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Berliner Volksblatt.
14. Jahrg.
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Kernsprecher: Hmt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Der dolus eventualis.
auch mit der Wissenschaft."
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Sonntag, den 17. Oktober 1897.
Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3:
diesen von ihm als möglid vorausgesehenen Erfolg gewollt Man wird aber den höchsten Werth in diesem Falle wohl und nicht etwa vermeiden wollen. Hierin liegt der Unterschied von der Fahrlässigkeit.
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darauf zu legen haben, daß die Verurtheilung eines der ersten Häupter der internationalen sozialrevolutionären Bewegung er Wir haben die Verurtheilung Liebknecht's und ihre Bedauerlicherweise aber haben die Gerichte diese Grenz- folgt ist, daß also dem bethörten Anhange der falsche Glaube zerstört wird, die bürgerliche Gesellschaft und politische Wirkung bereits gewürdigt. Heute wollen wir linie weit überschritten. sogar die Staatsorgane scheuten sich, an die geheiligten Häupter" Aus der thatsächlichen Voraussicht des Erfolges, die under sozialrevolutionären Propheten die Hand zu legen. Ist es doch nur den Juristen zum Wort verstatten und prüfen, welche Berechtigung rein vom Standpunkt des geltenden bedingt nach Vorstehendem zur Annahme des Vorsages noth schon zu einem Sport der sozialdemokratischen Agitationsredner geRechtes aus der Schuldspruch der Breslauer Straffammer wendig erscheint, ist etwas ganz anderes geworden: Es genügt worden, die Maffe mit der Phrase zu haranguiren: Das sage ich, und des Reichsgerichts hat, und welche Konsequenzen sich aus der Rechtsprechung vielfach schon, wenn der Thäter den Erfolg hätte und daß es wahr ist, werdet ihr daran sehen, daß man nicht diesen Urtheilen für unsere Rechtsprechung nothwendig ergeben voraussehen können und sollen, auch wenn er ihn thatsächlich nicht wagen wird, mich zur gerichtlichen Rechenschaft zu ziehen. Daß müssen. Wir sehen hierbei von allem Beiwerk ab. Der Kern- vorausgesehen hat. Das heißt mit anderen Worten: Die Liebknecht verurtheilt ist, und weshalb er vier Monate Ges punkt liegt in der Feststellung, daß den Hörern durch die bisher scharf geschiedene Grenze zwischen Vorsatz und Fahr fängniß erhielt, wird der ganzen sozialdemokratischen Gefolgschaft bekannt werden. Obschon sich der Vorwärts" bereits die Worte des Angeklagten sich die Vorstellung aufdrängen mußte, lässigkeit wird in gefährlicher Weise verwischt und der ge- unsäglichste Mühe gegeben hat, den Sachverhalt nach Kräften zu verder Kaiser sei mit dem Vorwurf gemeint, daß der Angeklagte bald diese, bald jene- je nach dem ganz unsicheren Kriterium Urtheils nicht ohne Wirkung bleiben und fo dem Irrglauben an die der Kaiser sei mit dem Vorwurf gemeint, daß der Angeklagte ringsten Unvorsichtigkeit kann schwere Strafe folgen, und zwar dunkeln, so wird doch die Thatsache dieses rechtskräftig gewordenen fich der Möglichkeit pofitiv bewußt gewesen sei, seine Aeußerung werde auf den Kaiser bezogen werden und daß er schließlich des Erfolges. Die bloße Sorglosigkeit, die Gleichgiltigkeit unverleglichkeit der Großen" im sozialrevolutionären Lager einen für den Fall des Eintritts dieses Erfolges denselben gewollt in bezug auf den Erfolg reichen hin, um den Thäter der be- argen Stoß versetzen." hat und mit ihm einverstanden gewesen ist. Wir haben uns so wenig die Absicht gegeben, den Thatbestand Damit ist wußten und gewollten Herbeiführung dieses Erfolges für überdas festgestellt, was das Gesetz fordert, nämlich vorsätzliches führt zu erachten. Man schließt," sagt Liszt zutreffend in zu verdunkeln, daß wir vielmehr zur weitesten Verbreitung Handeln. Ob dieser Vorsay Eventual Dolus, indirekter Dolns dem vorher erwähnten Gutachten, der Angeklagte hat den des Wortlauts des Breslauer Urtheils nach Möglich oder sonstwie genannt wird, ist gleich, jedenfalls erfüllt dieses Erfolg voraussehen müssen, folglich hat er ihn voraus- feit beigetragen haben. Recht luftig ist das Wort von dem falschen Glauben der bethörten Menge"; die eventuelle Wollen des eingetretenen Erfolges den Begriff des gesehen und daher eventuell gewollt. Daß diese Schluß" D. 2. Korresp." weiß wohl nichts davon, daß jeder Zag Vorsages. Das Reichsgericht steht in dieser Beziehung in folgerung durchaus schülerhaft ist, bedarf keines Nachweises." Berurtheilungen von sozialdemokratischen„ Propheten" bringt, so Uebereinstimmung nicht nur mit früheren Urtheilen, sondern Fehlschluß abermals wieder eine Rolle. Dem verurtheilenden Thorheit zu heilen geeignet wären, diese Heilung schon längst Und auch bei der Verurtheilung Liebknecht's spielt dieser raß, wenn die Verurtheilungen den„ bethörten Anhang" von seiner Schon diese letzten Worte dürften zu berechtigten Zweifeln Erkenntniß liegt ganz offenbar der Gedankengang zu grunde: vollendet sein müßte und die Sozialdemokratie schon alle ihre AnAnlaß geben. Der letzte deutsche Juristentag hatte Die inkriminirten Worte fonnten bei den Hörern den Eindruck hänger verloren hätte. Merkwürdigerweise sind aber die Wirkungen auf seine Tagesordnung die Frage gestellt:„ Die Behandlung hervorrufen und haben ihn hervorgerufen, daß von dem Audes dolus eventualis im Strafrecht und Strafprozeß" und mit geklagten der Kaiser gemeint sei. Der Angeklagte mußte diesen eine Sache, für die ihre Belenner so schwere Opfer zu ertragen der Abgabe eines Gutachtens den bekannten Lehrer des Straf Erfolg voraussehen, hat ihn mithin vorausgesehen und daher gewillt sind, auch schon aus diesem Grunde eine rechts an der Universität in Halle, Professor v. Liszt , be cventuell gewollt. In dieser Art der Feststellung des auch bei sache der Wahrheit und Gerechtigteit fein müffe. trant. Und zu welchem Resultat kommt dieser Gelehrte? der Majestätsbeleidigung erforderlichen Bewußtseins des Wenn die Urtheile der Gerichte gar in solch ungeheuerem Maße dem Nachdem er an der Hand der ersten juristischen Autoritäten Thäters von dem ehrenkräufenden Charakter der Kundgebung Rechtsbewußtsein des Volkes ins Gesicht schlagen, wie es im Prozeß nachgewiesen hat, daß die Wissenschaft zu einer mit der Rechts. tehren alle die vorhin erörterten Fehler wieder. Auch werden Liebknecht der Fall ist, so wird durch derartige Urtheile offenbar ficherheit durchaus vereinbaren Uebereinstimmung über Begriff diese um nichts dadurch gebeffert, wenn die Gerichte den einzelnen nur Groll und Erbitterung gefät, und wäre der„ Glaube und Anwendung des dolus eventualis gelangt ist, geht er zu Feststellungen die Begriffsmerkmale ans der richtigen De- des bethörten Anhangs" ein falscher Glaube", wie die„ D. V. K." Beide decken meint, so würde dieser falsche Glaube" mur bestärkt und die Zahl der Rechtsprechung des Reichsgerichts über und zeigt, in wie finition des dolus eventualis hinzufügen. des„ bethörlen Anbangs" nur vermehrt werden! bandgreiflichem Widerspruch die einzelnen Urtheile des höchsten sich dann eben nicht, die Einzelfeststellungen und die Art, wie Wenn also die D. V. K." gute politische Wirkungen von der Gerichtshofes untereinander stehen und wie trotzdem bislang diese gefunden werden, bilden mit dem unter Zugrundelegung Anwendung des dolus eventualis auf den Führer der Partei, der die in einem solchen Falle vom Gesetz ausdrücklich geforderte der zutreffenden Begriffsbestimmung des dolus eventualis gefeine Partei gegen scharfe Angriffe der Gegner in Schuh nehmen. Plenarentscheidung nicht herbeigeführt ist, die, wie sie auch wonnenen Resultat einen unvereinbaren Gegensatz. Was hilft wollte, erwartet, so soll uns das recht sein. Wir unsererseits find ausgefallen wäre, doch unserem Rechtsleben die so schmerzlich es, wenn die von der Wissenschaft aufgestellten und in den auch mit den Wirkungen dieses Prozesses wie so vieler früherer der entbehrte Sicherheit zurückgegeben hätte. Auch die Fälle richterlichen Urtheilen oft fast wörtlich wiederholten Grundsätze artigen Aktionen der Staatserhalter" zufrieden. Die Zukunft wird, Bading und Liebknecht werden von Liszt eingehend mißverstanden und falsch angewendet werden! Der Rechts- ja zeigen, weffen Erwartungen die berechtigten waren. leicht schon nach Jahresfrist wird die D. V. K." erkennen, wie erörtert und daber die Gründe der Breslauer Straf- irrthum bleibt derselbe. göblich sie sich geirrt bat und wie weit sich„ der falsche Glaube" wiederum verbreitet hat!... Wir wollen im Anschluß hieran noch einige besonders bemerkens Die Kölnische werthe Aeußerungen der Presse zitiren. Volkszeitung" schließt ihre Betrachtungen wie folgt: Wenn es immer schwieriger gemacht wird, in der Presse und
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D. V. K." daß
der Verurtheilungen ganz andere als sie die annimmt. Im Volke greift die Empfindung Play,
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menten mit der lebung zu brechen, daß die Person
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fammer mit folgenden Worten zurückgewiesen:„ Mit dem Die Gefahren, welche der Rechtsprechung durch die exorbitante gleichen Rechte tönnte man in Heinrich v. Treitschte's Urtheil Ausdehnung des Begriffes des cvcutuellen Vorsatzes oder besser über Friedrich Wilhelm IV. im 4. Bande seiner deutschen Geschichte durch die Verwechselung von Vorsatz und Fahrlässigkeit erwachsen, eine Majestätsbeleidigung erblicken. Und welcher Redner, find gar nicht hoch genug zu veranschlagen. Die Ausdehnung des welcher Schriftsteller wäre im ſtande, ſeine Worte so eindeutig" Anwendung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung auf Drohungen in Versammlungen fich gegenüber Morten en la Balas zu wählen, daß jedes Mißverständniß auf seiten einfältiger des Arbeiters gegenüber dem Arbeitgeber 2c. haben schon fertigen, so wird schließlich nichts übrig bleiben, als in den Parla man beachte es wohl: nicht der wissenschaftliche Begriff des ruhige Männer, die an der Spitze der Strafrechtswissenschaft des Trägers der Krone nicht in die Debatte ge dolus eventualis trägt die Schuld, wenn derartige Urtheile das ſtehen, den ernsten Vorwurf erheben lassen, der Grundpfeiler zogen wird. Denn irgendwo muß doch ein freies bes Strafrechts, der Say: Keine Strafe ohne Gesetz, den wort der Rechtsbewußtsein des des Volkes Das einfache Erwiderung Raum haben. Kaiserreden, weil es sich nicht um tiefsten Tiefen erregen und erbittern: sondern§2 des Strafgesetzbuches in Festhaltung des von den Ver- Ignoriren von eine Rechtsprechung, der die wissenschaftliche Verfassungsurkunden bereits ausgeprägten Gedankens aufgestellt gierungsakte" handele, wird auf die Dauer nicht angehen. Daßs tiefung fehlt. Oder kann man auch nur einen Namen von hat, sei erschüttert worden. Und ein hervorragender Politiker auf man auch in den Parlamenten die Redefreiheit nicht zu Beleidigungen wissenschaftlichem Klange nennen, der bei den Urtheilen gegen dem Gebiete der Gefängnißkunde klagt, daß, während der erste mißbrauchen dürfte, versteht sich dabei von selbit." wissenschaftlichem Klange nennen, der bei den Urtheilen gegen Grundsatz einer weisen Strafrechtspflege sein sollte, die Selbst das nationalliberale Leipz. TagebI." spricht sich in Bading und Liebknecht zu Gevatter gestanden hätte?" Reichsgericht sich für seine Auffassung vom dolus eventualis fie für die allertrivialsten Rechtsverlegungen hineinzubringen, Man sieht also, daß es gründlich verfehlt ist, wenn das Leute lieber möglichst lange vom Gefängniß fernzuhalten, als auf die hohe Autorität der Wissenschaft berufen zu können in Deutschland der umgekehrte Grundsatz zu gelten scheint vermeint. Die Wissenschaft hat die grobe Verwechselung von möglichst viele Leute ins Gefängniß zu bringen und zwar Vorsatz und Fahrlässigkeit, die zahllosen Entscheidungen der möglichst oft, mit möglichst kurzen Strafen, damit sie sich an das Gefängniß gewöhnen. Gegenwart nicht blos unterer, sondern auch höherer Gerichte in der praktisch so überaus wichtigen Frage des dolus zu Unklarheit über scharf zu trennende Fundamentalbegriffe des im Vergleich mit der Thatsache, daß ein bei allen Deliften lassen und auch nicht geringe Anzahl von Privatpersonen aufs
Strafrechts haltlose Willkür".
Der dolus eventualis gehört zum alten Juventar der Strafrechtswissenschaft, es ist stets mit ihm gearbeitet, ohne daß irgend jemand daran Anstoß genommen hätte, so I ange nur dieser Begriff richtig angewendet wurde. Der Laie erfuhr lange Zeit von dem Stillleben des dolus eventualis nichts, dieser reihte sich in den Begriff des strafrechtlichen Vorsages ein, von dem er in der That nur eine besondere, für die Rechtssicherheit unbedenkliche Spielart bildet. Wegen Vorsatzes darf mur bestraft werden, wer einen bestimmten Erfolg vorausgeschen und also gewollt hat. Nimmit der Thäter nicht an, daß der von ihm vorgestellte Erfolg eintreten werde, so liegt unter keinen Umständen Vorsaz vor und zwar weder direkter, noch eventueller. Das Eigenthümliche des eventuellen
„ Eine andere Frage ist es, ob das Gemeinwohl nicht
schweren Schaden leiden muß, wenn fürstliche Reben ähnlicher Weise aus: die Widerspruch herausfordern, sich derart häufen, wie es in unseren Tagen geschieht. Es ist schon gewiß nicht heilsam für das öffentliche Leben, wenn die Erörterung von Monarchenreden juristisch entweder schweigende Ergebenheit oder einen eines einzelnen Paragraphen des Strafgesetzbuchs aurichtet, tann. Gelche Selbstüberwindung hat sich eine Reihe von Berufs Wie gering aber ist der Schaden, den die Uebertreibung Grad von Selbstbeherrschung erfordert, den der Erörternde, weil Angegriffene, mit der Billigkeit kaum in Einklang bringen wiederkehrender Begriff, wie der des Vorsatzes, unsicher und erlegen müssen. Indessen dieses Gefühl der rechtlichen Benach Labyrinth, aus dem nicht mehr herauszufinden ist. schrankenlos wird. Die Rechtspflege kommt damit in ein theiligung von Gruppen und Einzelnen ist noch das fleinere Der llebel. Das ohne Vorwissen der verantwortlichen beutsche Juristentag wird sich in seiner nächsten Bersammlung Minister erfolgende Eingreifen in staatliche Dinge, die mit dem Antrage zu Lefaffen haben:
„ In anbetracht
1. der vielfach irrthümlichen Anwendung, welche der an sich unentbehrliche Begriff des eventuellen Vorsages in der deutschen Rechtsprechung gefunden hat;
2. des Widerspruches innerhalb der einschlagenden Gut scheidungen des Reichsgerichts:
ganz doch nur der Minister übersieht, tann auf die Dauer nicht ohne tieffressenden Schaden für den Staat bleiben. Um nur ein Beispiel aus dem inneren Leben an zuführen; es erleidet keinen Zweifel, daß die monarchische Initiative dem höheren Schulwesen Preußens nicht zum Vortheil gereicht hat. Manche ihr entsprechende Neuerungen mußten bereits wieder fallen gelassen werden. Daß andere nicht dem gleichen Schicksal verfallen find, gereicht der großen Mehrzah P der Fachmänner aum Bedauern...." Weit bedenklicher aber als in innerstaatlichen Angelegenheiten sei ein persönliches Sen Minister. Die Trinksprüche des Kaisers in Petersburg und Pest reichten über den Rahmen der vom Auswärtigen Amt verfolgten Politik binans. Werden die Behörden immer in der Lage sein, sich den Nahmen der kaiserlichen Stund gebungen anzupassen? Die Möglichkeiten einer von den verants wortlichen Staatsmännern nicht gewollten plötzlichen und Ents
ist eine grundsägliche Stellungnahme der vereinigten Straffenate des Reichsgerichts zu dieser Frage dringend zu wünschen." Aber auch Aufgabe des Reichstage 3 wird es hervortreten in der answärtigen Politit ohne Deckung durch Borsages liegt nur barin, daß hier der Thäter nicht einen fein, sobald fich eine geeignete Gelegenheit findet, die Be- petersburg und Beft reichten über den Rahmen der vom bestimmten Erfolg voraussieht, sondern annimmt, daß der handlung des Eventual- Dolus in unserer Rechtsprechung einer eine oder der andere von mehreren bestimmten vorgestellten gründlichen Grörterung zu unterziehen, da die nicht absolute Erfolgen eintreten werde. Damit aber ist die ganze Besonder. Auseinanderhaltung der einzelnen Schuldformen, von Vorsatz heit erschöpft, welche nach der feststehenden Lehre der Wissen- und Fahrlässigkeit, die stärkste Garantie der Nechtsordnung schaft der dolus eventualis bietet. Er stellt teine Erweiterung, sondern nur die folgerichtige Anwendung des Vorsatzbegriffes dar und hält mit diesem daran fest, daß, wo die Vorstellung von der Ursächlichkeit der Handlung fehlt, die Bestrafung aus geschlossen ist.
beseitigt.
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Niemand wird daran Anstoß nehmen, daß der vorsäß die Deutsche Volksw. Korresp.". Es liegt uns fern, auf die LubenMit dem Prozeß Liebknecht beschäftigt sich jetzt auch licher Tödtung schuldig befunden wird, wer sich der Mög- haften Schimpfworte diefes Organs zn erwidern. Wir wollen uur lichkeit bewußt ist, daß durch seine Haltung auch Menschen die spaßhafte Auffassung des Blattes über die Wirkungen getödtet werden könnten, und mit diesem Erfolge, wenn er dieses Prozesses unfern Lesern mittheilen. Die ,, D. V. Korresp." eintrat, einverstanden war. Denn auch dann hat er schreibt:
scheidungen fordernden Verschiebung der politischen Situation ist nicht abzuweisen und bildet die Quelle tiefster Besorgniß selbst in den Kreisen derjenigen Gebildeten, die durch ihren Beruf von einer grundfäßlichen Abneigung gegen nicht lediglich diplomatische Ordnung europäischer Mißhelligkeiten geschüßt find."-
gegen
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Der Bund der Landwirthe" macht kräftig mobil, das konservative Parteiregiment. Eine Bertreterversammlung des Bundes der Landwirthe" in Han over beschäftigte sich mit Vorbereitungen für die nächste Reichss tagswahl, besonders mit der Kandidatenfrage. In dem Beschluß, der: dort gefaßt wurde, heißt es: