Diese Preis- die von der Firma Flatow 12 Blousen in Arbeit befommen hatte, steigerung ist namentlich in jüngster Zeit so bedeutend geworden, daß eine Krisis unvermeidlich erscheint. Eine Wirthschaft in der Friedrichstraße, die vor 10 Jahren um 80 000 M. erworben wurde, fostete vor wenigen Tagen 150 000 m.; zwei Restaurationen in der Hauptstätter Straße, von denen die eine 75 000 m., die andere 153 000 m. foftete, sind jetzt um 119 000 M. und 230 000 m. verkauft worden. Das Restaurant in der Keplerstraße hat innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren eine Preissteigerung von über 100 000 m. erfahren. Nicht nur innerhalb der Stadt sind die Preise so gewaltig in die Höhe gegangen, auch an der Peripherie, z. B. in der Rothenwaldstraße, in der Rosenbergstraße 2c, find binnen wenigen Jahren die Häuser um 25 000 und 40 000. theurer verfauft worden.
7. Erhaltung des Friedens anf tirchlichem Gebiete, dagegen ftrenge Unterscheidung zwischen Religion und Politik. 8. Verstaatlichung des gesammten Schulwesens. Fachaufsicht, Wahrung der Rechte der Kirche auf Religionsunterricht.
11. Wirthschaftlicher Theil.
A. Reichs Gesezgebung.
1. Sebung der Getreide- und Bichpreise sowie überhaupt aller landwirthschaftlichen Produkte auf eine den Produktionspreisen entsprechende Höhe durch irgend eine gesetzliche Einrichtung. Schutz vor Seucheneinschleppung.
2. Reform der gesammten Versicherungs- Gefeßgebung. 3. Herabminderung der Militärlaften. Schaffung internationaler Schiedsgerichte. 4. Reform der Branntweinsteuer behuss Erleichterung der kleinen und mittleren landwirthschaftlichen Brennereien.
5. Regelung des Währungswesens. 6. Besseren Schuh des Kleingewerbes gegenüber dem Groß betrieb. Einführung des Befähigungsnachweises. Verbot der Wanderlager und des Detailreifens, Beschränkung des Hausir. handels und der Konkurrenz der Zuchthausarbeit. Besserer Ausbau der Organisation des Gewerbes. Regelung des Submissionswesens unter Berücksichtigung der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
B. Bandes Gefeßgebung. 1. Abschaffung der Bodenzinse. Ueberhaupt Entlastung der Landwirthschaft. 2. Reform des Stenersystems durch Einführung einer allgemeinen progressiven Einkommensteuer. 3. Konvertirung aller Staatsschulden auf 3 pet.
4. Verstaatlichung der Mobiliar- und Hagelversicherung unter Ausschluß aller Versicherungsgesellschaften.
5. Ablösung der bäuerlichen Hypothekenschulden durch den Staat zum Zweck der allgemeinen Herabseßung des Zinsfußes. Aufhebung der Privilegien der Aktienhypothekenbanken. 6. Aufhebung aller Vorrechte des Adels.
7. Bessere Gestaltung des bäuerlichen Erbrechts.
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verweigerte die Auslieferung der Arbeit. Auf die mehrmalige Aufforderung, zu liefern, verlangte das Mädchen, daß die Blousen abs gebolt würden, und zwar wollte sie sie nur gegen vorherige Bezahlung dieser und einer früheren Arbeit herausgeben. Die Firma verklagte die Arbeiterin beim Gewerbegericht. Sie wurde von der Kammer I verurtheilt, die Blousen herauszugeben oder 53,50 M. zu bes Es sei unzulässig, die Auslieferung der Arbeit von zahlen. deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen. Erst müsse ges liefert werden und dann sei der Lohn auszuzahlen. Unbefriedigte ältere Forderungen änderten an dem Rechtsverhältniß nichts.
Dem Maurer Hadt verweigerte die Bau- Berufsgenossenschaft, bei der er als Kleinmeister selbst versichert war, die Unfallrente, weil er zur Zeit des Unfalls als Arbeiter einer Mühlenbesizerin be= schäftigt gewesen sei. Sie erklärte die Müllerei Berufsgenossenschaft für haftbar. Der Unfall war dem Kläger beim Löschen von Kalk pafsirt, der später bei einigen Bauarbeiten der Mühlenbesitzerin verwendet werden sollte. Die Bau- Berufsgenossenschaft wurde aber auch in letzter Justang verurtheilt. Das Reichs- Versicherungsamt führte folgendes aus: Nach einem Schreiben der Arbeitgeberin des Klägers sei dieser nicht nur Tagelöhner gewesen, sondern habe die Leitung der frags lichen Reparaturarbeiten und Neubauten gehabt. Somit sei anzu nehmen, daß er als selbstversicherter Kleinmeister verunglückt sei. Denn seine Thätigkeit dürfe nicht danach beurtheilt werden, waa er gerade im Ginzelfalle that, sondern sie sei einheitlich nach Maßgabe der ganzen Beschäftigungsverhält nisse zu werthen.
Arbeiter- Unfallversicherung in Holland . Ein Gefeßentwurf der holländischen Regierung bezweckt, für eine Reihe von Industrien, wie Bergbau, Schifffahrt und Transportwesen 2c., die obligatorische Unfallversicherung einzuführen. Danach foll bei tödtlichen Unfällen eine Entschädigung für Be gräbnißkosten in der Höhe von 10 pCt. des Jahreslohnes des Ge tödteten, ferner dem überlebenden Gatten eine Pension von 30 pet. des Jahreslohnes, ebensoviel den überlebenden Eltern und eine Rente von 15 pet. jedem ehelichen Kinde bezahlt werden; dem gänzlich Erwerbsunfähigen soll eine Rente von 70 pet. des Lohnes gesichert werden, während dem blos theilweise Erwerbsunfähigen eine Mente zu theil werden soll, deren Höhe vom Grad der Verunglückung ab hängt. Die Durchführung der Versicherung soll einer Staatsfaffe, der königlichen Versicherungsbank, obliegen. Das System, das angewendet werden soll, ist nach österreichischem Vorbild das KapitalDeckungsverfahren. Die Beiträge der Unternehmer sind nach Klassen abgestuft. Die Bank von Holland soll für die zinsbare Anlegung Wegen einer für den ostelbischen Umgang mit Menschen des angesammelten Kapitals Sorge tragen. Für die ersten Aus- recht charakteristischen Handlung hatte sich am 6. Oftober ein lagen leistet der Staat Vorschüsse. Graf Schlieben Georgenburg vor der Strafkammer in
Gerichts- Beitung.
Francukongreß in Stockholm . In den letzten Tagen des Königsberg zu verantworten. Der Vorfall, um den es sich September wurde in Stockholm ein von allen vier skandinavis handelt, hat gerade teine welterschütternde Bedeutung, aber er ist sschen Ländern beschickter Frauentongreß abgehalten. charakteristisch dafür, welche Stellung unfer Agraradel anderen 8. Durchgreifende Reform des Forst- und Jagdgeſehes. Förderung Die Vorfißende, Frau Ellen Aukarsvaerd, sprach vom Rechte Bevölkerungsschichten gegenüber einzunehmen glaubt. Graf Schlieben, der Alpenwirthschaft. Wiedereinführung des Kahlhiebbetriebes. der Frau auf Entwickelung und Arbeit. Sie betonte, daß der in ein vornehmer Herr von der Farbe des Walzmühlengrafen Klinkowa Abminderung des Wildstandes. Schweden begründete Nationalverband alle schwedischen Frauen- ström, hatte, wie das„ V. T." mittheilt, am 27. April ein kleines 9. Uebernahme der Distriktsstraßen durch den Staat. Heran- vereine vereinigt und damit den Weg gewiesen babe für eine einheit Renkontre mit dem Bücherkolporteur Kaminski, der die, wie sagen ziehung aller ausmärkischen Waldungen und Ländereien( das lichere Organisation der Frauenbewegung. Fräulein Adelborg sprach wir nur gleich, Unverfrorenheit besaß, den Herrn Grafen nicht zut find Waldungen und Ländereien des Staates, der Stiftungen 2c.) von der Thätigkeit des Friederike Bremer- Vereins, dem es gelinge, fennen, und diesem daher Einsichtnahme in seine Legitimationspapiere zu den gemeindlichen und distriktiven Laften. den Frauen immer weitere Erwerbszweige zugänglich zu machen. So verweigerte, bis derselbe sich selbst zu erfennen gab. Bei der Vors 10. Größtmögliche Sparsamkeit im öffentlichen Haushalt, be- feien jetzt in Schweden auch in den Apotheken Frauen beschäftigt stellung bediente sich der Graf der nicht ganz gesellschaftsüblichen sonders durch Herabminderung der Pensionslasten. und hätten sich dort sehr gut bewährt. Fräulein ag mann aus Worte:" Ich bin der Graf Schlieben und der Amt3, 11. Berufsgenossenschaftliche Organisation der wirklichen Land- Finland sprach für den gemeinsamen Unterricht von Knaben vorsteher, gebt mir Gure Legitimation." Soweit wirthe. und Mädchen, mit dem sie in einem von ihr geleiteten Gymnasium war der Ort der Handlung die Landstraße im Amte Rockelheim. Diese Einigung und die Annahme dieses Programmns sind eine die besten Erfahrungen gemacht habe. Besonders günstig sei der Der zweite Aft spielt in einem Nebenraum des Hofes, wohin sich ganz gute Antwort auf die giftige Bekämpfung der Bauernpartei Einfluß auf den Charakter der Knaben gewesen. Mehrere andere die beiden begeben hatten. Der Kolporteur legte sein Bündel zur durch das Zentrum. Je mehr die bayerische Bauernbewegung zu Damen sprachen zu gunsten der Erringung des Stimmrechts für die Seite und zeigte dem Amtsvorsteher das verlangte Papier, das von einer kleinbäuerlichen Klassenbewegung wird, um so sicherer wird Frauen. Nach einem Vortrage von Frau Selmer über gefeßliche diesem als vorschriftsmäßig befunden wurde. Kaminski packte dann fie mit ihren Forderungen Erfolge im bayerischen Landtage und Abschaffung der Prostitution wies Frau Dahlström darauf hin feine Sachen wieder zusammen und nun beging er einen Verstoß gegenüber dem Centrum haben. Besonders lebhaft richtet sich die daß diefe hauptsächlich eine Folge der niedrigen weiblichen Arbeits gegen die Gepflogenheiten der guten Gesellschaft, indem er sein Haupt Agitation gegenwärtig auf Aufhebung der alten, ungerechten löhne ift. noch vor dem Verlassen des geschlossenen Raumes wieder bedeckte. Bodenzinse, und es soll zu diesem Zweck hauptsächlich das EinSchutzgesetze für die Bergwerksarbeiter in Kauada. Wie Sicherlich bätte es dem Grafen Schlieben niemand verübelt, wenn er Tommen der Geistlichen schärfer herangezogen werden. Man beaus Ottawa geschrieben wird, läßt die kanadische Regierung darauf dem Mann aus dem Volke vielleicht unter Hinweis auf Knigge eine hauptet, es gäbe viele Pfarreien, die ein Erträgniß von jährlich zur Förderung der Einwanderung von Arbeitern für den Bergbau Vorlesung darübergehalten hätte, was sich schickt. Aber der Graf that mehr, 12-14 000 W. hätten, aber nur 1800 m. verſteuern. In den in Kolumbia weitgehende Schutzgesetze für die Bergwerksarbeiter vor er schob dem Kolporteur höchst eigenhändig die Müße vom Kopfe. Diese Pfarrhöfen befänden sich Millionen von Stiftungs- und Pfründen bereiten. Der kanadische Ministerpräsident Sir Wilfried Laurier hatte Ehre wußte Kaminski nicht zu würdigen, ging hin und verklagte tapitalien. Ueberhaupt sind die Bauern gegen die Aufhäufung der während seines kürzlichen Aufenthalts in England mehrere Abordnungen den Herrn Amtsvorsteher. Das Schöffengericht in Wehlau gab ihm Rapitalien und Grundstücke in der„ todten Hand" sehr erbittert. von Arbeitern empfangen, die er ersuchte, ihren unbeschäftigten Berufs- recht, und so ward Graf Schlieben wegen Beleidigung Dr. Gäch führte beispielsweise aus: Da jetzt der Zinsfuß so niedrig genoffen die Auswanderung nach Kanada anzurathen. Dort fei besonders eines kolporteurs in zwei Fällen zu 40 Mart Geldsei, kauften die geistlichen Stiftungen Grund und Boden, Brauereien 2c. in dem südwestlichen Theile des Landes, in Südkolumbia der Bergbau ftra fe verurtheilt. In der Anrede mit Ihr" sei eine Beleidigung zusammen. Plötzlich werde man sehen, daß ihnen in bestimmten Ge- im Aufblühen, wobei noch viele tausende europäischer Arbeiter zu erblicken, die sich auch ein Amtsvorsteher gewöhnlichen Sterblichen genden weit und breit alles gehöre. Wir kämpfen sonst nur gegen einen guten Berdienst finden würden. Die Sprecher der Abordnungen gegenüber nicht zu schulden kommen lassen dürfe. Da diese Be die Juden, aber die todte Hand übersehen wir. Da ist eine erwiderten darauf, daß sie einen derartigen Rath nur dann ertheilen leidigung auf der Landstraße vorgefallen, ifei sie eine öffentliche uno Sätularisation wieder ganz gut am Platz." tönnten, wenn sie die Gewißheit hätten, daß die Grubenarbeiter in somit dem Kläger die Publikationsbefugniß zuzuerkennen. Gegen Freilich wird in den Programmforderungen und in den ge- Kolumbia auch hinlänglichen gesetzlichen Schuß gegenüber den Unter- diese Entscheidung legte Graf Schlieben Berufung ein. Die zweite haltenen Reden richtiges und falsches bunt durcheinander geworfen. nehmern erhalten würden. Herr Laurier bat deshalb, die Vorstände Strastammer des Landgerichts Königsberg aber strich nur die So fagte Wieland, der erste Präsident des Bundes: die Landwirth der englischen Gewerkvereine möchten ihm in einer besonderen Denk Publikationsbefugniß für den Kläger , während sie im übrigen die schaft habe am meisten unter den Handelsverträgen und unter den schrift die Forderungen aufstellen, deren Durchführung fie im Berufung verwarf. Es bleibt also dabei, daß auch der Graf und Arbeiterversicherungs- Gefeßen zu leiden. Die politischen Forderungen Interesse der Bergwerksarbeiter für nöthig erachteten. Das ist in Amtsvorsteher Schlieben Strafe zahlen muß, wenn er einen einfachen im Programm find in ihrer demokratischen Tendenz ja durchaus vernünftig und auch im wirthschaftlichen Theil findet sich einiges zwischen geschehen und gegenwärtig wird nun von der kanadischen Gewerbetreibenden beleidigt. Brauchbare. Andererseits kommen da aber auch die zünstlerischen, Regierung eine entspechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. agrarisch egoistischen Jdeen zum Durchbruch. So die gesetzliche" Erhöhung der Getreide und Vichpreise, so ferner der staatliche Schutz des fleinen Gewerbes gegenüber dem Großbetrieb, so die Beschränkung des Hausirhandels, Verbot des Detailreifens und Aehnliches.
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Soziale Rechtspflege.
Briefkasten der Redaktion.
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Oderberg 4. Ihr Sohn würde im Klagefall zum vollen Schadensersat verurtheilt werden. 46. 42. 1. Ja. 2. Nein. O. O. 1. Ja: Sie Beim Arbeitsnachweis der Schlächterinnung hatte sich der thun gut, mit Ihrem Mann schleunigst ein wechselseitiges Testament zu erSchlächtermeister Rosenthal einen Gesellen bestellt, und es war ihm richten. Ein Beispiel hierfür steht im Briefkasten des Vorwärts" vom 5. September. A. 5. 3. Das ist streitig. G. L., Lichterfelde . Im ganzen genommen ist diese Bauernpartei" aber doch viel darauf der Schlächter W. zugesandt worden. Er stellte aber 23. 1-3: Ja. 4. Das Gericht hätte dann über die Fortdauer der Haft zu ve sympathischer, als etwa unser Bund der Landwirthe. Hier eine nicht ein und behielt auch die Engagementstarte nicht, die jeder stimmen. J. F. 101. 1. Ja. 2. Bis zum zurückgelegten 24. Lebenss reaktionäre, von preußischen Junkern geführte unverschämte Interessen- Geselle vom Nachweis erhält. W. verklagte deshalb Rosenthal jahre bedürfen Weädchen der väterlichen Genehmigung zur Eheschließung. flique, zu jeder Unterdrückungs-, Raub und Beutepolitik bereit. beim Gewerbegericht und verlangte von ihm eine Lohn- 23. G. 93. Klage ist zulässig. Es empfiehlt sich, vor Anstellung der Dort ein Bauernthum, das unter gefeßlichen Ungerechtigkeiten und entschädigung für acht Tage. Beklagter wandte ein, Beklagter wandte ein, das selben sich vom Vormundschaftsgericht Abschrift der Schlußrechnung des 5. R. 100. 1. Mein. 2. Regres Verjährung ist eingetreten. Iciden hat und dem man wohl einige falsche Illusionen zu gute habe ihm gleichsam den Kläger nur erst offerirt gehabt. A. 100. Sie müssen sich an das Bezirkskommando wenden. Heirath 35. halten tann. Jedenfalls wird der Bayerische Bauernbund " im Kammer VI unter dem Vorsitz des Assessors Schmieder verurtheilte Die eigene Geburtsurkunde und, falls unter 24 Jahre alt, Einwilligung des bayerischen Landtag, der soeben seine Sigungen wieder aufgenommen jedoch Rosenthal nach dem Klageantrage. Notorisch seien die Ver- Baters, endlich die Sterbe- Uriunde des ersten Mannes und, falls der Tad hat, der Regierung ebenso wie dem Zentrum, der bayerischen Res hältnisse im Schlächtergewerbe derart, daß der Arbeitgeber, der vom vor noch nicht 10 Monaten erfolgt wor, Dispensationsatteste. 1000. gierungspartei, noch manche schwere Stunde bereiten. Innungsbureau einen Gesellen verlange, sich zugleich auch still- 1. und 2. Nein. 3. Ja.- 2. Sch. 999. 1. Rein. 2. 1. Januar 1898.
dem Niedergang der kleinbäuerlichen Wirthschaftsweise schwer zu Engagement fei noch gar nicht vollzogen gewesen, das Bureau Vormundes geben zu lassen. Abonnent 14. Die Pflicht besteht nicht.
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